1871 / 57 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 07 Jul 1871 18:00:01 GMT) scan diff

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Vekanntmach ung. .

Bei der dem Plang gemäß am heutigen Tage vor Notar und Zeugen stattgefundenen 36. Prämienziehung des rormals Kurhessi schen, bei dem Bankhause M. A. von Rothschild C Söhne in Frankfurt a. M. aufgenommenen Staats ˖ Lotterie Anlehns vom Jahre 1845 sind auf die 3000 Nummern der am 1. Dezember v. J. und am 1. Juni d. J. gezogenen 120 Serien die im beigefügten Vér= zeichnisse J. *) aufgeführten Vrämien gefallen.

Die Auszahlung dieser Prämien in Thalerwährung findet, gegen Rüdgabe der Prämienscheine, vom 15. Dezember d. J. ab täglich, mit Ausnahme der Sonn. und Festtage, bei dem Dbengenannten e , oder bei der Königlichen Regierungs- Haupikasse da hier Statt.

Die Erhebung der Prämien kann jedoch auch bei allen übrigen Kön glichen Regierungs- und bezw. Bezirks Hauptkassen, sowie bei der Kreistasse in Frankfurt 4. M. und der Koͤniglichen Staatsschulden⸗ tilgungskasse in Berlin geschehen, in welchem Falle die Prämien- Scheine bereits vom 1. Dezember d. J. ab bei der betreffenden Kasse eingereicht werden können, da dieselben zunächst an die Regierungè⸗ Hauptkasse in Cassel zur Festsetzung übersandt werden müssen.

Zugleich werden die Jnhaber der im weiter beigefügten Verzeich= nisse II. *) aufgeführten, in den ersten 34 Prämien ⸗Ziehungen heraus- gekommenen Praͤmienscheine, von welchen die darauf gefallenen Prä- mien bis jetzt noch nicht erhoben worden sind, zur baldigen nach träglichen Erhebung der betreffenden Beträge, gegen Ablieferung der Prämien Scheine, hiermit aufgefordert

Cassel, am 1. Juli 1871. .

Königlichts Regierungs ˖⸗Präsidium. von Moeller.

) Liegt der heutigen Nummer dieses Blattes bei.

Nichtamtliches. Deutsche s Reich.

Preußen. Berlin, 7. Juli. Se. Majestät der Kaiser und König haben gut geschlafen. Die Schmerzen sind geringer, das Allgemeinbefinden t gut.

Se. Majestät nahmen um 11 Uhr die gewöhnlichen mili⸗ tärischen Meldungen entgegen, empfingen dann den Wirklichen Geheimen Rath von Balan und hörten den Vortrag des General Adjutanten, General ⸗Lieutenants von Tresckow. Um 32 Uhr hielt der Staats. Sekretär von Thile und später der Unter ⸗Staats⸗Sekretär Lehnert Sr. Majestät Vortrag.

Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzesfin wurden gestern bei Ihrer Durchreise durch Ant werpen am Bahnhofe von der deutschen Kolonie, den deutschen Konsul Kommerzien-Rath Kind an der Spitze empfangen Der Kronprinz erwiederte die An- sprache des Konsuls, und setzten Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten hierauf die Reife nach England an Bord der Königlichen Jacht »Victoria and Albert. fort. Nach⸗ mittags 6 Uhr trafen Höchstdieselben nach einer glücklichen Aeberfahrt in London ein, wo Sie am , n von einer überaus zahlreichen Volksmenge, darunter viele Deutsche, mit begeisterten Hochrufen empfangen wurden. Die deutschen Ge⸗

sangvereine wollten dem Kroprinzlichen Paare Abends eine Serenade darbringen.

= Der Präsident des Vereins der Schlesischen Malteser, Victor Herzog von Ratibor, bringt unterm 5. Juni in der Schles. Ztg.“ folgendes Allerhöchste Schreiben zur allgemeinen Kenntniß: Ich habe von Ihrem Bericht über die Thätigkeit des Vereins der Schlesischen Malteser während des mit Gottes Hülfe beendeten Krieges, mit großem Interesse Kenntniß genommen und darin Meine persönlichen Wahrnehmungen betreffs der rühmlichen Leistungen des Ordens bestätigt gefunden. Indem Ich Mich freue, Meiner Anerkennung Ausdruck geben zu können, beauftrage Ich Sie, den Mitgliedern des Vereins und Allen, welche den Orden bei seiner ersprießlichen Thätig keit unterstützt haben, Meinen aufrichtigen und herzlichen Dank aus- zusprechen. Berlin, den 1. Juli 1871. An den Herzog Victor von Ratibor.

