Bekanntmachung. ö
Bei der dem Plane gemäß am heutigen Tage vor Notar und
eugen staltgefundenen 36 Prämienziehung des vormals Kurhessi.⸗ Hen, bei dem Bankhause M. A. von Rothschild C Sshne in Frankfurt a. M. aufgenommenen Staats ˖ Lotterie Anlehns vom Jahre 1845 sind auf die 3000 Nummern der am 1. Dezember v. J. Und am 1. Juni d. J. gezogenen 120 Serien die im beigefügten Ver⸗ zeichnisse J. *) aufgeführten Prämien gefallen.
Die Auszahlung dieser Prämien in Thalerwährung findet, gegen Rückgabe der Prämienscheine, vom 15. Dezember d. J. ab tägkich, mit Ausnahme der Sonn- und Festtage, bei dem obengenannten ö oder bei der Königlichen Regierungs ⸗Haupikasse da⸗
er Statt. ö
Die Erhebung der Prämien kann jedoch auch bei allen übrigen Kön glichen Regierungs- und bezw. Bezirts-Hauptkassen, sowie bei der Freistaffe in Frantfurt 4. M. und der Königlichen Staatsschulden tilgungskasse in Berlin geschehen, in welchem Falle die Prämien- Scheine bereits vom 1. Dezember d. J. ab bei der betreffenden Kasse eingereicht werden können, da dieselben zunächst an die Regierungè⸗ Hauptkasse in Cassel zur Festsetzung übersandt werden müssen.
Zugleich werden die Inhaber der im weiter beigefügten Verzeich⸗ nisse II. *) aufgeführten, in den ersten 34 Prämien⸗Ziehungen heraus⸗ gekommenen Prämienscheine, von welchen die darauf gefallenen Prä⸗ mien bis jetzt noch nicht erhoben worden sind, zur baldigen nach- träglichen Erhebung der betreffenden Beträge, gegen Ablieferung der Prämien ⸗Scheine, hiermit aufgefordert.
Cassel, am 1. Juli 1871.
Königliches Regierungs ⸗Präsidium. von Moeller.
) Liegt der heutigen Nummer dieses Blattes bei.
Nichtamtliches. Deutsches Reich.
WBreußen. Berlin, 7. Juli. Se. Majestät der Kaiser und König haben gut geschlafen. Die Schmerzen sind geringer, das Allgemeinbefinden ist gut.
Se. Majestät nahmen um 11 Uhr die gewöhnlichen mili⸗ tärischen Meldungen entgegen, empfingen dann den Wirklichen Geheimen Rath von Balan und hörten den Vortrag des General ⸗Adjutanten, General⸗Lieutenants von Tresckow. Um 2 Uhr hielt der Staats Sekretär von Thile und später der Unter⸗Staats⸗Sekretär Lehnert Sr. Majestät Vortrag.
— Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin wurden gestern bei Ihrer Durchreise durch Ant werpen am Bahnhofe von der deutschen Kolonie, den deutschen Konsul Kommerzien⸗Rath Kind an der Spitze, empfangen Der Kronprinz erwiederte die An⸗ sprache des Konsuls, und setzten Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten hierauf die Reise nach England an Bord der Königlichen Jacht Victoria and Albert« fort. Nach⸗ mittags 6 Uhr trafen Höchstdieselben nach einer glücklichen Ueberfahrt in London ein, wo Sie am Bahnhofe von einer überaus zahlreichen Volksmenge, darunter viele Deutsche, mit begeisterten Hochrufen empfangen wurden. Die deutschen Ge⸗ sangvereine wollten dem Kroprinzlichen Paare Abends eine Serenade darbringen.
. — Der Präsident des Vereins der Schlestschen Malteser, Victor Herzog von Ratibor, bringt unter m 5. Juni in der rSchles. Itg.“ folgendes Allerhöchste Schreiben zur allgemeinen Kenntniß:
»Ich habe von Ihrem Bericht über die Thätigkeit des Vereins der Schlesischen Malteser während des mit Gottes Hülfe beendeten Krieges, mit großem Interesse Kenntniß genommen und darin Meine persönlichen Wahrnehmungen betreffs der rühmlichen Leistungen des Ordens bestätigt gefunden. Indem Ich Mich freue, Meiner Anerkennung Ausdruck geben zu können, beauftrage Ich Sie, den Mitgliedern des Vereins und Allen, welche den Orden bei seiner ersprießlichen Thätig-⸗ keit unterstützt haben, Meinen aufrichtigen und herzlichen Dank aus⸗ zusprechen. ;
Berlin, den 1. Juli 18711.
