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fand um 5 Ahr in Charlottenburg bei Ihrer Majestät der ver— wittweten Königin statt. .
Heute Vormittag gegen 11 Uhr nahmen Se. Majestät die Meldung Sr. Durchlaucht des Erbprinzen von Schaumburg⸗ Lipper, welcher zum Rittmeister à la suite des 2. Westfälischen Husaren, Regiments Nr. I ernannt ist, entgegen.
Nach der Meldung ließen Allerhöchstdieselben Sich durch ö Räthe von Wilmowski und Wehrmann Vortrag
alten.
— Ihre Majestät die Kgiserin⸗Königin wohnte estern dem Gottesdienste in der Augusta⸗— Kapelle bei. Das amilien⸗Diner fand in Charlottenburg bei Ihrer Majestät der
verwittweten Königin statt.
— Der Bundesrath trat heute zu einer Sitzung zu— sammen. Die Ausschüsse desselben für Errichtung eines Reichstagsgebäudes — und für Justizwesen hielten gestern Sitzungen ab.
— Bayern und Württemberg haben im Jahre 1869 mit Italien ein Abkommen getroffen, Inhalts dessen die kontrahi⸗ renden Regierungen sich verpflichten, innerhalb ihres Gebietes denjenigen hülfsbedürftigen Angehörigen des anderen Staates, welche wegen körperlicher oder geistiger Krankheit der Ver— pflegung und ärztlichen Behandlung bedürfen, solche nach den— selben Grundsätzen, wie den eigenen hülfsbedürftigen Ange⸗ hörigen, so lange zu gewähren, bis ihre Rückkehr in den Hei— mathsstaat ohne Nachtheil für ihre oder Anderer Gesundheit geschehen kann. Ein Ersatz der für diese ärztliche Behandlung und Verpflegung, ev. für die Beerdigung aufgewendeten Kosten darf nach der Konvention gegen Staats-, Gemeinde oder an—= dere, öffentliche Kassen dessenigen Landes, welchem der Hülfs⸗ bedürftige angehört oder angehört hat, nicht geltend gemacht werden, wogegen dieser Anspruch gegen privatrechtlich Ver— ö namentlich gegen Alimentationspflichtige Verwandte es Hülfsbedürftigen vorbehalten bleibt. Die kontrahirenden Regierungen haben sich außerdem verpflichtet, sich bei Wieder⸗ einziehung der 4 Kosten jede nach der Landesgesetz. gebung zulässige Hülfe zu leisten.
Die Königlich italienische Regierung hat den Wunsch ausgesprochen, 36 das bezeichnete Abkommen auf ganz Deutschland ausgedehnt werde. Da bisher bereits in den Bundesstaaten hülfsbedürftigen Ausländern nach ähnlichen Grundsätzen Hülfe geleistet wurde, so steht dem Abschluß eines solchen Ablommens kein Bedenken entgegen, dasselbe wird vielmehr dazu dienen, auch den in Italien erkrankenden hülfs— bedürftigen Deutschen die Gewährung der erforderlichen Für— sorge zu sichern. Es empfahl sich indessen, das zu treffende Ab— kommen auch noch auf einige andere mit dem vorliegenden Gegenstand verwandte Punkte zu erstrecken. Die Frage wegen Uebertragung der Kosten bei der K bezw. dem Transport der Angehörigen eines der kontrahirenben Staaten in ihre Heimath, macht eine internationale Uebereinkunft über den entstehenden Aufwand wünschenswerth. Die Ungewißheit, die oft hinsichtlich der Staatsangehörigkeit der fraglichen Per— sonen selbst oder in Bezug auf die Geneigtheit ihrer heimathlichen Regierung zu deren Uebernahme besteht, führt leicht zu Differenzen und zur Verzögerung der Rücküberweisung. Es erschien in dieser Beziehung wünschenswerth, die Hauptbestimmung des Go— thaer Vertrages, daß jeder Staat sich verpflichtet, seine Staatsange⸗ hörigen, sowie diejenigen, welche die Staatsäangehörigkeit zwar verloren, solche aber in dem Gebiete des anderen kontrahirenden Staates nicht erworben haben, auf Verlangen des letzteren zu übernehmen — zur Anerkennung zu bringen. Endlich hat das Paßwesen bisher bei dem Verkehr in Italien manche Weite. rungen und Beschwerden gezeigt, welche durch Aufnahme des— fallsiger Bestimmungen in die qu. Uebereinkunft gehoben wer— den können.
