1871 / 13 p. 13 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 17 May 1871 18:00:01 GMT) scan diff

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durch ausgedehntes Terrain einen Stützpunkt für eine starke Armee abzugeben vermag, wie dies bei Lyon der Fall sei. Die Kantone, welche bei Genehmigung des Gebietsaustausches neu mit Belfort vereinigt werden sollen, verbinden die Vogesen mit dem Jura und, machen Belfort zu einem der stärksten Plätze Europas. Fürst Bismarck wünschte die Steinkohlen—⸗ gebiete der Ardennen, nur um die Elsässer zu gewinnen und dem Handel der Rheinlande Aufschwung zu verschaffen; Frankreich besitze übrigens weit einträglichere Kohlen— ebiete, so daß die Abtretung einer Parzelle wenig bedeute. hiers erinnerte an die von ihm gegen die Kriegserklärung gemachte Opposition und an seinen Schmerz, zur Unter⸗ zeichnung eines derartigen Friedens gezwungen worden u sein. Er protestirte gegen die erhobenen Verläum— dungen und fügte hinzu: »Ich muß es heute erklären, ich betrachte den Abschluß dieses Friedensvertrages als die patriotischeste Handlung; übrigens sind es, wie General Chanzy gesagt hat, nicht die Diplomaten, welche die rieden sverträge machen, sondern die Militärs. Die riedensunterhändler thaten ihre Schuldigkeit. Ich decke e mit meiner Verantwortlichkeit.“ Thiers zollte schlleßlich den Vertheidigern Belforts, insbesondere dem Oberst Denfert An— erkennung, von welch letzterem er einen Brief anführt, welcher beweist, daß er in dieser Frage ebenso denke, wie Thiers. Die Generale Ducrot und Chabron unterstützen aus militärischen Gründen den vorgeschlagenen Gebietsaustausch. Artikel 2 wird . mit 49 gegen gs Stimmen, und sodann wurde noch er ganze Gesetzentwurf über den definitiven Friedensvertrag angenommen.

Paris, 17. Mai, Abends. Die Portes de Versailles und d Auteuil sind durch Geschützfeuer zerstört. Die V Bastionen werden von einem Kugelregen überschüttet, ohne daß die Föderirten im Stande wären, das Feuer angemessen zu erwidern. Fort Issy unterhält ein heftiges Feuer gegen Petit Vanve, Grenelles und den Point du Jour. Letzterer ist für die Artillerie der Föderirten kaum noch zu halten. Wie es heißt, sollen die Versailler Truppen Minen in der Richtung gegen die Porte de la Muette anlegen; dieselben haben ihre Verbindung von Montrouge bis Issy hergestellt und haben Batterien auf dem Glacis des Forts Vanves exrichtet, mit denen . n , 6. . Heftigste angreifen.

. e Maillot und den Are de Triomphe wird ei sehr n , , l . ö

18. Mai, Morgens. Die Explosion auf dem Mars felde (stehe unter Versailles) soll durch die . der bei Breteuil errichteten Batterie hervorgebracht sein. Die Zahl der Opfer wird nach den verschiedenen Berichten zwischen 56 und V0 geschätzt. Sämmtliche Fenster in Grenelle, St. Germain, St. Dominique, sowie in der Avenue Motte⸗Piquet sind ge— sprungen. Clement und Brunel sollen verhaftet sein.

Das Komite für die öffentliche Sicherheit hat einen Aufruf an die Nationalgarden erlassen, worin es dieselben be⸗ schwört, alle Kräfte aufzubieten, um Paris den Sieg zu sichern. Gleichzeitig macht es auf die furchtbaren Folgen aufmerkfam, die entstehen würden, falls die Versailler Truppen triumphiren sollten. Ein Angriff auf Neuilly, welchen gestern Abend spät noch die Versailler Truppen unternahmen, wurde abgeschlagen. Die auf dem Montmartre errichteten Batterien feuern seit heute früh auf Schloß Becon. In der gestrigen Sitzung der Kommune wurde Rigault beauftragt, für die Seitens der Ver⸗ sailler Truppen angeblich verübten Grausamkeiten Repressalien an den Sir nge mn nehmen.

