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Retourbillets, 14 Tage gültig: J. Platz 8 Thlr., II. Platz 55 Thlr. Berlin, 15. Mai 1871. General ⸗PPostamt. ; Stephan.
Königreich Preußen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Den bisherigen Ceremonienmeister, Kammerherrn Grafen von Pfeil auf Pleischwitz bei Breslau zum Schloßhauptmann von Breslau, sowie die Kammerherren, Freiherrn Arnold von Rosenberg und Freiherrn Leonhard von Romberg zu Ceremonienmeistern; und Den Staatsanwalts⸗Gehülfen Wulff in Bochum zum Staatsanwalt bei den Kreisgerichten zu Lippstadt und Soest, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Lippstadt, zu ernennen.
Angekommen: Der General⸗Major und Commandeur der 30. Kavallerie⸗Brigade, von Strantz, von Frank⸗ furt a. M.
Nichtamtliches.
DeutscCches Re oigch.
Preußen. Berlin, 15. Mai. Se. Majestät der Kaiser nahmen gestern Vormittag um 11 Uhr den Vortra des Ober⸗Hof⸗Marschalls Grafen Pückler, um 13 den de Livilkabinets, und um 33 Uhr des Ministers des Königlichen Hauses Frhr. von Schleinitz entgegen und empfingen sodann den General-Lieutenant von Hanenfeldt. Um 5 dinirten Se. Majestät allein.
— Ihre Majestät die Kaiserin⸗Königin war vor— gestern in den Baracken des Hülfsvereins anwesend. — Gestern wohnte Allerhöchstdieselbe dem Gottesdienste in der St. Matthäi⸗ Kirche bei und dinirte bei Ihrer Majestät der verwittweten Königin in Charlottenburg.
Heute war Ihre Masestät in dem Augustg-⸗Hospital an— wesend. — Ihre Kgiserlichen und Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin dinirten bei den Kaiserlichen Majestäten. ;
Ihre Majestät die Kaiserin⸗Königin trifft ani 17. d. M. in Baden ein. Im Allerhöchsten Gefolge befinden sich die Hof— damen Prinzessin Carolath und Gräfin Schimmelmann, so wie der Königliche Kammerherr Graf Matuschka.
— Die Königlich italienische Regierung hatte bereits vor Gründung des Deutschen Reichs den Wunsch ausgesprochen, mit dem Norddeutschen Bunde einen Auslieferungsvertrag ab— zuschließen. Dabei hatte dieselbe sich bereit erklärt, den zwischen dem Norddeutschen Bunde und Belgien am 9. Februar 1870 abgeschlossenen Auslieferungsvertrag -den Verhandlungen zum Grunde zu legen. Da die vertragsmäßige Regelung dieser Materie zwischen dem Deutschen Reiche und Italien auch im deutschen Interesse nur wünschenswerth ist, so hat der Bundes rath in der Sitzung vom 1. d. Mtt. auf Antrag des Reichs⸗ kanzlers und nach Anhörung des Ausschusses für Justizwefen beschlossen: sich mit dem Abschlusse eines Auslieferungsvertrages mit Italien einverstanden zu erklären;, auch mit Rucksicht dar— auf, daß es den einzelnen Bundesregierungen unbenommen ist, ihre etwaigen Wünsche hinsichtlich des Inhalts des Vertrages dem Bundeskanzler-Amte mitzutheilen, von einer besonderen . zur Aeußerung derartiger Wünsche Abstand zu nehmen.
