1871 / 113 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Berlin, 28. April. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Offizieren 2c. die Er⸗ laubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen fremdherrlichen Dekorationen zu ertheilen, und zwar: des Großkreuzes des Königlich württembergischen Friedrichs-Ordens mit Schwertern: dem General Lieutenant von Kameke, Chef des Ingenieur⸗-Corps und der Pioniere, des Ritterkreuzes mit Schwertern desselben Ordens: den Seconde⸗Lieute⸗ nants Geim, Lehmicke, Schlüpers vom 2. Thüringischen Infanterie⸗Regiment Nr. 32, sowie den Seconde-Lieutenants von der Reserve desselben Regiments, Weißen burg und de Groote; des Comthurkreuzes des Königlich würt— tembergischen Kronen-Ordens mit Schwertern: dem Oberst / Lieutenant von Zacha vom 2. Thüringischen Infanterie Regiment Nr. 32, des Ritterkreuzes mit Schwertern desselben Ordens: den Haupt— leuten Wagner und von Alvensleben vom 2. Thü— ringischen Infanterie Regiment Nr. 32; des Ritter⸗ kreuzes des Königlich württembergischen Militär— Verdienst⸗Ordens: dem Hauptmann Schulz vom Pommer⸗ schen Jäger Bataillon Nr. 2; des Großherzoglich hessischen Militär ⸗Verdienstkreuzes: dem General der Infanterie von Manstein, kommandirenden General des IX. Armee ⸗Corps, dem General-Lieutenant Freiherrn von Wrangel, Comman⸗ deur der 18. Infanterie⸗Division; dem Maior Bronsart von Schellendorff, Chef des Generalstabes IX. Armee - Corps; des Großherzoglich mecklenburgischen Militär⸗Ver— dienst⸗Kreuzeszweiter Klasse: dem Major von Wickede, aggregirt dem 3. Oberschlesischen Infanterie⸗ Regiment Nr. 62, der Großherzoglich fächsischen silbernen Verdienst⸗ Medaille mit Schwertern: den Feldwebeln Seibert und Tilln er, dem Vize⸗Feldwebel Franke, dem Portepeefähnrich Lueder, den Sergeanten Schumann, Brünner und Schroeter, den Unteroffizieren Weißker und Bauch, den Musketieren Patzer und Tettenborn, sämmtlich vom 5. Thüringischen Infanterie⸗Regiment Nr. 94 (Großherzog von Sachsen), sowie dem zu diesem Regiment als Ordonnanz kommandirten Husaren Grünebaum vom 1. Hessischen Husaren ⸗Regiment Nr. 13, ferner dem Unteroffizier Stiebritz, den Gefreiten Kohlhepp, Schilling, den Ulanen Leuckert, Pölzing und dem Laza— rethgehülfen Feucker, sämmtlich vom Thüringischen Ulanen⸗Regiment Rr. 6; des Comthurkreuzes zweiter Klasse des Herzoglich sachsen-ernestinischen Haus⸗ ordens: dem Major von Walther vom 2. Schlesischen Jäger ⸗Bataillon Nr. 6; des Ritterkreuzes erster Klasse defselben Ordens: dem Hauptmann Kuchenbecker vom 2. Schlesischen Jäger⸗Bataillon Nr. 6; des Ritterkreuzes zweiter Klasse desselben Ordens: den Premier ⸗Lieutenants Bullrich, Graf von Reichenbach und dem Seconde⸗Lieute⸗ nant von Boddien vom 2. Schlesischen Jäger ⸗Bataillon Nr. 6. der dem selben Orden affiliirten silbernen Verdienst- Medaille: dem Feldwebel Zwiener, Sergeanten Walter, Oberjäger Seiffert J. und Jäger John vom 2. Schlesischen Jäger⸗Bataillon Nr. 6; der Fürstlich schaumburg-lip⸗ Fischen Militär-Verdien st⸗Medaille: dem General der Infanterie von Hindersin, General⸗Inspecteur der Artillerie, dem Major Herzog Elimar von Oldenburg Hoheit vom Regiment der Gardes du Corps, dem Major Kühne vom Generalstabe der Maas⸗Armee, dem Seconde⸗Lieutenant Frei⸗ herrn von Oer und dem Jäger Hautau, beide vom West⸗ fälischen Jäger-Bataillon Nr. 7; sowie des Ehren kreuzes dritter Klafse des Fürstlich lippischen Gesammt⸗ hauses: dem Hauptmann Baumann vom Westfälischen Jäger⸗Bataillon Nr. .

