1871 / 50 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 29 Jun 1871 18:00:01 GMT) scan diff

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inz Westfalen von ein und einem halben Prozent auf drei . Grundsteuer erhöht und hiervon ein halbes Prezent, wie Fisher so auch künftig zum allgemeinen Katasterfonds für die Provinzen Rheinland und Wesfalen, dagegen der Betrag von zwei und einem halben Prozent dem besonderen Fonds für die Provinz Weßstfalen

ĩ ird. ; mon , ung Unserer getreuen Stände in der Denkschrift für

Verwaltung, daß bei Anfertigung der neuen Grundsteuer= , n, der ihorbnlthen . und Sorgfalt verfahren worben fei, haben Wir nach Anhörung Unseres General: Direktors des Katasters der beiden westlichen Provinzen als begründet nicht an⸗

tmocht. mier ene re ständischen Petitionen: 1) Provinztal⸗

. Den in der Petitlon vom 6 April 1868 beantragten ann und resp. Ergänzungen der statutarischen Vorschriften für Verwaltung der Wessfälischen Provinzial Hülfskasse haben Wir unterm 273. September desselben Jahres die landesherrliche Genehmi- gung ertheilt, auch die Genehmigungsurkunde durch die Amte blaͤtter * Provinz Westfalen veröffentlichen lassen.

3) Die Gewährung der , der Pro⸗ vinzlas-Institute und die Bewilligung entsprechendeér uwendüngen aus Staatsmitteln für propinzielle wecke. Den von Unseren getreuen Ständen in der Immediat— etition vom 6. April 1866 ausgesprochenen Wünschen wegen Ge. währung der Selbstverwaltung der provinziellen Institute, sind Wir ern geneigt, zu entsprechen, und wollen Wir den speziellen An⸗ ägen Unserer getreuen r n g * dĩe 2. e . der nisation der provinzialständischen Verwaltung entge 9 egen n . ferner gestellten . zur Berücksichti⸗ eeignet. gung gn , . Stände dürfen mit Ruäcksicht darauf, daß die Staals. Regierung die Absicht ausgesprochen hat, nach dem Vorgange mit Hannover und Hessen auch den übrigen Provinzen Staatsmittel zu Zwecken der Se bsverwaltung zu überweisen, nicht auf die Ge⸗ währung von Staatsfonds zu solchen provinziellen Zwecken rechnen, für welche die Provinz Westfalen schon bisher aus eigenen Mitteln ü sorgen hatte. Die Intention der Staatsregierung ist in Ueberein immung mit der von dem Hause der Abgeordneten am 7. Februar 1868 gefaßten Resolution nur dahin gerichtet, soweit irgend thunlich, unter verhältnißmäßiger Entlastung des Staatsbudgets, den Provinzen Staats mittel für solche Leistungen zu überweisen, welche gegenwartig aus der Staatskasse bestritten werden, jedoch eben so gut und vielleicht besser durch die Provinzen und deren Organe bewirkt werden können. Die Dotirung der Provinz 2 aus Staatsfonds kann hiernach in der von Unseren getreuen Ständen gewänschten Weise nicht erfolgen. Ebensowenig kann dem Antrage Unserer getreuen Stände in Bezug auf eine Abänderung der Verpflichtung der Provinzial: Irren Anstalten zur Aufnahme geisteskranker Militärs oder die Gewährung entfprechender Mehrzahlungen aus der Staats kasse staitgegeben werzen⸗ Die Provinz Westfalen hat für die Uebernahniz Mer cken Mnstalt zu den Verpflichtn ng. hebe zksthnß von 6000 Thlr. erhallen. Die Zinsen diefes Staatszuschusses haben, auch wenn man dieselben nur zu 4p Ct. be- rechnet, nach den für die letzten lO Jahre vorgenommenen Erhebungen bisher vollkommen ausgereicht, um die der Provinz durch die Verpflegung geisteskranker Militärpersonen in den Provinzial Irrenanstalten ver⸗ ursachten Kosten zu deden, und steht danach die Leistung der Provinz zu der Gegenleistung des Staats in einem angemessenen Verhaltnisse. 3) Akademie zu Münster Den in der Petition vom 7. April 1868 um Errichtung, beziehungsweise Wiederherstellung einer katho- sischen Universität zu Münster, event. um Vervollständigung der philosophischen Fakultät der dortigen theologischen und philosophischen Akademie durch Errichtung von Professuren der Staatswissen⸗ schaften und durch Errichtung einer in ihren allgemeinen Verhält- nissen der philosophischen Fakültät gleichstehenden juristischen Fakultät bei der Akademie von Unseren getreuen Ständen gestellten Anträgen können Wir aus den in früheren Bescheiden auf ähnliche Petitionen dargelegten Gründen nicht willfahren, dieselben auch in der vorliegen den Motivirung als in einem wirklichen Bedürfnisse begründet nicht

