1871 / 27 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 05 Jun 1871 18:00:01 GMT) scan diff

Sitzung des Bundesrathes am 3. d. M. Vertretung des Reicht en des Präsidenten e des Rei

In der (2 in welcher Staats⸗ kanzlers den Vorsitz führte, wurden Mitthe des Reichstags vorgelegt über die Beschlü betreffend Petitionen a) wegen der Vergütung für die Gemeinden zu Kriegszwecken gestellten Fuhr von Korporationsrechten an Baptisteng 8 Ersatzes für den Verlust eines Die Vorlagen des Praͤsidiums betreffend a) für die zum Schiffbau verwendeten metall EP), die Unterstüßung der aus dem Feld Reservisten und Landwehrmänner, ten Ausschüsse. Gesetzentwurf wegen des außerordentlichen schaffung der Betriebsmittel b) Petitionen, c) die Beschlüsse des Reichstags zu dem Inhaberpapiere init Prämien; um Gesetzentwurfe,

Königsberg i. Pr. und St. Petersburg,

Durch die Dampfschiffahrten zwischen Stralsund und Malmoe wird im Anschluß an die zwischen Malmoe und Ko— penhagen coursirenden Dampfer gelegenheit mit Dänemark

Personengeld 5 Thlr., II. Platz 14 Tage gültig: J. Pl

ö z. Berlin, 5. Juni 1871. General⸗Postamt.

rt a. M., Basel,

reslau und Wien. inister Delbrück in

choͤtagß, von den b) wegen emein den, gelaperten Schiffe die Zol vergütung enen Materialien e zurückkehrenden gingen an die betheilig. attet über a) den Geldbedarfs zur V. der Eisenbahnen .

zugleich eine günstige Reise— geboten.

schen Stralsund und Malmoe: I. Platz Thlr., Vordeckplatz 2 Thlr.; Tour- und

II. Platz

Verleihun c) wegen

chußberichte wurden erst

Bekanntmachung.

ch Carlshad bieten sich außer der über Reichenbach Verbindung während der Postverbindungen zur Be⸗ I). die tägliche Personenpost zwischen Annaberg und bgehend von Annaberg um 11 30 Vorm. hofe um 120 Mitt) nach Ankunft des um S838 früh Abg. von Dresden um 60 früh, von Berlin um 74s Abrs); Ankunft in Carlsbad um 710 schen Schwarzenberg und Carlabad, zenberg um 110 Vorm. nach Ankunft Werdau abgehenden Zuges (Abgang von Magdeburg 640 Abends, von Berlin akunft in Carlsbad 615 Abends.

n bei 30 Pfd. Freigepäck: gr. von Annaberg Bhof. warzenberg nach Carlsbad

Zu Reisen na und Eger beste

henden Eisenbahn⸗ diesjährigen Kurperiode auch folgende

entwurfe, betreffend die Beschlüsse des Reichstags z bindlichkeit zum Schadenersatz für Tödtun . ) die Beschlüsse des Reichstags zu den das Posttazwesen und über das Post. erung des Oktroitarifs für die Stat an den Bundesrath gerichtete Eingaben

nutzung dar: betreffend die Ver ö gen beim Eisen.

Carlsbad; a (vom Bahn⸗

von Ebemnitz bahn 2c. Betriebe; 6 Gesetzentwürfen über wesen; f) die Abänd Luxemburg. Mehrere

wurden vorgelegt.

Der Bundesrat sammen.

