1dzeugmeister; der Königl q n sil , rl, . den Sergeanten Kroschewski und Schmidtke u
ment Nr. 19, Festungs ˖ Artillerie Regiment, dem Untero
vom Ostpreußischen Festungs ˖ Artillerie ⸗ Re .
dem Unteroffizier Karnat dem Unter Nr. 6, dem Zeugfeldwebel Boldt vom Artillerie⸗
Stralsund, dem Regiment.
Deutsches Reich.
Verordnung, betreffend den Dien steid der unmittelbaren
Reichs beamten. Vom 29. Juni 1871.
Wir Wilbelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser,
König von Preußen ꝛc., verordnen auf Grund des Artikels 18 der Reichs verfassung vom 16. April 1871 (Reichs ⸗Gesetzbl. S. 6, im Namen des Deutschen Reichs, was folgt: Der Diensteid aller Reichs beamten, deren Anstellung vom Kaiser ausgeht, wird, sofern nicht durch Reichsgesetz eine andere Bestimmung enen ist, in nachstehender Form geleistet: Ich N. N. schwöre zu Gott dem Allmächtigen und Allwissen⸗ den, daß, nachdem ich zum Beamten des Deutschen Reichs bestellt worben bin, ich in dieser meiner Eigenschaft Sr. Maßsestät dem Deutschen Kaiser treu und gehorsam sein, die n , mn und die Gesetze des Reichs beobachten und alle mir vermöge meines Amtes obliegenden Pflichten nach meinem besten Wissen und Gewissen genau erfüllen will, so wa ren ge . . w. rkundlich un nserer Höchsteigenhändigen Unt . und beigedrucktem Kaiserlichen Inste * ; e . Gegeben Berlin, den 29. int 871. (L. S. Wilhelm. Fürst v. Bis marck.
Bekanntmachung, betreffend die Ergänzung der unterm 19. Juni d. J. erlassenen Vorschriften , . des Reichsgesetzes vom 8. Juni b. J. über die Inhaberpapiere mit Kann en , , 5 255. om 1. Ju J.
I) Inhaber von Interimsscheinen der Ottomanischen Prä— mienanleihe Nr. 70 des der Bekanntmachung . 7 d. J. — Reichs gesetzhs. S. 2563 — angefügten . o wie der Stuhl weißen burg Raab. Gragtzer Eisenbahnankeihe 9 39 desselben e mi, welche sich das Recht, die Ab⸗ tempelung der demnächst einzutauschenden definitiven Schuld⸗ perschreibungen noch nach dem 15. Jull d. J. bewirken lassen u können sichern wollen, haben beü der laut Bekanntmachung om 19. Juni d. J. zum Zwecke der Abstempelung zu bewir— lenden Einreichung der Interimsscheine in dem ng 2 dieser ö in doppelter i rn r, e nn, gen Ver⸗ zichnisse außer den sonstigen Angaben guch Serie und Nummer
dem Interimsschein zugesicherte definitive Schuld-
zu vermerken. .
if ede in verschreibung zu ver ; cn ng erfolgt nach Maßgabe der Vorschrif
1 6
Y Die r G , Zei der gemäß der Bekanntmachung vom 19. Juni ie dn n n, , . . i . far en, Irhaltz; bstempelungöbehsrde ein tz 3 aj 8er ige i, ein. Interim schein, lau. n Zahl und Bu mme Zahl und Buchstaben), r chstaben), Nummer (in e, n i d dels erhaupt qu . bli⸗ ; dert age 29 3 ck Obligationen im Nominal e , , m , nn, nnn, zur Abstem⸗ elung vorgelegt und von derselben nach vorschriftsmäßige , n,, 1 gar ch ln ni hn
Gefreiten Klein vom Ospreußischen Dragoner gran vom Garde zier Danner ment Nr. 1
burgischen Festungz ⸗ Artillerie⸗ Regiment Nr. 3 (General ⸗Feld⸗ zeugmeister, den Sergeanten Gersch und Werner und dem Befreiten Birke vom Schlesischen Festungs ⸗Artillerie⸗Regiment
Fot in efreiten Schwarzer vom 1. Garde⸗Ulanen
—
pelmarten . ) Interimsscheine, welche derjenigen Stelle, welche die
i
welches heute ausgegeben wird, enthält unter
1871; und unter 9
und Verordnungen. Vom 3. Juli 1 Berlin, den 5. Juli 6. Jult 63
Zeitungs⸗Comtoir.
