28
Eisenbahn- Prioritâts- Aktien und Obligationen. 4. Mai. Niederschl. Märk. I. Serie 4 1/1 u. J. Bo B 1427b2 do. II. Ser. à 623 Thlr. do. 3. 6
igi ba do. Gbiig. J. u. . Ser 4 do. S5 ßB 1507b2 do. III. Ser. j 150 7b2 do. IV. Ser. 4 6 235 ba Niedersehlesische Lweigb. — do. Lit. D. — — Pbersehl. Lit.
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29 Erste Beilage zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Koͤniglich Preußischen Staats⸗Anzeiger. AM 2. Freitag den 5. Mai. 1871.
Geld-Sorten un d Banknoten.
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Belg. Bankplätze 300 Er. 10 Ig. . 3090 Er. 2 Mt. Wien, öst. W. 150 El. 8 Lage 150 Fl. 2 Mt.
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Frankfurt a. M.,
südd. Währ.. 100 FI. 2 Alt. 100 ThI. S Tage —
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Risenbahn- Prioritäts- Aktien und Obligationen.
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Eisenbahn- Stamm- Aktien.
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Reichstags ⸗ Angelegenheiten.
Der dem Reichstage vorliegende Entwurf eines Gesetzes über das Postwesen des Deutschen Reichs schließt sich dem Gesetz über das Postwesen des Norddeutschen Bundes vom 2. November 1867 an und enthält, außer redaktionellen, nur wenige materielle Aenderungen Im 1 Abschnitt ist die Bestimmung, nach welcher es verboten ist, ohne Genehmigung der Postverwaltung gewerbsmäßig auf Landsirahen Personen gegen Bezahlung mit üegeimäßig feft⸗ gesetzter Abgangs. oder Ankunftszeit zu befsrdern, fortgelassen worden. Dagegen bleibt der Postzwang in den bisherigen Grenzen aufrechterhalten. Die Bestimmungen im §. 4 uber die Verbindlichkeiten der Eisenbahngesellschaften der Post gegen— über sind für Bayern und Württemberg, mit Ruͤcksicht auf die dort bestehenden besondern Verhältnisse, außer Anwendung gelassen. Im III. Abschnitt ist in §8. 16 auch denjenigen Personen⸗ Fuhrwerken, welche, von Pripoatpersonen eingerichtet, als Ersaß für ordentliche Posten ausschließlich zur Beförderung von Reisenden, deren Effekten und von Postsendungen dienen, die Befreiung von Chausseegeld und anderen Kommunifationsabgaben zugestanden wor— den. Die Strafbestimmungen im IV. Abschniit sind auf ein mög- lichst geringes Maß zurückgeführt. Das Strafverfahren, Abschnitt V., ist in den S9. 34, 35 nach Analogie der im Koͤnigreich Sachsen be— stehenden Bestimmungen vereinfacht. Im VI. Abschnitt ist der Erlaß derjenigen reglementarischen Vorschriften, welche nicht technischer oder lokaler Natur sine, von Ler Zustimmung der Bundesbehörde abhängig gemacht worden, damit Bayern und Württemberg, welche ihr eigenes Postwesen behalten, bei derartigen Vorschriften mitwirken können. Das Gesetz soll am 1. Januar 1872 in Kraft treten.
Der Entwurf eines Gesetzes über das Posttazwesen des Deutschen Reichs, welches ebenfalls am 1. Januar 1872 in Kraft treten soll, ordnet im 5 1, mit Rücksicht auf die zu demselben Termin in Kraft töetende Maß ⸗ und Gewichtsordnung vom 17. August 1868, die Gewichtsstufen für das Briesfporto dahin, daß die erste bis 156 Gramm einschließlich reicht. Im AUebrigen weicht der Entwurf von dem in dem Gesetz vom 4. November 1867 festgesetzten Tarif nur darin ab, daß er für die Zeitungsprovision ein Minimum von 4 Sgr. für jede abonnirte Zeitung festsetzt.
— Der dem Reichstage vorgelegte Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Redattlon des Strafgesetzbuches für den Norddeutschen Bund als Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich, ist, wie schon der Titel besagt, nur eine redaktionelle Abände⸗ rung des Strafgesetzbuchs für den Norddeutschen Bund vom 31. Mai 1870 in denjenigen Paragraphen, in welchen der Ausdruck »Nord⸗ deutscher Bund« gebraucht wird, der in »Deutsches Reich« oder ⸗Reich⸗ umgeändert worden ist.
Vereinsthätigkeit für die Armee.
