1871 / 24 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 01 Jun 1871 18:00:01 GMT) scan diff

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Deutsche s Reich.

Dem Herrn Eustacio Santamaria ist an Stelle des von seinem Posten abberufenen General -⸗Konsuls Goldberg das Exequatur als General⸗Konsul der Vereinigten Staaten von Columbien für Deutschland, mit dem Sitze in Berlin, Namens des Deutschen Reiches ertheilt worden.

S r·annt machung.

Die auf die Dauer der Badesaison berechneten Postverbin⸗ dungen nach den Nordseebädern auf den Inseln Föhr (Wyk) und Sylt (Keitum, Westerland) gestalten sich bis Ende des Monats Juni er. wie folgt:

I Von Husum nach Föhr und Sylt durch die Dampf⸗ schiffe Nord Friesland und Sylt«: nach Föhr am 17. und 20. demnächst täglich, mit Ausnahme der Sonntage; nach Sylt vom 22. ab am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag. An den Tagen: 20.4, 26. und 27. Juni sind Wyk resp. Sylt bei Benutzung des Eisenbahnzuges 6 Uhr früh von Hamburg noch an demselben Tage zu erreichen. Dauer der Ueberfahrt cireg 3 resp. nach Sylt circa 5 Stunden.

2 Von Flensburg über Dagebüll nach Wyk auf Föhr. Von Flensburg nach Dagebüll Personenpost täglich II30 Uhr Abends nach Ankunft des aus Hamburg Has Uhr Nachmittags abgehenden Eisenbahnzuges, in Dagebüll 730 Uhr

rüh. Von Dagebüll nach Wyk zweimal täglich mittelst Fähr— ehe. dessen Abgang „rch den Eintritt der Fluth bedingt wird. Dauer der Ueberjahrt circa 17 Stunden.

3) Von Ton dern über Hoyer nach Sylt. Von Ton— dern nach Hover Personenpost täglich 1 15 Uhr Nachmittags nach Ankunft des 6 Uhr früh aus Hamburg abgehenden Eisen— bahnzuges. Von Hoyer nach Sylt täglich per Danipfschiff Graf Bismarck. Der Abgang des Schiffes ist von dem Ein—⸗ tritt der Fluth abhängig. An den Tagen 6. bis 11. und 20. bis 27. Juni ist Sylt bei der Abfahrt von Hamburg mit dem Zuge 6 Uhr früh an einem Tage zu erreichen.

In Westerland auf Sylt wird für die Dauer der Bade⸗ saison eine Post⸗ Expedition und Telegraphen - Station ein⸗ gerichtet.

Kiel, den 31. Mai 1871.

Der Ober ⸗Post⸗Direktor.

Zschüschner.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Den Appellationsgerichts⸗Rath Leske zu Marienwerder als Kammergerichts-Rath an das Kammergericht zu versetzen und den Kreisgerichts Rath Pohlandt in Spandau, so wie den Stadtgerichts⸗Rath Wenzel in Berlin zu Kammergerichts— Räthen, und außerdem den Kreisgerichts-Rath Pitsch zu Braunsberg zum Appellationsgerichts⸗Rath in Marienwerder und den Kreisgerichts⸗Rath Golz in Berlin zum Appellations— gerichts Rath in Frankfurt a. O.;

Den ordentlichen Professor Dr. Ernst Neumann zu Königsberg zum Medizinal⸗Rath und Mitglied des Medizinal— Kollegiums der Provinz Preußen,; ferner

Die nachbenannten, bei den Forst-⸗Akademien zu Neustadt— Eberswalde und Münden angestellten Lehrer, und zwar: den Oberförster Schering zu Münden, den Oberförster Dr. Borg⸗ greve daselbst, den Br. Remels zu Neustadt⸗Eberswalde und den Dr. Hartig daselbst zu Professoren und den Oberförster Knorr zu Münden zum Forstmeister zu ernennen.

Arbeiten.

setzt worden.

worden. Der F ist t n nannt und ihm die Stelle des Dirigenten beim Hüttenamt zu

Veckerhagen verliehen worden.

Dem Civil⸗Ingenieur Robert Gottheil zu Berlin ist unter dem 30. Mai d. J. ein Patent auf eine Patrone zum Sprengen von Gestein in der durch Zeichnung und Modell nachgewiesenen Einrichtung auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.

