1871 / 17 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 23 May 1871 18:00:01 GMT) scan diff

290

In dem weiteren Verlauf der gestrigen Sitzung des Deutschen Reichstages wurde der §8. 2 des Gesetzentwurfs, betreffend die Vereinigung von Elsaß und Lothringen mit dem Deutschen Reiche, in der von der Kommission vorgeschlagenen Fassung mit großer Majorität genehmigt. Diesem Beschlusse gemäß soll die Verfassung des Reichs in dem neu erwor— benen Reichsgebiet nicht mit dem 1. Januar 1874, wie die Vorlage der Regierungen es vorschlug, auch nicht mit dem 1. Januar 1872, wie der Abg. Duncker beantragte, sondern mit dem 1. Januar 1873 in Wirksamkeit treten. Die Wohlthaten des Art. 3 der Verfassung (Indigenat mit seinen Wirkungen) sollen den Elsassern und Lothringern sofort zu Theil werden, während der Kaiser unter Zustimmung des Bundesrathes knicht auf Grund eines Reichsgesetzes, wie der Abg. Duncker beantragt hatte) auch andere Theile der Reichsverfaffung schon vor dem Jahre 1873 einführen kann. Bei der Abstimmung über die einzelnen Abschnitte des §. 2 gab die konservative Partei anfänglich dem von den Regierungen gewünschten Ein— führungstermin (1874) den Vorzug, schloöß sich aber bei der Abstimmung über den §. 2 im Ganzen schließlich der Majori⸗ tät an, während die Fortschrittspartei ihm ihre Zustimmung in der Fassung der Kommifsion durchweg versagte.

Den 8. 3 des Gesetzentwurfs hat dle Kommission in fol— gender Fassung vorgelegt:

Die Staatsgewalt in Elsaß und Lothringen übt der Kaiser aus.

Bis zum Eintritt der Wirksamkeit der Reichsversassung wird für Elsaß und Lothringen das Recht der Gesetzgebung in seinem ganzen Umfange vom Kaiser mit Zustimmung des Bundesrathes ausgeüht.

Dem Reichstage wird für diese Zeit über die ertasfe—⸗ nen Gesetze und allgemeinen Anordnungen und über den Fortgang der Verwaltung jährlich Mittheilung gemacht.

Nach Einfuhrung der Verfassung steht bis zu anderweitiger Re— gelung durch Reichsgesetz das Recht der Gesetzßebung auch in den der

, ,, ,, in den Bundesstaaten nicht unterliegenden Angele⸗

genheiten dem Reiche zu.“ (Die gesperrten Worte sind von der Kommission vorgeschlagen.) Hierzu lagen verschledene Amendements vor, u. A. von den Abgg. Schenck von Stauffenberg und Lasker: S. .3 Abs. 2 zu fassen:

„Bis zum Eintritt der Wirksamkeit der Reichsverfassung ist der Kaiser bei Ausübung der Gesetzgebung an die Zustimmung des Bun— desraths und bei Gesetzen, welche Elsaß und Lothringen mit Anleihen oder NUehernahme von Garantien belasten, auch an dle Zustimmung des Reichstages gebunden. .

Alle diese Anträge verfolgen den Zweck, dem vom Kaiser unter Zustimmung des Bunbesrathes ausgeübten Recht der Gesetzgebung schon während der Dauer des Provisoriums die Mitwirkung des Reichstages, eventuell in der Form nachträg— licher Genehmigung, oder die Mitwirkung einer elsässisch⸗ lothringischen Landesvertretung mit berathender Stimme zur Seite zu stellen.

Nachdem die Abgg. Dr. Lamey, Dr. Römer, Frhr. Schenck v. Stauffenberg und Dr. Wigard uͤber diese Anträge gesprochen hatten, nahm der Staats⸗Minister Delbrück das Wort zu einer längeren Erklärung. (S. dieselbe in der heutigen Beilage.) „Bei der Abstimmung wurden alle Amendements abgelehnt bis auf den Antrag der Abgg. v. Stauffenberg und Lasker und eine unerhebliche redaktionelle Aenderung, die der Abg. Duncker empfohlen hatte, in Alin. 4 »Reichsverfasfung« statt Verfassung« zu setzen. Mit diesen Aenderungen wurde §. 3 genehmigt, desgleichen ohne Debatte §. 4, dem bie ed for zugefig y.

