1871 / 19 p. 13 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 25 May 1871 18:00:01 GMT) scan diff

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Boden gewachsene Selbstäͤndigkeit einem großen Gemeinwesen, wie k . zu assimiliren und es dadurch vorzubereiten. Hier handelt es sich gerade darum eine Selbständigkeit zu entwickeln, die bisher unter dem starken Druck einer Centralisation gelitten hat. Um sich über viele Fragen nicht nur selbst ein Urtheil zu bilden, sondern auch Ihnen und dem Bundesrath für die spaͤtere Ent⸗ scheidung ein Urtheil zu unterbreiten, ist der Termin von andert- halb Jahren, fürchte ich, zu kurz gegriffen. Ja ich halte auch schon den Termin bis zum Jahre 1874, den wir selbst gestellt haben, für einen ziemlich willkürlich gegriffenen. Es kann ebensogut dann das Bedürfniß vorhanden sein, diese Verwallung, vor deren Anfang wir vielleicht stehen, zu verlängern, falls sie sich bewährt, wie ja auch das Bedürfniß eintreten kann das gebe ich sehr gern zu Ihnen schon näch einem halben Jahre, nach einem ganzen Jahre zu sagen, die Sache sei so weit fertig, um in die Reichsverfassung aufzugehen, und daß wir dann weitere Schritte zu deren voller Anwendung thun können. Ich möchte Sie bitten, doch nicht dem Verdacht Raum zu geben, als ob in der Regierung und ich kann hierbei nach meiner ganzen amt— lichen Stellung meine Person einigermaßen in den Vordergrund

stellen als ob in mir irgend ein Bestreben vorhanden wäre, diese

schwerwiegende Verantwortlichkeit eine Stunde länger zu tragen, als durchaus sachlich nothwendig ist Ich bin meiner ganzen Natur nach nicht regierungsbedürftig, das heißt passiv in hohem Grade, aber ich habe nicht das Bedürfniß, zu regieren und lasse gern Andere freie Bewegung. Also, meine Herren, die Befürchtung ist wirklich nicht begründet, daß wir diese Verantwortlichkeit länger in der Hand würden behalten wollen, als dringend nothwendig ißt zu den Auf— gaben, die uns gestellt sind, und die vielleicht in so kurzer Zeit kaum erfüllbar sein werden, wie es anderthalb Jahre sind. Mit dem Beamten⸗ personal geht es wie mit der Marine: man kann zwei Schiffe kaufen, abet so lange man keine Matrosen und keine zuverlässigen Seeleute hat, nützen die Schiffe allein nicht viel. So ist auch in diesem Lande meines Erachtens zunächst die Aufgabe, sich einen zuverlässigen Beamtenstand heranzuzieben, der, wenn es nach meinen Wünschen geht, so viel als möglich aus Eingeborenen bestehen muß, welchem wir trauen können, welchen wir nach unseren Begriffen für befähigt haten. Das sind alles Sachen von Bedeutung Es ist auch möglich, daß wir zuerst in der Ernennung der höheren Beamten Mißgriffe machen, daß nicht gleich Alles gelingt und einschlägt, daß man Wochen und Monate verliert, ehe man auf den richtigen Weg kommt; unfehlbar ist Niemand, und auch eine von dem Reichs tage stärfer bevormundete Regierung würde immer dieser Ge⸗ fahr verfallen. Es ist also möglich, daß wir Zeit ver—⸗ lieren. Wird ein definitiver Zustand geschaffen, dann muß auch die Beamtenschaft, die dort hingestellt ist, sich aller der Garan—⸗ tien, auf denen die Zuverlässiakeit der Deutschen Beamten beruht, erfreuen, dann muß das Versetzen, das Revoziren aufhören und man muß ven veuten diejenigei Garantien für die Dauer ihrer Exzistenz geben, die die Beamten bei uns haben. Ich möchte Sie daher dringend bitten, lassen Sie diese Befürchtung aus alter Zeit, von der ich wirklich sagen möchte: ich weiß nicht, was soll sie bedeuten! Lassen Sie die und glauben Sie nicht, daß die Re⸗ gierung das Bedürfniß hat, von ihrer Diftatur einen längeren Ge— brauch zu machen, als es nothwendig ist, und sie wird sich bald genug diese Frage vorlegen. Es ist aber sehr viel schwerer zu sagen, wir wollen die Dittatur verlängern und dadurch dem Lande ein Miß⸗— trauensvotum von Seiten des Reichs tages zu geben, während es leicht ist zu sagen: wir wollen sie verkürzen.

