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Belg. Bankplitae do. do. Mien, öst. W.
Curz. 2 At.
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. u. II. Ser. . III. Ser. do. IV. Ser. Nie derachlesische Lweigb. do. Lit. D. Nordb. - Erfurter I. Em... Oberachl. Lit. A.. ...... do. i do. do.
Stargard - Poren do. do.
garant. .....
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do. Bergiseb-Mirk. do.
. III. Ser. v. Staat 32 ar. n.
do. do. It. C. IV. Serie V. Serie
VI. Serie
Aach. Dünseld. J. Em. Il. Em. lo. III. Em.
Dũüsseld.- Elb. Prĩorit.
do. do.
Sehleswig - Aokteiner
m. v. 58 a. 60
do. v. 62 u. 64 do. v. 1865 .. v. St. garant
do. do. Em. Thüringer I. Ser 9 IÜ. do. IIl. do. IV. Ser. . .....
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Rhein- Nahe v. St. gar...
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gothaer St.- Anl..
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Königsberg St.- Anl. .
A uslaudiscene Fonds.
Fin 160 R-. ö KVeapol. Pr- A. ...... 5 Russ. Anl. de 1871... Warsehauer Pfandbr. Schwed. O Rthl. Pr. A. New-LTork St.- Anl..
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Fr pro 18691 Cref. Kr. Kemp. do. do. St. Pr. Limburg - Lüttich P. C.- B- St. - Pr. Schweiz. Westb. Warseh. Bromb. Wach. Lid.vðt.g. Oest. - Frę. St.- B
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Oesterr. Nordwesth Prag-Dux
Belg. Obl. J. de Est. .. do. Samb. u. Meuse Hollind. Staatsbahn Oester. Französ. .... .... do. do neue... Alabama u. Chatt, garant. Calif. Extension
Chieago South. West. gar. do. kleine Fort Wayne Monuneie . .. Brunswick ... ...... ..... Cansas Pacifie. .... . gregon- Calif. .... ......
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Rockford, Rock Island .. South- Missouri
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zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Koͤniglich Preußischen Staats ⸗LAnzeiger.
M 57.
Freitag den 7. Juli.
1871
— —— — — — —
Deutsche s Reich.
betreffend die Penstonirung und Versorgung der Militär- 2 des hen et el und der Kaiserlichen Marine, sowie die Bewilligungen 33 die , Personen. om 27. Jun ;
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kgiser, König von Preussen 2c., verordnen im Namen des Deutschen Reichs nach erfolgter Zustimmung des Bundesrathes und des Reichstages,
lgt: . . 36 Für die Pensionirung und . der Militärpersonen des Reichsheeres und der Kaiserlichen Marine, sowie für die Be⸗ willigungen an die Hinterbliebenen solcher Personen gelten die nach-
Vorschriften folgenden Vorschrif Erster Sheil.
Offiziere und im Offizierrange stehende Militãä rärzte. A. Im Reichs heere.
§. 2. (Anspruch auf Pension.) Jeder Offizier und im Offt⸗· ierrang stehende Militärarzt, welcher sein Gehalt aus dem Militär · Liar bezieht, erhält eine lebenslängliche Penston, wenn er nach einer Dienstzeit von wenigstens zehn Jahren zur Fortsetzung des aktiven Militärdienstes unfähig geworden ist und deshalb verabschiedet wird.
Ist die Dienstunsähigkeit die Folge einer bei Ausübung des Dienstes ohne eigene Verschuldung erlittenen Verwundung oder sonsti gen r , . 26. Penstonsberechtigung auch bei kürzerer ls zehnjähriger Dienstzeit ein.
i 9 3 3 Dlenstbeschädigungen (95. 2) gelten: a) die bei Aus- übung des aktiren Militärdienstes im Kriege oder Frieden erlittene zußere Beschädigung, P) anderweite nachweisbar durch die Eigenthüm⸗ lichkeiten des Milltärdienstes, sowie durch epidemische oder endemische Krankheiten, welche an dem zum dienstlichen Aufenthalt angewiesenen Orte herrschen, insbesondere durch die kontagiöse Augenkrankheit her ˖ vorgerufene bleibende Störung der Gesundheit, wenn durch sie = a. und b. — die ,,, 6 . den Dienst im Felde, als auch in der Garnison aufgehoben wird. .
