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wäre: man würde aber g bedingt korrekt haben bezei gen haben schlugen,
der Sache
oben hei der Feststellung der Norddeutschen Bundes verfassung Be— 96 nicht, K so erging die Bundesverfassung mit dem Saß, welcher die Erhebung der Flußzölle in Zukunft für unzulãässtg erklärte. Durch den vorhin erwähnten Vorbehalt, welchen sich Mecklenburg gemacht hatte, wurde es unmoglich, sosort mit dem Eintreten der Bundesverfassung die Elbzölle in Wegfall zu brin— gen. Es ergab sich die Nothwendigkeit weiterer Verhane lungen, und diese Verhandlungen fährten im vorigen Jahre zu einer Versiän—⸗ digung zunächst über die Abfindung Mecklenburgs. Bei die en Ver— handlungen wurden nun von Seiten Anhalts und Lauenhurgs die Interessen geltend gemacht, die klar aus der Finanzlage dieser beiden Staaten und zugleich aus ihrer Lage als Elb. Ufertaaten mit den durch diese Lage bedingten Verpflichtungen zur Unterhaltung des Fahr⸗ wassers der Elbe sich ergaben. Beide Staaten hatten bis dahin aus den Elbzöllen Einnahmen gehabt, welche weit über die Last der Unterballung hinaus ihnen eine nicht unbeträchtliche Finanz quelle ge⸗ währten. Beide nahmen, zwar nicht aus Gründen des Rechte, aber aus Gründen der Billigkelt es in Anspruch, daß, wenn man an Mecklenburg eine ertebliche Abfindung zahle, man ihnen, die in einer ungleich ungünstigeren Lage sich befänden, eine, billige Ent⸗ schädigung nicht versage. Der Bundesrath hielt sich für verpflichtet, diese Billigkeitsgründe in Beziehung auf beide Staaten an- zuerkennen und es wurde die Verständigung im Bundesrath dahin getroffen, daß an beide Staaten gleichmäßig auf eine Reihe von Jahren dasjenige, was sie nachweislich im Durchschnitt der Vorjahre auf die Unterhaltung des Fahrwassers der Elbe ver— went et hätten, aus Reichsmisteln gezahlt werde. Bei der Vorlegung des bezüglichen Gesstzentwurfs an den Norddeutschen Reichstag fanden die Vorschläge, die für Anhalt gemacht waren, die Zustimmung des Hauses; der gleiche Vorschlag für Lauenburg wurde abgelehnt, er wurde abgelehnt, ohne daß eigentlich eine sachliche Disfussion des Gegenstandes im Hause stattfand. Die verbündeten Regierungen glaubten nun nicht die Frage hiermit endgültig entschieden. Sie glaubten, daß Motive, aus welchen der Reichstag Bedenken getragen haite, die für Lauenburg geforderte Summe nicht zu bewilligen, darin finden zu müssen, daß ja bekanntlich die Frage der Inlorpo⸗ ration Lauenburgs in Preußen wiederhost erörtert worden ist, und daß es sich deshalb nicht empfehle, auf eine Reihe von Jahren hind urch Lauenburg eine Rente zuzu sichern, welche, wenn innerhalb dieser Reihe von Jahren die Inkärporatien erfolgen sollte, in die preußische Staatsktasse fließe würden, in die Kasse eines Staates, welcher auf die Erhebung bereitwillig verzichtet hatte. In ⸗ dem die verbündeten Regierungen davon ausgingen, daß diese Er- wägung das Mo lv der Ablehnung der für Lauenburg gestellten For— derung gewesen sei, glaubten sie den richtigen Weg zur Erledigung der Sache darin zu finden, daß sie in dem Etat diejenige Summe für das Jahr 1871 aufnahmen, welche nach der damals dem Nerd⸗ deutschen Reichstage gemachten Vorlage von Lauenburg auf eine Reihe von Jahren hinaus zu bewilligen wäre, Ihre Kommission, meine Herren, hat Bedenken getragen, diese Bewilligung qdut zusprechen, aber ich hoffe, daß die Rücsichten