anerkennen. Die in der Petition hervorgehobene be fall hn sn nicht

erhebliche Abnahme der Frequenz der genannten Akademie hat ihren Grund nicht in der behaupteten Isolirung der vorhandenen Lehrstühle, sondern in anderen hiermit in keinem Zusammenhange stehenden Ver- hältnissen und giebt zu Besorgnissen wegen der ferneren Lebens fäbig- keit der Akademie keine begründete Veranlassung. Was aber die fur die gegenwärtigen Anträge geltend gemachte Erweiterung der Grenzen Unserer Monarchie anbetrifft, so darf nicht übersehen werden, daß mit dem Umfange des Staats durch den Hinzutritt der Universitäten Göt⸗ , . 2 und Kiel auch die Zahl der Hochschulen entsprechend gestiegen ist. ö 9 Rittergut Merlsheim. Dem Antrage Unserer getreuen Stände in der Adresse vom 4. April 1868 entsprechend, haben Wir dem Gute Merlsheim im Kreise Höxter auch auf die Dauer der dem⸗ nächstigen Besitzzit des Landgerichts - Auskultators Freiherrn Joseph Anton Friedrich August von Sövel und seiner ehellchen Descendenz die demselben früher auf die Dauer der Besißzeit des Freiherrn Joseph von Hövel und seiner ehelichen Descendenz verliehene Eigenschaft eines landtagsfähigen Ritterguts belassen und die darüber ausgefertigte Ur- kunde vollzogen. .

5) von Mellinsche Stiftung. Die von der Ritterschaft des

Provinzial Landtages unter dem 4. April 1868 angebrachte Petition

wegen des Einrichtungsplans der von Mellinschen Stiftung hat durch Unsere Ordre vom 6. Juni 1868, von deren Inhalt den Petenten durch Unseren Ober-⸗Praäͤsidenten für Westfalen Kenntniß gegeben wer⸗ den wird, ihre Erledigung gefunden.

Zu Urkund dieser Unserer gnädigsten Bescheidung haben Wir den

gegenwärtigen Landtags ˖ Abschied Höchst eigenhändig vollzogen und verbleiben Ünseren getreuen Ständen in Gnaden gewogen. Gegeben Berlin, den 19. Juni 1871. Wilhelm. v. Bis marck. v. Ro on. v. Mühler. den Minister sür Handel ꝛc. Gr. Eulenburg. Camphausen.

v. Selchow, zugleich für Dr. Leonhardt.