— In dem weiteren Verlaufe der Plenarsitzung des Deutschen Reichstags am 13. d. M. wurden hie beiden Gesetzentwürfe, betreffend das Postwesen und das Posttaxwesen, in zweiter Berathung mit wenigen unerheblichen und von den Vertretern des Bundesrathes gebilligten Abänderungen geneh— t Beschlossen wurden nachfolgende Abänderungen der beiden
orlagen:
S§. 3 des Postgesetzes lautet in der Fassung der verbündeten Regierungen:
Die Annahme und Beförderung von Briefen und politischen Zeitungen (6. 15 darf von der Post, sofern die Vorschriften über Adressirung, Verpackung u. s. w. beohachtet sind, nicht verweigert, insbesondere darf keine im Gebiete des Deutschen Reichs erscheinende Politische Zeitung, so lange überhaupt der Vertrieb der Zeitungen im Wege des Postdebits erfolgt, von demselben ausgeschloffen und eben— sowenig darf bei der Normirung der Propision, weiche für die Be— , n , nn, der im Gebiete des Deutschen Reichs er— . ö. , , . zu erheben ist, nach verschledenen Grundsätzen
Ein vom Abg. Hölder vorgeschlagener Zusatz zu diesem
3 wurde von dem Bundes ⸗Kommissar Geheimen Postrath r. Dambach als f aft bezeichnet und abgelehnt, dagegen auf den Antrag des Abg. Dr. Becker beschlossen, dem ersten Satze des §. 3 folgende Fassung zu geben:
»Die Annahme und Beförderung von Briefen und politischen Zeitungen darf von der Post nicht verweigert werden, sofern die Be. stimmungen dieses Gesetzes und des Reglements beobachtet sind, ins. besondere darf u. s. w.«
Ferner wurde in den §8§. 28, 31, 34, 37, 40, 41 und 46, welche von den Strafbestimmungen handeln, eine Reihe
zwischen diesem Theile des Postgesetzes und dem Strafgesetzbuch des Deutschen Reiches volle Ucbereinstimmung herzustellen.
Exrefeld), die von Soldaten abgesandten Briefe wie die porto— nen Dienstbriefe, vom Zuschlagporto zu befreien, wenn
Ordre mit dem Kriegs, Ministerium vereinbarten bezüglichen
deutschen Staaten und Oesterreich abgeschlossenen Verträge alte⸗ riren würde, wurde dieser Antrag abgelehnt.
weiterher gekommenen und nach dem Ortsbestellbezirke
Dagegen wurde ein Antrag des Abg. Bamberger zu §. 9, der den Verschleiß von Freimarken, Franko Couverts, Streif; bändern und Korrespondenzkarten mit einem Rabatt bis zu
als einen sehr empfindlichen bezeichnet hatte.
Laufe der Diskussion mancherlei Wünsche geäußert wurden, die über den Rahmen der Vorlage hinausgingen und von den Vertretern des Bundesrathes für nicht erfüllbar erklärt wurden, namentlich in Bezug auf den Fortbestand des Bestellgeldes auf dem Lande.
Um 4 Uhr wurde die Sitzung geschlossen.
Simson eröffnet. Minister Delbrück, von Pfretzschner und von Schlör, der Senator Bundes⸗Kommissare.
der zur Wahl von Delegirten des Reichstages aufgefordert hat, welche gemeinsam mit drei Mitgliedern des Bundesrathes die
gebäudes und die Herstellung eines befriedigenden Provisoriums . Herbstsession thun sollen, beschloß der Reichstag, steben
i Präsident als achtes Mitglied der Kommission ,, soll. Stellvertreter für diese Delegirten werden nicht gewählt. Dies war das Resultat einer längeren Diskussion, an der sich die Abgeordneten Graf Münster, v. Hennig, v. Mallinckrodt, Frhr. v. Hoverbeck und Braun (Hersfeld) betheiligten.
eingebrachten, in der zweiten Berathung aber in der vom Abg. Dr. Völk abgeänderten a nf beschlossenen Gesetzentwurfes:
„Einziger Artikel Me Vorschriften der Landesgesetze welche b die Herausgeber von Zeitungen oder Zeitschriften zur Stellung einer Kaution verpflichten, 2 die Entzichung der Befugniß zum selbständigen Betriebe eines Gewerbes im Han? einer durch die
Presse begangenen Zuwiderhandlung vorschreiben oder zulassen, werden aufgehoben.
gab einer Reihe von Rednern, den Abgg. Schmidt (Württem⸗ berg), Probst und Biedermann Anlaß zu Bemerkungen nicht für oder gegen den Gesetzentwurf, dessen Annahme vielmehr von keiner Seite hestritten oder in Zweifel gezogen wurde, sondern über die Preßzustände in Süddeutschland und über bie wohl⸗ thätige Wirkung des seit zwei Jahren in Sachsen geltenden Preßgesetzes, die jede Besorgniß vor Mißbrauch der gewährten Freiheit beseitige. Der Abg. Ewald schilderte seine persönlichen Erfahrungen im Gebiete der Presse, der Abg. von Kusserow legte der Presse als Gegendienst für die Erleichterun— gen, welche der Reichstag ihm willig gewähre, die Pflicht auf, für umfassende Berichte über seine Verhandlungen nach dem
Muster der englischen Presse zu sorgen. Der Gesetzentwurf wurde fast einstimmig angenommen.