Wilhelm.
An den Herzog Victor von Ratibor.
. — Die vereinigten Ausschüsse des Bun desrathes für die Elsaß Lothringischen Angelegenheiten und der Ausschuß desselben für Handel und Verkehr hielten heute Sitzungen ab.
— Der planmäßig um 735 Uhr Vormittags ankommende Schnellzug aus Frankfurt a. M. ist heute Stunde verspätet hier eingetroffen.
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— In seiner Siu vom 3. Juli nahm der Provin⸗ zial ⸗ Landtag der ark Brandenburg und des Harne n fr hems Niederlausitz nach Erledigung einiger geschäftlichen Angelegenheiten Kenntniß von einem Schreiben des Königlichen Landtags -Kommissarius, in welchem die Vor⸗ nahme der Wahl einer Kommission zur Untervertheilung des auf die diesseitige Provinz fallenden Perzipiendums an der durch Reichsgesch ausgesetzien Beihülfe für die Reserve und Landwehr noch für die gegenwärtige Sesston in Aussicht ge⸗ stellt wurde, und beschloß, die weiteren Mittheilungen über die Modalitäten der Wahl abzuwarten und demnächst, event. unter Abstandnahme von den durch das ständische Wahlreglement vorgeschriebenen Fristen, diese vorzunehmen.
Nachdem die Landtags⸗Abgeordneten der zu der ständischen Städte ⸗ Feuer ⸗Sozietät der Kur- und Neumarkt und der Nieder⸗ Lausitz verbundenen Städte sich dahin schlüssig gemacht hatten, den Antrag des Ausschusses der Vereinigung deutscher öffent⸗ licher Feuerversicherungs ⸗Anstalten auf Beitritt zu einem dauernden Verbande der öffentlichen Feuerversicherungs⸗ Anstalten in Deutschland, welcher Anstalten zur Rückversiche⸗ rung gegen Kriegsschäden und gegen Feuerschäden, sowie zur Gewährung von Darlehnen behufs Deckung von Brandschäden ins Leben zu rufen beabsichtigt, aus Gründen abzulehnen, die auf den besondern Verhältnissen der Provinz und ihrer stän⸗ dischen Städte ⸗Feuerversicherungs⸗Societät beruhen, trat der Landtag diesem von seinem Ausschusse befürworteten Votum bei.
Der Antrag einiger Landtags⸗Mitglieder, der Landta möge Se. Majestät den Kaiser und König allerunterthänig bitten, die Frage wegen Entschädigung für das durch das Ge⸗ setz vom 31. Oktober 1848 unentgeltlich aufgehobene Jagdrecht auf fremdem Grund und Boden nunmehr im geordneten Wege der Gesetzgebung zum Austrage bringen zu lassen, wurde von den Aniragstellern durch Berufung auf den Aller- höchsten Vorbehalt bei Sanktionirung des gedachten Gesetzes ein⸗ gehend motivirt, während andererseits geltend gemacht wurde, daß, wenn auch die Kompetenz des Landtages zur Erörterung der Angelegenheit, welche zwar die allgemeine Landesgeseß⸗ gebung angehe, aber doch auch das besondere Interesse der Provinz berühre, nach §. 49 des Gesetzes wegen Anordnung der Provinzialstände vom 1. Juli 1823 nicht zu bestreiten sei, doch überwiegende Gründe der Zweckmäßigkeit dafür sprächen, die Sache beruhen zu lassen. Der letzteren Auffassung, welche von dem Ausschusse vertreten wurde, schloß der Landtag sich an, indem er den Antrag ablehnte.
