98
ver Reserve von Arnim, sämmtlich vom 1. Branden- burgijchen Dragoner⸗Regiment, Nr. 2, dem Premier. Lieutenant Fleischer vom Thüringischen Ulanen⸗Regiment Nr. 6, dem Sergeanten Heinrich und dem Ober— Gefreiten Bock vom Brandenburgischen Festungs⸗Ar⸗ tillerle⸗ Regiment Nr. 3 (General⸗Feldzeugmeister);, des mit dem Großherzoglich oldenburgischen Haus und Verdienst⸗Orden des Herzogs Peter Friedrich Ludwig verbundenen Allgemeinen Ehrenzeichens zweiter Klasse mit Schwertern: dem Portepee-Fähnrich Schotten vom 1. Hessischen Husaren⸗Regiment Nr. 13, des Ritterkreuzes erster Klasse des Herzoglich sachsen—⸗ ernestinischenHagusordentz: dem Kanzlei Rath Schirmer, Vorstand der Feld- Intendantur der 4. Kavallerie ⸗Dipision, des Ritterkreuzes zweiter Klasse mit Kriegs ⸗ Deko- ration desselben Ordens: dem Premier Lieutenant von Treskow vom 2. Niederschlesischen Infanterie Regiment Nr. 47) des Großkreuzes mit Schwertern des Herzoglich anhaltischen Orbens Albrechts des Bären: dem General-Lieutenant von Groß, genannt von Schwarz— off, Commandeur der 7. Infanterie⸗Yiviston, der Für st lich n Medaille für Militärver⸗ bienst im Felde: dem persönlichen Adjutanten des Prinzen Adalbert von Preußen, Königliche Hoheit, Korvetten Kapitän Le Tanneur von St. Paul. Illaire, dem Premier⸗ Lieutenant Prinzen Albrecht zu Waldeck und Pyrmont vom Rheinischen Kürassier⸗Regiment Nr. 8, dem Premler⸗ Lieutenant von Treskow vom 2. Niederschlesischen In— fanterie⸗Regiment Nr. 47, sowie des Ehrenkreuzes erster Klasse mit Schwertern bes, Fürstlich lippischen Gesammthauses: dem Seconde⸗Lieutenant Grafen Leopo 18 zur Lippe-Biesterfeld von der Garde⸗Artillerte⸗Brigade.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst ge— ruht: zur Anlegung des dem Gbersten Prinzen Heinrich von Hessen, Großherzogliche Hoheit, Commandeur des
2. Garde⸗lllanen⸗Regimenttz, von des Kaisers von Rußland Masestät verliehenen St. Georgs -„Ordentz vierter Klasse und des von des Großherzogs von Hessen . Hoheit ihm ver⸗
liehenen Mllitär⸗Verdienst⸗Kreuzes, — sowie zur Anlegung des dem Masor Fischer vom General-Stabe ber 17. Infanterie— Ppision pon des Herzogs von Sachsen-⸗Altenburg Hoheit ver= llehenen Conithrretenges bes, Herzoglich sachsen, ern il sn DReebenhe, üllerhöͤchstihre Genebmigung zu erhellen.
—
Deuntsches Neich.
ö Berlin, den 7. Mai Se. Majestät der Kaiser und Köni . ? ig hal = irn Nachmittag um 4 Uhr den hiesigen . , ., Minister Sr. Majestät des . Osmanen, Ari ich i⸗ in e . nn m e fh arch Bey, in einer Privat—
Berlin, den 10. Mai.
Se, Hoheit der Herzog von Braunschwe Abend hier eingetroffen und im Königlichen Hie ashesfl en
Die bisherigen Geheimen revidirenden Kalkulat . atoren Müller, Emmrich und König sind zu e nn,
nungs- Revisoren bei dem R ꝛ: Bundes ernannt worden? . Norddeutschen
Königreich Preußen.
