1871 / 31 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 09 Jun 1871 18:00:01 GMT) scan diff

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VI. Die Handelskammer zu Osnabrück betreffend. I) Der Bezirk der Handelskammer umfaßt vom 1. Oktober 1871

ab den Landdrostrei Bezirk Osnabrück mit Ausschluß der Stadt . ; ] 6h Der Königlichen Regierung erwiedere ich auf den Bericht

Papenburg und den Kreis Teklenburg (Regierungsbezirk Münster), welcher letztere von demselben Zeitpunkt ab aus dem Benrke der Handelskammer zu Münster ausscheidet. 2 Die Handelskammer bebält ihren Sitz in der Stadt Osnabrück. 3) Die Zahl der Mit— glieder beträgt vom 1. Ottober 1871 ab vierune zwanzig. 4 Die im Bezirke der Handelskammer den Bergbau treibenden Allein. Eigenthümer oder Pächter eines Bergwerks, Gewerkschaften und in anderer orm oJrga⸗ nisirten Gesellschaften (8 4 des Gesetzes vom 24. Februar 1870) sind zur Theilnahme an der Wahl der Mitglieder berechtigt, insoweit die Jah⸗ resproduflion einen Umfang von funfzig Tausend Centnein erreicht. 5M Der Bezirk der Handelskammer bilde zum Zwecke der Wahl der Mitglieder sieben engere Bezirke in der Art, daß die Betheiligten a) des Kreises Meppen init Ausschluß der Stadt Papenburg in Meppen zwei, b) der Amter Bentheim und Neuenhaus in Bent—

heim 3, c) der Aemter Lingen und Freren und der Stadt Lingen, in

letzterer zwei, h des Kreises Bersenbrück in Bersenbrück drei, e) des Kreises Osnabrück in der Stadt Osnabrück acht, ff des Kreises Melle in der Stadt Melle drei, g) des Kreises Tetlenburg in der Stadt Teklenbucg drei Mitglieder wählen.

VII Die Handelskammer zu Emden betreffend.

I) Der Bezirk der Handelskammer umfaßt vom 1. Oktober 1871 ab den ganddrosteibezirk Aurich und die Stadt Papenburg. 2) Die Handelskammer behält ihren Sit in der Stadt Emden. 3) Die Zahl der Mitglieder beträgt vom J. Oktober 1871 ab ein und zwanzig. 4 Der Bezirk der Handelskammer bildet zum Zwecke der Wahl der Mitglieder vier engere Bezirke in der Art, daß die Betheiligten A) des Kreises Aurich in der Stadt Aurich fünf, b) des Kreises Emden in der Stadt Emden acht, ) der Aemter Leer und Stickhausen und der Stadt Leer in letzterer fünf, d) des Amtes Weener und der Stadt Papenhurg in letzterer drei Mitglieder wählen.

VIII. Die Handels kammer zu Hannover betreffend.

1) Der Bezirk der Handelskammer umfaßt vom 1 Oktober 1871 ab den Land und den Stadtkreis Hannover, die Kreise Wennigsen, Hameln, Celle, den Kreis Hiftzorn mit Ausschluß des Amtes Isen . hagen und den Kreis Rinteln (Regierungsbezirk Cassel). 3 Die Han⸗ delskammtr behält ihren Sitz in der Start Hannover. 3) Die Zahl der Mitglieder beträgt vom 1. Oktober 1871 ab vier und zwanzig. 4 Die im Bezirke der Handelskammer den Bergbau treibenden Allein- Eigenthümer oder Pächter eines Bergwerks, Gewerkschaften und in anderer Form organisirten Gesellschaften (8 4 des Gesetzes vom 24. Februar 1870) sind zur Theilnahme an der Wahl der Mitglieder berechtigt, inso weit die Jahresproduktion einen Umfang von fünfzig Tausend Centnern erreicht. 5) Bezirk der Handelskammer bilde: zum Zwecke der Wahl der Mitglieder sechs engere Bezirke in der Art, daß die Betheiligten a) des Land und Stadtkeeises Hannover in der Stadt Hannover eilf, b) des Kreises Wennizsen in Springe zwei, 9) des Kreises Hameln in der Stadt Hameln drei, d) des Kreises Celle in der Stadt Celle vier, e) des Kreises Gifhorn mit Aus— schluß des Amts Isenhagen in Gifhorn zwei, f des Kreises Rin— teln in Rinteln zwei Mitglieder wählen.

Die Handels kammer zu Verden betreffend.

