Königreich preußen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Den Landgerichts Rath Dussault in Cöln zum Appel⸗
lationsgerichts⸗Rath daselbst zu ernennen, und Dem Haupt. Steuer ⸗Amts-Rendanten Erfling zu Glogau
den Charakter als Rechnungs⸗Rath zu verleihen.
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Bekanntmachung.
Gemäß §. 11 der Vorschriften über die Befähigung zu den technischen Aemtern der Berg⸗, Hütten und Salinen verwaltung vom 21. Dezember 1863 werden Diejenigen, welche die Berg⸗ Eleven⸗Prüfung in dem nächsten Termine abzulegen beabsich⸗
tigen, hierdurch aufgefordert, ihre Meldungen unter Beifügung
der vorgeschriebenen Atteste baldigst an die unterzeichnete Kom⸗ mission, Wilhelmsstraße 89 hierselbst, portofrei einzusenden. Berlin, den 7. Juni 1871. Die Kommission zur Prüfung der Berg ⸗Eleven. In Vertretung: Lindig, Geheimer Berg⸗Rath.
Ju stiz Ministerium. Der Rechtsanwalt und Notgr Hülbrock in Meschede ist in gleicher Eigenschaft an das Kreisgericht in Lippstadt, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Rüthen, versetzt worden.
Ministerium des Innern.
Bekanntmachung. . .
Die auf erfolgte Anmeldung den Mitgliedern beider Häuser des Landtages reservirten Tribünen⸗-Billets für den Einzug der Truppen können vom 15. d. M, ab im Bureau des Herren⸗ hauses, Leipzigerstraße Nr. 3, persönlich in Empfang genommen oder durch legitimirte Boten abgeholt werden. Zusendungen der Billets finden in keinem Falle statt.
Berlin, den 12. Juni 1871.
Des Königs Majestät haben die Zusammenberufung
der Provinzial ⸗ Landtage des Königreichs Preußen, der Mark Bear demnbaiæeg and den MarkgrafthirmG Niederlausitz, des Her=
zogthums Pommern und Fürstenthums Rügen, des Groß⸗ herzogthums Posen, des Herzogthums Schlesien, der Grafschaft Glatz und des Markgrafthums Oberlausitz, der Provinzen Sachsen, Westfalen, der Rheinprovinz, Hannover und Schles— wig ⸗Holstein, sowie der Kommunal-Landtage der Regierungs⸗ bezirke Cassel und Wiesbaden zur Erledigung von Geschäften im Laufe des Monats Juni d. J. zu genehmigen und zugleich den Minister des Innern zu ermächtigen geruht, den Tag der Eröffnung nach den obwaltenden Verhältnissen zu bestimmen. Demgemäß hat der Minister des Innern den Tag der Einberufung des Provinzial ⸗Landtages der Provinz Sachsen auf den 19. d. M., der Provinzial ⸗Landtage des Königreichs Preußen, der Mark Brandenburg und des Markgrafthums Niederlausitz, des Herzogthums Pommern und des Fürsten⸗ thums Rügen, des Großherzogthums Posen, des Herzogthums Schlesien, der Grafschaft Glatz und des Markgrafthums Aber lausitz, der Provinz Westfalen, der Rheinprovinz und der Pro⸗ vinz Schleswig ⸗Holstein, so wie der Kommunal Landtage der Regierungsbezirke Cassel und Wiesbaden auf den 20. d. Mts., des Provinzial ⸗ Landtages der Provinz Hannover auf den 23. d. Mts. festgesetzt. . Zu Königlichen Kommissarien und, soweit nothwendig, zu deren Stellvertretern, zu Marschällen und stellvertretenden Marschällen, so wie zu Vorsitzenden der Kommunal -⸗Landtage der Regierungsbezirke Cassel und Wiesbaden und zu Stell—⸗ vertretern dieser Vorsitzenden sind von des Königs Majestät ernannt worden: . für Preußen zum Königlichen Kommissarius der Ober—= Präsident, Wirkliche Geheime Rath von Horn zu Königs⸗ berg, zum Marschall der Ober⸗Burggraf im Königreich Preußen, Königlicher Kammerherr und Regierungs. Präsident Graf zu Eulenburg⸗Wicken zu Marienwerder und zum Vize⸗ ,, der General ⸗Landschafts⸗Direktor Graf von Kanitz⸗ odangen ; für Brandenburg zum Königlichen Kommissarius der Ober⸗Präsident, Wirkliche Geheime Rath von Jagow zu Potsdam, zum Marschall der Staats-Minister a. D. Frei⸗ herr von Manteuffel auf Crossen und zum Vize⸗Marschall der Standesherr, Graf zu Solms⸗Baruth; für Pommern zum Königlichen Kommissarius der Ober- Präsident, Wirkliche Geheime Rath Freiherr von Münchhausen, zu Stettin, zum Marschall der Wirkliche Geheinie Rath und General ⸗Landschafts ⸗Direktor von Koeller auf Dobberphul
und zum Vize⸗Marschall der Erb ⸗Land⸗Marschall im Fürsten⸗ thum Rügen und der Lande Barth, Ober - Truchseß, Fürst und Herr zu Putbus; . .
