1871 / 4 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 08 May 1871 18:00:01 GMT) scan diff

62

der Fahrpostbeförderung im Elsaß und in Deutsch Lothringen,

können

vom 19. Mai d. J. ab auch bei allen Postanstalten Norddeutschlands Packete ohne Werthangabe und Packete mit Werthangabe (Geld- und Werth sendungen) bis zu dem üblichen Maximalgewicht von 100 Pfund nach folgenden Orten im Elsaß und Deutsch⸗Lothringen zur Postbeförderung angenommen werden:

Altkirch, Ars an der Mosel, Avricourt, Barr, Benfeld, Bennweier, Bischweiler, Bitsch, Bitschweiler bei Thann, Boll⸗ weiler, Brumat, Colmar, Dammerkirch, Diedenhofen, Dieuze, Egisheim, Erstein, Falkenberg, Forbach, Gebweiler, Geispolds—⸗ heim, Habsheim, Hagenau i. E., Hayingen, Heilig— Kreuz im Leherthal Sainte Croix - aux ⸗Mines), Hemmingen in Lothringen (Heming), Hochfelden, n an der Rossel, Hückingen in Lothringen (Uckange), Illkirch⸗Grafen⸗ staden, Kestenholz (Chatenois), Lebergu (Liöopyre), Lemberg in Lothringen, Lützelburg, Lutterbach, Maizisres bei Metz, Mai— ziores bei Vie, Mariakirch (Sainte⸗Mariaaux-Mines), Marlen heim, Metz, Molsheim, Moyeuvre - la⸗grande, Mühlhausen i. E., Münster J. E, Mußzig, Niederbronn, Ober⸗Ehnheim, Ober⸗Sulz, Rappoltsweiler, Reichshofen i. E, Remilly, Rixzingen (Röchi⸗ court-⸗Uechateauß, Rohrbach in Lothringen, Rosheim, Ruffach, Saarburg in Lothringen (Sarrebourg,, Saargemünd (Sarre⸗

uemines, St. Avold, St. Amarin, St. Louis, Schlettstadt, ennheim (Cernay), Sentheim, ö . 5 E., Sulz

unterm Wald, Thann, Türkheim, allburg, Wasselnheim,

. i. E., Zabern i. E.

9 slr ie Taxen ertheilen die Postanstalten auf Verlangen uskunft.

Neben dieser für den Landespostdienst eintretenden Fahr— postbeförderung bleibt die Beförderung von Privatpäckereien an die Deutschen Truppen, Militär und Civilbeamten im Elsaß und Deutsch⸗Lothringen unter den besonders bekannt ge— machten Bedingungen bestehen.

Berlin, den 26. April 1871.

General⸗Postamt. Stephan.

Bekanntmachung.

Postdampfschiff⸗Verbindungen mit England via Osten de.

Die Postdampfschiffahrten zwischen Ostende und Dover finden von jetzt ab in beiden Richtungen täglich zweimal statt, sowohl an Wochentagen als auch an Sonntagen. Es h. ern fur den Verkehr mit England Sonntags keine Fahrt mehr aus.

Berlin, 6. Mai 1871.

General ⸗Postamt. Stephan.

Bekanntmachung. Packetbeförderungsdienst im Bereiche der IH. Armee betreffend.

Wegen des Eintritts von Truppendislocirungen im Be— reiche der II. Armee muß die Zuführung von Privatpäcke⸗ reien an die auf dem Marsche befindlichen Truppentheile für die nächsten 8 Tage eingestellt, und es müssen die vor— kommenden Päckereien bis zur Beendigung der Marschbewe⸗ n bei den Packetsammelstellen im Inlande zurückgehalten werden.

Größere Marschbewegungen finden namentlich statt bei dem III, und dem IX. Armee⸗Corps, sowie bei der 6. Ka valle⸗ rie⸗Division.

Mit Rücksicht hierauf ersucht das General⸗Postamt, von der Absendung von Privatpäckereien an die obenbezeichneten 3 während der nächsten sechs Tage Abstand zu nehmen.

Außerdem wird bemerkt, daß die Zuführung von Päcke— reien für das II., V., X. Armee-Corps und für die 1. Ka⸗ vallerie⸗Division, welche ebenfalls veränderte Aufstellung erhalten, für kurze Zeit eine etwas längere Frist als gewöhn⸗ lich in Anspruch nehmen wird.

