1871 / 28 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 06 Jun 1871 18:00:01 GMT) scan diff

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horliler Lane Besch.

Die Mitglieder der Berliner Handels-Gesellschaft werden hierdurch zu der Freitaꝶ, dom AG. Hiunmü (d. .I..

Wachnmaittazs G6 ULhHr-, in der VLeuen Börse, Bel-Ftage, im (ourszimmer (Fingang von der Veuen Friedrichstrasse),

Generalversammlung

stattfindenden

eingeladen, in welcher nach §. 23 des Statuts

1) der Bericht des Verwaltungsrathẽs und der Geschäftsinhaher,

2) die Vorlage der Bilanz pro 1870.

3) die Ersatrwahl für die gemäss §§. 30 und 36 des Statuts ausscheidenden Mitglie-

der des Verwaltungsraths,

erfolgen werden.

, m Zur Theilnahme an der Generalversammlung sind nach §. 19 des Statuts nur diejenigen Mitglieder der Gesellschaft ]

berechtigt, welche mindestens 20 Antheilsscheine derselben besitzen.

jeselben werden, sofern sie ihr Stimmrecht ausüben wollen, ersucht, ihre Antheilsscheine, unter Beifügung einer Spe—

zifikation, gemäss der allegirten Bestimmung des Statuts, in den Tagen

Vom J. Bis RZ. Hüumi6 Cr. inkl.

bei der Kasse der Gesellschaft, Franzäsische-Strasse Vo. 12, zu deponiren und dagen Bescheinigungen in

Empfang zu nehmen, welche als Einlasskarten zu der Generalversammlung dienen. Abwesende können sich nach §. 19 und §. 21 des Statuts durch Bevollmächtigte aus der Zahl der in der Generalver—

ö anwesenden stillen Gesellschafter vertreten lassen.

6rlin den 12. Mai 187.

berliner Handels-Gesellschaft.

ger. Gelpke sen.

Wm. Conrad.

Friedr. Gelpechee jr.

. Preussischo Hypotheken · Versicherungs- Actien - Gesellschaft.

Status Ende Mai 1871. Pas siya.

Mhlr. Emission von Certifikaten, Dopot-

und Prämienscheine Depositen und Obligos Prämien-Einnahme ...... ..... ..... Reserven Uoberschüsse

5, 0, 000

l, Ss. 872 L.277,336 31, 82l 385, 987 97, 633 So drs

Aktien wechsel

Effekten

Wechselbestand

Lombardvorschüsse ...... .... . . ... . .

Hypotheken, eigene ..... ...... ...... do. der Emissionen

Kautionseffekten

Debitoren

Cassa- und Bankguthaben

Gesellschaftsgebäude und Inventar

Grundstücke : 279, 021

Agentur- und Geschäftsunkosten. 11.982

fiir. dd vs Die Direktion.

Dr. Otto Hübner. Justiz-Rath Wolff. Geysmer, Kreisrichter a. D.

3, 34,250 40 835 54 55l os S3) / Gl, 78?

1, 8343 87 114 896 318 518

4 606 166.566

Hallescher Bankverein von Kulisch, Kaempf & Co. Status ultimo Mai 1871.

[1750]

Kassenbestand

Guthaben bei Banquiers

Lombard-Conto

Wechselbestände

Effekten, a) für eigene Rechnung do. b) * fremde

Sorten C Coupons

Debitoren in lautender Rechnung

Diverse Debitoren

Aktienkapital Depositen Accepte

3l. 2743534. 46.30. 455833. 6. 53. 154.597. 15. 537. 34335. 147. 930.

Hob, M0. 154.566. S5 135. 324 356. 158 762.

Lokal ⸗Extrazüge Berlin Erkner. Am 28. Mai cr. (l. Pfingstfeiertage) und his auf Weiteres an jedem Sonn⸗ und Festtage wird ein Extrazug von Berlin um 1 Uhr 30 Minuten Nach⸗ mittags nach Erkner abgelassen werden, welcher Per⸗

n, sonen in der 2. und 3. Wagenklasse befördert und

sowohl in Cöpenick als auf den Haltestellen Rummelsburg und Friedrichshagen anhält. Die Züge treffen um 1 Uhr 37 Minuten in Rummelsburg, 1 y » Cöpenick, ö J ö Friedrichshagen, —ͤ 30 ö Erkner ein

Die Rückfahrt erfolgt von Erkner um 8 Uhr 25 Minuten Abends und kommen die Züge

um 8 Uhr 40 Minuten in

* 55 * *

11 x

* y 30 *

riedrichshagen, öpenick, Rummelsburg, Berlin an. Bei schönem Wetter und großer Frequenz wird zur Rückfahrt

noch ein zweiter Extrazug gegen 105 Uhr Abends von Erkner nach Berlin eingelegt.