für Posen zum Königlichen Kommissarius der Ober— Präsident Graf von Koenigsmark zu Posen, zum Marschall der Kammerherr Graf von der Schulenburg auf Filehne und zum Vize⸗Marschall der Rittergutsbesitzer Graf von Poninski auf Wreschen; . K
für Schlesten zum Königlichen Kommissarius der Ober⸗ Präfident, Wirkliche Geheime Rath Graf zu Stolberg-Werni⸗ gerode zu Breklau, zum Marschall der Herzog von Ratibor, Fürst zu Hohenlohe⸗Schillingsfürst und zu Corwey auf Schloß Rauden, und zum Vize⸗-Marschall der Landeshauptmann und Landesälteste der Oberlausitz von Seidewitz zu Görlitz;
für Sachsen zum Königlichen Kommissarius der Ober⸗ Präsident, Wirkliche Geheime Rath von Witzleben zu Magdeburg, zum Marschall der Ober⸗Präsident Otto Graf zu Stolberg⸗Wernigerode zu Hannover und zum Vize⸗Marschall der Landrath a. D. Graf von der Schulen⸗ burg⸗Angern; . ö
für Westfalen: zum Königlichen Kommissarius der Staats-Minister von Düesberg zu Münster, zum Marschall der Wirkliche Geheime Rath und Regierungs-Präsident von Holzbrinck zu Arnsberg, und zum Vize⸗Marschall der Kam⸗ merherr und Landrath Freiherr von Lilien zu Arnsberg;
für die Rheinprovinz zum Königlichen Kommissarius der Ober⸗Präsident, Wirkliche Geheime Rath von Pommer⸗ Esche zu Coblenz, zum Marschall der Kammerherr, Schloß— hauptmann zu Coblenz, Provinzial Feuersozietäts ˖⸗ Direktor ind Ritterhauptmann Freiherr von Waldbott Bassenheim— Bornheim zu Coblenz, und zum Vize Marschall der Kammer—⸗ herr und Landrath a. D. Freiherr Raitz von Frentz⸗Garrath zu Düsseldorf; .
für Hannover zum Stellvertreter des Ober-Präsidenten Otto Grafen zu Stolberg⸗Wernigerode zu Hannover als Königlicher Kommissarius der Landdrost von Leipziger da— selbst, zum Landtags⸗Marschall der Erb⸗Land-Marschall Graf zu Münster auf Derneburg, und zum Stellvertreter des Landtagsmarschalls der Stadt⸗Direktor Rasch zu Hannover;
für Schleswig⸗Holstein zum Landtagé⸗Marschall der Graf Emil zu Rantzau auf Rastorff, und zum Stellvertreter des Lanvtägs-⸗Marschalls der Borsttzende des Schleswig ⸗Holstein⸗ schen landwirthschaftlichen Vereins, Hofbesitzer Bockelmann zu Reetwischhöhe;
für den Kommunal⸗-Landtag des Regierungsbezirks Cassel zum Vorsitzenden der Vize⸗Marschall Freiherr Waitz von Eschen zu Cassel und zum Stellvertreter des Vorsitzenden der Ober⸗ Regierungs⸗Rath von Bischoffshausen zu Cassel und
für den Kommunallandtag des Regierungsbezirks Wies⸗ baden zum Stellvertreter des Ober⸗Praäͤsidenten, Wirklichen Geheimen Raths von Moeller zu Cassel als Königlicher Kom⸗ missarius der Regierungs-Präsident Graf zu Eulenburg zu Wiesbaden, zum Vorsitzenden der Regierungs⸗Präsident a4. D. Winter zu Elmshausen und zum Stellvertreter des Vorsitzen⸗ den der Graf Hugo von Matuschka auf Schloß Vollraths.