Die Die, pereinigten Ausschüsse des Bundesrathes für die Elsaß bone fem Angelegenheiten und der . desselben für Handel und Verkehr hielten heute Sitzungen ab.

Wilhelm.

Der planmäßig um 735 Uhr Vormittags ankommende

Schnellzug aus Frankfurt a. M. ist heute J Siunde verspätet hier eingetroffen.

In seiner Sikung vom 3. Juli nahm der Provin⸗ zial⸗ Landtag der Mark Brandenburg und des Markgrafthums Niederlausitz nach 83 einiger geschäftlichen Angelegenheiten Kenntniß von einem Schreiben des Königlichen Landtags Kommissarius, in welchem die Vor— nahme der Wahl einer Kommisston zur Untervertheilung des auf die diesseitige Provinz fallenden Perzipiendums an der durch Reichsgesck ausgesetzien Beihülfe für die Reserve und Landwehr noch für die gegenwärtige Sesston in Aussicht ge— stellt wurde, und beschloß, die weiteren Mittheilungen über die Modalitäten der Wahl abzuwarten und demnächst, event. unter Abstandnahme von den durch das ständische Wahlreglement vorgeschriebenen Fristen, diese vorzunehmen.

Nachdem die Landtags -Abgeordneten der zu der ständischen Städte Feuer ⸗Sozietät der Kur- und Neumark und der Nieder⸗ Lausitz verbundenen Städte sich dahin schlüssig gemacht hatten, den Antrag des Ausschusses der Vereinigung deutscher öffent= licher Feuerversicherungs⸗Anstalten 2 Beitritt zu einem dauernden Verbande der öffentlichen Feuerversicherungs⸗ Anstalten in Deutschland, welcher Anstalten zur Rückversiche . rung gegen Kriegsschäden und gegen Feuerschäden, sowie zur Gewährung von Darlehnen behufs Deckung von Brandschäden ins Leben zu rufen beabsichtigt, aus Gründen abzulehnen, die auf den besondern Verhältnissen der Provinz und ihrer stän— dischen Städte ⸗Feuerversicherungs. Societät beruhen, trat der Landtag diesem von seinem Ausschusse befürworteten Votum bei.

Der Antrag einiger Landtags- Mitglieder, der Landta möge Se. Majestät den Kaiser und König allerunterthänig bitten, die Frage wegen Entschädigung für das durch das Ge— setz vom 31. Oktober 1848 unentgeltlich aufgehobene Jagdrecht auf fremdem Grund und Boden nunmehr im geordneten Wege der Gesetzgebung zum Austrage bringen zu lassen, wurde von den Antragstellern durch Berufung auf den Aller⸗ höchsten Vorbehalt bei Sanktionirung des gedachten Gesetzes ein⸗ gehend motivirt, während andererseits geltend gemacht wurde, daß, wenn auch die Kompetenz des Landtages zur Erörterung der Angelegenheit, welche zwar die allgemeine Landesgesetz⸗ gebung angehe, aber doch auch das befondere Interesse der Provinz berühre, nach §. 49 des Gesetzes wegen Anordnung der Provinzialstände vom 1. Juli 1823 nicht zu bestreiten sei, doch überwiegende Gründe der Zweckmäßigkeit dafür sprächen, die Sache beruhen zu lassen. Der letzteren Auffassung, welche von dem Ausschusse vertreten wurde, schloß der Landtag sich an, indem er den Antrag ablehnte.

