1871 / 34 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 13 Jun 1871 18:00:01 GMT) scan diff

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odann ist unter Ziff. III weiter gesagt:

6 . auf Drganisation, Formation, Ausbildung und Gebühren wird Bayern volle Ueberesnstimmung mit den für dad Bundesheer en , . nr, n.

endlich in Ziffer em angefügt: . g. n n nen nnr. treten mit dem 1. Januar 1872 in

dirksamkeit. . n. ich zu, aus dieser letzteren Bestimmung hätte

man den Schluß ziehen können, daß das vorliegende Penstons⸗ geset in Bayern vor dem 1. Januar 1872 nicht hätte in Wirksam⸗ keit treten können, wenn Bayern dazu seine Zustimmung nicht gegeben hätte. Dieser Gedanke ist auch im Schooß des Bundesraths fehr wohl erwogen und vielfach besprochen worden, und. ich habe die Urberzeugung, daß, wenn von Seiten Bayerns ein hierauf bezüg⸗ licher Antrag gestellt worden wäre, man dem im Bundes rath ohne allen Anstand entgegengekommen wäre. Die bayerische Regierung hatte aber ihrerseits feinen Anlaß gefunden, diesen Antrag zu stellen. Es war von Anfang an von dem Gedanken ausgegangen worden, feine Trennung der Invalidenpensionen für den vergangenen Krieg und der Friedenspenslonen zu machen, und pon diesem Standpunkt aus mußte natürlich Bayern die Sache beurtheilen, wenn es sich um Abgabe seines Votums handelte. Was wäre nun die Folge gew esen, wenn wir einen Antrag, der eine Vertagung bis zum J. Januar 1872 bezielt haben würde, gestellt hätten? Die Folge wäre einfach die ge— wesen, daß vorerst unsere bayerischen Invaliden auf 6, möglicherweise 7 Monate hinaus in einer weniger günstigen Lage gewesen wären, als die Invaliden der übrigen deutschen Staaten.

Meine Herren! Unsere deutschen Brüder haben zusammen ge⸗ stritten und gelitten, und wenn das Vaterland einen Theil des Dankes welchen es seinen tapfern Kriegern abzutragen schuldig ist, wenigstens in materieller Beziehung darch dieses Gesetz abzutragen sucht, dann, meine Herren, würden die bayerischen Vertreter es niemals mit ihren Gefühlen haben vereinigen können, den bayerischen Invaliden auch nur eine Stunde ,. ö zu verzögern, die ihnen durch

es Gesetz zu Theil werden sollen.

* Es 4 . in geschäftlicher Beziehung, meines Erachtens, ein unglücklicher Gedanke gewesen, wenn wir uns auf diesen Standpunkt hätten stellen wollen. Ich weiß nicht, ob der Plan, einen allgemeinen Reichsinvalidenfonds zu gründen, zur Ausführung. kommen wird, es ist im Bundesrath noch keine Beschlußfassung hierüber getroffen, aber der Gedanke ist gefaßt und liegt sehr nahe. In diesem Falle würden wir genöthigt gewesen sein, später zu beantragen, daß unsere Invali⸗ den das plus, welches ihnen durch das gegenwärtige Gesetz zu Theil werden soll, nachträglich gezablt erhalten, und das Hohe Haus kann sich denken, welche , . der . mit dem fünftigen nvalidenfonds daraus hervorgehen würden. : ö Nun 91 der Herr Vorredner sich nicht allein auf diesen Gesichts⸗

punkt beschränkt, sondern hat noch eine andere Seite hervorgehoben,

daß es nämlich möglich oder wenigstens wünschenswerth gewesen

; J ; ĩ i Thei u theilen. Ich wäre, das Geseß, wie vorhin Erwähnt, in wei, heilt gihedh 'ich

