1871 / 23 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 31 May 1871 18:00:01 GMT) scan diff

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unter dem 27. Ma

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Beianntm achung. Der Badeort Warmbrunn erhält vom 1. Juni er. ab Post⸗ verbindungen:

durch die Personenposten zwischen Reibnitt, Warmbrunn und Schreiberhau mit folgendem Gange und zwar im Anschlusse an:

1 // ///

den Courierzug den Personen⸗ den Schnellzug aus Berlin zug aus Berlin aus Berlin 1156 Abends 5 früh und den 840 Vorm.

und den Eilzug! Personenzug su. den Personen⸗

aus Dresden J aus Dresden zugaus Dresden 12 25 Nachts 6 früh

in Reibnitz in Reibnitz

5 49 früh. 136 Nachm.

918 Vorm. in Reibnitz 312 Nachm.

Aus Reibnitz. ..... 6138 früh in Warmbrunn ... 73 früh aus Warmbrunn . 8 Vorm. in Schreiberhau ... 10 25 Vorm. *

1530 Nachm. 2 40 Nachm.

325 Nachm. 415 Nachm.

6 30 Abds. 820 Abds. 930 Abds. 1025 Abds.

Aus Schreiber hau. . in Warubrunn ... 2 aus Warmbrunn .. 130 Nachm. in Reibnitz 225 Nachm.

(In Berlin 5 30 Nachm. 11 535 Abds. 5 15 früh in Dresden 5 so Nachm. 955 Abds. 3 50 früh)

Bei den Billetverkaufsstellen der Eisenbahnstationen in Berlin , Bahnhof und Görlitzer Bahn⸗ of) Frankfurt a. O., Guben, Sorau Hans dorf, Kohlfurt, Bunzlau, Liegnitz, Görlitz, Lauban, Lübben, Cotibus, Spremberg, Dresden Neustadt), Bautzen, Löbau und Zittau können gleichzeitig mit den Eisenbahn Fahrbillets auch Po st - Fahrbillets für die Tour Reib- nit Warmbrunn gelsst und es kann das Reisegepäck direkt bis Warmbrunn expedirt werden. Liegnitz, den 2. Mai 1871. Der Ober ˖ Post Direktor.

930 Vorm. 1025 Vorm.

Königreich Preußen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Den bisherigen Regierungs-Rath Gustav Rotermund in Aachen, sowie die bisherigen Regierungs⸗Assessoren Gu stav Adolph Harmening in Uchte und Freiherrn Julius von Dörnberg in Peine zu Amtshauptmännern;

Den ordentlichen Professor der Theologie an der Univer⸗ sität zu Breslau hr. Geß zum Konsistorial Rath und Mit glied des Konsistoriums der Provinz Schlesien,

Den bisherigen Kreisphysikus Dr. Zeuschner zu Lands— berg a. W., und

Den Kreisphysikus, Sanitäts- Rath Dr. Strahler zu Gnesen zum Regierungs⸗ und Medizinal⸗Rath zu ernennen;

Dem Landrentmeister Herter zu Potsdam bei seinem Ausscheiden aus dem Staatsdienste den Charakter als Geheimer Rechnungs⸗Rath beizulegen; ferner

Die durch den 29. General⸗Landtag der ostpreußischen Landschaft getroffenen Wahlen des Grafen von Kanitz auf Podangen und Mednicken zum General- Landschafts. Direktor, des bisherigen Landschafts-Direktors Boltz auf Pareyken zum

Landschafts-Direktor des Königsberger Departements, des bis⸗ herigen Landschafts⸗Direktors Freiherrn von Hoverbeck auf Nickelsdorf zum Landschafts Direktor des Mohrunger Departe⸗ ments, des Rittergutsbesitzers Zacher auf Dubinnen zum Landschafts Direktor des Angerburger Departements; ferner der bishexigen General-⸗Landschafts-Räthe Haebler auf Som⸗ merau, von Bardeleben auf Rinau und Richter auf Schreitlacken zu General-Landschafts⸗Räthen, und endlich der Rittergutsbesitzer Seydel auf Chelchen, Douglas auf Lud— wigsort und von Rode auf Sonnenberg zu Stellvertretern der General Landschafts⸗Räthe, für den Zeitraum vom 1. Juli d. J. bis dahin 1874 zu bestätigen.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche

Arbeiten.