Durch das Allerhöchste Propositions. Dekret ist ein Gesetz⸗ entwurf, betreffend die Auflösung des Lehnverbandes, der nach dem Proyvinzialrecht der Riederlaufitz zu beurtheilenden Lehne, dem Landtage zur Begutachtung vorgelegt. Dieser Gesetz⸗ entwurf hat in dem Ausschusse, welcheni gewiegte Kenner der Verhältnisse und des Provinzialrechts der Niederlausitz ange⸗ hören, eine eingehende Beurtheilung gefunden, welche dahin resumirt wurde „daß bei der ganz eigenthümlichen Art, wie das Lehnswesen in diesem Landestheil sich gestaltet habe, und da nach Lösung der Lehnsverbindung mit dem Lehnsherrn dort nur noch lästige, den Familienbesitz nicht schützende For⸗ malitäten übrig geblieben, welche durch Allodifizirung zu be⸗ seitigen schon nach der bestehenden Gesetzgebung der Mehrzahl der Lehnbesitzer gelungen sei, es hier wesentlich nur darauf an⸗ komme, die noch vorhandenen Ueberbleibsel der Lehns verfassung in möglichst einfacher und gründlicher Weise zu beseitigen. Der Ausschuß war deshalb der An sicht, daß der vorgelegte Gesetzentwurf, welcher sich anschließt an das für Pommern bereits erlassene und das für die Kur⸗ und Neumark im Entwurf zur Bera— thung gestellte Gesetz, für die Niederlausitz weniger sich eigene, als ein Gesetzentwurf, den der Kommunal-Landtag der Nieder- lausitz im Jahre 1863 bereits gründlich durchberathen und ge⸗ billigt habe. Der Ausschuß schlug daher dem Landtage vor, auch seinerseits für diesen Gesetzentwurf sich zu erklären, welcher nur aus 7 Paragraphen besteht und der , nach die sofortige Allodifikation der Niederlausitzer Lehne und die Fest⸗ sezung der Entschädigung für die aus dem bisherigen Lehn · abzuleitenden Rechte durch ein Austrägalgericht an⸗ Unter nicht wesentlicher Amendirung einiger Paragraphen des Entwurfs trat der Landtag diesem er fle ber fehr bei. Er zog aber sodann zur Erledigung des Allerhöchsten Propositions ⸗Dekrets auch den mit demselben vorgelegten Gesetz⸗ entwurf zur Berathung, gmendirte einige seiner Paragraphen, fügte einen neuen, den 21., Paraphen hinzu, lehnte jedoch so⸗ dann den Entwurf im Ganzen auch für den Fall ab, daß der ständische Entwurf Seitens der Königlichen Staatsregierung nicht angenommen werden sollte.

Hannover, 5. Juli. Der Previnzial-Landtag ver

handelte heut. über den Urantrag des Gber. Bür ermeisters Boysen, eine Entschädigung der Provinz für ihre ee e er

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er französischen Konteibution erwirken zu wollen. 3 . 2 3 einstimmig bejaht, und konnte so per Antrag selbst zur Debatte kommen, in der dann aber meh⸗ rere Bedenken namentlich gegen die Form des Antrages er⸗ hoben wurden, welcher erweitert, daß für alle Gemeinden der Monarchie Entschädigung für die Kriegsaufwendungen verlangt werde, zur Annahme gelangte. Behufs Gewährung von Bei⸗ hülfen an Angehörige der Reserve und Landwehr sind der Pro⸗ vinz Hannover 55, C00 Thlr., außerdem der Stadt Hannover 20h Thlr. überwiesen. Es wurde beschlossen, als ständische Fommission für die Untervertheilung der hh / 000 T hl, den standischen Verwaltungsausschuß im Verein mit dem Landes.

irektorium zu bestimmen. . 2 6. Juli. Heute hat die 8. öffentliche Sitzung des Kommunal- Landtages stattgefunden. Die Tagesordnung für dieselbe war olgende: Zuerst wurde die Errichtung eines Denkmals zum Gedächtniß der Theilnahme hessischer Krieger an dem Kriege gegen Frankreich behandelt, sodann . Vortrag des ständischen Verwastungsausschusses, die bei der Landes kredit kasse zu erhebenden Gebühren für Umrechnung 26. des e ,. sationsplans bei Theilzahlungen auf Darlehen betreffend. E folgte ein Antrag des Hauptausschusses zu dem Entwurf einer Verordnung und eines Reglements, betreffend die Einrichtung und Verwaltung des Landarmenwesens im kommunalständi= schen Verbande des Regierungsbezirks Cassel und ein e, ee. ben kommunalständischen Etat betreffend: »Der Kommunal⸗ Landtag wolle beschließen, daß der Finanzetat, für die Jahre 870 bis 1872 auch nach Ablauf des Jahres 1872 in so ug

ur Norm zu dienen habe, bis von dem nächsten Kommunal— n drag ein neuer Etat für die Jahre 1873 bis 1875 festge⸗ stellt sein wird.“ Hierauf wurde beschlossen, über den Antrag, bie den Kreisverbänden in Folge der vorjährigen Mobilisirung der Armee entstandenen Kosten zu erstatten »in der . lichen Erwartung, daß der Gegenstand unter gerechter Berück⸗ sichtigung der Interessen sämmtlicher Staaten und beziehungs- weise Kreise im Wege der Reichs- und Landesgesetzgebung ihre Regelung sinden werde, zur Tagesordnung überzugehen. Be⸗ treffs der Disziplinargewalt der kommunalständischen Beamten wurde der vorgelegte Antrag vorerst zu den Akten gelegt.

