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von dieser Stellung entb. und in das Inakt. Verhältn, zurückgetreten. v. Höolstein, Major a D., früher im ehemals Schleswig-⸗Holst. 1 Drag. Regt., bisher Führer der Landwehr ⸗Depot ⸗Escadr. des 2. Mecklenb. Drag. Regts Nr 18, in die Kategorie der zur Disp. ge⸗ stellten Offiziere versez. Stubbe, ehemals Königl. Hann. Prem. Lt. a D. mit dem Char als Hauptm., in den Verband der preuß. Armee, und zwar als Prem. Lt a. D. mit dem Char. als Hauptm und der Erlaubniß zum Tragen der Armee -Unif. aufgenommen. Opitz, Sec. Lt. von der Inf des 2. Bats. (Schweidnitz ; 2. Schles. Landw. Regts Nr. 11, der Abschied bewilligt. Engels, Prem. Lt. vom 4. Westf. Inf. Regt. Nr. 17, der schlichte Abschied ertheilt.
Nichtamtliches.
Deut sches Reich.
Berlin, 271. Juni. Der 18. Provinzial ⸗Landtag der Mark Brandenburg ünd des Markgrafthums Niederlausitz ist gestern hierselbst eröffnet worden. Die Mitglieder der Land⸗ tags⸗Versammlung hatten sich Vormittags 11 Uhr in der Domkirche zu einem Gottesdienste versammelt und begaben sich von dort aus nach dem Ständehguse. Als bald darauf der Landtags- Kommissarius, Wirkliche Geheime Rath und Ober-⸗Präsident von Jagow, erschien, wurde derselbe, dem Herkommen gemäß, von einer Deputation der Stände nach dem Sitzungssaal geleitet und dort von dem Landtags⸗Marschall, Staats⸗Minister a. D. Freiherrn von Manteuffel, empfangen. Der Landtags- Kommissarius er- öffnete hierauf die Session mit einer Ansprache und übergab dem Landtags⸗-Marschall das Allerhöchste Propositions⸗Dekret. Die Erwiederung des letzteren schloß mit einem Hoch auf Se. Majestät den Kaiser und König, in welches die Versammlung dreimal begeistert einstimmte. . .
Dem Eroͤffnungsakte folgte unmittelbar eine Sitzung des Provinzial⸗Landtages, in welcher die Ausschüsse zur Vor⸗ berathung und Begutachtung der Vorlagen ernannt wor—⸗ den sind.
Königsberg, 20. Juni. Der nach dem Allerhöchsten Befehle St. Majestät des Kaisers und Königs einberufene Provinzial-Landtag des Königreichs Preußen ist heute eröffnet worden. . —
Nach dem Gottesdienste in der hiesigen Schloßkirche und in der Katholischen Kirche begaben sich die Mitglieder der Versammlung nach dem Ständesaale des Königlichen Schlosses, woselbst ihnen der unterzeichnete Landtags: Kommissarius das Allerböchst vollzogene Propositions - Dekret übergab, welches also lautet:
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc, entbieten Unseren zum Provinzial⸗Landtage versammelten getreuen Ständen für das Königreich Preußen Unseren gnaͤdigsten Gruß und lassen ihnen folgende Propositionen zur Berathung und Erledigung ugehen:
1. I) Unse e getreuen Stände werden aufgefordert, in Gemäßheit des §. 41 des Gesetzes vom 8 März d. J., betreffend die Ausführung des Bundesgesetzes über den Unterstüßzungswohnsitz, die Wahlen von je drei Mitgliedern und eben so vielen Stellvertretern zu den beiden fur die Provinz Preußen mit dem Sitze in den Staͤdten Königs- berg und Marienwerder zu errichtenden Deputationen für das Hei- mathresen zu vollziehen, und werden Unseren getreuen Ständen die näheren Miitheilungen hierüber von unserem Kommissarius gemacht werden. ö
2) In Gemäßheit des § 35 desselben Gesetzes ist ein für den Betrag der Erstattungsforderungen der Armenverbände maßgebender Tarif von Unserem Minister des Innern nach Anhörung der Pro vinzial⸗ Vertretung aufzustellen. Der Entwurf eines solchen Tarifs wird Unseren getreuen Ständen durch den Landtags ⸗Kommissarius zur Begutachtung vorgelegt werden. . .
