1871 / 9 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 13 May 1871 18:00:01 GMT) scan diff

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rauf zu achten, daß aus den Protokollen über die Revisionen . aer stets ersichtlich resp. durch eine besondere Verhandlung dargethan sei, wie der Revisor sich wenigstens durch eine theil— weise Vernehmung der Restanten von der Richtigkeit der ver— rechneten Restbeträge Ueberzeugung beschafft hat. Berlin, den 4. Mai 1871. . Der Finanz ⸗Minister. Camphausen. An sämmtliche Königliche Regierungen exkl. Sigmaringen und an die Königliche Finanz Direktion zu Hannover.

Angekommen: Se. Durchlaucht der Reichskanzler Fürst von Bismarck von Frankfurt a. M.

nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Berlin, 13. Mai. Der Deutsche Reichstag setzte im weitern Verlaufe seiner gestrigen Sitzung die zweite Berathung des Gesetzentwurfes, betreffend das Postwesen des Deutschen Reiches, fort. Nach Bekämpfung des Postzwanges Seitens des Abg. Duncker nahm der Bundesbevollmächtigte für das Königreich Bayern, Staats⸗Minister von Schloer, das Wort und erklärte, daß er keine Gefahr für Bayern in, der Einführung des Postzwanges sehe. In Bayern habe bisher weder ein Monopol noch eine Pflicht der Post existirt. Auch er betrachte das Monopol für ein Mittel, die Postanstalt zu schützzen: der Einführung desselben in Bayern stünde nichts entgegen.

Nachdem noch der Abg. Frhr. v. Hoverbeck für Aufhebung des Postzwanges und der Bundeskommissäar, Geh. Ober ⸗Post—⸗ Rath Dambach gegen das Amendement Seelig, welches nur die gewerbsmäßige Beförderung von Briefen verbieten will, gesprochen, wurden schließlich alle Anträge abgelehnt und §1 der Vorlage unverändert angenommen. .

Derselbe lautet: e

Die Beförderung 1) aller versiegelten, zugenähten oder sonst ver— schlossenen Briefe, 2 aller Zeitangen politischen Inhalts gegen Be— zahlung von Orten mit einer Postanstalt nach anderen Orten mit einer Bostanstalt des In oder Auslandes auf andere Weise als durch die Post ist verboten. Wenn Briefe und Zeitungen (Rr. 1 und 2?) vom Auslande eingehen und nach inländischen Orten mit einer Postanstalt bestimmt sind, oder durch das Gebiet des Deutschen Reichs transitiren sollen, so müssen sie bei der nächsten inländischen Postanstalt zur Weiterbeförderung eingeliefert werden. Unverschlossene Briefe, welche in versiegelten, zugenähten oder sonst verschlossenen Paketen befördert werden, sind den verschlesse— nen Briefen gleich zu achten. Es ist jedoch gestattet, versiegelten, zu genähten oder sonst verschlossenen Pakeien, welche auf andere Weise, als durch die Post befördert werden, solche unverschlossene Briefe, Fakturen, Preiscourante, Rechnungen und ähnliche Schriftstücke bei⸗ zufügen, welche den Inhalt des Pakets betreffen.

Zu §. 2 lagen folgende Anträge vor.

Von dem Abg. Grafen von Rittberg:

Der Reichstag wolle beschließen: die Worte »gegen Bezahlung« in der ersten und zweiten Zeile des 8 2 zu streichen.

Von dem Abg. Fischer (Augsburg) und Genossen:

Der Reichstag wolle beschließen: §. 2 folgendermaßen zu fassen:

Das Verbot im §. 1 Absatz 1 ersreckt sich nicht auf die Beför⸗ derung von Briefen oder politischen Zeitungen zwischen Orten, welche nicht mehr als zwei Meilen von einander entfernt sind, und auf die Beförderung von Briefen oder politischen Zeitungen gegen Bezahlung durch expresse Boten oder Fahrer. Doch darf bei einer Entfernung von mehr als zwei Meilen ein solcher Expresser nur von einem Ab⸗ sender abgeschickt sein und dem Postzwange unterliegen, die Gegen—⸗ stände weder von Anderen mitnehmen, noch für Andere zurüdhringen.

Nach Befürwortung der Anträge durch die beiden Antrag— steller sprach der Abg. Grumbrecht für den Antrag Fischer und gegen den des Grafen Rittberg.

Der Bundesbevollmächtigte, General⸗Postdirektor Stephan, erklärte sich gegen den Antrag des Abg. Grafen von Rittberg, worauf dieser letztere denselben zurückzog.

