1871 / 4 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 08 May 1871 18:00:01 GMT) scan diff

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Verschiedene Bekanntmachungen.

Ul3901 Betanntm ach ung. Der Posten eines ersten Bürgermeisters in Görlitz, welcher mit dem 1. Juli d. J. erledigt wird, soll baldigst wieder besetzt werden.

Das Gehalt beträgt 30900 Thlr. jährlich. Bewerber, welche die Qualifikation zum höheren Staatsdienst besitzen und sich bereits Er- fahrungen im Verwaltungsfache erworben haben, wollen ihre Mel— dungen unter Einreichung aller nöthigen Schtiftstücke bis zum 1. Juni d. J. dem Stadtverordneten Vorsteher G. Halberstadt hier zugehen

lassen. Görlitz, den 2. Mai 1871. Der Magistrat.

(1415 Kölnische Maschinenbau-Aktiengesellschaft. Generalversammlung. ; Die fünfzehnte ordentliche Generalversammlung der Aktienäre der Kölnischen MaschinenbauAttiengesellschaft, wird Samstag, den 27. Mai d J, Vormittags 10 Uhr, im Lokale des A. Schaaffhausen'schen Bankvereins hier⸗

elbst, stattfinden. . Unter Hinweisung auf die §§. 28 bis incl. 34 unserer Esell⸗

schaftsstatuten, laden wir die dazu berechtigten Aktionäre ein, an dieser Generalversammlung theilzunehmen, mit dem Bemerken, daß die

Eintrittskarten und Stimmzettel, am Freitag, den 238. Mai cer, Vormittags von 9 bis 12 Uhr und Nachmittags von 3 bis 6 Uhr, auf ein Attest der hiesi len Bankhäuser, Sal. Oppenheim jun. & Cie. J. H. Stein oder des A. Schaaffbausen'schen Bankvereins, über die, bei einem derselben wenigstens acht Tage vor der Generalversamm⸗ lung erfolgte Hinterlegung der Attien Dokumente, in dem Effekten Bureau des A. Schaaffhausen'schen Bankvereins in Empfang ge— nommen werden können, womit zugleich die Bilanzaufstellung pro 1870 verabreicht werden wird. Tagesordnung: I) Bericht über die Lage des Geschäfts im Allgemeinen und über die Resultate des verflossenen Geschäftsjahres insbesondere; 2) Wahl von Mitgliedern des Verwaltungsrathes; 3) Berathung und Beschlußnahme über den Antrag Aktionäre auf: a) Revision der Statuten, J b) frühere Mittheilung der Jahresberichte und der Bilanzen an die eingeschriebenen Aktionäre; 4) Wahl von drei Kommissarien zur Repision der Bilanz und Dechargirung des Verwaltungsrathes. Cöln, den 3. Mai 1871.

Der Verwaltungsrath.

einiger

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6363

Bekanntmachung. Berlin⸗ Stetti!

ier Eisenbahn.

1

' 2

Die ordentliche Generalversammlung der Berlin Stettiner Eisenbahn ⸗Gesellschaft findet in diesem Jahre

am 25. Mai er., Vormittags 10 Uhr, hier, im Böorsenhause

att. —e . 6 für diese Generalversammlung gegen Präsentation der Aktien

in Berlin am 20. Mai e, Vormittags von 9 bis 12 Uhr und Nachmittags von

Wir laden zu derselben ergebenst mit dem Bemerken ein, daß die Feststellung des Stimmrechts und die Aushändigung der Elntritts—⸗

3 bis 5 Uhr, in unserem dortigen Bahnhofsgebaͤude

und

am 23. und 24. Mai c. in dem Verwaltungsgebaͤude unserer Gesellschaft hierselbst,

Carlstraße 1, waͤhrend der vorgedachten Stunden erfolgt.

Es werden dabei die Attien, auf welche Emtrittstarten ertheilt sind, mit einem die Jahreszahl 1871 enthaltenden Stempel in rother Farbe versehen und kann auf so gestempelte Aktien bei ihrer etwaigen abermaligen Produktion für diese

Generalversammlung ein ferneres Stimmrecht nicht ertheilt werden.

In der Generalversammlung werden zur Verhandlung kommen:

1 h Die Feststellung der Dividende.

Der Bericht des Verwaltungsrathes und des Direktoriums. 35 Die Bewilligung der Geldmittel für die Vermehrung der Lokomotiven und Wagen der Stammbahn und der nicht

garantirten Zweigbahnen derselben durch Erhöhung des Sta mmaltien⸗Kapitals im Nominalbetrage von 500000 Thlrn.

4) Die Wahl eines Mitgliedes des Direktoriums.

5) Die Wahl von 4 Mitgliedern des Verwaltungsratbes.

