Deutscher Lloyd, Transport ⸗Versicherun Erster Nechnungs⸗
C Tien / Gesellschaft in Berlin.
für die Geschäfts Periode vem 2. Mai bis 31 Dclember 1870.
A. Bilanz.
B. Gewinn ⸗ und Verlu st⸗Con to.
Aktiva.
Aktien ˖ Wechsel
Inventar
Wechsel im Portefeuille ..
Kassa⸗Bestand .... ......
Drucksachen
Effekten, zum Courswerth vom 31. Dez. 1870
Hypotheken
Debitoren
Pf.
I) Prämien 2 Police ˖ Gelder 3) Kapital ˖ Erträgniß
— ——— 2
7
Courtagen
,
cler!
Material
Inventar
Passi va.
Aktien · Kapital Kreditoren
Reserve für schwebende Schäden und laufende Versicherungen Reingewinn
Vf.
st 6) Bezahlte Schäden abzüglich Rückvergütung
sicherungen ... .... ......
19
O.
83 I :
Berlin, am 31. Dezember 1870. Der Aufsichtsrath: Bauendahl.
557415
Rückversicherungs ⸗Prämien, Ristorni und Rabatte, Provisionen und
2) Einrichtungs- und Organisations ⸗Kosten 3j 25 pCt. Abschreibung auf Drucsachen und anderes
4 10 pCt. Abschreibung aufs 5) Allgemeine Verwaltungs-
7) Reserve für schwebende Schade vnd ĩanfcnd? Ver
1) Dem Kapital ⸗Reservefond Uberwiesen ..... 2) 5 pCt. des Einschusses als ordentliche Dividende! .* 3 Statutenmäßige und kontraktliche Tantisme
4 326 pCt. des Einschusses als Superdividende
2
m äebit.
& XSgr. I I Pf
2
Thlr. 35,516. 27 — 4
4 / de Thlr.
de
2150. 2. 2 * 186. 8 6,
Thlr. 173521. 2. —.
ö 109163. 19.— — 7.357.
234156. Gewinn
26. 0. aon 38 **
Ver wen dung.
Thi 619. 3/055. 17. 344. —
1.5941. 13. Tir dSö5r
Der Vorstand: Wolff.
Bekann
König
lich
t machung.
e O stbahn.
Am 1. Mai d. J. tritt auf den Eisenbahnstrecken Schneidemühl Flatow, Dirschau Pr. Stargardt und Insterburg⸗
. Gerdauen an Stelle des gegenwärtigen Fahrplans folgender A. Schneidemühl—
Fahrplan in Kraft: Flatow.
Richtung Schneidemühl Flatow.
Richtung Flatow ⸗ Schneidemühl.
Gemischter Zug 5. n,,
Gemischter Zug 3. J
Stationen.
Gemischter Zug 4. U. M. U. M.
Gemischter
Stationen. Zug 6.
m leg, 6 19
7 latow ö Ank.
Vormittags Abends 10 8 8 33 11 15 9 10
B. Dirschau⸗- Pr. Stargardt.
—
Richtung Dirschau ˖ Pr. Stargardt.
Richtung Pr. Stargardt ˖ Dirschau.
Gemischter Zug 2.
u. M.
Gemischter Gemischter Zug 18. Zug 6.
J
Stationen.
Gemischter Zug 5. U. ] M. U. 1 M.
Gemischter Zug 3. Uu. M.
Gemischter
Stationen. Zug 1.
Abends 9110 10 9
Morgens Dirschau 8 136 21 33 Pr. Stargardt. ..... Ank. 32
Nachmitt.
Pr. Stargardt Dirschau .. ... . . . . . Ank. ö
Morgens Nachmitt. Ahends Abf. 3 12 29 ö 13 5
55 1
9 35 3 0.
Insterburg ˖ Gerdauen.
In st er burg ˖ G
erdauen.
Richtung Gerdauen. Insterburg.
Gemischter Zug 2. U. ] M.
Stattonen.
Richtung Gemischter Zug IC.
U. M.
Gemischter Zug 1.
ü. 1 M. ] U. M.
Gemischter
Stationen. Zug 5.
Vormitt. Nachmitt. 9 24 . 10 57 1
25
.
erdauen
Gerdauen Insterburg
Mittags Abends 1 6 53 Ank. 1 45 8 30
Sämmtliche üg befördern Personen in allen 4 Wagenklassen. Bromberg, den 22. April 1871.