Durch das Allerhöchste Propositions ⸗Dekret ist ein Gesetz⸗ entwurf, betreffend die Auflösung des Lehnverbandes, der nach dem Provinzialrecht der Niederlausitz zu beurtheilenden Lehne, dem Landtage zur Begutachtung vorgelegt. — Dieser Gesetz entwurf hat in dem Ausschusse, welchem gewiegte Kenner der Verhältnisse und des Provinzialrechts der Niederlausitz ange⸗ hören, eine eingehende Beurtheilung gefunden, welche dahin resumirt wurde, daß bei der ganz eigenthümlichen Art, wie das Lehnswesen in diesem Landestheil sich gestaltet habe, und da nach Lösung der Lehnsverbindung mit dem Lehnöherrn dort nur noch laͤstige, den Familienbesitz nicht schützende For⸗ malitäten übrig geblieben, welche durch Allodifizirüng zu be seitigen schon nach der bestehenden Gesetzgebung der Mehrzahl der Lehnbesitzer gelungen sei, es hier wesentlich nur darauf an= komme, die noch vorhandenen Ueberbleibsel der Lehnsverfassung in möglichst einfacher und gründlicher Weise zu beseitigen. Der Ausschuß war deshalb der Anficht, daß der vorgelegte Gesetzentwurf, welcher sich anschließt an das für Pommern bereits erlassene und das für die Kur— und Neumark im Entwurf zur Bera— thung gestellte Gesetz, für die Niederlausitz weniger sich eigene, als ein Gesetzentwurf, den der Kommunal-Landtag der Nieder⸗ lausitz im Jahre 1863 bereits gründlich durchberathen und ge⸗ billigt habe. Der Ausschuß schlug daher dem Landtage vor, auch seinerseits für diesen Gesetzentwurf sich zu erklären, welcher nur aus 7 Paragraphen besteht und der . nach die
sofortige Allodifikation der Niederlausitzer Lehne und die Fest-
setͤzung der Entschädigung für die aus dem bisherigen Lehns . abzuleitenden Rechte durch ein Austrägalgericht an⸗ Unter nicht wesentlicher Amendirung einiger Paragraphen des Entwurfs trat der Landtag diesem Cen ner .
bei. Er zog aber sodann zur Erledigung des Allerhöchsten
Proposttions ⸗Dekrets auch den mit demselben vorgelegten Gesetz⸗ entwurf zur Berathung, amendirte einige seiner Paragraphen, fügte einen neuen, den 21., Paraphen hinzu, lehnte jedoch so⸗
dann den Entwurf im Ganzen auch für den Fall ab, daß der
ständische Entwurf Seitens der Königlichen Staatsregierung
nicht angenommen werden sollte.
Hannover, 5. Juli. Der Provinzial-Landtag ver- handelte heute über den Urantrag des Ober- Bürgermeisters
Boysen, eine Entschädigung der Provinz für ihre Kriegsleistun=
der französtschen Kontribution erwirken zu wollen. 39. Hefen, 2 einstimmig bejaht, und konnte so der Antrag selbst zur Debatte kommen in der dann aber meh⸗ rere Bedenken namentlich gegen die Form des Antrages er⸗ hoben wurden, welcher erweitert, daß für alle Gemeinden der Monarchie Enischädigung für die Kriegs aufwen dungen verlangt werde, zur Annahme gelangte. Behufs Gewährung von Bei⸗ hülfen an Angehörige der Reserve und Landwehr sind der Pro⸗ vinz Hannover hö, C00 Thlr., außerdem der Stadt Hannover 3 Thlr. überwiesen. Es wurde beschlossen, als ständische Kommisston für die Unter vertheilung der / 000 Thlr. den ständischen Verwaltungsausschuß im Verein mit dem Landes⸗ Direktorium zu bestimmen.
