1871 / 115 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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monate dreimal wöchentlich statt. Vorerst ist der Fahrplan folgender: Abgang aus Stralsund: Montag und Don⸗ nerstag mit Tagesanbruch, nach Ankunft des letzten, am Tage vorher von Berlin abgegangenen Eisenbahnzuges. Ankunft in Malmoe: Montag und Donnerstag gegen Mittag, zum Anschluß an den um 2 Uhr Nachmittags abgehenden Schnellzug nach Stockholm. Abgang aus Malmoe: Dienstag und Freitag mit Tagesanbruch, nach Ankunft des Schnellzuges aus Stockholm. Ankunft in Stral⸗

an ben um 1243 Uhr Mittags nach Berlin abgehenden Schnell⸗

furl a. M., Basel, Königsberg i. Pr. und St. Petersburg, Breslau und Wien.

Durch die Dampfschiffahrten zwischen Stralsund und

ö ß di dischen Malmoe und Ko Malmoe wird im Anschluß an die zwischen Mal j Zschetzschingck, von Schultzendrff, Bode II. und

penhagen conrsirenden Dampfer zugleich eine günstige Reise— gelegenheit mit Dänemark geboten.

Personengeld zwischen Stralsund und Malmoe; J. Platz 5 Thlr., Il. Platz 33 Thlr., Vordeckplatz 2 Thlr.) Tour⸗ und Retourbillets, 14 Tage gültig: J. Platz 8 Thlr., II. Platz Nr i

Berlin, 29. April 1871.

General⸗Postamt. Stephan.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Der Berg⸗A1ssessor Schröcker ist zum Berg-⸗Inspektor er⸗ nannt und ihm die Stelle des Dirigenten des Steinsalzberg— werks bei Erfurt übertragen worden. .

Der Bergfaktor Müller zu Elmen bei Schöneheck ist zum Berg-⸗Inspektor ernannt worden. ö

Der Baumeister Konrad Kruhl zu Stettin ist zum Königlichen Landbaumeister ernannt und demselben die von ihm feither kommissarisch verwaltete technische Hülfsarbeiter-

Stelle bei der Königlichen Regierung daselbst verliehen worden.

Abgereist: Se. Excellenz der Staats- und Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten, Graf von Itzen⸗ plitz, nach Carlsbad.

Se. Excellenz der General der Infanterie und kom mandirende General des XV. Armee Corps, von Fransecky, nach Straß—⸗

burg.

Berlin, 1. Mai. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, den nachbenannten Offizieren und Mann⸗ schaften zur Anlegung der von des Königs von Sachsen Majestät ihnen verliehenen Dekorationen Allerhöchstihre Ge⸗ nehmigung zu ertheilen, und zwar: des Kom thurkreuzes erster Klasse des Albrechts-Ordens mit Kriegsdeko⸗ ration: dem General⸗Major von Scherbening, Commandeur der Artillerie des IV. Armee-Corps, des Komthurkreuzes zweiter Klasse desselben Ordens: dem Obersten von Bonin, Commandeur des 1 Thüringischen Infanterie / Regiments Rr. 31; des Ritterkreuzes desselben Lrdens: dem Haupt⸗ mann Sucro vom 3. Hannoverschen Infanterie⸗Regiment Nr. 79, kommandirt als Adjutant zum General⸗Kommando JV. Armee⸗Corps, dem Hauptmann von Heineccius vom Generalstabe des IV. Armee Corps, dem Seconde⸗ Lieutenant von Werder vom Westfälischen Dragoner-Regiment Nr. 7, kommandirt als Adjutant zur 7. Infanterie⸗Division, dem Hauptmann von Lucadou, dem Seconde Lieutenant der Reserve Graser und dem Seconde Lieutenant von RNostitz vom 1. Magdeburgischen Infanterie Regiment Nr. 26, den Hauptleuten von Hering und von Schweinichen, sowie den Premier⸗Lieutenants von Werder und Lademann vom 3. Magdeburgischen Infanterie Regiment Nr. 66, dem Hauptmann Vahikampfs vom 3. Westfälischen Füsilier⸗ Regiment Nr. 37, den Hauptleuten von Werder, von Witzleben und dem Premier Lieutenant von Brackel vom 2. Ragdeburgischen Infanterie Regiment Nr. 27, dem Haupt⸗ mann von Hagen, dem Premier Lieutenant von Rohr⸗ scheidt und dem Seconde - Lieutenant Fels vom Anhaltischen Infanterie Regiment Nr. 9s3, dem Hauptmann Sänger vom Magdeburgischen Feld- Artillerie Regiment Nr. 4, dem Rittmeister Schenk vom 2. Pommerschen Allanen-Regi— ment Rr. 9, kommandirt als Adjutant zur 8. Infanterie. Diviston, dem Hauptmann Laube vom Magdeburgischen Feld

