454
Vertrag zwischen Deuischland, Oesterreich, Frankreich, Großbritannien 9 Italien, Jiußland und der Turiet.
Vom 13. März 1871. Im Namen des Allmächtigen Gottes.
Se. Majestät der Deutsche Kaiser und König von Preußen, Se. Majestät der Kaiser von Oesterreich, König von Böhmen u. s. w. und Apostolischer König von Ungarn, der Chef der Exekutiv- Gewalt der Französischen Republik, Ihre Majestät die Königin des Vereinig⸗ ten Königreichs von Großbritannien und Irland, Se. Majestät der König von Italien, Se. Majestät der Kaiser aller Reußen und Se. Majestät der Kaiser der Ottomianen haben es für nothwendig erachtet, Ihre Vertreter zu einer Konferenz in London zu vereinigen, um sich im Sinne der Eintracht über die Revision derjenigen Bestimmungen des in Paris am 30. März 1856 abgeschlossenen Vertrages zu ver⸗ ständigen, welche sich auf die Schiffahrt im Schwarzen Meere, sowie auf der Donau beziehen; gleichzeitig von dem Wunsche beseelt, in diesen Gegenden neue Erleichterungen für die Entwickelung des Han⸗ delsverkehrs aller Nationen zu sichern, haben die Hohen Kontrahenten sich entschlossen, einen Vertrag abzuschließen, und zu dem Ende zu Ihren Bevollmächtigten ernannt, nämlich:; .
Seine Majestät der Deutsche Kaiser und König von Preußen: den Herrn Albrecht, Grafen von Bernstorff⸗ Stintenburg, Ihren Staats-⸗Minister und Kammerherrn, Groß⸗ Komthur Ihres Königlichen Hausordens von Hohenzollern in Dia— manten und Großkreuz Ihres Rothen Adler -Ordens mit Eichen⸗ laub, Großtreuz des Herzoglich Sachsen-Ernestinischen Hausordens, Ritter des Kaiferlich Russischen Stanislaus Ordens erster Klasse und des Nassauischen Hausordens vom goldenen Löwen, Großkreuz des Königlich Bayerxischen Civil. Verdienst- Ordens der Bayerischen Krone, der Französischen Ehrenlegion, des Persischen Löwen und Sonnen Ordens, des Königlich Portugiesischen Christus Ordens 2c. außerordentlichen und bevollmächtigten Botschafter Sr. Kaiserlichen und Königlichen Majestät bei Ihrer Britischen Majestät u. s. w.
Seine Majestät der Kaiser von Oesterreich, König von Böhmen u. s. w. und Apostolischer König von Un garn: den Herrn Rudolph Grafen Apponyi, Kammerherrn, Geheimen Rath Seiner Kaiserlichen und Königlichen Apostolischen Majestät, Ritter des goldenen Vließes, Großkreuz des Kaiserlichen Leopold Ordens, 36 außerordentlichen Botschafter bei Ihrer Bri⸗ tischen Majestät u. s. w. .
36. Ehn der Exekutiv⸗ Gewalt der Franzssischen Re—⸗ publik: den Herrn Jacques Victor Albert Herzog von Broglie, Ritter der Ehrenlegion, außerordentlichen und bevoll. mächtigten Botschafter der Republik bei Ihrer Britischen Majestät
u. . w. Ihre Majestät die Königin des Vereinigten König— reichs von Großbritannien und Irland: den sehr ehren werthen Granville George Grafen Granville, Lord Leve—⸗ fon, Pair des Vereinigten Königreichs, Ritter des sehr edlen Hosen band Srdens, Mitglied des Geheimen Rathes Ihrer Britischen Majestät, Lord Wardein der fünf Häfen und Schloßhauptmann von Boper, Kanzler der Universität London, ersten Staatssekretär Ihrer Majestät für die auswärtigen Angelegenheiten u. s. wi
Se. Majestät der König von Italien: den Ritter Carl Cadorna, Staats. Minister. Senator des Königreichs, Großkreuz des St. Mauritius. und Lazarus-Ordens und des Ordens der Italienischen Krone, Ihren außerordentlichen Gesandten und beooll mächtigten Minister bei Ihrer Britischen Majestät u. s. w.;
Se. Majestät der Kaiser aller Reuß en; den Herrn Philipp Baron von Brunnow, Ihren Wirklichen Geheimen Rath, Ritter der Russischen Orden, des Preußischen Rothen Adler-Ordens erster Klasse, Commandeur des Ungarischen St. Stephans-⸗Ordens, Großkreuz der Französischen Ehrenlegion, des Fürtischen Verdienst Ordens, Ihren außerordentlichen und bevoll · mächtigten Boischafter bei Ihrer Britischen Majestät u. s. w.;
Se. Hasestät der Kaiser der Ottomanen: den Con- stantin Musurus Pascha, Muschir und Vezir des Reichs, bekorirt mit den Kaiserlichen Osmanis. und Medschidie ˖ Orden erster Klasse, Großkreuz des St. Mauritius. und Lazarus · Ordens und mehrerer anderer fremder Orden, Ihren außerordent lichen und bevollmächtigten Botschafter bei Ihrer Britischen Majestät
u. s. w. , . ;
welche nach Austausch ihrer, in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten, sich über die folgenden Artikel verstaͤndigt haben.