Die Tagesordnung, sowie die für diese Generaloersammlung erstatteten Verwaltungsberichte können in den letzten 8 Tagen vor

der Generalversammlung in dem Sekretariatslokale des Verwaltungsgebäudes unserer Gesellschaft hierselbst entgegengenommen werden.

Stettin, den 17. April 1671.

Der Verwaltungsrath

der Berlin-Stettiner Eisenbahn-Gesellschaft.

Pitz schky.

Schlutow. Sarre.

Nord hausen⸗

Ein ng h m e. Personenverkehr

J ,,,, . -

Verschiedene Einnahmen

Ausgabe. Allgemeine Verwaltung

d ö

Transportverwaltung . Zurückgestellte, noch nicht liquide Ausgaben

Erfurter Eisenbahn. Betriebs Bilanz pro Betriebsjahr 1870.

70 215 Thlr. 14 Sgr.

5 Pf. 14 * 6 *

641533 * 1

18,214 *

Sa. der Einnahme

13,944 Thlr. 14 Sgr. 1 Pf. e 1 64,341 * * 8 * 13,800 . * *

Sa. der Ausgabe

1

152,993 Thlr. 24 Sgr. 10 Pf.

Ueberschuß: 15,607 Thir. 8 Sgr. 2 Pf.

welcher durch 1 pCt an die Stamm ⸗Prioritäts Aktien zu zahlende Dividende . Thlr. Sgr. 35 Pf Y

und Vortrag auf 1871 ausgeglichen ist mit

Die den Stamm!⸗Aktien garantirten 4 pCt. Dividende werden aus drn eingezogenen Garantiebeträgen bezahlt.

Nordhausen, im April 1871.

.

15/607 Thlr. Die Direktion.

8 Sgr.

2 Pf.

*

Deutscher Neichs⸗Anzeiger

und

Königlich Preustisch

Das Abonnement beträgt I Thlr. 7 Sgr. G Pfg. für das Vierteljahr. In sertionspreis für den Raum einer Druchzeile Sz Sgr.

8

er Staats⸗A Anzeiger.

Allt Ppost-Anstalten des An- und Auslandes nehmen Gestellung an sür Gerlin die Expedition: Zieten⸗Platz Nr. .

——

4.

Se Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Geheimen Hofrath Koch von der Abtheilung für die persönlichen Angelegenheiten im Kriegs⸗Ministerium den Rothen

Adler -Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub, und dem Polizei⸗

Direktor a. D., Strafanstalts Direktor von Bosse zu Lichten⸗ burg im Kreise Torgau, den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse pmit der Schleife zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

( den nachbengnnten Personen die Erlaubniß zur Aniegung der von des Königs von Bayern Majestät ihnen verliehenen De—

korationen zu ertheilen, und zwar: des Großkreuzes des Verdienst⸗ Ordens der bayerischen Krone: dem Staats⸗ und Finanz Minister Cam phausen und dem Staats⸗Minister und Präsidenten des Bundeskanzler⸗Amtes, Del brück; sowie des Groß -⸗Comthurkreuzes des Verdienst-⸗Srdens vom heiligen Michael: dem Geheimen Ober-Regierungs—« Rath und vortragenden Rath im Bundeskanzler ⸗Amte, Eck.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, den nachbengnnten Offizieren ꝛc. die Erlaubniß zur Anlegung der von des Großherzogs von Mecklenburg⸗Schwerin König— lichen 9 ihnen ge . Dekorationen zu ertheilen, und zwar: des Groß -⸗Comthurkreuzes des Hausordens der Wendischen Krone: dem General⸗Major Klotz, Inspecteur der 4. Ingenieur⸗Inspektion, kommandirt zum Kriegsé⸗Ministe⸗ rium, des Militär-⸗Verdienstkreuzes zweiter Klasse: dim Major von Kotze, dem Hauptmann von Marses dem Premier ⸗Lieutenant Delius, den Seconde. Lieutenant

von Othegraven, du Troussel, dem 66 Schütz,

dem Unteroffizier Bartsch, dem Gefreiten Sommer, den

Füsilieren Stephani und Brandt, sämmtlich vom 5. Rhei⸗ nischen Infanterie⸗Regiment Nr. 6, und dem Wehrmann

Schlimbach vom 2. Bataillon (Deutz) 6. Rheinischen Land⸗ wehr⸗Regiments Nr. 68.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht; zu der von des Fürsten zu Hohenzollern Königlichen Hoheit beschlossenen Verleihung des Ehrenkreuzes dritter Klasse mit Schwertern des Fürstlich Hohenzollernschen Hausordens an den Premier⸗Lieutenant Freiherrn von und zu Egloffstein des

I. Magdeburgischen Infanterie⸗Regiments Nr. 26 Allerhöͤchst⸗

ihre Genehmigung zu ertheilen.

Deutsches Reich.