redaktioneller Aenderungen, welche der Abg. von Bernuth be. antragt hatte, genehmigt, die sämmtlich den Zweck haben,
Zu dem §. 1 des Gesetzes, betr. das Pofttazwesen, welcher vom Briesporto handelt, beantragte der Abg. Reichensperger
ieselben als Soldatenbriefe erkennbar gemacht worden sind. Nachdem jedoch der Bundesbevollmächtigte General Postdirektor Stephan erklärt hatte, daß die Aufhebung der durch Allerhöchste
Bestimmungen überaus schwierig sein und die mit den süd.
In dem §. 8 (für die Abtragung der mit den Posten von der Postanstalten gerichteten Briefe u. s. w. wird eine
Bestellgebühr nicht erhoben) wurden auf den Antrag des Abg. v. Schenk die mit gesperrter Schrift gedruckten Worte gestrichen.
2 Prozent durch Private zulassen will, abgelehnt, nachdem der General- Postdirektor Stephan den aus der Rabattgewährung für die Verwaltung entspringenden Verlust in den Einnahmen .
Weitere Veränderungen wurden nicht angeregt, obwohl im
— Die heutige G5.) Plenar-Sitzung des Deutschen Reichstages wurde um 11 Uhr durch den Präsidenten Pr.
Am Tische des Bundesrathes befanden sich die Staats— Gildemeister und andere Bundes. Bevollmächtigte, so wie mehrere Um der Aufforderung des Reichskanzlers zu entsprechen,
vorbereitenden Schritte für den Bau eines neuen Parlaments.
lieder durch die Abtheilungen zu wählen, denen sich sein
Die dritte Berathung des ursprünglich vom Abg. Wiggers
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Es folgte die zweite Berathung des Gesetzes, betreffend die
eststellung des Haushaltsetats des Deutschen Reiches für das ahr 1871. Zu Tit. 8 des Etats für das Bundeskanzleramt Abfindungen in Folge Aufhebung der Elbzölle) beantragte die 6 sion, Nr. 3 (an Lauenburg jährlich bis 1375 8016 Thlr.) zu streichen. Der Staats⸗Mmnister Delbrück hat aus Billigkeits— rücksichten gegen eins der kleinsten Staatswesen des Reichs, die Summe zu bewilligen. Die Abgg. v. Benda und v. Unruh befürworteten den Kommissionsantrag, welcher darauf vom Hause genehmigt wurde. .
Zu Titel 9 desselben Etats (Bundesamt für das Heimath⸗ wesenJ beantragte die Kommission eine Resolution des Inhalts, daß die als Nebenamt zu verwaltenden Stellen in dieser Be⸗ hörde nur an solche Beamte verliehen werden dürfen, welche nicht ohne ihren Willen versetzbar sind. Eine andere, vom Abg. v. Kardorff eingebrachte Resolution erklärt, daß die Be⸗ willigung der Kosten dieser Etatsposition nur in der Erwartung erfolgt, daß bei der Besetzung der Stellen dieser Behörde den Vorschriften der Sg 42 und 43 des Gesetzes über den Unter⸗ stützungswohnsitz genügt werde. :
Der Staats Minister Delbrück rechtfertigte den gegenwär⸗ tigen Zustand, in welchem vier der fünf Stellen im Bundes⸗ amt fuͤr Heimathswesen als Nebenämter verwaltet werden, durch Rücksichten der Sparsamkeit; die Resolution der Kom⸗ mission würde eine Abänderung der gesetzlichen Bestimmungen enthalten, welche auch Arstellung von Nicht richtern gestatte. Nach einer kurzen Diskussion zwischen den Abgg. Techow, v. Kardorff und Ulrich wurden die beiden Resolutionen abge⸗ lehnt und die Etats für das auswärtige Amt, die Konsulate und das Bundesoberhandelsgericht ohne Diskusston genehmigt.
Beim Schluß des Blattes begann die zweite Berathung des Gesetzentwurfes, betr. die Prämienanleihen. .
— Am vergangenen Sonnabend fand bei dem Reichs⸗ ang und der Fürstin von Bismarck die 4. Reich s⸗ tags⸗Soirse statt, zu welcher sich die Mitglieder des Bun⸗ desraths und die Reichstags⸗Abgeordneten zahlreich eingefunden hatten.
