1871 / 32 p. 9 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 10 Jun 1871 18:00:01 GMT) scan diff

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Ferner zu 8

Meine Herren! P

edeutun

begegnen i wir in unserem Gerichtsverfassung, nicht g : nicht, welche Bedeutung diese allgemeine Die e n m. als solche wird ja aner err Ab⸗ geordnete macht sich nur Zweifel in Betreff der Besetzung. Ich sollte aber meinen, daß man in Lieser Beziehung doch zu dem Herrn Reichs . kanzler Vertrauen hegen könne. Der Herr Abgeordnete geht davon aus, daß zur Zeit blos ein Miiglied des Bundes Ober ⸗Handelsgerichts genaue Kenntniß habe von dem rechtlichen Stande der Dinge. Ob das richtig ist, vermag ich nicht zu Üübersehen, jedenfalls übersieht er aber, daß weitere Besetzungen bevorstehen. Dann aber gehe ich von einem ganz anderen Gesichtspunlte bei dieser Frage aus / als der Hert Abg. Reichensperger. Meiner Ueberzeugung nach ist aus sachlichen Gründen das Bundes⸗ Sber Handels gericht reichlich so gut geeignet, für Elsaß in oberster Instanz Recht zu sprechen, als der Kasfsationshof zu Paris, Meines geringen Erachtens kommt bei der Besctzu—tig der Mitglieder des obersten Gerichtshofes viel weniger das Maß der Kenntnisse, der Detarls des Landesrechts in Betracht, als eine allgen ein jüristische Bildung, welche allerdings nur durch das Studium des positiven Rechts gewonnen wird. Das gilt ganz insbesondere in Betreff eines obersten Gerichtshofes, welcher Rassatiensinstanz ist. Der Pariser Kassationshof har nur darüber zu enischeiden, ob ein Gesetz verletzt ist, er Übt alfo eine Ausgabe der Kritik. Diese Aufgabe der Kritik setzt ganz vorzugsweise allgemein juristische Bildung voraus und kann ünteèr diefer Vorausscßung von dem Einen ebenso gut wahr— genommen werden wie von dem Andern. Allerdinzs muß Jemand das Recht kennen welches er auslegen soll , allein der Gode civil ist denn doch kein mit sieben Siegeln ver— schlossenes Buch. . . . .

Es besteht neben dem Code civil eine reiche wissenschastliche Lite- ratur, und insonderheit liegt die Jurisprudenz des Pariser Kassations hofes so offen, wie die Jurisprudenz keines anderen Gerichts hofes. Detailkenntniß kommt besonders bei Rechtsinstitutionen loialer und provinzieller Ratur in Frage, weil diefe enz zusammenhängen mit der Sitte, mit den Lebens und Verkehrsverhältnissen eines Ortes, oder einer Provinz; allein von diesen Rechtsinstitutionen, deren Cognition überhaupt besser jedem oh ersten Gerichtshofe entzogen wird, weil sie am Besten von dem Richter erkannt werden, welcher ihnen am nächsten stht ich sage, von diesen Institutionen ist in dem Code civil Kraft feines revolutionären Prinzips sehr wenig die Rede. Ich fürchte meinerseits auch nicht eine s. g. Referentenwirth⸗ schaft für dad Bundes-Sber-⸗Handelsgericht, welche etwa von dem einen Peitgliede ausgeübt werden sell, welches den Code civil genau kennt und dessen Recht geübt hat. . ;

In dem Bundes ⸗Ober ⸗Handels gericht wie man auch über die Insti⸗ tutiõn denken mag ist eine große Masse juristischer Intelligenz vertreten; eine solche juristische Intelligenz duldet keine Referenten wirthschatt. Ich habe auch in dieser Richtung Erfahrungen gemacht, als ich nämlich die Ehre hatte, während eines Zeit- raums von neun Monaten Präsident des hiesigen Or er - Ap-— pellatlonsgerichis zu sein, Das Ober ⸗Appellationsgericht er⸗ streckte seine Wirtsamkeit verschiedene Territorien; Mit glieder dieser verschiedenen Mir diese hatten gemein welche aus den einze den Territorien war einem Mitgliede besetzt Ich ha diese eine zu geringe Zahl gewesen wäre, am Besten gefördert werden würde, wen x nach allgemeinen Erwägungen eine ruhige und unbefangene Würdi⸗ gung eintrete. Von Referentenwirthschaft war im Ober ˖ Appellations⸗ ,. das kann ich bezeugen, nie die Rede. Die Herren, welche die

ache vorgetragen haben, welche das Recht desjenigen Lander theils, Gegenstande hatten, werden gewiß