Das Nähere ist an den betreffenden Tagen auf unseren Stationen zu erfahren.

Die Fahrbillets, welche für Hin, und Rückreise gültig sind, werden zu den einfachen gewöhnlichen Preisen ausgegeben.

K für Passagiergepäck wird auf diese Billets nicht gewährt.

Berlin, den 16. Mai 1871.

Königliche Direktion der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn.

Vom 1. Juni or. ab tritt ein Nachtrag zu dem

Spezialtarif für Getreide, Hülsenfrüchte und Oelsaa—

M, ten 2c. von galizischen Stationen nach den Stationen

der westlich ab Magdeburg belegenen Stationen des

R Norddeutschen und preußisch braunschweigischen Ver—

82 HE bandes via Berlin vom 1. April 1870 in Kraft, wel

cher F für den Verkehr der Stationen Slotwina-⸗Tarnopol,

Podwoloczyska, Bursztyn und Pasconi mit den Stationen der vor—

bezeichneten westlichen Bahnen resp. für den Verkehr verschiedener

Stationen der Niederländischen Staatsbahn mit sämmtlichen galizi⸗ schen und moldauischen Stationen enthält.

Die Frachtsätze für Station Podwoloczyska sind zwar aufgenom⸗ men, erlangen aber erst Gültigkeit, sobald der Betrieb nach dieser Station eröffnet sein wird.

Exemplare des Nachtrages werden bei unseren Güter ⸗Expeditionen in Breslau und Berlin unentgeltlich verabfolgt, so lange solche vor— handen sind.

Berlin, den 3. Juni 1871.

Königliche Direktion der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn

Deutscher Reichs⸗Anzeiger

Königlich Preußischer Staats⸗-Unzeiger.

Das Abonnement beträgt 1 Thlr. 7 Sgr. G Pfg. sür das Vierteljahr.

Infertionspreis für den Raum einer Druckhzeile TI Sgr.

Alle post ⸗Anstalten des In und Aus landes nehmen Sestellung an sür GSerlin die Expedition: Zieten⸗Platz Nr. B.

M 28.

Berlin, Dienstag de

6. Juni, Abends. 1871.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Justiz⸗Rath, Rechtsanwalt und Notar Schroetter zu Prenzlau, dem Obergerichts⸗Anwalt und Notar Mulert zu Meppen und dem Pfarrer Klein zu Dieblich im Kreise Coblenz den Rothen Adler ⸗Orden vierter Klasse, dem städtischen Hafenmeister Peters zu Kiel den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse, sowie dem Schafmeister Jeron auf der Domäne Steine im Kreise Breslau das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

e mne.

Deutsches Re sich.

Allerhöchster Erlaß vom 29. Mai 1871, betreffend die Stiftung einer Kriegsdenkmünze für die Feldzüge 1870 und 1871. Ich lasse Ihnen in der Anlage das von Mir heut voll⸗

zogene Statut, betreffend die Stiftung einer Kriegsdenkmünze

für die Feldzüge 1870 und 1871, mit dem Auftrage zugehen, dasselbe durch den Deutschen Reichs- und Staats⸗Anzeiger zu veröffentlichen.

lin, den 20. Mai 1871. n, 2 1 1h el m.

Fürst v. Bismarck. An den Reichskanzler.

Statut, betreffend die Stiftung einer Kriegsdenkmünze für die Feldzüge 1870/71. Vom 20. Mai 1871. .

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen ꝛc. haben beschlossen, den unter Unserem Oberbefehl vereint gewesenen deutschen Armeen, welche durch heldenmüthige Tapferkeit und Ausdauer in einer Reihe glän⸗ zender Siege herrliche Ruhmesthaten vollbrachten und die Einigung Deutschlands mit ihrem Blute besiegelten, für die glorreichen Feldzuͤge der Jahre 1870 und 1871 eine Auszeich⸗ nung zu verleihen. . ;

Wir haben zu diesem Behufe eine Kriegsdenkmünze ge⸗ stiftet und bestimmen darüber nunmehr wan olg;

1) Die Kriegsdenkmünze erhalten: a) alle diejenigen Offiziere, Militärärzte, Beamte und Mannschaften der deutschen Armeen, welche in dem jetzt beendeten Kriege an einem Gefecht oder an einer Belagerung theilgenommen, oder welche zu kriegerlschen Zwecken vor dem 2. März d. J. die Grenze Frankreichs überschritten haben, ) alse diejenigen Offiziere, Aerzte, Beamte und Mannschaften der Marine, welche in dem jetzt beendeten Kriege an einem Gefecht theilgenommen haben, sowie die Offiziere, Aerzte, Beamte und Mannschaften, welche vom 11. Dezember v. 3 bis 2. März d. J. zur Besatzung Meines Schiffes Augusta gehörten.