»Die Anordnungen und Verfügungen des Kaisers bedürfen ihrer Gültigkeit der Gegenzeichnung n glei a l he der ken die Verantwortlichkeit übernimmt «*

träge vor:

Verwendung der franzoösischen Kriegsentschädigung au Zuweisung 9.

verbündeten Staaten Bedacht geommen werde, um daraus den J servisten und Landwehrmännein, welche wegen des Krieges ge . Frankreich zu den Waffen gerufen waren, und den Familien der in gen Reservisten und Landwehrmänner, welche hierbei das Leben ein. ö leg zu Finn ; er, Abgg. Jensen und Dr. Windthorst (Meppem): Der Reichstag wolleschließen: in dem vorstehenden irn. statt

nen Bundesstagten resp. Provinzen. 3) Des Abg. von Blanckenburg und Genossen:

in dem vorliegenden Antrage ausschließlich zur

von Bunsen und Genossen zur Tagesordnung üherzugehen.

schriftlich eingebracht:

7.

füllen und in dringenden Nothfällen einzelnen, durch den Krieg be⸗

eine Aufbesserung gewähren zu können.

lehnskassen, als Sache des Reiches sich nicht wohl behanbeln lasse.

Reichskanzler in dieser Frage als nicht zutreffend.

Zu diesem Antrage lagen folgende Verbesserungs. An

r ig rel n . —̃ er Reichstag wolle beschließen: an den Herrn Reichska . Ersuchen zu stellen, daß bei Ausarbeitung eines Gefe leni e,

stimmter, nach den Kriegsleistungen zu bemessender Summen an die

gebüßt haben, eine durch Landesgesetzßebung näher zu bestimmend

der Worte: »an die verbündeten Staaten« zu setzen: „an die einzel.

Ber Reichstaͤg wolle beschließen; In Erwägung, daß es . naessen ist, Anträge auf l rede ig gr, 3. cad enf e nn J Mehrferderungen für die Armee und deren Angehörige, der Inin ö tive des Kaisers und der verbündeten Negierungen zu Üüberlgssen, n Erwägung, daß nue die verbündeten Regierungen in der Lage iim . den Umfang des Bedürfnisses einer Unterstaͤtzung für die zu ihrem . bürgerlichen Berufe zurückkehrenden Krieger, sowie den Umfang der . dazu vorhandenen Geldmittel zu bemessen, und deren zweckmäßig und befriedigende Vertheilung durch die dazu berufenen und geeigneten Organe zu bewirken; in Erwägung ferner, daß die tigung empfohlenen Kategorien der Reservisten und Landweht. männer nicht für alle Bundesstaaten gleichmäßig zutreffend und n. schöpfend sind; und endlich in Erwäzung, daß der entsprechenden In. tiative der verbündeten Regierungen mit vollem und unbedingtem . Vert auen entgegen gesehen werden darf, über den Antrag der Abgg.

Endlich wurde 4 folgender Antrag des AÄAbg. v. Diest .

An den Herrn Reichskanzler das Ersuchen zu stellen, eine Ein. wirkung auf die Bundesregierungen dahin eintreten zu lassen, daß bei Verfügung üher den zuich Reichsgesez zu überweisenden Anchen der französischen Kriegsentschädigung den Kemmunalverbänden, amt. lichen Beztrken u. s w. welchen die Unterstützung der Landwehr. und Reservisten⸗Familien obliegt, verhältnißmaäßig entsprechende, von vorn herein fest normirte Fonds überwiesen werden, um daraus für die Zukunft gleichmäßiger und gusreichender wie bisher ihre Aufgabe er.