Artillerie⸗ Regiment Nr. 4, dem Oberst ⸗Lieutenant von Petery dem Hauptmann Grafen von Herzberg und dem Premier- Lieutenant Freiherrn von Egloffstein vom 1. Thüringischen Infanterie Regiment Nr. Il, den Hauptleuten Gaillard, Fon Loefen ünd Oesterley vom 3. Thüringischen Infanterie— Regiment Nr. 71, dem Hauptmann Freiherrn von Reibnitz vom Magdeburgischen Jäger⸗Bataillon Nr. 4 dem Hauptmann

Dieckmann vom Magdeburgischen Feld-⸗Artillerie⸗Regiment

Nr. 4, dem Premier Lieutenant von Albedyll vom Grenadier-⸗

fund: Dienstag und Freitag gegen Mittag, zum Anschluß Regiment König Friedrich Wilhelm IV. (L. Pommerschen) Nr. 2,

kommandirt als Adjutant zur 16. Infanterie⸗Brigade, dem

zug; in Berlin direkte Anschlüsse an die Abends abgehenden Major Freiherrn von Boyneburgt, dem Hauptmann von

Courier. bezw. Schnellzüge nach Cöln, London, Paris, Frank⸗

Leßel und dem Premier⸗Lieutenant Hoffmann vom Schles— wig⸗Holsteinschen Füsilier⸗Regiment Nr. 86, dem Oberst-Lieute⸗ nant von Nitsche, dem Hauptmann Henke und dem Premier Lieutenant von Brandenstein vom 7. Thüringi⸗ schen Infanterie Regiment Nr. 96, so wie den Hauptleuten

den Premier ⸗Lieutenants Balcke und Wygnanki vom Magde⸗ burgischen Feld-Artillerie Regiment Nr. 4; der goldenen St. Heinrichs⸗Medaille: den Feldwebeln Bergemann vom J. Magdeburgischen Infanterie Regiment Nr. 26, Kober vom 1. Thüringischen Infanterie Regiment Nr. 31 und Mache⸗ mehl vom Magdeburgischen Jäger-Bataillon Nr. 4; der sil= bernen St. Heinrichs Medallle: dem Sergeanten Steffens vom 1. Magdeburgischen Infanterie⸗Regiment Nr. 26, den Feld⸗ webeln Schlüter vom 3. Magdeburgischen Infanterie Regiment Nr. 66, Laaß und Herrmann vom 2 Magdeburgischen In⸗ fanterie⸗Kegiment Nr. 27, dem Untexoffizier de vom An— haltischen Infanterie⸗Regiment Nr. 93, dem Feldwebel Ottilie vom Magdeburgischen Feld -⸗Artillerie⸗ Regiment Nr. 4, dem Ser⸗ geanten Enterlein vom 1. Thüringischen Infanterie Regiment Rr. 31, dem Unteroffizier Moebius vom 3. Thüringischen Infanterie⸗Regiment Nr. 71, dem Unteroffizier Prym vom Schleswig-Holsteinschen Füsilier⸗Regiment Nr. S6, dem Feld⸗ webel Kästnwer und dem Lazarethgehülfen Storm vom 7. Thüringischen Infanterie Regiment Nr. 96, und, dem Sergeanten Wiese vom Magdeburgischen F Regiment Nr. 4; der goldenen Albrechts⸗ Medaille: dem Musketier Linke vom Anhaltischen Infanterie⸗Regiment Nr. 93, dem Feldwebel Hartung vom Magdeburgischen Feld—⸗ Artillerie Regiment Nr. 4, dem Sergeanten Franz vom 3. Thüringischen Infanterie Regiment Nr. 7, dem Feldwebel Oßmann vom F. Thüringischen Infanterie⸗Regiment Nr. 96 und dem Vize⸗Feldwebel Körner vom Magdeburgischen Feld⸗ Artillerie Regiment Nr. 4; der silbernen Albrechts⸗Me⸗ daille: dem Sergeanten Lehmann und dem Unteroffizier Kin⸗ der mann von der Infanterie⸗Stabswache des IV. Armee-Corps, dem Musketier Brüggemann und dem Füfilier Küster vom J. Magdeburgischen Infanterie Regiment Nr. 26, den Feldwebeln Schrader und Klipp, sowie dem Sergeanten Schulze vom 3. Magdeburgischen Infanterie⸗Regiment Nr. 66, dem Feldwebel Schmidt und dem Unteroffizier Wehrfeld vom 2. Magdeburgischen Infanterie Regiment Nr. 27, den Gefreiten Ziemer und Borrmann, sowie dem Musketier Selzer vom Anhaltischen Infanterie Regiment Nr. 93, dem Gefreiten Ha verland vom Westfälischen Dragoner⸗Regiment Nr. 7, dem Gefreiten Lindner vom Magdeburgischen Pioniex⸗ Bataillon Nr. 4, den Musketieren Rautz und Hirschfeld, sowie dem Gefreiten Marhold vom 1. Thüringischen Infanterie⸗ Regiment Nr. 31, dem Gefreiten Bindernagel und dem Füsilier Guschinski vom 3 Thüringischen Infanterie⸗Regi⸗ ment Nr. 71, dem Wachtmeister Boettcher vom Thüringischen Husaren⸗Regiment Nr. 12, dem Feldwebel Müller vom Magdeburgischen Feld⸗Artillerie⸗Regiment Nr. 4, den Sergegn⸗ ten Lange und Bestgen, sowie dem Unteroffizier Neikes vom Schleswig-⸗Holsteinschen Füsilier Regiment Nr. 86, dem Vize Feldwebel Findeisen vom 7. Thüringischen Infanterie⸗ Regiment Nr. 96, den Unteroffizieren Wepp ner, Ziemann und Claus vom Magdeburgischen Feld ⸗Artillerie⸗Regiment Nr. 4, dem Wachtmeister Herwig vom Magdeburgischen Train⸗Bataillon Nr. 4 und dem Ober ⸗Gensd'arm Gut⸗ fahr vom Feldgensd'armerie⸗Detachement des IV. Armee⸗