Summarische Uebersicht über die Zahl der Studiren⸗ den auf der 3 Friedrich ⸗Wilhelme -Universität zu Berlin im Sommer-Semester 1871. Im Winter Semester 187071 sind im matrikulirt gewesen 2155. Davon sind abgegangen 453. Es sind dem⸗ nach geblieben 1702. Dazu sind in diesem Semester gekommen 411. Die Gesammtzahl der immatrikulirten Studirenden beträgt daher 2113. Die theologische Fakultät zählt; Inländer 227, Ausländer 27 254. Die juristische Fakultät zählt: Inländer 491, Ausländer 113 604. Die inedizinische Fakultät zählt? Inländer 345, Ausländer 199 454. Bie philosophische Fakultät zählt: a Inländer mit dem Zeugniß der Reife 562; b) Inlaͤnder mik dem Zeugniß der Nichtreife nach 9 35 des Prüf ⸗Regl vom 4 Juni 1834 1; & Inländer ohne Zeugniß der Reife nach §. I6 desselben Reglements 31 594; q Ausländer 207 8601. Zusammen 2113. Außer diesen immatrikulirten Studirenden besuchen die hiesige Universität, als nur zum Hören der Vorlesungen berechtigt: I) nicht immatrikulirte Pharmazeuten 66. Y) nicht imma⸗ trikulirte der Zahnheilkande Beflissene 29, 3) Eleven des Friedrich⸗ Wilhelms ⸗Instituts 108, 4) Eleven der medizinisch⸗chirurgischen Aka⸗ demse für das Militär und bei derselben attachirte Unterärzte von der Armee 74, 5 Elcven der Bau-⸗Atademie 360, 6 Berg⸗Akademiker 51, 7 Studirende der Gewerbe ⸗Akademie, welche den Kursus in der J. Abtheilung absolvirt haben 124, 8) Eleven des landwirthschafil. Lehr-Instituts, welche im Besitz des Berechtigungsscheins zum ein= jährigen Militärdienst sind 9. 9) remunerirte Schüler der Akademie ber Künsse 6, 16 von dem Heren Rektor ohne Immatrikulation zu. gelassen 18. Die Gesammtzahl der nicht immattikulirten Zuhörer ist demnach 8i5. Es nehmen mithin an den Vorlesungen überhaupt

Theil 2958.

Nichtamtliches.

Deutsches Re ich.

ö. Der am 20. Juni er. K —ᷣ 2361 1 inzial⸗ Landtag hat, wie uns au nigsberg tele⸗ . 6. seine . - digi uri ist heute halb 11 Uhr Hritta gs -=. ==, Tan dtags⸗Kommissarius, Ober⸗Präsiden⸗ 2 bön orn, geschlossen worden.

Auf Befehl Sr. Majestät des Kgisers und Königs trat am 29. Juni d. J. der zum 18. Male berufene Pro- vinzial-Landtag der Mark Brandenburg und des Markgrafthums Niederlausitz im Ständehause zu Ber⸗ lin zusammen nachdem unmittelbar vorher die Mitglieder desselben dem Gottesdienste im Dome beigewohnt hatten.

Der zum Königlichen Landtags ⸗Kommissarius bestellte Ober⸗Präsident der Provinz Brandenburg, Wirkliche Geheime Rath von Jagow, eröffnete, in herkömmlicher Weise eingeholt, den Landtag unter der Mittheilung, daß der Staats⸗Minister a. D. Freiherr von Manteuffel zum und der Graf zu Solms-Baruth zu dessen Stellvertreter ernannt worden seien, und übergab das Allerhöchste Propositions—⸗ Dekret, sowie den Allerhöchsten Abschied für den zuletzt versammelt gewesenen Landtag. Nach Begrüßung des Königlichen Kommissarius und des Landtages durch den Landtags- Marschall gab dieser in einem dreimaligen Hoch auf

Se. Majestät den Kaiser und König den Gesinnungen der

Versammlung einen mit begeisterter Zustimmung aufgenomme⸗ nen Ausdruck.

Sodann verließ der Königliche Kommissarius den Saal. Der Landtags⸗Marschall ernannte ein Mitglied zum Proto- kollführer und bildete aus je 12 Mitgliedern 4 Ausschüsse, auf welche er die eingegangenen Vorlagen, Anträge und Petitionen k und Berichterstattung an das Plenum ver⸗

eilte.

Der Landtag hat u. A. sich zu beschäftigen mit der Wahl von 3 Mitgliedern nebst Stellvertretern der nach der neuen Armengesetzgebung zu berufenden Deputation für das Se n ern in der Provinz Brandenburg, mit der

eststellung eines Tarifs der zu erstattenden Armen⸗ pflegekosten, mit den Entwürfen zu 2 Gesetzen, betreffend die Auflösung des Lehnsverbandes in Ansehung der nach dem Lehnrecht der Kurmark, Altmark und Neumark, resp. nach dem Provinzialrecht der Niederlausitz zu beurtheilenden Lehne, mit der Ergänzung der neuen Baupolizei⸗-Ordnung für die Städte, mit einer neuen Baupolizei⸗Ordnung für das platte Land, mit dem anderweit aufgestellten Reglement für die Städte⸗Feuersozietät, mit der Erweiterung des ständischen Ver⸗ sicherungswesens, mit der Stiftung eines dauernden Verbandes

begonnen.