Eine zweite Angelegenheit, bei der ich das Gefühl hatte, während meiner Abwesenheit ein Mißtrauensvotum bekommen zu haben, und die, ich mnß sagen, mich personlich schmerzlich berührt hat, ist die Frage wegen der Schulden, das Amendement der Herren Lasker und von Stauffenberg. Ich weiß nicht, ob Sie sich den eigenthüm—⸗ lichen Eindruck zu vergegenwärtigen im Stande sind, den es mir machen mußt als ich von den Friedensverhandlungen zurückkam, wo definitiv die Schuldenfreiheit des Elsaß sanktionirt war, und diese Kreditloserklärung meiner Person mir entgegen tam. Ich uberschätze meinen Antheil an der Herstellung des Friedens überhaupt nicht, er gebührt wesentlich unsern tapfern gr g irn, ich habe nur ihre Thaten zu registriren gehabt, wenn ich aber an irgend etwas einen persönlitzen Antheil, ja das Resultat fast, allein mir zu— schreiben kann, so ist das Ergebniß, daß Elsaß vollständig schuldenfrei ist, und es war das nicht leicht zu machen. Es hat mir außerdem dringend am Herzen gelegen, diesem Lande die Geldquellen, die ihm augenblicklich fehlen, wieder zu eröffnen; ich weiß nicht, ob Ihnen bekannt ist, daß noch heute bei Straßburg die Ruinen, der Schutt liegt, eben wie er nach dem Bombardement ge⸗ legen hat, daß aus Mangel an Veitteln, welche die Grundlage der amtlichen Anordnungen sind, aus Mangel an amtlichen Initiativen, welche dort leitend und fördernd eingreifen könnten, noch heute kein Stein aufgebaut ist; es stand zu befürchten, daß, wenn es so bleibe den ganzen Sommer hindurch, die Leute nicht unter Dach kommen, da ihnen Betriebskapital fehlt, und daß sie heim Eintritt des Winters sich in einer ähnlichen Lage be— finden würden. ch habe deshalb mein Augenmerk darauf ge— richtet, aus den französischen Kriegskontrivutionen eine erhebliche Zahlung noch früher flüssig zu machen, als es bei dem Frieden be— dungen war; ich habe dies dadurch erreicht, daß sch mich anheischig machte, einen Theil der ersten Zahlung in französischen Banknoten an—= zunehmen, welche in Elsaß und Lothringen, und Frankreich vollständig Pari stehen und als Zahlungsmittel für üns jeden Tag verwerthbar Rind. Ich habe dies aber nur unter der Bedingung sofortiger Zahlung gethan, weil wir jetzt den Cours der Banknoten kennen, für die Zu⸗ kunft ist das für uns eine unbekannte Größe. Mit Rücksicht auf die Be⸗ dürfnjsse unserer Truppen in Frankreich, aber auch im Elsaß habe ich st pulirt, daß heute über acht Tage die erste Rate von 40 Millionen Francs,

sei es in Mühlhausen, Straßburg oder Metz ausgezahlt werde um fie dort zur Disposition zu haben, acht Tage später wieder 40 Millionen und am 15. Juni 45 Millienen, zusammen 125 Millionen Francs, die, soweit wir sie in Frankreich brauchen werden, in Rheims oder sonst wo bei unseren Truppen einzuzahlen sind, soweit wir sie aber ün Eliaß verwerthen können, in Muͤhlhausen oder Straßburg zahlbar sind. Um die Dispositionsaussichten des Finanz-Ministers über die erste Nate von 5900 Millionen nicht zu vermindern, habe ich mich zur Annahme von Banknoten nur unter Ler Bedingung verstanden, daß ron der zweiten Rate, die erst am Ende dirses Jahres nothwendig

fällig sein würde, ein gleicher Berrag von 125 Millionen in den in Frieden stipulirten Zahlungsmitteln bereits im Laufe dieses Sommerß

60 Tage nach der Einnahme von Paris gezahlt werde. Wir sind dadurch

in die vortheilhafte Lage gekommen, für alle diejenigen Bedürfnisse,

die wir in franzoͤsischen Banknoten decken können, sofort die Zahlungs— mittel in der Hand zu haben. .

