1871 / 52 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 01 Jul 1871 18:00:01 GMT) scan diff

Alle Ppost- Anstalten de In und Aus landes nehmen gestelung an ür gerlin die Crpedition:

Sten ahestét dr Kön ig haben Allergnädigst geruht— Dem General. Ma or z. D. Freiherrn von , en, ein zu Görlitz den Rothen dler⸗ Orden erster Klasse mit . dem Qber · NRegierungs. Gtath Böhm zu agdeburg den Rothen Adler ⸗Orden zweiter Klasse mi b, dem Kreisgerichts⸗ Rath K ah le zu Berlin den r⸗Orden dritter Klasse it der 36 leife⸗ dem Rieck zu Potsdam glich und dem Kauf⸗ emann zu Neu⸗ enburg⸗ Strelitz den

zu verleihen.

Deutsces Reid. Berlin, 28.

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Unmittelbar darauf hatte auch der vormalige peruanische

Staats Minister Don Pedro Jofé Calderon eine Privat Audienz,

in welcher derselbe Sr. Majestät sein Kreditiv als außerordent= licher , 2nd bevoll mächtigter Minister der Republik Peru beim Deutschen Reiche zu überreichen die Ehre hatte. Bei beiden Audienzen war der als Staats sekretär des aus

wärtigen Amts fungirende Wirkliche Geheime Rath und Ge—⸗

sandte von Balan zugegen.

In Abänderung Meiner Ordre vom 16. April 1861 be— stimme Ich auf Ihren Antrag zur anderweitigen Organisation der oberen Marinebehörden:

IN) Das Ober Kommando

hörde bleibt aufgehoben.

2) Die Funktionen des früheren Ober ⸗Befehlshabers und

Ober Kommandos der Marine gehen auf den Marine— Minister resp. das Marine⸗Ministerium über.

Der Marine. Minister hat fortan die Geschäfte des Ober⸗ Kommandos und der Verwaltung der Marine nach Maß⸗ gabe der Vorschriften des beiliegenden (a2) von Mir ge⸗ nehmigten Regulativs zu leiten. .

Diesen Meinen Erlaß haben Sie durch das Reichs, und

Staats. Hesetzblatt zu veröffentlichen.

Berlin, den 15. Juni 1871.

Wilhelm. von Bismarck. von Roon. den Marine⸗Minister.

der Marine als gesonderte Be—⸗

An den Reichskanzler und

a. egulatip, betreffend die Geschäftsführung der oberen Marine⸗ Behörde. kes Nachdem das Ober- Kommando der Marine in seinem bisherigen gestande und Personale aufgelsst ist, und desfen seitherige Funktionen aich Meine Fröre vom 15 Jun er. dem Marine-Weinister, resp. em Marine. Ministerium übertragen sind, bestimme Ich, im Interesse

li, Abends der einheitlicheren Leitunꝑg de caffe n 26 K

I) Der Geschaftsk gun ö. . fts kreis de 1 Entwick.

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geregelte, einheitliche und sachgemaße Behandlung

gesammten Marineverwaltung. Er entscheidet und

ständig in allen den Angelegenheiten, in denen der

Entscheidung nicht vorbehalten hat ; Dem Präses steht die Disziplinar · Strafgewalt eines Divisionts⸗-

Commandeurs zu, und verbleibt derselbe . behufs gelegentlicher

Vertretung des Ministers in Behinderungsfällen, im Besitze der ihm

verliehenen höheren Gerichtsbarkeit.

H Alle Verfügungen und Befehle in Kommando ·˖ Angelegen ˖ heiten, welche nicht von Mir ausgehen, werden fortan unter der Firma des Marine ⸗Ministers, oder in dessen Vertretung »für den Marine ⸗Ministere, durch den Präͤses erlassen.

. Die in Personal⸗ An olge 6 durch den Marine Minister ung und Ausführung zurück.

6) Diejenigen Verwaltungs ⸗Vorschrifen und Verfügungen des Marine Ministers, welche bishrrt durch Vermittelung des Gber« Kom mandos der Marine an die Stations Kommandos, an die Geschwa⸗ der⸗ oder Schiffs⸗Kommandos gelangten werden fortan dirert durch den Marine⸗Minister oder das Marine ⸗Ministerium an die genannten . die Marine ⸗Intendantur und die Lokal · Verwaltungen erlassen.

7) Behufs der Kontrole über die fehle und der in Meinem Namen reglementagrischen Ministerial denen Mgrinetheile die in Meinem Na oder im Au

nister eingereicht.

5 zu erhalten, die

8) In allen den Fällen, in denen der Minister zus Lssung schwieriger Fragen organisatorischer und technischer Ratur bes Beirathes erfahrener ee · Offiziere und sachverstandiger Techniker, die dem Marine Ministerium nicht angehören, zu bedürfen glaubt, hat er, wie bisher, das Recht, den Admiralitäts-Rath zu berufen, und solchem die betreffenden Fragen zur Begutachtung vorzulegen. Der General. Inspecteur der Marine ist ständiges Miiglied des Admiraliiäts Rathed. Außerdem

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