Der Antrag des Abg. Fischer gelangte zur namentlichen Abstimmung. Bevor dieselbe jedoch erfolgte, nahm der Reichs⸗ kanzler . von Bismarck, der während der Diskussion

im Hause erschienen war, das Wort zu folgender Mittheilung:

. Ich bitte um Entschuldigung, daß ich die Diskussion durch einen heterogenen Gegenstand unterbreche, ich bin indeß durch dringende anderweitige Amtsgeschäfte genöthigt, das Haus zu verlassen, und habe deshalb den Herrn Präsidenten um die Erlaubniß gebeten, jetzt die Mittheilung zu machen, die ich . pf

nüpfe an eine frühere Erwähnung unserer Friedens—⸗ verhandlungen an, bei der ich mein . e che aus⸗

sprach, daß diese Verhandlungen sich mehr, als wir erwartet hatten, in die Länge zogen. Wir hatten beim Abschluß des Präliminarfriedens uns der Hoffnung hingegeben, daß in einem Zeitraum von 4 bis 6 Wochen diejenigen Verhandlungen, welche erforderlich waren, um den Präliminarfrieden zu einem definitiven umzuwandeln und zu vervollständigen, beendigt sein könnten; wir hatten darauf gerechnet, daß die Regierung, mit der wir den Frieden geschlossen haben, sich der unbestrittenen

errschaft in Frankreich erfreuen würde. Diese Hoffnung hat ich bekanntlich nicht verwirklicht, und die Regierung hat mit einer schweren und noch nicht überwundenen Insurrektion in der Hauptstadt zu kämpfen. Eine weitere Verzögerung der Verhandlungen mußte in uns die Frage und die Befürchtung erwecken, ob das Land bei Fortdauer seiner inneren Kämpfe, und respektive ob die an der Spitze stehende Regierung oder diejenige, welche ihr folgen würde, Willens und im Stande bleiben werde, den uns gegenüber eingegangenen Verpflichtun⸗ gen zu genügen. Der Präliminarfrieden beschäftigt sich mit den beiden wichtigsten Fragen des Friedensschlusses in einer endgültigen Weise, nämlich mit der Territorialabtretung und mit der Bezahlung der Kriegsentschädigung. In Bezug auf die erste war das streitige Objekt in unseren Händen und war es nicht wahrscheinlich, daß die Ausführung der Bestimmung weiter inhibirt und zweifelhaft werden konnte, oder viel⸗ mehr, daß die Dauer unseres Besitzes gefährdet werden konnte. In Bezug aber auf den zweiten Punkt griff die Befürchtung Platz, die ich vorhin erwähnt habe, in Bezug sowohl auf den Willen als auf die Fähigkeit, ihn desinitiv auszuführen. Es sind in der Geschichte die Fälle nicht selten, daß ein Präliminarfrieden oder sonstiges Präliminar⸗ Abkommen geschlossen worden ist, und daß es nicht gelungen ist, sich über die unentbehrlichen Vervollständigungen, deren der definitive Friede bedarf, rechtzeitig zu vereinigen, daß daher einer der beiden vertragenden Theile, um nicht in eine nach⸗ theiligere Lage zu kommen, es vorgezogen hat, die Feindselig⸗ keiten wieder zu eröffnen, anstatt länger die Ausführung der Präliminarien in Ungewißheit zu lassen. Ich war in der Be⸗ sorgniß, daß wir nahe vor dieser Eventualität standen, und da sie eine sehr ernste war, so lag das Bedürfniß vor, vorher durch eine persönliche Besprechung mit Mitgliedern der franzö⸗ sischen Regierung sich darüber klar zu werden, ob eine solche Nothwendigkeit wirklich vorläge oder nicht. Es wäre für uns immer noch nicht indicirt gewesen, wenn wir uns nicht ver⸗ ständigten, sofort die Truppen der französischen Regierung an⸗ zugreifen, aber meiner politischen Erwägung nach wären wir, wenn wir uns jetzt nicht verständigten, wenn wir ernste Verletzungen unserer Interessen mit der Verlängerung der Un⸗ gewißheit fürchteten, in der Lage gewesen, der Ungewißheit dadurch ein Ende zu machen, daß wir Paris entweder durch Akkord mit der Kommune oder durch Gewalt einnahmen und dann im Besitz dieses Pfandes von der Versailler Regierung forder⸗ ten, daß sie, den Stipulationen des Präliminarfriedens ent⸗ sprechend, ihre Truppen hinter die Loire zurückzöge, und in dieser gegenseitigen Verfassung die weitere Verhandlung über den Frieden fortgesetzt würde. Daß dies uns in schwierige, wenn nicht für die Erfüllung der Friedensbedingungen gefähr⸗ liche Verhältnisse verwickelt haben würde, liegt auf der Hand.

