1871 / 115 p. 1 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Das Adonnement beträgt 1 Thlr. 7 Sgr. G Pfg. für das vierteljahr.

Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile Zz Sgr.

Post ⸗Anstalten des In und

Zieten⸗Platz Nr. X.

2 - Alle ve 7 1 C V Auslandes nehmen Sestellung an, sür Serlin die Expedition des Königl. Preußischen Staats / Anzeigers: 2 ö 869

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Montag den 1. Mai, Abends.

1871.

Ankündigung des Deutschen Reichs-⸗Anzeigers. Vom 4. Mai ab, als dem Tage, an welchem die Deutsche Reichsverfassung in Kraft tritt, wird in Anordnung Der Deutsche Reichs-Anzeiger erscheinen, und zwar in Verbindung mit dem Königlich Preuß ischen

Staats Anzeiger. . . . : . . . Der Deutsche Reichs Anzeiger ist bestimmt, auf dem Gebiete der Tages-Presse als Publikations⸗Organ für die Reich⸗

behörden zu dienen. . Der Abonnementspreis für das Quartal des

Folge höherer

aus dem Deutschen Reichs-Anztiger und dem Königlich Preußischen

Staats Anzeiger bestehenden Gesammtblattes beträgt für jetzt 1 Thlr. 73 Sgr. und gilt dieser volle Preis auch für das begonnene

(zweite) Quartal d. J.

Der Insertionspreis für den Raum einer Petitzeile in dem öffentlichen Anzeiger beträgt 23 Sgr. Alle Post Anstalten nehmen Bestellung auf den mit dem Königlich Preußischen Staats⸗-Anzeiger verbundenen Deutschen Reichs Anzeiger an, für Berlin die Expedition des Blattes, Zietenplatz Nr. 34.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Königlich württembergischen Offizieren Orden zu verleihen, und zwar:

den Rothen Adler-Orden erster Klasse:;: dem General-Lieutenant und Ersten Adjutanten Seiner Majestät des Königs, Freiherrn von Spitzemberg; den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse: dem Ober ⸗Lieutenant Hoffmeister vom Generalstabe; den Königlichen Kronen -Orden zweiter Klasse: hem Obersten von Wundt, Sektions ⸗Vorstand im Kriegs- Ministerium, und J dem Oberst Lieutenant von Fraenzinger, Flügel⸗Adjutan⸗ ten Sr. Majestät des Königs; sowie .

den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse:

dem Hauptmann Besenfelder im Kriegs⸗Ministerium.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem General Lieutenant z. D. von Alvensleben, bis⸗ herigen Chef des Militär-Reit - Instituts, den Rothen Adler—⸗ Orden erster Klaßse mit Eichenlaub; dem Rittmeister Grafen von Wilamowitz⸗Moellendorff von der Kavallerie des 1. Bataillons (Berlin) 2. Garde⸗Landwehr⸗Regiments, bisher kommandirt als Abjutant zum General-Gouvernement in Ber— lin, und dem Kreisgerichts-Rath Palmis zu Halberstadt den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse, dem Konrektor Pa hst zu Eilenburg, im Kreise Delitzsch, den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse; so wie dem Unteroffizier Forsbach im 4. Garde⸗ Grenadier⸗Regiment Königin das Allgemeine Ehrenzeichen; und

Dem Ersten Präsidenten des Appellationsgerichts zu Naum⸗ burg 4. S. Dr. Koch den Charakter eines Wirklichen Geheimen Ober⸗Justiz⸗Raths mit dem Range eines Raths Erster Klasse zu

verleihen.

Deutsches Reich.

Berlin, den 28. April.

Se. Majestät der Kaiser und König haben vor— estern Nachmittag um 13 Uhr dem Großherzoglich, mecklen⸗ , nnen Hofmarschall und Kammerherrn, Freiherrn von Brandenstein eine Privat⸗Audienz zu ertheilen und aus dessen Händen ein Schreiben enigegen zu nehmen geruhet, wo—⸗ durch Se. Königliche Hoheit der Großherzog von Mecklenburg⸗ Schwerin Allerhöchstdenenselben das Ableben der verwittweten Frau Erb ⸗Großherzogin von Mecklenburg Schwerin, geborenen Prinzessin von Hessen⸗Homburg, Königlichen Hoheit, notifizirt.

Bekanntmachung. Päckereisendungen nach Frankreich betreffend.

Von den Postanstalten können von jetzt ab wieder Packete mit und ohne Werthangabe nach folgenden Stationen der fran⸗ zösischen Nordbahn: Amiens, Arras, Boulogne, Calais, Cam- hrai, Douat, Dunkerque, Jeumont, Laon, Lille, Roubain, Rouen, St. Quentin, Solssons, Tourcoing und Valenciennch zur Beförderung via Belgien angenommen werden. In den Bestimmungen, hezüglich der Versendung und Tazirung dieser Packete sind Aenderungen nicht eingetreten.

Berlin, den 29. April 1871.

General⸗Postamt. Stephan.

Bekanntmachung. Postdampfschiff⸗Verbindungen mit Sänemark und Schweden.

Linie Kiel⸗Korsoer. Ueberfahrt in 6—7 Stunden.

Die Fahrten finden in beiden Richtungen täglich statt. Abgang aus Kiel: täglich 1233 Uhr Nachts nach Änkunft des letzten Zuges aus Altong (Harburg, Hannover, Cöln ꝛc.), bezw. aus Hamburg und Berlin. Ankunft in Korsoer: am nächsten Morgen gegen 7 Uhr, zum Anschluß an den ersten Zug nach Kopenhagen, Ankunft daselbst um 10353 Uhr Vor⸗ mittags. Abgang aus Korsoer: täglich 106 Abends nach Ankunft des letzten Zuges aus Kopenhagen. Ankunft in Kiel: am nächsten Morgen gegen 5 Uhr zum Anschluß an den um 6 Uhr früh abgehenden Zug nach Altona (Harburg, Hannoyer, Cöln ze bezw. nach Hamburg und Berlin. Per sonengeld zwischen Kiel und Korsoer. J. Platz 35 Thlr. preuß. Court, Deckplatz 13 Thlr. preuß. Court. .

Linie Lübeck-Kopenhagen⸗Malmoe. Die Ueberfahrt zwischen Lübeck und Kopenhagen erfolgt in 14 bis 15 Stunden.

Die Fahrten finden in beiden Richtungen täglich statt. Abgang aus Lübeck: täglich gr 4 Uhr Nachmittags, nach Ankunft des ersten Zuges aus Berlin, Ankunft in Kopen hagen: am nächsten Morgen, Weiterfahrt von Kopen— hagen: Vormittags zum Anschluß in Malmoe an den um 2 Uhr Nachmittags von dort abgehenden Schnellzug nach Stockholm. Abgang aus Malmoe: täglich Vormittags, Weiterfahrt von Kopenhagen: gegen 2 Uhr Nachmittags, Ankunft in Lübeck; am folgenden Morgen zum Anschluß an den ersten Zug nach Berlin. Personengeld zwischen Lübeck und Kopenhagen: Hütte 6 Thlr., J. Salon 5 Thlr. 8 Gr., II. Salon 3 Thlr. 223 Gr., Deckplatz 2 Thlr. 8 Gr.

Linie Stralsund⸗Malmoe. Ueberfahrt in 8 Stunden.

Die Fahrten finden bis zum 13. Juni in beiden Richtun—

gen zweimal wöchentlich, demnächst während der Sommer

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