Ju stiz ⸗MiaiZtuusmuu

Der Rechtsanwalt und Notar Grauer zu Kempen in

Departement des Appellationsgerichts zu Posen ist, unter Ver

leihung des Notgriats im Departement des Appellationsgericht;

zu Ratibor, als Rechtsanwalt an das Kreisgericht zu Neisse O. S, mit Anweisung seines Wohnsitzes daselbst, versetzt worden.

Bekanntmachung.

Die der Frostschaden ⸗Versicherungsgesellschafit zu Landsberg a. V durch Restript des Herrn Ministers für landwirthschaftliche Angelegen.

heiten vom 6. Mai 1868 ertheilte Konzession ist durch rechts kraft gewordenen Plenarbeschluß zurückgenommen und die Auflösung de Gesellschaft angeordnet worden Frankfurt a. O., den 27. Mai 1871. . Königliche Regierung. Abtheilung des Innern. Staberoh.

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 1. Juni. Se. Majestät der Kaiser und König versammelten heute die Generale von Roon, von Posbielski und von Tresckow im Beisein

Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des Kronprinzen, ließen Allerhöchstsich Vortrag halten von dem Oberst-Kämmerer Grafen

Audienz. Im Palais fand ein größeres Diner statt.

Im weiteren Verlauf seiner gestrigen Sitzung geneh⸗ träge der Petitions ⸗Kommission bezüglich der Petitionen, in welchen eine höhere Entschädigung für requirirtes Fuhrwerk während des Krieges beansprücht wird, als auf Grund des Bundesrathsbeschlusses innerhalb des Norddeutschen Bundes ge— währt worden ist (1 Thlr. für einspänniges, 21½, Thlr. für zweispänniges Fuhrwerk einschließlich der Verpflegung des Fubrmanns). Dagegen beschloß der Reichstag den Ueber— gang zur Tagesordnung über verschiedene Petitionen, mit denen er entweder den Reichskanzler nicht behelligen mochte, wie mit dem von einem Hrn. v. Zeuner in Danzig vorge— schlagenen internationalen Münzsystem, oder die er sachlich nicht für begründet hielt, wie die Beschwerde des Buchbinders Plau in Mecklenburg⸗Schwerin über Beschränkung der Fri. zügigkeit. Anläßlich der Beschwerde des Kapitän Hook zu Carolinensiel, dessen Schiff von französischen Kriegsschiffen aufgebracht ist und der sich nach seiner Entschädigung erkundigt, gab der Bundeskommissar Geh. Ober⸗Regierungs Rath Eck die Erklärung ab, daß nach Angabe der französischen Regierung

71 genommene Schiffe bereits zur Zeit des Friedensschlusses in legaler Form kondemnirt gewesen seien, 19 oder 11 noch nicht. Die Petition wurde dem Reichskanzler zur Abhülfe überwiesen. In ähnlicher Weise wurde auch eine Petition des Gutsbesitzers Müller zu Juskeln, die Auswechselung der noch in Frankreich inter nirten Gefangenen betreffend, dem Reichskanzler zur Berück.

sichtigung überwiesen, nachdem der Bundeskommissar Geh. Reg— Rath von Puttkamer erklärt hatte, daß der französische Minister J. Favre, bei den letzten Verhandlungen in Frankfurt deshalb befragt, die Versicherung abgegeben hat, daß nach dem besten Wissen der französischen Regierung sich deutsche Gefangene auf französischem Gebiete nicht mehr befänden. Sollten noch weitere

Nachfragen nach Vermißten Seitens der deutschen Regierung

für angezeigt gehalten werden, so bitte die französische Regie=

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche rung um genaue Angabe des Namens, des Reginients un s. w,

um sofert mit höchster Sorgfalt Recherchen anstellen zu können. Der Königliche Eisenbahn Baumeister Bücking zu Brom— An der Aufrichtigkeit dieser Erklärung des französischen Minister berg ist in gleicher Eigenschaft nach Fulda und der Königliche Eisenbahn⸗Baumeister Tasch von Fulda nach Bromberg ver⸗ ö J 4 wonach religiöse Gesellschaften, namentlich auch die Baptisten. an , ö . gemeinden, Korporationsrechte erlangen können, dem Reicht. aktor Wenderoth ist zum Hütten⸗Inspektor er— die Sitzung geschlossen.

sei nicht zu zweifeln.