Ansicht ein zu großer Einfluß bei⸗

meist nur mit daß

aus welchem sie stammten, zum nicht behaupten können, daß ihrer gelegt wäre.

Nach dem Abg. Lasker nahm der Bundesbevollmächtigte,

Geh. Ober⸗Justiz⸗ Rath Dr. Falk das Wort:

Mär scheĩnt, daß der Herr Abgeordnete für Crefeld sich ebenso in einem Mißverständniß befunden hat, wie vorher der Herr Abgeordnete für Olpe. Der Letztere warf dem Entwurf eine Lücke vor, die ich als solche nicht anerkennen kann. Ich tann ihm versichern, die Frage, die er angeregt bat, ist mündlich und schriftlich behandelt worden, und sie wird da, wo sie hingehört auf dem Gebiete der Landesgesetz⸗

ebung wie ich hoffe, eine gedeihliche Erledigung finden. Was 9 inwand des anderen Herrn Abgeordneten betrifft, so hat er das Wort „Erfahrung? in den Motiven in einer eigenthümlichen Weise ausgelegt. Es handelt sich bei der Erfahrung, von der die Motive sprechen, nicht darum, festzustellen, ob das ö. Institut der Staatsanwal-schaft Anwendung finden olle oder nicht, welches drei Viertel Jahrhunderte lang anderwärts thätig gewesen ist, sondern einfach um die fattische Erfahrung, wie viel Material auf— tommen wird und bewältigt werden muß, ob es so groß ist, daß man einen besonderen Staatsanwalt anstellt oder nicht. Ich glaube, daß in Bezug auf den ersten Satz eine vollkommene Klarheit in diesem Hohen Hause noch nicht obwaltet. Der erste Satz des §. 3 bezieht sich nicht blos auf Elsaß und Lothringen, sondern er soll die eigenthümliche Buntheit, die in Bezug auf, die Staatsanwaltschaft bei dem Bundes Ober ⸗Handelsgericht existirt, möglicher Weise beseitigen helfen. Ich erinnere daran: in Han

Anstellung gesprochen.

delssachen kann Siaaisanwalt nur sein ein Mitglied, in Nach Staatsanwalt oder Advokat, in Sachen, , Präsidenten er⸗ Es ist in der That moͤg⸗ Funktion der Staatsanwaltschaft zusammengefaßt eine Persönlichkeit ausreichend beschäftigt; die Möglichkeit, einen der. ) würde aber mit jenen Ge⸗ und um ditsen Widerspruch zu beseitigen, ift diefer erste Saß hingestellt Wie später die Arbeit von der Staats. anwaltschaft erledigt werden wird, das ist eine Frage die wir nicht wir das durch die thatsächlichen Verhäll⸗ nisse begründete VBedürfniß augenblicklich noch nicht übersehen. Ich glauhe schon genügend ausdrückt das gestatte ich mir es durchaus nicht in der Ab. ficht dẽr verblindeten Regierungen liegt, sich durch Anstellung von Beamten oder gar durch eine prinzipielle Enisckeidung, über die Stellung der die Hände zu binden. »Heauftran «, der alle Weisen der Anstel. Beschäftigung umfaßt, gewählt worden; es ist nicht von Die Sache wird später bei dem Etat zur und da wird es sich auch darum handeln, fest. man wirkliche definitive Anstellungen aussprechen kann. sich danach die Summen verschieden stellen, die eventuelUl

drucksachen ein substituirter die die Konsulargerichts barkeit betreffen, nanntes Mitglied, Anwalt oder Advokat.

lich, daß die ganze

artigen Beamten besonders anzustellen, setzen in Widerspruch stehen,

beantworten können, weil

aber, daß die Fassung dem Herrn Abg. üesse zu erwidern⸗— daß

Staalsanwallschaft für die Zukunft umsonst ist der Ausdruck

lung und

Ersrterung kommen, zustellen, ob Es werden im Etat zur Erscheinung kommen,

Wenn ich nun noch auf die Frage des Herrn nicht verfehlen werde, verfahren vorgetragen hat, bevollmächtigten zu kringen.