der Billigkeit, welche die verbünde— ten Regierungen bestimmt haben, diese Posttion hier aufzunehmen, bei hrer Mehrheit — entgegen den Anträgen Ihrer Kommission — Anklang aden werden. Es handelt sich hier um eines der kleinsten Staatswesen, welches durch die mit der Begründung des Norddeutschen Bundes ein getretene Umgestaltung der Verkehrsabgaben sehr einträgliche Intraden verloren hat:; es hat den sehr einträglichen Transtizoll Verloren, welchen es früher auf der Berlin ⸗ Hamburger Eisenbahn zu erheben berechtigt war, und es hat die ebenso einträglichen Intraden verloren, welche ihm der Elbzoll gewährte. Sein Staatshaushalt ist in Folge dessen in eine sehr bedenkliche Lage gekommen; es ist nothwendig ge— werden, neue Steuern in Lauenburg einzuführen, und trotz der Ein= führung dieser neuen Steuern ist die finanzielle Lage immer noch von der Art, daß auch eine Summe von so geringem Betrage, wie sie hier für Lauenburg verlangt wird, nicht unerheblich ins Gewicht sällt. = wie denn überhaupt eine Summe von 8600 Fhlrn, fo flein sie scheint, für ein Ländchen von 50,000 Einwohnern immer etwas groß ist. Dese Summe ist eben nur ausreichend, um die Kosten zu decken, welche Lauenburg Jahr aus, Jahr ein auf rie ihm vertragẽ⸗
mäßig obliegende Unterhaltung des Fahrwassers der Elbe verwenden
muß. Im Augenbiick, und fo lange die Inkorvoration Lauenburgs in Preußen nicht erfolgt ist, befindet sich der vorliegenden Frage gegenüber Lauenburg in einer entschieden ungünstigeren Lage als An— halt, welchem bereitwillig die Abfindung gewährt ist, die die verbün— deten Regierungen vorgeschlagen haben. Es handeli sich hier, wie ge⸗ sagt, um die Bewilligung für ein Jahr, um eine Bewilligung zur Ausgleichung einer sehr großen finanziellen Einbuße an ein kleines Land, und ich hoffe, meint Herren, Sie werden diese Rücksichten der Billigkeit nicht verkennen.
eber den Antrag der Kommission, »die als Nebenamt zu verwaltenden Stellen im Bundesamte für das Heimaths— wesen dürfen nur an solche Beamte übertragen werden, welche nicht ohne ihren Willen versetzbar sinde, äußerte der Staats⸗ Minister Delbrück:
Meine Herren! Die ganze gegenwärtige Diskussion würde, wie ch sehr gerne anerkeune, erspart worden sein, wenn die verbündeten Regierungen weniger sparsam gewesen wären. Hätten die verbündeten Regierungen Ihnen bier für das Bundesamt für Heimathwesen einen Etat vorgelegk mit einem Vorfitzenden, dessen! Sttll. mit 3600 Thlr., und mit vier . deren Stellen im Durchschnitt mit 2566 Thaler dotirt worden wären, so würde hier im Haufe vielleicht von anderer Seite als von denen, die jetzt die Resolution eingebracht haben, gefunden sein, das sei eine sehr starke Ausgabe, die nicht nöthig
anz gewiß eine solche Etatposition als un— Die verbündeten Regierun—= indem siÿe Ihnen die Etatpesitionen vor—
zu müssen, so weit es eben der Zweck den bisherigen Erfahrungen uf die Zahl der ände durch das Gesetz gebunden, schließlich für diese Behörde be vier anderen Beamten die Funktionen b Nebenamt würden übertragen w auch mit einer solchen für das laufende J
chnen müssen. geglaubt, sparsam sein gestattet ; haben nach davon ausgehen können — in Bezug a waren ihnen ja die H ein Beamter aus
Mitglieder — daß, wenn stimmt ist, alsdann ei dieser Behörde füglich als erden können; sie haben gegla Organisation für eine Zeit lang, ahr, ausreichen zu können. sie sich in dieser Voraussetzung irrten, immer noch ühbri mehrung der Mitgliederzahl zu beantra Ueberzeugung den sachlich zweckmäß schlagen haben, so haben bunden, daß nu