In der Sitzung am 3. Reichstag den Gesetzentwurf, und Lothringen mit dem Deuts von der Kommisston nach erneuerter Pr beschlossen war: Die von friedens vom 26. Lothringen w

abgehenden Zuges ( Abends; 2) die tägliche Personenxost zwi abgehend von Schwar des um 718 früh von Leipzig 440 früh, von 10 a0 Abends); A Das Personengeld beträgt für jede Perso von Annaberg nach Carlsbad 3 Thir. 16 Thlr. 8 Ngr, von Sch

h trat gestern zu einer Sitzung zu · )

Juni genehmigte der Deutsche betr. die Vereinigung von Elsaß in der Fassung, die üfung der Vorlage

nach Carlsdad 3 2 Thlr. 12 Ngr. 8 P Leipzig, 4. Juni 1871. Der K ez.

chen Reiche,

Frankreich durch den Artikel 1 des Präliminar. . Februar 1871 abgetretenen Gebiere Elfaß und ;. erden in der durch den Ärtikel 1 des Friedensvertrage; vom 19 Mai 1871 und den dritten Zusaß festgestellten Begrenzung mit dem Deutsch

ssung des Deutschen Reichs tritt in Elsaß und Durch Verordnung Bundesraths können einzelne Theile geführt werden.

m eee eee e e mn u u e ee ee e e e e e ee e e e

Königreich Preußen.

g haben Allergnadigst geruht: zu Heide den Cha—

artifel zu diesem Vertragt ö en Reiche für immer ver,.

Se. Majestät der Köni

Dem praktischen Arzt Dr. Huebener rakter als Sanitäts-Rath zu verleihen.

Kriegs⸗Ministerium.

Die bei der Militär- Wittwenkasse unter den Nummern: HI9. 223,638. 25,213. 26, 138. 26,241. 26, 394. 28648 28,736. 29,811. 30,198. 328 aufgenommenen J fordert, ihre rückstckndigen umt an die genannte Kasse ihre Exklusion von der An—

§ 2. Die Verfa Lothringen am 1. Ja des Kaisers mit Zustimmung des der Verfassung schon früher ein Aenderungen und Ergänzüngen der Verfassung bedürfen der Art. 3 der Reichsverfassung tritt sofort in

nuar 1873 in Wirksamkeit.

Die erford

mung des Reichstages. Wirksamkeit.

§. 3. Die Staatsgewalt in Elsaß und Lothringen übt der Kaiser aus. Bis zum Eintrist der Wirksamkeit der Reichsverf. Kaiser bei Ausübung der Gesetzgebung an die Zustimmu desraths und bei der Aufnahme von Anleihen und Ueb Garantien für Elsaß und Lothringen, du lastung des Reiches herbeigeführt wird, auch an die gebunden. Dem Reichstage wird für dsese Zeit Über die ber den Fort⸗

16,691. 16,47. 22 26,565. 27,170. 27 30,576. 30,636. 30,746. 31 teressenten werden hierdurch aufge Beiträge und Wechselzinsen ungesä abzuführen, widrigenfalls dieselben gewärtigen haben. Berlin, den 26. Mai 1871. General⸗Direktion der Königlich Preußischen Militär · Wittwen · Pen flonsanstalt.

Ministerium für Handel, Gewerbe und oͤffentliche Arbeit en.

Erlaß vom 1. Juni 1871 betreffend die Handelskammer

Dezember 1870 vinz bestehenden bestimmt, daß welche der Bezirk der H cke der Wahl der Mitglieder ) außer den unter nten Bürgermeistereien Hitdorf, Witzhelden und

943. 28,636.

„O95. 31 issung ist der

ng des Bun . ernahme von rch welche 96s eine 294 ustimmung de stalt zu gi ich laß erlassenen gang der Verwaltun der Reichsverfassung gesetz das Recht der Ge in den Bundesstaaten Reiche zu. . 4. Die Anordnun zu ihrer Gültigkeit der Ge die Verantwortlichkeit üb §. 2 wurde der Ant Termin fur die Einführung de 1874 festzustellen, abgelehnt; die Einführung einzelner Thei eines Reichsges zuzulassen. Im Namen der Abg. von Kardorff für den wollen, wenn der Reich daß die Vertreter von Els sobald als möglich im R sicherung wurde von dem Reichskanzler in b