Danzig, 13. Mai. (Westpr. Ztg.) S. M. Fregatte »Niobe« ist am 11. d. Mts. in Kiel in Dienst gestellt worden. Vom 23. bis 25. d. Mts. finden die Aspirantenprüfungen für die Kadettenschule statt. .
Breslau, 13. Mai. Der Herzog von Braunschweig traf heute Nachmittag mit dem von Berlin hier eintreffenden Personenzuge auf dem Centralbahnhofe ein und fuhr sofort auf der Verbindungsbahn nach dem Rechte ⸗Oder-Ufr-Bahn—⸗ hofe, von wo aus er mittelst Extrazuges die Reise nach Sy⸗ billenort fortsetzte. . .
Batzern. München, 11. Mai. Heute ist hier der Kö⸗ i . General der Infanterie, General -⸗Adjutant Sr. Majestät des Königs, Heinrich Delpy von la Roche in seinem 78. Le- bensjahre gestorben. .
Sachsen. Dresden, 13. Mai. Der Stagts-Minister ae. von Friesen hat sich heute wieder nach Berlin zurück begeben.
; — In der heutigen Sitzung der Synode erfolgte die Ver- pflichtung des neu eingetretenen Synodalen Fürsten Otto Friedrich von Schönburg-Waldenhurg. Auf der Registrande befand sich u. A. ein Gesetzentwurf, den von den Geistlichen und Religionslehrern zu leistenden Religionseid betreffend. Dieser Gesetzentwurf ward dem Petitionsausschuß überwiesen. Mehrere Petitionen, Abänderungen der Kirchenvorstands⸗ und Synodalordnung betreffend, gehen an die entsprechenden Aus⸗ schüsse. Es folgte die Generaldebatte über das Patronatsgesetz.
Baden. Karlsruhe, 12. Mai. Nach der Karlsr. Ztg. beabsichtigt der Großherzog zum Gedächniß an die ausdauernde Opferwilligkeit und Hingebung, die sich während des Krieges durch Pflege der Verwundeten und Kranken, durch Fürsorge für die Truppen sowie durch Unterstützung der Familien der zum Kriegsdienst gezogenen Reservisten und Landwehrmänner bethätigt hat, ein Erinnerungszzeichen zu stiften. Dieses soll an Männer, Frauen und Jungfrauen, aber nur mit Rücksicht
auf den nun beendigten Krieg, verliehen werden.
— 13. Mai. Ihre Königlichen Hoheiten der Großherzog
und die Großherzogin haben Sich heute Nachmittag nach
Schwetzingen begeben, um das dortige Lazareth zu besichtigen, und sind am Abend wieder nach Karlsruhe zurückgekehrt.
Vꝛecklenburg. Schwerin, 16. Mai. (T. D. d. R. u. St. A) Zu den am nächsten Mittwoch stattfindenden Tauf⸗— festlichkeiten ist der Herzog Paul Friedrich bereits gestern einge⸗ troffen; der Herzog und die Herzogin von Altenburg treffen heute ein. Erwartet werden noch der Fürst Georg und der Prinz Günther von Schwarzburg⸗Rudolstadt, sowie zwei Prinzen Schönburg. .
Braunschweig, 12. Mai. In der gestrigen 64. Sitzung der Landesvemrsamm lung wurde der Gesetzentwurf wegen Ergänzung der revidirten Städte⸗Ordnung und der Land⸗ Gemeinde Ordnung vom 19. Mai 1850 in Betreff der Kom⸗ munalsteuer zur Berathung gestellt. Darauf trat die Ver⸗ sammlung an das Gesetz über den Unterstützungswohnsitz, in dessen Berathung auch in der heute folgenden 65. Sitzung fort⸗ gefahren wurde.
Sachsen⸗Cobnurg⸗Gotha. Gotha, 13. Mai Das neueste Bulletin über das Befinden Seiner Hoheit des Herzogs lautet: Gesteigerter Schweiß hat kurze Zeit die Ruhe der Nacht unterbrochen, heute Morgen ist die Temperatur normal. Sonst ist das Befinden unverändert.