I) Der Bezirk der Handelstammer umfaßt vom 1. Oktober 1871 ab die Kreise Verden, Bicphoßz, Hoya und Nienburg und die Aemter Rotenhurg, Fallingbostel und AÄhlden. 2) Die Handelskammer behalt ihren Sitz in der Stadt Verden. 3) Die Zahl der Mitglieder beträgt vom 1. Oktober 1871 ab zwölf. Der Bezirk der Handelskammer bildet zum Zwecke der Wahl der Mitglieder fünf engere Bezirke in der Art, daß die Betheilsigten a) des Kreises Verden und des Amtes Rotenburg in der Stadt Verden vier, b) des Kreises Diepholz in Diepholz zwei, O des Kreises Hoya in Hoya zwei, q) des Kreises Nienburg in der Stadt Nienburg zwei, e, der Aemter Fallingbostel und Ahlden in Walsrode zwei Mitglieder wählen.

Die Handelskammer zu'Geestem ünde betreffend.

) Der Bezirk der Handelskammer umfaßt vom 1. Oktober 1871 ab bie Keeise Lehe und Osterholz 2) Die Handelskammer behält ihren Sitz in der Stadt Geestemünde— 3) Die Zahl der Mitglieder beträgt vom 1. Ottober 18751 ab zehn. 4 Ser Bezirk der Handels kammer bildet zum Zwecke der Wahl der Mitglieder zwei engere Be⸗ zirke in der Art, daß die Betheiligten a) des Kreises Lehe in Geeste⸗ münde sieben, b) des Kreifes Osterholz in Osterhol; drei Mitglieder

wählen. XI. Die Handelskammern zu Osterode, Celle, Uelzen,

Lingen, Norden, Leer, Papenburg, Hameln, Stade und Buxtehude betreffend. Dieselben werden vom 1. Oktober 1871 ab aufgehoben. XII. Sämmtliche unter i bis X. genannten Handels. kammern betreffend.

Berlin, den 3. Juni 1871.

Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Im Auftrage: Moser.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-⸗Angelegenheiten.

vom 24. v. M. (A. II. P. 763), daß über bie Menge der, in den meisten Abschriften der zur Superrevision eingehenden Obduktions Verhandlungen vorkommenden sinnentstellenden Schreibfehler von der Königlichen wissenschaftlichen Deputation für das Medizinalwesen wiederholt Klage geführt worden ist. So viel als möglich wird auf diese Fehler bei der Beurtheilung der Arbeiten Rücksicht genommen, da es häufig aber zweifelhaft bleibt, ob es sich in solchen Fällen um einen Schreibfehler oder um einen von den Obduzenten unrichtig gewählten Ausdruck handelt, so kann hin und wieder auch wohl ein die Obduzenten irrthümlich gravirendes Urtheil ausgesprochen werden,

Diesem Uebelstande würde nur dadurch abzuhelfen sein, daß die Obduzenten selbst dafür Sorge trügen, sich von den Gerichts behörden resp. den Kanzleien derselben die Vorlage der Abschriften ihrer Abduktions-Verhandlungen Behufs Kollationi⸗ rung vor deren Absendung an die Töniglichen Regierungen in jedem einzelnen Fall zu erwirken. Obwohl ein derartiges Ver— fahren sich allerdings nicht überall ausführbar erweisen wird,

Verwaltungs bezirks auf diesen Weg zur Vermeidung des ke— regten ebelstandes, welcher mindestens der wissenschaftlichen Deputation nicht zur Last gelegt werden kann, um so mehr aufmerksam machen, als die Befolgung desselben dem Ver— nehmen nach für einzelne Kreis-Phyfiker sich in der That be⸗ reits bewährt hat. Berlin, den 17. Mai 1871. Der Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten.

An die Königliche Regierung zu N.

. Abschrift vorstehenden Erlasses vom 17. d. M. erhält die Königliche Regierung ꝛc. zur Kenntnißnahme und Nachachtung. Berlin, den 30. Mai 1871. Der Minister der geistlichen, Unterrichts, und Medizinal⸗ Angelegenheiten. . . In Vertretung: Lehnert. An sämmtliche Königliche Regierungen, Landdrosteien und das Königliche Polizei ⸗Präsidium hier.

