1871 / 35 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 14 Jun 1871 18:00:01 GMT) scan diff

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Das 24. und 25. Stück des Reichs -⸗Gesetzblattes, welche heute ausgegeben werden, enthalten unter R

Rr. G5 das Gesetz, betreffend die Redaktion des Straf⸗ gesetzbuchs für den Norddeutschen Bund als Strafgesetzbuch für bas Deutsche Reich. Vom 16. Mai 1871 unter

Rr. 657 das Gesetz, betreffend die Verbindlichkeit zum Schadenersatz für die bei dem Betriebe von Eisenbahnen, Berg⸗ werken ꝛc. herbeigeführten Tödtungen und Körperverletzungen. Vom 7. Juni 1871; unter . .

Nr I53 das Gesetz, betreffend die Inhaberpapiere mit Prämien. Vom 8. Juni 1871 unter .

Rr. 654 das Gesetz, betreffend die Vereinigung von Elsaß und Lothringen mit dem Deutschen Reiche. Vom 9g. Juni 1871 und unter

Rr. 655 die Ernennung des Konsuls des Norddeutschen Bundes L. Hoyack in Amsterdam, sowie des Konsuls des Nord— deutschen Bundes und hessischen Konsuls J. W. Bunge in Rotter⸗ dam zu Konsuln des Deutschen Reichs; ferner die Ernennung des Vize Konfuls des Norddeutschen Bundes J. H. van Loon in Harlingen, des Vize-Konsuls des Norddeutschen Bundes W. H. Bruno Bok in Texel und des Verwesers des Vize— Konfulats des Norddeutschen Bundes, Kaufmann E. Berghuys in Helder, zu Vize⸗Konsuln des Deutschen Reichs.

Berlin, den 14. Juni 1871. Zeitungs Comtoir.

e 2 e 2 e e e e e e e d e e eee ee. . Königreich Preußen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Regierungs⸗Rath von Bertouch zu Liegnitz die Kammerherrn⸗Würde zu verleihen.

Berlin, den 14. Juni. Ihre Majestät die Kaiserin und Königin ist heute früh von Coblenz hierher zurückgekehrt. Ihre Königlichen Hoheiten der Großherzog und die Groß⸗ herzohin von Baden und Prinzessin⸗ Tochter sind heute früh hier eingetroffen und im Königlichen Palais abgestiegen.

Wir æviIherm, von Gortes Gnaden König von Preußen 2c. verordnen auf den Antrag Unseres Staats- Miisteriums auf Grund des Artikels 63 der Verfassungs⸗Urkunde vom 31. Januar 18650 was folgt: J

Die Prenßische Bank ist ermächtigt, in Elsaß und in Loth⸗ ringen an dazu geeigneten Orten Comtoire, Kommanditen und Agenturen zu errichten und daselbst nach Maßgabe der Bestim⸗ mungen der Bankordnung vom 5. Oktober 1846 Bankgeschäfte zu betreiben. .

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.

Berlin, den 10. Juni 1871. .

L. 8) Wilhelm.

Fürst von BüISmarck. von Roon, von Mühlex. von Selchow, zugleich für den Minister für Handel 2c. Gr. Eulenburg. Dr. Leonhardt. Camphausen.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Der bisherige Königliche Landbaumeister bei der Regierung zu Bromberg, Heinrich Garbe, ist zum Königlichen Wasser— bau- Inspektor ernannt und demselben die dortige Wasserbau⸗ Inspektorstelle verliehen worden. .

Dem Königlichen Kreis-Baumeister Oltmann zu Obor— nik ist gestattet worden, seinen Amtswohnsitz von dort nach Rogasen vom 1. Juli d. Is. ab zu verlegen. .

Der Baumeister Carl Büttner zu Witten ist zum König⸗ lichen Eisenbahn⸗Baumeister ernannt und als solcher bei der Rhein⸗Nahe ⸗Bahn zu St. Wendel angestellt worden.

Der Baumeister von Geldern zu Matzdorf bei Liebsgen, Regierungsbezirk Frankfurt, ist zum Königlichen Eisenbahn— Baumeister ernannt und als solcher bei der Niederschlesisch⸗ Märkischen Eisenbahn, mit dem Wohnsitze in Berlin, angestellt worden.

