Diese Verbindung wird jum Tren porte von Brie spostgegenst ahnden den Oberst. gleutenant geh von der 8. Artillerie
benutzt.
ĩ . ke, B na ff iti wird gleichfalls durch Damp e vermittelt, welche aus Geestemünd abfahren: am 5. Juli um 6 Uhr Morgens, am . . lier Morgene, am 10. Juli um 11 Uhr Mittags am 46 n e, egenstände befördert. e Fahrzeit von bien. 1 Fahrz Geestemünde nach Norderney e über bleibt weitere Publikation vorbehalten. Oldenburg, 2. Juli 1971. Der ber · Postdirektor. Starkloff.
Das 30. Stück des Reichs Gesetzblattes, welches heute aus
gegeben wird, enthält unter
Rr. 669 das Geset, betreffend die Gewährung von Bei.
hülfen an Angehörige der Reserve und Landwehr. Vom 22. Juni 1871; und unter . Nr. 670 den Allerhöchsten Erlaß vom 15. Juni 1871, be⸗ treffend die e , , der oberen Marinebehörden. Berlin, den 4. Juli 1871. Zeitungs ⸗Comtoir.
In Sagralhe wird am 19 Juli o. eine Telegraphen · Station mit beschränktem Tagesdienst eröffnet. Straßburg, den 30 Juni 18971. Telegraphen ˖ Direktion.
& 6 n i gæreich Preußen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den General Lieutenant Schwarz, Inspecteur der 2. Ar⸗
tillerie · Inspection, den General Major Schulz, Inspecteur der 2. Ingenieur⸗
d ,,. — den General ⸗Major Hausmann, Commandeur der 11. Ar- tillerie · Brigade, den 23 Biehler, Inspecteur der 3. Ingenieur- nspektion, . eneral Major Gündell, Commandeur der 23. Infan⸗ terie⸗ Brigade, den General ⸗Major Lehmann, Commandeur der 60. In- fanterie⸗Brigade, den General Major Ranisch, Commandeur der 20. Infan⸗ terie · Brigade, den 26 eith, Abtheilungs⸗Chef im Großen General⸗ abe, den Obersten Grolmann, Aà la suite des 1. Nassauischen nfanterie⸗Regiments Nr. 89 und Commandeur der Infanterie⸗Brigade, den Obersten Flöckher, Commandeur des 1. Westpreußischen ö , .*. 6, r ; n Obersten ahlert, Commandeur des Pommerschen , , e g, Nr. Id, h. an den Obersten ettler, Commandeur des 8. Rheinischen nfanterie⸗Regiments Nr. 70, bersten Michelmann, Commandeur des 3. Nieder- schlesischen Infanterie Regiments Nr. 506, den Obersten Nachtigal, Commandeur des 4. Rheinischen Infanterie Regiments Nr. 30, den Qbersten Steinfeld, Commandeur des 7. Rheinischen ; en mn ,. . Nr. 69, en Obersten ens, Commandenr des Niede silier. Regiment Nr. 3h, . bersten Wright, Commandeur des Rheinischen Dra. goner-Regiments Nr. 5, für die Dauer des mobilen Verhältnisses Ober ⸗Quartiermeister der II. Armee, den Obersten Braun, Inspeeteur der 1. Pionier-Inspektion, den Oberst. Lieutenant Hartrott, Abtheilungs-⸗Chef im ven r , n nr, , m eln n Oberst⸗Lieutenan aumeister vom 1. S tt ,,, . 10, ; ., erst Lieutenant Hildebrand vom 2. Magdeburg . i e,, ,,. Nr. 27, = 1 rst · Lieutenan eber vom 3. He = 33 . 9. Hessischen Infanterie en Oherst Lieutenant Sannow, aggregirt dem 3. West⸗ 7367 ,. . 6 Lieuteuant Dallmer vom 7. u = kfkanterie· Regiment Nr. 4, , ben Oberst Lieutenant Bych e lberg, von der Garde ⸗Artillerie⸗
den
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Die Fahrzeit von Emden nach Norderney beträgt ca. 4 Stunden. ch Nordern ey. Die Verbindung
We ft. am e. Juli um 123 werden mil di fen Schiffen nur Briefpost
sich die Verbindungen vom 15. Juli er. ab gestalten, dar⸗
den Oberst · Lieutenant Oppermann, zur Pit Comman rmee,
der Ingenieure und Pioniere der III.