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der öffentlichen Feuerversicherungs⸗Anstalten in Deutschland. In seiner 2. Plenar-⸗Versammlung am 22. Juni d. J. erledigte der Landtag einige Fragen über die geschäftliche Behandlung von Vorlagen. Inzwischen haben die Ausschüsse ihre Arbeiten

Der am 20. d. M. eröffnete 19. Provinzial⸗Land⸗ tag des Herzogthums Pommern und Fürstenthums Rügen hat seine Verhandlungen beendigt und wurde am 27. von dem Königlichen Landtags Kommissarius, Ober⸗Präsidenten Freiherrn v. Münchhausen, vorschriftsmäßig geschlossen.

Posen, 28. Juni. In der gestrigen dritten Plenar— sitzung des Pro vinzial-Landtags wurden folgende Gegen⸗ stände behandelt: Wahlen in die Deputation für das Heimath⸗ wesen, die Verwaltung des Provinzial - Straßenbaufonds pro 1868, 18570 bis 1. Mai 1871, der vom Minister des Innern aufgestellte Tarif zu §. 3) des Bundesgesetzes über den Unter—⸗ stützungs⸗Wohnsitz vom 6. Juni v. Is, welcher angenommen wurde, und ein Antrag des Magistrats zu Posen, wegen Aufnahme städtischer Irren in die erweiterte Irrenanstalt zu Owinsk. Ferner wurde in Betreff der Errichtung einer Blinden -Erziehungs- und Unterrichtsanstalt in der Stadt Brom⸗ berg beschlossen;: a) mit der weiteren Ausführung der vorher gegangenen Beschlüsse wegen Eröffnung der Anstalt in Brom— berg und demnächstigen Auflösung der provisorischen Anstalt in Wollstein wird das dem Provinzial⸗Blindenwesen vorzu— setzende ständische Organ beauftragt; b) zur Einrichtung der Anstalt in Bromberg wird über die Anschlagssumme von 28,009 Thlr. noch der Betrag von 2500 Thlr. bewilligt.

Endlich kamen Angelegenheiten zur Behandlung, betreffend die Feuer⸗Sozietät der Provinz Posen.

Breslau, 27. Juni. In der gestrigen dritten Plenarsitzung des Provinzial⸗Landtages wurde zunächst das Protokoll der 2. Plenarsitzung verlesen und genehmigt.

Der Landtags⸗Marschall machte sodann verschiedene ge⸗ schäftliche Mittheilungen, betreffend neue Eingänge, Eintritt neuer Mitglieder, Urlaubsgesuche ꝛc. In die Tagesordnung eintretend, wurde zuerst die Denkschrift des Ober ⸗Präsidenten, betreffend die früher bei der hiesigen Regierungs⸗Instituten⸗ Hauptkasse verwalteten, im Jahre 1870 in die ständische Ver⸗ waltung übergegangenen Fonds verlesen. Die Versammlung beschloß einstimmig, dem Ober⸗Präsidenten ihren Dank für die Verwaltung dieser Fonds auszusprechen. Nach Erledigung einer Diätenfrage referirte der zweite Ausschuß über die Vorlage der Landesdeputation, betreffend die Uebertragung der Mitwirkung bei der Geschäftsführung der Rentenbank und die Vertheilung der Landlieferungen auf die Landes ⸗Deputation, und wurde der Antrag, jene Mitwirkung, jedoch vorbehaltlich der nach Nr. §. 6 und 7 des Allerhöchsten Propositions⸗Dekrets vorzuneh⸗ menden Wahlen von Abgeordneten der Provinzial⸗Vertretung, mit erheblicher Majorität angenommen. Schließlich wurde zum Vortrag mehrerer Petitionen geschritten und die Subvention des Maärtha⸗Stifts (Herberge fur Dienstmädchen), des Kranken⸗ hauses Bethanien, der Herausgabe der Fortsetzung der schle— fischen Fürstentags⸗Verhäandlungen mit einer später nach Maß— gabe der Mittel und anderweitiger Bewilligungen sestzusetzenden Summe beschlossen. ̃ .

