1871 / 26 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 03 Jun 1871 18:00:01 GMT) scan diff

Nichtamtliches.

Oesterreich⸗ ungarn. Wien, 1. Juni. Die Kaiserin

wird am 6. d. M. in Schönbrunn eintreffen. 2. Juni. (W. T. B.)

des Abgeordnetenhauses mit. Dieselbe lautet:

»Mit Befriedigung nehme ich die Versicherung patriotischen Ge— fühles und altösterreichischer Treue entgegen, welche mir das Ab- geordnetenhaus erneuert ausspricht. Ich theile vollkommen die Ueber- zeugung von der Nothwenkigkeit, den Kampf um die Verfassungs-⸗ formen zu beendigen. Ich hege die Zupersicht, daß es meiner Regie

rung gelingen wird, gestützt durch mein volles Vertrauen und durch die Sehnsucht nach gesicherten, befestigten Zuständer, die sich bereits aller Kreise der Bevölkerung bemächtigt hat, die stets wiederkehrenden Krisen im verfassungsmäßigen Wege endlich zum Abschlusse zu bringen und Oesterreich vor neuen Konflikten zu bewahren. In der Erwar- tung, daß das Abgeordnetenhaus auch seinerseits hierzu mitwirken wird, entbiete ich demselben meinen Kaiserlichen Gruß.« Nach der Verlesung der Kaiserlichen Antwort, welche das Haus stehend anhörte, brachte der Präsident, als Ausdruck der Gefühle der unwandelbaren Treue und Ergebenheit ein Hoch auf den Kaiser, in welches das Haus dreimal begeistert ein- stimmte. Abt Helfersdorfer, beantragte in Anbetracht der dem Kaiser schuldigen Achtung und Loyalität heute die Sitzung zu schließen und die nächste Sitzung Dienstag abzuhalten. Nach einer kurzen Bemerkung des Abgeordneten Zibliekiewics gegen diesen Antrag wurde der Schluß der Sitzung mit großer Majo⸗ rität angenommen. Pesth, 1. Juni. Das Abgeordnetenhaus nahm die Gesetzentwürfe über die Wasserregulirungs ⸗Gesellschaften und Dammpolizei mit wenigen stylistischen Aenderungen an.

Schweiz. Zürich, 1. Juni. (W. T. B.) Die hiesige neue Kaserne ist in verflossener Nacht niedergebrannt. Der Schaden an Mobiliar beträgt allein gegen eine halbe Million

Francsz.

Belgien. Brüssel, 2. Juni. Der Repräsentan ten ˖ kammer ist ein neuer Gesetzentwurf, die Aufhebung der Schuld⸗ haft betreffend, vorgelegt worden. Nach demselben soll die Schuldhaft in Kriminal, korrektionellen und Polizeisachen, bei unerlaubten und böswilligen Handlungen beibehalten werden, so⸗ weit es sich um Ersatz von Schäden und Kosten und um Be— träge über 300 Fres. handelt. Die Dauer der Körperhaft soll ein Jahr nicht übersteigen. . . .

Victor Hugo veröffentlicht in der »Indép.e einen neuen Brief, in welchem er, gegenüber den Behauptungen in der Kammer, seine Mittheilungen in dem ersten Briefe über die Angriffe auf seine Wohnung aufrecht erhält. Der »Ind. belge‘ zufolge hat Victor Hugo sich nach Vianden im Groß— herzogthum Luxemburg begeben.

Das »Journal de Bruxelles« schreibt: Mehrere Jour⸗ nale haben mitgetheilt, die belgische Regierung habe den schwei⸗ zer Bundesrath davon in Kenntniß gesetzt, daß sie sämmtliche Pariser Flüchtlinge als gemeine Verbrecher ausliefern werde. Wir glauben zu wissen, daß die Regierung keine derartige Mit- theilung an den schweizer Bundesrath habe gelangen lassen.

Großbritannien und Irland. Lon don, I. Juni. Das Parlament tritt heute wieder zusammen, jedoch ohne den Premier⸗Minister, der durch Unwohlsein in Panshanger, dem Landsitze des Earls Cowper in Hertfordshire, wo er augen⸗ blicklich zum Besuche weilt, zurückgehalten wird. Es ist jedoch, wie gemeldet wird, schon entschiedene Besserung in dem Be— finden des Ministers eingetreten.

