114
Voigts⸗Rhetz, Commandeur der 18. Infanterie Brigade des Ehr en⸗Großtreuzes mit Schwertern des Groß herzoglich oldenburgischen Haus- und Verdienst
Ordens des Herzogs Peter Friedrich Ludwig: dem General⸗Licutenant von Kameke, Chef des Ingenieur Corps und der Pioniere; des Groß⸗Comthurkreuzes desselben
Ordens: dem General⸗Major von Voigts⸗Rhetz, Com
mandeur der 18. Infanterie Brigade; des Ritterkreuzes
zweiter Klasse mit Schwertern desselben Ordens
dem Seconde⸗Lieutenant Rueder vom Hannoverschen Feld—⸗
Artillerie⸗Regiment Nr. 10 und dem Seconde⸗Lieutenant Frei herrn von Pletten berg vom Westfälischen Kürassier⸗Regimen Nr. 4, kommandirt zur Kavallerie ˖Stabswache des
Generalstabe der 20. Infanterie ⸗ Diviston, dem
Verdienstkreuzes erster Klasse: Siehler vom Nr. 10; den Sergeanten Gehrmann Gefreiten Angerstein und Schweinhagen, den Kanonieren Nabert und Bauke, vom Hannoverschen JFeld⸗Artillerie⸗Regiment
dem und Altenberg,
Nr.
ernestinischen Hausordens: 24 ts⸗Rhetz, Commandeur der 18. e Adjutanten Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Friedrich Carl von Preußen, Major von Krosigk; des Ritterkreuzes
erster Klasse desselben Ordens: dem persönlichen Adju⸗
tanten Sr. , e . Hoheit des Prinzen Friedrich Carl von Pxeußen, Rittmeister von Normann à la suite des Schles-⸗ wig-Holsteinschen Husaren⸗Regiments Nr. 16 und dem Pre— mier · Lieutenant Grafen von Kanitz JI. à la suite des Bran⸗ denburgischen Husaren Regiments (Zietensche Husaren) Nr. 3; des Fürstlich schwarzburgischen Ehren kreuzes erster Klasse mit Schwertern: dem General⸗Major von Keßler, Commandeur der 15. Infanterie⸗ Brigade, und dem Major von Sanitz vom Garde -Füsilier⸗Regiment; der Fürstlich schaumburg - lippischen Medaille für Militär⸗ verdienst im Fel de: dem General Lieutenant von Both⸗ mer, Commandeur der 13. Infanterie ⸗Division, dem Haupt⸗ mann Wernecke vom 3. Posenschen Infanterie - Regiment Nr. 58, dem persönlichen Adjutanten des Fürsten zu Schwarz— burg⸗Rudolstadt, Hauptmann Freiherrn von Humbracht, A la suite des 7. Thüringischen Infanterie⸗Regiments Nr. 96 und dem Premier⸗Lieutenant von Alvensleben vom 1. Po—⸗ senschen Infanterie Regiment Nr. 18, kommandirt zur Infanterie⸗- Stabswache des Großen Hauptquartiers.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten e nnn die Erlaubniß zur Anlegung der von des reh ber eg von Baden Königlichen Hoheit ihnen ver⸗ liehenen Dekorationen zu ertheilen, und zwar: des Groß— kreuzes des Ordens vom Zähringer Löwen: dem Ober⸗Hofmeister Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin, Kammerherrn Grafen von Nesselrode⸗ Ehreshoven und dem Ersten Ceremonienmeister und Introducteur du Corps Diplomatique, Kammerherrn von Röder, sowie des Com- mandeurkreuzes des Ordens vom Zähringer Löwen: dem Major z. D. Kammerherrn von Normann und dem Leibarzt Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin, Dr. Velten.
Deut sches Reich. Tagesordnung.
33. Plenar ⸗ Sitzung des Deutschen Reichstages Freitag, den 12. Mai 1871, Vormittags 117 Uhr. ID Erste und n, Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Dellaration des §. 1 des Gesetzes vom 4. Juli 1868. (Bundesgesetzblatt des Norddeutschen Bundes, Seite 415.) 2) Abstimmung über den Gesetzentwurf, betreffend die Verbind⸗ lichkeit zum Schadenersatz für die bei dem Betriebe von Eisen⸗ bahnen, Bergwerken 2c. herbeigeführten Tödtungen und Körper⸗ verletzungen. 3) Die vier zu dem Gesetzentwurfe, betreffend die Verbindlichkeit zum Schadenersatz für die bei dem Betriebe von Eisenbahnen, Bergwerken ꝛc. herbeigeführten Tödtungen und Körperverletzungen vorgeschlagenen Resolutlonen. 4 Zweite Berathung des Gesetzentwurfs über das Postwesen des Deut⸗ schen Reichs. 6) Zweite Berathung des Gesetzentwurfs über das Post - Tazwesen im Gebiete des Deutschen Reichs.