sonders heschädigten Landwehr und Reservisten / Familien schon' jeh 4

Nachdem der Abg. v. Bunsen seinen Antrag motivirt hatte, erklärte sich der Staats⸗-Minister Delbrück, . 3. . . Intentionen desselben durchaus einverstanden, entschieden gegen seine Annahme, weil die Modalitäten der Ausführung, die Be. rechnung nach der Kopfzahl oder der Präsenzstärke der Arme; eines einzelnen Staates, sowie. die Durchführung der Verantwortlichkeit für die Darlehne der zahkreichenꝰ Dar. . die in Aussicht genommen werden, außer, ordentliche Schwierigkeiten darböten, welche sich besser innerhalh der Grenzen der einzelnen Staaten übersehen und überwinden ließen und jedenfalls darauf hinwiesen, daß die Angelegenheit

Der Abg. von Blanckenburg sprach für die motivirte ö Tagesordnung und bezeichnet die Vermuthung, als bestehe ein stilles Einverständniß zwischen den Antragsiellern und dem .

Der Abg. Greil wollte durch sein Amendement den Bun⸗ senschen Antrag seines ceniralistischen Charakters entkleiden, ihn dadurch den abweichenden Berhältnissen der Einzesstaaten in Bezug auf die Einrichtung der Reserve und Landwehr ent.

291

ion der Armee, sondern eine Organisation der Hülfe, die 1 Theil werden müsse, die an den materiellen Folgen per allgemeinen Wehrpflicht und des Krieges litten.

Einem Antrage des Abg. Windthorst (Meppen) auf Ver⸗ weisung sämmtlicher Anträge an eine Kommisston widersprach der Abg. v. Bonin. . .

Der Staats⸗Minister Delbrück erklärte, daß er sich nicht die Fähigkeit zutraue, dem Vertrauen zu entsprechen, das der Antrag dem Reichskanzleramt entgegenbringe. Es sei ihm un— möglich, sich ein Bild zu machen von der Methode, nach der die Höhe der Fonds zu berechnen und das Darlehnsgeschäft in den Einzelstaaten abzuwickeln sei; das AUrtheil über das Erstere wie die Ausführung des Letzteren stehe lediglich diesen Einzelstaaten zu und der Antrag v. Diest bezeichne ganz richtig die Lommunen und Bezirke als die geeigneten Stellen, von denen die Hilfeleistung auszugehen habe. Die Regierungen der Einzelstaaten würden aus ihrem Antheil an der Kriegs— entschädsgung die Mittel zu dieser Hilfeleistung zu entnehmen haben, aber als eine Angelegenheit des Reiches lasse sie sich nicht behandeln. ö.

Der Abg. von Helldorf gab der motivirten Tagesordnung den Vorzug, worauf nach einigen Schlußworten des Abg. von Bunsen und nachdem die Anträge Greil und Jensen zurück- gezogen waren, die Abstimmung des Hauses erfolgte. Der Antrag auf Verweisung der Anträge an eine Kommission, desgleichen die motivirte Tagesordnung und der Antrag von Diest wurden abgelehnt und der Antrag von Bunsen un— verändert mit allen Stimmen gegen die der konservativen Partei angenommen. (Schluß des Blattes.)

Die Kom mission zur weiteren Ausbildung der Statistik des Zollvereins hat die Verhandlungen über die Umgestaltung der jährlichen Erhebungen über die Statistik des Bergwerks“, Hütten und Salinenwesens beendigt und ist zur Zeit mit der Berathung einer umfassenden Statistik der

Industrie⸗ Handels- und Verkehrs gewerbe beschäf⸗ igt, deren Durchführung für das Jahr 1872 in Aussicht ge⸗

nommen wird. Im Uebrigen nähern sich die Arbeiten der Kommisston ihrem Abschlusse, und hat dieselbe insbesondere zur Zeit die dem Bundesrathe zu unterbreitenden Vorschläge in Betreff der übereinstimmenden Ermittelungen der landwirth⸗ schafklichen Bodenbenutzung und der Ernteerträge, sowie der Vlehhaltung im Deutschen Reiche, sodann die Anträge in Be— treff der Statistik des Verkehrs auf den Eisenbahnen defi—

nitiv festgestellt.