2. Juni. Im Unterhause erwiderte auf eine In⸗ terpellation Bourke's der Staatssekretär Bruce, die britische Regierung habe Seitens der französischen Regierung keine Mit⸗ theilung bezüglich der Auslieferung von Flüchtlingen erhalten. Auf eine Interpellation Locke's erklärte Enfield, die Regierung habe bezüglich der Massenhinrichtungen in Paris nur Zeitungs—⸗ nachrichten erhalten, und sie habe keine Remonstrationen da⸗ gegen erhoben.

Frankreich. Ueber die jetzige Lage der Dinge in aris wird der ⸗Times« vom 31. Mai geschrieben: »Die aussuchungen nach Insurgenten werden noch immer energisch

fortgesetzt. Es hält noch immer sehr schwer, Paris zu verlassen oder in dasselbe hineinzukommen. Man hat den kommunisti⸗ schen Finanz⸗Minister Gourde gefunden. Nach den Aussagen von Insurgenten soll sich Cluseret unter den im Fort Vincennes 1 gefangen genommenen Aufständischen befinden. Da dies hr letzter Zufluchtsort war, erwartete man, daß viele andere Rädelsführer entdeckt werden würden. Der kommunistische Commandeur dieses Forts sandte dem bavyerischen Ge⸗

Im Abgeordnetenhause theilte der PFräsident die Antwort des Kaisers auf die Adresse

stehend erklärt. Was die Generale betrifft, besonderes. Advokaten, Journalisten, Geschäftsleute, alle Welt meint die militärischen Fragen zu kennen, und nach der Niederlage erklärt Jedermann die Generale für Schwachköpfe. Was die Menge in Frank . reich betrifft so hatte sie zu allen Zeiten ein einziges Mittel, den Gene— ralen ihren Zorn kundzugeben; sie erklärte dieselben für Verräͤther. Man will in Frankreich eine Niederlage niemals anderen Ursachen als der Un⸗ fähigkeit und dem Verrathe der Führer zuschreiben. Wir haben nicht

für erstere Pässe nach der Schweiz, für letztere Pässe na Inlande verlangend. wen tztere Pässe nach dem

wurde die Affgire dem General Vinoy überlassen und verein— bart, daß, da die gesammte Garnison von Vincennes nicht einen abgefeuert, dieselbe nur temporär gefangen gehalten

Schuß werden sollte, während alle Flüchtlinge, die daselbst eine Zu⸗

Garnison willigte ohne Weiteres in diese Bedingungen und setzte ihre Führer sofoͤrt gefangen. Bei vielen derselben fand man von

hauses, der Börse und anderer Gebäude. Der Luxembourg soll das

tadthaus temporär ersetzen, und das Beamtenpersonal ist bereits dahin übergesiedelt. Alles ruhig genug zu, aber im Quartier Belleville herrscht noch immer Lebensgefahr. Nicht nur fallen Schüsse aus Fenstern,

ziere in ziemlicher Entfernung ab. Viele fürchten, daß trotz

um weitere Verlegenheiten zu bereiten,

mord.

Die neuesten Telegramme melden: Paris, 2. Juni.

schaft der Kommune intakt geblieben sei. Die Bank habe der Kommune nur 95 Millionen überliefert, welche sie der Stadt Paris geschuldet habe, ferner 7290, 000 Fres. mit Zustimmung der Regierung von Versailles. Das Schreiben belobt das Personal der Bank für seine feste Haltung, welcher dieses Re— sultat zu danken sei Dem »Gaulois« zufolge soll Lefrane das Portefeuille der öffentlichen Arbeiten angenommen haben.

Vermorel und Frödérie Morin wurden heute gefangen ein— gebracht.