3 Beantwortung der Frage, ob eine Tienstbeschädigung vor. handen, erfolgt durch die oberste Militär ⸗Verwaltungsbehörde des
In dem im §. 2 erwähnten Falle der Invalidität durch Beschädi⸗ 66 bei e. als zehnjähriger Dienstzeit beträgt die Penston ** 9 1. ähigen Diensteinkommens, in dem Falle des §. 5 höchstens 80 desselben. §. 10. Als pensionssähiges Diensteinkommen (8. M wird in Anrechnung gebracht: a) das chargenmäßige Gehalt nach den Sätzen für Infanterse - Offiziere oder, wo das wirklich bezogene etatsmäßige Gehalt niedriger ist, dieses letztere; b) der mittlere Säelllen⸗ beziehungs- weise Chargen (Personal⸗) Servis; c) für die Offiziere vom Brigade⸗ Commandeur einschließlich aufwärts die im Etat ausgeworfenen Dienstzulagen; d) für die Affiziere vom Hauptmann erster Klasse einschließlich abwärts eine Entschädigung für Bedienung; e) für die Premier- und Seconde ⸗Lieutenants der etatsmäßige Werth ihrer Be—⸗ rechtigung zur Theilnahme an dem gemeinschafilichen Offiziertische; f) für die unter 6. aufgeführten Chargen, sowie für die Hauptleute dritter Klasse der Werth ihrer Berechtigung zur Aufnahme in das Lazareth gegen eine billige Durchschnittsvergütung. §. 11. In Fällen, wo das pensionsfähige Diensteinkommen ins- gesammt mehr als 4000 Thaler beträgt, wird von dem überschießenden Betrage nur die Hälfte in Anrechnung gebracht. §ę. 12. (Ansprüche auf Pensionserhöhung und Betrag derselben) Jeder Offizier oder im Offizierrange stehende Militärarzt, welcher nachwelslich durch den Krieg in— valide und zur Fortsetzung des aktiven Militärdienstes unfähig eworden ist, erhält eine Erhöhung der Pension: a) wenn die- . 550 Thaler und weniger beträgt, um 250 Thaler jährlich, b) wenn dieselbe zwischen 550 und 6090 Thaler beträgt, auf 809 Thaler jaͤhrlich, ) wenn dieselbe zwischen 600 und 800 Thaler beträgt, um 200 Thaler jährlich, d) wenn dieselbe zwischen 800 und 0 Thaler beträgf, auf 1000 Thaler jährlich, e) wenn dieselbe 900 Thaler und mehr beträgt, um 100 Thaler jährlich. §. 13. Jeder Offizier oder im Offtzierrange stehende Militärarzt, welcher nachweislich durch den aktiven Militärdienst, sei es im Krieg oder im Frieden, verstümmelt, erblindet oder in der nachstehend an gegebenen Weise schwer und unheilbar beschädigt worden ist, erhält neben der Penston und eintretenden Falls neben der nag 8. 12 te
stimmten Penstonserhöhung. (nt. altthetknier Sand, eines Fußes,
ontingents. K 1g 4 Der Anspruch auf . * ö nn tarzeren als chr n Jahr. oder ,,,, uren g än 5a le fůnn des . llitärdienstes nicht mit Sicherheit als eine bleibende , . — den kann. Mit der . zur völligen Dienstfähigkeit er
tigung zur Pension. nat e , m n , 2. r hig jedoch in einer vor dem Feinde
c ̃ die
Verwundung odcr äußerlichen Beschädigung , so findet mr der Penston stets auf Lebenszeit statt. . :
5. Wird außer dem im §. 2 bezeichneten Falle ein Offizier
oder 9 Offiz errange stehender Militärarzt vor Vollendung des zehn⸗
,, ̃ ann demselben . .
6 — . bestimmte Zeit oder lebenslänglich bewilligt
werden. nach der Dienstzeit §. 10) der mindestens
ö do. II. Serie Dortmund-Soest. ... ; do. II. Serie RKNordb. Fr. W do. . LSer.
; do. h do. do. III. Em. Kasehau- Oderberger ..... Ostrau-Friedlander Ungar. Nordostbabn ..... do. Oatbahn ... ..... Lemberg- Czernowitz
o. Il. ö do. III. Em. Mahr. Schles. Centralbahn Mainz - Lud vigsbafen Oestr. fe. Stantab., alte do. Erginzungesnet? Kronprin Rudolf - Bahn.. do. 69er Südöatl., Bahn (Lomb.) .. do. do. Lomb. - Bons 1870, 74
do. v. i815 . 65 do. v. 1876. do. v. 1877, 8 65 do. Oblig. .... 5 Charkow - Asow 1/3u Hamburg. ... do. in Lvr. Strl. à 6. 24 do. Mgd. F. Ver. -G. Charkow -Krementsehug.. . Bank ver. Jelez-Orel Moldauer Bank. Jeler-Woronesch .. ...... A. B. Omnibus-G. Eoꝛlow - Woroneseh hkᷣrl. assage- Ges. KCursk- Charkow. :.. ...... Bxl. Centralstr. G. Renaissance- G.. do. . Obsehl. Eisenb. B. Mosco-Ejäsan .. ...... ... Komm. Hyp. Pfd. Moseo Smolensk. Si ehs. Hyp.Efdh. do. Berl. Wasserwk. Boch. Gussstahl Westend Km.- G. Vereinsb. Quist.. Constantia Goth. Grd. Cred. Bresl. Wechslerb. Eresl Wagg Eab. Köpn. Chem Fab. Adler- Brauerei. hBraue Königstadt
ort-Roynl St. Louis South Eastern. 7 1½Mu.ᷓ7. Central -Paeisie 15utl