Mit allem diesem in der Tasche und mit dem schuldenfreien Elsaß komme ich nach Hause und glaubte hierüber im Interesse des Elsaß

zu einiger Anerkennung berechtigt zu sein, und was mir entgegen.,

springtf ist die Erklärung, wir schicken Euch diesen Kanzler, aber leiht

ihm kein Geld, wir stehen nicht gut für ihn.

Ich werde wie ein leichtfertiger Schuldenmacher dem Lande gegen—⸗ über hingestellt.

Nun, meine Herren, die Sache ist in keiner Weise von erheblicher

praktischer Bedeutung. Mir wäre es nicht beigekommen, daß mir auch nur das Recht beiwohnen würde oder dem Bundesragth, für das Eliaß

eine Schuld zu kontrahiren, wenn wie die Elsasser selbst nicht gefragt haben, die sind die Erstberechtigten; und ich möchte doch davor warnen, daß Sie sich dem Gedanken ergeben, die Elsasser in ihren lokalen Interessen von hier aus bevormunden zu wollen, den Reichs. tag gewissermaßen als Elsasser Landtag zu substitulren. Dabei dürften die Elsasser meines Erachtens doch wohl zu kurz kommen. Alle anderen deutschen Volksstämme hbesorgen ihre Geschäfte, soweit sie nicht der Reichsfompetenz anheimfallen, unter eigener Mit. wirkung; wie sollten die Elsasser dazu kommen, bei Vertretung ihrer eigensten Angelegenheiten mit einer Versammlung von nur 16 unter 400 dazu fommen, die Pommern, Württemberger, Sachsen, Hannoveraner u. s. w. über ihre engeren Lander verbältnisse abstimmen zu lassen. Ich habe mit den Elsasser Deputirten, die noch ror Kurzem hier waren, über diese Sache ge⸗ sprochen, und die waren ihrerseits ebenfalls erstaunt über desen Mangel an Vertrauen, den man zu ihnen in eigener Besorgung ihrer Geschäfte hätte. Sie sagten mir: wenn wir nun das Bedürf⸗ niß hahen, eine Universität zu gründen, ein Theater zu bauen, eine Eisenbahn anzulegen, unser Wegenetz zu vervollständigen, sollen wir

dazu keine Departementalschulden machen können?

Die Versuchung für die Regierung, dort auf das Elsaß nutzlose Schulden zu kontrahiren, ich wüßte nicht, wozu die führen sollte, was wir mit dem Gelde machen, zu welchem Zweck wir Schulden machen sillten, es sei denn, daß das Wand selbst

erklärt: wir haben bestimmte Bedürfnisse, wir wollen zur Befriedigung derselben tine Rnleihe machen, eine Freiheit, die ja Jedem gestattet wird. Warum wir dieses Land, dessen Be⸗ wohner doch vollkommen ausgetragene Kinder sind, die ihre Geschäfte

vollständig verstehen, warum wir dieses Land gewissermaßen unter

eine Reichs pormundschaft fiellen wollen, das fann ich nicht verstehen.