nicht blos ihnen, wenn g eine Ver⸗ agen. Wenn sie nun nach ihrer igen und sparsamen Weg ein sie damit allerdings nicht den Gedanken v solchen Weges die Folge⸗ chen Bestimmungen nicht rer Kommission angenom- für Oels schon bemerkt hat, eseßlichen Bestimmungen. nz unbedingt die Anstel⸗ che nicht Richter sind. Die nothwendigen Konsequenz d. h. diejenigen, die als Neben⸗ tragen werden können; denn so denkt man ja natür— welche in Berlin ihren dienstlichen reußischen Beamtenhierarchte ange⸗ tzungen, welche in der Resolution nur bei Richtern zu, wenn man Pensionäre mit as letztere Auskunftsmittel glaube n bezeichnen zu dürfen. Wenn nun aber die verbündeten Regierungen nölhigen chter zu besetzen, so ändert fie insoweit zu bemerken die Ehre hatte, sie thut aber bei noch etwas Unzweckmäßiges. Es ist stüßungswohnsitz sehr derfenigen Angelegen⸗ des Bundesamtes für das Heimaths— sachlichen Gründen nicht nur rechtfer= chen, dieses Amt nicht ausschließlich mit ndern in diese Behörde auch Beamte eintreten also auch würde die nn ich nun frage, auf ht, so komme ich schließ— es theoretisch denk. eine solche seinen Willen Diesen Grund kann ich nen, er hat nach meiner t. Ich kann mir aller uß darauf zuschreiben, welche Persön⸗ e Besetzung dieser Stellen wählt und liegt in der Natur der Sache, er Persönlichkeiten sein Augen⸗ enn sie auch theoretisch ng nach einer solchen Man könnte nun ferner so hat doch die preußi⸗ ten des Heimathsamts Versetzungen einen Einfluß, und sie en. Ich weiß nicht, ob solche Er— — an kann sie sich ja aber konstruiren. will ich darauf keinen entscheidenden Werth e, um welche es sich bei den E as Heimathswesen hande manche hetheiligte Gemeinden sehr wich einer großen Regierung nur Bagatelle entscheidend
Es blieb
n aus der Betretung eines rung gezogen werden könnte, daß die gesetzli mehr ausreichen, und in der That, die von ih mene Resolution iß, wie der Herr Abgeordnete nichts anderes, als eine Abänderung der g Die gesetzlichen Bestimmungen gestatten ga lung von Beamten bei dieser Behörde, wel Resolution ihrer Kommission würde zur haben, daß mindestens vier von diesen, ämter gedacht sind, nur auf Richter üb wenn man ein Nebenamt ins Auge faßt licherweise dabei nur an Beamte, Wohnsitz haben, welche also der v hören, und da treffen die Vorausse ihrer Kommission ausgesprochen si nicht etwa zu dem Auskunftsmittel g diesem Nebenamt zu beauftragen. D ich als ven pornherein ausgeschiosse die Resolution Ihrer Kommisston will, diese Stellen nur durch Ri das Gesetz ab, wie ich schon meiner ÄUnsicht nach auch da bei der Berathung des Gese ausführlich erörtert, daß die Eigenthümlichkeit heiten, welche zur Entscheidung wesen zu stellen sind, es aus tigen, sondern noihwendig ma Richtern zu besetzen, so zu lassen, welche mit diesen richtigen und w Annahme der Re welchen Gründen diese Resolution beru den rein formalen Grund, ein Verwaltungsbeamter, dem übertragen wird, einmal von Berlin versetzt werden k meinerseits nur als einen Ueberzeugung dings keinen
reifen wollte,
tzes über den Unter
der Verwaltungspraxis hetraut sind, ohl erörterten Motiven des Gesetzes solution entgegenstehen. We
lich auf Nebenamt