Corps.

Bert anntmach ung.

Am 1. Mai cr. wird im Börsengebäude des neuen Vieh⸗ marktes vor dem Rosenthaler Thore hierselbst eine Telegraphen⸗ Station mit vollem Tagesdienst eröffnet.

Berlin, den 29. April 1871.

Telegraphen⸗Direktion. Rother.

eld⸗Artillerie⸗

Nicht amtliches.

Preußen. Berlin, 1. Mai. Se. Majestät der Kaiser und König wohnten gestern dem Gottesdienst im Dome bei, empfingen zwei geschäftlich hier anwesende hochgestellte Japanesen, und ertheilten dem Wirklichen Geheimen Rath von Franckenberg⸗Ludwigsdorf Audienz. Nach dem Familien Diner bei Ihren Königlichen Hoheiten dem Prinzen und der Prin— zessin Carl besuchten Allerhöchstdieselben das Schauspielhaus, und Abends hatten Ihre Majestäten eine kleine Gesellschaft zum Thee befohlen.

Heute empfingen Se. Majestät der Kaiser und König den

aus Stockholm zurückgekehrten General der Infanterie und

General⸗Adjutanten von Bonin, sowie den Königlichen Ge— sandten von Heydebrandt und ließen Allerhöchstsich Vor— träge halten vom General der Infanterie, Kriegs. Minister von Roon, vom Geheimen Kabinets-Rath von Wilmowsli und vom Geheimen Ober ⸗Regierungs Rath Wehrmann. Um 4 Uhr erschien der Fürst Reichskanzler zum ,

Ihre Majestät die Kaiserin-Königin wohnte gestern dem Gottesdienste in der Kapelle des Augusta⸗Hospitals bei und besuchte Ihre Majestät die verwittwete Königin in Charlottenburg. Das Familien⸗Diner fand bei Sr. König— lichen Hohcit dem Prinzen Carl statt. Ihre Majestät empfing h die Vorstandsdamen des Vaterländischen Frauen—⸗

ereins.

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kron⸗ prinz wohnte am Sonnabend dem Militärvortrage bei Sr. Majestät dem Kaiser bei und dinirte mit Ihrer Kaiserlichen und Königlichen Hoheit der Kronprinzessin bei Ihren Majestäten. Abends besuchte Höchstderselbe die Vorstellung im Königlichen Schauspielhause. Die Gräfin Pappenheim, geb. Gräfin Schlieffen, hatte die Ehre, von Ihrer Kaiserlichen und Königlichen Hoheit der Kronprinzessin empfangen zu werden.