Berlin, den 12. Juni 1871.
Haupt⸗-Verwaltung der Staatsschulden.
Bekanntmachung betreffend die Verloosung Niederschlesisch⸗Märkischer Eisenbahn⸗ Stamm -Aktien und Prioritäts- Obligationen. Die von den Stamm-Aktien und Prioritäts Obligationen , Eisenbahn statutenmäßig zu til⸗ genden 1103 Stück Stamm⸗Aktien à 100 Thlr. 269 Stück Prioritäts⸗-Obligationen Serie J. à 100 Thlr. . x n 69 Mr. k ͤ ö 1 Wa 100 Tir. werden am 1. Juli d. Is, Vormittags 12 Uhr, in unserem Sitzungszimmer, Oranienstraße Nr. 92, in Gegenwart eines en, öffentlich verloost und demnächst bekannt gemacht werden. Berlin, den 10. Juni 1871. Hauptverwaltung der Staatsschulden. von Wedell. Löwe. Meinecke. Eck.
Preußische Bank. Bekanntmachung.
Die Haupt⸗Bank wird quch in diesem Jahre auf Wolle, welche in ihrem Speicher niedergelegt wird, Darlehne ertheilen. Die Darlehne können, wenn die dafür verpfändete Wolle bis 3 Ahr Nachmittags in dem Bankspeicher abgeliefert ist, noch an demselben Tage in Empfang genommen werden.
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Anträge der Art sind der Kürze halber an die Bank— Taxatoren Bernard und Parxrisius direkt zu richten, von denen einer oder beide an den Wollmarktstagen im Bankgebäude an⸗ zutreffen sein werden.
Berlin, den 19. April 1871.
Königlich Preuß. Haupt ⸗Bank Direktorium.
Bekanntmachung.
Auf Befehl Sr. Majestät des Kaisers und Königs wird der Provinzial⸗Landtag der Kur- und Neumark Brandenburg und des Markgrafthums Niederlausitz
am 20. Juni d. Is. im Landschaftshause zu Berlin eröffnet werden.
Zum Landtags⸗Marschall ist der Herr Staats Minister a. D. Freiherr von Manteuffel, zu dessen Stellvertreter der Standes—⸗ herr Graf zu Solms auf Baruth und zum Landtags⸗Kom⸗ missarius der Unterzeichnete ernannt worden.
Potsdam, den 9. Juni 1871.
. Der Ober⸗Präsident der Provinz Brandenburg, Wirkliche Geheime Rath v. Jagow.
Nichtamtliches.
Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 12. Juni. Se. Majestät der Kaiser begaben Sich am Sonnabend Vormittag um 107 Uhr nach dem russischen Palais und begleiteten von dort aus Se. Majestät den Kgiser von Rußland nach dem Anhaltischen Bahn⸗ hof. Nach der Rückkehr konferirten Allerhöchstdieselben im Bei⸗ sein Sr. Kaiserlichen Hoheit des Kronprinzen mit den Generalen, nahmen sodann einige militärische Meldungen entgegen und arbeiteten hierauf mit dem Militär⸗Kabinet. Vor dem Diner, welches Se. Majestät der Kaiser bei der Baronin von Rom⸗ berg einnahmen, ließen Sich Allerhöchstdieselben noch von dem Geheimen Kabinets⸗Rath von Wilmomski einen kurzen Vor— trag halten. Um 11 Uhr Abends begaben Sich Se. Majestät der Kaiser nach dem Schloß Babelsberg.