Berlin, den 7. Mai 1871.

General⸗Postamt. Stephan.

Bekanntmachung. Beschaffenheit der durch die Post zu versendenden Packete.

Es besteht noch vielfach die Gewohnheit, die mit der Post u versendenden Packete nur durch Buchstaben oder Zeichen zu gniren. Bei der starken Zunahme des Post · Packetverkehrs ist

es aber zur Vermeidung von Verwechselungen auf da! Dringendste zu empfehlen, wenn irgend möglich die voll, stän dige Adresse des Empfängers, übereinstimmend m dem Begleitbriefe, auf dem Packete anzugeben, also nac dem üblichen technischen Ausdruck, die Packete per Adre sse zu signixen. Dadurch wird eine erhöhte Sicherheit für d richtige Ueberkunft der Sendungen erreicht. Dies hat sich in überzeugendster Weise bei dem Feldpost⸗Verkehr herauf, gestellt, wo ohne das Hülfsmittel der Signirung pe Adresse der Päckereidienst nicht ausführbar gewesen wäre. Un die gemachten Erfahrungen auch für den Friedentoerkehr . verwerthen, richtet das General⸗Postamt daher an die Absendn das Ersuchen, die Signirung der Packete per Adresse Regel anzunehmen. In den Fällen, wo die Adresse wegen der Beschaffenheit des Verpackungsmaterials sich unmitten bar auf das Packet selbst nicht gut schreiben läf empftehlt es sich, dieselbe auf ein Stück festen Papiers eine Korrespondenzkarte u. s. w. niederzuschreiben und die auf der , mittelst Klebestoffes, Aufnähens ꝛc. halthan zu befestigen. Es ist nicht allein zulässig, sondern auch zwe mäßig, wenn auf diesen Signatur⸗Adressen, und zwar aun deren oberem Theile, zugleich der Name, die Firma ze. de Absenders angegeben ist; eine Verpflichtung dazu besteht jedot keinesweges. Bei Beuteln, Körben, Wild u. s. w. kann di Signatur - Adresse auf sogenannten Fahnen, am Besten von Pergamentpapier, Hanfpapier mit Leinwand-⸗Einlage oder aud von Leder, papierbeklebtem Holz u. s. w. angebracht werden Berlin, Mai 1871. . General ⸗Postamt. Stephan