Dr. Florschütz Dr. Hassen stein.«
Elsaß⸗Lothringen. Wie in dem „Kreisblatt von Chateau -Salins (Salzburg) unterm 4 Mai bekannt gemacht wird, hat der Civilkommissar zu Straßburg sich bereit erklärt, einzelnen durch den Krieg besonders hart betroffenen Gemeinden zur Linderung des drückendsten Nothstandes oder auch zur Wieder⸗ belebung der Bauthätigkeit un verzinsliche Darlehen bis zur Höhe von 19,000 Thalern, rückzahlbar nach einem Jahre, zu n , Gemeinden, welche darauf reflektiren, sollen ihre mot . Gesuche durch Vermittelung der Polizeikommissaͤre einreichen.
Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 13. Mai. Der Kaiser hat heute Vormittags den Präsidenten und die Vizepräsidenten des Herrenhauses v. Schmerling, Graf Wrbna und Graf Fünfkirchen empfangen, welche Allerhöchstdemselben aus Anlaß des Todes der Erzherzogin Maria Annunziata die Gefühle der ehrfurchtsvollsten Ergebenheit des Herrenhauses ausdrückten; sodann den Grafen Mosbourg, der nach Beendigung seiner Mission Wien verläßt; endlich die Reichsrathsabgeordneten Dr. Zyblikiewicz, Graf Ludwig Wodzicki und Horodyski, welche im Namen des Polenclubs Sr. Majestät den Dank für die 8 einer Akademie der Wissenschaften in Krakau dar⸗
rachten.
— Der Reichskanzler Graf Beust hat sich am 11. d., nach Gastein begeben, von wo er am 21. Mai wieder zurückkehren wird.
— Im Abgeordnetenhau se wurde nach einer längeren Auseinandersetzung des Berichterstatters Figuly die Petition wegen Nichtanerkennung des französischen Moratoriums dem Ministe⸗ rium zur eingehenden Würdigung empfohlen. Die Gesetzent⸗ würfe, betreffend den Bau der Eisenbahn Komotau⸗Brunnens⸗ dorf, die Regelung der Dig des Lehrpersonals an den Uebungsschulen der Lehrer⸗Bildungsanstalten und die Veräuße⸗ rung mehrer Objekte vom Staatseigenthum wurden angenommen. Hanisch und Genossen interpellirten den Kultus Minister, warum die Interpellation Rechbauers, betreffs der Vorlage wegen Rege⸗ lung des Verhältnisses des Staates zur Kirche, noch nicht beant⸗ wortet worden sei. .
— (W. T. B.) Der ,, ,, , hauses hat mit 11 gegen 6 Stimmen die Erlassung einer Adresse an den RKaiser beschlossen und das bestehende Sub⸗ komite mit Abfassung derselben betraut. .
— Der Volksfreund veröffentlicht ein Bittgesuch von 28 österreichischen Erzbischöfen und Bischöfen an den Kaiser,
worin dieselben unter Hinweis auf die seit dem 20. September
1870 in Rom vollzogenen Ereignisse den Kaiser bitten, er möge den Minister der auswärtigen Angelegenheiten beauftragen, der italienischen Regierung die Mißbilligung ihres Verfah⸗ rens zu Rom unzweideutig auszudrucken und dieselbe darüber nicht in Zweifel zu lassen, daß der Kaiser eine wahre und ausreichende Sicherstellung der vollen Unab— hängigkeit des Papstes für durchaus unerläßlich erachte. Die Bittsteller führen aus, daß der Papst die Stadt Rom nebst einem angemessenen Gebiete sogleich zurückerhalten müsse, daß nicht nur alle katholischen Mächte, sondern auch die vpro⸗ testantischen Fürsten, in deren Ländern die katholische Bevölke= rung zahlreich ist, dabei betheiligt seien, daß der Papst nicht zu Gunsten Italiens seiner Unabhängigkeit und der ihm zu⸗ stehenden äußeren Hülfsmittel beraubt werde, und daß dieselben im Falle einer annehmbaren Vereinbarung das Recht haben, zu fordern, daß für die Sicherstellung solcher Vereinbarung gesorgt werde. .
— Der Wiener Abendpost« zufolge, wird der Handels⸗ Minister sich heute Abend mit Kaiserlicher Genehmigung zur landwirthschgftlichen Ausstellung nach Prag begeben.
— 14. Mai. Die in gestrigen Blättern veröffentlichte vor⸗ erwähnte Eingabe von 28 Kirchenfürsten an den Kaiser hat, wie das ⸗-Wiener Telegraphen⸗Korrespondenz⸗Bureau« vernimmt, bereits vor der Abreise des Grafen Beust zu der Entscheidung