Zu §. 9 erklärte der

ein vom

Niederlassung am Sitze des Gerichtshofes« zu streichen.

ch würde doch den Wunsch aussprech lassen; die Worte haben ja eine Gischichte. stände die Sache vielleicht anders. . laubt zu bemerken, daß sich die Wortfassung es angänglich war, an das

Die verbündeten Regierungen le diese Worte vor, dieselben ind in das Gesetz hinein genommen mals ebenfalls

im

der F batt? über den Satz hat nicht stattgehabt. Grund der Aufnahme war der es

Wahl eines, dienstlichen Wohnsitzes in Frage kommt. wenigstens für einen möglichen halten. wenn Sie gegenüber der Vorschrift des Worte streichen, man nothwendig auf

sie sollen nicht gelten, und das ist vor allen

vermieden werden muß.

In der Diskussion über den Gesetzentwurf, betreffen! Betriebsmitteln für die Eisenbahnen in erwiderte der Staats⸗Minister Delbrüt in welchem

die Beschaffung von Elsaß und Lothringen, auf die Anfrage des Abg. Dr. Schleiden, Wort »vorschußweise« aufzufassen sei:

Der Ausdruck »vorschußweises ist hier gewählt gerade in a Präjudiz auszuschließn werden soll. Ob er definit

den Seiten hin jedes Vorschuß

anderen künftigen Eigenthümer üb Haus mit !

Ich habe mir

werden,

obwohl

Kunst und Wissenschaft. sich rasch der Sonne Glanz erreichen wird, ist von Winnech Zeit wird er ah

Ein Komet, welcher Mitte Juni seinen größten

Karlsrühe entdeckt worden. Zu der angegebenen Er bewegt sich von den Orion und befindet sich ve zwischen Capella im Sternbild Fuhrmah

dem bloßen Auge sichtbar sein. im Perfeus und Andromeda gegen 12. Mai bis 25. August

dem hellsten Stu

und Alderaban im Stier (am nordwestlichen Himmeh.

Verkehrs⸗Anstalten. Die Zufuhr zum Ven

Posen, 9. Juni. 11. d. M. beginnt, beträgt vom 3. d. M. Ganzen 7413 Centner, davon 147 feine, Wollen.

Zweite Beilage .

(lmarkt, welcher ng Eis heut früh 7 Uhr! 5293 Mittel, 65 ording

ar nicht

iwas nachholen darf, so ist es in Bezug Abg. Bamberger die dasjenige, was er in Bezug auf das Ad zur Kenntniß des hessi

Geh. Ober ⸗Justiz· Kath Dr. Falk über den Antrag des Abg. Prosch, die Worte ysowie zur

Bemerkung, daß ich mifsion · schn Hern. Bandes,

a, die Worte stehen zu Wäre res integra, so früher bereits er. dieses Entwurks, soweil ö Geseß anschließt, welches die Errichtung des Bundes Ober ⸗Handelsgerichts ursprünglich zum Gegenstande hatte ten den §. 10 dieses Gesetzes ohn Norddeutschen Reichstag doch da der Artikel 3 der Verfassungsurkunde für den ganzen Norddeutschen Bund galt und obwohl sogar noch etwas mehl all war, es galt auch schon das Freizügigkeit geseß. Eine De Mir scheint aber, de ließe sich behaupten: diese all gemeinen Bestimmungen haben Privatrechte der einzelnen Personen im Auge; sie handeln aber nicht von den Fällen, in welchen di wenn auch vielleicht nicht amtlichen, doch immerhi

Diesen Grund würde is Jedenfalls glaube ich, da §. 10 jenes Gesetzes hier d den Gedanken kommen mufs Dingen dasjenige, wal

Sinne da

ähert und geß .