3) Zu den der Provinz angehörigen Bezirks Kommisstonen für die klassifizirte Einkommensteuer haben Unsere getreuen Stände neue Mitglieder und Stellvertreter in Gemäßheit des §. 24 des Gesetzes vom 1. Dcai 1851 zu wählen. Hinsichtlich der Zahl der für die ein⸗ zelnen Bezirks ⸗Kommissionen zu wählenden Mitglieder und Stell—⸗ vertreter, so wie hinsichtlich der übrigen bei den Wahlen zu beob⸗ achtenden Momente bewendet es bei den Vorschriften, nach welchen die früheren Wahlen stattgefunden haben, und werden Unseren ge— treuen Ständen die Nachweisungen der einkommensteuerpflichtigen Ein⸗ wohner der einzelnen Bezirke durch Unseren Kommissarius mitgetheilt werden.
4) Unsere getreuen Stände werden ferner, soweit nöthig, die Wahl des Aussckusses in Gemäßheit des §. 5 Nr. 2B des Gesetzes wegen der Kriegsleistungen und deren Vergütung vom 11. Mai 1851 unter an— gemessener Betheiligung der einzelnen Stände zu bewirken haben.
5 Unsere getreuen Stände haben endlich mit Rücicht auf die durch §§. 5 und 47 des Gesetzes vom 2. März 1850 in den Ange—⸗ legenheiten der Rentenbank ihnen zugewiesene Mitwirkung und Kon⸗ trale, nach den näberen Mittheilungen, welche Unser Kommissarius machen wird, die Wahl von Abgeordneten und Stellvertretern vor- zunehmen
In Betreff der laufenden ständischen Verwaltung werden Unseren getreuen Ständen die nöthigen Mittheilungen durch Unseren Kom— missarius zugehen.
Die Dauer des Provinzial ⸗Landtages haben Wir auf vierzehn
Tage bestimmt. - Wir verbleiben Unseren getreuen Ständen in Gnaden gewogen.
Gegeben Berlin, den 8. Juni 1871. 1 ö as i ih el m.
Fürst von Bismarck. von Ro on. von Mühler. von Selchow. Graf zu Eulenburg. Zugleich für den abwesenden Minister für Handel ꝛc. Camphausen. . . An die zum Provinzial ⸗ Landtage versammelten Stände für das Königreich Pnseußen. . . — Der Landtags ⸗Kommissar erklärte hierauf die Versammlung
für eröffnet.
Stettin, 20. Juni. Der in Folge Allerhöchsten Erlasses vom 8. d. Mts. einberufene Provinzial⸗-Landtag des Herzogthums Pommern und Fürstenthums Rügen
ist heute eröffnet worden. ᷣ ; —
Nach abgehaltenem Gottesdienste in der Schloßkirche be— gaben sich die Mitglieder des Landtages nach dem hiesigen Ständehause, woselbst ihnen der Unterzeichnete das Allerhöchst, vollzogene Propositions⸗Dekret vom 8. d. Mts. übergeben wurde welches wörtlich lautet: .
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛç., entbieten Ünseren getreuen Ständen des Herzogthums Pommern und Fürstenthums Rügen Unseren gnädigsten Gruß und lassen ihnen folgende Propositionen zur Berathung und Erledigung zugehen:
1) Unsere getreuen Stände werden aufgefordert, in Gemäfheit des § 41 des Gesetzes vom 8 März d. IS., betreffend die Ausfüh— rung des Bundesgesetzes über den UnterstüßungsWohnsitz, die Wahlen von drei Mitgliedern und ebenso vielen Stellvertretern zu der für die Provinz Pommern, mit dem Sitze in der Stadt Stettin, zu errichten
den Deputation für das Heimathwesen zu vollziehen und werden
Unseren getreuen Ständen die näheren Mittheilungen hierüber von Unserem Kommissarius gemacht werden.
2) Unsere getreuen Stände werden ferner über die Zahl und Zusammensetzung der nach §. 18 desselben Gesetzes für Neu— vorpommern zu bildenden Regulirungs⸗Kommissionen zu beschließen haben und wird ihnen hierüber gleichfalls durch Unseren Kommissarius eine besondere Vorlage zugehen. .
3) In Gemäßheit des §. 35 desselben Gesetzes ist ein für den Be— trag der Erstattungsforderungen der Armenverbände maßgebender Tarif von Unserem Minister des Innern nach Anhörung der Pro— vinzial Vertretung aufzustellen. Der Entwurf eines solchen Tarifs wird Unseren getreuen Ständen zur Begutachtung vorgelegt werden.