roßen Hauptquartiers, des Ritterkreuzes mit Schwertern des n g ig braunschweigischen Ordens Heinrichs des öwen: dem Hauptmann Freiherrn von ö 3.
econde⸗ Lieutenant von Reckow und dem Stabs⸗ und Abtheilungs—⸗ Arzt Dr. Alexander vom Hannoverschen Feld⸗A1rtillerie⸗Regi⸗ ment Nr. 19, des neben demselben Orden gestifteten Vize ⸗Feldwebel Hannoverschen Feld -⸗Artillerie⸗Regiment der zweiten Klasse derselben ö
en sowie h, .
/ des Groß⸗Comthurkreuzes des Herzoglich sachsen⸗ dem General Major von Infanterie · Brigade; omthurkreuzes desselben Ordens: dem persönlichen
j .
* * *
t
Morgen 87 Uhr die Rückreise nach Berlin angetreten. französischen Minister Jules Favre und Pouyer⸗Quertier sind bereits gestern Abend abgereist.
Bekanntmachung. Bei der Telegraphenstation in Ems wird vom 10. Mai g.
ab während der diesjährigen Badesaison der volle Tagesdienst eingeführt werden.
Frankfurt a. M., den 9. Mai 1871. Telegraphen⸗Direktion.
Bekanntmachung.
Wahrend der Badesaison in Pyrmont, und zwar vom 16. Maß bis einschließlich den 15 September or, werden zwischen Höxter und Pyrmont täglich drei Personenposten mit folgendem Gange coursiren:
I zwei sechssitzige Per sonenposten: aus goht 11 20 Vm. und 430 Nam? durch Rischenau 115723 Nm. und 6 2333 Nchm, über Lügde, 5 Min. Exped. Zeit, in Põyrmont 315 Nm. und 82. Abends; aus Pyvrmmont 8 Vm. und 1045 Vm. über Lügde, 5. Min. , . Zeit, durch Rischenau 950, 10 Vm. und 12. 25/5 Nchm. / in Höxter 12 Mittags und 243 Nchm.
2 eine viersitzige Personenposi: aus Höxter um 5 43 früh, durch Rischenau 7.40/00 Vm., über Lügde, 5 Min. Exped. Zeit, in Pyrmont 9.33 Vm; aus Pyrmont um 630 Nchm., über Lügde, ern. Exped. Zeit, durch Rischenau 815/23 Abends, in Höxter 1623
ends.
Das Personengeld beträgt, einschließlich eines Freigewichts von 30 Pfd. Passagiergut, bei jeder von den drei Posten 6 Sgr. pto Meile. Beichaisen werden ju Pyrmont, Rischenau und Höxier nach Bedürfniß gestellt. Ferner wird in diesem Jahre während der Bade—⸗ saison in Eilsen und zwar vom 15. Mat bis 17. September eine täglich dreimalige Personenpost zwischen Bückeburg und Eilsen ein— gerichtet werden.
Die Abfertigung erfolgt: aus Bückeburg: 6 Ahr Morgens, 10.40 Uhr Vorm, 4. 20 Uhr Nachm.; aus Eilsfen: 843 Uhr Mor—⸗ gens, 12 Uhr Mittags, 7.15 Uhr Abends.
Das Personengeld beträgt 5 Sgr. pro Meile für einen Plaz im Innern der Wagen und 4 Sgr, für den offenen Bockplatz. Ein Frei— gewicht für Passagiergepäck wird nicht gewährt. Die Gestellung von Beichaisen ist ausgeschlossen.
Münster, den 9. Mai 1871.
Der Ober Posidirektor. Breithaupt.
Königreich Preußen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Syndikus des neuen landschaftlichen Kreditvereins für die Provinz Posen, Regierungs- Rath a. D. Suttinger in . den Charakter als Geheimer Regierungs-⸗Rath zu verleihen.
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Das der Firma Wirth K Comp. zu Frankfurt a. M. unterm 273. März 18790 ertheilte Patent auf einen Schnell⸗ schützen für Webestühle ist aufgehoben.