Bekanntmachung. Postdampfschiff⸗ Verbindungen mit Dänemark um Schweden. . Linie Kiel⸗Korsoer. UUeberfahrt in 6—7 Stunden. Die Fahrten finden in beiden Richtungen täglich stat Abgang aus Kiel: täglich 1233 Uhr Nachts nach Ankunf des letzten Zuges aus Altong (Harburg, Hannover, Cöln 2 bezw. aus Hamburg und Perlin. Ankunft in Korsoer am nächsten Morgen gegen 7 Uhr, zum Anschluß an den erstef Zug nach Kopenhagen, Ankunft daselbst um 1035 Uhr Von mittags. Abgang aus Korsoer: täglich 105 Abends nat Ankunft des letzten Zuges aus Kopenhagen. Ankunft i Kiel: am nächsten Morgen gegen 5 Uhr zum Anschluß q den um 6 Uhr früh abgehenden Zug nach Altong (Harbuth Hannover, ECöln ze) bezw. nach Hamburg und Berlin. Per sonengeld zwischen Kiel und Korsoer. J. Platz 34 Thlr. preuss Court, Deckplatz 13 Thlr. preuß. Court. . Linie Lübeck⸗Kopenhagen⸗Malmoe. Die Ueberfahm zwischen Lübeck und Kopenhagen erfolgt in 14 bis 15 Stunden Die Fahrten finden in beiden Richtungen täglich stat Abgang aus Lübeck: täglich gegen 4 Uhr Nachmittags, nat Ankunft des ersten Zuges aus Berlin, Ankunft in Kopen hagen: am nächsten Morgen, Weiterfahrt von Kopen hagen: n, zum Anschluß in Malmoe an den un 2 Uhr Nachmittags von dort abgehenden Schnellzug nas Stockholm. Abgang aus Malmoe: täglich Vormittag Weiterfahrt von Kopenhagen: gegen 2 Uhr Nachmittag Ankunft in Lübeck: am folgenden Morgen zum Anschlu an den ersten Zug nach Berlin. Personengeld zwischen Lübet und Kopenhagen: Hütte 6 Thlr., J. Salon 5 Thlr. 8 Gr II. Salon 3 Thlr. 223 Gr., Deckplatz 2 Thlr. 8 Gr. . Linie Stralsund⸗Malmoe. Die Fahrten finden bis zum 13. Juni in beiden Richtun gen zweimal wöchentlich, demnächst während der Sommer monate dreimal wöchentlich statt. Vorerst ist der Fahrpla⸗ folgender: Abgang aus Stralsund: Montag und Don nerstag mit Tagesanbruch, nach Ankunft des letzten, am Tas vorher von Berlin abgegangenen Eisenbahnzuges. enn, in Malmoe: Montag und Donnerstag gegen Mittag, zum Anschluß an den um 2 Uhr Nachmittags abgehenden Schnellzug nach Stockholm. Abgang aus Malmol Dienstag und Freitag mit Tagesanbruch, nach Ankunf des Schnellzuges aus Stockholm. Ankunft in Stral sund: Dienstag und Freitag gegen Mittag, zum Anschlu an den um 1241 Uhr Mittags nach Berlin abgehenden Schnell zug; in Berlin direkte Anschlüsse an die Abends abgehenden Tourier⸗ bezw. Schnellzüge nach Cöln, London, Paris, Fran furt a. M., Basel, Königsberg i. Pr. und St. Petersburg Breslau und Wien. . Durch die Dampfschiffahrten zwischen Stralsund unk Malmoe wird im Anschluß an die zwischen Malmoe und Ko penhagen coursirenden Dampfer zugleich eine günstige Reise gelegenheit mit Dänemark geboten.

CEähaß vonn Ff. Juli 1876.

lleberfahrt in Stunden.

63

Personengeld 5 Thlr. II. Platz ) Hergen billets 14 Tage gültig: Thlr. ; Wenn, 8. Mai 1871. General⸗Postamt. Stephan.

ien Stralsund und Malmoe: I. Platz z Thlr., Vordeckplatz 2 Thlr.; Tour⸗ und J. Platz 8 Thlr., II. Platz

Das 19. Stück des Reichs ⸗Gesetzblattes, welches heute ausgegeben wird, enthält unter Nr. 636 den Allerhöchsten Erlaß vom 29. April 1871, be—⸗ treffend die Ausgabe verzinslicher Schatzanweisungen im Be⸗ trage von 3,700,900 Thalern, Berlin, den s. Mai 1871. . Zeitungs ⸗Comtoir.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Appellationsgerichts Rath von Isselstein in Bres— lau den Charakter als Geheimer Justiz⸗Rath zu verleihen; Den Kreisgerichts⸗Rath Bartolomaeus in Pasewalk zum Direktor des Kreisgerichts in Schrimm; und Den Amtsrichter Isenbart in Lüchow zum Direktor des

ö Kreisgerichts in Dillenburg zu ernennen. ( Allerhöchster Erlaß vom 3. April 1871 betreffend die Ver—

leihung des Rechts zur Erhebung von Chausseegeld auf der Chaussee von An v furih nach 85 . Kreise Wanzleben, Reg. Bez. agdeburg. .

Auf Ihren Bericht vom 24. e. . genehmige Ich, daß das dem Kreise Wanzleben im , , ezirke Magdeburg durch Meinen eseßz Sammlung Seite 529 verliehene Rechk zur Erhebüng von Chausseegeld auf den dort bezeichneten Kreis⸗ chausseen auf die unter Rr. S erwähnte, vom Kreise zu unterhaltende Ehausseestrecke von Ampfurth nach Schermke unter gleichen Bedin⸗ gungen zur Anwendung gebracht werde. Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz Sammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. Die . ö . .

erlin, den 3. Apri . . 28 ilhelm.

Graf von rr n ig. Camphausen. An den Minister für Handel Gewerbe und öffentliche Arbeiten und den nan z⸗ Min fer.