Auf den Stationen sind besondere Fahrpläne ausgehängt. Königliche Direktion der Osthahn.
Vom 1. Mai d. J. ab tritt für die Beförderung von Braun kohlen in Wagenladungen von mindestens 100 Ctr. oder 333 Tonnen à 3 Ctr.) im Verkehr zwischen den diesseitigen Stationen Erkner, ürstenwalde und Briesen einerseits und der Station Lebus und sämmtlichen östlich davon belegenen Stationen der Königlichen Ostbahn andererseits, sowie im Verkehr zwischen den dies seitigen Stationen Berlin
via
resp. Cöpenick und der Ostbahnstation Lebus resp. Lebus und Podelzig
. a. O. ein Verbands ˖Spezialtarif in Kraft. arifeemplare sind auf allen Verbandstationen einzusehen. Berlin, den 30. April 1871.
Königliche Direktion der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.
Deutscher Reichs⸗Anzeiger
und
Koniglich Preußiseher Staats-Anzeiger.
Das Abonnement beträgt 1 Thlr. 7 Sgr. G Pfg. sür das vierteljahr. Insertionspreis für den Raum einer Druchzeile ZI Sgr. —
Alle post - Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen BGestellung an, sür Berlin die Expedition:
Zieten⸗Platz Nr. B. — — ——
Berlin, Donnerstag
den 4. Mai, Abends.
Ankündigung des Deutschen Reichs-Anzeigers.
Vom heutigen Tage ab, an welchem die Deutsche Reichsverfassung in Kraft tritt, erscheint in Folge höherer Anordnun Der Deutsche dieichs⸗ Anzeiger und zwar in Verbindung mit dem Königlich . rer, m,, Der Deutsche Reichs ⸗Anzeiger ist bestimmt, auf dem Gebiete der Tages ⸗Presse als Publikations⸗Organ für die Reichs⸗
behörden zu dienen.
Der Abonnementspreis für das Quartal des aus dem Deutschen Reichs ⸗Anzeiger und dem Königlich Preußischen Staats ⸗Anzeiger bestehenden Gesammtblattes beträgt für jetzt 1 Thlr. 73 Sgr. und gilt dieser volle Preis auch für das begonnene
Iweite) Quartal d. J.
Der Insertlonspreis für den Raum einer Petitzeile in dem öffentlichen Anzeiger beträgt 25 Sgr. . Alle Post-Anstalten nehmen Bestellung auf den mit dem Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger verbundenen Deutschen Reichs ⸗Anzeiger an, für Berlin die »Expedition des Blattes, Zietenplatz Nr. Zé.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Königlich bayerischen Ministerial - Accessisten Grafen von Lerchenfeld⸗Köfering zu München den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse, und dem Konsul des Norddeut⸗ schen Bundes zu Port of Spain auf Trinidad, C. F. Feez, den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse zu verleihen.
Se. Majestät der 8e haben n men geruht: den nachbenannten Offizieren des Stabes des Ober⸗Kommandos der III. Armee die Erlauhniß zur Anlegung der von des Fürsten von Schaumburg-Lippe Durchlaucht ihnen verliehenen Medaille für Militärverdienst im Felde zu ertheilen, und zwar: dem Major Misch ke, à la suite des Generalstabes der Armee, und dem Rittmeister Freiherrn von Schleinitz, A la suite des 2. Schlesischen Dragoner ⸗Regiments Nr. 8, persönlichen Adjutanten des Ober⸗Befehlshabers, Sr. Kaiserlichen und König—
lichen Hoheit des Kronprinzen des Deutschen Reichs und Kron⸗ prinzen von Preußen; dem Hauptmann Grafen zu Eulen—
burg, von der Reserve des 1. Garde⸗Regiments zu Fuß, Hof— marschall des Ober⸗Befehlshabers Sr. Kaiserlichen und König— lichen Hoheit des Kronprinzen des Deutschen Reichs und Kronprinzen von Preußen; dem Obersten von Gottberg, Ober ⸗Quartiermeister beim Ober⸗Kommando, dem Major von Hahnke, dem Major Karnatz, dem Haupt⸗ mann Lenke vom Generalstabe des Ober⸗Kommandos; dem