Angekommen: Se. Durchlaucht der Prinz Kraft zu Hohenlohe Ingelfingen, General Major, General 3 Ja suite Sr. Masjestät des Kaisers und Königs und Commandeur der Garde ⸗Artillerie⸗Brigade, Se. Excellenz der General. Liente— nant, General-Adjutant Sr. Majeftäͤt des Kaisers und Königs und Commandeur der Garde⸗Kavallerie. Division, Graf von der Goltz, Se. Excellenz der General - Lieutenant und Com⸗ mandeur der 1. Harde. Infanterie? Division von Pape, Se. Excellenz der General - Lieutenant und Commandeur der 7 Garde Infanterie⸗Division von Budritzki, sämmtlich aus Frankreich.

Minister v. Roon, Delbrück,

n Abgereist: Der General- Major und Commandeur der 30. Division, von Sandrart, nach Metz.

nichtamtliches.

Deutsches Neich.

Preußen. Berlin, 9. Juni. Se. Ma jestät der Kaiser und König wohnten gestern Abend, in Beglei⸗ tung Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des Kron— prinzen, mit Ihren hohen Gästen, Sr. Majestät dem Kaiser und Sr. Kaiserlichen Hoheit dem Großfürsten Alexis von Rußland, der Balletvorstellung Sardanapal⸗ im Königlichen Opernhause in der großen Prosceniumsloge bei. Im ersten Range hatte das zahlreiche Gefolge Sr. Majestaͤt des Kaisers von Rußland Platz genommen.

D Die heutige (52. Plenar-Sitzung des Deutschen Reichstages wurde um 11 Uhr durch den Präsidenten Dr. Simson eröffnet.

Am Tische des Bundesrathes befanden sich die Staats—⸗ v. Pfretzschner, v. Schlör und

andere Bundesbevollmächtigte, sowie mehrere Bundeskom⸗ missare.

gg. Dr. Bähr ende Fassüng: ohne Rücksicht auf die

ädigten gewährt; jedoch fann nach Um— egen Verwendung der Entschädigungs⸗ des Grundstücks gefordert werden. Ent⸗

s,wolls die Königliche Regierung doch die Kreis, BHhystker te

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ädigung für Mobilien mird nur solchen Beschädigten, welche zur 9. 9 Verkündigung dieses Gesetzes in Deutschland ihren Wohnsitz haben und sofern sie nicht deutsche Angehörige sind, dann gewährt, wenn die Regierung ihres Heimathslandes für den gleichen Fall die Ge enseitis keit zusagt. ; . .

x In §. 3, der von den Kommissionen handelt, weiche über die Vergütungen zu entscheiden haben, wurde auf den Antrag der Abgg. Dr. Bamberger und v. Benda folgender Satz ein⸗

eschaltet: ö. . ,

gef Die Kommissionen sind bei ihren Eentscheidungen an die Fest⸗ setzungen gebunden, weicht der Bundesrath zur Wahrung eine an- gemessenen und gleichmäßigen Handhabung der Vorschtiften im Art. l treffen wird. ⸗— ö

!. In Bezug auf den Ausdruck »zur Zeit der Verkündigung

dieses Gesetzes, wurde durch den Staats-Minister Delbrück er—

klärt, daß darunter der Tag der Publikation verstanden werde, nicht der auf die Publikation folgende vierzehnte Tag, an welchem das Gesetz in Wirksamkeit tritt. Es bedurfte dieser Erklärung, wie der Abg. v. Bernuth ausführte, im vorliegenden Fall, weil die Zwischenzeit von 14 Tagen, zur eber siedelung auf deutsches Gebiet benutzt, die Anspruͤche der Ausländer auf Entschädigung in bedenklicher Weise vermehren tännte.

Im Uebrigen wurde der Gesetzentwurf ohne Diskussion ge⸗ nehmigt, desgleichen der folgende, betreffend die Gewährung von Beihülfen an die aus Frankreich ausgewiesenen Deutschen, dessen 85. 2 und 3 in folgender, durch den Abg. r. Bam— berger vorgeschlagenen, vom Staats-Minister Delbrück gebillig— ten Redaktion genehmigt wurden: ; 6

8 2. Der Bundesrath ordnet die Vertheilung der im Artikel l bestimmten Mittel durch die einzelnen deutschen Negierungen an. Die letzteren sind herechtigt, die von ihnen etwa geleisteten Vorschüsse in Abzug zu bringen « ö .

. ö in. Vorlage, betreffend die Entschädigung der Rhederei, wurde in zweiter Berathung genehmigt, ein schließlich des folgenden vom Abg. Dr. Wolffson beantragten Satzes: §. Za.