Ich kann Ihnen nur sagen, meine Herren, ich würde es im hoch, sten Grade bedauern, wenn Sie bei diesem Amendement beharren würden; ich würde dann im Bundesrath den Antrag stellen, der Vor lage eine neue Gestalt zu geben, bei welcher die persönliche Mitwir- kung des Bundeskanzlers ausgeschlessen ist. Es widerstrebt meinem persönlicken Ehrgefühl, unter dieser Kreditlos Erklärung in die mit zugedachte Stellung einzutreten Es läßt sich ja sehr leicht eine andere Einrichtung finden: Se. Majestät der Kaiser kann ja einen verantwortlichen Minister für Elsaß und Lothringen ernennen, det dies übernimmt; ich habe als Bundesfanzler eigentlich dazu keinen nothwendigen Beruf. Ich habe dazu mein Amt nicht übernommen, um diese Veranfwortung für die Diktatur in diesem großen und be deutsamen Moment und in diesem Lande zu tragen, wenn sie mir nicht so übergeben wird, daß ich ver das Land treten und sagen kann: ich komme mit dem vollen Vertrauen des Deutschen Reiches aus- gerüstet. Hat man das Bedürfniß, mir Kautelen gegenüberzustellen, als 5b man befürchtet, ich könnte mit den Schätzen dieses Landes irgend welchen Mißbrauch treiben? Ich spreche von mir, denn so

lange ich Kanzler bin, kann ohne meine Mitwirkung nichts geschehen; die Sache ist gegen meine Person gerichtet, denn ich kann nach der Lage der Dinge in der Frage nicht majorisirt werden, ohne Zustim— mung des Kaisers ist kein Gesetz möglich. Ich bin sehr gern ber jeden Dienst zu leisten, den das Land noch aus mir ziehen kan

Aber gehen Sie mir die Höögiichteit, daß ich en foich's Amt milw Fraudigteit übernehme und befreien Sie mich von diesem Votum

das ich nicht anders denn als Mißtrauen bezeichnen kann.

Nach dem Abg. Lasker nahm der Fürst⸗Reichskanzler noch einmal das Wort:

Ich ergreife zunächst das Wort, um einem Mißverständniß ent, gegen zu treten, zu welchem meine Aeußerung über Anerkennung dem Herrn Vorredner Anlaß gegeben hat Er schien zu glauben und sch würde es beklagen, wenn sich diese Meinung festseßte daß ich mich über Mangel an Anerkennung meiner politischen Thätigkeit im Allgemeinen beklagt hätte; da wäre ich seyr unbescheiden, sie ist mit weit über mein Verdienst geworden, und ich fühle mich durch die Anerkennung meiner Mitbürger von vielen Seiten her in hohem

Grade geehrt und befriedigt.

Die Anerkennung, von der ich gesprochen habe und die ich hier vermisse, ist lediglich die Anerkennung meines Bestrebens

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das Elsaß nicht mit unnöthigen Schulden zu ba n, und das hatte ich in einer mehr ornamentalen Redemseise ausgesprochen, deß ich geglaubt hatte, durch meine Bemühungen Vertrauen das wäre das richtige Wert zu erwecken, denn ich hätte ja leicht ein anderes Abkommen mit den Franzosen abschließen können, das uns diese Ersrterungen erspart hätte. Daß ich dieses Vertrauen, welches ich glaubte mir erworben zu haben, hier nicht wiederfand, diesen Eindruck kann selbst eine so geschickte Interpretation und ein so gewandter Redner, wie der Herr Vorredner, mir nicht nehmen und nicht beseitigen. Es ist ja nicht das erste Mal, daß der Herr Vor— redner und seine Parteigenossen mir erklärt haben, daß sie unbedingtes Vertrauen zu mir hätten, daß sie es aber in ihren Voten und Anträgen nicht zu bethätigen für gut befunden haben, und die Thatsache bleibt auch hier für mich bestehen, was auch erllärt sein mag. Die Herten mögen Vertrauen zu mir nach andern Richtungen haben hier haben sie das Vertrauen zu mir nicht, sondern fühlen das Bedürfniß, dem Elsaß gegenüber mich und rie Verwaltung zu binden und zu verhindern, daß wir nicht etwa Schalden machen; zugleich liegt darin eine sachliche Tendenz, dem Neichstage die Attributionen und Funktionen eines elsassischen Land tajes, der sehr wohl ins Leben treten kann, beizulegen. Es ist viel zu früh, sich darüber zu entscheiden. Wenn der Herr Vorredner zu— gieht, es könnten auf die Departements Schulden gemacht werden, so invalidirt er dadurch seinen Antrag; aber wenn der Antrag so stehen bleibt, so könnten auf die Departements leine Schulden gemacht werden; wenn aber Schulden auf die drei Departements gemacht werden, so haften sie auch auf dem ganzen Lande; ob 300 Millionen auf Elsaß— Lothringen, oder 100 Millionen auf jedem Departement dort über. nammen werden, das kommt schließlich auf dasselbe hinaus.