Cassel, 6. Juli. Heute hat die 8. öffentliche Sitzung des
Kommunal- Landtages stattgefunden. Die Tagesordnung für dieselbe war folgende: Zuerst wurde die Errichtung eines Denkmals zum Gedächtniß der Theilnahme hessischer Krieger an dem Kriege gegen Frankreich behandelt, sodann der Vortrag des ständischen Verwasltungsausschusses, die bei der Landes kredit kasse zu erhebenden Gebühren für Umrechnung 2c. des Amorti⸗ sationsplans bei Theilzahlungen auf Darlehen betreffend. Es folgte ein Antrag des Hauptausschusses zu dem Entwurf einer Verordnung und eines Reglements, betreffend die Einrichtung und Verwaltung des Landarmenwesens im kommunalständi⸗ schen Verbande des Regierungsbezirks Cassel und ein desgleichen, ben kommunalständischen Etat betreffend: »Der Kommunal⸗ Landtag wolle beschließen, daß der Finanzetat für die ahre 70 bis 1872 auch nach Ablauf des Jahres 1872 in so lange ur Rorm zu dienen habe, bis von dem nächsten Kommunal. Le n, ein neuer Etat für die Jahre 1873 bis 1875 festge⸗ stellt sein wird.“ Hierauf wurde beschlossen, über den Antrag, pie den Kreisverbänden in Folge der vorjährigen Mobilisirung der Armee entstandenen Kosten zu erstatten »in der zu versicht⸗ lichen Erwartung, daß der Gegenstand unter gerechter Berück⸗ sichtigung der Interessen sämmtlicher Staaten und beziehungs- weise Kreise im Wege der Reichs- und Landesgesetzgebung ihre Negelung finden werde, zur Tagesordnung überzugehen. Be- treffs der Disziplinargewalt der kommunalständischen Beamten wurde der vorgelegte Antrag vorerst zu den Akten gelegt.
Kiel, 6. Juli. (8. Corr) Die Korvette Nymphe in Danzig ist seeklar und hat Ordre erhalten, hierher in See zu gehen, nachdem dieselbe zuvor ihre Broadwell Lafetten ange- schossen hat. S. M. Avio Pommerania⸗ ist heute Nach⸗ mittag nach Stockholm in See gegangen und wird, nachdem derselbe noch andere Ostseehäfen angelaufen, nach Danzig gehen, wo die Mitglieder der wissenschaftlichen Kommission gewechselt werden sollen.
Hannover, 6. Juli. Der Stadt ⸗Direktor Rasch ver⸗
z ͤ Hann. Ztg.“ folgende Bekanntmachung: offenllicht in der Jö 3 . den 1. Juli 1871.
Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz hat mich mit . . , . Auftrage beehrt, den Bewohnern der Königlichen Residenzstadt Hannover für die Aufnahme, welche Er hier gefunden habe, den allerbesten Dank zu bezeugen, und zugleich zu persichern, wie Se. Majestät der Kaiser und Konig es sehr bedauere, daß ez Ihm nicht vergönnt gewesen, bei dem Einzuge der Soldaten
des X. Vrmee ˖ Corps gegenwartig zu sein.
In, 6. Juli. Heute Vormittag fand der Einzug der ö . . Jubel der gesammten Bevollerung programmgemäß statt. Die Stadt ist prächtig geschmückt. Mittags fand ein Festbankett, Abends allgemeine Beleuch⸗
tung statt.
4 ** nnisplatze, die Landhausstraße, den Neumarkt (Begrüßung
3. ken 6 die Augustusstraße, den Schloßplatz, die
Augustusbrücke, die Hauptstraße, den Bautzener Platz. Am
äürttemberg. Stuttgart, 4. Juli. In der Sitzung der . . stand am 2. . Mts. das Staatshaus⸗
halts⸗Gesetz für 18.172 zur Berathung, und nahm dieselbe
1083
Stellung, Revisio
Baden.
Nachmittag hier HSessen. D
geworden. Sein
erklärte, er sei augenblicklich in
passend, an den rütteln.
des Reichsgesetzes
wird.
In der heutigen Sitzung der Zweiten Kammer war der Geseßentwurf auf der Tagesordnung betreffs der Erhöhung der Notariats-, Erbs Die höhung beträgt bei den Notariatssporteln ein Viertheil, bei den Erbschafts und Vermächtnißsporteln die ef des bisherigen Betrages. Von der Erhöhung ausgeschlosse ie Sp
für die Vornahme von Eventualtheilungen, sowie für die
chafts und Vermächtnißsporteln. Die Er⸗
n sind die Sporteln
n und Abhör von Vormundschaftsrechnungen.