Ju stiz ⸗Ministerium.
Der Referendarius Derichs aus Aachen ist auf Grund
der bestandenen großen Staatsprüfung zum Advokaten im
Bezirk des Königlichen Appellationsgerichtshofes zu Cöln er— nannt worden.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts und Medizinal⸗Angelegenheiten.
Der ordentliche Lehrer Dr. Knobloch am katholischen Gymnasium in Breslau ist zum Oberlehrer befördert worden.
Nichtamtliches.
Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 11. Mai. Se. Majestät der
Kaiser und König sind in Folge einer leichten Erkältung seit gestern genöthigt, das Zimmer zu hüten.
— Ihre Majestät die Kaiserin⸗Königin empfing
gestern den Besuch Seiner Hoheit des Herzogs von Braun⸗ schweig, welcher mit Seiner Königlichen Hoheit dem Prinzen von Oranien dem Familiendiner im Königlichen Palais bei—⸗ 1a n . Ihre Majestät war im Deutschen Central-⸗Komite anwesend.
— Der definitive Friede zwischen Deutschland
und Frankreich ist gestern Nachmittag in Frank⸗ furt a. M. unterzeichnet worden.
Der Reichskanzler Fürst von Bismarck hat . e
— Der Bundesrath und die Ausschüsse desselben für
Zoll⸗ und Steuerwesen — und für Handel und Verkehr hiel⸗
len heute Sitzungen ab.
115
— In Gemäßheit des Bundesrathsbeschlusses vom 14. De⸗ ember Ibs ist eine Kommission Behufs Bearbeitung der für 5 Norddeutschen Bund in Aussicht genommenen gemein— samen Pharmacopöe niedergesetzt worden, welche bei ihrem Zusammentritt am 25. bis 77. Mai 1869 die Vermittelung Fes Bundeskanzlers zu dem Zweck in Anspruch genommen hat, daß im Gebiete des Norddeutschen Bundes die ärztlichen und insbesondere die pharmaceutischen Kreise darüber befragt wür— den, welche Arzneimittel ihren Erfahrungen jule e außer den in der Pharmacopoea Borussica Editio VII. nebst den Schacht'schen und beziehungsweise Hamburger Supplementen, oder in den in der FPharmacopoea Germania enthaltenen, als zur Aufnahme in die Norddeutsche BPharmacopöe gecignet, sowie, welche von den bereits aufgeführten sie als entbehrlich erachten. Mit Bezug hierauf und mit Rücksicht auf die durch die Konstituirung des Deutschen Reiches erfolgte Erweiterung des Geltungsgebietes der Pharmacopöe hat der Bundesrath in der Sitzung vom 29. v. M. auf Anregung des Bevollmächtigten des Großherzog⸗ thums Mecklenburg Schwerin und nach Anhörung des Aus— schusses für Justizwesen beschlossen: I) eine für das Deutsche Reich ausschließlich gültige Pharmacopöe festzustellen; 2) mit Be— arbeitung dieser Pharmacopöe eine Kommissiton von 12 Mit— gliedern zu beauftragen, welche in der Weise zu bilden ist, daß zu ben in die Kommisslon des Norddeutschen Bundes berufenen 3 preußischen, 2 sächsischen und 2 mecklenburgischen Kommissarien aus Bayern, je einer aus Württemberg, Baden und Hhessen hinzu treten, auch daß es beidem Beschlusse der norddeutschen Kommission vom 25. Mai 1869 bezüglich des Vorsitzes sein Bewenden be— ält; 3) die Aufgabe dieser Kommission näher dahin zu be—
immen, daß sie auf den von der norddeutschen Lommisston festgestellten Grundlagen die von derselben in Angriff ge— nommene Arbeit zu erledigen habe; 4 die Bevollmächtigten der Bundesregierungen im Bundesrathe um schleunige Be— zeichnung der entsprechend dem Beschluß des Norddeutschen Bundesraths vom 21. Februar 1870 geeignet erscheinenden Persönlichkeiten zu ersuchen, auch 5) der Kommission anheim= zugeben, aus der Zahl der so benannten Sachverständigen und nach Bedarf aus anderen Kreisen die geeigneten Männer zu ihrer Unterstützung bei der aufgetragenen Arbeit in berathender Weise uzuziehen; h zu veranlassen, daß den Regierungen von Bayern, He dien berg „ Baden und Hessen die nachträgliche Auskunft— ertheilung über die den norddeutschen Regierungen von dem Bundeß— kanzler am 7. Juni 1869 gestellten Fragen in der Weise anheim= gegeben wird, daß dieselbe möglichst schnell erfolgt und eine etwaige Verzögerung in keinem Fall die Arbeiten der Kom⸗ mission , darf; 7) den Reichskanzler zu ersuchen, die zur Vollziehung dieser Beschlüsse nöthigen Einleitungen zu treffen und insbesondere die Bildung, beziehung weise Ergänzung der Kommission und die Förderung ihrer Arbeiten so zu betreiben, daß die Einführung der Pharmacopöe des Deutschen Reichs mit dem 1. Januar 1872 ermöglicht wird.