Gestern wohnte Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit dem Gottesdienst im Dome bei und empfing zusammen mit Ihrer Kaiferlichen und Königlichen Hoheit der Kronprinzessin den Lieutenant Nabbat von der Reserve des 2. Thüringischen In⸗ fanterie⸗Regiments Nr. 32 und den Lieutenant von Klitzing vom Rheinischen Dragoner- Regiment Nr. 5. Vormittags stattete Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Carl im Kron— prinzlichen Palais einen Besuch abz das Familien Diner fand für die Höchsten Herrschaften bei Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen Carl statt.

Von dem Gemeinderath zu Freiburg in Baden war vor einiger Zeit eine Eingabe an Se. Majestät den Deut schen Kaiser eingereicht, in welcher die Bitte vorgetragen wurde, bewirken zu wollen, daß die Wiedererrichtung des Deutschen Reichs alljährlich durch ein allgemeines deut⸗ sches Volks⸗ und Kirchenfest gefeiert werde. Darauf ist dem Gemeinderath Freiburgs durch das Bundeskanzler⸗Amt folgender Allerhöchster Erlaß zugegangen:

»In den durch den Großherzog von Baden, Königliche Hoheit, Mir zugegangenen und beifolgenden 49 Petitionen wird übereinstim⸗ mend Mir die Bitte vorgetragen: »bewirken zu wollen, daß die Wie⸗ dererrichtung des Deutschen Reichs alljährlich durch ein allgemeines deutsches Volks⸗ und Kirchenfest gefeiert werde.“ Es würde Mir eine ungemeine Befriedigung gewähren, wenn das Andenken an die von den Großthaten des letzten Kritgs untrennbare Wiedererrichtung des Deutschen Reichs von dem deutschen Volke aus freiem Antriebe im Gefühle ihrer Be⸗ deutung als Ausgang einer neuen Epoche des nationalen Lebens mit patriotischem Geiste alljährlich durch besondere Kundgebungen in ähn— licher Weise neu geweckt werden sollte, wie es lange Zeit in Deutsch— land allgemein üblich gewesen und in einigen Gegenden noch gebräuch— lich ist, die Erinnerung an die Brfreiungsschlacht zu Leipzig wach zu halten. Auf solche Weise würde die Feier sich naturwüchsig aus eigener Sitte der Nation zu einem wahren Volksfeste ge— stalten, während dahin zielende obrigkeitliche Anordnungen Mir nicht angemessen erscheinen. Eben so wenig liegt zur Herbeiführung der Stiftung eines ausschließlich jenem Andenken ge— widmeten Kirchenfestes nach Meiner Auffassung ein genügender Grund vor; es ist zu erwarten, daß auch ehne ein solches bei der Wiederkehr der Zeit der nationalen Erhebung die Geistlichen ohne Rücksicht der Konfession bereitwillig Veranlassung nehmen werden, in wiederholtem Danke für Gottes gnädigen Beistand die Erinnerung an die Neubegründung des Deutschen Reichs zu beleben. Das Weitere bleibt Ihnen überlassen.

Berlin, den 4. April 1871. An den Reichskanzler.

Wilhelm.«

In der (12) Sitzung des Bundesraths vom 29. April, in welcher der Reichskanzler den Vorsitz führte, fand zunächst

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die Wahl eines besonderen Ausschusses für die Errichtung ꝛc. eines Reichstagsgebäudes statt. Sodann wurden Mittheilungen des Präsidenten des Reichstages vorgelegt über a) die un— veränderte Annahme des dem Reichstage vorgelegten Gesetz⸗ entwurfs, betreffend die Beschaffung weiterer Geldmittel zur Bestreitung der Kriegsausgaben, b) den vom Reichstage be— schlossenen Gesetzentwurf wegen Abänderung des Artikels 32 der Verfassung des Deutschen Reiches, c) die Beschlüsse des Reichstages zu dem Gesetzentwurfe wegen anderweiter Fest- stellung der Matrikularbeiträge für 1869, d) den Beschluß des Reichstages wegen der den Spiritusfabrikanten in Italien ge⸗ währten Steuernachlässe; e) den Beschluß des Reichstages über . Petition wegen der Hausier ⸗Gewerbesteuer der Versicherungs⸗ genten.