Najor Dresow vom Grenadier⸗Regiment König Friedrich Wilhelm IV. (J. Pommerschen) Nr. ?“, dem Rittmeister von Mutius vom Regiment der Gardes du Corps und dem
Hauptmann von Sommerfeld vom 2. Garde⸗Regiment zu
Fuß, Adjutanten beim Ober⸗Kommando, dem Major von Winterfeld, persönlichen Adjutanten des Prinzen Alexander von Preußen Königlichen Hoheit, jetzt Kom⸗ mandanten des Hauptquartiers beim Ober⸗ Kommando; dem Rittmeister von der Lancken, aggregirt dem Garde⸗ Husaren⸗Regiment und Ordonnanz-⸗Offizier heim Ober⸗Kom⸗ mando; — ferner: dem Major von Schrabisch à la suite des 6. Thüringischen Infanterie Regiments Nr. 9h und Flügel—⸗ Adjutanten Sr. Hoheit des Herzogs zu Sachsen Coburg Gotha und dem Seconde⸗Lieutenant von Ziegesar vom Magde⸗ burgischen Kürassier⸗Regiment Nr. 7, kommandirt bei Sr. Ho—⸗ heit dem Herzog zu Sachsen Coburg Gotha.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht; Dem Hofmarschall Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des Kronprinzen des Deutschen Reichs und Kronprinzen von Preußen, Kammerherrn Grafen zu Eulenburg, die Erlaubniß zur Anlegung des von des Königs von Bayern Majestät ihm ver— liehenen Großromthur⸗Kreuzes des Verdienst⸗Ordens vom heili⸗ gen Michael zu ertheilen.
Deutsches Reich.
Verordnung, betreffend die Einführung der Fahr⸗ postbeförderung im Elsaß und in Deutsch⸗ Lothringen. .
In Betreff der Fahrpostbeförderung im Elsaß und in Deutsch-Lothringen kommen vorläufig und um bis zur ander ⸗ weiten definitiven Regelung den Verkehr thunlichst zu erleich⸗ tern, folgende Bestimmungen in Anwendung.
§. 1. (Annahme von Packeten, Bei allen denjenigen Postanstalten des Elsaß und Deutsch⸗Lothringens, welche an der Eisenbahn belegen sind, können Packete ohne Werthangabe, sowie Packete mit Werthangabe (Geld⸗ und Werthsendungen) zur Be—⸗ förderung nach anderen, an der Eisenbayn belegenen Post⸗ anstalten des Elsaß und Deutsch Lothringens angenommen werden.
§. 2. (Packetporto.“ Das Packetporto wird nach dem Ge⸗ wicht der Sendung erhoben. Dasselbe beträgt, ohne Rücksicht auf die Entfernung, für je 500 Grammen oder einen Theil von 500 Grammen 10 Centimen, im Minimum jedoch 50 Centimen. ö ö. 9 die Begleitadresse kommt besonderes Porto nicht in
nsatz.
Wenn mehrere Packete zu derselben Begleitadresse gehören, wird für jedes einzelne Packet die Taxe selbständig berechnet. S. 3. (Porto und Versicherungsgebühr für Packete mit Werthangabe.) Für Packete mit Werthangabe, gleichviel ob dieselben baares Geld oder andere Gegenstände enthalten, wird erhoben: a) an Porto der nach §. 2 sich ergebende Betrag, b) an Versicherungsgebühr für je 160 Franken 10 Centimen.
Wenn mehrere Packete mit Werthangabe zu einer Begleit⸗ adresse gehören, wird für jedes Packet die Versicherungsgebühr besonders berechnet.
§. 4. (Tarif für den Verkehr mit anderen Postgebieten) Im Verkehr der an der Eisenbahn belegenen Postanstalten des Elsaß und Deutsch⸗Lothringens mit anderen Postgebieten kom⸗ men für die interne Beförderungoͤstrecke gleichfalls die in den §§. 2 und 3 enthaltenen Tarifbestimmungen in Anwendung.
§. 5. (Umfang der Garantie Für den Verlust und die Beschädigung von Packeten ohne und mit Werthangahe wird im Elsaß und in Deutsch-Lothringen nach denselben Grund⸗ sätzen Garantie geleistet, welche bezüglich derartiger Sendungen im innern Verkehr RNorddeutschlands nach den gesetzlichen Be⸗ stimmungen in Anwendung kommen.
§. 6. (Anfangs- Termin) Die vorstehenden Bestimmun- gen treten vom 19. Mai 1871 ab in Kraft.
Berlin, den 25. April 1871.
Der Reichskanzler. von Bismarck.