Allerhöchster Erlaß vom 29. April 1871, betreffend die

Ausgabe verzinslicher Schatzanweisungen im Betrage von

3/700 009 Thalern. . Auf Ihren Bericht vom 28. d. M. genehmige Ich, daß in Gemäßheit des Gesetzes vom 9. November 1867, befreffend den außerordentlichen Geldbedarf des Norddeutschen Bundes zum wecke der Erweiterung der Bundes ⸗Kriegsmarine und der ng der Küstenvertheidigung (Bundesgesetzbl. vom Jahre 1867 S. 157 ff.), und des Gesetzes vom 20. Mai 1869 wegen Abänderung des vorbezeichneten Gesetzes , ,. vom Jahre 1869 S. , . Schatzanweisungen im Gesammt⸗ betrage von drei Millionen siebenhunderttausend Thalern, und zwar in Abschnitten von je Einhundert Thalern, Eintausend Thalern und zehntausend Thalern ausgegeben werden. Zugleich er— mächtige Ich Sie, den Zinssatz dieser Schatzanweisungen und die Dauer Ihrer Umlaufẽszeit, welche den Zeitraum eines Jahres nicht überschreiten darf, den Verhältnissen entsprechend, nach

Ihrem Ermessen zu bestimmen.

Berlin, Montag den 8. Mai, Abends.

1871.

Ich überlasse Ihnen, die Preußische Hauptverwaltung der

, , 6 , ,,. zu versehen und hier

urch das Bundesgesetzblatt bekannt ;

Berlin, den 29. April 1871. geen , Wilhelm.

Fürst v. Bisn ; An den Reichskanzler. Jurst 16 ma rck

Verordnung, betreffend die Einführung der Fahr— postbeförderung im Elsaß und in e g Lothringen.

In Betreff der Fahrpostbeförderung im Elsaß und in Deutsch⸗ Lothringen kommen vorläusig und um bis zur ander⸗ weiten definitiven Regelung den Verkehr thunlichst zu erleich⸗ tern, folgende Bestimmungen in Anwendung.

. 1. (Annahme von Packeten Bei allen denjenigen Postanstalten des Elsaß und Deutsch-⸗Lothringens, welche an der Eisenbahn belegen sind, können Packete ohne Werthangabe, sowie Packete mit Werthangabe (Geld- und Werthsendungen) zur Be⸗ förderung ugch anderen, an der Eisenbahn belegenen Post⸗ anstalten des Elsaß und Deutsch⸗ Lothringens angenommen werden.

S. 2. (Packetporto) Das Packetporto wird nach dem Ge— wicht der Sendung erhoben. Dasfelbe beträgt, ohne Rücksicht auf die Entfernung, Von 600 Grammen 19 Centimen, im Minimum jedoch 86 Centimen. .

2. , die Begleitadresse kommt besonderes Porto nicht in nsatz.

Wenn mehrere Packete zu derselben Begleitadresse gehören wird für jedes einzelne 5 die Taxe fern n , lern ;

§. 3. (Porto und Versicherungsgebühr für Packete mit Werthangabe.) Für Packete mit Werthangabe, , ob dieselben baares Geld oder andere Gegenstände enthalten, wird erhoben, 2) an Porto der nach 87 sich ergebende Betrag, b) an Versicherungsgebühr für je 150 Franken 10 Centimen.

Wenn mehrere Packete mit Werthangabe zu einer Begleit— adresse gehören, wird für jedes Packet die eicher ir ge n besonders berechnet.

S. 4. (Tarif für den Verkehr mit anderen Postgebieten.) m Verkehr der an der Eisenbahn belegenen Postanstalten des lsaß und Deutsch⸗Lothringens mit anderen Postgebleten kom= men für die interne Befoͤrderungsstrecke gleichfalls die in den §§. 2 und 3 enthaltenen ö in Anwendung. S. 5. (Umfang der Garantie.) Für den Verlust und die Beschädigung von Packeten ohne und mit Werthangabe wird im Elsaß und in Veutsch Lothringen nach denselben Grund⸗ sätzen Garantie geleistet, welche bezuͤglich derartiger Sendungen im innern Verkehr Norddeutschlands nach den gesetzlichen Be— stimmungen in Anwendung kommen. §. 6. (Anfangs - Termin) Die vorstehenden Bestimmun⸗ gen treten vom 10 Mai 1871 ab in Kraft. Berlin, den 25. April 1871.

Der Reichskanzler. von Bismarck.

Bekanntmachung. Einführung der Fahrpostbeförderung für den Ver— kehr mit dem Elsaß und Deutsch-Lothringen. In Folge der Verordnung Sr. Durchlaucht des Fürsten

Reichskanzlers vom 25. April er., betreffend die Einführung

für je 500 Grammen oder einen Theil