1871 / 21 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 27 May 1871 18:00:01 GMT) scan diff

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(1647 9 Der diessährige Stettiner Wollmarkt findet am:;

VWollmarkt in Stettin.

16., 17. und 18. Juni (a bo)

statt und beginnt das Auflegen der im Freien gelagerten Wollen:

* * 5 Freitag, den 16. Juni, Morgens z Uhr, wogegen polizeilich gestattet ist, daß die Lagerung von Verkaufswollen in den errichteten festen 6Wollzelten bereits vom 14. Juni Morgens ab erfolgen kann, ohne daß ein Aufichneiden der Säcke, ein Feilhalten oder gar ein Verkauf der Wollen vor dem 16. Juni er. eintreten darf. Das Waagegeld beträgt: 1 Sgr, das Marktlagergeld dagegen: 15 Sgr. pro Centner Brutto, und muß Letzteres auch von denjenigen Wollen entrichtet werden, welche in den Wollzelten zur Lagerung kommen.

Die Wollmarkts⸗Kommission.

Stettin, den 16. Mai 1871.

Hempel.

isse HKorlimer Lonnkbazardl?-HBanmkls.

Die Herren Aktionäre werden hiermit zur Eomstituiremcdlem General-Versnmmlumg auf

*

hierselbst, eingeladen.

Mittwoch, den 31. d. Mts., Vormittags 10 Uhr, nach dem Englischen Hause, Mohrenstr. 49

Fagesordnung:

1) G · -er icht und Fesstellung, dass das Graumcdkapital vollstümqdig gezeiehimet und 10 pt.

auf jede Aktie eingezahlt sind. 2) Wanhl des Ver altumgsratheßs.

Als Legitimation für die Aktionäre gelten die denselben über ihre Zeichnungen ertheilten In terims- Quittungen.

Kerllim, den 24. Mai 1871.

HPDas &aründungs- Comitè.

1642 ktienfabrik Jlandwirthschaftlicher Maschinen und Acker⸗ geräthe in Regenwalde. Bilanz pro 1869. 9 *Yiyn. I) Immobilien ⸗Conto (Abschreibung 3-15pCt.) Thlr. 27/280. 3. Mobilien⸗Conto (Abschreibung 127 pCt.)... 677. 15.

.

3) Modell⸗Conto (Abschreibung 20 pCt.) ..... 5 4) Betriebsmaschinen Conto (Abschreibung 10 pCt.) d 2 9 3) Utensilien⸗ und Werkzeug⸗Conto ) Feuerungsmaterialien⸗Conto Maschinen⸗, Geräthe⸗ und Materialien ⸗Conto Cassa⸗Conto 9) Debitores 106 Schaden⸗Ersatz⸗Conto 11) Reservefonds, Deposital⸗Conto ...... ...... 12) Aktien ⸗Einzahlungsrückstände . Tölt. TG T.

9. I I F &. .

Passiva. I) Grundkapital: 200 Aktien à 500 Thlr. Thlr. 100, 000. ab für 47 nicht begebene Altien 23/000. Thlr. 76/500. 2) Creditores . ...... ... 29735. 3) Dividenden⸗Conto 638. 4) Reservefonds⸗Conto 5) Gewinn⸗ und Verlust ⸗Conto ö Reservefonds⸗Con o Thlr. 2140. 6. 8. b) Conto nuovo 3pCt. Abschreibung Debitores c) Tantisme d 7 pCt. Dividende. .

Th Bi. B. J. Vom Reingewinn werden 7 pCt. Dividende an die Aktionäre ezahlt.

ö. M ndem wir obige Bilanz zur öffentlichen Kenntniß bringen, laden wir die Herren Aktionäre zur ordentlichen Generalversammlung auf Sonnabend den 24. Juni cr, Vormittags 11 Uhr,

im Gasthofe des Herrn Zietlow hierselbst ergebenst ein. Regenwalde, den 24 Mai 1871. Der Verwaltungsrath. gez. A. v. Hagen. Rackwitz. Tieg s. v. Dewitz. Vincent. Bosold.