̃ 6. Juli. (K. Corr) Die Korvette »Nymphe in

den n gen . hat Ordre erhalten, hierber in See zu ehen, nachdem dieselbe zuvor ihre Broadwell Lafetten ange⸗

thossen hat. S. M. Avilo Pommeraniga« ist heute Nach⸗ mittag nach Stockholm in See gegangen und wird, nachdem derselde noch andere Ostseehäfen angelaufen, nach Danzig gehen, wo die Mitglieder der wissenschaftlichen Kommission gewechselt

werden sollen. Hannover, 6. Juli. Der Stadt ⸗Direktor Rasch ver⸗

ö Hann. Ztg. folgende Bekanntmachung: öffenllicht in der ⸗Neueñ Hann. Ztg K ent nnn fr,.

iserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz hat mich mit . ö Auftrage beehrt, den Bewohnern 2 Königlichen Residenzstadt . ür die , , , 6 y. . . allerbesten Dank zu bezeugen, n. ö. er , n. Kaiser und König es sehr bedauere, daß es Ihm nicht vergoͤnnt gewesen, bei dem Einzuge der Soldaten

des X. Ärmee Corps gegenwartig zu sein. ö.

6. Juli. Heute Vormittag fand der Einzug der k 1 Jubel der gesammten Bevölkerung programmgemäß statt. Die Stadt ist prächtig geschmückt. Mittags fand ein Festbankett, Abends allgemeine Beleuch⸗

. 5. Juli. Der Truppeneinzug en. Dresden, 5. Juli. Der Tru in zu . 2. 11. Juli statt. Der größere Theil des Königlich sächsischen Armer ⸗Corps wird unter Führung des , von Sachsen betheiligt sein. Der Einzug nimmt folgenden Weg: vom südlichen enn 9 Fra g rn e e; , . den Dohnaplatz, die gi rr iar die Landhausstraße, den Neumarkt , . durch die Stadt), die Augustusstraße, den Schloßplatz, . Augustusbrücke, die Hauptstraße, den Bautzener Platz. J Bautzener Platze findet der Vorbeimarsch vor dem Könige statt. Die Vorbereitungen zu dem Einzuge sind im hesten er n. Auf dem Neumarkt werden neben den Büsten des Kaiser . des Königs Johann diejenigen des Fürsten Bismarck un . Grafen Moltke aufgestellt werden. Vier Plätze werden in Kaiser⸗, Albert., Bismarck und Moltkeplatz umgetauft.

ürttemberg. Stuttgart, 4. Juli. In der Sitzung der n, . stand am 2. 1 Mts. das Staatshaus-