— In dem weiteren Verlaufe seiner gestrigen Sitzung be— schäftigté sich der Deutsche Reichstag ausschließlich mit dem von dem Abg. Lasker eingebrachten Gesetzentwurfe, betreffend die Einsetzung besonderer Kommissionen, welchen in der Zwischenzeit zwischen zwei Sessionen derselben Legislaturperiode Fie Vorberathung ungewöhnlich umfangreicher Gesctzentwürfe obliegen soll und deren Mitglieder Diäten beziehen. Der Antragsteller führte aus, daß ohne eine solche Einrichtung eine gründliche Prüfung der in Aussicht stehenden großen Vor lagen, wie der un. und Civilprozeßordnung, der Organisation der Gerichtsbehörden und der Bundesbeamten, unmöglich sein und unter der Abneigung der Mehrheit des Hauses gegen er⸗ müdende technische Erörterungen zum Nachtheil der Sache leiden werde. Von einer K könne dabei kaum die Rede sein, da solche Kommisstonen nur in dringenden Fällen unter Zustimmung des Hauses, nachdem dasselbe die erste Berathung der Vorlage bereits vollzogen habe, und des Bundesrathes in Funktion treten sollten. Nothwendig sei als⸗ dann die Gewährung von Diäten, damit nicht nur in, Berlin domizilirende Abgeordnete zu diesem Zweck gewählt würden.
Der Abg. Dr. Windthorst (Meppen) erkannte das Bedürfniß, das der Antrag befriedigen will, an, fand aber die Aufgabe durch denselben keinesweges gelöst. Denn abgesehen davon,; daß durch die Einsetzung solcher Kommissionen die verfassungsmäßige Diskontinuität der Sessionen in eine verfassungswidrige Kon⸗ tinuität verwandelt und damit die ohnehin schon mächtige Stellung des Reichstages eine gefährliche Uebermacht erlangen würde, baß ferner das Prinzip der Didtengewährung nicht ge⸗ legentlich und theilweise eingeführt werden dürfe, so würde der Charakter der Kommissionsbergthungen bei der vorgeschlagenen Einrichtung eine wesentliche Veränderung zum Nachtheil der Regierungen erfahren. Denn in den ständigen Kommissionen würden sie einem geschlossenen Widerstande, nicht dem freien Austausch der Meinungen gegenüberstehen, dem sie in den wäh⸗
rend der Session tagenden, von den Strömungen des Plenums beständig aufgefrischten Kommissionen begegnen. Im einzelnen Fall ließe sich ausnahmsweise eine Kommission zwischen zwei Sessionen als ersprießlich denken, als ständige Einrichtung aber nicht.
Der Abg. Dr. Braun theilte die Anschauungen des An⸗ tragstellers vollständig und der Abg. Dr. Schwarze wenigstens für die großen Vorlagen aus dem Gebiet der Justiz - Gesetz⸗ gebung, während der Abg. von Blanckenburg den Bedenken des Abg. Dr. Windthorst beitrat und die wahre Abhülfe in der Mäßigung des Reichstages in Bezug auf Amendirungen der Vorlage in der dritten Berathung, sowie in dem Vorschlage fand, daß der Reichstag sich nach Beginn der Sesston, nach Einbringung der Vorlagen und Wahl der sie vorberathenden Koömmissionen für einige Zeit vertage. ö.
Nachdem der Abg. Lasker seinen Gegnern replizirt hatte, beschloß das Haus, den Antrag einer besonderen Kommission n g Mitgliedern zu überweisen, und vertagte sich um 37, Uhr. ᷣ
— In den letzten Wochen haben verschiedene Zeitungen die Nachricht gebracht, daß für die Beamten der Stadtgerichte in Berlin, Breslau und Königsberg eine Ortszulage von zwanzig Prozent des etatsmäßigen Gehalts in Aussicht genom- men sel. Diese Nachricht entbehrt der Begründung, und liegt es insbesondere nicht in der Absicht der Königlichen Staats- regierung, die angestrebte Verbesserung des Einkommens der Justizbeamten auf einzelne Gerichte zu beschränken.