Fortschrittspartei alle ihre den Namen enden Anträge, die schon bei der zweiten hatte eines

Gesetze und allgemeinen Anordnungen und ü g jährlich Mittheilung gemacht. Nach Einführung steht bis zu anderweitiger Regelung durch setzsbung auch in den der Reichsgesetzgebung

nicht unterliegenden

gen und Verfügungen des Kaisers bedürfen genzeichnung des Reichskanzlers, der dadurch

des Abg. Grafen Kleist, als ichsverfassung den 1. Januar desgleichen der des Abg. Buncker, le der Verfassung nur auf Grund etzes statt der Zustimmung des Bundesrathes Deutschen Reichspartei erklärte Termin von 1874 stimmen zu r die Versicherung geben könnte, und Lothringen nach feiner Absicht sollten. Diese Ver⸗ estimmtester Weise

Angelegenheiten dem

zu Solingen.

In Ergänzung des Erlasses vom 16. die Reorganisatlon der in der Rheinpro Handelskammern betreffend wird hierdurch von den beiden engeren Bezirken, delskammer zu Solingen zum Zwe bildet, der Bezirk Opladen ( XI. 4b. des vorerwähnten Erlasses benannt auch die Bürgermeistereien Neukirchen, Opladen · Land umfaßt.

Berlin, den 1. Juni 1871. Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Im Auftrage: Moser.

nichtamtliches.

Deu tsche s Reich. Berlin, 5. Juni.

Kaiser und König wohnten gestern u dienst im Dom bei.

ernimmt.

untere Kreis Skanzle

eichstage erscheinen

ertheilt.

Zu 8§. 3 hatte die des Abg. Duncker trag gefallen waren, erneuert; außerdem Herz, die Wiederherstellung des es beantragt, gegen welche sich chskanzler erklärt hatte und der in der dem Reichskanzler Alle diese Anträge wurden von den Abg h im Laufe der Diskussion

§. 3 so zu formuliren:

führung der Reichsverf ssung steht das Recht der Ge— den der Reichsgesetztibung in den einzelnen Bundes unterliegenden Angelegenheiten noch bis zum 1. Januar

Berathung ihrer Mitgl Stauffenbe am 25. v. Kommission neuerding gebilligte Fassung erhalten hatte. abgelehnt, desgleichen der folgende bach und v. Bernut gebrachte

Alin. 4 des

Nach Ein setztebung in staaten nicht

ieder, der Abg.

Se. Majestät der askerschen Zusaß

m 10 Uhr dem Gottes Allerhöchstdieselben dinirten allein im

eute nahmen Se. Majestät um 10 Uhr die Vorträge eheimen Kabinets Raths von Wilmowski und des Wirk. es Wehrmann entgegen, dungen und einen Vor— bielsti unterbrochen, um

Preußen. der Rei

8 eine andere, von

v. Roggen chriftlich ein⸗

Geheimen Ober⸗Re die um 11 Uhr durch m des General Lieutenants von Pod Uhr weiter fortgesetzt wurden.

ierungs⸗Rat litärische M

495 1874 dem Kaiser unter Zustimmung des Bundesrathes nach dem Bei Schluß des Blattes wurde dies Amendement mit j. n, aber bis zu anderweiter Regelung dutch Reichsgesetz , n dene. und §. 2 in der Fassung der ger er ' * genehmigt.

der e g wurde der 4 6 in der oben mitge— theilten Fassung im Ganzen mit allen Stimmen gegen etwa Kiel, g. Juni. (K. Corr.) Heute Morgen um 7 Uhr