Aufforderung zur Bewerbüng um die Stipendien der »Jacob Salingschen Stiftung‘.

Aus der unter dem Namen »Jacob Salingsche Stiftung« für Studirende der Königlichen Gewerbe⸗Akademie begründeten Stipendien -Stiftung sind vom 1. Oktober d. Is. ab zwei Sti⸗

endien jedes in Höhe von 2090 Thlr. zu vergeben. Nach em durch das Amtoͤblatt der Königlichen Regierung zu Pots⸗ dam vom 9. Dezember 1864 veröffentlichten Statute sind diese Stipendien von dem Ministerium für Handel, Gewerbe und

öffentliche Arbeiten an bedürftige, fähige und fleißige, dem

preußischen Staatsverbande angehörige Studirende der genann⸗ ten ÄUnstalt auf die Dauer von drei Jahren unter denselben Bedingungen zu verleihen, unter welchen die Staats⸗Stipendien an Studirende dieser Änstalt bewilligt werden.

Es können daher nur solche Bewerber zugelassen werden, welchen, wenn sie die Abgangsprüfung auf einer Gewerbeschule abgelegt haben, das Prädikat »mit Auszeichnung bestanden« zu Theil geworden ist, oder wenn sie von einer Realschule oder einem Gymnasium mit dem Zeugniß der Reife versehen sind, zugleich nachzuweisen vermögen, daß sie sich durch vorzügliche Leistungen und hervorragende Fähigkeiten ausgezeichnet haben.

Bewerber um die vom 1. Okto ber d. J. an zu vergeben den zwei Stipendien werden aufgefordert, ihre desfallsigen Ge— suche an diejenige Königliche Regierung resp. Landdrostei zu richten, deren Verwaltungsbezirke sie ihrem Domizil nach an⸗ gehören. Dem Gesuche sind beizufügen;

IH der Geburtsschein; Yein Gesundheitsattest, in welchem aus. gedrückt sein muß, daß der Bewerber die körperliche Tüchtigkeit für die praktische Ausbildung des von ihm erwählten Gewerbes und für die Anstrengungen des Unterrichts in der Anstalt be— stze; 3) ein Zeugniß der Reife von einer zu Entlassungs— prüfungen berechtigten Gewerbe oder Realschule oder von einem Gymnastum; 4) die über die etwaige praktische Ausbildung des Bewerbers sprechenden Zeugnisse; 5 ein Führun dattest; 6) ein Zeugniß der Ortsbehörde resp. des Vormundschaftsgerichts über die Bedürftigkeit, mit spezieller Angabe der Vermögen verhält⸗ nisse des Bewerbers, 7) die über die militärischen Verhältnisse des Bewerbers sprechenden Papiere, aus welchen hervorgehen muß, daß die Ableistung seiner Militärpflicht keine Unter⸗ brechung des Unterrichts herbeiführen werde; 8 falls der Be— werber bereits Studirender der Gewerbe-Akademie ist, ein von dem Direktor der Anstalt auszustellendes Attest über Fleiß, Fortschritte und Fähigkeiten des Bewerbers.

Berlin, den 8. Juni 1871.

Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Im Auftrage: Moser.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten. Der seitherige Amtsphystus Pr. Ahlborn zu Niederaula ist zum Kreis⸗Wundarzt des Kreises Hersfeld ernannt worden.

Der praktische Arzt Dr. Nast zu Culm ist zum Kreis— Wundarzt des Kreises Culm ernannt worden.

Ministerium des Innern.

Beling n nt mg chung.

Im Allerhöchsten Auftrage lade ich die dem Civilstande angehörigen, in Berlin, wohnenden Herren Ritter des Eisernen Kreuzes aus den Feldzügen 1813 —1815 hierdurch ergebenst ein, der am 16. d. M. unmittelbar nach dem Einzuge der Truppen stattfindenden Feier der Enthüllung des Denkmals Sr. Majestät des Hochseligen Königs Friedrich Wilhelm III. beizuwohnen.