Hannover, 27. Juni. In der vierten Sitzung des Provinzial-Landtages bildete den ersten Gegenstand der Tagesordnung ein Schreiben des Ober ⸗Präsidenten, betreffend die vom Provinzial Landtage vorzunehmende Neuwahl der Bezirks⸗Kommission für die klassifizirte Einkommensteuer.

Ferner wurde behandelt ein Ober⸗Präsidialschreiben, betreffend den Entwurf eines Gesetzes wegen Ausdehnung des Gesetzes vom 28. Januar 1848 über das Deichwesen auf die Provinzen Schleswig -Holstein und Hannover.

Nach Absetzung eines Gegenstandes von der Tagesordnung, wegen ungenügender Instruktion des Hauses, wurde die Redal— tions Kommission gewählt, dann die Kommission wegen des Landarmenwesens.

Cassel, 27. Juni. Dem Vorsitzenden des Kommunal- Landtages ist vom Ober⸗Präsidenten ein Schreiben zugegangen, betreffend die Anlegung von Grundbüchern, ferner eines über die Einrichtung und Verwaltung des Landarmenwesens nebst dem Entwurf folgender Verordnung:

»Wir Wilhelm, von Gettes Gnaden König von Preußen ꝛ0. verordnen uber die Einrichtung und Verwaltung des Landarmen— wesens in dem kommunalständischen Verbande des Regierungsbezirks Caffel auf Grund des § 28 des Gesezes vom 8 März 1871, betreffend die Ausführung des Bundesgesetzes über den Unterstützungswohnsit,

nhörung des Kommunal ⸗Landtags, was folgt: ö 3 Verwaltung der Angelegenheiten des Landarmen—⸗

verbandes des Reglerungsbezirks Cassel wird vom 1. Juli 1871 ab dem r. Verbande dieses Regierungsbezirks und dessen Organen (dem Kommunal -Landtage, dem ständischen Ver

waltungsausschusse und dem Landesdireltor) nach Maßgabe des Re—

vom 11. November 1868 (Geset-Samml. Seite 999) über-

8§. 2. In wieweit der ständische Verwaltungsausschuß die Ver⸗ waltung selbständig zu führen oder die Bln n g h 9. Kom⸗ munal-Landtages zu erwirken hat, wird ebenso, wie die Abgrenzung der Befugnisse des Landesdirektors gegenüber denen des Verwaltungs⸗ Ausschusses im Einzelnen, durch ein besonderes von dem Kommun l= Landtage mit Genehmigung des Ministers des Innern zu erlassendes Reglement bestimmt. Durch ein in gleicher Weise zu erlaffendes Reglement wird auch die innere Einrichtung und Verwaltung der zu errichtenden Landarmen. und Arbeitsanstalt geregelt.

§ 3. Die ständischen Landarmenbehßrden sind befugt, in Ange⸗

legenheiten ihres Geschäftskreises die Kreis. und die Ortsbehörden zu requiriren. .

§ 4. Der ständische Verwaltungsausschuß hat alljährlich na dem Rechnungsabschlusse die Ergebnisse der nn, . 4 . die Landarmenpflege und das Korrigendenwesen durch das Amtsblatt zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.

Uckundlich 2c.

Außerdem ist dem Landtage der Entwurf eines Reglements zugegangen, betreffend die Verwaltung des Landarmen⸗ und Korrigendenwesens in dem Landarmenverbande des Regierungs⸗ bezirks Cassel.