äünf definitiv genehmigt. verließ S. M. Panzerfregatte Kronprinz. den hiesigen funf dest . Hafen, um das eiserne Schwimmdock von Swinemünde hierher Die heutige 96 Plenar ⸗˖ Sitzung des Deutschen überzuführen. . Reichstages wurde um 11 Uhr durch den Präsidenten Ir. B München, 2. Juni. Auf Grund der Ver— Simson eröffnet. bezw. d chen Reiches Am Tische des Bundesrgthes befanden sich die Bundes. si . ch erungen des bevollmächtigten Staats Minister v. Koon und v. Suckow mit b . ig, zu welchem zahlreichen Bundeskommissarien. ; Behuf lsterium des Auf der Tagesordnung stand die zweite Berathung des J Verhandlun⸗ Gesetzentwurfs, betreffend die Pensionirung und Versorgung der Militärpersonen des Reichöheeres und der Kaiferlichen Marine, sowie die Unterstützung der Hinterbliebenen solcher

Personen. . ger

Den einleitenden F. 1 CFür, die Pensionirung u. s. w. ns des Herzogs gelten folgende Vorschriften⸗) benutzte der Abg. Probst, um seinen a mern, und zugleich seine Glück Widersprüch gegen die Berathung der Vorlage im Plenum 'statt Regierungsantritt des jetzigen Herzogs Frichdrich

in einer Kommission, gegen ihren Inhalt, sofern der Maximal- Die erste Diviston des ersten bayerischen A Corps rmee-- Cor

satz von 3000 Thlr. überschritten wird und gegen die gleich⸗ . l

zeitige Behandlung der Penstonirung der Invaliden . 36 Cee r rern g. 4 . wird den Rückmarsch über

Kriege und der Friedens⸗Pensionssätze in demselben Gesetz zu 6e ö u r 4 urch die Pfalz bewerkstelligen.

erheben. Abg. Frhr. v. Hoverbeck schloß sich im Namen? Rr von Kusnrnt! ö. n, . Sonstantin und Alexandra

6 diesem Widerspruch an. Der §. 1 wurde vor— Earn . ö ö. 1 .

läufig genehmigt. e 66

In Äbsatz J des §. 2 (Jeder Offizier und im Offizierrang , vom 2.

stehen de Militärarzt, welcher sein Gehalt aus dem Mihltärctat luthlris

bezieht, erhält eine lebenslängliche Pension, wenn er nach einer er

Dienstzeit von wenigstens 10 Jahren zur Fortsetzung des akti—

ven Militärdienstes unfähig geworden ist und deshalb ver⸗

abschiedet istꝛ hat Abg. Dickert mit der Fortschrittspartei fol.

gende Amendirung beantragt: ..... wenn er nach einer Dienst.

zeit von wenigstens 10 Jahren in Folge eines körper-

lichen Gebrechens oder wegen Schwäche seiner kör—

berlichen, oder geist igen Kräfte zur Fortsetzung des zt

altiven Militärdienstes dauernd unfähig geworden ist u. s. w. n,, ö Suni in / in Zabern, am

Nach dem der Abg. Herz dies Amendement vertreten e 3 * wiederum betont hatte, daß ga Volf die Trennung der rin ö. 13. und e, 23 i urg, und der Friedens Pensionssätze erwartet habe, widersprachen heim befinden mn men nn, m n, n, mn, . ihm die Abgg. Dr. Wehrenpfennig und v. Kardorff mit Nach⸗ k. Juni (W. T. B ltli druck. Eine solche Trennung werde von der öffentlichen Abschluß (tommenen . . 24 , . 6 , 3 . i , die Wirkung pflichtet, . e, . 16 46 aben, daß der Charakter des deutschen Ofsiziercorps völlig zwei Regimenter Kavasseri d ; verändert und nach französischer Art eine Scheidung der Feichsar mn! ʒ ie und sechs Batterien zur Snbalterngffizigre von den Höheren Chargen herbeig führ preußischen 3 zu stellen l. Die 1lniform soll sich der der würde. Der Abg. v. Kardorff nahm an“ ber Pensionirung dem Kaiser eff 64. , nach 19 Jahren einigen Anstoß, hoffte aber dies Bebenke während d 9 stet, welcher auch das Offizierspatent ausstellt, guggeglichen rz, hen ante htte s . er roßherzog einen von den Offizieren ausgestellten . e . Kommisston . u de os g en den . . er n rn i, .