Diese Herren Ritter des Eisernen Kreuzes, so wie die sonst noch zur Theilnahme an der Feier Allerhöchst befohlenen De⸗ putationen und Civilpersonen nehmen von ein und einhalb Uhr ab ihren Eingang vom Schloßplatze her durch Portal Nr. II. in das Königliche Schloß, und begeben sich über den Schloßhof durch Portal IV. nach dem Lustgarten, woselbst sie in der Nähe des Denkmals ihren Platz erhalten werden.

Berlin, den 13. Juni 1871.

Der Minister des Innern. Gr. Eulenburg.

e , g.

Aus Anlaß des am 16. d. M. stattfindenden Einzugs der Truppen und der darguf folgenden ,, . werden zur Sicherung und Regelung des Straßenverkehrs die nachstehenden Anordnungen e . 1) Verkehrshindernisse.

Bau⸗, Pflasterungs⸗ und Röhrenlegungsarbeiten sind in denjenigen Straßen durch welche der Einzug der Truppen er— folgt (Belle⸗Alliancestraße, Königgrätzerstraße, Unter den Linden, Opernplatz, Lustgarten, auf dem Schloßplatz, sowie in der Koͤnigsstraße, Leipzigerstraße und in der Wilhelmsstraße bis zur Teipzigerstraße spätestens bis zum Abend des 15. d. M. einzu— stellen, auch sind bis dahin alle etwaigen anderweiten Verkehrs hindernisse vollständig zu heseitigen.

2 Wechenmärkte,. Sämmtliche auf Freitag, den 16. d. M., fallenden Wochen märte werden aufgehoben. z) Omnibusverkehr. Der Omnibusverkehr hört am 16. d. M. von Morgens 8 Uhr ab und zwar während der ganzen Dauer des Tages für alle Linien auf, welche den Schloßplatz, den Lustgarten,

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den Opernplatz, die Lindenpromenade, das Brandenburger, das Potsdamer und das Hallesche Thor berühren. 4) Pferde⸗Eisenbahn. Der Betrieb der Berlin⸗Charlottenburger Pferde ⸗Eisenbahn findet am 16. d. M. von Morgens 8 Uhr bis Abends 11 Ahr nur auf der Strecke von Charlottenburg bis zum großen

Stern statt. ; 5) Straßen ⸗Sperrung.

Am 16. d. M. werden abgesperrt:

a) Von früh 8 Uhr ab bis zur Beendigung der Enthüllungs⸗ Feierlichkeit für Wagen, Reiter und Fußgänger: Der Lust⸗ garten, der Durchgang durch das Königliche Schloß, die Kavalierbrücke, die Neue Friedrichsbrücke, die Eiserne Brücke und die Mehlhausbruͤcke.

b) Von früh 19 Uhr ab bis zur Beendigung der Einzugs— Feierlichkeit für Wagen und Reiter: Diejenigen Thore, Plätze, und Straßen, durch welche der Einzug erfolgt, einschließlich ihrer Uebergänge, so wie die Behrenstraße von der Königlichen Bibliothek ab, die Straße an der Katholischen Kirche, die Ober-⸗-Wallstraße von der Ecke der Französischen Straße, die Niederlagstraße und die Anter-Wasserstra ße von der Werderstraße ab.

e) Von früh 1065 Uhr ab die vorstehend genannten Straßen auch für Fußgänger.

. Personen, welche sich im Besitze von Eintrittskarten zu den Königlichen Schlössern, öffentlichen Gehäuden, und Trihünen befinden, wird empfohlen, bis 105 Uhr ihre Plätze einzunehmen, weil sie anderenfalls Gefahr laufen, nicht mehr zu denselben zu gelangen.

) Die Anfahrt zum Königlichen Schlofse erfolgt für Königliche Equipagen und für mit Passirkarten versehene Privatfuhrwerke durch Portal 2, die Abfahrt durch Portal 4. Denselben Weg haben die mit Eintrittskarten ver⸗ sehenen Fußgänger zu nehmen.