Ministerium für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten.

Erlaß vom 14. April 1871 betreffend die Tragung der Kosten bei Provokationen der Triedwerksbesitzer auf Grund des Gesetzes vom 28. Februar 1843. .

Auf die Berichte vom 12. und 21. März er., ein Monitum der Ober · Nechnungs Kammer betreffend, eröffne ich der Königlichen Re— gierung, bei Rückgabe der eingereichten Schriftstücke, daß ich mich der in ihrer , , ,, . vom 27. Oktober pr. entwickelten An⸗ icht nicht anzuschließen vermag. .

n a . vom 20. August 1847 (Min-Bl d i. V. S. 261) ertheilt Anweisung, wie bei Ausführung des §. 23 des Gesetzes vom 28. Februar 1843 zu verfahren ist und bestimmt: »wird hierbei fest⸗ gestellt, daß die Behauptung des Triebwerkbesitzers unbegründet ist, so hat es dabei sein Bewenden; der Triebwerkbesitzer muß die durch feinen unbegründeten Widerspruch verursachten baaren Außslagen

t n aꝛc. ragen 2c. Dezember 1830 (Din. Bl. d. i. V. de

m Reskript vom 16. 16637 3 . noch jetzt zur Richtschnur dient, wird die An— weisung vom 20. August 1847 in mehreren wesentlichen Punkten

modifizirt, ves Kostenpurkts aber keiner Erwähnung gethan.

C Königliche Regierung folgert hieraus und weil im Gesetz vom 28. Februar 1845 eine ausdrücklide Bestimmung über die Verpflichtung zur Kostentragung in den Fällen des 8§. 23 1. C. nicht enthalten sei, daß unterschieden werden moͤsse, ob die Eröcterung einen Theil eines arf Grund des §. 19 Nr. 2 statifindenden Propokations- verfahrens bildet, oder ob es sich nur um die landespolizeiliche Prü⸗ fung und Entscheidung einer lediglich auf 8, 16 sub b. fußenden Be⸗ schwerde handelt. Nach Ihrer Ansicht sollen die Kosten im ersten Falle stets einer der Parteien, im zweiten Falle dagegen der Staats kasse zur Last fallen.

; Diese findet weder in der Natur der Sache, noch in den hestehenden Gesetzen ihre Begründung.

Erhebt rin Triebwertbesitzer auf Grund des §. 16 sub b. gegen eine Bewässerungs Anlage Widerspruch, so thut er dies in seinem eigenen, nicht im öffentligen Interesse. Die Prufung und Entschei⸗ dung eines solchen Widerspruchs, welche der Verwaltungsbehörde nach §. 23 1 c. zugewiesen ist, hat daher lediglich privatrechtliche Verhält⸗˖ nisse zum Begenstande und es fehlt somit auch an jedem Rechts gründe, die hierdurch entstandenen Kosten auf die Staatökasse zu über⸗ nehmen. Sie werden vielmehr von den Interessenten und zwar je nach Ausfall der Entscheidung von dem unterliegenden Theile zu

tragen sein.

Die oben angeführte Bestimmung des Reskripts vom 20. August

1847 steht hiermit im Einklange. Sie ordnet nichts Neues an, son= dern bringt nur eine schon bestehende allgemeine Rechtsnorm zur An- wendung und wenn im Reskript vom 16. Dezember 1860 eine der- artige Vorschrift nicht enthalten ist, so folgt daraus nicht, daß etwas Abweichendes von jener allgemeinen Rechtsregel habe festgesetzt werden sollen, wozu es überdies eines gesetzgeberischen Akts bedurft hätte. . Wat hiernach von der Prüfung und definitiven Enischeidung eines von einem Triebwerkbesitzer auf Grund des §. 16 sub b. er⸗ hobtnen Widerspruchs gilt, greift aber auch dann Plat, wenn (s sich nach Maßgabe des Restripts vom 16. Dezember 1860 nur um eine interimistische Regelung des Besitzssandes bis zum endgültigen Aus- trage der Sache handelt. Auch die im Possessorie unterliegende Partei hat die desfallsigen Koͤsten zu tragen. Dabei wird jedoch, wenn die Erörterungen uber die Hauptsache und über die Besitzstands⸗ feat nicht getrennt vorgenommen worden sind, wie dies hier der Fall zu sein scheint, auf eine angemessene Sonderung der Kosten Be— dacht zu nehmen und der im Possessorio unterliegenden Partei nur derjenige Theil der Kosten aufzuerlegen sein, welcher auf die zur Klarstellung der Besitzstandsfrage nöthigen Ermittelungen zu rechnen ist. Die Bestimmung über die übrigen Kosten muß der Enitscheidung in der Hauptsache vorbehalten bleiben.