ensionssatzes von ½ auf „so reduzirt würde. Außerdem sei Stellung des Kriegs ⸗Ministeri ist n ge der Gegensatz zwischen der materiell bevorzugten S . , , , Nichts bestimimt. Offiziers und der des Civilbeamten herr ice tell nz ö. Die Nen ebmnuigunn der Mam is vorbehalten. steen Stande ströme die Jugend zu, während in den ndesersam mlung übrigen Branchen der Verwaltung der Mangel an Stagts- Min isteriums, in Nachwuchs bereits empfunden werde. Eine Ausgleichung s der Landesversammlung kei gunerlgßlich. Sodann führte der Abg. Frhr. v. Zoverbé wegen Ab ntign antw

aus, daß seine Partei nichts gegen die Pensionsberẽchtigung in dieser Vortrag halten und dessen schon nach 10 (bisher nach 18 Jahren einzuwenden habe, Entschließun Hes geschehen, werde wenn man dem Mißbrauch, der mit diesem Zugeständnisse ge—⸗ ö der Landes versamm—. trieben werden könne, so entgegentrete wie der Antrag lung davon Gleicher Wei Dickert es beabsichtige. Der Abg. v. Bonin erklärte sich mit der Praͤsi

2„ durchaus einverstanden. Auf eine Anfrage des Abg. riums

1. Löwe konsiatirte der Staats⸗ und Kriegs Minister v. Roon, daß in der Ueherschrift des ersten Theils »Offiziere und im Offizierrange stehende Militärärzte“ auch hie Militär⸗ Thierärzte miteinbegriffen seien, vorausgesetzt, daß sie Offizier ang haben. Der Abg. Graf Schulenburg rechfferkigte e wichtiger die bisherige Praxis, daß Offiziere nach jöjaäͤhriger er landes. Dienstzeit. auf Grund ärztlicher Atteste pensionirt wurden, hieran knüpfte der Abg. Lasker an, um die verschiedene Praxis essgäan 3. Juni. Der »Anh. St. A.« ver⸗ in Offizier. und im Eipilstande in Bezug auf die Ausstellung 3 n Höchsten Erlaß:

solcher Atteste zu beleuchten. Aber Tine Abhilf ierauß „Ich verocdne hierdurch im Anschlüß an d ͤ n. e der hieraus eich Phan an den Vorgang im König.

untstehen den 1lehelstände sei nicht durch eine Amendirung des Fin , , , . . , . 9. . im

2, überhaupt durch keinen Gesetzesparagraphen Fri arch . zu schaffen, son⸗ ganzen Lande das ö. fer dern nur durch besondere die Stellung zur Disposition belreffende . Zug k lch bestin n ö ar e f gr n 9 Friedensfei gesetzliche Bestimmungen. In diesem Sinne äußerten sich auch die die don Mir unter den 22. vorigen Monats angeordnete 2 26 . Dr. Löwe, Frhr. don Hoverbeck und Oehmichen. Der trauer mit dem 17. dieses Monats schließt und die übliche n. aats - Minister von Roon erklärte, daß die Trennung des Gedächtnißfeier zum Andenfen an Meint verewigten Herrn Vaters Friedens und Kriegs. Pensionsgesetzs ummöglich fei, und ein Fngden! iweilatd St. Hoheit des z ald Friedrich, am zerartiger Beschiuß bes Harlses as gan Gesez zu Falle brin. Und un ge ht dem gewohn igen e sdienste vetzünden hen würde. Auch der Antrag Dickert Herz kwönd a ,,, Herzog von Anhait. J werde von den An das Staats. Mini verbündeten Regierungen nicht zur? Annahinc' mn hfchünn den

der Groß⸗