Auf die anderen sachlichen Gründe, die meiner ganzen An— schauungsweise über das vorliegende Rechtsverhältniß, über die Folgen, bie es haben kann, wenn das Geseß nicht zu Stande kommt, zu Grunde liegen, will ich mich, weil ich prinzipielle Streitigkeiten ver— meide, wo ich sie vermeiden kann, nicht einlassen; ich kann nur meine reifliche und wohlerwogene Entschließung wiederholen: wenn dieser Artikel stehen bleibt, so kann ich das Hare, das mir durch den §. 4 dieses Gesetzes beigelegt werden soll, als Kanzler nicht überneh— wen, sondern muß bitten, das zu streichen und auf diese Weise Seiner Majestät dem Kaiser die Freiheit zu lassen, einen für das Elsaß ver— antwortlichen Minister zu ernennen, der ich alsdann nicht sein würde; denn ich glaube nicht so viel Vertrauen habe ich zu dem Vertrauen der Herren —, daß Sie beabsichtigen, daß ich in dem Falle mein Amt als Reichskanzler niederzulegen haben würde ein Anderer wird dann vitlleicht die Elsasser Verwaltung übernehmen, ich aber als Kanzler und auch als Minister nicht; ich müßte dann, wie schon ge— sagt, entweder bitten, daß hier in der Versammlung ein Antrag ge— stellt wird auf Streichung des Artikels und Substituirung eines an— deren verantwortlichen Ministers außerhalb meiner Person, oder ich würde diese Aenderung im Bundesrathe geltend zu machen suchen.

Ueber die Verhandlungen mit dem Königreich Portugal in Betreff des Handels- und Schiffahrtsvertrags gab der Bundeskommissar, Geheimer Regierungs-Rath Dr. Michaelis, 1 r Sitzung des Reichstags am 24. d. M. folgende Aus— unst:

Der vorliegende Antrag giebt mir Veranlassung, Ihnen einen Rückblick zu geben auf die Bemühungen, welche bisher von Seiten der aue wärtigen Verwaltung im Sinne jenes Antrages aufgewandt sind, und einige Worte zu sagen über die Erfolge, welche diese Be⸗ imnühungen bis jetzt gehabt haben Der Abschluß des Handels und Schiffabrtsvertrages zwischen Frankreich und Portugal vom 11. Juni 1866 gab schon damals der Königlich preufischen Regierung Ber— anlassung, den Abschluß eines Hand ls. und Schiffahrtsvertrages mit Portugal, welcher sich an diesen zwischen Portugal und Frankreich abgeschlossenen Vertrag anzuschließen haben würde, ins Auge zu sassen. Sie beantragte bei der portugiesischen Rezierung die Einleltung von Verhandlungen uber diesen Gegenstand. Por- tugal erklärte sich im Allgemeinen zu Verhandlungen bereit, wie solche ja durch den vom Herrn Antragsteller angezogenen Art. 12 des zwischen Preußen und Portugal hestehenden Handels. pertrages vorgesehen sind, und behielt sich nur vor, den Zeitpunkt zu bezeichnen, wo dieselben einzutreten hätten. Um jeder Zögerung diesseits vorzubeugen, wurde unterm 27 November 1867 dem preußischen Ge—⸗ sandten der Entwurf zu einem Vertrage mit Portugal, der im Wesentlichen dem portugiesisch⸗französischen Handelsvertrage sich an= schloß, in Tarifen aber einige die Interessen Deutschlands besonders berührende Modifikationen in Anspruch nahm, zugesandt, damit er auf Grund desselben, sobald die portugiesische Regierung bereit sei, in bie Verhandlungen eintreten känne Bald nachher erfolgte der Rück- tritt des portugiesischen Minist riums Casal Ribeiro, und kurz darauf gingen die Verhandlungen von Preußen auf den Norddeutschen Bund über. Der Bandesrath des Zollvereins erklärte sich durch Beschluß vom 18. März 1868 damit einverstanden, daß das Präsidium im Namen des Nord- deutschen Bundes und der nicht zu diesem Bunde gehörigen Staaten des Zollvereins mit Portugal Behufs Abschluß eines Handers⸗ und Schiffahrtsvertrages in Verhandlung trete. Es wurde damals, wie