Y Die Kriegsdenkmünze besteht bei Kombattanten und Militäraͤrzten aus Bronze eroberter französischer Geschütze, bei Richtkombattanten aus Stahl und zeigt auf der Vorderseite UÜnseren Namenszug mit der Krone, darunter bei Komhattanten die Inschrift: »Dem siegreichen Heeres, bei Nichtkombattanten die Inschrift: »Für Pslichttreue ini Kriegen, bei beiden umgeben von der gleichlautenden Devise: »Gott war mit uns, Ihm sei die Ehre «.

i. Rückseite zeigt ein Kreuz mit Strahlen zwischen den vier Armen und auf dessen Mittelschilde, um welches sich bei Kombattanten ein Lorbeerkranz, bei Nichtkombattanten ein Eichenkranz schlingt, die Jahreszahlen »1870.« und 21871.

3) Die Kriegsdenkmuͤnze wird auf der linken Brust, und zwar von Kombattanten und Militärärzten an einem schwar⸗

zen, weiß geränderten, von einem rothen Streifen durchzogenen Bande, von Nichtkombattanten an einem weißen, schwarz ge—⸗ ränderten, von einem rothen Streifen durchzogenen Bande getragen. Ausgeschlossen von der Verleihung der Kriegsdenkmünze sind diejenigen Individuen, welche während des Krieges unter der Wirkung der Ehrenstrafen standen, oder seitdem unter die⸗ selben getreten und bis zum heutigen Tage nicht rehabilitirt sind.

5) Die für den Verlust von Orden und Ehrenzeichen 2c. gegebenen Bestimmungen gelten auch für die Kriegsdenkmünze.

6) Den mit der Kriegsdenkmünze Beliehenen wird ein Besitzzeugniß nach dem von Uns genehmigten Formular ausge⸗ fertigt, . dessen Vollziehung besondere Bestimmung erfol⸗ gen wird.

7) Die General⸗Ordenskommission hat die namentlichen Verzeichnisse der Inhaber der Kriegsdenkmünze, welche Wir derselben zufertigen lassen werden, zu asserviren.

8) Nach dem Ableben eines Inhabers der Kriegsdenkmünze verbleibt dieselbe seinen hinterbliebenen Angehörigen.

9) Die besonderen Bestimmungen über die Ausführung dieses Statuts behalten Wir Uns vor. 6

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.

Gegeben Berlin, den 20. Mai 1871.

(L. S.) Wilhelm. Fürst v. Bismarck.

Allerhöchster Erlaß vom 22. Mai 1871, betreffend die

Verleihung des Anspruchs auf die Kriegsdenkmünze für Nicht-

kombattanten an die nach dem Statut nicht berechtigten Offi⸗

ziere, Aerzte, Beamten und Mannschaften der deutschen Armeen und der Marine.

Nachdem Ich unterm 20. d. M. eine Kriegsdenkmünze für die Jahre 1876771 gestiftet habe, will Ich in Anerkennung der unter ganz besonders schwierigen Verhältnissen bewährten Pflicht- treue Und Hingebung auch denjenigen, nach dem qu. Statut nicht berechtigten Offizieren, Aerzten, Beamten und Mann⸗ schaften der deutschen Armeen und der Marine, welche innerhalb der Zeit vom 16. Juli v. J. bis zum 2. März d. J. mindestens 14 Tage im aktiven Dienst in der Heimath oder an Bord eines in Dienst gestellten Kriegsfahrzeuges thätig gewesen sind, den Anspruch auf die Kriegsdenkmünze für Nicht— kombattanten verleihen, welche von Offizieren, Aerzten und Mannschaften am Kombattanten⸗, von den Beamten am Nicht- kombattanten⸗Bande zu tragen ist. Die Bestimmungen der Abschnitte 4 bis inkl. Zz des Statuts vom 20. Mai d. J. finden auch auf diese Personen Anwendung. ;

Sie haben wegen der weiteren Bekanntmachung dieser Meiner Ordre das Erforderliche zu veranlassen.

Berlin, den 22. Mai 1871.

. MWilbelm.

Fürst v. Bismarck. An den Reichskanzler.

Allerhöchster Erlaß vom 22. Mai 1871, betreffend die Verleihung des Anspruchs auf die Kriegsdenkmünze für Nicht⸗ kombattanten an Hof⸗ und Civil-Staatsbeamte, an Angestellte der Privat ⸗Eisenbahngesellschaften, an die Johanniter und Maltheser⸗Ritter 2c.

Ich will in Erweiterung des Statuts vom 20. Mai d. J. als Änerkennung für bewiesene aufopfernde patriotische Thätig. keit, den Anspruch auf die Kriegsdenkmünze für Nichtkombat⸗