. die Prinzen des Hauses Bourbon, sind und bleiben ab— eschafft. 97 Es knüpfte sich daran zunächst folgende kurze Verhandlung: Brisson (von der Linken): Versteht man mit dem Ausdruck „»das 6 Bourbon« den ältesten Zweig und den jungsten Zweig? Eine timme rechts: Wir haben in Betracht gezogen, daß die Fuston von den beiden Zweigen des Hauses Bourbon angenommen worden ist. Baragnon: Die Geschichte giebt Herrn Brisson Antwort. Indessen hätte man in dem Gesetzborschlage statt der Worte »das Haus Bour— bon« auch sagen können: »das Haus Frankreich.« Brisson nimmt Akt von der Antwort, nicht im Namen ver Geschichte, denn die That sachen von 1830 widersprechen der Behauptung des Herrn Baragnon; aber er konstatirt, daß die Rechte für die beiden Zweige iß. Beifall links. Ja! rechts) Die Dringlichteit zur Abstimmung würde mit großer Majorität angenommen — 5. Juni, (W. T. B.) Der heutigen Sitzung der Nationalversammlung wohnten auf den Tribuͤnen' viele Notabilitäten bei, unter Anderen der Fürst Metternich, welcher seit mehreren Tagen in Verfailles angekommen ist. — Der im Hause vorgelegte Bericht der Kommifston, welche damit beauf⸗ tragt war, die Haltung der Regierung der nationalen Ver— theidigung zu Paris, Tours und Bordeaux einer Prüfung zu unterziehen, spricht sich für die Einleitung einer Untersuchung aus. Auf der Tagesordnung stand die Prufung der Wahlen der Prinzen von Orleans. Zunächst ergriff Thiers das Wort: Ich habe mehrere Stunden lang der Sitzung der Kommission beigewohnt, welche zugleich mit mir sich dafür ausgesprochen hat, daß es unmöglich, heute einen Beschluß über diesen Gegenstand zu fassen, welcher eine so gewichtige Verantwortlichkeit mit sich führt. Es ist die Anberaumung einer neuen Sitzung noth⸗ wendig, um uns hierüber zu verständigen, ob wir diese Ver— antwortung überhaupt auf uns nehmen können. Ich habe die Kommißssion gebeten, die Arbeit nicht zu übereilen, da ich sehr leiden? bin. Thiers hittet, die Diskussion bis Mittwoch zu vertagen. Er erklärt, daß er diesen Aufschub nicht dazu benutzen werde, um einen Zwiespalt herbeizuführen, und fügt hinzu, die Kommis⸗ sion sei der Ansicht, daß über die Prüfung dieser Wahlen und über die Aufhebung der Proskriptionsgeseßze zufammen be— schlossen werden müsse. Die Diskussion wurde hierauf bis Mittwoch vertagt. — Auf eine Anfrage Pelletans erwiderte Thiers, daß die mobilisirten Nationalgarden im Departement der Rhonemündungen sowie die übrigen, gegenwärtig in Algier befindlichen, mobilisirten Nationalgarden vor acht Tagen durch Regimenter ersetzt worden, welche aus den von Deutschland zurückgekehrten Gefangenen organisirt seien. Gegenwärtig be— finde sich keine mobilisirte Nationalgarde mehr unter der Fahne.
Spanien. Madrid, 30. Mai. Im Kongresse entspann sich heute eine ziemlich lebhafte Diskusston über einen Antrag der Majorität, welcher die Aufführung der Kommune von Paris tadelt. Die Abgeordneten Palau, Nocedal, Rios Rosas unterstützten den Antrag, der republikanische Abgeordnete Piy Margal suchte die Mitglieder der Kommune zu rechtfertigen,; er proklamire als glorreiche Namen die von Delescluze und Felix Pyat. Der Minister des Aeußern, Sagasta, antwortete, indem er energisch gegen solche Theorien protestirte; er bedauerte, daß man die Verbrechen der Kommune von Paris zu entschul⸗ digen suche, und stellte in Abrede, daß Seitens der französischen Nationalversammlung eine Provokation vorgelegen habe. Die Resolution wurde mit 233 gegen 25 Stimmen angenommen.
Portugal. Lissabon, 2. Juni. Da das Ministerium in der Marinefrage in der Minorstät blieb, so provozirte der Marquis Avila die Entscheidung des Königs. Derselbe dekre— tirte die Auflösung der Kammer, die morgen erfolgen soll, und die Ausschreibung von Neuwahlen für den Monat Juli.