Aus diesen Erwägungen hat der Bundesrath in der Sitzung vom 22. v. M. auf Vorlage des Reichskanzlers und Antrag des Ausschusses für Handel und Verkehr beschlossen: I) sich mit dem Abschlusse des bezeichneten Abkommens mit der Königlich italienischen Regierung auf den bemerkten Grundlagen einverstanden zu erklären, 2) den Reichskanzler zu ersuchen, die mit der genannten Regierung einzuleitenden Verhandlungen auch auf Herstellung einer Ueberein—⸗ kunft in Bezug auf die oben bezeichneten Reise⸗ und Trans— portkosten, so wie auf Anerkennung der Hauptgrundsätze des Gothaer Vertrages zwischen Deutschland und Italien zu er— Frecken, auch in Erwägung zu ziehen, ob sich der Abschluß einer Vereinbarung hinsichtlich des Paßwesens empfehle.
Die heutige (39) Plenarsitzung des Deutschen Reichstags wurde um 11 Uhr durch gg Krafte. Dr. Simson eröoͤffnet.
M. Barth und Sombart, traten
Am Tische des Bundesraths befanden sich die
bevollmächtigte Geh. Ober-⸗Juͤstiz Rath Dr. Fal und Bevollmächtigte, sowie mehrere ,
Hie zwoelte Verathung, des Hesegen ier rf llchiressend hi
Redaktion des Strafgesetzbuches für den Norddeutschen Bu als Strafgesetzgesetzbuch i das Deutsche Reich, 29 zu 3. schiedenen Bemerkungen Anlaß. Bei
und die letztere vorschreibt,
falls die strafbare Handlu aus ehrloser Gesinnung — 8 1
hervorgegangen ist,
besonderen Bestimmung bedürfe, wo an anderen Stellen des Strafgesetzbuches dem Richter und Gefängnißstrafe überlassen sei. Kategorie nung nicht vorgeschrieben und daher Richter für Personen, die den höheren
strafe in arbiträrer Weise wählen werde.
; i §8§. 80 und 81, Fürsten des Reichs, gegen staaten handeln, hob der Abg. Lasker zen hervor , die aus der besonderen Stellung von und Lothringen für die Anwendung
lage,
»die Verfassung des Deutschen Reiches«, Bundes s »Bundesgebiet« nicht zutreffend seien.
wohl an dieser, wie an manchen anderen Stellen des Straͤf. gesetzbuchs, derjenigen redaktionellen Abänderungen, welche der abweichenden Stellung von Elsaß und Lothringen entfprechen, oder besonderer Nachtragsbestinimungen, welche diesem Zweckꝛ genügen.
Bei S. 156 machte der Abg. Wigard auf die im Königreich Sachsen erlassenen Verordnungen zum Zwecke der . ö.
des Strafgesetzbuches aufmerkfam, von Fenen er wünschte, da
sie dem Einzelstaate nicht überlassen, sondern einheitlich geregelt
würden. Anderweite Bemerkungen betrafen nur unwesentliche Re— daktionsfragen, und die zweite Berathung schloß ohne sachliche
Aenderungen, die jedoch für die dritte Berathung nach den Be— J merkungen der Abgg. Wigard und Lasker in Aussicht genom
men sind.
Es folgte darauf die zweite Berathung des Gesetzentwurfs, . betreffend die Kriegsdenkmünze für das Reichsheer, deren An.
fertigung nach den Motiven »die Summe von 250,000 Thlr. voraussichtlich nicht erheblich übersteigen werden«.