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, den nachbenannten Offizieren ꝛe, die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen fremdherrlichen Dekorationen zu ertheilen, und zwar: des Großkreuzes des Königlich württem⸗ bergischen Militär-Verdienst-Ordens: dem General⸗ Adjutanten, General Lieutenant von Tresckow; des Com⸗ thurkreuzes mit Schwertern des Königlich württem⸗

bergischen Kronen⸗-Qrdens: dem Obersten von Tilly, aggregirt dem Kriegs ⸗Ministerium und Abtheilungs-Chef im Militär⸗Kabinet, den Flügel-Adjutanten: Oberst von Luca⸗ dou, Oberst⸗Lieutenants Graf von Lehndorff, Fürst Anton Radziwill und Graf von Waldersee; des Comthurkreuzes des Königlich bayerischen Mili⸗ tär⸗Verdienst⸗Ordens: dem Flügel Adiutanten, Obersten von Albedyll, Chef der Abtheilung für die persönlichen An— gelegenheiten im Kriegs-Ministerium, dem Obersten von Tilly, aggregirt dem Kriegs-Ministerium und Abtheilungs⸗Chef im Militär⸗Kabinet, den Flügel⸗Adjutanten: Oberst von Luca⸗ dou, Oberst Lieutenänts Graf von Lehndorff, Fürst Anton Radziwill und Graf von Waldersee, dem