Numänien. Bukgrest, 5. Juni. (W. T. B. Die Kammer ist gestern vom Fürsten in Person eröffnet worden.
Amerika. Nach dem Buenos-Ayres »Standard⸗ vom 30. April waren dem gelben Fieber baselbst, in hundert Tagen seiner Dauer, 26,260 Opfer gefallen, darunter 11,000 Italiener, 8000 Eingeborene, 3500 Spanier, 2200 Franzosen, s6h0 Engländer, 300 Deutsche. Dasselbe Blatt weist darauf hin, daß die Sterblichkeit während dieser Seuche schon 13 pCt. betragen hat.
Neichstags⸗Angelegenheiten.
Berlin, 6. Juni. In der gestrigen Sitzung des Reichstags, in der Diskussion über 5. 2 des Gesctzentwurfs, betreffend bie Pensionirungen und Versorgung der Militärpersonen ꝛc.,, ant⸗ wortete der Bundesbevollmächtigte, Staats-⸗Minister von Roon auf eine Anfrage des Abgeordneten Pr. Löwe, ob die Bestim— mungen des Gesetzes über Offiziere und Militärärzte in Offi⸗ ziersrang auch auf Militär⸗Thierärzte Anwendung findeen:
Ich will nur mit zwei Worten darauf antworten.
. en da Daß der Herr jedenfalls doch die Militär. Thierärzte geme
int hat, liegt so sind sie eben lso in der bemängelten Ueber⸗ den der Herr Vor. edigung ganz ein haben oder nicht.
Vorredner auf der Hand; wenn sie aber Militär⸗Thierärzte sind, auch Militärärzte, und sie würden sich a schrift vollständig vertreten finden. D redner im Auge hat, wird, glaube ich, seine Erl darin sinden, ob diese Herren den Offizierszrang eine Bemerkung des Abgeordneten Lasker: gen Worten dem Herrn Vorredner die die Ansicht über die Verwaltung der Staats- den voraussetzt, in der That maßgebend g. und es zu allen Zeiten gewesen ist. ich in der Armee diene, habe ich niemals sen; er war und ist maßgebend Militaͤrverwaltung ist aber nicht wo auf Grund ei
— Ferner auf
Ich wollte nur mit eini Versicherung geben, daß mittel, welche er als ist für die Militärperwaltun In den 50 Jahren, daß einen anderen Grundsatz gekannt als die für die Militärverwaltung. — Die in der Lage, in jedem einzelnen Falle Attestes die Pensionirung nachgefucht wird, die Invalidität nochmals feststellen zu lassen.
Ich habe dies nur erklären wollen, damit darüb
— Nach dem Abgeordneten Miquél erklä Minister von Roon:
Meine Herren! Ich habe allgem mieden, weil es mit interessant war, Weise die ganze Debatte veilaufen w auf wenige Worte heschränken. Reichsheeres und der Reichsmarin Wenn dies
d eines Invaliden. durch eine Superrepision
er kein Zweifel ist. rte der Staats
einere Erklärungen bis jetzt ver— zunächst zu beobachten, in welcher olle; ich will mich auch jetzt nur Unstreitig ist die Pensionirung des ꝛ e eine Reichssache, eine allgemeine unbestritten ist, so glaube ich auch, daß es den Herren nicht zweifelhaft sein durfte, daß man
Alle, welche Pensions.« ansprüche zu erheben h
samen Maße be— Wenn nun etroffen werden sollten, Bundesregierungen vorgeschwebt zuwiderlaufen,
aben, nach einem gemein handeln möchte; das ist ja der Zweck dieses hier durch den Reichstag Bestimmungen 8 welche den Zwecken, bei Ausarbeitung dieses
Gesetzes.
Gesetzes, Arbeit nutzlos gewesen das Reglement, eiben, und wir würden zu der Ein— ie doch allgemein angestrebt wird. Und, wie ist: die Einheit der Rechtsansprü
würde ja ja nach einzelnen Staates in Geltung bl heit nicht gelangen, d schon bemerkt worden sionen im gesammten Deutschen Reiche ist ein w mittel für die Zusammengehsrigkeit nicht der des Volkes. Dennoch würde ich der Meinung schiüsse dahin führen müßten, auf diesen Bundesregierungen zu verzichten. die materielle Trennung des Stoffes meiner Auffassung gar nicht trennen welche gegen die Trennung anzuführen find, nicht vielleicht noch an einem anderen Orte und zu ei Dazu gehört aber nach jede Beschlußnahme, welche die Armeeleitung verhin ziere frei zu disponiren Inamovibilität zusichert, würde und mit der keine kann ich also auch dem A in seinen Konsequenzen dahin führen würde.