Versailles, 2. Juni. In der Nationalversamm— Uüheben, da dieselben unvereinbar mit dem republikanischen Prinzipe seien. Er beantragte dringliche Behandlung. Die Ver. sammlung genehmigte dieselbe. Zahlreiche Mitglieder der Rechten

und vom 26. Mai 1848 gegen die Prinzen des Hauses Bourbon aufzuheben. Ein Deputirter der Rechten erklärte, die Fusion zwischen den beiden Linien des Hauses Bourbon sei voll— zogen. Die gesammte Rechte stimmte für die Dringlichkeit des Antrages, welcher mit großer Majorität angenommen wurde. Ed folgte die Berathung über den . des Deputirten Lefövre⸗ Pontalis, die Dekrete der Regierung der nationalen Vertheidi⸗ gung einer Revision zu unterziehen. General Trochu erklärte, die Regierung der nationalen Vertheidigung hätte bereits vor Beginn der Belagerung von Paris die Rothwendigkeit be— griffen, Frieden zu schließen. Alle Anstrengungen Favre's seien jedoch an den vom Fürsten Bismarck aufgestellten unannehm— baren 6) Bedingungen für den Zusammentritt einer National— versammlung gescheitert, welche allein zur Entscheidung der Frage territorialer Abtretungen kompetent gewesen wäre. Die Versammlung beschloß die zweite Berathung des Antrages. In der Sitzung der National-Versammlung am 29. Mai stand der Antrag Louis Blanc's und mehrerer seiner politischen Freunde zur Diskussion, welcher verlangt, daß die Mitglieder der früheren Regierung der National ⸗Vertheidigung an einem der nächsten Tage Rechenschaft ablegen möchten über die Art und Weise, in weicher sie während der Belagerung ihre Macht in Paris ausgeübt. Es ergriff zunächst der frühere General- Gouverneur von Paris, General Trochu, das Wort, um den Vorschlag der Kommission zu unterstützen. Wir ent— nehmen seiner Rede folgende Bemerkungen über die allgemeine Lage Frankreichs:

Die Stunde ist gekommen, klar und bestimmt zur französischen Armee über die Nothwendigkeit großer moralischer, disziplinarischer und organischer Reformen zu sprechen. Man wird ihr Vertrauen zu sich selbst zurückgeben. Sie ist in der Katastrophe nicht schuldig, son— dern das Qpfer gewesen. Der National-Charakter oder vielmehr das nationale Temperament hat glänzende, leider mehr glänzende als so— lide Seiten. Im Siege werden die Truppen für unbezwinglich, die Offiziere für ausgezeichnet, die Generale für glorreich erklärt. In Frank⸗ reich machen sich die Berühmtheiten leicht. den dleselben Truppen für schlecht, die Offiziere für unter ihrer Rolle so ist ihr Schicksal ein

neral eine Liste seiner Offiziere und Mannschaften,

das Gefühl der Würde derjenigen Nationen, die, um sich wieder

In den meisten Theilen von Paris geht

sondern gelegentlich feuern Insurgenten ihre Revolver auf Offi⸗

I

Nach verschiedenen Unterhandlungen

Fucht gesucht, bedingungsies ausgesiefelt werden sollten. De

Ulysse Parent unterzeichnete Befehle zur Verbrennung des Stadt.

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der großen Anzahl der ergriffenen Insurgenten und der fürch— . terlichen Beispiele, die statuirt worden, genug ,

wenn nicht durch offenen Widerstand, so doch durch Brandstiftung und Meuchel— .

Hiesige Blätter veröffentlichen ein Schreiben des Unter- Gouverneurs der Bank von Frankreich, in welchem derselbe erklärt, daß die Bank während der Herr.

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lung beantragte Jean Brunet, die Proskriptionsgesetze auf— ö

brachten den Antrag ein, auch die Gesetze vom 10. April 183 J

Nach der Niederlage wer.

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urichten, ihre eigenen Fehler anerkennen. Wir sehen eine . e Nation, die sich für unbesiegbar gehalten hatte, jetzt besiegt, niedergeschlagen, zu Grunde gerichtet. Sie will den Grund ihrer Nie⸗ derlage wissen; ich sage ihr denselben. Ich werde nicht den Männern, fondern den Institutionen den Prozeß machen. Ich will dem Lande zeigen, daß es seinen Ruin selbst vorbereitete, indem es die Kontrolle feiner Angelegenheiten, seiner militärischen Institutionen aus der Hand gab, indem es gestattete, daß die Institutionen durch eine ruhmvolle Fegende ersetzt wurden, indem es erlaubte, daß das edle Handwerk der Waffen eine Industrie wurde; indem es zuließ, daß die Hingzbung, von der die Armee heute so glänzende Beweise ablegt (Beifall), zur persoͤnlichen Spekulation ausartete; indem es endlich die Einführung zweier Binge gestattete: des englischen Lupus und der italienischen Korruption, denen Frankreich seine Erniedrigung verdankt. Es ließ das das unvermeidliche Resultat des Feldzuges von 1870 —71 vorher-

sehen g, Versammlung beschloß, den auf die Regierung der

Nationalvertheidigung sich beziehenden Antrag in Erwägung

zu ziehen. . : ; .