Major von Haugwitz à la suite des Grenadier⸗-Regi⸗ ments König Friedrich Wilhelm IV. (L. Pommerschen) Nr. ? und kommandirt zur Dienstleistung im Militär- Kaͤbinet,; des Großkreuzes mit Schwertern des Großherzog⸗ lich badischen Ordens vom Zähringer Löwen dem Leib⸗ arzt und General Arzt ꝛc. Dr. von Lauer; des Eomman⸗ deurkreuzes erster Klasse mit Schwertern desselben Ordens: dem Flügel- Adjutanten, Obersten von Albedyll, Chef der Abtheilung für die persönlichen Angelegenheiten im Kriegs⸗Ministerium, der Schwerter zum Commandeur— kreuz zweiter Klasse desselben Ordens: dem Flügel Adjutanten, Oherst - Lieutenant Fürsten Anton Radzi⸗ will; des Commandeurkeuzes zweiter Klasse mit Schwertern desselben Ordens: dem Obersten von Tilly, aggregirt dem Kriegs Ministerium und Abtheilungek⸗Chef im Militär-⸗Kabinet, den Flügel⸗Adju⸗ tanten: Oberst von Lucadou und Oberst⸗Lieutenant Graf von Lehndorff; des Ritterkreuzes erster Klasse mit Eichenlaub und Schwertern desselben Ordens: dem Major von Haug witz Alasuite des Grenadier⸗ Regiments König Friedrich Wilhelm IV. (1. Pommerschen) Nr. 2 und kommandirt zur Dienstleistung im Militär⸗Kabinet; des Ritter kreuzes des Großherzoglich badischen Militär- Karl Friedrich Verdienst⸗ Ordens: dem Flügel- Adjutanten, Oberst⸗ Lieutenant Grafen von Waldersee, des Commandeur⸗ Kreuzes erst er Llasse mit Schwertern des Großherzog⸗ lich sächsischen Ordens vom weißen Falken: dem Flügel⸗ Adjutanten, Obersten von Albedyll, Chef der Abtheilung für die persönlichen Angelegenheiten im Kriegs⸗Ministerium; des Ehrengroßeomthur-Kreuzes mit Schwertern des Großherzoglich oldenburgischen Haus- und Ver⸗ dienst⸗Ordens: dem Flügel- Adjutanten, Obersten von Albedyll, Chef der Abtheilung für die persönlichen Angelegen⸗ heiten im Kriegs Ministerium; des Ehren comthur⸗Kreuzes mit Schwertern desselben Ordens: dem Flügel⸗Adju⸗ tanten, Oberst Lieutenant Grafen von Waldersee; des Großherzoglich mecklenburgischen Militär⸗ Verdienst-Kreuzes erster und zweiter Klasse: dem Flügel⸗Adjutanten, Oberst⸗-LLeutenant Grafen von Wal der- see; die zweite Klasse desselben Ordens: dem Flügel⸗ Adjutanten, Obersten von Albedyll, Chef der Abtheilung für die persönlichen Angelegenheiten im Kriegs⸗Ministerium, dem Flügel⸗Adjutanten, Oberst⸗-Lieutenant Grafen von Lehn⸗ dorff, dem Ober -Hof⸗ und Haus -⸗Marschall ꝛc., Wirklichen Geheimen Rath Grafen von Pückler und dem Hof⸗Mar⸗ schall ꝛe. Grafen von Perponcher⸗ Sedlnißky; des Comthurkreuzes zweiter Klasse mit Schwertern des Herzoglich sachsen⸗-ernestinischen Haus-⸗-Ordentz: dem Flügel. Adjutanten, Oberst Lieutenant Grafen von Waldersee; der Fürstlich schaumburg⸗lippischen Militär⸗Ver⸗ dienst Medaille: dem General ⸗Adjutanten, General⸗Lieute⸗ nant von Tresckow, dem Flügel⸗Adjutanten, Obersten von Albedyll, Chef der Abtheilung für die persönlichen An— gelegenheiten im Kriegs-Ministerium, den Flügel⸗Adjutanten: Oberst von Lucado u, Oberst-Lieutenants Graf von Lehn— dorff, Fürst Anton Radziwill und Graf von Walder see, sowie dem Ober ⸗Hof und Haus⸗Marschall 2c, Wirklichen Geheimen Rath Grafen von Pückler und dem Hof⸗Mar⸗ schall ꝛe. Grafen von Per poncher ⸗Sedlnitzty.

Am 15. Mai g. wird im Bade Eilsen eine Telegraphen ⸗Station mit beschränktem Tagesdienste für die Dauer der diesjährigen Bade⸗ saison wiedereröffnet werden.

Hannover, den 26. April 1871. Telegraphen Direktion.

Dle Telegraphen Station zu Attendorn im Regierungs ˖ Bezirk Arnsberg wird am 30. April C. aufgehoben. Cöln, den 27. April 1871.

Telegraphen ˖ Direktion.

Nicht amtliches.

Preußen. Berlin, 28. April.

Ihre Majestät die Kaiserin-Königin besuchte gestern die Baracken -Lazarethe und besichtigte die Löwengruppe im Atelier des Bildhauers Professor Wolff. Im Palais fand eine musikalische Abendunterhaltung unter Leitung des Qber·Kapellmeisters Taubert und unter Mitwirkung von Fräulein Orgéöny und der Herren Woworski und Salomon Statt.

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz wohnte gestern dem Militär- Vortrage bei Sx. Majestät bei und empfing den Präsidenten von Holtzendorff,

den General⸗Lieutenant von Blumenthal, den Geheimen Regie⸗

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rungs Rath Dielitz und den Maler von Werner, Um 5 Uhr . beide Masestäten im Kronprinzlichen Palais. Abends besuchte Se. Katserliche und Königliche Hoheit die Vorstellung in der Oper und erschien später zur Soirée im Kaiserlichen

Palais.