Das Gesetz tritt mit dem 1. Juli 1871 in Kraft. Es wurde einstimmig angenommen. 9 — Das heute ausgegebene Regierungsblatt Nr. 14 enthält das Gesetz, betreffend die Errichtung eines Landes Ober ⸗Handels⸗ gerichts, und eine Verfügung des 8 treffend die r , , ,, und Hauptsteuerämter. eter al, Kaiser von Rußland ist mit zwei Großfürsten heute
Finanz Ministeriums, be- 6. Juli. (W. T. B.) Der
eingetroffen. armstadt, 6. Juli. Der Landtag hat heute
die Vorlage über die Militär-Konvention mit 3) gegen 10 Stimmen angenommen. Bei dieser Gelegenheit erklärte der Justiz⸗Minister, Freiherr von Lindelof: »Aus der Opferwillig. feit und der nationalen Begeisterung aller Stände sei das neue Deutsche Reich entstanden und zu einer europäischen Macht
wohlorganisirtes Heer biete die beste Bürg⸗
schaft des Friedens. Die Regierung sei sich der Pflicht bewußt gewesen, ihren Theil zur Centralisation beizutragen und habe daher auf einzelne ihr zustehende Rechte verzichtet.“ v. Gagern Föderalist, allein bei der Stimmung, welche
Frankreich herrsche und die über kurz oder
lang einen neuen Krieg befürchten lasse, halte er es nicht für
festen Einrichtungen des Deutschen Reiches zu
Mecklenburg. Schwerin, 6. Juli. Zur Ausführung
vom 22. Juni d. J. wegen Gewährung von
Beihülfen an Angehörige der Reserve und Landwehr in eine Kommission unter dem Titel: Großherzogliche Kom mis⸗ fion zur Gewährung von Beihülfen an Angehsrige der Reserve und Landwehr eingesetzt worden, welche ihren Sitz in Schwerin hat und die Vertheilung der Beihülfen nach Maßgabe des Gesetzes und der vorhandenen Mittel bewirken
am 30. Juni in
Aussig. ig. Der Ka
— Das H
der Heirath des
Belgien. sandter des Kön
die Ausweisung
Großbrit Der Kaiser
init allen? gegen 7 Stimmen den Gesetzentwurf in Ueberein. stimmung a den Beschlüssen der Zweiten Kammer an.
begaben sich ge
Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 5. Juli. Der Kaiser kehrt am 8. d. M. von Ischl zurück und begiebt sich zum Sojour nach Laxenburg. ö
Die Herzogn Marie von Sachsen⸗Meiningen ist
Teplitz, die Prinzessin Ida zu Schaumburg-
Lippe am̃ 27. Juni gleichfalls in Teplitz, der Prinz Wilhelm nher . on f sen, am 27. Juni in Karlsbad zum Kurgebrauche eingetroffen.
9 Der Kronprinz, Erzherzog Rudolph, traf am 5. d. M. in Ploschkowitz ein und begab sich Nachmittags von dort nach
iser hat dem Schiffs-Kommandanten Corich
und dem Vize⸗Kapitän v. Rubelli für die erfolgreiche Ver= theidigung des ihrer Leitung anvertrauten Schiffes ⸗Barone Kellner« gegen sechs chinesische Caper-Dschunken, dem Ersteren das goldene Verdienstkreuz mit der Krone, dem Letzteren das
Verdienstkreuz verliehen. . ,, nahm die auf der Tagesordnung
ehenden Geseßentwürfe nach den Kommissionsanträgen an, 6 dem gen ner betreffs des erhöhten Friedensstandes der Kavallerie, befürwortete der Landes vertheidigungs. Minister die Anträge der Kommission. Bezüglich des Berichtes der Kom⸗ misston zur Vorberathung der Civil⸗Prozeßordnung ersuchte der Justiz⸗Minister unter Darlegung der Motive um die Verhand⸗ sung, worauf der Antrag Hyes auf Rückverweisung an die Kommission angenommen wurde.
Niederlande. Haag, 4. Juli. Die feierliche Einsegnung
Prinzen von Wied mit der Prinzessin
Marie der Niederlande wird morgen in der evangelischen Kirche des nahe gelegenen Dorfes Wassenaar stattfinden. Die Heirath wird am 18. Juli vollzogen. Am 24. Juli findet der feierliche Einzug der Neuvermählten in Neuwied statt.
Brüssel, 6. Juli. Der Commandeur Albert
Blanc Kberreichte dem König gestern seine Kreditive als Ge⸗
igs von Italien.
— Die Repräsentänten kammer begann gestern die Generaldiskusston über das Gesetz, welches dasjenige von 1865,
der Fremden betreffend, aufhebt.
annien und Irland. London, 6. Juli. und die Kaiserin von Brasilien stern nach Windsor und statteten der Königin