Saint Denis, 1. Juni. Die Stadt bietet diesen Morgen ein sehr belebtes Schauspiel. Zwei Regimenter der preußischen Garde beginnen ihre Rückkehr nach Deutschland. Drei Regi.

menter des IV. Armee ⸗Corps rücken auf der Landstraße em.

Aussehen der Truppen ist prächtig. i , 9 2. Juni. ; Seit Mitternacht ist der Verkehr mit Paris wieder freigegeben. Beide Bahnen nach Versailles sind wieder hergestellt und haben ihre Fahrten wieder aufgenommen. Der Telegraph, welcher der Privatbenutzung von und nach Paris bis jetzt vorenthalten war, soll im Laufe des heutigen Tages dazu wieder zur Verfügung gestellt werden. In An— betracht des Vorhergegangenen ist die Lage von Paris befrie⸗ digend und das Vertrauen kehrt allmälig wieder. Es 1 n.

sich, daß Dupanloup zum Erzbischof von Paris ernannt i Die Rente schloß heute 53.865.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 1. Juni. Der . hat aus Veranlassung der Geburt, des Groß

fürsten Georg Alexandrowitsch eine Amnestie für politische Verbrecher erlassen.

Reichstags⸗Angelegenheiten.

Berlin, 3. Juni. In der gestrigen Sitzung des Reichs⸗ tags leitete der Staats. Minister Delbrück die erste Berathung der drei Gesetzentwürfe n ö Entschädigung der deutschen Rhe⸗

i 2c. betreffend, wie folgt, ein: . ö 4 Meine . indem . erlaube, die allgemeine Diskussion über die zur Berathung stehende Vorlage einzuleiten, habe ich anzu⸗ tnüpfen an eine Mittheilung, die ich in der 37. Sitzung hier zu machen die Ehre hatte. Es handelte sich damals um die Frage, welche Vorlagen der Reichstag noch von der verbündeten Regierung zu erwarten habe. Ich hatte damals mitzutheilen, daß dem Bundes. rath eine Vorlage des Präsidiums an demselben Tage zugehen werde, welche die Vorschläge enthalte über die Disposition, über die von Frankreich zu zahlende Kriegsentschädigung, und ich bezeichnete das aus der Berathung dieser Vorlage im Bundes rathe hervorgehende Gesetz als den wesentlichsten Gegenstand, welcher den Reichstag nach der Ansicht der verbündeten Regierungen noch zu beschäftigen daben würde. Die Vorlagen deren ich damals erwähnte ist gemacht und hat im Bundesrath einer eingehenden Prüfung unter- legen. Bei dieser Prüfung ist eine Differenz der Meinungen in wich= tigen Punkten nirgend hervorgetreten, wohl aber hat sich die Arbeit unter der Hand erheblich größer gezeigt, als es einen Augenblick den Anschein haben konnte, und die verbündeten Regierungen sind zu der Ueberzeugung gelangt, daß, wenn sie dem Reichstage das gesammte in der damals erwähnten Präsidialvorlage aufgestellte Programm in einer zur Beschlußfassung geeigneten Form vorlegen sollten, sie die Dauer der Sesslon des Fteichstages weiter verlängern würden, als es wohl allseitig der Wunsch und die Absicht ist. Sie würden sich aller ˖ dings durch diese Erwägungen nicht haben zurückhalten lassen können und dürfen, mit der vollständigen Vorlage vor das Haus zu treten, wenn in! der That bis zum Wiederzusammentritt des Hauses zu er⸗ warten wäre der vollständige Eingang der Summe, über welche dis. ponirt werden soll, und damit gegeben sein würde die n, n, teit einer jetzt schon zu treffenden definitiven Disposition. Diese Teßtere ist nun nicht der Fall. Wie bekannt, ist bis zu der nächsten Sesston des Reichstages gesichert der Eingang von eins Summe a 625 Milltonen Francs; die späteren weit größeren Zahlungen sin stspusirt für eine Zeit, in welcher der Reichstag nach aller Berechnung wieder zusammen sein wird. Aus diesen Erwägungen sind die . bündeten Regierungen zu der Ansicht gelangt, daß es xichtig sein würde, die dem Neichstag jetzt zu machende Verlage auf einige ö. sonders dringliche Gegenstände zu beschränken, auf einige 8 ö deren gesetzliche Regelung, wenn sie überhaupt erfolgen soll, nich wohl bis in den Spätherbst verschoben werden kann. .