Art. 1. Die Artikel 11, 13 und 14 des Pariser Vertrages vom 30. März 1856, ebenso wie die zwischen der Hohen Pforte und Ruß land abgeschlossene und dem besagten Art. 14 angefügte besondere Konvention sind aufgehoben und durch den folgenden Artikel ersetzt.
Art. 2. Das Prinzip der Schließung der Meerengen der Dar— danellen und des Bosporus, wie dasselbe durch die besondere Kon- vention von 30. März 1856 hergestellt worden, wird aufrecht erhalten, mit der Machtvollkommenheit für Se Kaiserliche Majestät den Sul. tan, die genannten Meerengen in Friedenszeiten den Kriegsschiffen der befreundeten und alliixten Mächte zu öffnen, falls die Hohe Pforte dies für nöthig erachten sollte, um die Ausführung der Sti⸗ pulationen des Pariser Vertrages vom 30. März 1856 sicher zu
3. Das Schwarze Meer bleibt, wie bisher, der Handels-
marine aller Nationen geöffnet. Art. 4. Die irc Artikel 16 des Pariser Vertrages errichtete Kommission, in welcher jede der Mächte, die den Vertrag gemein schaftlich unterzeichneten, durch einen Delegirten repräsentirt ist, und welche beauftragt wurde, die Arbeiten zu bezeichnen und aus führen zu lassen, die von Isaktscha ab nothwendig sind, um die Mündungen der Donau, sowie die benachbarten Theile des Schwarzen Meeres
von Sandbänken und anderen Hindernissen zu befreien, welche sie belästigen, damit dieser Theil des Flusses und die besagten Theile des Meeres in den besten Zustand der Schiffbarkeit gesetzt werden, ver— bleibt in ihrer gegenwärtigen Zusammensetzung.
Die Dauer dieser Kommission ist auf einen weiteren Zeitraum von zwölf Jahren, vom 24. April 1871 ab, und zwar bis zum 24. April 1883 fesigestellt, dem Termin der Amorütisirung der von dieser Kommission unter der Garantie Deutschlands, Oesterreich⸗ Ungarns, . Großbritanniens, Italiens und der Türkei abgeschlossenen
nleihe.
Art. 5. Die Bedingungen des Wiederzusammentritts der durch Art. 17 des Pariser Vertrages vom 30. März 1856 aufgestellten Ufer⸗ staaten⸗ Kommission werden durch eine vorhergehende Verständigung wischen den Uferstaaten, ohne Präjudiz der auf die drei Donau— ,. bezüglichen Klausel festgestellt werden und wird, inso⸗— ern es sich um eine Modifikation des Art. 17 des gedachten Vertrages handeln sollte, letztere Gegenstand einer besonderen Konvention unter den mitunterzeichnenden Mächten sein.
Art. 6. Da die Uferstaaten desjenigen Theiles der Donau, wo die Katarakte und das Eiserne Thor der Schifffahrt Hindernisse be—⸗ reiten, sich eine Verständigung unter einander behufs Beseitigung dieser Hindernisse vorbehalten, so erkennen die Hohen Kontrahenten ihnen von jetzt ab das Recht zu, bis zur Tilgung der zur Ausführung der Arbeiten aufgenommenen Schuld eine provisorische Abgabe von Han— delsschiffen jeder Flagge zu erheben, die von nun an davon Nutzen ziehen, und dieselben erklären, daß der Artikel 15 des Pariser Ver— trages von 1856 auf diesen Theil des Flusses für den zur Rückzahlung der in Rede stehenden Schuld erforderlichen Zeitraum keine Anwen— dung finde. . ;
Art. 7. Alle durch die europäische Kommission in Ausführung des Pariser Vertrages von 1856 oder des gegenwärtigen Vertrages errichteten Werke und Etablissements werden fortfahren, sich derselben Neutralität zu erfreuen, welche sie bisher geschützt hat, und welche für
die Zukunft unter allen Umständen von den Hoben Kontrahenten in
gleicher Weise respektirt werden wird. Die Wohlthat der daraus entspringenden Privilegien wird sich auf das gesammte Verwaltungs- und technische Personal der Kommission erstrecken. Wohlverstanden werden jedoch die Bestimmungen dieses Artikels in keiner Weise das Recht der Hohen Pforte berühren, in Ihrer Eigenschaft als Territorial⸗ macht, Ihre Kriegsschiffe, wie früher, zu jeder Zeit in die Donau einlaufen zu lassen. ;
Art. 83. Die Hohen Kontrahenten erneuern und bestätigen alle Stipulationen des Vertrages vom 39. März 1856, sowie diejenigen von dessen Annexen, welche durch den gegenwärtigen Vertrag nicht annullirt oder modifizirt sind.