Am 18. Mai ist zu Franzensbad der Graf v. d. Schu⸗ lenburg⸗Emden, Mitglied des Herrenhauses, und am 20. d. zu Hamburg der Bischof für Holstein, Dr. Koopmann, ver— storben.

Danzig, 22. Mai. Die Besatzungsmannschaften für die Uebungsbriggs »Undine, und »Musquito« trafen gestern früh hier ein und wurden die beiden Schiffe sofort in Dienst gestellt. Kiel, 22. Mai. (K. Korr.) S. M. Panzerfregatte » Kron⸗ prinz! und S. M. S. »Thetis« sind, nachdem dieselben am 19. 5. Mts. schweren Sturmes wegen wieder nach Neufahr⸗ wasser zurückgekehrt waren, heute früh hier eingetroffen.

Wilhelmshaven, 21. Mai. S. M. S. »König Wilhelm wird am 24. d. hier außer Dienst gestellt werden. Die Offi⸗ ziere und Mannschaften, welche den Abtheilungen der Flotten— stamm⸗Diviston in Kiel angehören, eg. 180 Mann, werden nach Kiel dirigirt und treffen dort am 25. d. Nachmittags ein. Die der hier befindlichen J. Abtheilung angehörenden Mann⸗ schaften treten zu derselben zurück.

Punkte von geringer Bedeutung.

Braunschweig, 22. Mai. In der 69. Sitzung der

Landesversammlung vom 20. Mai fuhr dieselbe in Be⸗ rathung der Wege⸗Ordnung fort, zum Schluß verlas der Präsident, die Berathung unterbrechend, ein Schreiben des , . Staats⸗Ministeriums, durch welches dieses zu den

zum Gesetze wegen Ergänzung der revidirten Städte⸗Ordnung

und der Landgemeinde Ordnung beschlossenen Aenderungen seine Zustimmung giebt, worauf die Versfammlung das Gesetz im Ganzen annimmt. Ministerium zu dem Gesetze, die Ablösung der Stolgebühren

Ebenso hat das Herzogliche Staate betreffend, seine Zustimmung ertheilt, mit Ausnahme zweier Da die Versammlung mit den Aenderungen, welche von der Landesregierung vorgeschlagen

werden, sich einverstanden erklärte, so ward auch dieses Gesetz

von der Versammlung im Ganzen angenommen.

Anhalt. Dessau, 22. Mai. Der »Anhaltische Staats⸗

Anzeiger« meldet in einem Extra⸗Blatt:

»Zu tiefer Betrübniß aller Glieder des Herzoglichen

Hauses hat etz Gott gefallen, den Durchlauchtigsten

Fürsten und Herrn Herrn Leopold Friedrich, von

Gottes Gnaden Herzog von Anhalt, Herzog zu

Sachsen, Engern und Westfalen, Grafen zu Aska—

nien, Herrn zu Zerbst, Bernburg und Gröbzig ꝛc. ꝛc. c., heute,

den 22. Mai, Vormittags 10*½ Uhr, nach mehr als achttägigen

schweren Leiden in einem Lebensalter von 76 Jahren 7 Mo⸗

naten und 21 Tagen aus dieser Welt abzurufen. Mit ernstem

Schmerze werden alle Angehörige des Herzogthums Anhalt die

Kunde von dem Dahintritt ihres Landesherrn vernehmen, eines Fürsten, dessen landesväterliches Herz mit allen Fasern an

seinem geliebten Lande hing, dessen eifrigstes Streben während

einer fast 54jährigen Regierungszeit es war, des Landes Wohl in

eitlichen wie in geistigen Gütern zu pflegen und zu fördern. gn Segen bleibe sein Andenken!«