Die Koͤnigliche Regierung wird angewiesen, nicht nur in dem hier zur Sprache gebrachten han nach diesen Grundsätzen zu ver- i, sondern sich dieselben auch für die Zukunft zur Richtschnur zu nehmen.

Berlin, den 14. April 1871.

Der Minister für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten.

von Selchow. An die Koͤnigliche Regierung zu X.

Angekommen: Se. Excellenz der General -Lieutenant und Commandeur der stellvertretenden 43. Infanterie ⸗-Brigade Herr Treusch⸗ von Buttlar ⸗Brandenfels von

assel. Abgereist: der General Major und Inspecteur der Ge⸗ wehrfabriken, Wolff, nach der Rheinprovinz und Thüringen.

Bekanntmachung.

Nach hoherer Anordnung soll auf den Hoͤfen des hiesigen Lager hauses während der hiesigen Wollmärkte künstighin nicht mehr gela⸗ gert werden, was wir den Herren Betheiligten hierdurch bekannt machen.

Berlin, den 2. Mai 1871. .

Königliche Ministerial Bau ⸗Kommisston. Pehlemann. Zeidler.

z Bekanntmachung.

Die neuen Coupons zu dem vormals Herzoglich Naffauischen 45 prozentigen Staatsanlehen von 600,000 Fl. d. d. 15. Dezember 1860, Serle J. Rr. 1 bit 8 vom 1. Februar 1871 bis 31. Janugr 1875 werden von heute ab gegen Rückgabe der alten Coupons - Anwei-⸗ sungen bei dem Bankhaufe der Herren M. A. von Rothschild & Söhne in Frankfurt 4. M. ausgereicht werden.,

Es können diese Coupons auch durch die Königlichen Negierungs

auptkassen und die Königlichen Bezirks ⸗-Hauptkassen zu Hannover, Lüneburg und Osnabrück bezogen werden.

Wer die Coupons durch eine dieser Kassen beziehen will, hat der- selben die alten Talons mit einem doppelten Verzeichnisse derselben einzureichen. Das eine Verzeichniß wird, mit einer Empfangsbeschei= nigung versehen, sogleich zurückgegeben und ist bei Ausreichung der neuen? Coupons wieder abzullefern. Formulare zu diesen Verzeich= nissen sind bei den gedachten Provinzial⸗Kassen unentgeldlich zu

aben. ) Der Einreichung der Schuldverschreibungen bedarf es zur Er— langung der neuen Coupons nur dann, wenn die alten Coupons Anweisungen abhanden gekommen sind; in diesem Falle sind die be— treffenden Dokumente an das Königliche Regierungs-Präsidium zu Wlesbaden mittelst besonderer Eingabe einzureichen. Die entstehen⸗ den Porto- Auslagen haben die Empfänger der neuen Coupons zu ersetzen. Wiesbaden, den 4 April 1871. ö Der Reagierungs⸗Präsident.

Graf Eulenburg.

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 8. Mai Se. M ajestqt der Kaiser arbeiteten gestern Vormittag allein in Aller höchstihrem Kabinet. Um 17 Uhr empfingen Allerhöchstdieselben den Herrn von Pritzelwitz, welcher die Ehre hatte, die Orden seines verstorbenen Vaters zu überreichen, und gewährten hierauf Herrn von Carp aus Rumänien und Herrn von Sperber Audienzen. Um 12 Uhr konferirten Se. Majestät mit dem Geh. Rath Pehl- mann und dem Thiergarten - Inspektor Neide. Um 1 Uhr er— schienen der Oberst Kämmerer Graf Redern und der Minister des

Königlichen Hauses, Freiherr von Schleinitz, zu einem kurzen K