Stuttgart, 3. Mai. Von Sr. Magjestät dem König ist folgendes Handschreiben an Ihre Majestät die Königin, die Protektorin des württembergischen Sanitaͤtspereins, ergangen:
Durchlauchtigste Großmächtigste Fürstin, freundlich vielgeliebteste Gemahlin! —
Von dem Beginn des so glorreich beendigten Krieges an hat der
württemhbergische Sanitätsverein unter dem Vorgang und der Ober—
leitung Ew. Majestät und Liebden die unermüdlichste Thätigkeit ent ⸗ faltet, um den großen an ihn herangetretenen Ansprüchen gerecht zu werden und seiner eben so schönen, als schwierigen Aufgabe in vollem Maße zu entsprechen. ; —
Nachdem er nunmehr nach glücklich gesichertem Frieden solche voll- endet und seine Wirksamkeit zum Abschlusse gebracht hat, drängt es Mich, Ew. Majestät und Liebden auszusprechen, wie sehr Mich die liebevolle Fürsorge gerührt und erfreut hat, womit der Verein Meinen tapferen Truppen die Mühseligkeiten des Krieges zu erleichtern und die geschlagenen Wunden zu heilen bemüht war.
Die Opferwilligkeit und werkihätige Liebe der ganzen Bevölke= rung und der aus derselhen hervorgegangenen Vereine fand in ihm den Mittelpunkt, von dem aus unter der einsichtsvollen Führung Ew. Majestät und Liebden aufs zweckmäßigste und erfolgreichste durch die Abschickung nothwendiger und nützlicher Gegenstände für die im Felde stehenden Krieger, durch die Entsendung der so musterhaft ein⸗ gerichteten Sanitätszüge, wie durch die Theilnahme an der Errichtung don Lazarethen für die Verwundeten und Kranken und durch Ge—
Empfangen Dieselben bei riesem Anlasse zugleich die erneuerte Versicherung der zärtlichsten Zuneigung und hochachtungsvollsten Er-
gebenheit, womit Ich verbleibe . 1 . uter und treuer Gema Stuttgart, den 1. Mai 1871. ; ; 6
An der Koͤnigin Majestät und Liebden.
Statistische Nachrichten.
Berlin, 5. Mai. Das städtische Pfandbrief Institut hatte bis zu dem Zeitpuntte der Emission 5prozentiger Pfändbriefe — Ende Januar C. . 45prozentigen Pfandbriefen 67 Barlehen im Betrage von 5i3, 400 Thlrn. ausgegeben. Seitdem sind bis Ende April aus- gegeben: 2 Darlehen mit 3200 Thlrn. in 41prozentigen und 14 Dar- lehen mit 160,900 Thlrn, in 5prozentigen Pfandbriefen. Außerdem sind zugesichert: 27 Darlehen im Betrage von 307,806 Thlrn. und in der Prüfung resp. Feststellung begriffen: 27 Anträge mit einem Feuer- ö,, . 7 Thlrn.
— In der 1. Deutschen Pestalozzistiftung zu Pankow befanden sich, nach dem 22. Rechenschafts bericht 3 Ende 1870 32, in der II. Stiftung daselbst 19 Zöglinge. Die Verlegung der ersten Stiftung in die Nähe der zweilen hat verschoben werden müssen. Die Einnahmen der Stiftung im J. 1870 beliefen sich inch. 1001 Thlr. Vorschuß des Schatzmeisters auf 294 Thlr, die Ausgabe inel. 1632 Thlr. Vorschuß pro 1869, welcher dem Schatzmeister zurück- erstattet ist, auf 7339 Thlr., so daß am Jahresschlusse 955 Thlr. Be— stand verblieben. Unter den Einnahmen sind 2005 Thlr. milde Bei⸗ träge. Der eigstweilen mit 1084 Thlr. abschließende Antheil, welcher der deutschen Pestalozzistiftung von der durch den Centralverein für das Wohl der arbeitenden Klassen veranstalteten Lettesammlung zu⸗
efallen ist; wird ein eigenes Kapital bilden, aus dessen Zinfen eine reistelle » Vette · Stipendium dank gegründet werden soll. Kunst und Wissenschaft.
Der in Nr. 116 des »St.! Anz. veröffentlichten Uebersicht der Voriesungen auf den preußischen Universitäten fügen wir noch hinzu: Bonn: Geschichte der Verfassung und Verwaltungs⸗Organi= sation des preußischen Staats, Prof. Dr. Nasse.
. — Eine telegraphische Depesche aus Neapel meldet den Tod von Sigmund Thalberg. Der berühmte Pianist starb am 2. April an einer Lungenentzündung.
Landwirthschaft.