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrathes für Landheer und Festungen und für Rechnungswesen hielten heute eine Sitzung ab.

Die am Schlusse des gestrigen Berichts über die 24. Sitzung des Deutschen Reichstags am 27. d. M. erwähnte Erklärung, welche der Präsident des Bundeskanzler Amts, Staate Minister Delbrück, in der Diskussien über den Gesetzentwurf, Feir, die anderweite Feststellung der Matrikularbeiträge für das Jahr 1869 abgab, hatte folgenden Wortlaut;

Ich theile das von dem Herrn Abgeordneten für Meiningen ausge. sprochene Bedauern / daß eine an sich schwiexige Zrage hier bei einer Gele⸗ genheit dis kutict wird, wo absolut jedes praktische Interesse dafür fehlt. Ich würde deshalb das Wort nicht ergriffen haben, wenn ich nicht nach den

trsten Vemerkungen des Herrn Abgeordneten für Meppen den Bundes-

rath und mich persönlich dagegen verwahren müßte, daß aus der Bemer⸗ 3 die rg , d Gerit steht, ein Einverständniß mit der von ihm vertretenen Auffassung gefolgert werden könnte. Ich habe bei den Verhandlungen über die Verträge, die im Norddeutschen Reichs. tage im vorigen Jahre stattfanden, Gelegenheit gehabt, mich über die Bedeutung der sogenannten itio in partes zu äußern. Ich habe das damals dahin gethan, daß in allen Angelegenheiten, in welchen nach der Verfassung des Reichs die Institution gemeinschaftlich ist, es ganz gleichzültig ist, ob ein Gesetz, welches auf Grund einer solchen Ver⸗ fassungsbestimmung ergeht, im ganzen Reich, in einem großen Theil Des Meichs oder auch nur in einem ganz kleinen Theil des Reichs Anwendung findet. Ich erkenne an, daß man mit vollem Recht sagen kann, das Budget ist cine gemeinschaftliche Institution des Reichs das ist an sich vsllig zweifellos und weil das Budget eine gemeinschaftliche Institution des Reichs ist, so folgt daraus logisch, daß auch die vorliegende Vorlage nicht unter den Ar tikel 23 fällt. . ö ö

Die Frage, um die es sich bei dieser, wie gesagt, faktisch für die Entscheidung sehr wenig erheblichen Sache nur handeln kann, ist die oh bei Dingen, welche sich auschließlich bezithen auf eine Zeit, in welcher Sash gzeich noch nicht bestand, die alse der Ratur, der Sache nach, wenn ich so sagen soll, einen transi'orischen Eharalter hahen , der von mir eben bezeichnete und unzweifelhaft nach meiner Ueber: zeugung richtige Grundsatz nothwendig zur Anwendung gebracht werden muß. . .

. sich noch die Abgeordneten Graf von Bethusy⸗ Huc und Freiherr von Hoverbeck gegen die Nichtabstimmung Fer füddentschen Abgeordneten ausgesprechen hatten, wurde der Gesetzentwurf fast einstimmig genehmigt, indem, mit Ausnahnie weniger Mitglieder die süddeutschen Abgeordneten sich der Theilnahme an der Beschlußfassung nicht entzogen. Außerdem wurden folgende von der Kommission beantragte Re— solutionen angenonimen: Der Reichstag wolle beschließen:

I) die Erwartung auszusprechen, daß künstig die Dispositions fonds für unvorhergesehene Ausgaben nicht überschritten, sondern etwaige, den Etarsbetrag überschreitende unvermeidliche Ausgaben als außer= ctatsmäßige Ausgaben behandelt werden; 2) die Bundesregierung aufzufordern, daß künftig bei Aufstellung der Bundeshaushalts. Etats hinsichtlich der übertragbaren Titel derseiben jedesmal erkennbar ge— mach werde, wie viel von den übertragbaren Fonds in dem Vor. jahre wirklich verwandt, und wie viel daher von denselben für das

laufende Jahr noch dis ponibel ist.