formalen bezeich eine materielle Bedeutung nich maßgebenden Einfl lichkeiten der Bundesrath für di in Vorschlag bringt, ich glaube daß der Bundesrath bei Auswahl solch merk nur auf Beamte richten wird, w versetzbar sind, ihrer ganzen amtlichen Stellu Versctzbarkeit thatsächlich nicht unterliegen. sagen, ja, wenn das Alles sche Regierung auf die Persö ehen wegen ihrer Befugniß zu könnte diesen Einfluß mißbrauch wägungen obgewaltet haben, n Nun, meine Herren legen, daß die Frag Bundesamtes für d
aber, es
elche, w
auch der Fall ist, nlichkeit der Beam
ntscheidungen des t, zwar sehr interessant, für tig, aber für den Standpunkt é sind. Ich w es Gewicht legen, soöndern auf ein and welches hei Berathung des Gesetzes über den Un sehr richtig von dem Her Moment namlich, daß wo der Satz: Heute mir, morgen endung findet, wie bei denjenige Bundesamt für das Heimathwefe Entscheidung, welche vermöge einen Staat oder eine Geme sein kann, dieselbe Entscheidung k morgen für sie ganz auß
durch die
ill darauf kein ö erstützungswohnsi Meiningen angeführt es kaum einen Gegenstand giebt, ir, in so eminentem Maße An— n Gegenständen, über welche das n zu entscheiden hat. des darin liegende
n Abgeordneten für ist, auf das
Denn eine n Prinzips heute für ganz außerordentlich unangenehm g kann vermöge desselben erordentlich vortheilhast fein.
Rücksichten
, Resolution die weiter zu beschränken, als das Gesetz sie be deshalb wiederholen zu können, daß de Resolution geführt hat, ein rein for Wenn Sie nun, meine Herren, wie i liche Aufgabe ansehen, daß eine tüch wenn Sie f dürfen, weil sie eine tüchtige Be aufwande konstruiren wollen, d entschli⸗ Was di ich in i
Prinzips Ich kann hernehmen,
verbündeten Regierungen schränkt hat, und ich glaube r ganze Grund, welcher zu der maler, ein rein theoretischer ist. ch glaube, es doch als die eigent— örde konstruirt wird, und ungen nicht deshalb tadeln hörde mit möglichst geringem Geld- e ich, werden Sie sich nicht Kommission zuzustimmen. Oels anlangt, so erkenne on dem Abgeordneten für
J Materie vorliegende
l e tige Beh erner die verbündeten Regieru
ann, glaub ßen wollen, dem Antrag Ihrer e Resolution des Abgeordnesen für hrem ersten Satze ganz abweichend v
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Lennep, keines weges etwas Identisches mit der Resolution Ihrer Kommission. Den ersten Theil dieser Resolution fann ich, als von selbst sich verstehend, 6e unbedingt aeceptiren; was den zweiten Theil anlangt, den Antrag, im Etat für 1572 für eine umfassendere Dotation zu sorgen, so glaube ich Ihnen versichern zu können, daß die verbündeten Regierungen sich voll— sommen der Nothwendigkeit bewußt sind, aus dieser Behörde eine wirksame, in ihrer ganzen Zusammensetzung Achtung gehietende und Garantie gewährende zu machen, und ich kann an diese Versicherung die weitere knüpfen, daß wenn sie finden werden, daß in Folge der weiteren Entwickelung der Geschäfte Lieser Behörde, eine weitere Ver—= mehrung der Kräfte oder eine andzrweitige Organisation geboten ist, sie ohne Weiteres Ihnen deshalb die Vorschläge machen wird. Ich kann mich nicht positiv gegen die Resolution des Abgeordneten für Oels aussprechen, event. kann sie ja vollkommen dem entsprechen, was seiner Zeit die Lage der Sache erfordern wird. Ich möche aber wenigstens meinerseits durch eine Zustimmung zu der Resolution nicht das Engagement übernehmen, daß nun nothwendig im Etat von 1872 andere Positionen werden in Aussicht genommen werden.