Zu §. 9 nahm der , Oberst des Gene
Meine Herren! Ich bestätige zunächst Dr. Buhl geäußert worden ist Penfionen bei den untersten Of nants und Ober ⸗Lieutenants in dieser Chargen in Bayern. Es maßen eine nothwendige Folge Ich will damit sagen: Annahme der Pensionssteigerung nach wesentlichen bayerischen Pensionsgesetze hat, welch haupt nicht kennt, und ebenso auch gegenüber schen Gesetz, welches nur von 10 zu 10 3 gewährt: so folgt anderseits die Anfangssäße nicht allzu hoch bestimmen kan dem bayerischen Pensionsgesttze gezogen wurde, und ebenfalls au beruhte, das gleiche Verfahren einhalten ungefähr gleich niedrige Anfangss— in Aussicht genommen, wie sie der vorliegende Entr
Wie der Herr Abgeordnete Korrektiv liegen, daß für die Offiz validen aus dem Kriege hervorgehen, be Außerdem will ich ührigens h Wahrscheinlichkeit die P einer geringeren Zahl von Dienstja nissen nur ausnahmsweise vorkommt. merken, daß, wo geringere Pensionen, diste werden durch größere Gehälter, welche wir mit den Norddeutschen Sätzen ein Eben dieses Prinzip der Gebü scher Seite auch in anderer Beziehung veranl Sätzen in den Pensionen, die eiwa Damit, daß
che auf Pen⸗ esentliches Binde— Armee allein, sondern sein, daß gewisse Be— Vorzug von Seiten der ahin gehört unter Anderm auch nach Kategorien, die sich nach Ich will die Gründe, diskutiren, weil dazu ner anderen Zeit Ge— Meinung auch ö dert, über die Offi= welche den Offizieren also ene Art von gegen den Gebrauch aller Armeen sein Armee würde bestehen können mendement Herz nicht
legenheit sein wird.
Insofern
zustimmen, weil es
Bundes bevollmächtigte, Königlich ral-⸗Quartiermeisterstabes, Fri es,
was von dem Herrn Abg. bezüglich des geringeren Maßes der fiziersklassen, namentlich den Kieute— Vergleich zu den jetzigen Pensionen st diese Reduktion jedoch gewisser⸗ der prinzipiellen Vorzüge diefes n das neue Geseß in der der Zahl der einzelnen zug vor unserem solche Steigerung über- dem bisherigen preußi⸗ ahren Pensionserhöhungen Vorzug, daß man Wir haben in das hei Ausbruch des Krieges zurück- der jährlichen Steigerung müssen; auch dort waren en Offiziersgrade ; vurf bestimmt,. ferner erwähnte, wird dalin ein die als Verwundete und In— sondere Zulagen normirt sind. ier noch erinnern, daß nach allgemeiner g für jene unteren Chargen bei ter gewöhnlichen Verhält— Ich möchte dann weiter he— zum Theile ausgeglichen ja in Uebereinstimmung zuführen vertragsmäßig veipflichtet sind. at uns aber von bayeri⸗ aßt, zu denjenigen neuen s niedriger waren, uns zu be— eutschen Gebührensätze für die wir ja eben das ganje System Desselbe System findet sich aber Wir würden also in einen
Gesetzes.
Dienstjahre bisherigen
gerade aus diesem
f dem Prinzip
äße für die unter
ensionirun hren ur
hrengleichheit h
wir die Nordd bayerische Armee annahmen, hatten
der Gebührenbestimmung angenommen. in den Penstonsesätzen wieder. fallen, wenn wit hier einseitig Vorzüge in Ansp
quemen.