ö

605 Zweite Beilag« * . 9 9

zum Deutschen ReichsAnzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger

Sonnabend den 10. 8

Juni.

Oeffentlicher Anzeiger.

1871

Steckbriefe und Untersuchungs Sachen.

Steckbriefs Erledigung. Emilie Wilhelmine . r und hinter den Klempnergesellen ,, n unter dem 7. K. Il, erlassene Steckbrief wird hierdur ? den 8. Juni 1871. Koͤnigliches ,

suchungssachen. Kommission II. für Voruntersuchungen.

hinter die unverehelichte ö Reinke wegen Unterschlagung a6! Loehn wegen Theilnahme an d. Mts. in den Äkten R. 149 ds 71 Berlin, Abtheilung für Unter⸗

In dem Firmenregister sind heute folgende Firmen geloͤsch

worden: .J. E. Freun ö Louis Lan . Julius Marcusi, M. Cohn & Co., Max uöwenstein, * ; Lortzing & Co. Ferner sind in dem Prokurenregister folgende Prokuren:

Handels⸗Register.

Handels⸗-Register des Königl. Stadtgerichts zu Berlin.

In unser Gesellschaftsregister ist ei ; Qa. 1. Caufenb he: Col. 2. Firma der Gesfellschaft: Attienbranene. we: e af, Tietrichshohe, ormals , Col. 3. Sitz der Gesellschaft: . 9a 4 M . ol. 4. Rechtsverhältnisse der Gesellschaft: Die Gesellschaft ist eine Attien Das notariell —ᷣ , lt e, sich in beglaubter Form Bl. 3 bis Gesellschaftsregister.

zu Berlin käuflich zu erwerben, wer ben den Grundstücken das Nebengewerben und den Absatz der Fabrikate zu betreiben.

Das Unternehmen ist auf bestimmte Zeit 8 6)

haber lauten.

SS 5 6)

Die öffentlichen Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen durch

die Vossische Zeitung, 3 ö , die Berliner Bank und Handels-Zei den Berliner i n dun J die National ⸗Zeitung, durch einmalige Publikation. (8. 13)

Urkunden, die laut Statut vom Aufsichtsrat J 1 * 2 1 u voll müssen die eigenhändige Unterschrift des . ih enn nn tathes oder eines Stellvertreters und außerdem noch eines zweiten

, ö , , tragen. (§. 24.)

e ordentli : ö

1 , . Generalversammlungen beruft der Vorsitzende ie Bekanntmachung der Berufung zu allen Generalver ö

argen ist mindestens 10 Tage vor dem Termine zu e n fn

(8. 29. Den Vorstand bildet ein Direktor und ein aus . rath gewähltes zweites Direktionsmitglied. (§. 16.) ö fi Alle Urkunden und Erklärungen des Vorstandes sind verbindlich ür die Gesellschaft, wenn sie unter der Firma der Gesellschaft die eigenhändige Unterschrift der Direktionsmitglieder tragen. (8. 17) ö Direltor ist der Kaufmann Albert Salomon zu Berlin; zweites iret ons mitglied ist der Kaufmann Paul Potocky Nelken zu Berlin. , ,. auf Verfügung vom 7. Juni 1871 am 8. Juni 1871. (Atten über das Gesellschaftsregister Beilageband Nr. 169, S. 65.)

5 8 Me Berlin, den * Juni 1871. Vehl, Sekretär. Königliches Stadtgericht. Abtheilung für CEivilsachen.

Handels-⸗Register des Königl. Stadtgerichts zu Berlin. Die Gesellschafter der hierselbst unter der Firma am 21. April 1871 b a dn, ,,. * gi . ri egründeten Handels t (jetziges äfts⸗ lokal: Beunnenstr 39) ger, 4 JJ 1 der Kaufmann Friedrich Wilhelm Ehestaedt, 2) der Viehhändler Carl Friedrich Franz Brützam, . giidf zu . 3 Die in unser Gesellschaftsregi t . in ˖ . s sellschaftsregister unter Nr. 3214 heute ein

In unser Gesellschaftsregisier, woselbst unter Nr 1832 die hi Handelsgesellschaft in 8 , . J. C A Gutmann vermerkt steht, ist heute eingetragen: Der Kaufmann Jacob Gutmann ist durch seinen am 1. August

vom 2. Juni 1871 befindet 29 des Beilagebandes .