Königreich Preuß en. Se. Majestät der Kaiser und 63 . Aller 187
nädigst geruht: Dem seit dem 1. November Inspektor Mittelslstaedt i NRechnungs · Rath zu here gen
Justiz Ministerin m.
Der Rechtsanwalt und Nota als Rechtsanwalt unter Har leit ann Sac in
worden. Der Gerichts ˖ Asse bei dem Kre
des Appe
ationsgerichts zu Kiel Sandsbeck , d, e,
sind aus.
schriebenen Ver⸗ itiven Schuld-
rechtzeitig selbst nicht vorgelegt unter Nr. 3 ertheilte
elsingoͤr re,
Das 1. Stück des Gesetzhlatts für Elsaß und Lothringen,
Nr. 1 das Gesetz, betreffend die Verein und Lothringen mit dem Deutschen . umg. 991
r. 2 das Gesetz, betreffend die rl tag ige mg der Gesetze
. mit Pen- on in den Ruhestand ,, , , . zen Eharakter als
Berlebur
ist 33 . des Notariats im Bezirt ö
r Förster in Cappeln ist
66 belegenen Amts e e. ö , ker, . Bebarte men beg Mi , ,. zugleich zum Notar ln feines Wohnsitzes in We
it Anweisung
ur. — in Bonn ist auf
zinanz Min ister kum. Unter Be 2. , d w n nbeggesezes
nter nahme auf den 5. 1 ndesgesetzes vom 21. Juli 1 * end die 8e n öffentlicher Darlehn fasscn und die Ausgabe von Darlehnskassenscheinen im Bereiche 1 Norddeutschen Bundes (Bundes Gesetzblatt S. MM, wird e,, kannt gemacht, daß am uni dieses Jahres ee. Thlr. in solchen Darlehnskassenscheinen in Umlauf gewesen sind.
Berlin, den 4 Juli 1871. .
Der Finanz⸗Minister. Im Auftrage: M ein ecke.
Bel der heute angefangenen Ziehung der 1. Klasse 144 König⸗ ef rr . Lotterie fiel der Hauptgewinn von 5000 Thlr. au 2 ( 2 ; z
1 Gewinn von 30090 Thlr. auf Nr. 82675. ; 1 zu 1200 Thlr. fielen auf Nr. 45.831. 47,678 und ⸗
z Gewinne zu 500 Thlr. auf Nr. 66 059 und 725372 und
1 Gewinn von 100 Thlr. fiel auf Nr. 22,189.
Berlin, den 5. Juli 1871. ͤ
Königliche General -Lotterie⸗Direktion.
Abgereist: Se. Durchlaucht der Reichskanzler Fürst von Bismarck nach Varzin. e, H Der Wirkliche Geheime Legations⸗Rath und Ministerial— Direktor von Philip sborn nach Norderney.
Nichtamtliches.
Deuntsches Reich.
Preußen. Berlin, 5. Juli. Se. Majestät der Kaiser und König haben eine im Ganzen gute Nacht ge— habt, eine allmählich sorischreitende Besserung in dem Unwohlsein Sr. Majestät ist nicht zu verkennen. Im Laufe des Vormit- tags empfingen Allerhöchstdieselben den Polizei⸗Präsidenten von Wurmb und den General-Lieutenant von Tresckow und nahrnen von 12 Uhr ab den Vortrag des Geheimen Kahinets⸗ Raths von Wilmowski entgegen. AUm 2 Uhr empfingen Se. 6 den Minister von Mühler, welcher sich, nach Wiederherstellung von längerer Krankheit in nächster Zeit auf Urlaub begeben wird.