dirt zur Dienstleistung beim Kriegs ⸗Ministerium,
den Major Seebeck vom Generalstabe der 29. D te ö. ' dr 86. e , en Masor Feldmann vom . .
den Major Siefart, aggregirt dem K ; Drenadler. Regiment ⸗ 0. aiser Franz Garde
Regiment Nr. 12 (Prinz Carl von Preußen) den Major Kroseck vom 4. P = . 3. . . Pommerschen Infanterie ⸗Re. ajor Stocken vom 3. Brandenburgi ie. ; . *r ehh) urgischen Infanterie en Major Spangenberg vom 1. Rheini ie⸗ . 3 . gv heinischen Infanterie en Major Dincklage, etatsmäßigen Stabsofstzier Lon igs. Gusaren. Reg lmente (1. Rheinischen) . 7, 3 den Major Mecklenburg, etatsmäßigen Stabsoffizier im Ostpreußischen Kürassier Regiment Nr. 3 (Graf Wrangeh, den Major Heinichen, etatsmäßigem Stabsoffizier im RKRheinischen Ulanen Regiment Nr. 7, den Major Hagen, à 12 Suite des Litthauischen Dragoner. Regiments Nr. I (Prinz Albrecht von Preußen) und persönlichen Adjutanten Sr. Königlichen Hoheit des rinzen Albrecht von Preußen, den Major Körber von der 10. Artillerie⸗ Brigade, . 6 geln 24 der . , . r Preinitzer von der 1. Artillerie⸗Bri in den Adelsstand zu erheben. .
den
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Apeilationsgerichts⸗Rath Weger in , bei
Justiz⸗Rath zu verleihen; und
Den bisherigen Stadtverordneten Dr. jur., Herrmann Versammlung getroffenen Wahl gemäß, als Bürgermeister der . für die gesetzliche zwölf saͤhrige ö zu
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Der bisherige Baumeister Karl Heinrich Bau . 36 . n . nn. , . n er Ober . = . . chlesischen Eisenbahn dortselbst an as dem Astronomen der Sternwarte der nat = den Gesellschaft E Kayser in Danzig unter dem Ir iger e ertheilte Patent auf ein Win kelmeß ⸗Instrument ist aufgehoben.
Preußische Bank. Wochen⸗Uebersicht der ,, vom 30. Juni 1871.
t ti va. Geprägtes Geld und Barren t h Kassenanweifungen, Privatbanknoten . k und Darlehn skassenscheine.... ö 716 000 3) Wechselbestãnde . .. ...... ...... ... , , ga 31g hg z Sombard bel intel 24 5335 36 3 Stagtspapiere, diskontirte Schaf AÄn wel. 6
sungen, verschiedene Forderungen u Aktiva . ö 8 4 2 * 1 *
o) Bantnoten im U , ) Banknoten im Umlauf . . ..... ...... 222 ö Depositenkapitalien 7 ꝛ . e 8) Guthaben der Staatskassen, und Privatpersonen mit Einschluß des Giroverkehrs.. ...... e, m 6 2 5 25 nig reußisches Haupt Ban Direktorium von Dechend. Boese. Rotth. Gallenkamp. r Koch. von Koenen. .
— — —
Abgereist: Der Wirkliche m ;
ear n * nn e a . . Ober · Regierungs · er er⸗Landforstmeiste sterial. i
Hagan nc ae, e. eister und Ministerial Direktor von
14643000
Brigade,
Der Seehandlungs ⸗Präsident Guenther nach Schlesten.
ade, ö
den Major Haenisch vom Großen Generalstabe, komman .
den Major Lehmann vom 2. Brandenburgischen Grenadier.
seiner Versetung in den Ruhestand den Charakter als Geheimer
Becker zu Dortmund, der von der dortigen Stadtverordneten.