Gegenstand des Unternehmens ist, di

z eh ie dem Bra

Patzenhofer hier früher gehörigen Brauerei. und an ,. ca e g. darauf und auf anderen noch zu er—

Brauecreigewerbe nebst dazu gehörigen

Das auf best nicht beschränkt. (5. Das Grundkapital init 350, 000 Thlr'— ,

send Thaler) zerfällt in 3500 Aktien A 106 Thaler, welche auf In⸗

441 *

Nr. 151. Die Prokura des Hans ̃ Hans ete ne 9 ö Fit Zuge eren d R ö. er Kreiner für die r. . des Kauf wann Gustav Adolph heute gelöscht worden. , Die hiesige dandelcg e nch n in Firma: ouis E. Levy & Co (Nr. 3171 des Gesellschafts registers) hat J . egisters) hat für ihr Handels ,,, I758 heute einget ) Gere der g end er getragen worden. Königliches Stadtgericht. Abtheilung für Civilsachen.

0 , r

Die auf die Führung der Handels, und Genossensch ) ; 2 4 ', ,. werden fortan für das , ö. richter Neumann unter Mitwirkung des Civilsupernumerar Herrn Ruback bearbeitet. Heiligenbeil, den 6 Juni 1871. Königliche Kreisgerichts⸗ Deputation

Zufolge Verfügung vom 5. Juni 187 ist i iesige Fi

. ͤ 5. Ju st in das hiesige Firmen

3 Zempelhurg erfolgte ,, . . zeten Gerbereibesitzer Brasch, Bertha gebornen Heilmann, ebendaselbst

unter der Firma Markus Bra unter Nr. 99 eingetragen. e

Flatow, den 5. Juni 1871. Königliches Kreisgericht.

In unser Genossenschaftsregister ist usolge Verf̃ Seile 12 Col. 4. , erfügung vom 2. Juni cr. folgende Eintragung bewirkt „»In Stelle des ausgeschiedenen F A. Sperl ist der = . , . 2 6 bes , trasburg i. estpr. ene J . g stpr., eingetragene Genossenschaft, Strasburg i, Westpr, den 2. Juni 1871. Königliches Kreisgericht. Abtheilung J.

J. Abtheilung.

Dle in unser Firmenregister sub Nr. 10 eingetragene Firma Ferd Greffrath zu Demmin ist erloschen.

Eingetragen zufolge Verfügung vom 4. am 5 n Demmin, den 4. Juni 1871. ; J

Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

Werner. .

Die sub Nr. 57 unseres Firmenregisters eingetragene Fir . ĩ getra Firma „Jacob Zehden «, Inhaber der Kaufmann Jacob 1 fraßder zu Greifswald, jetzt zu Berlin, ist erloschen und solches laut Verfügung . Juni d. J. bei Nr 57 des Firmenregisters heute vermerft Greifswald 5. Juni 1871.

Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

In unser Prokurenregister ist heute zufolge Verfügung vom 1. d. M. unter Nr 27 eingetragen, daß der Kaufmann 96 Ilier M Wilhelm Kuß hierselbst für seine unter der Nr. 21 des Firmenregisers eingetragene Firma. F. J. W Kuß zu Stargard dem Kaufmann Louis Friedrich Carl Kuß hier Prokura ertheilt hat. Stargard i Pomm.,, den 2 Juni 1871.

Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

In unserem Genossenschaftsregister ist bei der unter Nr. 4 einge⸗ tragenen Genossenschaft »Vorschußverein zu Ziegenhals« in en, Ra s ,, . worden: .

n Stelle des ausscheidenden Gerichts. Bureau ⸗Assistenten Volke ist der Kaufmann Wilhelm Pöschel zu . Direktor des Vereins eingetreten

Neisse, den 3. Juni 1871.

1870 erfolgten Tod aus der Handelsgesellschaft ausgeschieden.

Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.