Reichsheeres« zu sagen: »die bewaffnete Macht des Reiches «. Der Abg. von Hoverbeck bezeichnete die Vorlage als eine Finanz
vorlage, die , die Formen einer solchen nicht inne halte, . ewilligenden Geldmittel nicht durch ein Maxi— .
da sie die zu mum fixire.
Der Staats, Minister Delbrück erklärte sich mit der ge⸗ wünschten Erweiterung des Ausdrucks (bewaffnete Macht des
Reiches«) eben so einverstanden wie mit der Auffassung der .
Vorlage als einer finanziellen. In Betreff des letzteren Punk- tes aber berief derselbe sich auf die Schwierigkeit, die Kosten der Anfertigung der Denkmünze zu berechnen, daher die Regierungen
lediglich aus Vorsicht den Voranschlag in der Form der Motive
gemacht hätten. — Darauf wurde der Gesetzentwurf mit der vom Abg. v. Bernuth beantragten Amendirung einstimmig ange— nommen.
„Das Haus trat sodann in vie dritte Berathung des Haft⸗ Pflichtgesetzes ein. In der Generaldiskussion sprach der Abg. Schulze gegen die Heranziehung der Versicherungsgesellschaften, um die Entschädigungspflicht zu erfüllen, als eine Verschiebung der wahren Idee des Gesetzes, der Abg. Bebel erklärte sich als ein Gegner des Gesetzes überhaupt, weil es lediglich das Risiko der Eigenthümer auf die Lohnsätze der Arbeiter abwälzen werde. In der Spezialdiskusston über ö und §. 2 wurden fast alle in der zweiten Lesung abgewiesenen Amendements der Abgg. Reichensperger, Schulze, Lasker und Ulrich wieder eingebracht, andere,‘ wie Abgg. artz hinzu. — Beim Schluß des Blattes bewegte sich die Diskussion über §. 1. und 2. durchaus parallel den Verhandlungen über diese Paragraphen in der zweiten Lesung.
. ö Staatz. Minister Delbrück, von Pfretzschner, von Schlör, der 6 -.
andere
8§. 20, der dem Richt die Wahl zwischen Festungshaft und Zuůchthaußst aft .
macht;. der Abgeordnete Wigard darauf aufmerksam, daß es . =
die Wahl zwischen Festungshaft ; In den Fällen der letztern ei das entscheidende Kriterium der ehrlofen Gesin . u befürchten, daß der j ꝛ tänden angehören, die Festungshaft, für Personen niederer Stände die Gefängniß. 694 . ür die dritte , sei eine Ausfüllung dieser Lücke in Lush zu nehmen.
e die von den Verbrechen gegen die das Reich oder einzelne Bundes. die n,, .
lsaß
: — des Strafgesetzbuchs hervorgehen möchten, da auf diese Territorien nach der Vor— ö. ge, betreffend die Vereinigung von Elsaß und Lothringen mit dem Deutschen Reiche, die Ausdrücke bes , n . (
aat« und Es bedürfe daher so.
Der Abg. J von Bernuth beantragte, im Interesse der Marine in der . . schrift und dem einzigen Paragraphen der Vorlage statt des
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Aus dem Wolff'schen Telegraphen-Büreau.
Basel, Montag, 8. Mai. Wie die »Grenzpost« meldet, haben bei den gestern im Kanton Luzern stattgefundenen Wah⸗ len für den großen Rath die Ultramontanen gesiegt.
Statistische Nachrichten.