4 Zu den der Provinz angehörigen Bezirks- Kommissionen für die klassifizirte Einkommensteuer haben Unsere getreuen Stände neue Mitglieder und Stellvertreter in Gemäßheit des § 24 des Gesetzes vom 1. Mai 1851 zu wählen. Hinsichtlich der Zahl der für die ein zelnen Bezirks ⸗Kommissionen zu wählenden Mitglieder und Stell— vertreter, sowie hinsichtlich der übrigen bei den Wahlen zu beobachten— den Momente bewendet es bei den Vorschriften, nach welchen die früheren Wahlen stattgefunden haben und werden Unseren getreuen Ständen die Nachweisungen der einkommensteuerpflichtigen Ein— , . der einzelnen Bezirke durch Unseren Kommissarius mitgetheilt werden.
5) Unsere getreuen Stände werden ferner, soweit nöthig, die Wahl des Ausschusses in Gemäßheit des §5 5 Nr 2 des Gesetzes wegen der Kriegsleistungen und deren Vergütung vom 11. Mai 1851 unter angemessener Betheiligung der einzelnen Stände zu bewirken haben.
6) Unsere getreuen Stände haben endlich mit Rücksicht auf die durch 55. 5 und 47 des Gesetzes vom 2. März 18250 in den Ange— legenheiten der Rentenbank ihnen zugtwiesene Mitwirkung und Kon— trole, nach den näheren Mittheilungen, welche Unser Kommissarius machen wird, die Wahl von Abgeordneten und Stellvertretern vor— zunehmen.
In Betreff der laufenden ständischen Verwaltung werden Unseren getreuen Ständen die nöthigen Mittheilungen durch Unseren Kom— missarius zugehen.
Die Dauer des Provinzial-Landtages haben Wir auf zehn Tage bestimmt.
Wir wogen.
Gegeben Berlin, den 8. Juni 1871.
Wilhelm. Fürst v. Bismarck. v. R oon. v. Mühler. v. Selchow, zugleich für den abwesenden Minister für Handel 2c. Gr zu Eulenburg. Camphausen.
An die zum Provinzial⸗Landtage versammelten
Stände des Herzogthums Pommern und
Fürstenthums Rügen. Der Landtagskommissar erklärte hierauf den Provinzial⸗Land⸗ tag für eröffnet. .
Posen, 20. Juni. Nachdem die zum 16. Provinzial⸗
Landtage des Großherzogthums Posen einberufenen Abgeordneten heute früh dem Gottesdienste beziehungsweise in der katholischen Pfarrkirche ad St. Mariam Magdalenam und in der evangelischen Kirche St. Pauli beigewohnt hatten, ver⸗— sammelten sich dieselben in dem ständischen Sitzungssaale im Königlichen Regierungsgebäude. Um 12 Uhr Mittags wurde der Königliche Kommissarius, Ober⸗Präsident Graf von Königsmarck, durch eine Deputation des Provinzial ⸗Landtages
verbleiben Unseren getreuen Ständen in Gnaden ge—
Ständesaal geleitet wurde.
benachrichtigt, daß dieser ver Kommissarius begab r h
lung und eröffnete mit folg
ten Abgeordneten den Prop Nachdem ich dieser Hohen jahrhundert als Mitglied angehört habe Theil den 16. Pro vinzial-⸗ Landtag nn , ftr als Landtags. — STerz ich bitte ich Ste, meine He Sie Ihrem ,,. ven der mir auch in meine je
brauche ich kaum, daß
Berathung und Beschlu
tagsvorlagen möglichst sö
h ag man sich aber auch der
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lusgleich , . n,. nur zum Sege daß Ein Vereini Se. Majestät,
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wie sie sich nd machte,
. ädigsten Kaiser n ist, und daß es auch a des ; thschaftlichen Thätig keit giebt, ,n
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„wenn sie,
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nzudeuten versucht habe, was i.
den Allerhschst voll. das Allerhöchste Pro⸗ läre ich hiermit den
Posen für eröffnet.
ich, zunächst meine An—
llen.