28. Juni. In der fünften öffentlichen Sitzung des Kommunal-Landtages bildete die Berathung des Berichts, den der Verwaltungsausschuß erstattet hat über den Gebrauch, welchen er von den Seitens des Kommunal -Land⸗ tags zur Unterstüͤtzung des Landwegebaues für die Jahre 1869 und 18790 zur Verfügung gestellten Mitteln gemacht hat, den ersten Gegenstand der Tagesordnung. Sodann wurde die in Folge einer Ablehnung nöthig gewordenen Neuwahl eines Mitgliedes der Grundsteuer⸗Regulirungs⸗Kommission vorge⸗ nommen.

Danzig, 28. Juni. (Westpr. Ztg. Zur Unterstützung beim Bugsiren des von Swinemünde nach Kiel überzuführen⸗ den eisernen Schwimmdocks ist noch das Kanonenboot »Eyclop= designirt worden. Das Kanonenboot »Delphin« liegt in Kiel zum Abgang nach der Mittelmeer⸗Station bereit.

Breslau, 29. Juni. (W. T. B.) Nach einer Mitthei⸗ lung der »Breslauer Zeitung‘ haben mehrtägige Arbeiter⸗ unruhen auf dem fiskalischen Steinkohlenbergwerk »Königs⸗ gruben in Königshütte am 28. d. solche Ausdehnung genommen, daß die Ordnung durch Militär hergestellt werden mußte. Königshütte mußte wegen Kohlenmangel den Walzwerkbetrieb einstellen. Der Ober⸗Präsident ist in Königshütte eingetroffen. Gestern Nachmittag wurde der Belagerungszustand proklamirt.

Kiel, 28. Juni. (K. Corr) S. M. Dampfklanonenboot Cyclop« ist heute Morgen gegen 4 Uhr nach Swinemünde in See gegangen.

Ems, 28. Juni. Se. Königliche Hoheit der Prinz Alexander von Preußen ist heute Vormittag, Se König⸗ liche Hoheit der Erbgroßherzog von Mecklen burg vorgestern Nachmittag hier eingetroffen. Se. Majestät der Kaiser und König werden am Sonnabend Abend hier erwartet.

Bayern. München, 27. Juni. Der Graf von Flan⸗ dern, Bruder des Königs der Belgier, ist gestern mit seiner Familie hier eingetroffen und nach kurzem Aufenthalt nach Wien weitergereist.

Zu olg Reskripts des Königlichen Kriegs⸗Ministeriums hat mit dem Einrücken der Truppen in die Friedensgarnisonen, beziehungsweise mit der Beendigung der offiziellen Empfangs- feierlichkeiten, die Abrüstung aller zurückgekehrten Stäbe und Feldtruppen zu beginnen. Die Abrüstung der Truppen⸗Abthei⸗ lungen hat zunächst mit Entlassung der Reservisten aus der Praäͤsenz zu beginnen. Der Stand der aktiven Armee ist im Allgemeinen durch Beurlaubungen auf einen Präsentstand von 45 Mann für jede Infanterie⸗, Jäger⸗ und Sanitäts⸗, und von 33 Mann für jede Genie⸗Compagnie zu setzen. Durch bemesse⸗ nen Urlaubswechsel ist sämmtlichen Unteroffizieren und Mann- schaften, auch jenen des jüngsten Jahrganges, innerhalb des normirten Präsentstandes die Möglichkeit eines Urlaubs in die Heimath zu geben. Für das laufende Jahr sind weder Herbst— Waffenübungen noch sonstige größere Uebungen, auch keinerlei Landwehr Uebungen beabsichtigt, dagegen haben die Schießübun⸗

en mit den neuen Gewehren und im Spätherbst die normalen kern mum gen stattzufinden.

Württeinberg. Stuttgart, 28. Juni. Der St. Anz. f. W.‘ veroffentlicht eine Königliche Verordnung, betreffend die Stiftung einer Ordens Auszeichnung für Verdienste im Gebiete freiwillig helfender Liebe.! Die einleitenden Worte

des Dekrets lauten: ;

»Wir Karl, von Gottes Gnaden König von Württemberg, thun kund und fügen hiemit zu wissen: ö.

Von der Absicht geleitet, die Handlungen freiwilliger und auf⸗ opfernder Nächstenliebe, in welchen seit dem Ausbruch des nunmehr glorreich beendigten Krieges Männer und Frauen in allen Klassen