Der siebente Jahrgang des statistischen Jahrbuchs der öster— reichisch⸗ ungarischen Monarchie (fur 18369), herausgegeben von der K. K. statistischen Centralkommission, bringi für die im Reichs- rath vertretenen Kronländer die revidirten Ergebnisse der Volkszählung vom 31 Dezember 1869. Danach sind in der cisleithanischen Reichs hälfte 20,217,531 Bewohner. Galizien hat 5, 418016, Böhmen öMlob0oß9 Bewohner; dann folgen Mähren 1,997,897, Nieder österreich 1954, 251, Steiermark 1,131,309, Tirol S7 89097, Oberöster reich 731,579, Bukowina 511,964, , ., 5114581, Krain 463,273, Dalmatien 442.796, Kärnthen 336,400, Salzburg 151,410. Unter den Städten zählen 13 über 294000 Einwohner, nämlich Wien 607, 514,
rag 157713, Lemberg 871109, Gratz 8! 119, Brünn 737771, Triest C274, Krakau 49'835, Tschernowitz 335884, Linz 30,538, Laibach Yz, Reichenberg 22,394, Zara 20,849, Salzburg 20,336, Iglau
20 049. e Lan dwirthschaft.
Berlin, 8. Mai. Das Landes -⸗ Oekonomie ⸗Kollegium hat die Distussion über die Vorlage, betreffend den Entwurf zu einem Vorfluthgesetz für den gesammten preußischen Staat, fortgesetzt und die Bestimmungen des Entwurfs über die Ableitung des Wassers durch Drainröhren berathen.
— Rennen zu Hoppegarten. 1871. Frühjahrs Meeting. Zweiter Tag. Sonntag, 7. Mai, Nachmittags 1 Uhr.
Den Tag eröffnete um 4 Uhr: J. Stuten ⸗ Rennen. Staats- . 500 Thlr. NAennzeit 1871. Für Z3jähr. in Deutschland und der sterreich ungar. Monarchie 1868 geborene Stuten. Sieger: Des Königlichen Hauptgestüts Graditz 3Ziähr. schw. St. Veilchen«. Werth des Rennens 1175 Thlr. ⸗
II. Staatspreis II. Kl. v. 1500 Thlr. Offen für alle 4jähr. und ältere inländische Hengste und Stuten, welche noch keinen kkafsi= fizirten Staatspreis J. Klasse gewonnen haben. Sieger: Graf Jo- 166 3 Renard's 4jähr. F. H. »Flibustler«. Werth des Rennens 17 hlr.
III. Distriktspreis. Staatspreis 300 Thlr. für alle Zjähr. im Distrikt Posen und Pommern geborenen und gezogenen Hengste und Stuten, die noch keinen klassifizirten Staatspreis oder Spezialpreis gewonnen haben. Am Pfosten erschien Hrn. R. Krause's 3jähr. F. H. Bedforda v. Gaspard a. d. Fata Morgana. Ging nur uber die Bahn. Werth des Rennens 320 Thlr. ; .
IV. Staatspreis III. Kl. v. 1000 Thlr. Offen für alle Zjähr. und ältere inländische Hengste und Stuten, welche noch keinen klassi⸗ sizirten Staatspreis J. oder II. Kl. gewonnen haben. Sieger: Graf H. Henckel v. Donnersmark sen. Zjähr. br. S. ⸗»Compaßa. Werth des Rennens 1210 Thlr. . .
V. Verkaufsrennen. Staatspreis 350 Thlr. für Zjähr. und ältere inländ. Hengste und Stuten. Sieger: Herrn F. Fiebelkorn's Zjähr. F. St. »Crisis«. Werth des Rennens 490 Thlr.
VI. Hürden - Rennen. Handicap. Herren ⸗ Reiten. Vereins= preis 300 Thlr. Für deutsche und österr. ungarische Pferde. Sieger: Herrn C. Köster's jähr. br. St. »Conchittac. Werth des Rennens 350 Thlr.
Nächstes Rennen Sonntag, den 14. Mai, 4 Uhr Nachmittags.