Die nach Maßgabe dieses Gefetzes zu leistende Entschädigung für Schiff, Fracht oder Ladung tritt für die Schiffsgläubiger an Stelle desjenigen, zu deren Ersatz sie bestimmt ist. . Die welter gehenden Anträge der Abgg. Büsing und von Freeden, welche auch die sog. Stilllieger während des Krie⸗ ges entschädigen wollen, wurden von dem Bundes kommissar Wirkl. Geh. Ober⸗Reg. Rath Eck als unannehmbar bezeichnet

nd vom Hause abgelehnt.

ö Beim . des Blattes wurde die Vorlage, hetreffend die Bestellung des Leipziger Ober⸗Handelsgerichtes als höchste Instanz für Elsaß und Lothringen, in zweiter Berathung diskutirt.

Durch Allerhöchste Kabinets-Ordre vom 27. Mal ist der Verband der J. Armee aufgelöst worden. Die Ober⸗Kom⸗ mandos der II. und III. Armee führen ihre bisherigen Be⸗ ziehungen bis auf Weiteres fort; die bisher zur J. Armes gehöri— gen Truppen treten unter das Ober⸗Kommando der III. Armee.

Nachdem das Haupfquartier der III. Armee wieder von Margeney nach Compisgne zurückgelegt ist, verließ Se. Königliche Hoheit der Kronprinz von Sachsen gestern mit dem Stabe Margenchy, dejeunirte bei dem Kriegs⸗Minister von Fabrice auf Schloß Soisy und begab sich darauf nach St. Denis, wo die Weiterreise nach Compiègne mit Extrazug fortgesetzt wurde.

In der gestrigen Sitzung der hiesigen Stadtverord— neten sollte u. A. eine Vorlage des Magistrats zur Berathung kommen, nach welcher Sr. Majestät dem Kaiser und Könige, den Führern des Heeres und Deputationen der einziehenden Truppen in den Festräumen des Rathhauses bei Gelegenheit der Einzugsfeierlichkeiten ein Festmahl gegeben werden sollte. Ehe in die Berathung dieser Vorlage eingetreten wurde, brachte der Vorsitzende jedoch ein Schreiben des Ministers des Innern, Grafen zu Eulenburg zur Kenntniß der Versammlung, in welchem derselben angezeigt wird, Se. Majestät wünsche, daß das Anerbieten zu einem Festmahle an Ihn nicht gerichtet wer⸗ den möge, weil die für den Monat Juni getroffenen Dis po- sitionen eine Theilnahme Seinerseits nicht ermöglichen. In Folge dessen wurde die Vorlage zurückgezogen.

Die Minister des Innern und der Finanzen haben unterm 9. Mai eine Eirkular⸗Verfügung an sämmtliche Königliche Regierungen der Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen erlassen, des Inhalte, daß die Bestimmung unter Nr. 8 der Anweisung vom 17. Juli 1854 zur Ausführung des §. 53 der Städte Ordnung für die sechs östlichen Provinzen vom 30. Mai 1853, wonach die Be— zirks-Regierungen auch im Falle des Einverständnisses der Ab⸗ theilungen für die Verwaltung des Innern, resp. der direkten Steuern ꝛc. gehalten sind, die ministerielle Genehmigung einzuholen, wenn von einer Stadtgemeinde mehr als 75 pCt. an Zuschlägen zu den direkten Staatssteuern erhoben werden sollen, aufgehoben

wird. Statt dessen werden die Königlichen Regierungen veranlaßt, fortan alljährlich bis zum 1. Juli eine allgemeine Anzeige darüber zu erstatten, daß für das be⸗ treffende Jahr den besonders zu bezeichnenden Gemeinden die Erhebung eines, den Betrag von 1650 pCt. übersteigenden, und dem Prozentsatze nach speziell anzugebenden Zuschlages zu den direkten Staatssteuern, resp. zu den Einheitssteuersätzen des Normal-⸗Regulativs vom 31. Mai 1864 gestattet ist. .

Für die Fälle des Nichteinverständnisses der beiden Regie rungs⸗Abtheilungen verbleibt es bei den betreffenden Bestim⸗ mungen.

Die Post aus London vom 8. d. M. früh ist aus⸗ geblieben.

Stettin, 8. Juni. Einem gestern in Bromberg aus Dijon eingetroffenen, der »Bromberger Zig.« mitgetheilten Telegramni des General-Lieutenants Hann⸗ von Weyhern zu⸗ folge hat die Hälfte des II. Armee - Eorps, und zwar die 3. Division und das General- Kommando, Marschordre erhalten und wird zwischen dem 18. und 27. Juni per Eisenbahn nach der Heimath befördert werden.