Das 10. Stück der Gesetz⸗ ĩ . . 266 ie, tz-Sammlung, welches heute aus— Nr. 7808 das Privilegium wegen Ausgabe von 1576 rn i er. . Dal if lüge pile r 1 . 9 . furt ⸗Hanauer Eisenbahngesellschaft. Vom Nr. 809 den Allerhöchsten Erlaß vom 3. Apri = . die Verleihung des Rechts zur Erhebung . . . auf der Chaussee von Ampfurth nach Schermte im Kreise anzleben, Regierungsbezirk Magdeburg,; unter Rr. zöld das Privilgium mbegen khlu gationen der Stadt Thalern.
Nr. 75812 die Bekanntmachung, betreffend die Verleihung
des Expropriationsrechts für die Anlage einer Verbindungẽ⸗
bahn von dem Bahnhofe zu Buckau nach dem neuen Central—
bahnhofe bei Magdeburg an die Magdeburg⸗Cöthen⸗Halle⸗
Leipziger Eisenbahngesellschaft. Vom 17. April 1871.
Berlin, den 10. Mai 19871. . GesetzSammlungs ⸗Debits ⸗Comtoir.
Ministerium der geistlichen, Unterxrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.
Der Privatdozent Dr. Ludwig Waldenburg ist zum außerordentlichen Professor in der medizinischen Fakultät der Königlichen Universität hierselbst ernannt worden.
Minist e rium. In Gemäßheit des §. 8 des Gesetzes vom 23. Dezember
1867, betreffend die Abhülfe des in den Regierungsbezirken Königsberg und Gumbinnen herrschenden Nothstandes (Ges. S. S. 19239), wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß von den im §. 1 bieses Gesetzes bezeichneten Darlehn z⸗ kassenscheinen am 390. April d. J. ein Betrag von 2,2 12,243 Thlrn. im Umlauf sich befunden hat.
Berlin, den 6. Mai 1871.
Der Finanz⸗Minister. Im Auftrage: ElUwanger.
Ober⸗-Rechnungs kammer. Dle bisherigen Geheimen revidirenden Kalkulatoren Büll und Berlin sind zu Geheimen Rechnungs- Revisoren bei der Königlichen Ober⸗Rechnungskammer ernannt worden.
Nichtamtliches.
Deutsches Reißch.—
Preußen. Berlin, 10. Mai. e Kaiserin-Königin empfing gestern den Besuch Sy. König. lichen Hoheit des Prinzen von Oranien, für welchen ein große Diner und eine Soirée im Königlichen Palaitz stattfand.
; . 0 B, er, ) Fü ö. . 4. 7 1 3 9 gr fran i sgh Senf n h nz ö . ). b. M. in Frankfurt a. M. eingetroffen auch der diesseitige srkeben g ilt erh ir ,,, und. der französische Unterhändler Baron Declerc von Brüssel zugesogen worden sind, begannen am Sonnabend (6. g würden uin täglichen wiederholten Sitzungen fortgeführt. Der Prop. Corr. zufolge scheint ein erfreulicher Abschluß derselben unmittelhar bevorzustehen. Mit Bezug hierguf bringt bie ge— nannte »Corr.« heute einen größeren Artikel über die Her genf lungen in welchem sie die Ueberzeugung ausspricht, daß alle Zweifel und Bedenken, welche gegenüber ben griebens. Pr li minarien noch möglich erscheinen konnten, enogültig werden be— seitigt und, somit die vorläusigen Friedensgrunblagen von Ver— sailles die Bestimmungen des wirklichen Friedentz bilden werden da es sich nicht um die Erledigung einzelner Schwierigkelten
handeln kann, sondern um die , 4. ahnung eg will cen Fäsedensallseltize und vollstäͤndiäe An.