Die Gegenstände, um die es sich handelt, liegen Ihnen in den . Gesetzentwürfen vor, welche heute zur Berathung stehen, und . 6. bemerken, daß noch ein vierter Gesetzentwurf dem ,, ö 6 gelegt ist und sich in der Berathung befindet, mit welchem der ö der jetzt nach der Absicht der verbündeten Regierungen zu ,, Vorlagen abgeschlossen wäce. Es ist dies eine Vorlage, welche . Zweck' hat, dem Herrn Reichskanzler aus den durch die Kriegs. Fontribution eingehenden Mitteln einen Kredit zu eröffnen zur Beschaffung von Betriebsmitteln für die elsaß · lothringenschen

Eifenbahnen, welche bekanntlich, so weit sie der französischen Ostbahn gehörten, an Deutschland abgetreten sind, und welche sich, da das Betriebsmaterial der Ostbahn in die Abtretung nicht begriffen ist, zur Zeit ohne eigene Betriebsmittel befinden. Nach der Absicht der verbündeten Reglerungen würde mit diesen vier Vorlagen der Kreis derjenigen Gegenstände abgeschlossen sein, über welche gegenwärtig von dem Reichstage definitiver Beschluß zu fassen ist.

Was nun die finanzielle Bedeutung dieser drei Vorlagen anlangt und ich darf mir vielleicht gestatten, bei diesem Vortrage sie alle drei schon gemeinschaftlich zu behandeln, obgleich ja eine abgesonderte Berathung auf der Tagesordnung steht so ist es unge⸗ mein schwer, eine bestimmte Summe zu nennen, deren Be— willigung durch diese drei Vorlagen von dem Hause verlangt wird. In Beziehung auf die erste der Vorlagen, nämlich die Entschädigung der Rhederei, haben approximasive Berechnungen von Seiten des Bundeskanzleramts nur gemacht werden können in Beziehung auf die von franzöͤsischen Kriegsschiffen aufgebrachten oder zerstörten Schiffe und Ladungen. Auch diese Berechnung ist nur ungemein approxima—- tiv. Es hat bisher an einer Veranlassung für die Interessenten ge— fehlt, ihre Ansprüche anzumelden. Es haben zwar sehr viele und, wie ich annehmen darf, der ganz überwiegend größte Theil die Ansprüche angemeldet, indessen kann ich keine Gewähr dafür übernehmen, daß nicht noch nachträglich Ansprtüche angemeldet werden. Die Berechnung, welche auf Grund der Oaten, die vorliegen, ange⸗ stellt worden ist, und deren Ergebniß ich mit allem Vorbehalt nur erwähne, führt auf einen Betrag von etwa 3,000 000 Thlr., d. h. wohlverstanden für die von französischen Kriegsschiffen aufgebrachten oder zerstörten Schiffe, welche nicht von Frankreich nach Maßgabe des