Das offizielle Pariser Journal ver Ber, . z Pariser J röffentlicht folgende

Nach dem vom Wohlfahrts- Ausschuß gebilligten Beschlu = ordnet der Burger Jules Fontaine, gar e ten s f. 16. Antwort auf die Thränen und Drohungen Thiers, des Bombar⸗ dirers, und auf die von der Bauernversammlung erlassenen Gesetze: Art. 1. Das Leinenzeug, das im Hause des Thiers vorgefunden wor- den ist, wird den Ambulanzen zur Verfügung gestellt. Art. 2. Die Kunstgegenstände und seltenen Bücher werden in die National. Biblio⸗ theken und Museen gesandt. Art. 3. Die Möbel werden nach einer öffentlichen Ausstellung im »Garde ⸗Meubles« versteigert werden. Art. 4 Das Ergebniß dieser Versteigerung wird einzig und allein für die Pensionen und Entschädigungen verwandt werden, welche die Wittwen und Waisen der Opfer des infamen Krieges er halten sollen, den der Ex-Eigenthümer des Hotels Georges gegen uns führt. Art. 5. Die nämliche Bestimmung erhält das Geld, welches der Verkauf des Materials des zerstöͤrten Hotels abwirft. Art. 6.

Auf der Stelle, wo das Hotel stand, wird ein Sqare erri Paris, 25. gFiordal . stand, qare errichtet werden.

Türkei. Belgrad,

(B. T. B) Dem Staatsrathe liegen die der Skupschtina in ihrer gh

18. Mai.

Session zu machenden Vorlagen zur Berathun vor; unter

die Konzesston für eine »Serbische = die, f sche Donaudampfschiffahrts⸗ umänien. Bukarest, 17. Mai. (W. T. B.) D

Wahlen des walachischen Großgrundbesitzes fuͤr die e ne, kammer sind durchaus regierungsfreundlich ausgefallen.

Die heute beendeten Deputirtenwahlen des zweiten r ng ums sind ebenfalls für die Regierung günstig aus—

Schweden und Ttorwegen. Christiania, 7. Mai (H. C.) Das norwegische Storthing wurde heute burch den Staatsrath Stang im Auftrag des Königs geschlossen. Die Thronrede spricht die Hoffnung aus, daß die jetzige Einrichtung, wonach das Thing jedes Jahr zusammentritt, sich als einen wesentlichen Fortschritt erweisen werde, bedauert das Nicht⸗ zustandekommen der neuen Unionsakte, und dankt für die Be— weise der Theilnahme, welche der König anläßlich des Todes seiner Gemahlin erhalten habe. In seiner letzten Sitzung be— willigte das Storthing noch die Aufnahme einer Stagtsanleihe von 600,000 Spec. zu Eisenbahnzwecken, und 121,300 Spec. für außerordentliche Kosten der Landesvertheidigung.

Amerika. Washington, 15. Mai. (per Kabel.) Da Komite für auswärtige An gelegenihellen empfiehlt die hac rung des »Vertrages von Washington« ohne Amendements.