Gestern Vormittag um 10 Uhr wohnten Se. Majestät dem Gottesdienste in der Friedenskirche zu Potsdam bei und mach— ten nach demselben Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Friedrich Karl auf dem Jagdschloß Glinicke einen Besuch. Um Z Uhr dinirten Se. Majestät bei den Kronprinzlichen Herrschaf⸗— ten im Neuen Palais und kehrten dann mit dem 5. Uhr⸗Zuge nach Berlin zurück. —
Heute ließen Sich Se. Majestät der Kaiser um 10 Uhr vom Tivil-Kabinet Vortrag halten, empfingen um 11 Uhr militärische Meldungen im Beisein des Gouverneurs und des Kommandanten und konferirten hierauf mit den Generalen. Um 5 Uhr dinirten Se. Majestät der Kaiser bei der Fürstin Bismarck. s
— Ihre Majestät die Kaiserin⸗Königin unter⸗ bricht heute Ihre Badener Kur und trifft nach einem Besuche am Großherzoglichen Hofe in Karlsruhe, in Coblenz ein, wo Allerhöchstdieselbe morgen Se. Majestät den Kaiser von Ruß⸗ land empfangen wird. Nach einem Besuche in Ems wird Ihre Majestät am 14. in Berlin ankommen und die Festtage hindurch hier verweilen.
— Ihre Kaiserliche und Königliche Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin wohnten am Frei⸗ tag, 9. d. M., dem zu Ehren Sr. Majestät des Kaisers von Rüßland im Königlichen Palais um 5 Uhr stattfindenden Diner bei, nachdem Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit vor⸗ her mit Höchstseinen 3 ältesten Kindern, den Prinzen Wilhelm und Heinrich und der Prinzessin Charlotte Sr. Majestät dem Kaiser von Rußland einen Besuch im Gesandtschafts Hotel ab gestattet hatte. Abends erschien Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit im Opernhause und kehrte nach beendeter Vorstellung nach Potsdam zurück, wohin Sich Ihre Kaiserliche und König— 26 2. die Kronprinzessin bereits mit dem 8 Uhr-Zuge be⸗ geben hatte. .
Am Sonnabend Vormittag um 10 Uhr fuhr Se. Kaiser⸗ liche und Königliche Hoheit nach Berlin, um Se. Majestät den Kaiser von Rußland nach dem Anhalter Bahnhofe zu geleiten und Sich von Allerhöchstdemselben zu verabschieden. Später wohnte Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit dem Militärvor— trage hei Sr. Majestät dem Kaiser bei und begab Sich mit dem 1 Uhr⸗Zuge wieder nach dem Neuen Palais zurück.
— In der vorgestrigen (2 Sitzung des Bundesrgthes führte der Reichskanzler den Vorsfitz. Es wurden Ausschuß— berichte erstattet über die Entwürfe von Gesetzen, betreffend a)
die Gewährung von Beihülfen an Angehörige der Reserve und Landwehr, b) bie Verleihung von Dotationen an deutsche Heer führer in Anerkennung hervorragender im letzten Kriege er⸗ worbener Verdienste.
Der Ausschuß des Bun desrathes für Handel und Verkehr trat heute zu einer Sitzung zusammen.
— Im weiteren Verlauf seiner Sitzung vom Sonnabend, den 1090. d. M., genehmigte der Deutsche Reichstag in dritter Berathung endgültig die sechs Gesetzentwürfe, betreffend den Ersatz für Kriegsschäden und Kriegsleistungen, die Gewährung der Beihülfe an aus Frankreich ausgewiesene Deutsche, die Ent⸗ schädigung der deutschen Rhederei, die Beschaffung von Betriebs—= mitteln für die Eisenbahnen in Elsaß und Lothringen, die Bestellung des Ober- Handelsgerichts in Leipzig als obersten Gerichtshof für Elsaß und Lothringen, und den Erweiterungsbau. des Dienstgehäudes des Reichskanzler⸗Amtes, und zwar die drei ersteren Gesetzentwürfe mit den in zweiter Berathung beschlosse⸗ nen, von den Vertretern des Bundesrathes nicht beanstandeten Abänderungen, die drei letzteren unverändert in der Form der ursprünglichen Vorlage.