Dem ,, , Joh. Carl Reinhard Jähns ist d. J. ein Patent auf einen Flüssigkeitsmesser, soweit derselbe als neu und eigenthümlich erkannt worden ist,

auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.

Die bei der Direktion der Ostbahn beschäftigten Regierungs—⸗

Assessoren Rummel und Lüdicke sind zu Direktions-Mitglie⸗ dern resp. der Westfälischen und der Oberschlesischen Eisenbahn,

Assessor Ursinußs, ist zum Mitgliede der Eisenbahn . Direktion

kischen Eisenbahn beschäftigte Regierungs⸗Assessor Wittich zum Mitgliede dieser Behörde, das bisherige Mitglied der letzteren, Regierungs⸗Assessor Ernst Fleck, zum Mitgliede der Direktion

Hannover beschäftigte Regierungs-Assessor Hirche zum Mit. gliede der Eisenbahn⸗Direktion in Elberfeld ernannt worden.

Ju stiz⸗Ministerium.

. Dem Obergerichts⸗Anwalt Lauenstein in Hannover ist in seiner Eigenschaft als Advokat die Verlegung seines Wohnsitzes nach Diepholz im Bezirk des Obergerichts zu Osnabrück ge— stattet worden.

.Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten.

Der Regierungs- und Medizinal-Rath Dr. Zeuschner ist der Königlichen Regierung zu Danzig und

Der Regierungs- und Medizinal⸗Rath Dr. Strahler der Königlichen Regierung zu Münster überwiesen.

Der Thierarzt erster Klasse Koenig zu Neuzelle ist zum Kreis⸗Thierarzt des Kreises Rybnik ernannt worden.

Der Waisenhaus- Lehrer Rehs zu Königsberg i. Pr. ist als ordentlicher Lehrer an das evangelische Schullehrer⸗Semi⸗ nar zu Pr. Eylau versetzt worden.

Ministerium für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten.

Erlaß vom 12. Mai 1871 betreffend die Verpflichtung der Eigenthümer zur Unterhaltung des Ufers an einem Privatflusse.

Die Anlagen des Berichts vom 14. April er, betreffend die Beschwerde des N. zu N. wegen Unterhaltung des N. Ufers erfolgen mit dem Eröffnen zurück, daß die Verfügung der Königlichen Regie— tung vom 15. Dezember pr. nicht aufrecht erhalten werden kann.

Der Eigenthümer des Ufers an einem Privatflusse kann über dasselbe frei disponiren, soweit ihm nicht geseßliche oder kontraktliche Einschränkungen im öffentlichen Interesse oder zu Gunsten dritter Personen entgegenstehen. Solche Einschränkungen bezüglich der Unter⸗ haltung der Flußufer, wodurch dieselbe den Adjacenten als eine Zwangs« pflicht auferlegt wird, finden sich aber in den Gesetzen nicht. Ser §. 63 des Allgem Landr. Thl. II. Tit. 15 bezieht sich auf öffentliche, nicht auch auf Privatflüsse; der §. 10 des Gesetzes vom 15. November 181 spricht nur von Räumung und Auskrautung der Gräben und Wasser. läufe und der §. 7 des Gesetzes vom 28. Februar 1843 ordnet nur an, daß die Uferbesitzer, wo nicht Provinzialgesetze, Lokalstatuten, un= unterbrochene Gewohnheiten oder spezielle Rechtsritel ein Anderes be— stimmen, zur Räumung des Flusses insoweit verpflichtet sind, als es zur Beschaffung der Vorfluth nothwendig ist. Auf Grund dieser letzterven Vorschrift wird der Uferbesitzer unter Umständen zwar auch zur Befestigung des Ufers, sofern deren Abbruch das Flußbett verengt, polizeilich angehalten werden können, wie dies im Restript vom 28. September 1856 (M. Bl. S. 264 näher ausgeführt ist; derartige Leistungen dürfen aber nur insoweit verlangt werden, als sie im Interesse der Vorfluth nöthig erscheinen. Eine allgemeine Veipflich⸗ tung zur Unterhaltung des Ufers folgt daraus für den Adjacenten nicht, namentlich also auch nicht die Verpflichtung zu Uferbauten, welche, wie im vorliegenden Falle, nur die Sicherstellung der öffent— lichen Passage zum Zweck haben. Berlin, den 12. Mai 1871. Der Minister für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten.