Neichstags⸗Angelegenheiten. Berlin, 19. Mai. In der Sitzung des Reichstags am L. d. M. erklärte der Präsident des Bundeskanzler Amtes, Staats ⸗Minister Delbrück, auf den von dem Abg. von Mal⸗ linckrodt ausgesprochenen Wunsch, die noch zu erwartenden ö 3 kennen 8 eine Herren! Der Herr Vorredner hat seinem ernstesten Bedauer Ausdruck gegeben darüber, daß dem Reichstage nicht . Tage . Zusammentretens alle die Vorlagen gemacht worden sind, die im Laufe der Session eingebracht worden, und er hat die Frage gesteüt, ob nun etwa noch eine ungezählte Menge von Vorlagen in dieser Session zu erwarten stehe. Was die erste Frage betrifft, so habe ich aus den Verhandlungen des Hauses bisher nicht entnehmen können, daß sie verzögert worden wären durch Mangel an Material. Zum Theil war das Material, das dem Reichstage vorgelegt worden ist, aus äußeren Grunden eben nicht früher zu beschaffen als es rorgelegt wurde. Der Vorlage über Elsaß und Lothringen mußten Voraus. setzungen vorhergehen, welche nicht früher eing treten waren, als die Vor- lage gemacht werdenkonnte und wenn ein umfangreiches Gesetz, das Gesetz über die Pensionirung der Offiziere und Mannschaften der Armee, erst spät vorgelegt worden ist, so findet das bei billiger Beurtheilung wohl seine Erklärung darin, daß diejenigen Behörden, welchen es der Ratur der Sache nach oblag, die Vorbereitungen zu diesem Gesetz auszu⸗ arbeiten, in einem Maße durch die Aufgaben des Krieges in Anspruch genommen waren, daß es wohl ertlärlich ist, wenn dieses umfang reiche Gesetz nicht so frühzeitig fertig wurde, als es gewiß auch der Wunsch der verbündeten Regierungen war. Ich kann indessen von dieser retrospektiven Kritik absehen und msch zu der praftischen Frage der Zukunft wenden. In, Bezug auf diese Frage darf ich daran erinnern, daß Se. Majestät der Kaiser in der Rede, mit welcher er die gegenwärtige Session des Reichstags eröffnete, bereits darauf hingewiesen hat, daß die Verfügung über die von Frank⸗ reich ö leistende Kriegs - Entschädigung nach Maßgabe der Be— dürfnisse des Reiches und der berechtigten Ansprüche seiner Mit— glieder mit Zustimmung des Reichstages getroffen würde Die Summe der von Frankreich zu leistenden Kriegs kosten. Enischädi⸗ gung stand zwar allerdings durch den Präliminarfrieden fest, ich glaube indessen, daß es einer weiteren Ausführung hier nicht bedarf, daß die verbündeten Regierungen, bevor sie eine Vorlage über die Ver' wendung dieser Summen dem Hause machten, vorher diejenigen Ga⸗ rantien in Bezug auf, den Eingang derselben zu haben wünschten, wie sie durch den definitiven Frieden getroffen sind, der heute noch nicht ratifizirt ist, an dessen Ratifikation aber bis jetzt durchaus kein Grund ist, zu zweifeln. Unmittelbar nachdem der definitive Friede unterzeichnet ist, sind die Einleitungen für eine bezügliche Vorlage getroffen, die Vorlage ist gestern dem Bundesrath gemacht Ueber den Zeitpunkt, wann der Bundesrath in der gage sein wird, uber einen unoerkennbar sehr wichtigen Gegen⸗ stand eine Entscheidung zu treffen, kann sch nichts vorher bestimmen, ich kann nur das versichern, daß die verbündeten Regierungen bestrebt sein werden, diese Entscheidung nach Möglichkeit zu beschleunigen Diese Vorlage habe ich als eine solche zu bezeichnen, welche nach dem Wunsche des Präsidiums und dem übereinstimmenden Wunsche sämmtlicher verbündeten Regierungen mit dem Reichstage in dessen gegenwärtiger Session noch vereinbart werden möge. Es ist dies eine Vorlage, von der ich nicht glaube, daß sie grade einen so großen äußerlichen Umfang haben wird, deren innere Bedeutung indessen nicht zu verkennen ist. Diese Vorlage habe ich als den hauptsäach⸗ lichsten Gegenstand zu bezeichnen, welcher außer den jetzt noch vor⸗ liegenden Gesetzentwürfen der Berathung des Hauses unterworfen wird.

Auf die hieran geknüpfte Bemerkung des Ab i von Hoverbeck erwiederte der St r n, gr Di ch ferm Meine Herren! Ich möchte dem Herrn Abg. Freiherrn v. Hoverbeck

denselben befindet sich ein Gesetzentwurf, betreffend die Ein— führung von Geschworenengerichten. Die Regierung ertheilte

in Beziehung auf die Frage, weshalb denn ncht der Rei nach Ostern berufen sei, eine Antwort geben: Der zen if ta u fl

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zu der Zeit berufen werden, wo er berufen wurde, mit Rücksicht auf die für den Norddeutschen Bund oder für die Staaten des vormaligen Norddeutschen Bundes unbedingt vorhandene Nothwendigkeit, sich durch eine neue Kreditvorlage die Mittel zu verschaffen, die bei der damaligen politischen Simation für die Unterhaltung unserer Armee in Frank- reich und eintretenden Falls zur Wiederaufnahme des Krieges unbe- dingt nothwendig waren. Es ist einem Theile der Herren wohl be— fannt, daß das Präsidium bereits zu dem ungewöhnlichen Mittel hatte schreiten müssen, die preußische Regierung zu ersuchen sich von dem peeußischen Landtage einen Kredit a conto des Reiches zu er= bitten. Dieser Kredit wurde allerdings bereitwilligst gewährt; es liegt aber auf der Hand, daß, wenn irgend ein Weg vorhanden war um die Benutzung dieses Mittels zu vermeiden, dieser Weg absolut eingeschlagen werden mußte. ;