Ihnen erinnerlich sein wird, um für diese Verhandlungen ein wichtiges

Kompensationsobjekt in Händen zu hehalten, bei der in Folge der Verhandlungen mit Oesterreich eingetretenen Ermäßigung des Wein zolles von 4 auf 23 Thlr. durch den Tarif ein Vorbehalt gemacht, welcher zur Folge hatte, daß Portugal, so lange es den Zollverein nicht auf dem Fuße der meist begünstigten Nationen behandelt, für seine Weine an dieser Herabsetzung von 4 auf 25 Thlr. nicht Theil nimmt. Seitdem ist die diesseitige Vertretung in Lissabon unaus; gesetzt bemüht gewesen, den Abschluß eines Handes vertrages mit Portugal auf der erwaͤhnten Basis herbeizuführen, es sind gleichzeitig

auch ven Seiten der auswärtigen Vertretungen anderer Staaten ich meine Hesterreich, Italien und England Bemühungen in gleicher Richtung für ihre ander angewandt worden; es ist indeß bis jetzt feinem dieser Staaten gelungen, es zum Abschluß eines Handelsber—⸗ trages mit Portugal zu bringen. Ber diesseitig ausgearbeitete Ent⸗ wurf ist der portugiesischen Regierung vorgelegt, dieselbe hat die Prü- fung desselben durch den Generalrath für Handel veranlaßt, die ver—= schiedenen aufeinander folgenden Regierungen haben sich mehrfach be— reit erklärt, auf der Basis der Betheiligung des Zollvereins an den Frankreich eingeräumten Vottheilen in Unterhandlung zu treten; es ist indeß bis jetzt zu weiteten Schritten nicht ge— diehen. Es liegt der Grund dieser Verzögerung in ver— schiedenen Umstanden: der erste ist wohl der, daß in Portugal die politische Entwickelung in den letzten Jahren eine sehr bewegte war und daß die aufeinanderfolgenden neuen Regierungen immer zunaͤchst mit so bedeutenden inneren politischen Schwierigkeiten zu kämpfen batten, daß sie die auswärtigen handelspolitischen Verhältnisse zu= nächst außer Acht lassen mußten. Es iiegt der Grund ferner in stnan- Wellen Rücksichten, namentlich aber in Rücksichten handelspolitischer Natur, in Rücksichten auf die in Pertugal selbst in Folge des Ab- schlusses des Handelsvertrages mit Frankreich hervorgetretene schutzzöllnerische Bewegung, welche sich sowohl gegen diesen Vertrag als auch gegen die Ausdehnung desselẽ⸗ auf an- dere Länder richtete, Nur in einer Bezichung ist eine Besserung unserer Lage erzikt worden, nämlich in Be⸗ treff der Schiffahrté verbältnisss Der Artikel 27 der Einleitung des portugiesischen Zolltarifs vom 18. Dezember 1861 bestimmt nämlich, daß ausländische Wanren, welche in indirektem Verkehr eingeführt werden, einen Zollzuschlag von ) zu zahlen haben. Dieser Bestimmung entsprechend ist in dem portugiesisch - französischen Handelsvertrag die Bestimmung aufgenommen, daß die französischen Waaren die Zolvortheile nur dann genießen, wenn sie entweder auf französischen oder portugiesischen Schiffen eingehen. Von Seiten der diesseitigen Vertretung wurde von vornherein erklärt, daß auf eine solche Bestimmung in einem für den Zollverein mit Portugal abzu- schließenden Handels- und Schiffabrtevertrag nicht würde ein⸗— geßangen werden können, weil der Export des Zollvereins vielfach den indirekten Weg benußen muß. Es wurden außerdem die Bemühungen dahin gerichtet, auch unabhängig von dem Abschlusse eines Vertrages die portugiesische Regierung zu überzeugen, daß der Wezfall dieser Bestimmung nicht nur im Interesse des Zoll= vereins, sondern im Inttresse Portugals selber liege. Neuerdings ist nun in Portugal durch Gesetz vors 22 ezamher n J die Marthe -n, jener Bestimmung hinsichtlich solcher Waaren angeordnet worden, welche auf Schiffen derjenigen Länder eingeführt werden, in welchen ein ähnlicher Differenzzoll nicht besteht. Da diese Voraussetzung für die deutsche Schiffahrt zutrifft, so ist jener Differenzialzoll für die deutschen Schiffe aufgehoben worden. J