Die vorstehend unter b., C. und 6. erwähnten Mitthei⸗ lungen sowie die Vorlage des Präsidiums, betreffend einen Additionalartikel zum Postvertrage mit den Vereinigten Staaten von Amerika wurden den betreffenden Ausschüssen, die Mittheilung unter d. dem Bundeskanzler⸗Amte überwiesen. Sodann wurden Ausschußberichte erstattet über 1) die Voraus⸗ setzungen für die Bewilligung des Weinzoll⸗Rabatts; Y) die Gesetzentwürfe, betreffend das Postwesen und das Posttaxwesen; 3) Petitionen wegen der in Frankreich über die Protestirung der Wechsel erlassenen Vorschriften und ) den Antrag Mecklen⸗ burgs, betreffend die KLommission zur Bearbeitung einer gemein samen Pharmakopoe für das Deutsche Reich.

Der Bundesrath trat heute zu einer Sitzung zu⸗ sammen. Der Ausschuß desselben fur Justizwesen hielt gestern, der für Eisenbahnen, Post und Telegraphen heute eine Sitzung ab.

Der 8. 109 des Vereinszollgesetzes behält die Bestim⸗ mungen darüber, für welche Gegenstände und unter welchen Bedingungen Privatläger zu errichten sind, der Beschlußnahme des Bundesraths des Zollvereins vor. Diese Beschlußnahme hat der Bundesrath in der Anweisung zu der Ausführung des Vereinszollgesetzes sub Nr. 18 dahin getroffen, daß sowohl bezüg⸗ lich der Bedingungen, unter welchen Privatläger zu errichten, als hinsichtlich der Gegenstände, für welche Privatläger ohne Mit⸗ verschluß der Zollbehörde zugestanden werden können, die bisherigen Bestimmungen in Kraft bleiben, soweit nicht das Vereinszollgesetz abweichende Vorschriften enthält. In dem Ausschußbericht, welcher die Anweisung zur Ausfuͤh⸗ rung des Vereinszollgesetzes der Beschlußnahme unterbrei⸗ tet hat, ist als wünschenswerth erkannt worden, daß zur Herstellung der erforderlichen Gleichmäßigkeit, die Verhältnisse der Privatläger im Allgemeinen, sowie insbe⸗ sondere jene der Privat⸗Transitläger und Privat⸗Kxeditläger einer besonderen Erwägung zu unterwerfen seien, und biernach eine gemeinsame Regelung der hierauf bezüglichen Vorschriften vorzubehalten sein werde. Zum Zweck einer solchen Regelung hät das Präsidium des Deutschen Zollvereins dem Bundesrathe unter dem 17. November v. J. ein Regulativ für Privatläger vorgelegt, welches sich im Wesentlichen, abgesehen von den durch das Vereins⸗Zollgesetz erforderlich gewordenen Abänderungen, dem auf den früheren Vereinbarungen beruhenden Regulativ für die Privatläger der Provinz Schleswig⸗Holstein vom 25. August 1867 anschließt. Nachdem die Vorlage von den vereinigten Aus⸗ schüssen für Zoll- und Steuerwesen und Handel und Verkehr einer eingehenden Berathung unterzogen worden, hat der Bundeß= rath in der Sitzung vom 17. d. M. beschlossen: J. dem vor— gelegten Entwurfe eines Regulativs für Privatläger unter ein⸗ zelnen Modifikationen die Genehmigung mit der Maßgabe zu ertheilen, daß das Regulativ mit dem 1. Juli d. J. in Kraft zu treten hat; II. die in einer Anlage des Berichtes der bezeich- neten Ausschüsse aufgeführten allgemeinen Grundsätze für Thei⸗ lungsläger als maßgebend bei dem Erlaß der für Theilungtz läger vorbehaltenen näheren Vorschriften zu bezeichnen, III. die Zuständigkeit für die Bewilligung von Privatlägern auslän— dischen oder vereinsländischen Salzes in Abänderung des §. 5

der Anleitung zur Erhebung der Salzabgabe bei den Zoll⸗

und Steuerstellen, welche sich nicht an Salzwerksorten befinden, der Direktivbehörde zuzuweisen.

Der Deutsche Reichstag gelangte im weiteren Ver⸗ laufe seiner Sitzung vom 29. v. Mts. bis zum 8. 4 des Gesetz⸗ entwurfs, betreffend die Verbindlichkeit zum Schadenersatz für die bei dem Betriebe von Eisenbahnen, Bergwerken u. s. w. herbeigeführten Tödtungen und Körperverletzungen, nachdem er den §. 2 unverändert in der Fassung der Vorlage und zwar fast einstimmig angenommen hatte.

Der §. 3 der Vorlage wurde mit einigen von dem Abg. Lasker beantragten redaktionellen Aenderungen angenommen, so daß er nunmehr lautet:

Der Schadenersatz C8. 1 und 2) ist zu leisten: 1) im Falle der