Indessen solche Verhältnisse werden oft durch längeres Zu⸗

warten nicht besser, sondern schwieriger, und ich glaube, wir wären in der Nothwendigkeit gewesen, mit Entschlossenheit vor—⸗ zugehen, um einen zweifellosen Zustand herzustellen, wenn es nicht gelungen wäre, zu einem definitiven Abschluß mit Frank⸗ reich zu gelangen.

Ich war ursprünglich nicht in der Hoffnung nach Frankfurt gegangen, daß es dort schon so weit würde kommen können, sondern nur in der Absicht, einige noch schwebende Fragen einige der prinzipiell wichtigeren zur Entscheidung zu bringen und für die Zahlung der Kriegskontribution eine Verkürzung der Fristen und eine Verstärkung der Garantieen zu erreichen und dann den weitern Abschluß der Verhandlungen den Bevoll— mächtigten in Brüssel zu überlassen; sobald sich indessen die Aussicht darbot, in Frankfurt sofort definitiv abzuschließen, hielt ich dies für einen großen Gewinn im Interesse beider betheiligten Länder, indem ich überzeugt bin, daß dadurch nicht nur für Deutschland die militärischen Lasten, welche wir uns noch auflegen müssen, wesentlich werden erleichtert werden, sondern daß auch dieser Abschluß zur Konsolidirung der Verhältnisse in Frankreich wesentlich beitragen werde. Dadurch, daß die jetzige Regierung den definitiven Frieden abgeschlossen hat, ist sie die⸗ jenige, welche am leichtesten im Stande ist, den im Allgemeinen nach Frieden verlangenden Wünschen des französischen Volkes zu entsprechen. Jede Regierung, die sich durch Gewalt oder andere Mittel an ihre Stelle setzte, hätte das Bedenken gegen sich, daß für sie und ihr der Friede nicht so vollständig und unbedingt gesichert ist, wie für die jetzige Regierung. Ich glaube

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daher, daß, wenn meine Voraussetzung richtig ist, daß die

Mehrheit der Franzosen den Frieden wünscht, es auch für die Konsolidirung der jetzigen Zustände wesentlich wichtig und vortheilhaft gewesen ist, daß der definitive Friede abge— schlossen worden ist. Ich glaubte deshalb nicht, daß wir so rasch dazu gelangen würden, weil aus der Feststellung der Hauptbedingungen doch bei einem solchen Friedensschluß eine Anzahl von Nebengeschäften zu erledigen sind, die, wenn nicht sehr viel beiderseitiger guter Wille und ein sehr dringendes Be— dürfniß des Friedens auf beiden Seiten vorhanden ist, sonst noch nicht in Wochen, ja selbst mitunter kaum in Monaten ihre Erledigung finden können. Es werden deshalb auch nach⸗ trägliche Ausführungsverhandlungen stattzufinden haben, und ist Frankfurt als Ort derselben ausersehen worden; in der Hauptsache aber ist ein befriedigender und endgültiger Ab⸗ schluß erreicht worden: die Zahlungsfristen sind verkürzt und schärfer definirt worden; anstatt daß die erste Zahlung erst im Laufe dieses Jahres zu erfolgen hatte, wird die Zahlung der ersten halben Milliarde schon innerhalb der dreißig Tage, die auf die Unterwerfung von Paris folgen werden, stattzufinden haben. Nach der militärischen Lage der Dinge dürfen wir hoffen, daß der Kampf vor und in Paris sich seinem Ende nähert; und sobald die Truppen der Regierung siegreich sein werden wozu wir die Mittel jetzt, nachdem der definitive Friede abgeschlossen ist, durch verstärkte Freilassung der Gefangenen bereitwillig gewähren werden —, wird inner⸗ halb 30 Tagen eine erste Zahlung von 500 Millionen Franken stattzufinden haben.

Als Zahlungsmittel ist festgesetzt worden, daß nur Metall— geld oder Noten von sicheren Banken, wie die englische, die niederländische, die preußische, die belgische angenommen wer⸗ den oder Wechsel erster Klasse, d. h. solche, die so gut wie baar Geld sind, und wenn sie es wider Erwarten nicht sein sollten, so trifft der Ausfall nicht uns.