Die Interpellation der Ahbgeordneten Dr. Banks und Genossen in Betreff der aus Hamburg versetzten Postsekretäre, beantwortete der Präsident des Bundeskanzler⸗Amts wie folgt:

Meine Herren! Ich erlaube mir zuerst auf die zweite in der In- terpellation gestellte Frage zu antworten, nämlich auf die Frage, ob es wahr sei, daß für die Postbeamten Verfügungen erlassen sind, welche denselben die Einreichung von Petitionen an den Neichstag ganz oder bedingungsweise untersagen. Ich habe diese Frage bestimmt zu verneinen, und damit erledigt sich zugleich die unter Nr. 3 gestellte Frage, soweit sie sich auf die eben von mir verneinte Frage bezogen hat. Was nun die erste Frage anlangt, so habe ich zu bestätigen, daß zwei Postbeamte aus Hamburg, / der eine nach Stallupönen und der andere nach Schwelm versetzt sind; ich habe ferner hinzuzufügen, daß es nicht in der Absicht liegt, diese Versetzungen rückgängig zu machen. Wenn nun die erste Frage welter dahin gerichtet ist, aus welchen Gründen diese Versetzungen erfolgt seien, so muß ich die Herren Interpellanten bitten, mir es nicht zu verargen, wenn ich diese Frage nicht beant- worte, und sie nicht beantworte nicht im einseitigen Interesse der Verwaltung, sondern im Interesse des Reichs, welches Ihnen und uns gemeinsam ist. Es handelt sich hier durchaus nicht, wie der Herr Interpellant angeführt hat, um eine Strafversetzung; die Be⸗ amten, um die es sich handelt, sind ohne Veränderung ihres Dienst⸗ einkommens denn der Wegfall der Theuerungszulage, die lediglich auf einen bestimmten Ort gegeben ist, begründet keine Verminderung des Diensteinkommens sind mit Bewilligung der Umzugskosten versetzt worden. Es ist das keine Strafversetzung; denn es ist das ein allgemeiner, aus der rechtlichen Natur des Amtes folgender Satz, daß kein Verwal- tungsbeamter ein Recht auf eine bestinnnte Stelle hat; die Verwal- tungsbehörbe muß im Interesse der Verwaltung selbst die Befugniß haben, Beamte ohne Schmälerung ihrer dienstlichen Bezüge, ohne Verringerung ihrer dienstlichen Stellung von einem Punkt, in welchem sie sie nicht mehr für geeignet hält, nach einem anderen zu versetzen. Ohne solche Befugnißist eine Verwaltung überhaupt nicht zu führen. Wenn nun die Verwaltung ihrerseits die Verantwortlichkeit gesetzlich hat und sich der Verantwortlichkeit bewußt ist, den ihr anvertrauten Verwaltungszweig so zu leiten, wie es das Interesse des Ganzen er= fordert, so kann sie diese Verantwortlichkeit nicht theilen. Es wäre dies verfassungsmäßig nicht begründet, denn die Attributionen der Verwaltung in Beziehung auf die Post sind dem Kaiser und seinen Beamten übertragen. Es würde das aber guch dem Interesse der Sache entschieden zuwider laufen, wenn die Verwaltung in die Nothwendigkeit versetzt wird, hier im Hause die Gründe zu diskutiren, aus welchen sie diesen oder jenen Beamten ich wiederhole, nicht zur Strafe, sondern in der vorhin bezeichneten Weise versetzt hat, oder, was damit ja ganz gleichbedeutend sein würde, weshalb sie einen Beamten, der gerne versetzt zu werden wünscht in eine andere Stelle, nicht in die von ihm gewünschte Stelle ver⸗ setz. Wenn die Verwaltung in die Lage tommen sollte, hier im Hause über solche Verhältnisse zu distutiren, so würde sie die erste Bedingung einer ordnungsmäßigen Verwaltung erschüttern, nämlich die Disziplin, und diese Disziplin ist in keinem Zweige der Verwaltung nothwendiger, als in der Postverwaltung. Abgesehen da von, daß die Postverwaltung ein ganz ungemein großes Personal, 40. bis 50 500 Mann, besitzt, ist die Postverwaltung ihrer ganzen Natur nach vorzugsweise eine solche, in der vermöge der Art des Be—= triebes des Dienstes ein annähernd militärisches Verhältniß ob— walten muß. Es kommt bei einer Verwaltung, deren erste Aufgabe die größte Präzision in allen ihren Akten ist, darauf an, daß die Bande der Disziplin, in denen die Beamten zu der Verwaltung stehen, nicht gelockert werden; wäre das der Fall, so würden die unausbleiblichen Folgen für den Dienst im Allgemeinen nicht ausbleiben. Wenn der Herr Interpellant nun noch auf einen Jah der in der Interpellation nicht erwähnt ist, oder vielmehr auf