— Der Ausschuß des B ö fassung hielt heute chnehSthung ,, für die Ver—
— Im weiteren Verlaufe seiner gestrigen Sitzung erledigte
der Deutsche Reichstag das Hafspflich: . ; rathung und beschloß dabei . gesetz in dritter Be⸗ ,,, 9 e , mbh e in en, won den er eingeschalteten, das Versf n,, geseßgebung hinein zichenden ice n ren, in die Haftpflicht wurde Alinea 1 au ö
In dem von dem Abg.
r das in ihm ausge— bezeichnete, um die freie
aus seiner Initiative
, und eine vom Abg.
dieses Alineg 2 als sachliche Bedenken gegen seitigen. Dieses Amen⸗
Abg. Lasker einverstanden er— llen Stimmen gegen die der
ö. erletzte unter Mitleistung von
Ihre Majestät die
99
Prämien oder anderen Beiträgen durch den Betriebsunternehmer bei einer Versicherungsanstalt, Knappschafts“', Unterstützungs', Kranken oder ähnlichen Kasse gegen den Unfall versichert, so ist die Leistung der Letzteren an den Ersatzberechtigten auf die Entschädigung einzu— rechnen, wenn die Mitleistung des Betriebsunternehmers nicht unter einem Drittel der Gesammtleistung beträgt
Durch die somit beschlossene Fassung war wesentlich auch das von dem Bundes-Kommissar, Geh. Ober⸗Berg-Rath Achen⸗ bach, bezeichnete Bedenken beseitigt, das seinen Ausdruck in dem von dem Abgeordneten Websky eingebrachten, schließlich jedoch abgelehnten Antrage gefunden hatte.
Unverändert wurden die §§. 5—8, wie sie aus der zweiten Berathung hervorgegangen waren, genehmigt; dagegen auf den Anttag des Abg. Bähr (Cassel) Alinea 3 des 8. 9 gestrichen, welcher lautet:
»Die Vorschristen der §§. 3, 5—8 finden auch Anwendung auf die Verfolgung des Anspruches, welchen der Versicherer gegen den Haftpflichtigen geltend macht «
Alinea 1. und 2 des §. 9 wurden genehmigt.
Endlich wurde 8. 10 in folgender von dem Abgeordneten Dr. Schwarze vorgeschlagenen Redaltion angenommen:
»Die Bestimmungen des Gesetes, betreffend die Errichlung eines ohersten Gerichtshofes für Handelssachen vom 12 Junt 1869, so wie die Ergänzunzen desselben werden auf diejenigen bürgerlichen Rechts- streitigkeiten ausgedehnt, in welchen durch die Klage oder Widerklage ein Anspruch auf Grund des gegenwärtigen Geseßes oder der in §8 9 erwähnten landesgesstzlichen Bestimmungen geltend gemacht wird.“
Um 47 Uhr wurde die Sitzung geschlossen.
— Die heutige (32. Plenarsitzung des Veutschen Reichstags wurde um 11 Uhr durch ben Präsibdenten Dr. Simson eröffnet.
Am Tische des Bundesraths befanden sich der Staats Minister Delbrück, soie andere Bundes -⸗Bevollmächtigte und mehrere BundesKommissare.
Den ersten Gegenstand der Tagetzordnung bildete die zweite Berathung des vom Abg. M. Wiggers eingebrachten Gesetz⸗ entwurfeß, betreffend bie Kautiontpflichtigkeit periodischer Druckschriften und die Entziehung der Befugniß zum Betriebe eines Preßgewerbetz. Derselbe lautet:
Art, J. Die Vorschriften der Landesgesetze, nach welchen die Herausgeber von Zeitungen oder Zeitschriften zur Stellung einer Kaution verpflichtet werben, sind durch den 5. 1 der Bundes- Gewerbe—
Ordnung aufgehoben. Art. 2. Die nach 5 143 der Bundeh⸗Gewerbe-⸗Hrdnung noch in
Kraft gebliebenen Vorschriften der Landesgesetze, welche die Entziehung
der Befugniß zum selbständigen Betriebe eines Gewerbes durch richter liches Eirkenniniß als Strafe im Falle einer durch die Presse began genen Zuwiderhandlung vorschreihen ober zulassen, sind durch den §z 5 des Einführunggesetzes zum Bundes ⸗Strafgesezhuch aufgehohen,