Sie sehen, meine Herren, daß die auswärtige Vertretung unausgesetzt und pflichttreu bemüht gewesen ist, einen Handelsvertrag, der mindestens Deutschland an den Vortheilen hbetheiligt, welche Portugal Frankreich eingeräumt hat, herbeizuführen, daß es Umstände gewesen sind, welche vollständig außerhalb der Einwirkung des Deutschen Reiches und seiner Vertretung lagen, welche das Zustandekommen eines solchen Vertrages bisher gehindert haben. Ich glaube daher nicht, daß der Antragsteller berechtigt ist, wie er es in den Motiven thut, zu sagen, daß dieses Geschäft nicht eifrig betrieben worden sei; ich kann ihm versichern, es ist unausgesetzt mit dem größten Eifer betrieben worden. Was die zweite, von dem Herin Antragsteller, in seinen Motiven wenigstens, angtregte Frage betrifft, die Frage nämlich, weshalb in den von ihm dort aufgeführten Häfen feine Konsular— agenten angestellt seien, so gehört zur Knstellung von Konsular— agenten außer der einen Vorbedingung, daß dort ein dem Handel geöffneter Hafen existire, noch die zweite, daß ein Bedurfniß vorliege, für die Vertretung der diesseitigen Interessen dort einen Konfularagenten anzustellen, und die dritte, daß sich ein geeig= neter Kandidat für dieses Amt an den betreffenden Hafenplätzen fin det. Der Herr Antragsteller hat es zu meinem Bedauern unterlassen, das Bedürfniß sowohl, als aach die Möglichkeit der Anstellung von Konsularagenten in Betreff der von ihm genannten Hafenplätze nach zuweisen. Es ist bisher bei der Anstellung ven Konsularagenten überhaupt und namentlich an den hier in Rede stehenden Plätzen, so bald von Seiten der Interessenten des Handels und der Schiffahrt das Bedürfniß geltend gemacht wurde und andererseits anerkannt werden mußte, stets mit ihunlichster Beschleunigung dafür Sorge ge—⸗ tragen, daß ein Konsularagent angestellt wurde, Auf den E pperdischen Inseln haben wir Konsuln auf Ilhardo Sal, Majo, St Vincente; ferner haben wir einen Konsul auf der von dem Herrn Antragsteller genannten Insel St. Thoömi und dieser auf St. Thomi angestellte Konsul fungirt zugleich für Prinzipe. Von den Srten, wo der Herr Antraasteller die konsularische Vertretung vermißt, fallen also aus: Inglez, weil dort ein Konsul sich befindet (es liegt auf der nsel Maso), ferner die Insel St. Thomi, und ferner Prin- zipe, die übrigen von ihm angeführten Stellen sind zum größten Theil derartig, 26 ein Interesse, dort eine tonsularische Vertretung zu haben, gar nicht anzunehmen ist, und daß zu gleicher Zeit die Unmöglichkeit vorliegt, dort eine geeignete Ver⸗ sfretung zu finden. Es ist mit der größten Sorgfalt den Wünschen des Handelsstandes nachgekommen, so lange aber von feiner Seite ein Interesse an der Vertretung in einem Hafen, wo vielleicht außer der Negerbevölkerung nur einige Soldaten von euro- päischer Herkunft existiren, geltend gemacht wird, so lange kann un= möglich von der Verwaltung die Initiative dazu ergriffen werden. Der Heir Antragsteller meint schließlich noch die Delagoa⸗Bay und glaubt, daß dort eine Konsularvertretung nothwendig . Es ist möglich, daß die Bay in Zukunft sehr wichtig wird, für den