Falle, nämlich die Verhältnisse dreier Posteppedienten in Cöln und Deutz hingewiesen hat, so glaube ich, werden Sie begreifen, daß ich über diese Fälle nach ihrer ganzen faktischen Lage nicht informirt bin. Ich weiß darüber nichts, ich möchte indessen, und eben weil ich die Perfonen gar nicht kenne, kann ich es ruhig sagen ich möchte gerade diese Erwähnung des Interpellanten als einen Beweis für die Richtigkeit dessen anführen, was ich gesagt habe. Es liegt ja ungemein nahe, daß ein Beamter, der aus irgend einem in seiner Diensiführung liegenden Grund an einen Ort versetzt wird, das Interesse für oder gegen seine Versetzung dadurch anzurufen sucht, daß er sich zum politischen Märtyrer macht, und wenn er diesen Weg be⸗ tritt, so glaube ich, kommen wir dahin, was ich gesagt habe: die Bande der Disziplin hören auf und damit die Garantie für eine gute Herwal en- . . .

In der Diskussion über diese Petitionen ergriff der Staats⸗Ninister Delbrück nach dem Abg. Hölder das Wort— Meine Herren! Ich kann zunaͤchst nicht umhin, mit einer halb

rung des Herrn Abgeordneten für Mainz. Ich kann ihm versichern, daß ich nicht gewohnt bin, Rollen zu spielen, und auch in diesem Falle keine Rolle gespielt habe, was er wohl auch daraus hätte entnehmen

können, daß es sehr nahe lag, einen Andern die Interpellation beant-

worten zu lassen. Ich bedauere ferner lebhaft die Acußerungen, zu

denen sich ber Herr Abgeordnete für Mainz in der Sache selbst hat

hinreißen lassen. Ich will sie hier nicht wiederholen, weil ich meine,

daß sie ihm in einer gewissen Lebhaftigkeit der Diktion entsch lüpft sind;

nur das will ich und muß ich betonen, daß die Auffassung, die

aus den Aeußerungen des Herrn Abgeordneten für Mainz

hervorgeht, in Beziehung auf das Verhältniß der Vorgesetzten

zu den Untergebenen der Postverwaltung vollständig fremd ist.

Ich wende mich nun zu den Bemerkungen des Herrn Abgeordneten

für Meiningen. Ich erkenne mit ihm auf das Vollständigste an, daß

in Beziehung auf die hier vorliegenden Fragen der leßzte Beamte so

viel werth ist wie der erste, ich bestätige das, indem ich erklär, daß,

wenn es sich etwa hier um die Versetzung eines Gesandten gehandelt

hätte, ich genau dasselbe gesagt haben würde, als wo es sich um die

Versetzung von zwei Postbeamten handelt. Ich glauben daß dieser

Hinweis, den ich nicht gesucht habe, zur Illustration der Frage dienen

kann, wie nützlich es ist, im Reichstage die Motive solcher Versetzungen

zu erörtern Daß den Postbeamten das Petitionsrecht nicht verkümmert

ist, nicht durch eine allgemeine Anordnung, das habe ich scon

gefagt; und daß es ihnen auch nicht im Speziellen verkümmert ist,

das beweisen, wie ich glaube, auch eine Anzahl von, wenn ich nicht

irre, auch in dieser Session bei dem Reichstage eingegangene Petitio- nen von Postbeamten; sie sind mir nicht ganz gegenwärtig, ich glaube