Die zweite Zahlung von 1000 Millionen Franken hat so⸗ dann im Laufe d. J., wenn mein Gedächtniß mich nicht täuscht, sogar bis zum 1. Dezember stattzufinden. Erst nach dieser zweiten Zahlung sind wir verpflichtet, die Befestigungen von Paris zu räumen, also nachdem 13 Milliarden gezahlt sein werden. Es war diese Bestimmung zu meinem Bedauern eine nothwendige Vorsichtsmaßregel gegen die Schwankungen, denen die inneren Zustände des Landes noch ausgesetzt sein können, wenn wir zu früh von der Hauptstadt uns zurück— ziehen, und so schwer es den französischen Bevollmächtigten ge⸗— wesen ist, hierin zu willigen, so habe ich doch geglaubt, hierauf bestehen zu müssen. Dann wird die vierte halbe Milliarde bis zum 1. Mai nächsten Jahres, und nicht erst bis zu Ende näch⸗ sten Jahres, zu zahlen sein. In Bezug auf die drei letzten Milliarden bleiben die Bestimmungen des Präliminarfriedens in Kraft sie sind bis zum 1. März 1874 vollständig abzu⸗ zahlen, und was früher gezahlt wird, das scheidet natürlich aus der Verzinsung, die Frankreich für diese drei Milliarden zu leisten hat, aus. Die französische Regierung hat die Ueberzeu⸗ m ihrer Verpflichtung in der festgesetzten Zeit genügen zu önnen.

Eine andere sehr schwierige Frage war die der Handels⸗ beziehungen. Die französische Regierung scheint die Handels⸗ verträge, die sie geschlossen hat, lösen zu wollen und den mit uns bestandenen nicht wieder ins Leben treten lassen zu wollen. Sie ist der Meinung, daß die gesteigerten Einnahmen, deren sie bedürfe, durch gesteigerte Zölle wesentlich gefördert werden würden. Es ist meines Erachtens nicht thunlich, im interna⸗ tionalen Verkehr zwischen großen Völkern einen Handelsvertrag zu einer durch Krieg erkämpften Bedingung zu machen, die der Souveränetät eines großen Volkes und der Beschränkung seines Gesetzgebungsrechts auferlegt würde.

ch habe deshalb auch nicht darauf bestanden und glaube nicht, daß die Maßregel praktisch gewesen wäre. Namentlich habe ich befürchtet, daß sie eine so starke Verletzung des Natio⸗ nalgefühls enthielte, daß sie später den Frieden frühzeitig beein- trächtigen würde. Ich habe mich deshalb darauf heschränkt, zu fordern, daß wir nach dem Prinzip der meistbegünstig— ten Nationen uns gegenseitig in Zukunft zu behandeln hätten. Dieses Prinzip ist in Wesenheit angenommen. Es wurde gewünscht, daß es nicht so allgemein genommen würde, um nicht Verträge mit einzelnen Staaten, die der fran—⸗ zösischen Republik besonders nahestehen und bei ihrer Kleinheit oder ihren Handelsbeziehungen weniger von Bedeutung sind, unmöglich zu machen. Ich nenne beispielsweise Mongco mit drei Schiffen oder Tunis und Andere. Vermuthlich auch deshalb wünschte dies die französische Regierung, weil der Handelsvertrag mit Italien noch länger läuft, als sie mit ihren Zollreformen zu warten beabsichtigt. Wir haben des⸗ halb ausgemacht, daß die Nationen, unter denen wir mit den Begünstigten gleich zu behandeln sind, sich beschränken auf Eng—

land, Belgien, die Niederlande, die Schweiz, Oesterreich und Rußland. .

Demnächst ist die Grenzfrage einer erneuten Diskussion unterworfen worden, insoweit sie offen geblieben war, nament⸗ lich in dem Punkte, den Rayon von Belfort zu bestimmen. Wir waren nach dem strengen Wortlaute wohl berechtigt, unter Rayon dasjenige zu verstehen, was unser amtlicher Sprach⸗ gebrauch darunker versteht und was man im Französischen mit dem Ausdruck vJrayon administratif des servitudes mi- litaixes« bezeichnet, d. h. eine Entfernung von 960 Meter von der äußersten Grenze der Befestigung. Es war indessen zweifel⸗ los, daß eine so strikte Auslegung des Wortes bei unserer Ver⸗ abredung nicht zu Grunde gelegen hat, aber auf der andern Seite auch nicht eine so ausgedehnte, wie sie von Frankreich in Brüssel beansprucht worden war, und wir haben uns deshalb dahin verständigt, daß der Halbmesser des Gebietes von Belfort gebildet wird durch die Entfernung, in welcher diese Festung von der Grenze gelegen haben würde, wenn die urspruͤngliche Grenze bei Belfort die zwischen Elsaß und dem nächsten fran⸗ zösischen Departement geblieben wäre, also vier bis fünf Kilo⸗ meter. Darüber hinaus ist einstweilen definitiv keine Grenz⸗ abtretung erfolgt. Wohl aber war es für uns wünschenswerth, einige Gemeinden an der Nordgrenze bei Thionville, in welchen das Deutsche theils ausschließlich, theils überwiegend gesprochen wird, zu erwerben.