Art. 9. Der gegenwärtige Vertrag wird ratifizirt und die Rati⸗ fikationen binnen sechs Wochen, oder früher, wenn es geschehen kann, zu London ausgewechselt werden.
Zur Beglaubigung haben die respektiven Bevollmächtigten ihn
unterzeichnet und den Abdruck ihrer Wappen beigefügt. Kö Geschehen in London, den dreizehnten des Monats März im
Jahre Tausend achthundert ein und siebzig.
(L. S.) Bernstorff.
(L. S.) Apponyi.
. ,
(L. S.) Granville.
(L. S.) Cadorna.
(L. S.) Brunnow.
L. S.) Musurus.
Der vorstehende Vertrag ist ratifizirt und die Auswechselung der Ratifikations⸗ Urkunden am 15. Mai 1871 zu London bewirkt worden.
Das 22. Stück des Reichs ⸗Gesetzblattes, welches heute ausgegeben wird, enthält unter .
Rr. 642 das Gesetz, betreffend die Kriegs- Denkmünze für die bewaffnete Macht des Reichs. Vom 24. Magi 1871; unter
Nr. 643 den Allerhöchsten Erlaß vom 1. April 1871, be⸗ treffend das Rangverhältniß der Posträthe und Ober⸗Posträthe; und unter
Nr. 644 den Vertrag zwischen Deutschland, Oesterreich, Frankreich, Großbritannien, Italien, Rußland und der Türkei. Vom 13. März 1871.
Berlin, den 2. Juni 1871.
Zeitungs ⸗Comtoir.
Königreich Breußen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Den Regierungs⸗Assessor Dr. Stüve zu Berlin zum Re— gierungs⸗Rath; sowie
Die Titular⸗Forstmeister Barkhausen zu Winsen, Pro⸗
vinz Hannover, Staubesand zu Ziegenhain, Regierungs—⸗ bezirk Eassel, und König zu Trittau, Regierungsbezirk Schles— wig, zu Forstmeistern mit dem Range der Regierungs ⸗Räthe‚ und den bisherigen Oberförster Meyer zu Cummersdorf bei Zossen, im Regierungsbezirk Potsdam, zum Titular ⸗ Forst⸗ meister zu ernennen, und
Dem Kreisgerichts ⸗ Sekretär Sentz zu Greifenhagen in Pommern den Eharakter als Kanzlei⸗Rath zu verleihen.
455
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Der Regierungs⸗Rath Dr. Stüve ist mit Wahrnehmung der Stelle eines vortragenden Rathes bei dem Königlichen Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten beauftragt worden.
Angekommen: Der Präsident des Hauptbank Direk⸗ toriums von Dechend aus Frankfurt a. Main.
Nichtamtliches.
Deutsche s Reich.
Preußen. Berlin, 2. Juni. Se. Majestät der Kgifs er und König begrüßten heute früh das Ersatzià Bataillon des 3. Garde⸗Grenadier⸗Regiments Königin Elisabeth bei dessen Durchmarsch nach der neuen Garnison des Regiments Bran— denburg a. H., und ließen dasselbe in Sektions vorbeimarschi⸗ ren. Im Laufe des Tages empfingen Se. Majestät den Prin- zen Friedrich Carl Königliche Hoheit, den General der Infanterie Vogel von Falckenstein, den Polizei- Präsidenten von Wurmb, den General à la suite von Stiehle, den Kaiserlichen Gesandten in Rom Grafen Arnim, den General-Lieutenant a. D. von Webern, Vorstand des Hülfsvereins, sowie militärische Mel—⸗ dungen, und ließen Allerhöchstsich vom Minister des Königlichen Hauses Freiherrn von Schleinitz Vortrag halten.
— Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrathes für das Landheer und die Festungen und für Rechnungswesen traten heute zu einer Sitzung zusammen.