Eiats des Deutschen Reiches für das Jahr 1871

nicht Vorsorge getroffen hat und für deren Befriedigung sorgen zu können die verbündeten Regierungen bei Ihnen beantragen; er ist ferner nothwendig geworden dadurch, daß es darauf ankam, die Ma trikularbeiträge der süddeutschen Staaten den Bestimmungen der Reichsverfassung gemäß zu ordnen. . In der ersteren Beziehung, was die einzelnen seit der gesetzlichen Feststellung des Haushaltsetats hervorgetretenen Bedürfnisse anlangt, so ist ein Theil der in dem Etat enthaltenen Positionen bereits von dem Reichstage genehmigt, es sind dies u. A. die Entschädigungen für den Wegfall der Elbzölle an Mecklenburg und Anhalt, es ist dies ferner das Extraordinarium der Postverwaltung für den Bau eines neuen Gebäudes für das Gencral-⸗Postamt. Es ist sodann zwar im Einzelnen noch nicht genehmigt, indeß durch die Ge · nehmigung der Bundesverträge im Prinzip gebilligt eine Ver= mehrung der Stellenzahl bei dem Bundes Ober Handelsgericht, und es ist endlich im Prinzip bereits geseßlich festgestellt die Errich- tung des Bundes Amtes für das Heimathswesen, füc welches Sie in der Vorlage Ansätze finden. Einige andere Ansätze beruhen eben auf Bedürfnissen, die im Laufe der Verwaltung hervorgetreten sind, und in diefer Beziehung ist der wichtigste Theil der Vorlage, welcher allerdings auf das Hauptresultat des Etats leinen Einfluß hat, der jenige Theil, welcher sich auf den Etat der Postverwaltung bezieht. Ich will in Peziehung auf diesen wichtigen Theil der Vorlage der Spezialdiskussion nicht vorgreifen, und habe nur im Allgemeinen zu bemerken, daß die Ihnen vorgeschlagenen Aenderungen im Etat der Postverwaltung den Zweck haben, in der Organisation dieser Ver⸗ waltung Verbesserungen einzuführen, welche bei früheren Etats⸗ berathungen im Schoße des Reichstages wiederholt angeregt worden sind. Was ferner die Berechnung der Matrikularbei räge für die füd= dentschen Staaten anbelangt, fo war diese nach den Vorschriften der Berfassung nothwendig. Eine Anzahl einzelner Fragen, die sich an diese Regüͤlirung knuͤpften und welche sich in den Erläuterungen der Vorlage näher erörtert finden, auf diese hier bei der Generaldis kussion einzugthen, halte ich wenigstens für jetzt noch nicht am Platze.

Der Gesetzentwurf wurde einer Kommission von 21 Mit- gliedern überwiesen, nachdem der Abg. Schels aus Bayern sein ablehnendes Votum gegen die ganze Vorlage im Voraus und zwar aus dem Grunde angekündigt hatte, weil Bayern zu den Ausgaben für das Postwesen und die Ablösung der Elbzölle nach seiner Auffassung des Art. 52 der Reichs verfassung nicht herangezogen werden darf.

Schließlich erledigte das Haus einige Wahlprüfungen. Die Wahl des Abg. Böhmer (Neuwied) wurde beanstandet und eine Aufforderung an den Buͤndeskanzler beschlossen, in Betreff der in verschiedenen Protesten mitgetheilten Thatsachen die ge⸗ richtliche Untersuchung einleiten zu lassen. Dagegen wurde die Wahl des Grafen Lehndorff (Angerburg⸗Lötzen) zwar dem An⸗ träge der Abtheilung entgegen sür gültig erklärt, jedoch dieselbe Aufforderung an den Bundeskanzler beschlossen, wie bei der ersteren Wahl, verstärkt durch den vom Abg. Lasker beantrag⸗ ten Zusatz, daß der Reichstag von dem Resultat der gerichtlichen Untersuchung in Kenntniß gesetzt werden möge.