Berlin, 15. Mai. Bei der Verhandlung des Landes⸗-Oeko⸗ nomie Kollegiums über den Entwurf eines Vorfluthgesetzes erklärte der Kommissarius des Ministers für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten, daß die Regierung die Nothwendigkeit erkannt habe, den Gesetzentwurf einer vollständigen Umarbeitung zu unterwerfen, und daß es bei den Berathungen des Landes⸗Oekonomie⸗Kollegiums deshalb nur darauf ankomme, für diese Umarbeitung durch das ab⸗ zugebende Gutachten Anhaltpunkte zu gewinnen. Die General- Debatte drehte sich hauptsächlich um die Bedürfnißfrage. Es wurden folgende Beschlüsse gefaßt; »Die Vorlage soll unter Vorbehalt weite rer Reformen auf den übrigen Gebieten des Wasserrechts überhaupt weiter verfolgt werden, wobei jedoch auch die materiellen Bestimmun⸗ gen des Voifluthrechtes mit aufzunehmen sind.«
»Das gesammte Wasserrecht in seiner weitesten Ausdehnung soll codisftcirt werden, ohne daß die Regelung des Vorfluthrechtes dadurch verzögert werden darf. Vorzugsweise ist neben diesen die Erledigung der Gesetzgebung über Wassernutzung zu landwirthschaftlichen, gewerb⸗ lichen und technischen Zwecken zu wünschen.«
Hierauf wurde folgender Antrag des Ausschusses angenommen: »Die Begriffsbestimmung eines öffentlichen Flusses soll dahin als allgemeine Rechtsnorm angenommen werden, daß jeder Fluß, welcher zur Schiffahrt oder zum Flößen verbundener Hoͤlzer dient, als öffent- licher Fluß bis zu dem Punkte angenommen wird, welcher den An— fangspunkt solcher Schiffahrt oder Flößerei bildet, ohne Rücksicht darauf, ob der Fluß bis zu solchem Punkte von Natur oder durch Kunst schiffbar oder flößbar ist.« ö
— Im Negierungsbezirk Potsdam ist der Winter für die Saaten ohne Nachtheil vorübergegangen. Dieselben versprechen im Allge—⸗ meinen eine günstige Ernte. Dagegen ist der Regierungsbezirk Eskn durch den Winter ebenso hart betroffen worden, wie die übrigen Theile der Rheinprov nz. Auch dort sind die Gerste und die Oelsaaten fast
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Sächs. Hyp.Pfdb. Berl. Wasserwk. B. Maschinen- G. Boch. Gussstahl
ausnahmslos, und der Weizen zum größten Theil zu Grunde ge— gangen. Auch von den mit Roggen bestellten Feldern haben piele umgeackert werden müssen. Die noch verbliebene Winterung ist so verkümmert aus dem Winter hervorgegangen, daß sie nur bei gün⸗
währung von Unterstützung und Arbeit für die bedürftigen Angehöri⸗ gen der zu den Fahnen Gerufenen gesorgt worden ist. Damit hat der Verein wesentlich dazu beigetragen, den Truppen,
Wars ehau- Terespol ; 84 6 do. kleine 38347 B Warsehau-Wiener II. ... S6 g bꝛ
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Berichtigung. Gestern Meininger Kredit 12985 bez.
Hier folgen zwei Beilagen und die Verlust-Listen Rr. 233 und 234.
23
Redaction und Rendantur: Schwieger.
Berlin, Druck und Verlag der Königlichen Geheimen Ober- Hofbuchbruckerei (R. v. Decker ).
auch unter den schweren Anstrengungen des Feldzugs, Kraft und Aus- dauer zu erhalten, und darum kommt auch ihm ein Antheil an den großen Errungenschaften der jüngsten Zeit zu. ö
Indem Ich Ew. Majestät und Liebden Meinen innigsten Dank für die Hingẽebung ausdrücke, womit Sich Dieselben der schwierigen Leitung jenes Werkes gewidmet haben ersuche Ich Dieselben, in Mei⸗ nem Namen auch den Leitern und Mitgliedern des Vereins, Män- nern, Frauen und Jungfrauen, sowie Allen welche in edlem Wett= eifer an dem Liebeswerke sich betheiligten, Meine volle Anerkennung und Meinen gnädigen Dank für ihre Leistungen zu erkennen zu geben.
stigster Frühjahrswiiterung einen mäßigen Ertrag verspricht. Auch der Klee und die Wiesen haben vielfach gelitten. Die Sommer- früchte, die umfangreicher angebaut sind, als in früheren Jahren, werden voraussichtlich einen erheblichen Theil des Ausfalls der Win⸗ terung decken. 9. — Gewerbe und Handel. Breslau, 4. Mai. Die Subskription auf die preußischen Central-Boden ⸗Kredit⸗Pfandbrief ist hier unter großem Andrange unmittelbar nach Eröffnung der Zeichnungen wieder geschlossen worden.