Widerspruch ruch nehmen wollten,
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die nach jenen allgemeinen Grundlagen eben nicht angehen. Das Pensionsgesetz ist ja überdies in seinem System ein zusammenhängen⸗ des Ganzes, ein Gebäude, bei dem man an einem Stücke nicht tüt— teln kann, ohne auch das andere zu verändern. Man kann aun immerhin verschiedener Ansicht sein darüber, ob die vorgeschlagenen Sätze hier oder dort zureichtn, und es ist nun die vorliegende Auf— gabe, sie festzustellen. Allein unter diesen möglichen verschisdenen An— sichten repräsentirt auch die Vorlage eine solche, und weshalb wir dieser uns anschlossen, hierfür habe ich soeben die wesentlichsten Gründe erörtert.
Was nun endlich das weiter⸗ Avanctment der wegen Verwun⸗ dung im Felde Pensinirten Offiziere in Bayern betrifft, so gehört dies Vorrecht nach spezieller Zusicherung zu denjenigen Ansprüchen, welche das Gesetz wenn ich nicht irre, in den S§. 45 und 46 zu wahren sich ausdrücklich vornimmt. Der betreffenden Auffassung des Bundes- rathes zufolge werden dieselben in der Art zu wahren sein, daß alle vom 1. August ab und bis zur Publikation diefes Gesetzes pensionir— ten Offiziere ihre Ansprüche fortbehalten, sofern nicht das neue Gesetz ihnen höhere Pensionen gewahrt. K
Ich glaube hiermit, meine Herren, die geäußerten Bedenken, so weit sie von dem Hause getheilt werden möchten, beseitigt und speziell auch den Motiven zur Würdigung des bayer schen Standpunktes bel der ganzen Berathung des neuen Gesetzes vorerst hinreichend Ausdruck gegeben zu haben.
— Der Stagts⸗Minister von Roon erklärte zu §. 10 nach dem Abgeordneten Richter:
Ich werde dem Herrn Vorredner weder auf das Feld der Be— rechnung der BPensionen, noch der Länge der Dienstzeit folgen, noch ihm folgen in alle Einzelheiten, die er dem häuslichen Leben der Offiziere mag abgelauscht haben. Ich will ganz einfach konstatiren, daß die 100 Thaler, die hier als ein Theil des Diensteinkommens des Offiziers in Ansaß gebracht sind, ein Aequivalent sind dafür, was er mindestens wirklich ausgeben würde, ich sage mindestens, wenn er genöthigt wäre, sich einen eigenen Diener zu halten.
Sobald der Reichstag das Land für reich genug hält, um den Offizieren die Gehaltsaufbesserung zu gewähren, welche diese Unter stüßung durch kie Dienstleistung der Burschen unnsthig macht, wird auch der ganze Mißbrauch abgestellt werden, den der Herr Vorredner gerügt hat, mit allen seinen Konsequenzen. So lange das aber nicht der Fall ist, und so lange man glaubt, das nach dieser Unterstützung bemessene Gehalt des Offiziers auf seiner bisherigen Höhe, so unzu— reichend es auch erscheinen mag, zu erhalten, ihm auch die Unter. stützung, die er durch den dienstfreien Burschen hat, als Dienstein— kommen zu berechnen sei.
— Zu den 8. 11 über das Dickertsche Amendement:
Meine Herren! Ich bin der Sparsamkeit in keiner Weise abgeneigt, und wenn in billigen Vorschlägen das Interesse, für den Staat Er⸗ sparnisse herbeizuführen, hervortritt so werde ich jedenfalls die Hand dazu bieten. Ich glaube aher, die Ersparniß, die eben von dem Abg. Dickert auf 100,000 Thlr. berechnet ist, kann nicht wohl Platz greifen nach der Reduttion auf „o/ welche soeben von dem Hause beschlossen worden ist; es würde, wenn beides angenommen würde, einer der unglücklichen Fälle vorliegen, in welchen ich das Zustandekommen
des Gesetzes stark bezweifle.
Ueber den van Freedenschen Antrag zu §. 25: .
Ich möchte nur darauf hinweisen einmal, daß es überhaup zweifelhaft ist, ob der von dem Herrn Vorredner zur Sprache ge— brachte Gegenstand zum §. 18 oder nicht vielmehr zum §. gehört, welcher über die Verhaͤltnisse der Marine handelt.