Vom 1 Juni er. ab tritt für Niederschlesische Stein

kohlen in Wagenladungen von unseren Stationen Alt⸗

' wasser, Waldenburg, Dittersbach und Gottesberg nach

D sämmtlichen Station en der Berlin⸗Goöͤrlißer Eisenbahn

statt der bisherigen Tonnen = resp. Centner Tarife ein neuer Centner Tarif in Kraft.

Sruckegemplare des Tarifs werden bei den genannten Dienst stellen, sowie in Berlin unentgeltlich verabfolgt, so lange solche vor⸗ handen sind.

Berlin, den 23. Mai 1971.

Königliche Direktion der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.

(1640 Braunschweigische Cisenbahn Gesellschaft. Nach Maßgabe des §. 27 unseres Statuts berufen wir auf Dienstag, den 27. Juni d. J., Morgens 11 Uhr, in das Direktions Gebäude unserer Gesellschaft zu Braunschweig die erste ordentliche General- Versammlung, zu welcher sich die Herren Aktionäre nach Maßgabe des § 32 des Statuts bis zum 24. ? Mts. durch Produktion der bislang ausge— gebenen Interimsscheine resp. Aktien entweder bei unserer Gesellschaftskasse oder »der Bank für Handel und Industrie zu Darmstadt, oder »der Direkion der Diskonto⸗Gesellschaft zu Berlin, oder dem Bankhausle von S. Bleichrsder zu Berlin legitimiren wollen (vergl. jed ch §. 32 des Statuts letzten Sat). Zur Verhandlung und Beschlußnahme kommt: Erstattung des Berichts über die Prüfung des Rechnungs— Abschlusses für das Jahr 1870. Braunschweig, den 24 Mai 1871. Der Aufsichtsrath der Braunschweigischen Eisenbahn ; Gesellschaft. F. W Schöttler.

Königliche Niederschlesisch⸗Märkische Eisen bahn. Die auf der Rordseite der Mühlenstraße hierselbst belegenen, dem Königlichen Eisenbahn-Fistus gehörigen Grundstücke Nr. 4, 5, 9H und 10 sollen, soweit sie für Eisenbahnzmwecke entbehrlich sind, im Wege der offentlichen Licitation meistbietend verkauft werden. Wir haben einen Termin hierzu auf Donnerstag, den 8. Juni, Vormittags 11 Uhr,

im Terminzimmer unseres hiesigen Verwaltungsgebäudes anberaumt, .

zu welchem Kauflustige mit dem Bemerken eingeladen werden, daß

die Verkaufsbedingungen nebst Situationsplan ebendaselbst zur Ein— . sicht ausliegen und auch Kopien derselben gegen Erstattung der Ko⸗

pialien bezogen werden können Berlin, den 24. Mai 1871. Königliche Direktion der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.

1638 6d mn e, i sen hahn Fahrplan vom 1. Juni 1871 bis auf Weiteres. Aus Homburg 6, 8 ig, 1046, 18, 3 28“, 4 80, 7 25, 9g is, 11 80, in Frankfurt Has, 8S 4s, 1120, 140, 3 85, 5 286, 8, 9 so, 1138.

Aus Frankfurt 7 108, 12 18, 2 20, 4 10*, 6 20, 8S zo, 1010, I 302, .

in Homburg 780, 1028, 1255. 310, 4 40, 7, 9, 10 30, 12 20.

Mit den mit bezeichneten Zügen findet nur Personen · Befoͤr⸗ .

derung in J. und II. Wagenklasse statt.

Homburg, 24. Mai 1871. Die Direktion.

.

Verlag von F. A. Brockhaus in Leipzig.

Soeben erschien:

Das Lehen des Generals von Hcharnhorst.