Herzog Leopold war am 1. Oktober 1794 geboren und

succedirte seinem Großvater, dem Herzoge Leopold, am 9. August 1817 im Herzogthum Anhalt⸗Dessau, nach dem am 23. November 1847 erfolgten Ableben des Herzogs Heinrich diesem laut Ver⸗ trag mit Anhalt⸗Bernburg 2. 7. Mai 1863 im Herzogthum Anhalt⸗Cöthen und nach dem Ableben des Herzogs Alexander diesem am 19. August 1863 auch im Herzogthum AUnhalt⸗Bernburg, in Folge dessen er laut Verordnung vom 30. August 1863 den Titel Herzog von Anhalt« annahm. Sein Nachfolger ist der bisherige Erbprinz Leopold Friedrich, geb. 29. April 1831, Königlich preußischer General-Lieutenant à la suite der Armee.

HSesterreich⸗ Ungarn. Wien, 22. Mai. (W. T. B.) Die Delegation des Reichsraths ist heute eröffnet worden. Ritter von Schmerling wurde zum Präsidenten, Vidulich zum Vize⸗Präsidenten gewählt. Graf Beust theilte mit, daß der Kaiser morgen Mittag um 2 Uhr die Mitglieder der Delegation empfangen werde. Derselbe legte sodann den Voranschlag zum gemeinsamen Staatshaushalte nebst einer Denkschrift und be⸗ züglichen Erläuterungen sowie ferner das Rothbuch vor.

Die ungarische Delegation wählte Graf Mailath zum Präsidenten. Derselbe betonte unter Hinweisung auf die auswärtigen Ereignisse die Nothwendigkeit, der Monarchie eine sichere Grundlage nach Außen hin durch Gewährung der zu ihrer Wehrfähigkeit erforderlichen Mittel zu bieten.

Im Voranschlage für das Ministerium des Aeußern sind die Gesandtschaften in Carlsruhe und Darmstadt ganz aufgehoben, für Dresden und Stuttgart sind nur Residenten⸗ posten angesetzt. Die Gesandtschaft in München soll unverändert bleiben.

k v. 4 —— 26 —— // / r /

21 23 en ? 2 K— w 1

Um 5 Uhr wurde die Sitzung geschlossen.

Die heutige (I.) Plenar- Sitzung des Deutschen Reichstages wurde um 11 Uhr durch den Präsidenten Dr. 4 net, ö

Am Tische de undesrathes befanden sich die Staats— Minister Delbrück, von Roon, von Pfretzschner und andere Bundesbevollmächtigte, sowie mehrere Bundes Kommissare.

Der erste Gegenstand der Tagesordnung war der von den Abgg. von Bunsen, von Bonin, Schulze, von Unruhe ⸗Bomst, Dr. v, Niegolewski und v. Mallinckrodt eingebrachte dringliche An⸗ trag (unterstützt von allen Fraktionen, mit Ausnahme der Kon— servativen, welche sich dem unten nachfolgenden Antrage des Abg. von Blanchkenburg auf Uebergang zur Tagesordnung an— dier n,, dar ,

»der Reichstag wolle beschließen; an den Herrn Reichskanzler das Ersuchen zu stellen, daß bei Ausarbätung ,. . Sec die Verwendung der franzoöͤsischen Kriegsentschädigung betreffend, auf Bildung eines Fonds Bedacht genommen werde, um daraus den! jenigen Reservisten und Landwehrmännern, welche bei ihrer Heimkehr aus dem Kriege gegen Frankreich einer Aufhülfe zum Wiederantrüt ihres bürgerlichen Berufs dringend bedürfen, diefe Aufhülfe durch