. Im Auftrage: Greiff.

An die Königliche Regierung zu N.

Abgereist: Der Unter⸗Staatssekretär, Wirkliche Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath Dr. Lehnert im Ministerium der geist⸗ lichen ꝛc. Angelegenheiten nach Marienbad,

Der Ministerial⸗Direktor, Wirkliche Geheime Ober ⸗-Regie⸗ rungs⸗Rath Dr. Kraetzig im Ministerium der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten nach Salzbrunn.

Nichtamtliches.

DeutscCches Nẽisch.

Preußen. Berlin, 31. Mai. Se. Majestät der Kaiser kehrten gestern mit dem 10 Uhr-Zuge aus Potsdam zurück, nahmen militärische Meldungen entgegen, empfingen den Polizei⸗Präsidenten, und hierauf den Vortrag der Generäle, des Militär⸗Kabinets und der Abtheilung für persönliche An—

gelegenheiten. Später empfingen Se. Masestät den Staats- Mini ter Delbrůc. .

Heute nahmen Se. Majestät militärische Meldungen und

darauf den Vortrag des Civil⸗Kabinets entgegen. Später empfingen Allerhöchstdieselben den Fürsten von Schwarzburg—

in Saarbrücken, der bei der Direktion der Niederschlesisch Mär.

der Main Weser⸗Bahn und der bei der Eisenbahn⸗Direktion in

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Se, Majestät der Kaiser und König haben den Tag des Einzuges der Truppen in die Hauptstadt auf den 16. und das darauf folgende kirchliche Friedensdankfest auf Sonn⸗ tag, den 18. Juni, festgesetzt. ö

An dem Einzuge der Truppen in die Hauptstadt, welcher von deren südlichem Theile aus und alsdann durch das Bran— denburger Thor stattfinden soll, werden das Garde Corps in seiner Gesammtheit und die sämmtlichen übrigen Truppentheile des deutschen Heeres durch Deputationen vertreten sein. Das Königs- Grenadier⸗Regiment (2. Westpreußisches) Nr. 7, dessen Chef Se. Masestät der Kaiser und König ist, ent⸗ sendet ein aus den 3 Bataillonen des Regimentes kom⸗ binirtes Bataillon nebst Fahne zu der Feier. Aus den Vertretern sämmtlicher übrigen deutschen Heerestheile wird ein Bataillon, eine Escadron, eine Batterie ꝛ2c. gebildet. Das kombinirte Infanterie⸗Bataillon wird unter Befehl des Obersten von Estoch, Commandeurs des Leib⸗Grenadier-⸗Regiments (1. Brandenb.) Nr. 8, stehen, die kombinirte Escadron unter dem des Obersten von Alvensleben, Commandeurs des Schles— wig⸗Holsteinschen Ulanen-Regiments Nr. 16, die kombinirte Artillerie unter Befehl des Majors Körber, von der 10. Artillerie⸗ Brigade. Außerdem werden an dem Einzuge eine Abtheilung Landwehr, welche aus sich freiwillig Meldenden des Reserve⸗ Landwehr-⸗Bataillons (Berlin) Nr. 35. formirt wird, sowie Deputationen der militärischen Behörden der deutschen Heere Theil nehmen, wie der Militär⸗-Lazarethe, der Militär⸗Seelsorge, der Feld⸗Intendanturen, Feldpost, Feldtelegraphie ꝛe.

Die heutige (45. ) Plenar⸗Sitzung des Deutschen Reichstages wurde um 1 Uhr durch den Präsidenten Dr. Simson eröffnet.

Am Tische des Bundesrathes befanden sich die Bundes⸗ bevollmächtigten Staats⸗Minister von Bülow, Geh. Legations-⸗ rath Hofmann und andere Bundesbevollmächtigte und mehrere Bundeskommissare.