Eank- und Industrie- Papiere- pr. Fro dd Ahrens' Brauerei — — Berl. Aquarium. 12 do. Br. . 121 do. Br. Eriedrh. — Badische Bank. Böhm. Braub.- G. Berl. Bock- Brau. Berl. Immobil.· G. do. Pferdeb. .. Dess. Kredit- B.. Effekt - Li. Eiehb. Elbing. Eisenb. B. Harpen. Bgb. Ges. Henrichshütte.. Hoerd. Hütt. -V. Internation. Bank
. zbebnhltz ber nicht völliger Gebrauchsfähigkeit des anderen Äuges— . . . 6 wird dem Verluste desselben gleich kachtet, b) bei dem Verluste der Sprache; ) bei Störung der aktiven Ker e ungbfahigken einer Hand oder eines Atmes sowie eines Fußes in dem Grade, daß sie dem Verluste des Gliedes gleich zu erachten ist. Die Bewilligung dieser Erhshung ist ferner zulässig; d) bei nach- gewiesener außergewöhnlicher Pflegebedürftigkeit, die in wichtigen, gleich dem Verlust eines Gliedes sich äußernden Funktionsstörungen
at. ü . a bis d. 6 , . trag von alern nur in de ; ,, rere t durch Verwundung oder äußerliche Beschädigung
wenn die , n derbe g gn Rundung eines oder beider Augen ausgesetzten Pensions⸗ erhöhungen von beziehungsweise 200 Thalern und 400 Thalern jähr- lich werden jedoch von der vorstehenden Einschränkung nicht betroffen. Ist die Gebrauchsunfähigkeit der unter o bezeichneten Gliedmaßen oder die unter d. erwähnte Pflegebedürftigkeit als vorübergehend an—= zusehen, so wird die =, , , nur auf die voraussichtliche ezustandes angewiesen. . . 83 6 im Offizlerrange stehende Militärärzte, welche als Invalide aus dem aktiven Bienste mit Pension ausgeschieden sind, erlangen, wenn sie zum Militärdienst wieder herangezogen werden, Ansprüche auf die im §. 12 bestimmte Pensionserhöhung nur dann, wenn durch eine im Kriege erlittene oder Beschädigung eine bleibende Störung ihrer Gesundheit herbeigeführt worden ist. §. 15. Die in den §§8. 12 und 13 aufgeführten Pensions. erhöhungen werden auch bewilligt, wenn der Betrag der Pension mit den Erhöhungen . Betrag des penstonsfähigen Diensteinkommens der übersteigt. . l Die . der Pensionserhöhungen auf Grund einer im Kriege erlittenen VF rwundung oder Dienstbeschädigung ist nur zulässig, wenn . 1 vor Ablauf von fünf Jahren riedensschlusse eintritt. . m gr. . Friedens dienst entstandenen Invalidität wird die Pensions erhöhung e n ,, die 3 innerhalb fünf der erlittenen Be gung er . a,. r* gr Entscheidung darüber, ob ein Offizier oder im Offi. zierraͤnge stehender Militärarzt im Sinne
1 , . den 66 emacht, beziehungsweise durch den Krieg inpalide und zur Fort. ö 9 gr re nl, geworden ist 3 12), erfolgt durch die ken, Militär. Verwaltungsbehdrde des Kontingents. §. 18. (Berechnung der Bienst zeit) Die Dienstzeit wird vom Tage des Einktitts in den Dienst bis zu dem Tage ein schließlich, an welchem die Order der Verabschiedung oder Dispositionsstellung
, n ,n. im Offtzierrange stehenden Militärärzten des
S897 B 1060 32 br 6 lo6ß ha 6 11770
114. 111. do. 1110. 201.
ssi. 111 u. 7. 114.
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Berlin- Görlitzer ..... 6 Berlin- Hamburger do. ö ; do. IIl. Em. B. Potsd.· Magd. Lit. A. u. B. do. Lit. C. .. do. Serin Stettiner
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III. Serie
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II.S.v.St. gar.
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zreslau-Schweid. Freib. . do.
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CSin- Mindener
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do. 933 6 Sz b⸗ 838 B
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KRjasan-Eoslo Rybinsk - Bologoye Schuia-lvanowo. .. ...... 5 do. Warschau Terespol do. kleine 5 Warsehan-Wiener I.... ; do. kleine do. . do. kleine
rückgelegten Dienstzeit n und der gesammten
5811111117
ö V. Em.
La zdeburg Halbersti dier do. von 1865
do. von 1870
do. Wittenberge Ueagdeb. Leiꝑz. III. Em. Nagdebur - Mittenberge Kiedersebl. Mâirk. I. Serie do. II. Ser. à 523 Thlr.
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. x Ver wenn die Ver⸗ nd nn, elften
edem weiter zu⸗
Br. Fridriełhshõh. Redaction und Rendantur: Schwieger. 3
Berlin, Druck und Verlag der Königlichen Geheimen Ober- Hofbuchdruckerei ensio Den O (R. v. Decker). 35
Folgen drei Be ilagen
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