An Stelle desselben beantragte der Abg. Völk, unterstützt
etzen: set »Die Vorschriften der Landesgesttze, welche 1) die Herausgeber von Zeltungen ober Zeitschriften zur Stellung einer Kaution ver⸗ pflichten, 2) bie Entziehung der Besugniß zum selbständigen Betriebe eines Gewerbes im Falle einer durch die Presse begangenen Zuwider⸗ handlung vorschreiben ader zulassen, werden aufgehoben
Die beiden Antragsteller motivirten ihre Anträge, der erstere mit der Erklärung, baß er seinen Antrag zu Gunsten bes Völkschen zurückziehe, da ihm nur baran liege, ber Lage der Presse durch ein Nothgesetz vor dem Zustandekommen des vom Bundesrathe verheißenen Preßgesetzes zu Hülfe zu jommen, ähnlich wie das Noth⸗Gewerbegesetz der allgemeinen Gewerbe⸗
Ordnung vorangegangen sei—
In Verbindung mit diesem Antrage wurde eine Reihe von Ka . der Kronprinz und die Kronprinzessin des Deutschen
Petisionen von Ahl zu Rastenburg, von den vereinigten Buch—
druckereibesttzern in Berlin und von Richter zu Peitz zur Sprache gebracht, welche sich entweder im Sinne der obigen Anträge,
sher mit dem allgemeinen Wunsch nach Reform der Preßgesetz⸗
gebung an den Reichstag wenden. . Kommission, Abg. Eckhard, vertrat den Antrag derselben, die
Petitionen, sowelt sie die Aufnahme von Bestimmungen über ? hat ĩ scheidungen sind günstiger, nur ist die Hautthätigkeit
die Presse in die Verfassung beantragen, durch Annahme der
Verfassung für erledigt zu erklären, im Uebrigen aber den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, dem Reichstage baldmöglichst den Entwurf eines für das ganze Bundesgebiet geltenden Preß⸗
gesetzes vorzulegen. . . An diesen Antrag der Kommission knüpften die Abgg. Biedermann, Brockhaus und Elben den folgenden . „Den Reichskanzler zu ersuchen, den betreffenden Entwurf eines Reichsgesetzes Über die Presse auch der öffentlichen Kritik rechtzeitig vorher zu unterbreiten . . Vertreten wurde dieser Antrag durch den Abg. Brockhaus,
ion utschen Buchhändler und den Jour⸗ Fekern . der die Korhoration de deuisch ch fand dann die feierliche Beisetzung der Leiche in der Kapuziner
kirche auf dem neuen Markte stait.
nalistentag, der in Breslau tagen soll, als kompetente Kritiker, 6 . sächsische Preßgesetz als Muster für die Arbeiten des Bundesrathes bezeichnete, von denen er wünschte, daß sie noch
Der Referent der Petitions⸗
im Sommer zu Ende geführt werden und daß die Vorlage des Preßgesetzes schon in der Herbstsession erfolgen möge.
Im Sinne der Abgg. migze und Völk äußerte sich auch der Abg. Dr. Müller (Görlitz und berief sich auf eine Stelle in dem Kommissionsberichk des preußischen Herren⸗ hauses, welcher anläßlich des Duncker ⸗Ebertyschen Entwurfes eines Preßgesetzes im Februar 1870 die Kautionspflicht als unhaltbar bezeichnete, nachdem die Gewerbe⸗Ordnung die Kon⸗ zessions-Ertheilung aufgehoben habe.
Die Abgg. Dr. Windthorst (Meppen) und v. Oheimb er⸗ klären sich gegen die stückweise Reform des Preßgesetzes, also im Sinne der neulichen Erklärung des Staats⸗Ministers Del brück, während die Abgg. Römer, Dr. Löwe, v. Kardorff und Lesse sich im Sinne des Völkschen Antrages äußerten. In namentlicher Abstimmung wurde der Antrag Völk mit 221 gegen 37 Stimmen angenommen; desgleichen der Antrag des Abg. Biedermann.