Nach größtentheils bisher unbenutzten Quellen. 8 n , 3 Georg Heinri ippel. Dritter yer Fünftes und sechstes Buch 1801 bis 1813. 8. Geh. 4 Thlr. (Der erste Theil kostet 15 Thlr., der zweite Theil 2 Thlr.)

Deutscher Neichs— Anzeiger

und

Königlich Preußisch

Das Abonnement beträgt E Thlr. ? Sgr. G Pfg. sür das bierteljahr.

Insertionspreis für den Raum einer Druchzeile I Sgr.

Alt Post⸗ Anstalten des In und Auslandes nehmen gestellung an für Berlin die Expedition:

Zieten⸗Platz Nr. Z.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Geheimen Ober⸗Regierungs⸗- Rath Wenzel im Ministerium des Innern den Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub; dem Rechtsanwalt und Notar, Justigz- Rath Beckhaus in Bielefeld den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife; dem Regierungs⸗Sekretär, Rechnungs⸗ Rath Karow zu Stettin den Königlichen Kronen -⸗Orden dritter Klasse; dem Bürgermeister Möller zu Schönstein im Kreise Ziegenhain das Allgemeine Ehrenzeichen, so wie dem Färber— gesellen Severin zu Lippehne im Kreise Soldin die Rettungs⸗ Medaille am Bande zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, den nachbenannten Offizieren und Mannschaften die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen fremdherrlichen Dekora⸗ tionen zu ertheilen, und zwar: des Großkreuzes des Königlich bayerischen Militär ⸗Verdienst⸗Ordens: dem General ⸗Lieutenant von der Armee von Tresckow II.; des Großherzoglich mecklenburgischen Militär- Ver⸗ dien stkreuzes erster Klasse: dem Obersten von Papstein,

Commgandeur des Garde⸗Füsilier⸗Regiments; der zweiten

Klass- desselben Ordens: dem General⸗Major z. D. von der Schulenburg, Hofmarschall Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Albrecht von Preußen, dem Major von Grodzki, à la suite des Brandenburgischen Husaren— Regiments (Zietensche Husaren) Nr. 3 und dem Major Hagen vom Litthauischen Dragoner-Regiment Nr. 1 (Prinz Albrecht von Preußen), beide persönliche Adjutanten Sr. König⸗ lichen Hoheit des Prinzen Albrecht von Preußen, dem Oberst⸗— Lieutenant von Oppell, dem Hauptmann von Röder, dem Premier ⸗Lieutenant Freiherrn von Tschammer⸗Osten und dem Seconde⸗Lieutenant von der Lancken vom 1. Garde⸗ Regiment zu Fuß, dem Major z. D. von Reclam, dem Rittmeister von Üsedom vom 1. Leib⸗ Husaren⸗-Negiment Nr. 1, kommandirt als Adjutant zur 6. Kavagllerie⸗Division; der Fürstlich schaumburg -⸗lippischen Militär-⸗Ver⸗ dienst⸗ Medaille, dem Major z. D. von Reelam, des Ritterkreuzes des Königlich sächsischen Militär St. Heinrich s⸗-Ordens: dem Major Freiherrn von Budden brock vom Garde⸗Füsilier Regiment; der Königlich sächsi⸗ schen goldenen Albrechts ⸗Medaille; dem Sergeanten 6 vom Regiment der Gardes du Corps; der Königlich sächfsischen silbernen St. Heinrichs⸗Medaille: den Unteroffizieren Rüß, Bauerhenne, den Gefreiten Menzler, Hoffmann Brilling, Ueberhorst, Schumann, Stüber, Vaegler, Fröhlich, Luchterhand, Baum⸗—⸗ garten, dem Garde du Corps Johnsthövel, sämmtlich vom Regiment der Gardes du Corps; der Königlich säch sischen silbernen Albrechts⸗Medaille: dem Trompeter Wirth, den Gefreiten Do erk, Zibell, den Garde du Corps Brose, Heidler, Thimm, Gericke, Aust, Burgdorf, Tiffert, Klarowsky, Großgarth, Hampel und Bludau, sämmt— lich vom Regiment der Gardes du Corps.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Allerhöchstihrem General-⸗Adjutanten, General der Infanterie von Bonin, die Erlaubniß zur Anlegung des von des Königs von Schweden Majestät ihm verliehenen Großkreuzes des Schwert ⸗Ordens in Brillanten zu ertheilen.