— Auf die Anfrage in Betreff der Kommifssion für die Civilprozeßordnung erklärte der Staats⸗Minister Delbrück:
Meine Herren! Der Herr Vorredner hat mit Recht erwähnt, daß der Bundesrath eine Kommission gewählt habe, welche die von ihm näher bezeichnete Aufgabe zu erledigen hat. Ich kann hinzufügen / daß diese Kommission eingeladen ist, zu Anfang Septembers dieses Jahres zusamuenzutreten. Was nun die zunächst an den Etat sich an— knüpfende Frage anlangt, ob die Kosten dieser Kommission, wie das mit der früheren gleichartigen Kommisston geschehen ist, aus dem Dispositionsfond zu bestreiten seien, oder ob dafür eine besondetre Forderung werde eingebracht werden, so muß ich Anstand nehmen, diese Frage augenblicklich zu beantworten. Es ist im Schoße Ihrer Kommission die Ansicht vertreten worden, daß Ausgaben wie die eben bezeichneten, nicht auf den Dispositionsfond genommen, son⸗ dern besonders vom Hause begehrt werden möchten. Pie verbündeten Regierungen werden es sich zur Pflicht machen, diese Ansicht in ernste Erwägung zu nehmen; sie haben bisher dazu noch keine Gelegenheit gehabt. Sollte die Ansicht dahin gehen, die Bestreitung der Ausgaben für Zwecke, wie der eben bezeichnete, aus dem Disposttionsfond zu vermeiden und einen besonderen Kredit dafür zu verlangen, so würde in der bevorstehenden Herbstsession dazu noch Zeit und Gelegen- heit sein.
— Bei der zweiten Berathung des Gesetzentwurfs, betref⸗ fend die Inhaberpapiere mit Prämien, nahm der Bundes- Bevollmächtigte Staats“ Ministey Camphausen nach dem Abg. von Hennig das Wort: .
Meine Herren! In den Motiven, welche die verhündeten Re— gierungen der Vorlage beigefügt haben, und ebenso in den Aeußerungen,
ie von diesem Tisch as bei der ersten Berathung des Gesetzentwurfs gefallen sind, ist auf den Gang hingewiesen worden, der übe haupt zu der Gesetzesvorlage geführt hat. Ich brauche das nicht zu rekapitu—= üren, ich will aber daran nur die Bemerkung tnüpfen, daß von Anfang an die weitere Frage, ob man außer der Regulirung der künftigen Vusgabe von Prämienanleihen auch die Frage ins Auge fassen wolle, in wieweit das Lotteriespiel zu beseitigen oder inzu⸗ engen sei, nicht in den Kreis der Berathung der verbündeten Regie rungen gezogen worden ist. Ich würde daher auch in diesem Augen blick, nachkem das Amendement der Herren Martin und Genossen an diesem Morgen erst zu meiner Kenntniß gelangt ist, durchaus nicht in der Lage sein, eine Erklärung Namens der verbündeten Regierungen abzugeben, und würde auch nicht in der Lage sein, eine Erklärung
Namens der preußischen Regierung abzugeben; in meinem eigenen Namen kann ich allerdings unbedenklich aussprechen, daß dem Zustande⸗ kommen des Gesetzes ein wesentliches Erscwerniß bereitet werden würde, wenn diese völlig heterogene Materie bei dieser Ge⸗
legenheit zum Austrag gebracht werden sollte/⸗ wenn in der Form eines Amendements über eine so wichtige, in die Finanzen vieler Staaten tief eingreifende, Angelegenheit ent- schieden werden sollte. Man kann ja über die Frage, . Lotterlen überhaupt zuzulassen seien oder nicht, sehr versciedener An—⸗ sicht sein; man kann ja auch von dem Standpunkt der Partikular- staaten aus diese Frage unter verschiedenen Verhältnissen varschieden beantworten. Wenn im vorigen Jahre in Preußen die Frage aufze⸗ worfen wurde: sollen wir guf die Einnahmen, die aus der Lotterie dem preußischen Staate zufließen, verzichten? so liegt es doch wohl auf der Hand, daß sowohl der Landtag als die Regierung sich die Frage vorzulegen hatte: sind wir denn in der Lage, ohne diese Ein- zahmesumme unsere Ausgaben bestreiten zu können, oder sind wir in der Lage, wenn wir auf diese Einnahmen verzichten wollen, sie durch neue Steuern ersetzen zu können, und sind wir in der Lage, nicht auf dringende Ausgaben Verzicht leisten zu müssen, bles weil uns diese Einnahmequelle entgeht? Der erste Herr Redner hat auf eine angeblich seitens des preußischen Finanz Ministers gefallene Aeußerung wegen des Ueberschusses pro 1870 hingewiesen. Das ist ein Irrthum; diese Arußerung ist hier nicht gefallen; ich habe mich weder berufen noch berechtigt erachtet, die preußischen Finanzen dem Reichstage gegenüber einer Erörterung zu unterwerfen. Die Thatsache, daß Preußen mit einem Ueberschuß abgeschlossen hat, ist allerdings begründet, und daß diese Thatsache für die Zukunft möglicherweise eine weniger strenge Be= urtheilung rücksichtlich der Festhaltung der bisherigen Einnahmequellen motipiren könnte, als sie bisher statigefunden hat, will ich in thesi nicht in Abrede stellen. . / . .