1019
nichtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 4. Juli. Das Befinden Sr. Ma⸗ . des Kaisers und Königs ist in fortschreitender Eur begriffen. Allerhöchst die selben empfingen um II Uhr den Befuch Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Friedrich Carl und kurze Zeit darauf den Abschiedsbesuch Ihrer Kaiser⸗ lichen und Königlichen Hoheiten des Kronprinzen und der Kron prinzessin, sowie des Herzogs von Edinburgh. Um 12 Uhr konferirten Se. Majestät der Kaiser mit dem Kriegs⸗Minister und dem General von Podblelski, worauf ein längerer Vor⸗ trag des Militär ⸗Kabinets folgte. Se. Majestät der Kaiser haben täglich Spazierfahrten gemacht. .
— Ihre Majestät die Kaiserin⸗Königin empfing vorgestein den Besuch Ihrer Königlichen Hoheit der Groß herzogin von Baden, Ihre Majestät trifft nach beendeter Kur am 15. d. Mts. in Coblenz ein. J
— Se, Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz und Ihre Kaiserliche und Königliche Hoheit die Kronprinzessin mit Ihren Königlichen Hoheiten zen Prinzen Wilhelm und Heinrich und der Prinzessin Sophie werden sich heut zu einem Besuche bei Ihrer Masestät der Königin Victoria über Cöln und Ostende nach England begeben. Höchstdieselben werden zunächst Ihren Aufenthalt für etwa 8 Tage in London nehmen und dann nach Osborne auf der Insel Wight überstedeln, wohin Höchst— denselben dann auch die Prinzessinnen Charlotte und Victoria und der Prinz Waldemar folgen werden, In der Begleitung Ihrer Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten werden sich befinden: die Hofdame Fräulein von Below, der persönliche Adjutant Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit, Major Mischke, und der Kammersunker Graf Secken dorff.
— Auf das Telegramm vom 29. v. M, durch welches Se. Majestdt der König von Württemberg Ihrer Majestät der Kaäaiserin und Königin die Verleihung) des Olga⸗ Ordens mittheilte, hat Allerhöchstdieselbe an demseiben Tage in folgender Weise geantwortet:
„Tief gerührt von der Auszeichnung, die mir zu Theil wird, beeile ich mich, Dir dafür meinen wärmsten Dank zu sagen. Ich habe nicht mehr geleistet als alle Frauen des Vaterlandes, die in Opferwilligkeit mit den Männern dieser denkwürdigen Zeit zu wett- eifern strebten und in ihrem Beruf tröstlich zu handeln suchten. Mit wahrer Freude habe ich dabel stets auf die theure Königin Olga ge- blickt, und nun ist mir vergönnt, auch das äußere Zeichen eines ge⸗ meinsamen Wirkens zu tragen, das für uns Frauen die Aufforderung gewährt, stets im Dienste der Nächstenliebe auszuharren im Frieden wie im Kriege. Gott segne die heutige Rückkehr Deines tapferen Heeres und tröste die, welche dadurch an schwere Verluste erinnert wurden. Nochmals danke ich Dir für den mir gewährten ehrenvollen Beweis Deines Andenkens. Au gusta.
— In der gestrigen (2 Sitzung des Bundesraths, in welcher Staats- Minister Delbrück in Vertretung des Reichskanzlers den Vorsitz führte, wurden die Vorlagen des Prästdiuniz, betreffend: a) die Berichte der Kommisston zur weiteren Ausbildung der Statistik des Zollvereins. b) die Uebernahme des Großherzoglich badischen Militär ⸗ Kontingents in den Verband der , Armee; e) den Entwurf einer Bekanntmachung wegen der zulässigen Abweichungen von der absoluten Richtigkeit der Maße für Brennmaterialien den * betheiligten Ausschüssen überwiesen. Die PVorschläge des Präsidiums wegen Ausführung des §. 40 des Gesetzes über den ÜUnterstüßzungswohnsitz wurden vorgelegt. Es erfolgten Ausschußberichte über a) die Vorlage, betreffend den Entwurf einer Allerhöchsten Verordnung über die Kautionen der Post⸗ beamten, b) den Gesetzentwurf über die Einführung eines Ge— setzblatts für Elsaß Loihringen, e) den Gesetzentwurf über den Betrieb von Bankgeschäften in Elsaß⸗Loihringen durch die Preußische Bank. Mehrere an den Bundesrath gerichtete Ein⸗ gaben gingen an die betreffenden Ausschüsse.