— Im weiteren Verlaufe der gestrigen Sitzung des Deut— schen Reichstages wurde der §. 1 des von dem Abg. Lasker eingebrachten Gesetzentwurfs, betreffend die Einsetzung ständiger Zwischenkommissionen, in jeder Gestalt, sowohl in der ursprüng⸗ lichen als in der von der Kommission und dem Abg. Dr. Rey⸗ scher vorgeschlagenen, zwischen welchen Fassungen ein sachlicher Unterschied nicht bestand, abgelehnt und dadurch die weitere Berathung des Entwurfs unmöglich gemacht. Nach dem Abg. Wagener hatte auch der Abg. Dr. Ewald sich gegen den Entwurf erklärt, während die Abgg. Hölder und Lasker, der erstere mit Berufung auf die von den württembergischen Ständen ge⸗ machten Erfahrungen, der Letztere durch Darlegung des that— sächlich vorhandenen Nothstandes denselben auch mit der Einschrän⸗ kung auf die gegenwärtige Legislaturperiode zur Annahme empfahlen. Für diese Session ist also das Projekt als auf⸗ gegeben zu betrachten.
Ueber eine Petition des landwirthschaftlichen Klubs in Frankfurt a. M., der die Einsetzung eines besonderen Ausschusses des Bundesrathes zur Wahrung der landwirthschaftlichen In⸗ teressen empfiehlt, wurde zur Tagesordnung übergegangen, da diese Interessen, wie der Abg. Dr. Gneist ausführte, die Cen- tralisation am wenigsten vertragen. — Um 33 Uhr wurde die Sitzung geschlossen.
— Die heutige (4.) Plenar-Sitzung des Deutschen Reichstages wurde um 12 Uhr durch den Präsidenten Dr. Simson eröffnet.
Am Tische des Bundesrathes befanden sich der Reichs⸗ kanzler Fürst Bismarck, die Staats- Minister Delbrück, von Pfretzschner, v. Schlör und andere Bundes bevollmächtigte, so⸗ wie mehrere Bundeskommissare. .
Auf der Tagesordnung stand die erste Berathung der drei Gesetzentwürfe, betreffend die Entschädigung der deutschen Rhe— derei, die Gewährung von Beihülfen an die aus Frankreich ausgewiesenen Deutschen, und den Ersatz von Kriegsschäden und Kriegsleistungen. Diese Gesetzentwürfe bilden, wie der Staats— Minister Delbrück in seinem einleitenden Vortrage sagte, Theile der großen bis zur nächsten Session zu vertagenden Vorlage, durch welche über die Kriegsentschädigung im Ganzen verfügt werden soll, und zwar betreffen sie die dringlichsten Gegen⸗ stände, die einen Aufschub bis zum Spätherbst nicht vertragen.
Die erste Vorlage wurde nicht in die Kommission ver— wiesen, sondern wird auch in zweiter Lesung vom Plenum be— rathen werden. Die Abgg. v. Benda, Schmidt (Stettin), v. Freeden, Frhr. v. Hoverbeck, v. Hennig, Loewe und Roß ergriffen in Bezug auf dieselbe das Wort.
Die zweite Vorlage wurde, nachdem der Abg. v. Patow weiter gehende Wünsche im Interesse der Ausgewiesenen ge— äußert hatte, ausführlich von dem Reichskanzler Fürsten Bis— marck motivirt. Beim Schluß des Blattes sprach der Abg. Dr. Bamberger, der im Wesentlichen mit der Vorlage einver— standen war.
— Vom Evangelischen Ober⸗Kirchenrath ist mittelst Cir- kulars den Konsistorien eine Zusammenstellung der in die re— vidirte Ausgabe des Neuen Testaments aufgenommenen Ver— änderungen des Cansteinschen Textes übersendet worden. Diese Aenderungen werden als definitiv gutgeheißen bezeichnet. Sie sollen dem alsbald zu veranstaltenden Neudruck des Textes ,, 16 ben fung ist das Ergebniß der
Konferenz, welche in der Zeit vom 20. bis 25. April d. J. tagte. ö .
— Das Ministerium der landwirthschaftlichen Angelegen—
heiten hat der statistischen Central⸗Kommisston eine Vorlage
zugehen lassen, welche die Periodicität der st atistischen Er⸗ hebungen über Zustände und Entwickelungsverhältnisse der Landwirthschaft betrifft. Vom Landes. Oekonomie ⸗Kollegium ist in dessen jüngster Session für eine solche Erhebung über die Ackerbau verhãältnisse eine zehnjährige Periode, für die Vieh⸗ zählung aber eine fünfjährige als vollkommen genügend be— funden worden. Das Ministerium dagegen giebt einer fünf⸗— jährigen Periode für heide Ermittelungen den Vorzug. Nach seiner Meinung sollen beide stets gleichzeitig stattfinden.