27) Besondere Bestimmungen für die am Abend des

„Ace d. M. stattfindende Illumination.

a) Für Wagen und Reiter werden von Abends 8 Uhr ab

bis Mitternacht gesperrt: Die Königsstraße, die Kurfürstenbrücke, der Schloß⸗ platz, die Schloßfreiheit, der Lustgarten, die Schloß— brücke, der Opernplatz, die Straße Unter den Linden, das Brandenburger Thor, die Wilhelmsstraße bis zur Leipzigerstraße und die Leipzigerstraße von dem Pots— damer Thor bis zur Mauerstraße.

p) Für den Fußgänger -Berkehr gilt als Regel, jederzeit die zur rechten Hand belegene Straßenseite zu halten und fortwährend in Bewegung zu bleiben.

Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern, sowie das Schießen auf den Straßen und Plätzen, wird auf das Strengste unter⸗ fagt, auch darf das Durchziehen der Straßen in geschlossenen Trupps, im Interesse der Ordnung nicht gestattet werden.

Ber Sinn für Ordnung und Ruhe, welcher Seitens der Berliner Bevölkerung bei Gelegenheit der im März d. J. statt- gehabten Illumingtionen zur Ehre der Einwohnerschaft der Hauptstadt des Deutschen Reiches sich durchweg bethätigte, rechtfertigt die Hoffnung, daß den Anordnungen der Obrigkeit und den? Weisungen ihrer Organe auch bei den bevorstehenden Festlichkeiten bereitwillige Folge gegeben. wird. Bürger der Stadt, welche zur Unterstützung der Sicherheits beamten sich bereit erklärt haben, sind durch weiße, mit dem Eisernen Kreuze und schwarzweißen Schleifen geschmückte Marschallsstäbe, sowie

durch schwarzweißrothe Armbinden kenntlich.

Berlin, den 12. Juni 1871. ö Königliches Polizei⸗Präsidium. v. Wurmb.

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 14. Juni, Se. Majestät der Kaiser enmipfingen gestern früh den General à la suite von Stiehle, nahmen dann einen kurzen Vortrag des General⸗ Adjutanten von Tresckow entgegen, empfingen hierauf die Hof⸗ marschälle und den General Intendanten von Hülsen und er— theilten einer Deputation der Stadt Mainz Audienz.

Um II Uhr begaben Se. Majestät Sich per Extrazug nach Potsdam, stiegen dort auf dem Bahnhof zu Pferde und ritten, begleitet von Ihren Königlichen Hoheiten den Prinzen Carl, Albrecht und Friedrich Carl, nach dem Brandenburger Thor, wo die Truppen der Potsdamer Garnison, geführt von Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen Albrecht Sohn und vor dem Thore schon von Ihren Kaiserlichen Hoheiten dem Kron—

rinzen und der Kronßrinzessin begrüßt, Se. Majestät erwarte⸗ en. Allerhöchstdieselben ritten an der ganzen Kolonne, sowohl

der Infanterie wie der Kavallerie entlang und sprachen mit vielen Offizieren. Sodann zogen die Truppen unter der Jührung Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Albrecht Sohn durch da Brandenburger Thor in die Stadt, am Thor vom Bürger— meister der Stadt begrüßt. Auf dem Lustgarten fand demnächst ein Vorbeimarsch vor Sr. Majestät statt, und rückten die Truppen dann nach ihren Quartieren, während Se. Majestät Sich nach dem Stadtschloß begaben. Um 4 Uhr wohnten Allerhöchst— dieselben einige Zeit dem im Schützenhäuse von der Stadt dem Offizier Corps gegebenen Festmahle bei und kehrten mit dem 5 Uhr⸗Zuge nach Berlin zurück. .

Ihre Majestät die Kaiserin⸗Königin empsing gestern in Coblenz den Besuch Sr. Majestät) des Kaisers Alexander von Rußland. Nach erfolgter Parade des Kgiser Alexander Grenadier-Regiments, dessen Chef Se. Majestät der Kaiser von Rußland ist, fand ein größeres De⸗ jeuner im Königlichen Residenz Schlosse statt. Nach Abreise des Kagisers begab Sich Ihre Majestät die Kaiserin-Königin nach Ems, woselbst Se. Majestät der Kaiser Allerhöchstdieselbe empfing und zu Ihrer Majestät der Kaiserin geleitete. Nach dem Diner setzte Ihre Majestät die Kaiserin Königin die Reise nach Berlin fort und traf in Gießen mit Ihren Königlichen Hoheiten dem Großherzog und der Großherzogin von Baden zusammen. Heute Morgen empfingen Se. Majestät der Kaiser und König am Bahnhof Seine Erlauchte Gemahlin und die Großherzoglich badische Familie.

Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin mit dem Prin⸗ zen Wilhelm Königliche Hoheit ritten gestern gegen 11 Uhr Vor⸗ mittags vom Neuen Palais nach der Brandenburger Chaussee, az die dort zum Einzuge sich sammelnden Truppen zu be— grüßen.

Ihre Kaiserliche und Königliche Hoheit die Kronprinzessin hatte die Uniform Höchstihres 2. Leib⸗Husaren⸗Regiments an⸗ gelegt, Se. Königliche Hoheit Prinz Wilhelm trug die Lieute⸗ nants-Uniform des Ersten Garde⸗Regiments zu Fuß. Nachdem Höchstdieselben am Brandenburger Thor die Ankunft Sr. Ma⸗ jestät des Kaisers erwartet und mit Allerhöchst demselben die Aufstellungen der einzelnen Regimenter abgeritten hatten, begann der Einmarsch in die Stadt, bei welchem Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz Sich an die Spitze des 1. Garde⸗ Regiments setzte und dasselbe bei dem später im Lustgarten stattfindenden Vorbeimarsch auch Sr. Majestät dem Kaiser vor⸗ beifübxte Ihre CGaiserliche D w zg * S = v 6 S prinzessin mit dem Prinzen Wühelm Königliche Hoheit wohn⸗ ten zu Pferde der Parade bis zum Schluß bei, während die Übrigen Kronprinzlichen Kinder derselben aus den Fenstern des Königlichen Schlosses zuschauten.

Rachmittags 4 Uhr nahm Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz an dem von der Stadt Potsdam im Schützenhause der heimgekehrten Garnison gegebenen Diner Theil und machte Abends mit Ihrer Kaiserlichen und König⸗

lichen Hoheit der Kronprinzessin eine Rundfahrt durch die fest⸗

lich erleuchteten Straßen der Stadt.

Der Bundesrath, der Ausschuß desselben für Zoll— und Steuerwesen, sowie die vereinigten Ausschüsse a) für das Landheer und die Festungen und für Rechnungswesen, b) für das Landheer und die Festungen und für das Seewesen hielten heute Sitzungen ab.

Die heutige (56.) Plenar -Sitzung des Deutschen Reichstages wurde um 1 Uhr durch den Präsidenten Dr. Simson eröffnet.

Am Tische des Bundesrathes befanden sich der Reichs⸗ kanzler Fuürst von Bismarck mit zahlreichen Bundesbevoll—⸗ mächtigten und Bundeskommissaren.

Auf der Tagesordnung stand zunächst eine Reihe von

Petinotlen. Die Fdes Vorstandes des Vercins mitteirheinischer

Fabrikanten zu Mainz und des bleibenden Ausschusses des deutschen Handelstages zu Berlin hat die Petitions-Kommission beschlossen dem Herrn Reichskanzler mit der Aufforderung zur Berückfichtigung zu überweisen, das durch Len Beschluß des Reichstages des Norddeutschen Bundes vom 21. April 1870 beantragte Gesetz über das Eisenbahnwesen, insbesondere zum Zwecke der Herstellung geeigneter Organe für die Ausübung Fer dem Reiche in Bezug auf die Eisenbahnen zustehenden Be⸗ fugnisse, mit thunlichster Beschleunigung vorzulegen«,

Der Referent Abgeordneter Br. Hammgcher bewies die Berechtigung der Petitionen durch die Mängel in der Praxis der Konzesstonsertheilung, der Erfüllung der Haft, pflicht der Eisenbahn⸗Verwaltungen und durch den Mangel gesetzlicher Bestimmungen, betreffend die Ausrüstung der Bahnen mit Betriebsmaterial, die Benutzung einer Linie durch die Betriebsmittel anderer Bahnen u. s. w.ä In der Kommission hat der Direktor des Reichskanzleramts Wirkl.

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