Ohne Debatte wurden die Petitionen der Prediger Baum⸗

gärtner und Niemetz in Altpreußen, um Erlaß eines Gesetzes,

kanzler zur Berücksichtigung überwiesen. Um 355 Uhr wurde

Die heutige (46.) Plenar⸗Sitzung des Deutschen

Reichstages wurde um 12 Uhr durch den Präfidenten Dr. Simson eröffnet.

Am Tische des Bundesrathes befanden sich die Bundcb—

bevollmächtigten Staats -Minister Delbrück, Ministerial⸗Di⸗ rektor v. Philipsborn, Geheimer Rath v. Liebe und der Bun— des⸗Kommissarius Geh. Regierungs⸗Rath v. Puttkamer.

Die erste Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend den Erweiterungsbau für das Dienstgebäude des Reichskanzler— Amtes, schloß nach kurzer Berathung mit dem Ergebniß, daß

belastete Haus sich befinde.

migte der Deutsche Reichstag die bereits mitgetheilten An. der Abg. Wagener (Neustet lin) gegen den Entwurf hauptsachlich

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eine Verweisung der Vorlage an eine Kommission nicht er— folgen, sondern die zweite Berathung im Plenum des Hauses staltfinden soll. Es handelt sich um die Bewilligung der ersten Rate von 100,000 Thlr., welche Summe auf die Einzelstaaten nach Maßgabe ihrer Bevölkerung vertheilt werden soll. Im nächsten Jahre käme dann noch eine zweite Rate don / 00 Thlr. zur Verwendung, um einen Bau aus⸗ zuführen, der dem Bedürfniß des Reichskanzler Amtes dauernd und dem des auswärtigen Amtes, welches sich mit seinen Räumlichkeiten in noch stärkerer Be— drängniß befindet, interimistisch, nämlich bis dahin genügte, daß für das auswärtige Amt anderweit Sorge getragen wor! den ist. In der Diskussion machte der Abg. Duncker das Be— denken geltend, daß die Vorlage verfrüht fei, da sie der Ent⸗ scheidung der Kommission für das neue Parlamentsgebäude, welche heute ihre erste Sitzung halten werde, vorgreife. Diesem

Bedenken trat der Staats-Minister Delbrück und nach ihm der

Abg. von Unruh entgegen, welche übereinstimmend ausführten, daß der in Frage stehende Erweiterungsbau ganz unabhängig

von der Entscheidung über das Parlamentsgebäude ausgeführt werden müsse.

Es folgte die zweite Berathung des von dem Abg. Lasker

eingehrachten Gesetzentwurfes, betr. die geschäftliche Behandlung von Gesetzentwürfen durch Zwischenkommissionen. mission hat den Entwurf mit einigen Hause zur Annahme empfohlen; Bestimmung in §. 4, periode dieses Reichstages in Wirksämkeit treten soll.

Redern, dem Wirklichen Geheimen Rath von Balan, dem Hof. neue

marschall Grafen Perponcher, dem Hof-⸗Stallmeister v. Rauch, und empfingen zen Grafen Königsmarck - Berlitt in besonderer

Die Kom⸗ inigen Abänderungen dem die wichtigste darunter ist die daß das Gesetz nur für die Legislatur— Zwei Amendements des Abg. Reyscher wurden ,. Laufe der Sitzung schriftlich eingebracht. Gegen die Einsetzung von Zwischenkommissionen sprachen sich die Abgg. von Unruhe (Bomst) und Dr. Gneist aus, während der Abg. Reichensperger (Crefeld) sie als ein Rettungsmittel in der Lage bezeichnete, in der das mit kaum zu überwältigenden Aufgaben Beim Schluß des Blattes sprach

wegen der von der Kommission vorgeschlagenen Aenderung, purch welche die Zwischenkommissionen lediglich für diese Legis— laturperiode bestimmt sein sollen.