Das Haus, dessen heutige Sitzung ausschließlich der Be—⸗ rathung von Petitionen gewidmet ist, beschäftigte sich mit den Beschwerden aus den Bürgermeistereien Meisenheim und Burg⸗ brohl gegen den Vergütungssatz von 15, resp. 23 Thlr für ein einspänniges, resp. zweispänniges Fuhrwerk, das im letzten Kriege auf unbestimmte Zeit und auf unbestimmte Entfernungen von den Gemeinden requirirt worden ist. Die Petitions— kommission beantragt, die Petitionen, denen sich noch zahlreiche andere aus verschiedenen Theilen des Reiches nachträglich an— geschlossen haben, dem Reichskanzler mit dem Antrage zu über⸗

weisen:

l den Petenten für die Fuhrwerke eine Vergütung aus der Bundeskasse zu gewähren, welche den für gewöhnliche Zeiten orts- üblichen Preisen entspricht; 2) die Lücke, welche das Gesetz vom II. Mai 1851 hinsichtlich des Maßstabes der Vergütung für die auf unbestimmte oder auf längere Zeitdauer requirirten Fuhrwerke ent⸗

ält, im Wege der Gesetzgebung zu beseitigen. .

; Diesem Antrage widersprachen die Abg. von Mallinckrodt und von Gerlach durch weiter gehende Anträge, denen der Bundeskommissarius Geh. Reg. Rath v. Puttkamer seine Zu⸗ stimmung nicht ertheilte, während er dem Antrage der Kom⸗ misston, falls er vom Hause angenommen werden sollte, sorg⸗ fältige Prüfung Seitens des Bundesrathes zusagte. An der Debatte betheiligten sich bis zum Schluß des Blattes die Abgg. Pfannebecker, Knapp, v. Mallinckrodt, Miquél, Dr. Braun und der Referent v. Oheimb.

Die für die Verkehrs⸗Interessen, namentlich des Elsaß und Lothringens, dringend nöͤthige beschleunigte Regelung der Postverhältnisse mit Frankreich ist sofort nach dem Frieden in Angriff genommen worden; wie wir hören, hat sich der Gene— ral⸗Postdirektor Stephan zu diesem Zwecke bereits nach Frank⸗ furt a. Main begeben. Derselbe wird zugleich die Vereinbarun⸗ gen mit der Großherzoglich badischen Regierung wegen defini⸗ tiver Uebernahme des dortigen Postwesens in die Reichspostver⸗ waltung treffen; es kommt dabei namentlich das Verhältniß zur Schweiz und zu Frankreich, sowie die Trennung des hadi schen Post. und Eisenbahnwesens in Betracht, welches bisher zu einer Verwaltung verschmolzen war.

Der planmäßig um 5136 Uhr Vormittags ankommende Courierzug aus Eydtkuhnen ist heute 13 Stunden verspätet hier eingetroffen.

Hannover, 30. Mai. (N. Hann, Ztg.), Die Kgvalle rie⸗Stabswache des Großen Hauptquartiers Sr, Majestät des Kaifers und Königs, gebildet aus den zum hiesigen Mili— tär Reitinstitute kommandirten Unteroffizieren und Soldaten sämmtlicher Kavallerie⸗Regimenter, rückte am 27. d. M. unter Führung des Rittmeisters Grafen von Galen zur Mittagszeit

rinedepots von hier nach Heppens ist in Gange und soll bis 1. Juni vollendet sein.

Lauenburg. Ratzeburg, 25. Mai. (8. Z.) Der gestern und heute versammelte Landtag hatte sich mit einem Allerhöchsten Antrage zu beschäftigen, welcher wesentlich be⸗ zweckte, daß aus dem Herzoglichen Domanium ein Theil zum Werthe von einer Million Thaler ausgesondert und Sr. Kaiser= lichen Majestät dem Herzoge zur freien Verfügung überlassen, wogegen der gesammte Rest dem Lande als freies unbeschränk— tes Eigenthum überwiesen werde. Nach geschehener Mitthei— lung dieses Antrages ward unverzüglich eine Kommission zur Berathung desselben erwählt, welche auch noch am selben Abend den Bericht wegen Annahme desselben erstattete, und der Ge— schäftsordnung gemäß ward am Donnerstage eine zweite Abstimmung vorgenommen, die dasselbe Ergebniß ein stimmiger Annahme ergab. Es ward jedoch der Wunsch des Landtages dabei ausgesprochen, das Herzogthum nun auch mit ferneren Anforderungen wegen Uebernahme eines betreffenden Antheils der dänischen Staahsschuld, zufolge des wiener Friedens, zu verschonen, jedoch verbleibt die auf dem Domanium haftende Anleihe zur ferneren Verzinsung und Tilgung nach den zu Grunde liegenden Bedingungen derselben, und wünscht der Landtag auch noch die Erträgnisse des auszu⸗ scheidenden Theils zum Werthe einer Million bis zum 1. Januar 1872 zu erheben.