Die französischen Minister erklärten sich in der Unmöglich⸗ keit, definitiv zuzustimmen, daß Gemeinden, die bisher franzöͤ⸗ sisch geblieben waren, aufhörten es zu sein. Sie waren daher wohl bereit, eine anderweitige Rektifikation der französischen Grenze bei Belfort zu acceptiren, aber ohne Aequivalent. Ich habe deshalb vorgeschlagen, und der Vorschlag ist angenommen worden, daß sie dies, weil sie die Verantwortung dafür nicht tragen wollten, der ratifizirenden Versammlung überlassen. Ich habe das Angebot einer ferneren Gebiets Cession vor Bel⸗ fort gestellt für den Fall, daß man von französischer Seite uns die fraglichen Gemeinden in der Gegend von Thionville, ö. ö. Luxemburger Grenze bei Redingen bis gegen Moyoeuvre, abtrete.

Die übrigen Bedingungen werden die Herren ja binnen Kurzem aus der Veröffentlichung und einer amtlichen Mit⸗ theilung, die ich mir erlauben werde an Sie zu richten, ersehen können.

Wir haben das Bedürfniß gehabt, die Bahnen, welche der Gesellschaft der Ostbahn in Elsaß und Lothringen gehören, für eine bestimmte Summe zu erwerben, indem es nicht thunlich erschien, diese überwiegend französisch bleibende Gesellschaft, die nur etwa ein Viertel ihres Eigenthüms in Elsaß und Lothringen liegen hat, im Besitz der dorligen Konzessionen zu lassen, und indem wir, wenn wir uns nicht vertragsmäßig darüber geeinigt hätten, in der Lage gewesen wären, die Gesellschaften dort gesetzlich zu expropriiren, wobei, da wir zugleich Partei und Gesetzgeber waren, die Frage der Abschätzung des Werthes des Eigenthums immerhin eine unerwünschte gewesen wäre.

Für die Ratifikation, einerseits durch Seine Majestät den Kaiser, andererseits durch die Versammlung in Versailles, ist eine Frist von zehn Tagen vorbehalten, sie würde also bis zum 20. d. M. zu erfolgen haben.

Ich kann nicht annehmen, daß diese Abmachungen jeden einzelnen persönlichen Wunsch befriedigen werden; das ist indessen bei so großen Abrechnungen zwischen zwei Völkern überhaupt nicht möglich. Trennung alter Verbindungen, Schließung neuer Verbindungen sind ohne Verluste und geschäftliche Nachtheile niemals durchzuführen; aber ich glaube, daß hiermit dasjenige erreicht worden ist, was wir von Frankreich vernünftiger Weise und nach den Tradi⸗ tionen, die andern Friedensschlüssen zu Grunde liegen, ver⸗ langen konnten. Wir haben unsere Grenzen durch die Land⸗ abtretung gesichert, wir haben unsere Kriegsentschädigungen soweit gesichert, wie es nach menschlichen Verhältnissen überhaupt möglich ist; denn weiter ausgedehnte Sicherheiten zu nehmen, muß man sich gegenwärtig halten, wäre für uns mit erheblich größeren Kosten und Anstrengungen verknüpft; wir würden nicht nur Geld opfern, sondern, was viel schwerer empfunden wird, die Ab⸗ wesenheit der Truppen aus dem Lande und so mancher Arbeits- räfte würde auf die Dauer schwerer empfunden werden. In⸗ dessen ich habe das Vertrauen, daß es die Absicht der gegen⸗ wärtigen französischen Regierung ist, den Vertrag auch ohne solche Bürgschaften redlich auszuführen, und ich habe die Ueber⸗ zeugung, wie die Herren sie selbst hatten, daß die Kräfte dazu vorhanden sind, und daß die Behauptung, die Kriegsentschädi⸗ gung wäre von einer unmöglich zu bezahlenden Höhe, eine unbegründete ist, die von den französischen Finanzmännern und Staatsmännern nicht getheilt wird.

Ich erlaube mir, die Mittheilung mit dem Ausdruck der Hoffnung zu schließen, daß dieser Friede ein dauerhafter und