Königsberg i. Pr., 31. Mai. Anläßlich des Abmarsches des 8. Ostpreußischen Infanterie Regiments Nr. 45 nach seinem neuen Bestimmungsort Metz erließ General von Bentheim einen Corpsbefehl, in welchem derselbe Namens des Kommandirenden und aller Kameraden dem Regimente anläßlich seines Aus. scheidens aus dem Corpsverbande ein Lebewohl zuruft.

Posen, 30. Mai. General⸗Feldmarschall von Steinmetz, der vor einigen Tagen seinen Wohnsitz von hier nach Potsdam verlegte, hat an die hiesigen städtischen Behörden ein Schreiben

gerichtet, in welchem er von denselben unter Anerkennung der

ungetrübten guten Beziehungen zwischen den militärischen und den städtischen Behörden Abschied nimmt.

Kiel, 31. Mai. (K. Corr.) Einer dem Königlichen Ober— Präsidium in Kiel Seitens des kommandirenden Generals des K. Armee⸗Corps, v. Manstein, zugegangenen telegraphischen Mittheilung zufolge tritt das IX. Armee, Corps am J. Juni den Rückmarsch an. Dasselbe wird voraussichtlich vom 26. Juni ab in Mainz eintreffen und von dort per Eisenbahn in die Friedensgarnisonen befördert werden.

Ems, 30. Mai. (Cobl. Ztg.) Die Kaiserin von Rußland besuchte heute in Gesellschaft des Prinzen Alexander von Hessen

das Etablissement der »König-⸗Wilhelms⸗Felsenquellen«, befich—

tigte die Bäder und Einrichtung des Hauses mit großem

Interesse und kostete die Augusta⸗ und Eisenfelsenquelle. Abends

machte Ihre Majestät nebst der Großfürstin Marie einen Aus— flug auf den nahen Merlberg, welcher eine schöne Fernsicht nach dem Rhein und Schloß Siolzenfels bietet.

Lauenburg. Ratzeburg, 31. Mai. Die »Lauenb. Ztg.«

theilt das Schreiben Sr. Maseffät des Herzogs in Bezug auf . Dem anial. Ungelegenhelt seinem Wortlaute nach mit. Das⸗ elbe lautet:

»Es erscheint Mir nothwendig, daß bevor die Frage der Inkor— poration des Herzogthums Lauenburg in den preußischen Staat den dortigen Ständen zur definitiven Erledigung vorgelegt wird, eine Auseinandersetzung mit denselben über die beiderseitigen Rechte an den im Herzogthum vorhandenen Domänen ⸗Komplex stattfinde. Da

die Natur dieser Domänen im Allgemeinen unklar ist, so scheint es

tathsamn, daß die Herzogliche Regierung durch einen Ver— mittelungs vorschlag sich mit den Ständen zu einigen suche. ch schlage daher vor, daß Domänen in einem Werthe Einer Million Thaler ausgesondert und Mir zum freien unbeschränkten

Eigenthum überlassen werden, wogegen Ich den ganzen Rest dem

erzogthum als freies unbeschränktes Eigenihum überweisen will. Zu

diem Ende sollen die Stände des Herzogthums unverzüglich ein.

voraussichtlich etwa bis zum 20. Juni in

berufen werden, um schleunigst ihren Beschluß über das quest. Ab. kommen herbeizuführen. Daß die Stände bei der einstigen Inkorpo- rirung des Herzogthums in Preußen in dem überwiesenen Domänen— komplex einen werthvollen Provinzialfonds erlangen, wird den Ständen nicht entgehen und sie zur Annahme des Vorschlages um so geneigter machen. Ich veranlasse Sie, Mir sofort die Einberufungs-⸗Ordre der Lauenburgischen Stände zu einem bestimmten Tage vorzulegen.

Berlin, den 17. Mai 1871. . Wilhelm. An den Minister für das Herzogthum Lauenburg

Fürsten Bismarck.

Bayern. München, 29. Mai.

ö Der Königliche Kriegs⸗ Minister General⸗Lieutenant wich 9

. Freiherr von Pranckh hat, vom 1. Juni anfangend, einen c er,, mne 31 Monate erhalten, und wird sich demnächst nach Marienbad begeben. Das Portefeuille des Kriegs⸗Ministeriums ist interimistisch dem kene, v. Fer h dag übertragen.