riedens in natura zurückzugeben sind. Die Herren haben aus dem Entwurf ersehen, daß diese Entschädigung nicht die einzige ist, welche für die Rhederei in Aussicht genommen ist. Es ist in dem Entwurf ferner in Aussicht genommen, denjenigen Rhedern, welche durch den Krieg genöthigt worden sind, ihre Schiffe in außerdeutschen 8a hn liegen zu lassen und während des Stillliegens in außerdeutschen Häfen die Befatzung ihrer Schiffe zu lohnen und zu verpropiantiren, diesen Rbedern für die bezahlte Heuer und für die den Mannschasten ge— währte Beksstigung eine Entschädigung zu zahlen. Auf welche Summe sich dieser Theil der Entschädigung belaufen könnte, darüber haben von dem Bundeskanzler Amt Berechnungen nicht angestellt werden können; es fehlen dazu alle Momente, welche auf eine unbedingte Glaub⸗ würdigkeit Anspruch machen, und ich bin deshalb nicht in. der Lage, hier mit irgend einer Zuverlässigkeit eine Zahl anzugeben. Ich glaube nur, die Ansicht aussprechen zu dürfen, daß die Entschädigung, welche aus diesem zweiten Titel gezahlt werden wird, größer sein wird als wie die aus dem ersten. Ich glaube, sie wird nicht viel großer sein; aber ich kann eine unbedingte Gewähr nach dieser Seite hin nicht übernchmen Ich glaube, daß es erklärlich ist, wenn in Bezug auf diese Frage eine bestimmte Berechnung nicht vorgelegt werden kann. Ich will darauf den Accent nicht legen, daß dieser zweite Theil der Entschädigung erst bei der Berathung im Bundesrathe in der Vor⸗ lage feine Stelle gefunden hat.

Wäre das aber auch nicht der Fall, so handelt es sich in dem vorliegenden Falle um eine so große Menge von Schiffen, und es würde sich bei einem einigermaßen zuverlässigen Anschlage handeln um die Berücksichtigung so zahlreicher besonderer Verhältnisse, wie sie namentlich durch die Beköstigung der Seemannschaften hineingetragen werden, daß sich für dieselben von vornherein und von hier aus Durchschnittssäße nicht feststellen lassen, weil das Geld, was dafür anzusetzen ist, der Natur der Sache nach einen anderen Betrag aus⸗ macht, wenn das Schiff in einem englischen, als wenn es in einem chinesischen oder japanesischen Hafen gelegen hat. Also aus diesen Gründen würde es auch bei einer viel längeren Vorbereitungs zeit, als hier vorhanden war, nicht gelungen sein, einen Anschlag zu ermit⸗ teln, den ich hier mit einiger Wahrscheinlichkeit für die Sicherheit ver⸗ treten kann. . fache wen,, .

Was die zweite Vorlage anbelangt, betreffend die Gewährung von Beihülfen Ü die aus Frankreich vertriebenen Deutschen, so ist der Geldbetrag, um den es sich handelt, klar ersichtlich.

Finsichtlich der dritten Vorlage, betreffend den Ersatz von Kriegbschäden und Kriegsleistungen, so ist in den Motiven historisch erwähnt, auf welchen Betrag in einigen der vorzugsweise betheiligten Orte des Elfaß und Lothringens die Schäden berechnet worden sind, um deren Vergütigung es sich handelt. Ich halte diesen Betrag für zu hoch; er wird sich bei weiterer Prüfung ermäßigen, wenn auch nicht um eine sehr erhebliche Summe. Diese Summe, wie sie hier angegeben worden ist, erhöht sich aber dadurch, daß in dieser Summe nicht' mit inbegriffen ist die Enischädigung, welche für Kehl und Neu— Breisach zu zahlen sein würde, und als ferner darin nicht mit einbegriffen sind die Enischädigungen, welche auf Grund des Gesttzes, wenn es Gesetz wird, zu zahlen sein würden für die Zerstörungen in der Um⸗ gegend von Metz, die eine nicht ganz unerhebliche Summe erreichen werden. Gar nicht in einer Zahl zu veranschlagen, bin ich diejenige Summe im Stande, welche zu zahlen sein wird nach der Absicht der Vorlage als Entschädigung für die in Elsaß Lothringen gewährten Kriegsleistungen. Es baben in dieser Beziehung Ermittelungen noch nicht stattfinden können Es sind damals Requisitionen ausgeschrieben; sie sind gegen Empfangsbescheinigung erfolgt. Eine Kontrole hinsicht= lich dieser einzelnen Requisitionen hat der Natur der Sache nach noch nicht statthaben können. Es wird sich erst, wenn das Gesetz ergangen ist, ergeben, um welche Summe es sich handelt, und es mußte Ab⸗ stand genommen werden, etwaige vorgängige Ermittelungen durch Aufruf der Betheiligten zu veranlassen, weil nicht die volle Sicherheit bestand, daß den Beiheiligten gewährt werden würde, was sie sobald eine solche Bekanntmachung ergangen sein würde, als unbedingt in Aussicht stehend annehmen konnten.

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