aber, es liegt eine ganze Anzahl vor. Es folgt hieraus, glaube ich,

von selbst, daß die Postverwaltung weit davon entfernt ist, ihren Beamten das Petitionsrecht zu verkümmern. Ich muß nun aber auch wiederholen und namentlich gegenüber dem Herrn Abgeord⸗ neten für den 10. württembergischen Wahlkreis beionen, daß es sich in der That nicht um eine Strafversetzung handelt; ich muß das betonen, weil, wenn die hier vorliegenden Fälle unter den Begriffen der Strafwersetzung subsumirt, eine Begriffs ver- wirrung eintreten würde, von der ich nicht weiß, wohin sie führen soll. Es heißt dann, eine Strafversetzung ist jede Versetzung, welche ein Beamter nicht selbst beantragt; wenn er ohne seinen Antrag ver⸗ setzt wird, so wird das in sehr vielen Fällen ihm unbequem sein, er wird aus diesen und jenen ihm angenehm gewordenen persönlichen Beziehungen herauskommen, und es würde also ein großer Theil der jenigen Versetzungen, die im Laufe der Verwaltung unbedingt er⸗ folgen müssen, als Strafversetzungen charakterisirt werden, ganz eben so, wie die hier vorliegende. Ich muß unbedingt den nicht technischen, sondern in der Sache liegenden Unterschied festhalten, der zwischen Versetzung, wie der technische Ausdruck lautet, im Interesse des Dienstes obwaltet und Strafverseßung. Eine Strafversetzung setzt unter allen Umständen Vermögensnachtheile für den betheiligten Beamten voraus, eine Versetzung im Interesse des Dienstes ist nur dann vorhanden und zulässig, wenn solche Vermögensnachtheile mit der Versetzung nicht verbunden sind. So liegen die hier erwähnten Fälle. In Bezug auf die Bemerkung des Herrn Abgeordneten für Graudenz möchte ich nur noch daran erinnern, daß der eine der ver= setzten Beamten in die Rheinprovinz versetzt ist, und ich weiß nicht, ob er geneigt ist, die Rheinprovinz als eine Provinz zu behandeln, in welche man Beamte zur Strafe versetzt.

Dem Reichstage ist folgender Vertrag zur verfassungs⸗ mäßigen Genehmigung vorgelegt worden:

Additional ⸗ÄUrtikel zu dem am 21. Oktober 1867 zwischen der Postverwaltung des Norddeutschen Bundes und der Postverwal tung der Vereinigten Staaten von Amerika abgeschlossenen Vertrage für die Verbesserüng des Postdienstes zwischen den beiden Ländern, sowie zu dem Additional Vertrage vom 723. April 1870

Wenn eine regelmäßige Dampfschiffslinie zwischen einem Hafen Deutschlands und einem Hafen der Vereinigten Staaten von Amerika zum Transport der deutsch - amerikanischen Posten gegen eine solche Vergütung benutzt werden kann, daß die gesammten Beförderungs= kosten zwischen den Grenzen der beiden Gebiete für jeden einfachen Brief z Silbergroschen nicht übersteigen: So haben die Unterzeichne⸗ ten, mit gehöriger Vollmacht von ihren Auftraggebern resp. dem Deutschen Reiche und den Vereinigten Staaten von Amerika ver⸗ sehen, sich über folgenden Additional: Artikel zu dem Postpertrage vom 21. Oktober 1867 und zu dem Additional Vertrag vom 7.23. April 1870 verständigt. .

Einziger Artikel. Der einfache Briefportosatz bei der zwischen den beiden Verwaltungen mittelst der betreffenden Linie direkt ausge= wechfelten Korrespondenz wird, wie folgt, festgesetzt: I) Für Briefe aus Deuischland nach den Vereinigten Staaten: a) bei der Voraus- bezahlung in Deutschland 23 Silbergroschen, b) bei der Bezahlung in den Vereinigten Staaten 13 Cents. Für Briefe aus den Ver—= einigten Staaten nach Deutschland: a bei der Vorausbezahlung in den Vereinigten Staaten 6 Cents, b) bei der Bezahlung in Deutsch- land 5 Silbergroschen .

Dieser Additional ⸗Artikel tritt an dem Tage der Abfertigung der ersten Post mittelst der betreffenden Linie in Kraft, und hat von da ab gleiche Dauer mit dem Vertrage vom 21. Oktober 1867 und mit dem Additional Vertrage vom 7.23. April 1870.

So geschehen in doppelter Ausfertigung und unterzeichnet zu Berlin am 14. Mai Eintausend Achthundert Ein und Siebenzig⸗ und zu Washington am 31. März Eintausend Achthundert Ein und Siebenzig.

ez) Stephan

persönlichen Bemerkung zu beginnen in Beziehung auf eine Aeuße⸗

g an, e, Segen Reichs.