at die Argumentation der beiden ersten Herren Redner eigen r ce . Sie 31 auf der Unterstellung beruht, daß der Ihnen
vorgelegte Gesetzntwurf ein Verbot der Prämienanleihen enthielte,
und die ganze Argumentation hat sich darum bewegt: wenn wir einmal verbieten wollen, dann sind die Lotterieloose viel schlimmer als die Prämienanleihen. Aber, meine Herren, in dem Gesetzentwurf ist ja ein Verbot gegen die Anleihen nirgendwo ausgesprochen, in dem Gesetzentwurf ist ja nach wie vor zugelassen, daß die Prämien Anleiben emittirt werden können, es ist nur die Instanz verändert, die darüber zu befinden hat, ob in einem gegebenen Falle eine Prä⸗ mienanleihe emittirt werden darf oder nicht. Wenn eine solche Frage in Zukunft an den Reichstag herantritt, dann können ja diejenigen Auffassungen, die in den Prämienanleihen eiwas so Verderbligh es wie von manchen Seiten darin erblickt wird, nicht erblicken wollen, sich geltend machen, und ich würde peisönlich einm großen Theil der Argumente, die der erste Herr Redner in dieser Beziehung vorgebracht hat, meinerseits nicht entgegentzeten wollen. Ich bitte Eines eben nicht zu vergessen: der vorliegende Gesetzentwurf enthält ein absolutes Verbot der Prämienanleihen nicht, und ich bitte ferner bei Ihrer Ab— stimmung das ins Auge zu fassen, daß, wer den Gesetzentwurf will, gut thut, dem Amendement Martin und Genossen entgegenzutreten.
— Im 4 Marienwerder Wahlbezirk Thorn ⸗Culm), ist Dr. Meyer zu Thern mit 8135 gegen 7134 Stimmen, welche von Slaski auf Gr. Treebez erhalten hat, zum Reichstagsmitgliede gewählt worden. ;
Im Großherzogthum Baden, 8. Wahlkr. (Baden · Rastatt · Bühh, wurde bei der Ersaßzwahl an Stelle Lindau's, welcher sein Mandat niedergelegt hat, Probst Lender mit 6537 Stimmen gewählt. Sein Gegenkandidat, Ober ⸗Schuldirektor Renk, erhielt 40658 St.
Statistische Nachrichten.