— Schon für den Sommer des Jahres 1870 war eine Eppedition zur Untersuchung der deutschen Meere vor— bereitet. Dieselbe konnte aber wegen des Krieges nicht in Thä— tigkeit treten, ste wird nunmehr im Laufe des bevorstehenden Sommers ans Werk gehen. Für ihre Arbeiten hat das Ma⸗ rine Ministerium ein geeignetes Fahrzeug zur Verfügung gestellt. Nach dem vom deutschen Fischerei-Verein entworfe— nen und vom Ministerium der landwirthschaftlichen Ange— legenheiten gutgeheißenen Plane sollen die vorzunehmenden Untersuchungen sich hauptsächlich erstrecken: auf die Be— stimmungen der Meerestiefe, auf den Salz und den Gas— gehalt des Seewassers, auf die Temperatur und die Strömun⸗ gen dieses Wassers, auf die Beschaffenheit des Meerbodens, auf die Meeres⸗Flora und die Meeres-Fauna. An diesen Unter— suchungen werden drei Gelehrte Theil nehmen, und zwar ein Physiker, ein Botaniker und ein Zoologe. Für die obere Leitung und für die wissenschaftliche Verwerthung der Unter suchungen ist in Kiel eine besondere Kommission eingesetzt; sie besteht aus dem Vorsitzenden Dr. Meyer und den Professoren Möbius, Karsten und Hensen.
Danzig, 1. Juni. S. M. Korvette Nymphen wurde heute an der hiesigen Königlichen Werft in Dienst gestellt, nach= dem die Besatzungsmannschaft von Kiel eingetroffen.
Ems, 31. Mai. (Cobl. Ztg.) Bei der am 12. Juni er⸗ folgenden Ankunft des Kaisers von Rußland wollen auch Ihre Majestäten der König und die Königin von Württemberg hier anwesend sein; dagegen ist in unterrichteten Kreisen von einer Hierherkunft des Königs von Bayern bis jetzt nichts bekannt.
Bayern. München, 30. Mai. Se. Majestät der König hat dem vom hiesigen Hof abberufenen italienischen Gesandten Marchese Migliorati am Hoflager zu Berg heute eine Abschieds⸗ Audienz ertheilt, und dessen Rekreditive entgegen genommen.
— Das Staats Ministerium des Innern hat im Einver⸗ ständnisse mit dem Kriegs -⸗Ministerium verfügt, daß den wehr— pflichtigen Reservisten, welche während der dreijährigen Reserve⸗ pflicht zu aktiven Dienstleistungen heigezogen werden, für die Jahrgänge, in welchen dieselben wirklich präsent sind, Ansprüche auf Befreiung von der Wehrgeldentrichtung, beziehungsweise auf Rückvergütung des bereits für die fragliche Zeit entrichteten Wehrgeldes, zuzugestehen sind.
— 1. Juni. (W. T. B.) Das Komite der hier versammelten Theologen hat den Stiftsprobst v. Döllinger mit Ausarbeitung der Beantwortung eines jüngst erlassenen Hirtenbriefes des deutschen Episkopates beauftragt.
Sachsen. Dresden, 31. Mai. Die Landessynode trat in ihrer heutigen Sitzung in Gegenwart des Staats⸗Ministers . n Falkenstein in die zweite Lesung des Patronatge⸗ etzes ein.
— L. Juni. Dem »Dresdner Journal« zufolge hat die erste Staffel des sächsischen Armee Corps heute den Rückmarsch angetreten, und wird die Beförderung vom Rhein aus mit⸗ telst der Eisenbahn erfolgen. Die Ankunft der Truppen in der Heimath wird Ende Juni erwartet.
Leipzig, 1. Juni. (C. BI. Mit dem ersten Militärzuge, der gestern Nachmittag kurz nach 3 Uhr mit einem Infanterie— Bataillon in Leipzig eintraf, kam auch der Kommandirende des V. Armec⸗Corps, General von Kirchbach, an. Zum Empfange desselben hatte sich eine Anzahl von Mitgliedern des hiesigen Stadtraths, sowie des Verpflegungskomites auf dem Perron des Dresdner Bahnhofes eingefunden. Als der Zug um 3 Uhr eintraf und der General den Perron betrat, bewill⸗ kommnete ihn der Vize-Bürgermeister Dr. Stephani Namens der Stadt Leipzig, und sprach in längerer Rede ihm und dem