Sachsen. Dresden, 8. Juni. Die Landes [ynode hat heute ihre Schlwßsitzung gehalten. Der offizielle Abschied der Synode erklärt das Einverständniß des Kirchen⸗ regiments mit sämmtlichen Beschlüssen derselben und sagt deren Ausführung vorbehaltlich der zu einigen Punkten erforderlichen Genehmigung der Ständeversammlung zu. J

Württemberg. Stuttgart, 7. Juni. Se. Könialiche Hoheit der Großherzog von Baden ist zum Besuche der König⸗ lichen Familie gestern hier angekommen und im Königlichen Residenzschlosse abgestiegen. ͤ

Se. Königliche Hoheit ist heute Mittag wieder von hier

bgereist. 6 (W. T. B) Ein Königliches Dekret beruft den

6. Juni. Landtag auf den 21. d. ein. .

Hessen. Darmstadt, 8. Juni,. Prinz Ludwig trifft am 13. d. Mts. hier ein und begiebt sich am folgen⸗ den Tage nach Berlin, um an dem Einzuge der Truppen Theil zu nehmen. Der Einzug der hessischen Bivision hierselbst soll am 21. d. stattfinden.

Anhalt. Dessau, 6. Juni. Am gestrigen Tage ist der anhaltische Landtag hier wieder zusammengetreten. Vor Wiederaufnahme der 3 waren die Mitglieder des Landtages in das Herzogliche ? alais heschieden worden, wo Se, Hoheit der Herzog dieselben mit folgenden Worten be—

rüßte: . . ; e em Landtage ist bereits durch Mein Patent vom 22. v. M. kundgegeben, daß es Gott dem Allmächtigen gefallen hat, Meines Herrn Vaters Gnaden weiland Se. Hoheit den Herzog Leopold Friedrich aus dieser Welt abzufordern und daß Ich demzufolge auf Grund des in Meinem Herzoglichen Hause geltenden Erstgeburts rechts die Regierung des Landes angetreten habe. Ueberzeugt, daß Sie, ehrenwerthe Mitglieder des Landtags, mit Mir den gerechten Schmerz über den schweren Verlust, welchen Ich und Mein Haus, sowie das ganze Land erlitten haben, in voller Stärke theilen, drängt es Mich, Sie bei Ihrem ersten Wiederzusammentritt persönlich zu begrüßen und Ihnen die Versicherung zu wiederholen, wie es nach dem Vorbild Meines nun in Gott ruhenden Herrn Vaters Mein eifrigstes Be— streben sein wird, des Landes Wohlfahrt auf der festen Grundlage deutscher, in ächter Religiosität wurzelnder Sitte und unter dem schirmenden Dache der Reichsoerfassung nach Kräften zu fördern, in⸗ sonderheit, so viel an Mir ist für Kirche und Schule zu sorgen, das wichtige Werk der Domanial-⸗Auseinandersetzung zu einem baldigen Abschluß zu führen, die Landesfinanzen mit thunlichster Schonung der Steuerkraft des Landes verwalten zu lassen und auf eine zeitgemäße, dem praktischen Bedürfniß entsprechende Fortentwickelung der Landes⸗ gesetznebung hinzuwirken. Ich versehe Mich hierzu mit voller Zuper— sicht Ihres loyalen Beistandes. . .

Nachdem der Landschafts⸗Unterdirektor von Trotha hierauf Namens der Landschaft geantwortet und Treue gelobt hatte, begaben sich die Abgeordneten nach dem Sitzungssaale und traten zu einer vorbereitenden Sitzung zusammen.

Reuß. Gerg, 6. Juni. Heute Vormittag 10 Uhr wurde der ar g für . L. hier eröffnet. Die Session wird nur von kurzer Dauer sein und der Landtag, dessen Zjährige Periode hiermit zu Ende geht, dann aufgelöst werden. Haupt⸗ gegenstand der Berathung bildet die Ausführungsverordnung des Bundesgesetzes über den Unterstützungswohnfitz. In heu⸗ tiger Sitzung wurde beschlossen, diese Vorlage gleich im Plenum mit zweimaliger Lesung zu berathen. . .

Lübeck, 8. Juni. In Uebereinstimmung mit der von Sr. Majestät dem Deutschen Kgiser und Könige von Preußen für letzteres getroffenen Verfügung hat der Senat unterm 5. d. M. angeordnet, daß in allen Kirchen des Lübeckischen Freistaats am 18. Juni Morgens von 9 bis 10 Ubr ein aAll— gemeines Friedens⸗Dankfest abgehalten und am Tage zuvor feierlich eingeläutet werde.