— Mit dem 1. Juli er. ist das Reichsgesetz über den Unterstützungs⸗Wohnsitz und zugleich das Gesetz zur Aus- führung desselben innerhalb der preußischen Monarchie in Kraft getreten. Einer der wichtigsten Punkte der neuen Gesetzgebung sist die anderweitige Regelung des Verfahrens in Streitsachen der Armenverbände und die mit Bezug hierauf erfolgte Ein⸗ richtung der Behörden für das Heimaths. und Armenwesen, Wie die »Prov. Corr.“ mittheilt, wird die Einsetzung des Bundesamtes, sowie der Deputationen für das Heimathswesen nunmehr, nachdem die Wahlen der ständischen Mitglieder für die letzteren erfolgt sind, unverweilt stattfinden.
Cassel, 4 Juli. Der Kommunal⸗Landtag wählte den Ober⸗Regierüngs⸗Rath von Bischofshausen zum Landes direktor an Stelle des verstoͤrbenen Direktors von Wintzingerode.
Wiesbaden, 4. Juli. Der Kommunagl-Landtag hat das Regulativ über die kommunalständische Verwaltungs⸗ Organisation des Regierungsbezirks Wiesbaden genehmigt, über welches in den vorhergehenden Jahren keine Verständigung mit der Regierung erzielt worden war. Die Letztere hat einge⸗ willigt, daß die Standesherren und die Großgrundbesitzer nur Einen Vertreter im Landesausschuß haben sollen.
Hannover, 4 Juli. Die »N. Hann. Stg.“ veröffentlicht den Wortlaut der Abresse, welche am 14. Februar d. J. Sr. Majestät dem Kaiser und König Seitens der Univer⸗ sität zu Göttingen übersandt worden ist. Derselbe lautet:
Allerdurchlauchtigster, kö Großmächtigster Kaiser und König! ; Allergnädigster Kaiser, König und Herr!
Unter Ew Wasestät starker Führung vereinigt, haben die dent. einde ruhmvoll
bestanden, Thaten vollbracht, wie ihres Gleichen die Geschichte el en
schn Stämme den Kampf mit einen mächtigen F
geschen, dem deutschen Vater lande gewaltsam entrissene Gebiete wieder lenommen, und als schönster Preis des Sieges ist eine Einiaung Deuischlands unter Ew. Majestät Kaiserlichem Scepter neu be günter,
Bereitwillig hat das deuͤtsche Volk die Opfer gebracht, die von
*
mim viele seiner Sohne, die es 2
ö r . ; 22 de z n / ö nicht e, wirr lubelnd fei Ethebung zu che Segnungen
. ö . ie e in dag 6 ö. 4 1 fia e . 2 r i , und Wuͤnsche allerunterthanigst darbringe.
Mngeben von den Erinnerungen des deutschen Königlhums aus der Zeit, da dies zuerst von einem Herrscher sächsischen Stammes in wahrhaft nationaler Welse befestigt dard, von ihrem hohen Stifter begründet recht eigentlich mit der Aufgabe, eine allgemeine Dentsche Universttät zu sein, und als solche liebevoll gepflegt und gehoben bis zu unsern Tagen in den Zeiten des alten Reichs die Schule für gang Deutschland in Staalsrecht und Geschichte, hat die Georgia Augusta wobl ein besonderes Recht, die Wiederherstellung eins Deutschen Reichs mit hober Freude zu begrüßen. 6
Möge in demselben der alte Zwiespalt deutschen Lebens das Streben nach nattonaler Einheit und nach Selbständigteit der Stämme und Landschaften, seine Versöhnung finden, mögen Wunden geheilt vorhandene Gegensätze ausgeglichen, dem deutschen Velk, ausharrend in Gottesfurcht und Treue, eine reiche Entwickelung in Recht, Frei heit, Bildung und Wohlfahrt gegönnt sein! Und möge dies zu för⸗ dern Ew. er, w, eine lange friedensreiche Herischaft verliehen wer⸗ den, die den Erttag einer großen Zeit komnienden Geschlechtern als dauernden Besitz überliefere!
Göttingen, den 14 Februar 1871.
Ew. Kaiserlichen und Königlichen Majestät allerunterthänigst treugehorsamste Prorektor und Senat der Georg ⸗Augusts⸗ Universi tät.