halts⸗Gesez für 1871.72 zur Berathung, und nahm dieselbe

n der heutigen Sitzung der Zweiten Kam mer war der . 6 Tagesordnung betreffs der Erhöhung der Notariats., Erbschafts. und Vermächtnißsporteln. Die Er= höhung beträgt bei den Notariatssporteln ein Viertheil, bei den Erbschafts⸗ und Vermächtnißsporteln die eng des bisberigen Betrages. Von der Erhöhung ausgeschlosfen sind die Sporteln für die Vornahme von Eventualtheilungen, sowie für die Stellung, Revision und Abhör von Vormundschaftsrechnungen. Das * tritt mit dem 1. Juli 1891 in Kraft. Es wurde einstimmig angenommen. . 6 6 ö. ausgegebene Regierungsblatt Nr. 14 enthält das Gesetz, betreffend die Errichtung eines Landes. Qber-Handels- gerichts, und eine Verfügung des Finanz⸗Ministeriums, be- treffend die Amtsdistrikte der Hauptzoll⸗ und Hauptsteuerämter. Baden. Petersthal, 6. Juli. (W. J. B) Der Kiaiser . K ist mit zwei Großfürsten heute Nachmittag hier eingetroffen. . Darmstgdt, 6. Juli. Der Landtag hat heute die Vorlage über die Militär-Konvention mit 39 gegen 10 Stimmen angenommen. Bei dieser Gelegenheit erklärte der Justiz⸗Minister, Freiherr von Lindelof: »Aus der Opferwillig. keit und der nationalen Begeisterung aller Stände sei das neue Deutsche Reich entstanden und zu einer europäischen Macht geworden. Sein wohlorgagnisirtes Heer biete die beste Bürg⸗ schaft des Friedens. Die Regierung sei sich der Pflicht bewußt gewefen, ihren Theil zur Centralisation beizutragen und habe daher auf einzelne ihr zustehende Rechte verzichtet., v. Gagern erklärte, er sei Föderalist, allein bei der Stimmung, welche augenblicklich in Frankreich herrsche und die über kurz oder lang einen neuen Krieg befürchten lasse, halte er es nicht für passend, an den festen Einrichtungen des Deutschen Reiches zu rütteln. . Mecklenburg. Schwerin, 6. Juli. Zur Ausführung des Reichsgesetzes vom 22. Juni d. J. wegen Gewährung von Beihülfen an Angehörige der Reserve und Landwehr in eine Kommission unter dem Titel: Großherzogliche Kom mis⸗ sion zur Gewährung von Beihülfen an Angehörige der Reserve und Landwehr eingesetzt worden, welche ihren Sitz in Schwerin hat und die Vertheilung der Beihülfen nach Maßgabe des Gesetzes und der vorhandenen Mittel bewirken

wird.

Wien, 5. Juli. Der Kaiser

Oesterreich⸗Ungarn. ? . kehrt 3. 8. 1 M. von Ischl zurück und begiebt sich zum jour nach Laxenburg. 3. ö gr ie von Sachsen⸗Meiningen ist am 30. Juni in Teplitz, die Prinzessin Ida zu Schaumburg-

am 27. Juni gleichfalls in Teplitz, der Prinz Wilhelm . a, . . efsen, am 27. Juni in Karlsbad zum rgebrauche eingetroffen. 5. 3. n n, Erzherzog Rudolph, traf am 5. d. M. in Ploschkowitz ein und begab sich Nachmittags von dort nach 4 Der Kaiser hat dem Schiffs-Kommandanten Corich und dem Vize⸗Kapitän v. Rubelli für die erfolgreiche Ver⸗ theidigung des ihrer Leitung anvertrauten Schiffes ⸗Barone Kellner« gegen sechs chinesische Caper⸗Dschunken, dem Ersteren das goldene Verdienstkreußz mit der Krone, dem Letzteren das

dienstkreuz verliehen. . . nahm die auf der Tagesordnung

Geseßentwürfe nach den Kommissionsanträgen an. 6. 8 betreffs des erhöhten Friedensstandes der Kavallerie, befürwortete der Landes vertheidigungs. Minister die Anträge der Kommission. Bezüglich des Berichtes der Kom— mission zur Vorberathung der Civil⸗Prozeßordnung ersuchte der Justiz⸗Minister unter Darlegung der Motive um die Verhand⸗ sung, worauf der Antrag Hye's auf Rückverweisung an die Kommission angenommen wurde.

iederlan de. Haag, 4. Juli. Die feierliche Einsegnung der 6* des Prinzen von Wied mit der Prinzessin Marie der Niederlande wird morgen in der evangelischen Kirche des nahe gelegenen Dorfes Wassenaar stattfinden. Die Heirath wird am 18. Juli vollzogen. Am 24. Juli findet der feierliche Einzug der Neuvermählten in Neuwied statt.

Belgien. Brüssel, 6. Juli. Der Commandeur Albert Blane or teich dem König gestern seine Kreditive als Ge—

ter des Königs von Italien. . ie K begann gestern die

Generaldiskussion über das Gesetz, welches dasjenige von 1865, die . der Fremden betreffend, aufhebt.

oßbritannien und Irland. London, 6. Juli. , und die Kaiserin von Brasilien

it allen gegen ? Stimmen den Gesetzentwurf in Ueberein⸗ 6 6. den Beschlüssen der Zweiten Kammer an.

begaben sich gestern nach Windsor und statteten der Königin