der Vertrag, wie ic vorhin voriüͤlefen die Ehre hatte, „Bayern wito volle Uebereinstimmung mit den für das Bundesheer bestehenden Normen in Bezug auf Gebühren herstellen. Nun, meine Herren, steht doch mit den Gebühren die Pensionsfrage in einem so innigen Zusammenhange, daß es ganz unmöglich wäre, die beiden Dinge von einander zu trennen, sofern man nicht in eine vollständige Ungleich heit, die ja zu beseitigen beabsichtigt ist, gerathen will. Wenn man nun mit dieser Bestimmung die unter J. getroffene zusammenhält, in welcher gejagt ist: »Bayern behält zunächst seine Militär⸗ Gesetzgebung bis zur verfassungsmäßigen Beschlußnahme über die der Bundesgeseßgebung anheimfallenden Materien«, so war die Lage der Verhäaͤltnisse nach unserer Anschauung nicht der Art, sich der verfassungsmäßigen Beschlußnahme über die vorli gende Materie zu entziehen; im Gegentheil, wir hatten dazu um so weniger Grund, als in diesem Falle das eigenthümliche Verhältniß eingetreten wäre, daß im Reichstage ein Gesetz zur Verabschiedung gelangt wäre, bei welchem wir nicht mitzuwirken gehabt hätten, und daß wir so⸗ dann, wenn die Gleichstellung der Gebühren in Bayern eintritt, ein bereits vereinbartes Gesetz, ohne dabei mitzuwirken, einfach und pure als ein fait accompli zu übernehmen gehabt haben würden.

Dieser Standpunkt war derjenige, von welchem wir ausgegangen sind, und ich glaube, daß der Herr Vorredner sich in einem Mißver⸗ ständniß über die bezügliche Bestimmung des §. 5 Ziffer J. befindet; wenigstens ist mir nicht ganz klar, in welchem Sinne die verfassungs—« mäßige oder vertragsmäßige Beschlußfassung verstanden worden ist. Meines Erachtens ist es ganz richtig, daß zur ver— fassungsmäßigen Beschlußfassung auch das Kriterium der Vertrags⸗ mäßigkeit gehört, und ich habe die Ueberzeugung, daß, wenn über einen bestimmten Punkt ein Reservatrecht ausbedungen ist, dann ver— fassungsmäßig eine entgegenstehende Beschlußfassung über diesen Gegenstand nicht eintreten kann. Im Uebrigen kann ich unter -ver— fassungsmäßige nichts anderes verstehen, als die durch die gesetzaeben⸗ den Faktoren des Reiches in der verfassungsmäßigen Art und Weise erlassenen Gesetze.

Der Herr Vorredner hat einen Antrag nicht gestellt, ich bin da—= her nicht in der Lage, eine weitere Erklärung abzugeben, und muß mich darauf beschränken, ebenso wie der Herr Vorredner feinen Stand⸗ punkt wahren zu müssen geglaubt hat, was ich vollkommen ehre, hier auch den meinigen gewahrt zu haben.

In der Diskussion über §. 2 der Gesetzesvorlage nahm der Bundesbevollmächtigte, StaatsMinister v. Roon über den Herzschen Antrag das Wort:

Meine Herren! Ich würde das Wort in dieser Frage nicht zum zweiten Male ergriffen haben, nachdem mir bei der zweiten Lesfung

Veranlassung gegeben war, mich über das Amendement, welches zur n n mm, wenn es nicht wiederholt wäre, und zum Theil mit anderen Gründen, als das erste Mal.

Ich muß meinerseits ausdrücklich bemerken, daß von Seiten der verbündeten Regierungen derselbe Standpunkt inne zu halten ist, den ich mir erlaubte, bei der zweiten Lesung zu accentuiren.