Dan zig, 10. Mai. (Westpr. Ztg. Gestern Nachmittag traf Se. Majestät Panzerschiff »Kronprinze auf der Rhede von Neufahrwasser ein, um die Segelfregatte »Thetis« nach Kiel zu geleiten. Eine Dampfbarkasse wurde bald darauf mit Mann⸗ schaften nach der Königlichen Werft abgesendet, um die Ankunft des Schiffes zu melden. — Die Besatzung der in Wilhelms haven außer Dienst gestellten Korvette »Arcona« ist am 7. d. M. in Kiel eingetroffen. Die Abrüstung S. M. , , König Wilhelm« wird nunmehr auch in Wilhelmshaven erfolgen. ͤ
Hildesheim, 8. Mai. (N. Hann. Ztg.) In heutiger Sitzung der städtischen Kollegien wurde eine Verfügung des Ministers der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten mitgetheilt, wonach Se. Majestät der Kaiser und König dem hiesigen Museum ein Exemplar sämmtlicher, höchst werthvoller Christofle'schen Kopien des Hildesheimer antiken Silberfundes zum Geschenk gemacht hat. ö ;
schun, eldorf, 10. Mai. Se. Königliche Hoheit der Fürst von Hohenzollern hat auf die Seitens der hiesigen städtischen Behörden ausgesprochene Bitte um Beibehaltung seines Domi⸗ zils in Düsseldorf die nachsteh ende Antwort ertheilt: .
Der Ober- Bürgermeister, die Beigeordneten und die Stadt- verordneten der Stadt Düsseldorf haben durch den kundgegebenen Wunsch, daß ich meinen Wohnsitz dahier nicht aufgeben möge, mir und den Meinigen einen wiederholten Beweis ihrer Werthschätzung entgegengebracht. — Es bedarf unsererseits wohl keines dankbaren Hinweises auf die engen Beziehungen, welche uns seit 19 glücklichen
ahren mit den Bewohnern der Stadt verbinden — die Thaten prechen lauter als die Worte — auch nicht der Versicherung, daß wir unsere Domizilveränderung als eine für immer abgeschlossene Trennung nicht betrachten, sondern nur der Erklärung, daß die in meinem zunehmenden Fußleiden begründete, als Pflichterfüllung an mich her angetretene und von des Kaisers und, Königs Majestät allergnädigst genehmigte Niederlegung meiner militärischen Stellung mir den Wech- fel des ÄKufenthaltsorts aus dem weiteren Grunde nöthig erscheinen läßt, meinen eigenen Angelegenheiten nunmehr eine erhöhte und ge⸗ botene Aufmerkfamkeit zu widmen. — Die Bewahrung aller hier empfangenen wohlthuenden Eindrücke und jener vielfachen Etinne⸗ rungen an die von allen Düsseldorfern stets in wärmster Theilnahme mitempfundenen und mitgefeierten Familien-⸗Erei nisse wird stets Gegenstand unserer sorgsamsten Pflege bleiben und bie willkommene Veranlassung bieten, den Jägerhof, welcher durch die Gnade Seiner Majestät des Kaisers und Königs mittelst Allerhöchster Verfügung uns vorbehalten bleibt, zeitweise wieder zu besuchen, wodurch ich gern zu beweisen hoffe, daß ich meiner Eigenschaft als Ehrenbürger stets freudig eingedenk sein wende.
7. Mai 1871. nn,, . Anton, Fürst von Hohenzollern,
eburg, 5. Mai. Die heute statt— * . 6 , i ließlich mit der Berathung des Gesetzes über den Unter= fre wr f in Anspruch genommen. Am Schluß der Sitzung fand noch ein Antrag, Beihülfe zu den Empfangs⸗ feierlichkeiten des Tauenburgischen Jäger⸗-Bataillons« in einer bem Wunsche des Antragstellers entsprechenden Weise seine Er⸗ ledigung. . Bayern. rü n ng 9. ir. . Königliche Hoflager d morgen nach Schloß Berg verlegt. 9. Se en! Dresden, 10. Rc Die Landessynode ist heute Vormittag 10 Uhr zu ihrer zweiten Sitzung zusam.
Lauenburg. t ehabte Sitzung der Ritter⸗