Sachsen. Dres den, 30. Mai. Der Staats⸗Minister Freiherr von Friesen ist am Sonntag Abend von Berlin hier⸗ her zurückgekehrt.

Württemberg. Stuttgart, 26. Mai. Des auf den 13. Juli d. J. fallenden 25. Jahrestages der Vermählung des Königs Karl mit der Königin Olga wird am vorher- , Sonntag (9. Juli) in sämmtlichen Kirchen des Lan

es bei dem Gottesdienst in feierlicher Weise gedacht werden. Während am 13. Juli dieses Jubiläum in Friedrichshafen nur im Familienkreise gefeiert werden wird, findet die allgemeine Feier desselben am Jahrestage des Einzugs des neuvermählten Paares in die Residenzstadt am 23. September, und zwar in Stuttgart statt, wohin sich der König und die Königin am 22. von Friedrichshafen aus begeben werden. An dieselbe wird sich das landwirthschaftliche Fest in Canstatt, welches im vorigen Jahre des Krieges wegen ausfiel und diesmal am 25. Septem- ber in Gegenwart des Königlichen Paares abgehalten werden wird, anschließen. .

Elsaß⸗Lothringen. Straßburg, 30. Mai. Die »Straßb. Ztg.« veröffentlicht eine Verordnung des General⸗ Gouverneurs im Elsaß, das Verfahren bei Einziehung der indirekten Steuern und Zölle betreffend. Nach der

selben haben die Steuer⸗Exekutoren ganz in der gleichen Weise, wie dies die Verorvnung von 7. März d. J hin sichtlich der

Beitreibung der direkten Steuern festgestellt, auf Angrdnung der Einnehmer der indirekten Steuern bezw. der Vorftände der Haupt- und Neben Zollämter auch die indirekten Steuern und die Zölle, sowie die Steuer- und Zollstrafgefälle beizutreiben.

Oesterreich⸗éungarn. Wien, 30. Mai. (W. T. B.) Wie die Wiener Abendblätter mittheilen, ist die Adresse des Abgeordnetenhauses heute dem Kgiser durch das Präsidium überreicht worden. Der Kaiser soll den gedachten Blättern zu⸗ folge den Präsidenten sehr ernst empfangen und in seiner Antwort, entgegen dem Urtheile der Majorität des Abgeord-⸗ netenhauses, die Politik des Ministeriums gebilligt haben. Der Präsident begab sich sodann zum Minister-Präsidenten, Grafen Hohenwart, um eine Abschrift der Antwort des Kaisers behufs authentischer Mittheilung in der nächsten Sitzung des Abgeordnetenhauses zu erhalten. J

Der »Volksfreund« veröffentlicht eine an die Bischöfe gerichtete Encyelica des Papstes vom 15. d, worin derselbe das Gesetz über die ihm Seitens der italienischen Regierung zu gewährenden Garantien als ein Machwerk der Lüge und der Heuchelei bezeichnet, die Verletzung der päpstlichen Rechte und Freiheit hervorhebt und hiergegen protestirt. Der Papst fordert sodann die Bischöfe auf, den Beistand Gottes zu erflehen, auf daß Kirchenfriede, Völkerruhe und die Bekehrung der Feinde erzielt werde. .

Pesth, 29. Mai. (N. Fr. Pr.) Eine Cirkular⸗Depesche Jules Favre's ersucht auch die österreichischungarische Regierung um eventuelle Auslieferung von Genossen der Pariser Insur⸗ rektion, falls sich solche nach Oesterreich oder Ungarn flüchten sollten. Der Reichskanzler hat die Depesche den Landes⸗Ministe- rien in Wien und Pesth, in deren Kompetenz die Auslieferungs⸗ frage fallen würde, mitgetheilt, und es wird nun über die Antwort verhandelt werden.

Schweiz. Bern, 30. Mai. (W. T. B.) Der Bundes-

das bisherige Mitglied der Direktion der letzteren, Regierungs⸗ Rudolstadt und den Grafen Solms aus Dessau. mit 159 Pferden hier wieder ein.

Geestemünbe, 27. Mai. Die Uebersiedelung des Ma rath hat heute eine geheime Sitzung gehalten. Die in derselben