munalen Verhältnisse . in Ihrer l . 8 . mit dem Fleiße, der Hingebung, Treue und gründlichen r ng wie sie stets in dieser Versammlüng geübt wurde, an die . gehen. — Und somit dürfen wir eine glückliche, fördersame . , ,. , n. unserer zeitigen Thätigkeit in Aus! sicht — e unser Werk ein segensreiches sei infü . 1 . kommunalen Bien ensff w, . . reudigen Blüthe, zum Wohle, zum Segen des Groß Und nun lassen Sie uns, meine Herren, i in alther ger eleñ⸗ von allen Marschällen mit Liebe , . Sitte unserer Hingebung und Treue für den König einen rastigen Ausdruck geben durch den Ruf: Es lebe Se. Majestät der
. r n n.
ie Versammlung stimmte in das von dem
e sebr acht dreimalige Hoch auf Se. Majestät den ,
. begeistert ein. Demnächst wurde der Königliche Kom— sarius durch die Landtagsdeputation wieder zurückbegleitet,
ö wurden die Verhandlungen der diesmaligen Diät
Düsseldorf, 20 Juni. Nach Beendigung des i — ; ö. in de de fen und der evangelischen . her aͤys ste t . . Gottesdienstes begab sich heute Mittag um 125 Uhr zeit nigliche Landtags Kommissarius, Wirklicher Geheimer und Ober-Präsident der Rheinprovinz v. Pommer-Esche, 9 dem hiesigen Ständehause, von dessen Eingange er, von er Deputation der Provinzialstände empfangen, in den
Nach dem Schlusse . Rede, mit
welcher = fan ,, . ier n n 25 Cr erf Land gl. tagsabschiedes für die unt ch 16 denen when, gan
re 1868 versam , , , ᷓ 20. einischen Provinzial n n erklärte, brachte der ö, r nn n Freiherr v. Waldbott Bassen heim ; eima iges Hoch auf Se. Maj stät den Kaiser in welches die Versammlung begeistert ein⸗
Propositions⸗Dekret überwe nter Andere
,, betreffend die ander dr en
ung des Landarmenwesens der P
Regulativs we ini n gen Vereinigung d
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. 19 ini 4 kundgegebenen Wunsches wegen . erwaltung der provinzialständischen Instit worden, uͤber die Art und Weise der waltung der betreffenden Institute
indem ihnen zugleich die Grundzüg Organisation der Verwaltung des
mögens und der provinzialstandische
vorgelegt worden sind. Endlich
laufenden ständischen Verwalt rathung der Stände bilden. ;
Die Dauer des Provinzial · Landtags ist auf vier Wochen
Nachdem bereits am gestrigen vinzial⸗ Landtages Eröffnung des Landtags
J Kommissarius Staats-
3 Ständehause, missar, von en eingeholt, erschien, die Versammtung 5 te und „das Allerhöchste Prxopositions⸗ die Hände des Landtags Marschalls,
en . und Regierungs- Präsidenten von
Majestät, in immte. Hier⸗ von der ständischen
Cassel, 20. Juni. Heute Mitta
im hiesigen Ständehause
versammelten Kommunal—
der Staatsregierung, Ober. Prä von Möller, ar gl De n, hin, daß die Organisationsth
gehalten ist, und d haben, den Komm
berufen.
Daran r
genden Geschäfte. — sidentenstuhl ein ö
zum Vorsitzenden erna die Geschäfte eines vom Köni 6
stimmte.
der Staatsregierung wom 12. d. M.) kurhessischen General. Brandkasse auf den kommunalstaͤndischen
eren Gehörs
Stande sei. Der 3 Rath ann die Leitung der Ge— Hoch auf Se Majestät den Kaiser welches die Versammlung dreimal ein—
Dem Kommunal -Landtage ist ein Vorschlag des Vertreters wegen Uebernahme der
Verband zugegangen.
erner i : : ̃ F ist dem Kommunal- Landtage unter Hinweisung
auf §. 35 des vom 8 März d. J. datirten Ausfü s . d. J. usfü 8 zum Bundesgesetze über den ,, 3
v; J. der Entwurf eines
vom Minister des Innern nach An—
hörung dieses Landtags zu erlaffenden Tarif für Eh . Tarifs für ) Armenverbänden nach 8. 30 des letzteren Haeh 36 se, ee,
den Armenpflegekosten gangen.
Behufs gutachtlicher Aeußerung zuge.
die
Wiesbaden, 20 Juni. Heute Mitt . ; 6 ag um 12 c Eröffnung des vierten Kom 1 ͤ 6 en