Wenn ich den Zusatz, der, wenn ich nicht irte⸗ ganz genau der selbe ist wie bei der zweiten Lesung, ins Auge fasse / so enihält der⸗ selbe durchaus gar nichts, was nicht ohne Weiteres zu acceptiren wäre, wie ich auch schon das erste Mal gesagt habe. Allein in den Kon⸗ sequenzen, die daraus gezogen worden sind und daraus gezogen wer den können, liegt das Bedenkliche dieles nach meiner Auffassung ollständig überflüssigen Zusatzeß. Nach den Grundsätzen, welche durch diesen Zusatz rep äsenttit werden sollen, ist jeder Zeit ver— fahren worden. Es kommt ja darauf an, daß die Kriterien, welche zur Penstonirung herangezogen werden, von irgend einer Behörde beurtheilt werden, und wenn allo hier eins von den Kriterien gesun= den wird von Seiten der FDienstlich dazu berufenen Bedörde, so kann natürlich die Pensionirunꝗ eintreten; darüber kann ja auch gar kein Zweifel sein. Ich finde es also in der That wenn der Herr Ln. fragsteller nicht noch etwas hinzufügt, was die Machtvollkommenheit der Dienstvorgefetzten deschränkt an sich ganz gleichgültig sein, ob der Zusatz gemacht wird oder nicht., Das scheint indeß nicht sein Zweck zu sein. Jadem ich noch einmal über diesen Gegenstand spreche, will ich mich nur verwahren, daß man nicht solche Konse— quenzen zieht, welche in einer der Armee höchst schädlichen Weise die bisher meist sihr mäßig geübte diskretionäre Gewalt des Armee Kommandos zu schädigen im Stande sein würden.

Zu §. 47 erklärte der Staats⸗Minister v. Roon, an- knüpfend an den von dem Bundeskommissar geäußerten Wunsch, daß § 47 im Interesse einzelner Klassen von Stabs— offizieren noch erweitert werden möchte: .

Meine Herren! Ich wollte nur darauf hinweisen, daß es im Interesse der Gerechtigkeit wäre, wenn eine solche Bestimmung getrof⸗ fen würde. Es war ursprünglich der finanzielle Gesichtspunkt oder der prinzipmäßige (von dem ich bei meiner neulichen Besprechung dieses Gegenstandes sprach) für uns maßgebend. Daß man nun nicht allein die Aerzte in Beziehung auf ihr pensionsfähiges Diensteinkommen nicht auf ihr wirkliches etatsmäßiges Einkommen beschränken solle, sondern daß man, in Bezug

auf die in dem §. 10 getroffene desfallsige Bestimmung doch in Betreff derjenigen Klassen von Offizieren, deren mein Herr Kommissarius eben gedacht hat, obne die Prinzipmäßigkeit der Vor- lage zu alterrren, eine gerechtere Bestimmung treffen möge, ist die Absicht des Vorschlages. Es heißt im §. 10: »das chargenmäßige Ge— hatt nach den Sätzen für Infanterie⸗Offiziere⸗ soll als pensionsfähiges Diensteinkommen zu Grunde gelegt werden, und weiter: »wo das wirklich bezogene etatsmäßige Gehalt niedriger ist, dieses leßtere.“ Diese Bestimmung steht nicht im Einklang mit der Erweiterung, die das Sobe Saut dem g 47 in Beziehung auf die Aerzte ge— geben hat. Es wurde also meines Erachtens nur ein Äkt der Gerechtigkeit sein, wenn dieselben Gründe, welche dort dazu geführt haben, eine weitergehende Bewilligung für die Aerzte auszu— sprechen, nun hier auch Anwendung fänden auf die genannten Offiaier= chargen Es würde ja bei den Aerzten eine selche extraordinäre Be—= willigung gar nicht nöthig gewesen sein, wenn die Aerzte die ihrem Militärrange entsprechenden Kompetenzen bereits bezogen; da dies bisher eben noch nicht verwirklickt werden konnte, so sollte die Un= gleichheit in Bezug auf die Pensionen, die der Charge gebühren, in dieser Beziehung ausgeglichen werden. Das war die ratio, die den Reichstag bestimmte, eine Erweiterung des § 47 eintreten zu lassen. Ich glaube also, es liegt in den eigenen Intentionen des Reichstags, daß hier, wo dieselben Verhältnisse vorllegen, daß auch die Mittel noch nicht ausgereicht haben, um diese ganz abweichenden, etatsmäßigen Positionen zu erhöhen, wenigstens die Penslonssätze denen der gleich— stehenden Chargen gleichgemacht werden.