Gewerbe und Handel. J (G'Alsacien) Die Tuchfabrikanten und Tuchhändler der Stadt Bischweiler, 77 an der Zahl, haben einen Syndikatverein gebildet, der ein aus 7 Mitgliedern (5 Fabrikanten und 2 Kaufleuten) bestehen— des Syndikat gewählt hat, das den Auftrag hat, der französischen Regierung alle wünschenswerthen Bürgschaften in Bezug auf den echten Ursprung der Fahrikate anzubieten, welche die Tuchindustrie oder der Tuchhandel zollfrei oder mit verringerten Zöllen in das nnere Frankreichs versenden könnte. Zu diesem Behuf wird das yndikat alle in den Magazinen hefindlichen und die nach und nach in dieselben neu eingehenden Stücke sofori stempeln lassen. Nur die in Bischweiler selbst lagernden und den Vereinsmitgliedern angehö— renden Waaren können gestempelt werden. Die mittelst geheimer Abstimmung in der Generalversammlung vom 23. April ernannten Syndici sind: die Herren Schwebel, Adolf Ruef, Jakob Betrand, Em. Zimmermann und Pierson, Tuchfahrikanten, Felix Berger und Alexz. Troller, Tuchhändler, . .
Die Bischweiler Tuchfabrikation zählte kurz vor Ausbruch des Krieges 1550 von der Hand betriebene Werkstühle, mechanische 150. Diejenigen letzterer Art sind erst seit 18609 im Gange; seit dieser Zeit war die Zahl der ersteren um etwa ein Fünftel vermehrt worden, da vor 1860 nur etwa 1290 Handwerkstühle aufgestellt waren.
Im Durchschnitt sind etwas mehr als 3 Personen an jedem Wersstuhle beschäftigt. Die Fabriken haben seit 1869 fortwährend ihre Einrichtungen verbessert und fahren mit dieser Verbesserung fort, um mit den deutschen Fahriken in Wettkampf treten zu können.
Einige Spinnereien, Wallereien und Webexeien abgerechnet, ist die ganze Tuchindustrie von Bischweiler innerholb der Stadt konzen⸗ trirt. Dieselbe begreift nur die Tuchfabrikation, speziell die Fabrika—⸗ tion schwarzer Tücher und Alles, was sich daran knüpft, in sich. ⸗ Die Fabriken gen rt n en. Dampfkraft, nur ein
waches Drittel derselben be asserrãder. . ö . zu Bischweiler im Gebrauch befindliche Brennmaterial be—⸗ steht in Kohlen aus den Bergwerken der Saar; deren Bezug ist jetzt
viel billiger als früher, seitdem die Linie von Saarbrücken bis hier, was kürzlich geschah, eroͤffnet ist.
Der einzige bei der Bischweiler Tuchfabrikation verwandte Roh— stoff ist Wolle. Zu feinen Tüchern bezieht man die enitsprechende Sorte deutscher Wolle und zu ordinären den Abfall aus den franzö⸗ sischen und ausländischen Kammgarn-Spinnereien; die australische Wolle wird als Mutterwolle nur schwach verbraucht.
Der jährliche Gesammtbetrag des Bischweiler Wolleverbrauchs hatte einen Werth von 9 bis 10 Millionen Franken bei einem Ge— wicht von etwa 2 Millionen Kilogrammen. Der Gesammtbetrag der Bischweiler Tuchfabrikation würde hingegen auf 18 Millionen Franken geschätzt. Der Absatz ging bisher nur nach Frankreich.
Aus der Pfalz, 1. Mai Die pfälzifche Industrie⸗ , soll nach Beschluß des Centralkomites im kommenden Herbst abgehalten werden.
Fortsetzung des Nichtamtlichen in der 1. Beilage.
Königliche Schauspiele.
Dienstag, 9. Mai. Mit aufgehobenem Schauspiel⸗Abonne⸗ ment: Antigone. Tragödie von Sophokles, Uebersetzung von Donner. Musik von 9 Mendelssohn⸗Bartholdy. Antigone: Trl. Ziegler, vom Königl. Hoftheater in München, als Gast. Den Abonnenten werden bie Billets bis 11 Uhr reservirt.
Anfang 7 Uhr. M. Pr.
Im Schauspielhause. Keine Vorstellung.