Schluß der Sitzung 44 Uhr.

Die heutige (25.) Plenarsitzung des Deutschen Reichstagetz wurde um 11 Uhr durch den Präsidenten fürst, abgab.

Bundesbevollmächtigte und Bundeskomnussare.

in‘ Jorm eines Rachtrages, zu dem durch dat. Gee ers gesetlich festgestellten Ausgabeposition zurückzubleihen.

vom 15. Mai 1870 festgestellten Haushalts- Etat des Norddeutschen Bundes, welcher letztere in der der Erweiterung

itu iner erneuerten Dr. Michaelis ende ene ö. 46 gen nr tn gf. mnie Erhöhung trags Etats jun? Bundeshaushalt für 1871 als die geeignete

ö Gesammtziffer des Budgets beträgt in Einnahme und Aus. Stelle, biese Frage zum Austrag zu bringen.

gabe böb,975 Thlr., darunter 136,354 Thlr. für dauernde Aus-

gaben, eine verhältnißmäßig geringe ,, . y)

aft der Ausgaben für das Landheer zwi in , n, mit dem 1. Januar 1872 beginnt.

Der Staats Minister Delbrück leitete die Debatte wie zwar ghei zeitig über die 88. 1 und 2, welche lauten,

folgt ein:

den vorliegenden Etatsnachtrag eingehend zu sprechen, ist wenigstens

schläge, die dieser Etat enthält, unter weltere allgemeine Gesichts punkte Getödteten oder Verletzter verursacht ist.

ü bringen, als unter die beiden die Vorlage ist nöthig geworden nach der

nsicht der verbündeten Regierungen erstens dadurch, daß seit der ge

oder Sen Fabrik betreib

Anzahl von Bedarfnissen hervorgetreten ist, für weiche Reser Etat triebes oder der Arbeiter angenommene

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Pr. Simson eröffnet, der jedoch alsbald den Vorsitz an den ersten Vize ⸗Präsidenten, Fürsten Hohenlohe⸗-Schillings⸗

An? Ksce des Bundesrathes befanden sich die Staats. Minister Delbrück, von Schlör und von Mittnacht und andere

Den ersten Gegenstand der Tagesordnung bildete die dritte Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die anderweite Feststellung 34 n ,, für das . 4. ; Der Gesetzentwurf wurde unverändert angenommen, nachden

en, J, ig ern 2. chung k Abg. Hainmacher bei §. 1 die Frage, angeregt hatte, ob die wurss, betreffen . e Telegraphen Verwaltung nicht verpflichtet sei, die für sie aus⸗ geworfenen Mittel auch wirklich zu verwenden und nicht hinter

Der Bundeskommissar, Geheime Regierungs- Rath bezeichnete die bevorstehende Berathung des Nach ·

Der Reichstag trat sodann in die zweite Berathung des Gesetzes, en die Verbindlichkeit zum Schadenerfatz für die bei dem Betriebe von Eisen bahnen, Bergwerken u. s. w. herbeigeführten Tödtungen und Körperverletzungen ein, und

Wenn bei dem Betriebe einer Eisenbahn ein Mensch ge.

§. 1. ö ĩ i der Er ? k zdtök ober körperlich verleßt wird, fo haftet der Betriebs Unternehmer Meine Herren! Bei der Eröffnung der Generaldiskussion über arne. . rn, n, ü. ö nnn e ,,

jetzt für mich sebr schwer; es ist ungemein schwer, die einzelnen Vor. ber Unfall durch höhere Gewalt oder durch eigenes Verschulden des

vert, einen Steinbruch, eine Gräberei (Grube) . nm en; wenn ein Heboümachtigter oder ein

fetzlichen Feststellung des Haushalisetats für das laufende Jahr eine Repräsentant oder eine zur Leitung .

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