In der Diskussion über 8. 62, den Rechtsweg gegen Entscheidungen über die Invalidität betreffend, ergriff der , von Roon nach dem Abg. von Winter das

ort: .

Meine Herren! Ich glaube, die Verhandlungen in diesem Hause haben doch wesentlich den Zweck, daß wir uns verständigen, und wenn Mißverständnisse vorkommen, so ist es die Pflicht eines Jeden, sie möglichst aufzuklären. Ich bin nun der Meinung, daß der Herr Vorredner sich in einem großen Miß⸗ verständniß bewegt in Beziehung auf das Zedliß'sche Amendement— Ich schicke das voraus, um in dieser Beziehung, was die Annehmbar— keit des Amendements anbelangt, durch mein Auftreten kein Präjudiz zu schaffen. Ich glaube zwar allerdings, daß das Zedlitzsche ÄAmende— ment in gewissem Grade annehmbar ist; allein Sie werden begreifen, daß die Wiederherstellung der Regierungs vorlage immer dasjenige ift, wofür von unserer Site am meisten einzusetzen wäre.

Der Herr von Winter versteht das Amendement, wie ich glaube, unrichtig; er ist selbst Landrath gewesen, er weiß, wie die Geschäfte verlaufen. Wenn das Amendement sagt: »Auf Antrag des Pensio⸗ nirten findet eine Revision der über die Klassifizirung ergangenen Ent— scheidung durch die Ersatzbehörden in dem für das Ersaßgeschäft selbst vorgeschriehenen Verfahren und Instanzenzug statt, so schlägt er da= mit vor, etwas gesetzlich festzustellen, was in der That pra tisch schon so ist. Die Verstellung begreife ich daher nicht ganz, die Herr von Winter in Bezug auf die Entschetdungen des kommandirenden Generals und auf die etwanigen dagegen gerichteten Anträge des Be—⸗ zirls Commandeurs zu haben scheint. Es handelt sich ja dabei nicht um das Recht haben, sondern um das Rechtthun; glaubt denn der

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nicht, in

seiner wird ja,

wie und das Es ist

hin möglich,

wendet, um sich über die

beim General Kommando gefunden hat, zu beschweren, in welchem Falle freilich wieder nichts übrig bleibt, als ein Super- arbitrium durch den Generalarzt des Armee Corps und durch eine ärztliche Kommission herbeizuführen; denn über die andern Fragen, die der §. 115 dem Richter als solche bezeichnet, daß seine Entscheidung danach sich richten müsse, ist niemals Streit; niemals Streit darüber, ob der Mann eine Dienstbeschädigung erlitten hat, oder davongetragen hat; darüber, ob der Mann Invalide ist, oder ob er es nicht ist, ist niemals Streit, sondern immer blos über den Grad der Invalidität, de h. über den Grad der Erwerbsunfähigkeit. Und wie gesagt, diese Verhältnisse würden, nach meiner Meinung, nur durch den Zedlißbz'schen Antrag nun gesetzlich geordnet werden und, wenn ich auch gewünscht hätte, daß das Amendement in dieser Beziehung deutlicher, unzweideutiger, vollständiger ge— wesen wäre, so muß ich doch auf der anderen Seite bemerken, daß die Absicht des Amendements keine andere ist, als die Dinge, wie sie praktisch gemacht werden, nun gesektzlich festjulegen und zu regeln So lange eine solche Regelung nicht stattgefunden hat, wird auch im Verwaltungswege dieser ganze Instanzenzug möglicher weise geändert werden können; in sofern also glaube ich, hat Herr v. Winter den Hrn v. Zedlitz nicht ganz verstanden. Ich habe das nur anführen wollen, damit nicht aus Mißverstand die vielleicht sonst vorhandene Uebereinstimmung der Absichten ausgeschlossen werde.

Kunst und Wissenschaft.