Es folgte darauf die erste Berathung des Antrages des Abg. Lasker, betreffend die Einsetzung ständiger Kommisstonen des Reichstages für umfangreiche Vorlagen, deren Mitglieder Diäten beziehen sollen. Veim Schluß des Blattes motivirte der Antragsteller seinen Antrag.
Potsdam, 8. Mai. In der Stadlverordnetensitzung wurde der Versammlung durch den Vorsteher mitgetheilt, daß Se. Kaiserlich Königliche Hoheit der Kronprinz eine, Deputa— tion der städtischen Behörden empfangen habe, welche; nachdem Höchstderselbe mit Ihrer Kaiserlich Königlichen Hoheit der Kron— prinzessin die Residenz während des Sommers wiederum im Neuen Palais genommen, sich verpflichtet gehalten haben, den Beglückwünschungen und freudigen Gefühlen der Stadt zu der Rückkehr aus dem glorreichen Kampfe in die Heimath und in ihre Mitte gegen Se. Kaiserlich Königliche Hoheit ehr— furchtsvoll und treu Ausdruck zu geben.
Se. Kaiserlich Königliche Hoheit habe gegen die Deputf⸗älion huldreich ausgesprochen, daß dieser Beweitz der Theilnahme und Anhänglichkeit von Potsdam von Ihm gern entgegen genom— men werde, daß Er der Stadt auch während des Krieges ein freundliches Andenken bewahrt habe und sie Ihm stets werth bleiben solle.
Bayern. München, J. Mai. Der Geheime Legations-⸗ Rath Freiherr v. Bibra hat am 5. Mai sein Beglaubigungs⸗ schreiben als Königlich bayerischer Minister-Nesident bei der schweizerischen Eidgenossenschaft dem Bundes -Präsidenten über— reicht.
— 8. Mai. Der deutsche General⸗Konsul in Bukarest, v. Radowitz, ist hier eingetroffen.
Sachsen. Dresden, 9. Mai. Die Königin Maria
vom Fürsten Hohrnlohe, Schillingsfürst und zahlreichen Müt— hat sich heute Mittag auf ihre Weinbergs-⸗Villa bei Wachwitz gliedern der liberalen Reichspartei, folgenben einzigen Artikel zu begeben.
— Die erste sächsische Landetsynode wurde heute Mittag
durch den Kultus-Minister Freiherrn von Falkenstein eröffnei.
Zum Prästbenten wurde der Geheime Justiz⸗Rath Professor sjr. von Gerber, zum Vize⸗Präsidenten der Geheime Kirchenrath Hofmann, beide aus Leipzig, gewählt. Württemberg. Stüttgart, 7. Mai. Ihre Kaiserliche Hoheit die Prinzessin Wilhelm von Baden, geborene Prin⸗ zessin Romanoffska, Herzogin von Leuchtenberg, ist gestern Nachmittag zum Besuche der Königlichen Familie hier ange— kommen und im Königlichen Residenzschloß abgestiegen. Mecklenburg. Schwerin, 9. Mas. Die Taufe des neugeborenen Prinzen findet am 17. Mal, Nachmittags 4 Uhr,
in ver Schloßkirche stait und werden, dem Vernehmen der
„Meckl. Anz.“ nach, Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten Reichs und von Preußen der felerlichen Handlung bei— wohnen. .
Sachsen⸗Coburg⸗Gotha. Gotha, 9. Mai. Daz neueste Bulletin über das Befinden Sr. Hoheit des Herzogs lautet:
Der Nachlaß der Temperatur hat angehalten, die . eine sich nicht der Appetit, jedenfalls
gleichmaßige und noch regt n t n und Nasenkatarrhes. Die Nacht
eine Folge starken Mund⸗ war leidlich.
Dr. Florschütz. Dr. Hassenstein.
Wien, 9. Mai Gestern Abends
Oesterreich⸗Ungarn.
wurds die Leiche der Erzherzogin Maria Annu neciata vom Erzherzoglichen Palais nach der Hofburg⸗Pfarrkirche befördert,
wo biefelbe gestern Vormittag ausgestellt blieb. Nachmittags
— Der Bericht des Verfassungsausschasses faßt di