Darlehen oder, wo es nöthi t wahren es nöthig ist, durch einmalige Gaben zu ge

sprechender machen und dürch Wegfall des dauernden Fonds den Verdacht beseitigen, als handle es sich um eine Arß von a,,, . ern ge. erm, . er Abg. v. Diest suchte von seinem Antrage nachzuweisen, . 3 k die , . ba erg r w nn ö. . . v. Blanckenburg geäußert worden, gegen dieselben nich ge, e . . , . . . bg. Schulze führte aus, daß die Angelegenheit unter allen Umständen vor das Forum des . . ohne dessen Zustimmung die einzelnen Staaten mit den erforderlichen Fonds aus der Kriegsentschädigung nicht ausgestattet werden könnten. Auch liege hier ein durchaus geeigneter Fall für den Reichstag vor, von seinem Recht der Initiative Gebrauch zu machen. Der Abg. v. Hennig hatte sich, der Einzige in der Fraktion der Nationalliheralen, von der Unterstützung des Bunsenschen Antrags ausgeschlossen und zwar deshalß, weil er ein Gegner der reinmaligen Gaben« ist, die zu vertheilen Sache der Ge. meinden, aber nicht des Staates sein soll. Diese Worte bean. tragte er in dem ursprünglichen Antrage, dem er im Uebrigen beipflichtete, zu streichen. . Der Abg. v. Unruhe⸗Bomst bezeichnete als den Zweck des auch von ihm miteingebrachten Prinzipalantrags nicht eine partielle

Die im Rothbuche veröffentlichte Depesche des Grafen von Beust an den Grafen von Wimpffen vom 18. Februar 1871 lautet wörtlich wie folgt:; . . .

»Herr General von Schweiniß hat mir Abschrift des Erlasses übergeben, mit welchem Herr Staats-Sekretär von Thile unsere Aus⸗ sührungen vom 22. Januar in Sachen der Donauschiffahrtsfrage beantwortet. Es kann mir nur zur freudigsten Genugthunng ge— reichen, die Ansichten, welche ich in jener Depesche zu entwickeln Gelegenheit hatte, von der Regierung Sr. Majestät des Kaisers und Königs Wilhelm in so vollständiger und rückhaltsloser Weise getheilt zu seken. Ich darf wohl annehmen, daß die Zustimmung, welche

Sachsen. Dresden, 22. Mai. In der Sitzung der Landes-⸗Synode vom 20. Mai bildete den ersten Gegenstand der Tagesordnung der Bericht des Verfassungsausschusses, be— treffend die Wahl von Wahlmännern der Mutter- mit Tochter⸗ oder Schwesterkirche. Darauf folgte die Berathung des Antrags bezüglich einer Revision der Kirchenvorstands⸗ und Synodal⸗Ord⸗ nung, ein Antrag, betreffs der geistlichen Fürsorge für die Truppen im Felde und einer in Bezug auf Bußtags, und Pfingst— kollekten. Zum Schluß erklärte auf eine Anfrage der Staats— Minister Dr. v. Falkenstein, daß das Kirchenregiment eine Vor⸗ . lage über Abschaffuug des Dispensationswesens von kirchlichen das Berliner Kabinet dem Projelte einer von uns anzubahnen— Gesetzen, jedoch noch nicht zum Vorlegen an die jetzige Synode den Stromregulirung der untern Henan entgegenbringt, auch bearbeite. Es kämen hierbei sehr verwickelte Fragen zur Er⸗ den Detgils unferes Vorshlages nicht versagt geblieben ist. Ih ledigung. Die Kommunikationen zwischen den verschiedenen , . ae ln; ,, . i n

. j . ü . j 9 156 * Ane ( ö ö ö . , Gange, auch die landständische Konkurrenz Kaisers und Königs in der angeregten Frage erfüllen mußte. Ich

n, ,,. ; 2 darf sie wohl als einen Beweis mehr betrachten, daß die freie und ; geipzig, 2. Mai. Heute gegen 12 Uhr traf Se. König. r ,. Würdigung unserer beiderfeinigen Interessen nur zur liche Hoheit der Prinz Adalbert von Preußen auf der günstigsten Entwickelung der Beziehungen beider Reiche und zur BVe— Berlin⸗Anhalter Bahn hier ein und reiste unter Benutzung der

. festigung des freundschaftlichen Verhältnisses beitragen kann, das sie Verbindungsbahn 12 Uhr 20 Minuten auf der westlichen in so erfreulicher und verheißungsvoller Weise jetzt schon vereinigt. Staatsbahn weiter nach Earlsbad.

Eure Excellenz sind beauftragt, sich in diesem Sinne dem Herrn