Mittwoch, 10. Mai. Im 9pernhause. (104. Vorstellung.) Die Hugenotten. Oper in 5 Abth., nach dem Französischen des Scribe. Musik von Meyerbeer. Ballet von Paul Taglioni. Margarethe von Valois: Frl. Lehmann. Valentine: Fr. v. Voggenhuber etztes Auftreten derselben vor ihrem Urlaube). Urbain: Frl. Grossi. Raoul: Hr. Kammersänger Walter, von der K. K. Oper in Wien, als Gast. Marcel: Hr. Fricke. Graf von St. Bris: Hr. Schelper. Graf von Nevers: Herr Schmidt, vom Stadttheater in Leipzig, als Gast. Anfang halb
7 Uhr. M. Pr.
Im Schauspielhause. (120. Abonn.⸗Vorst. Auf Aller⸗ höchsten Befehl: Die Gräfin. Trauerspiel in 5 Aufzügen von Heinrich Kruse. Anfang halb 7 Uhr. M. Pr.
Es wird ersucht, die Meldekarten, sowohl zu den Opern haus, wie zu den Schauspielhaus⸗Vorstellungen, in den neu eingerichteten Briefkasten des Opernhauses, welcher sich am Anbau desselben, gegenüber der Katholischen Kirche, befindet,
u legen. Dieser Briefkasten ist täglich für die Vorstellungen des fol- genden Tages nur von 10 bis 12 Uhr Vormittags geöffnet.
Produk tem- umd Vwanren-HKäörnrse. Berlin, 8. Mai. Marktpr. nach Ermitt. des K. Poliz. Präs.) Von in Mitt ol Bis
Dr et
*r
Bohnen Mt. Kartoffeln Kindfl. Pfd. Schweine- fleisch Hammelf. Kalbfleisch Butter Pfd.
Linsen Kier Mandel 5 —
Herläim, S. Mai. An Schlachtvieh war aufgetrieben: Rindvieh 2908 Stück, Schweine 3628 Stück, Schafvieh 9988 St.,
Kälber 741 Stück.
KHerlim, S. Mai. markt:
Rindvieh pro 100 Pfd. Schlacht- wicht Schweine pro 100 Pfd. Schlacht- gewicht 178 15 = 13 Hammel, 40-45 Pfund, 65-73 Ihlr. ö . Kälber: Handel schleppend, jedoch wurden gute Mittel-Preise
erzielt. Kerlim, S. Mai.
Stroh Scheck. Erbsen Mtæ.
mn, II
Fleischpreise auf dem Schlachtvieh- mittel
16 Thlr.
höchste
19 Thlr.
niedrigste 12 Thlr.
(Nightamtlicher Getreidebe- richt.) Weizen loco 61 — 82 Thlr. pr. 1000 Kilogr. nach Qual., weissbunt pęln. 5 Thlr. ab Bahn bez, pr; Mai 78 Lhlr. bez., Mai-Juni 77 - 767 Ihlr. bez., Juni-Juli 768 Thlr. bez., Juli- August 7535 Thlr. bez., Sopember-Oktober 73 Phar. bez.
Roggen loco 495 - 52 Thlr. gefordert, poln. 50 - 523 Thlr. ab Bahn bez., pr. Mai u. Mai-Juni 5053 - LThlr bez., Juni-Juli 51 — 503 Thlr. bez., Juli August 51J-—- 505 Thlr. bez., August 51 Thlr. bez., September-Oktober 51J- d Thlr. bex.
Gerste, grosse und kleine à 39-52 Thlr. per 1000 Kilogr.
Hafer loco 43-55 Thlr. pr. 19990 Kilogr.,, pommerscher 50 - 517 Thlr., schlesischer 50k - 52 Thlr. ab Babn bez., pr. Mai 495 Thlr. bez., Mai-Juni u. Juni-Jquli 495 Thlr. Br., Juli August
49 Thlr. Br. Erbsen, Kochwaars 51 — 61 Thlr., Futterwaare 44 - 50 Thlr.