Außerdem beschäftigte sich der Reichstag mit der Petition des Stadtvorstandes von Mainz, betr. die Bewilligung eines Zuschusses von 2 Millionen Gulden zu den Kosten der projek- tirten Erweiterung der Stadt Mainz aus Reichsmitteln, be⸗ ziehungsweise aus der französischen Kriegsentschädigung.
Die Kommission hat beantragt, die Petition dem Reichs⸗ kanzler zur Erwägung und mit dem Ersuchen zu überweisen, event. dem Reichstage ein Gesetz wegen Gewährung eines Neichsbeitrages zu den Kosten der Erweiterung der Stadt Mainz vorzulegen.
Nachdem der Abg. Dr. Bamberger als Vertreter der Stadt Mainz, ihre Nothlage, welche die aller andern in ihrer Entwickelung aufgehaltenen Festungsstädte bei Weitem über⸗ treffe, in eingehender Weise geschildert hatte, wobei ihn die Abgg. Dr. Braun und Dr. Hammacher unterstützten, wurde auf den Antrag der Abgg. v. Benda und Reichensperger (Crefeld) mit Rücksicht auf die Gefahr, daß die Annahme des Antrages der Kommission unübersehbare Ansprüche der deutschen Festungsstädte an die Kriegsentschädigung hervorrufen könne, nur die Ueberweisung der Petition an den Reichskanzler zur , beschlossen, die zweite Hälfte des Antrages aber abgelehnt.
Um 4 Uhr wurde die Sitzung geschlossen.
— Die heutige (54.) Plenar ⸗ Sitzung des Deutschen Reichstages wurde um 11 Uhr durch den Präsidenten Dr. Simson eröffnet.
Am Tische des Bundesrathes befanden sich die Staats- Minister v. Roon, v. Pfretzschner, v. Suckow und andere Bundesbevollmächtigte, sowie mehrere Bundeskommissare.
Die dritte Berathung über das Militärpensionsgesetz wurde durch eine allgemeine Diskussion eingeleitet. Der Abg. Dr. Minckwitz erklärte sich für das Gesetz, jedoch dürfe die Betre⸗ tung des Rechtsweges in Bezug auf Pensionsansprüche nicht weiter eingeschränkt werden, als es durch das eigen der zweiten Berathung bereits geschehen. Der Abg. Kottmüller (Bayern) gab dem Gefühl der Dankbarkeit gegen das siegreiche deutsche Heer Ausdruck und erkannte in dem Gesetz die Befriedigung dieses Gefühls. Der Abg. Frhr. v. Aretin hätte die Trennung des Friedens⸗Pensionsgesetzes von der gegenwärtigen Vorlage gewünscht und entwickelte die Wirkungen derselben speziell für das Königreich Bayern, dem die Verträge eine gesonserte Stellung seiner Armee⸗Verhältnisse zugesichert hätten. Er wird daher gegen das Gesetz stimmen, wenn die Vertreter Bayerns im Bundesrathe ihm nicht beruhigende Versicherungen darüber geben, daß das Hoheitsrecht der bayerischen Krone auch diesem Gesetze gegen⸗ über gewahrt bliebe.
Der Bundesbevollmächtigte, Staats ⸗Minister v. Pfretzschner gab diese beruhigende Erklärung insofern, als er den Irrthum des Vorredners nachwies, als ob es sich hier um ein in den Verträgen reservirtes Hoheitsrecht des Königs von Bayern handle. Höchstens hätte Bayern die Wirksamkeit dieses Ge⸗ setzes für seine Invaliden bis zum 1. Januar 1872 ver⸗ tagen können, um mit dem Wortlaut der Verträge buchstäblich in Einklang zu bleiben, aber dann hätte es seine Invaliden 6 — 7 Monate hindurch in eine ungüͤnstigere Lage gebracht, als die ist, in der sich alle übrigen deutschen Invaliden befinden werden, und hätte später das Gesetz, ohne daran mitgewirkt zu haben, einfach hinnehmen müssen. Zu⸗ gleich würde dieses Verfahren eine ungemein schwierige Ab⸗ rechnung nothwendig machen, um die Differenz bis 1872, die nachgezahlt werden müßte, auszugleichen.
Zur Spezialdiskussion lag wiederum eine sehr große Reihe von AÄbänderungsanträgen vor, zunächst 30 Amendements der