Berlin, 13. Junt. In der letzten Sitzung der Berliner Gesell- schaft für Anthropologie, Eihnologie und Urgeschichte über⸗ gab der Vorsißende Dr. Virchow einen Brief des Dr. E, Fischer zu Neu⸗ Strelitz nebst dazu gehöriger Abbildung, betreffend ein längliches, an einer Seite sägeartig eingekerbtes Knochengeräth, welches bei Georgen, hof in der Nähe von ReuStrelitz nach Abräuinung einer ctwa fünf

Fuß dicken Torsschicht und einer darunter stehenden zehn Fuß dicken

Kalkschicht auf dem unler letzterer befindlichen festen Boden gefunden wurde. Dr. Virchow erinnerte dabei an ein ähnliches Geräth aus einer analogen Fundstätte, das von Hrn. Lisch mit einem von Nilsson abgebildeten und als Pfeilspiße oder Harpune gedeuteten Werkzeuge verglichen wurde. Sodann sprach derselbe weiterhin über ein Gräberfeld aus römischer Zeit in Ostpreußen. Dasselbe be— findet sich bei Gruneiken, in der Gegend, wo der Darkehmer, Goldaper und Angerburger Kreis aneinanderstoßen. Unter den in den Urnen gefundenen Gegenständen verdienen besondere Erwähnung eine silberne Münze von der Größe eines Zweipfennig= stücks und ein Bronce, beide mit dem Bildniß der Faustina, Ge— mahlin des Antoninus Pius (138 161), ferner zwei Silbermünzen des Consiantinus 337 361) und eine mit Siber ausgelegte, neun Lentimeter lange Fibula, deren Material sich in seiner chemmischen Zu- sammens zung den bekannten römischen Funden an nähert und nament- lich im Gegensatz zu unserer gewöhnlichen alten Bronce sehr wenig Zink, dagegen außer Blei einen erheblichen Bruchtheil von Zinn ent— hält, also eigentlich als Messing bezeichnet werden muß. Bei der sehr großen Ausdehnung des Gräberfeldes läßt sich weiterhin annehmen, daß nicht blos ein kurzer, vorübergehender Besuch dieser Stelle die Veranlassung zu der Errichtung der Gräber gewesen ist; es scheint vielmehr ein größerer bewohnter Ort gewesen z sein, uns wenn man hinzunimmt, daß auch in der Nähe andere Funde entsprechender Art gemacht worden sind, so darf man wohl schließen, daß es sich um dauerhafte Ansiedelungen handelt.

Hr. Copeland (von der deutschen Rordpol-Expedition) berichtete über einige Funde von Werkzeugen der Eskimos. Vieselben sind theils von Stein, theils von Wallroßzahn. Die letzteren waren sämmtlich durchbohrt und sind diese Dur bohrungen in einigen Fällen sehr regelmäßig durch die ganze Länge eines Wallroßzahns dicht an ein— ander gereiht; in einem Falle war dann der Zahn mit Gewalt durch- brochen worden. Hr. Kap tän Koldewey fnüpfte daran einige Be— merkungen über die auf der Expedition untersuchten Hüttenansiedelun— gen. Hr. Hartmann übergab einige Gegenstände für die Sammlungen der Gesellschaft und sprach sodann über die Turcos nach den Ergeb— nissen eigener Unterhaltungen mit gefangenen Afrikanern. Von Inter— esse war die Notiz, daß nach der Mittheilung eines (maurischen) Sergeant Majors unter denselben Individuen aus Centralafrika, z. B. aus Bornu, Kanem, Hausso, Baghirni und Wadai sich befinden.

. Verkehrs⸗Anstalten.