Königreich Preußen.

Se. Majestãät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Geheimen Ober⸗Regierungs⸗Rath von Klützow im Ministerium des Innern den Charakter als Wirklicher Geheimer ,, mit dem Range eines Rathes J. Klasse verleihen.

Allerhöchster Erlaß vom 12. April 1871, betreffend die Ver= leihung des Rechts zur Erhebung 8s Ehausseegeldes an den Kreis Lübbecke, Regierungsbezirk Minden, für die Kreis- Chausscen von Olden« dorf durch Getinold nach Destel und von Levern über Westrup nach Wehdem.

Auf Ihren Bericht vom 7. April d. J. will Ich dem anbei zurück. erfolgenden Beschlusse der Stände des Kreises Lübbecke, im Regie— rungsbezirke Minden, vom 15. Februar 1871 wegen fexnerer chauffee⸗ mäßiger Unterhaltung der Kreisstraßen von Oldendorf durch Getmold nach Destel und von Levern über Westrup nach Wehdem Meine Ge— nehmigung ertheilen und zugleich dem Keeise Labbecke gegen Ueber. nahme dieser chausseemäßigen Unterhaltung der Straßen das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für die Staats ⸗Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld⸗Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen, die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf den Staats ⸗Chausseen von Ihnen an— gewandt werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die dem Chaussee— geld - Tarife vom 29. Februar 1840 angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee ⸗Polizeivergehen auf die gedachten Straßen zur Anwen— dung kommen.

. Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz Sammlung zur öffent. lichen Kenntniß zu bringen. . Berlin, den 12. April 1871. Wilhelm. Gr. von Itzenplitz. Gr. zu Eulenburg. Camphausen. An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten, den Minister des Innern und den K ö.

Kriegs-⸗Ministeripum.

. 6 . 16. ö ö etreffen nrechnung des Feldzuges gegen Frankreich von 1870 71 als Kriegs. Dienstzeit. ch

Ich bestimme mit Bezug auf den §. 8 des Militär⸗ Pensions-Reglements vom 13. Juni 1825, daß der Feldzug gegen Frankreich von 1870/71 den an solchem Beiheiligten bei Berechnung ihrer Dienstzeit nach folgenden Grundsätzen als Kriegs⸗Dienstzeit in An cechnung zu bringen ist: 1) Denjenigen Betheiligten, welche in jedem der beiden vorbezeichneten Jahre an einer Schlacht, einem Gefecht resp. einer Belagerung Theil genommen, oder welche je zwei Monate aus dienstlicher Ver⸗ anlassung in Frankreich zugebracht haben, kommen zwei Kriegs- jahre in Anrechnung. 2) Denjenigen dagegen, welche diese Be— kingungen nur in einem der Jahre 1870 oder 1871 erfüllt, sowie denjenigen, welche ohne an einem Kampfe Theil zu nehmen, nur in beiden Jahren zusammen zwei Monate fort. laufender Zeit aus dienstlicher Veranlassung in Frankreich zu⸗ 6 häben, ist nur Ein Kriegsjahr in Anrechnung zu ringen. Die Anrechnung des Jahres 1871 als Kriegsjahr für die— jenigen, welche in diesem Jahre nicht an einem Kampfe bethei— ligt gewesen, findet jedoch überhaupt nur in dem Falle stäͤtt,

wenn die Betreffenden bis zum 2. März dieses Jahres minde⸗

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