Sodann aber habe ich gegen die Fassung des Antrages selbst doch die, wie ich glaube, sehr begründete Bemerkung zu machen, daß es sich nicht darum handelt, den Steuerleuten und Kapitänen der Handelsflotte eine Anciennetät in der Kriegsmarine zu geben, sondern bei diesem Gesetz lediglich darum, ihnen einen Pensionsanspruch zu gewähren und zwar einen erhöhten. Gegen dies Letztere würde ich von meinem Standpunkt aus wenig zu erinnern haben, ungeachtet des Vedenkens, daß, um eine 5 Jahre größere Dienstzeit zu haben, man doch wenigstens 5 Jahre gedient haben muß. Denn die Be— rechnung, die der Herr Vorredner af gfftest hat in Bezug auf die zur Ausbildung als Seemann erforderliche Zeit, läßt doch, glaube ich, Einreden zu; ich kann mich wenigstens in diesem Augenblick noch nicht dazu entschließen, seine Argumentation für eine vollständig zu—⸗ treffende zu halten.
Ueber den Laskerschen Antrag zu §. 27: .
Ich wollte nur bemerken, daß der Herr Abg. Lasker in seinen Bedenken vollständig Recht hat. Es ist in den Motiven ausdrücklich gesagt, daß bei der hier angegebenen Zahl von 40 Jahren die doppelt gerechneten mit eingeschlossen sind. Es kann also allerdings geschehen, daß, wenn Jemand mit dem 17. Jahre in die Armee eingetreten ist, er mit dem 53 Jahre seine Invalidität nachzuweisen nach diesem Paragraphen nicht mehr verpflichtet wäre. Inzwischen muß ich be— merken, daß die ganze Frage, um die es sich hier handelt, doch durch den von Ihnen gefaßten Beschluß, die Ascension um ½ç und nicht um / é eintreten zu lassen, in eine ganz andere Lage gekommen ist, wongch also das Maximum der Diensizeit, oder das Maximum der Pension dann nicht schon mit 40 sondern erst mit 50 Jahren erreicht werden würde. Im Uebrigen habe ich nur darauf hinweisen wollen, im Interesse der leichteren Verständigung; ich will damit keineswegs gesagt haben, daß ich mich damit dem hier als Argument benutzten Beschlusse anschließe.
den und machen deshalb auch die Berücksichtigung Verhältnisse erforderlich. So beginnt das vorliegende Buch mit der Geschichte und Abgrenzung des hohen Adels, seinem Erwerb und Ver- luft, mit Hinblick auf die damit regelmäßig verbundene Reichsstand— schaft und auf die späteren Mediatisirungen. — Ein zweiter Abschnitt behandelt die jetzt noch dauernden Prärogativen der gesammten Stan⸗ desgenossenschaft, sowohl der souberän gewordenen als subjieirten Be⸗ standtheile auf der Grundlage und int Bereiche der Ebenbürtigkeit, z. B. in Ansehung des Gerichisstandes, rücksichtlich dessen die Stellung der Subjicirten gegenüber den neueren Landesverfaff ngen eine un sichere geworden ist; dazu die Stagtsrechte erlauchter Frauen und die einschlagenden kirchlichen Verhältnisse. Hierauf folgen in Abschnitt 2 bis 7 die Eigenthümlichkeiten des Familienrechts, worin die Autorität des Familienhauptes und die Autsnomie wesenilich hervortritt; dann des Eherechtes, der Kindschaft und väterlichen Gewalt, der Vormund⸗ schaft, des Güterrechts und der Erbfolge. — Den Beschluß machen zwei nach Buchstahenfolge geordnete Uebersichten der sänimtlichen noch blühenden, vormals reichsständischen Geschlechter innerdalb und außer— halb des nunmehrigen Deutschen Reiches, zuerst der souveränen, dann der subjicirten, so weit letzteren nach der früheren Präzis im Deutschen Bunde ein hie und da allerdings zweifelhafter Anspruch auf Rechte der Erlauchten zutömmlich erscheint. In dem ersten Verzeichniß haben in Gemäßheit der Ausdehnung auf das frühere deutsche Reich auch das Oesterreich und Liechtenstein ihre Stelle finden müssen, nicht minder sind die seit 1866 Depossedirten, welchen persönliche Unah⸗= hängigkeit und Familienrecht keinenfalls entzogen ist, bei itzren betref- fenden Gesammthäusern berücksichtigt worden. Bei einem jeden sind die besonderen Hausordnungen und Observanzen, so weit sie zu äußer— licher Kenntnißnahme gelangt sind, summarisch angeführt und nach= gewiesen, desgleichen die territorialen und stgatsrechtlichen Verhältnisse, welche für den Familienstand und das Familienrecht von Ein fluß sind. — Obwohl, wie die Vorrede andeutet, in der Darstellung des Singularrechts der einzelnen Häuser wegen der Schwierigkeit und Mangelhaftigkeit zugänglicher Nachrichten Vellständigkeit und Ge— nauigkeit nicht allenthalben zu verbürgen ist, so wird das Werk des Verfassers doch zur Erlangung einer näheren Kenntniß von dem darin behandelten Gegenstande, so wie zur Benutzung bei weiteren poli- tischen und rechtlichen Erörterungen desselben wohl geeignet sein.