Der Pensionsfond für Wittwen und Waisen der Elementar- Schullehrer im Regierungs bezirk Düsseldorf hatte am Schlusse des Jahres 1870 ein Kapitalvermögen von 110,793 Thalern, 10,409 Thlr. c der 10 pCt. mehr als Ende 1869. Die Ein⸗ nahmen im Jahre 1870 beliefen sich (inkl. des Bestandes von 94593 Thalern in Dokumenten und 4791 Thlr. baar) auf 123 3893 Thlr. Dokumente und 29, 218 Thlr. baar, zusammen 153,111 Thlr., darunter 1373 Thlr. Zinsen, 4123 Thlr. halbjährige Beiträge und 5761 Thlr. Beiträge der Gemeinden von den Schuistellen. Die Ausgaben be— trugen im Jahre 1869 21,057 Thlr. in Dokumenten und 21,261 Thlr. haar zusammen 42318 Thlr., darunter 96050 Thlr. Wittwenpensionen, 4500 Thlr. Darlehen und 9057 Thlr. Abschlags⸗ und Restzahlungen auf Darlehen. —
— Im Jahre 1870 belief sich, nach dem Jahres bericht des schweize˖ rischen Bündesrathes, die Getreidecinfuhr in der Schweiz, ein= . schließlich derjenigen von Mehl und nach Abzug der Ausfuhr, auf 3/669, 995 Centner; im Jahre 1869 hatte sie 3,492,998 Centner be— tragen. Es ergab sich daher eine Vermehrung von 176997 Centner zu Gunsten des Jahres 1879, die hauptsächlich aus der zweiten Hälfte dieses Jahres hertührte und sowohl durch die Verproviantirung der Truppen des eigenen Landes, wie durch die der zugeflüchteten Inter— nirten hervorgerufen war.
Sa ]olaüßsckae witten aan iber eite 15. Nlai.
Bar. Abw Temp. Ab! .-, Allgemeine P. L. V. M. ö. 3 . 3, Stockholm 362,5 — 9.6 — N., mässig. bedeckt.] Hörnesand 335,5 — 1,5 — N., mässig. fast bedeckt. Haparanda 334,3 — — 0, a — N., schwach. bed., Schnee 16. Mai. 2.9 4,8 NVW., mässig. trübe -*) 3,8 —, 9 W., stark bedeckt. Cöslin .... 333, 5,7 3,8 NW., mässig. bewölkt. Stettin.... 334, 3.2 35.35 NNVW.-, che. beit. gest. Reg. Eutbus ... S230 — 8 5.7 — 1 NM. massig wollig. 60 30 W., sehwach. ganz bedeckt. 4,4 — 4,5 W., schwach. bedeckt. 1 3, a - 5,6 N. mässig. heiter. — Breslau ... 8 = 2.2 42 —5, 0 8 W., s. schw. trũbe. Torgau . 365 3,7 - 5.0 N., mässig. heiter. Münster .. 333,8 —, sg 4.8 —3.9 NW., schwach. zieml. heiter. ,, 332,9 — 1,7 4,3 —=5, 8 NO. zieml. heiter. Trier. .... 327,86 =, 9 3, a —5, 2 NO., schwach. heiter. 14.0 W., mässig. bewölkt. N., schwach. heiter. W. mässig. leicht bewölkt. WSW. , schw. bewölkt. NVbW., lebhaft. bewölkt.) NNVW., schw. bewölkt. MW., mässig. heiter. NVW., s. schw. wenig bewölkt. NO., sehwach. bedeskt. SVW. , schwach. bewölkt. SVW., schwach. bedeekt. N.. Schwach. bedeckt.“) WNW. , still. bewölkt. NW., s. schw. — N., schwach. fast bedeckt. Helsingöõr. - WNW. , mässig. — *) Frederiksh. — WS W., schw. — )
) Max. 2,4, Min. 0, . Schnee, gestern und Nachts Schnee. ) Nachts Regen. I) Untere Wolkenschicht aus NW., die obere etwas Regen aus S0. kommend. ) Max. 2, 6, Min. O, o. Gestern RKegen und Schnee. ) Gestern Nachmittag NW. mässig. Strom N. ) Gestern Nachmittag NVW. schwach.
!
1 6 Ho roc ir-
Memel ... 332, Eönigsbrg. 3 3.
282
Flensburg. 334, — Wiesbaden 330.6 Kieler Haf. 333,! Wilhelmsh. 355, Keitum ... 334, 3 Bremen ... 334,8 Wes erlenehth. 3341 Brüssel . . . 335, 2 Haparanda 331, 6 Petersburg 332, 1
i 330,9 Stockholm. 329, 9 Gröningen 335,7 Helder .. 336,1 Hörnesand 331,
dd
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