— Um den Verlegenheiten in Zukunft zu begegnen, welchen deutsche Kriegsschiffe in Ansehung der Deckung ihres Geld—⸗ bedarfs im Uuslande bisher verschiedentlich ausgesetzt ewesen sind, hat das Marine⸗Minister ium beschlossen, die gedachten Kriegsschiffe von jetzt an durch ein Londoner Haus im Aus⸗ lande akkreditiren zu lassen. Die Schiffe haben von den ihnen n diesem Behufe mitzugebenden Kreditbriefen zur Beschaffung hres Geldbedarfs stets da Gebrauch zu machen, wo sie das Geld von dem deutschen Konsul nicht billiger als auf Grund des Kreditbriefes zu erlangen vermögen. Die Geldbeschaffung . ö Fällen wie bisher durch Wechselziehung zu be— wirken. ;
— An den Bischof von Ermland Dr, Krem eng ist Sei. tens des Ministers der geistlichen, Unterrichts ⸗ und Medizinal- Angelegenheiten Dr. von Mü hler nachstehendes Schreiben ergangen:
Ew. Bischöfliche Hochwürden haben mir mit dem geehrten Schrei- ben vom 26 Mai d. J. — Rr. 2011 — Abschrift Ibrer Mittheilung an das Königliche Provinzial - Schulkollegium in Königsberg von demselben Tage vorgelegt und daran den Antrag geknüpft, meiner seits möglichst bald Remedur hinsichtlich des Religionsunterrichts an dem katholischen Gymnasium in Braunsberg eintteten zu lassen. Dleselbe Angelegenheit ist seitdem von einer großen Zahl von Eltern, deren Kinder diefes Gymnastum befuchen, zum Gegenstande ähnlicher Anträge gemacht worden. Nach reiflicher Erwägung der Sache kann ich jedoch die von dem Koͤniglichen Provinzial ⸗Schulkollegium getrof⸗· fenen Anordnungen nur aufrecht halten.
Ew. Bischöfliche Hochwürden habe ich bereits in meinen erge— bensten Schreiben vom 25. März und 20. April d. J erklärt, daß ich den Maßnahmen, welche Sie gegenüber dem Religionslehrer Dr. Woll mann wegen seiner Stellung zu den Beschlüssen des Vatikanischen Konzils ergriffen haben, eine rechtliche Wirkung in Beziehun auf das von ihm bekleidete Staatsamt nicht zugestehen könne, da derselbe mithin im Genuß seines amtlichen Einkommens verbleiben müsse, und daß ich nicht gesonnen sei, ihm in Ertheilung des Religionsunterrichts Hindernisse zu bereiten. Hieran muß ich auch jetzt festhalten. Der Umstand, daß Ew. Bischsfliche Hochwürden dem 2c. Wollmann die missio canonica entzogen haben, würde für den Staat nur dann von Bedeutung sein, wenn für diese Maßregel Gründe nach- gewiesen würden, welche auch der Staat als zureichend anerkennt. Das ist nicht der Fall. Denn der 2c. Wollmann ist seiner Zeit mit Zustimmung der Kirche ordnungsmäßig zum Religionslehrer be⸗ rufen und lehrt noch heute dasseibe, was er vor dem 18. Juli 1870 mit Zustimmung der Kirche gelehrt hat. Ihn zu nöthigen, daß er etwas Anderes lehren foll, oder ihn, well er sich dessen weigert, in seinem Amte zu beunruhigen, hat der Staat keine Veranlassung.