Kunst und Wissenschaft. — Der Geheime , , . a. D. Professor Dr. A.
W. Heffter hat so eben ein Werk: Die Sonderrechte der souveränen und der mediatisirten vormals reichsstän- dischen Häuser Deutschlands«, — (Berlin, Verlag von E. H. Schröder H. Kaiser), U. d. Linden 41 1871. X. 456 S.) veröffentlicht. Der durch sein Werk über das Välkerrecht bekannte Verfasser giebt darin hauptsächlich eine Darstellung des fog. Privatfürstenrechts der vormals und auch jetzt noch unter der Benennung »hoher Adels (ob- wohl mit Ausnahme der Souveräne selbst) begriffenen Geschlechter Deutschlands, in seiner bisherigen Entwickelung und gegenwärtigen Geltung. Diese aber haben ihre Wurzel in öffentlichen Rechtszustan⸗
iaatsrechtlicher
Lell eraphische Vvwitteragnmzsberiehte v. 6. Juni.
82 a
— —— —— 966 Bar. Abw . Wind. Allgememme
P. L. v. M. v. M. Himmelsansicht
M .
,
Memel. ... 535,9 — 2,8 14,6 T4, 1 G., mässig. wolkig. ) Königsbrg. 333,S —2, 8 14,2 T2, s SG., schwach. heiter. Cöslin .. .. 332,5 - 3, 2 —5, 1 O., schwach. bedeckt. Stettin ... 332,9 3,6 6, 2 - 5,ů1 NO., schwach. bedeckt, Regen. Eutbus ... 330,9 - 3, 6,2 - 5,6 NO., stark! bezogen, Regen. Berlin ..... 331,4 4, ö NO., schwach. ganz trübe.) Posen . . ... 330, 6 - 3, SOC., 6 trũbe. *) Ratibor... 324,4 5,2 9 S., schwach. halb heiter. Breslau ... 327,0 - 3,9 SW. , schwach. bedeckt.“) Torgau... 328, 1 –5, 6 N., schwach. Regen.“) Münster .. 333,8 - 1, s ; N., windig. trũbe. 334,1 — 0,65 z, NNO., lebhaft. bedeckt. 327,9 4,3 6,2 - 4,1 NVV., mässig. trübe, Regen. Flensburg. 3355, N., lebhaft. bedeckt. Wiesbaden 330, NW., mässig. bedeckt.“) Kieler Haf. 333, o N., z. stark. trũbe. ?) Wilhelmsh. 335, N., stürmisch. bewölkt. Keitum ... 334, NW., stũrm. bewölkt. Bremen. .. 334,6 NNW. , heftig. bedeckt. Weaerleuehtth. 334, s NNO. , heftig. bewölkt. Brüssel... 336.6 NNO, mässig. bew., Regen. Ha nparanda 338, s Sr schwach. heiter. Petersburg 337, NNO. , still. bedeckt, Nebel. Riga 339, 3 O.. schwach. heiter. Stockholm. 336, NNO. schw. bedeckt.“) Skudesnãs. 337, NNVW. , schw. bedeckt. Gröningen 336, N. lebhaft. bewölkt. Helder. ... 337, NNW. , stark. Hörnesand 337, s NO., s. schw. Christians... 337, z W., schwach. Helsingõr — DM Frederiksh. — O NO., stark. ) Gestern und Nachts Gewitter und Regen. *) Seit Nacht Regen. 9) Gestern Abend Gewitter. ) Gestern Nachmittag und Abends zwei Gewitter, Nachts Nordlicht. ) Nachts und dre: Regen. “) Regen. Gestern Vorm. anhaltender Regen. ) Schwer bewölkt. “) Max. 10,, Min. 3, . ) Strom S . Gestern Nachm. OSO. schw. Strom S. 19 Gest. Nachm. NO. mässig,
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