5G. Mai. (N. C.) Wie es heißt, wird sich der Feld— ö n nn,, nach . begeben, * 2

? ayerischen Armee dem Siege ei X

e . in Siegeseinzug der Truppen

Sachsen. Dresden, 31. Mai. hre Majestäten der König und die König in sind nebst Ihn kan rl e Hoheit der Herzogin von Genua heute Mistäg von Schloß Jahnis⸗ hausen im Sommerhoflager zu Pillnitz, Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Georg nebst Familie auf Höchstihrer Villa bei ö .

Nachdem die Landessynode in ihrer gestrigen Nachmittagssitzung die erste Berathung des Enterurff 6 Kirchengesetzes, die Errichtung eines evangelisch⸗lutherischen Ober⸗ Konsistoriums betreffend, bis zu Ende geführt und zuletzt in namentlicher Abstimmung den Entwurf mit den dazu be⸗ schlossenen Abänderungen und Zusätzen mit 44 gegen 20 Stim— men angenommen hatte, trat sie heute in die zweite Berathung des Patronatgesetzes ein.

Die Synode fuhr in der weiteren Berathung des Gesetzes fort, stellte in den meisten Fällen die ursprüngliche Vorlage wieder her und gelangte bis zu §. 6, worauf sie sich bis morgen zur Fortsetzung der Debatte vertagte.

Baden Baden, 29. Mai. Ihre Königlichen Hoheiten der Großherzog und die Großherzogin waren gestern ö Be⸗ such Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin Augusta hier kehrten am Abend nach ihrer Residenz Karls⸗ ruhe zurück.

Hessen. Darm stadt, 31. Mai. Wie die Darmst. Ztg.“ aus zuverlässiger Quelle erfährt, ist am 27. der Kaiser⸗ liche Befehl, welcher den Rückmarsch des JX. Armee ⸗Corps an- ordnet, bei der Großherzoglichen Division eingetroffen. Dem⸗ nach sollte diese Division am 29. den Marsch über Zabern, Weißenburg, Landau und Mannheim antreten und wird ihren Garnisonen eintreffen.

Anhalt. Dessau, 29. Mai. Der Herzog von Alten⸗ burg, der Erbprinz von Schaumburg Lippe und der Prinz Wilhelm von Schaumburg-Lippe nebst Gemahlin haben den Hof wieder verlassen. Es verweilen zur Zeit noch hier Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Friedrich Carl von Preußen nebst. Prinzessinnen Töchtern, die Herzogin und Prinzessin Marie von Sachsen⸗Altenburg, sowie der Erbprinz von Schwarz⸗ burg⸗Sondershausen nebst Gemahlin.

Elsaß⸗Lathringen. Straßburg, 31. Mai. Wie die »Straßburger Zeitung« meldet, ist den hiesigen Behörden mit⸗ getheilt, daß der Präsident Kühlwetter die Leitung der Ge— schäfte hier nicht wieder übernehmen werde, weil derselbe un⸗ mittelbar von Berlin aus einen neuen Wirkungskreis antrete. An seiner Stelle sei der General- Gouverneur v. Bismarck— Bohlen mit den Funktionen des Civilkommissars für Elsaß⸗ Lothringen betraut worden. Heute fand eine Sitzung der Generalkommission, betreffend die Entschädigungsfrage, statt. Wie es heißt, sollen die Vergütungen nur zum Wiederaufbau der beschädigten Gebäude verwandt werden dürfen. Einer Ver⸗ ordnung des General⸗Gouverneurs zufolge unterliegen die Ver⸗ gütungen für Kriegsschäden aus den Reichsfonds nicht der Beschlagnahme auf Grund des Artikels 557 der bürgerlichen Prozeßordnung. .

Saarburg, 28. Mai. (Straßb. Ztg.) Auf dem Donnon, dem höchsten Berge der Vogesen, mit 1610 Metres Höhe, dem Marksteine des Deutschen Reiches, auf der Grenze zwischen Deutschland und Frankreich, wird am künftigen Frohnleich⸗ namstage, Mittags 12 Uhr, von einem in Saarburg für diesen Zweck gebildeten Komite eine Friedenseiche gepflanzt werden. Zur Theilnahme an der hiermit verbundenen Festlichkeit er⸗