Ist hiernach weder gegen die Person des 2. Wollmann noch gegen den von ihm ertheilten Religionsunterricht etwas zu erinnern, fo muß verlangt werden, daß die das Gymnasium in Brauns⸗ berg besuchenden tatholischen Schüler an diesem Unterrichte Theil nchmen. Denn der Religionsunterricht ist guf den preußi- schen Gymnasten ein obligatorischer Lehrgegenstand. Einen rechtlichen Anspruch auf Befreiung von der Theilnahme an demselben haben nach §. 11 Th. Il Tit. 12 A. 8. R nur solche Kinder, welche in einer anderen Religion, als welche in der öffentlichen Schule gelehrt wird, nach den Gefetzen des Staats erzogen werden sollen. Wenn Ew. Bischöfliche Hochwürden hierin einen offenen Gewissenszwang, eine dirckte Verkümmerung der in Preußen den Katholiken feierlich garan- lirten Gewissensfreiheit finden, so scheint hierbei übersehen zu sein, daß eine geseßzliche Nöthigung zum Besuch des Gymnasiums in Brauns⸗ berg oder eines Gymnastums überhaupt nicht besteht. Wer sich aber der'an der Schule gesetzlich bestehenden Ordnung nicht fügen will, muß auf die Benußung derselben verzichten und hat, wenn er es nicht freiwillig thut, kejnen Gtund zur Beschwerde wenn ihm diese Be. nutzung versagt wird. Die Bemerkung endlich, daß jene Anordnung auch eine Verleugnung des stiftungsmmäßig katholischen Charakters des aus speziell katholischen Fonds gestifteten Braunsberger Gymnasiums, und darum eine spezielle Verletzung des positiven Rechts der Katho⸗ liken sei, findet ihre Erledigung in der Erwägung, daß die Stiftung des Gymnastumss in Braunsberg und die Widmung der zu seiner Unterhaltung dienenden Fonds elner Zeit angehört, in welcher der Konzilsbeschkuß vom 18. Juli v. 5 noch nicht bestand.
Aus diesen Gründen kann sch der gegen die Anordnung des 6 m. Provinzial Schulkollegiums erhobenen Beschwerde keine Folge geben. —
Berlin, den 29 Juni 1871.
von Mü hler. An den Bischof von Ermland, Herrn Dr Krementz, Bischoöͤfliche Hochwürden, zu Frauenburg.
— Am 1. Juli verstarb hier der Königliche General der Infanterie zur Allerhöchsten Disposition, Ferdinand Graf Fon Vo ß-⸗Buch, Ritter des Eisernen Kreuzes J. Klasse aus den Kriegen 1813 —1815. . .
Düsseldorf, 2. Juli. In der 5. Sitzung des 20. Rheinischen Provinzial-Landtages wurden nach den geschäftlichen Mittheilungen des Landtags⸗Marschalls mehrere in der vorigen Sitzung beschlossene Adressen an des Kaisers und Königs Majestät verlesen und genehmigt, sodann zu den Etatsentwürfen für die Provinzial Hebammen ⸗Lehranstalt zu Eöln für die Jahre 1872 — 73 die Genehmigung und über die Rechnungen derselben Anstalt für die Jahre 1867 — 69 die De⸗ charge ertheilt.
Nach Vollziehung einiger Wahlen in den ständischen Aus, schuß hob der Landtag für die Beamten des Landarmenhauses zu Trier sowie der rovinzlal⸗Arbeitsanstalt zu Brauweiler die Verpflichtung zur Zahlung der Pensionsbeiträge auf, ge⸗ nehmigte die stattgehabte ileberschreitung eines Anschlages über Bauten in der Provinzial-⸗Irrenanstalt zu Siegburg, dechargirte die Jahresrechnungen derselben Anstalt für die Jahre 1867 69 und genehmigte deren Etats pro 1872 — 73.
Ueber eine Petition der Gemeinde Baumholder um Auf⸗ hebung des Chausseegeldes auf den Bezirksstraßen wurde zur Tagesordnung übergegangen.