Posen, 12. Juni. (Pos. Zig.) Unte, zahlreicher Bꝛitheiligung begann gestern der diesjährige Wollmarkt hiesiger Stadt mit einer Zufuhr von 21,345 Ctr 80 Psd., davon 1200 Ctr. 80 Pfd. extrafeine, 7177 Centner 25 Pfd. feine, 11,B773 Ctr. 62 Pfd. Mittel⸗ , 1194 Ctr. 13 Pfd. ordinäre Wollen, meist in erster Hand befindlich. Die Wäsche ist als eine im Allge— meinen befriedigende zu konstatiren; vielfache Klagen hingegen über feuchte Beschaffenheit müssen der für Trocknung der Wollen hoöͤchst ungünstigen Witterung zugeschrieben werden. Mit leb— hafter Kauflust auf feine Wollen mit guter Wäsche setzte der Markt mit einem Aufschlage von 3 —6 Thlr. über vor⸗ jährige Marktpreise ein und behauptete diese Preisbesserung bis zum Schluß des gestrigen Geschästs. Käufer für derartige Qualitäten waren hauptsaͤchlich rheinische, belgiiche und oͤsterreichische Fabrikanten, von denen erstere größere Pesten aus dem Markte nah— men. Weniger schlank ging der Verkauf der Mittelwollen von Statten, bei welchen hinsichtlich der Behandlung viel zu wünschen übrig bleibt. Inhaber mußten sich demgemäß zu erheblichen Preis.. reduktionen verstehen, um Abschlüsse in größerem Umfange zu ermög- lichen, welche dann auch in den ersten Stunden des Nach- mittags zu vorjährigen Marktpreisen, mißlungene Wäsche 1 bis 2 Thlr. unter denselben, zu Stande kamen. Käufer waren großen Theils Semmerfelder und Luckenwalder Fabrikan⸗ ten, auch Großhändler. Recht lebhafter Nachfrage begegnete Rustikal- wolle, welche zu Preisen von 45 50 Thlr. (je nach Qualität) willig Nehmer fand. Vor jährige Wollen waren gestern ungefährer Schätzung nach ca. 3000 Centner am Platze. Bis zum Schlusse des Berickts Abends 8 Uhr war nahe die Hälfte der Zufuhr aus dem Markte genommen, die Kauflust blieb rege, die Tendenz ein wenig günstiger. Der den Tag über anhaltende Regen hat auf den Verkehr recht ungünstig gewirkt.

Mittags 12 Uhr. Heute hat die bereits erwähnte Preis- besserung bei recht lebhafter Kauflust sich erhalten, in einzelnen Fällen ist auch wohl eine Arance von 1—2 Thlr. gegen gestrige Preise zu registriren. Der Verkauf von Mittelwollen ging heute leichter von Staaten, gleichfalls zu anziehenden Preisen. Anhaltend blieb der Begehr für Rustifalwollen, besonders Seitens sächsischer Fabrikanten. Bis Mittags war nahe 4 der Zufuhr geräumt; der Markt neigt sicht⸗ lich dem Schlusse entgegen. Die leider auch heute ungünstige Witterung hat Umsäße immerhin beeinträchtigt, der Regen gab bei Ablieferung der Wollen zu mancherlei Differenzen Anlaß. Die Stimmung am heutigen Markte ist im Verhältniß zu dem gestrigen als eine wesent⸗ lich bessere zu bezeichnen. Das zugeführte Quantum übersteigt das vorjährige, das Schurgewicht stelli sich als günstig heraus.

(W. T. B) Wollmarkt. Der weitere Verlauf des hiesigen Marktes war schleppend, derselbe ist als beendet zu betrachten. Gute Wollen räumten sich zu den etablirten Preisen; schlechte Wäschen blieben rernachlässigt. Drei Viertheile des Quantums wurden ver⸗ kauft, der Rest wird dem Berliner Markt zugeführt.

Weimar, 12. Juni. (W. T. B.. Wollmarkt. Wegen un⸗ günstiger Witterung, die indeß den Fortgang des Geschäfis nicht be⸗ hinderte, schwacher Markibeluch. Preisaufschlag gegen das vorige Jahr 15 bis 18 Thlr. yr Stein Bessere Qualitäten gingen zu 12 bis 125, geringere zu 19 bis 115 Thlr. ab. Die Wäslchen sind im Allgemeinen befriedigend. ;