Osnabrück, 1. Juli. Für die Errichtung eines Denk⸗ mals der Krieger aus dem Fürstenthum Osnabrück, welche im letzten Kriege gefallen sind, hat sich eine Kommission gebildet, an deren Spitze der Kanddrost Frhr. von Quadt, der Bischof Beckmann und der Bürgermeister Detering stehen.
Ems, Mittwoch, 5. Juli. (W. T. B) Der Kaiser von Rußlgnd ist heute Morgen mit den Großfürsten abge⸗ reist. Die Spitzen der Behörden und ein zahlreiches Publikum waren am Bahnhofe anwesend: Bei der Abfahrt des Kaisers ertönten lebhafte Hochrufe.
Dortmund, 2. Juli. (Rh. Ztg.) Die Einführung des Bürgermeisters Dr. Becker in sein Amt fand gestern Mittag 12 Ühr in öffentlicher Sitzung der Stadtverordneten statt. Außer dem Magistrat waren viele Bürger erschienen, um dieser Feierlichkeit beizuwohnen. Der Justiz Rath Brand, als Vor— steher der Stadtverordneten, eröffnete die Sitzung, indem der- selbe mittheilte, daß die Wahl des Dr. Becker als Bürgermei⸗ ster die Königliche Bestätigung erhalten habe und der Landrath von Rynsch als Königlicher n, . die Einführung vollziehen werde. Der RUndrath von ynsch gedachte zunächst der großen Verdienst, welche sich der Ober ⸗Bür—⸗ germeister Zahn in einer vierundzwanzigjährigen Wirk- samkeit als erster Beamte der Stadt um das hiesige Gemeinwesen erworben habe, und wandte sich darauf an den neuen Bürgermeister, Dr. Becker, indem er dessen Bestätigung durch die Regierung mittheilte und hervorhob, daß Dr. Becker in dem aufstrebenden Dortmund ein xreiches Feld seiner energischen Thätigkeit finden und seine großen Kennt nisse zum Wohle der Stadt verwenden werde. Nachdem Dr. Becker den Eid geleistet und die Beglückwünschung dessel ben Seitens des Landraths, des Magistrats und der Stadtverordneten stattgefunden hatte, ergriff der neue Bürgermeister das Wort, um zuerst dem Landrath für sein bisheriges Wohlwollen, dem Stadtverordneten⸗ Kollegium für seine Wahl und der Königlichen Staats⸗ Regierung für die erfolgte Bestätigung in seinem eigenen Namen, wie im Namen der hiesigen Bürgerschaft seinen innigsten Dank auszusprechen. Es werde, fuhr er fort, sein eifrigstes Bestreben sein, sich dem Dienste des Gemeinwesens zu widmen, an dessen Spitze er berufen worden sei, und er spreche die Hoffnung aus, daß seine Verwaltung der Stadt zum Segen gereichen werde, wenn Magistrat und Stadtverordnete, wenn die Bürgerschaft ihn in seinem Bestreben unterstützen werde. Darauf wandte sich derselbe an die Beamten der Polizei und Gensd'grmerie, indem er sie aufforderte, mit derselben Gewissenhaftigteit und Treue ihre Funktionen ferner auszuüben, wie bisher.
Bayern. München, 2. Juli. Se. Majestät der Deutsche Kaiser hat ein Belobigungsschreiben an die General- Direktion der Königlich bayerischen Verkehrsanstalten gerichtet, in welchem die ausgezeichneten Dienstleistungen der bayerischen Bahn- beamten während der Kriegszeit anerkannt und hervorgehoben werden. — Der Kaiser von Desterreich hat gestern den Bahn—⸗ hof Salzburg passirt, um sich nach Ischl zu begeben. — Die bisherigen bayerischen Konsulate zu Amsterdam und Rotter⸗ dam sind in Folge der Ernennungen von Konsuln und Bize⸗ Konsuln des Deutschen Reichs im Königreich der Niederlande 3 g rund des Art. 56 der Deutschen Reichsverfassung auf⸗ gehoben.