Weehael. 5 dd Il. Mchtamtlicher Theil. E T st 2 B C 1 I M 9 E
, en, Gum Deutschen Reichs Anzeiger und Königlich Preußischen Staats. Anzeiger.
— ⸗ 6. MWE 57. Freitag den 7. Juli. 1871 ; . — —— — —— .
Auslaudisene Fonds. . . w Deutsches Reich. In dem im §. 2 erwähnten Falle der Invalidität durch Beschädi⸗ Russ. Anl. 1. 187 - unt bei e. als zehnjähriger Dienstzeit beträgt die Penston **½— Warschauer Pfandpr. Geseßz, betreffend die Pensionsrung und Versorgung der Militär. des pensionsfäͤhigen Diensteinkommens, in dem Falle des §. 5 höchstens Schwed. ¶ Rthl. Pr. A. Stic; MPerfonen des Reichsheeres und der Kaiserlichen Marine, sowie die 200, desfelben. J pr. . e . Bewilligungen 163 die , Pei sonen. e . 10. . , . y wird 9. . 4 om 27. Juni . . nrechnung gebracht: a) das chargenmäßige Gehalt nach den Sätzen ö 0 1 b Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kgiser, König für Infanterie - Offiziere oder, 24 das vol ch bezogene etatsmäßige do. ieee nd ann ra mm- X tien. J von Preußen 2c, verordnen im Namen des Deutschen Reichs, nach Gehalt niedriger ist, dieses letztere; b) der mittlere Saellen ⸗ beziehungs . 2 Heisse * 2 re is ie — 36 . des Bundesrathes und des Reichstages, e. a, . ,, . ; 9 9 die fare 3m n . — ose . ; ; ref. Kr. Kemp. . as folgt: . ommandeur einschließlich aufwär ie im Etat ausgeworfenen do. do. III. Em. .. ; do. do. St. Pr. . §. ö Für die Penstonirung und Versorgung der Militärpersonen Dienstzulagen; d) für die Offiziere vom Haupimann erster digss⸗ do. x Limburg · Littich des Reichsheeres und der Kaiserlichen Marine, sowie für die Be- einschließlich abwärts eine Entschädigung für Bedienung; e) für die be do. ᷓ ; E. C. B.- St. Pr. willigungen an die Hinterbliebenen solcher Personen gelten die nach! Premier- und SecondeLieutenants der etatsmäßige Werth ihrer Be— ö . do. ö me Westb. folgenden Vorschriften. . rechtigung zur Theilnahme an dem gemeinschafilichen Offiziertische; ba Stargard-Ponen arsch. Bromb. — Srster Theil. . . f) für die unter 6. aufgesührten Chargen, sowie für die Hauptleute Em: · · . —— ba Offiziere und im Offizierrange stehende Militärärzte. dritter Klasse der Werib itzrer Berechtigung zur Aufnahme in das 10665b do. III. Em. .. do. 26 Oest.· Fry St. 1 A. Im Reichs heere. 666 Lazareth gegen eine billige Durchschnittsvergutung. Oethreuss. Stdbahn -.- 5 IM1u 7653 B ; Trierer. 8.2. Enspruch auf Pen ion) Jeden Offizier und im ff. §. 11. In Faͤllen wo das penstonsfählge Diensteinkommen ins- Jer. 40. . 0. Lit. B.- do. B dec. Ness D rsd — erräng siehende Militärarzt, welcher fein Gehalt aus dem Militär. gesanmmt mehr dis z0d0 Thaler beirägt, wird von beim überschicßenden Eisenbꝛhn - Prioritats Aktien und Obligationen. Rheinisehe. ...... 4 a, . 111 n. . 75 6 kia bezieht, erhält eine lebenslängliche Pension, wenn er nach einer Betrage nur die Hälfte in Anrechnung gebracht. . v. St. garant. .... ö Den, ,. 4465 153 u. 9. . Dienstzeit von wenigstens zehn Jahren zur Fortsetzung des aktiven §. 12. (Ansprüche auf Penstonserhöhung und 3. Km. I. 33 a. S 45. „do. * Obl. J. de ĩĩ ei ö. WMRilitä diente unfähig gemerden ist und deshalb vergbh hd . Bettag der felb en Jeder Offisier oder im Sffizierrange jo. Samb. u Meuse Ist. die Dien st mnsählgteit die Folge einer bei. Tiusübung, k. stehende Militärarzt, welcher nachweislich durch den Krieg in⸗ Hollind Staatsbahn Dienstes ohne eigene Verschuldung erlittenen Verwundung oder sonsti. kalle? unt iner arts tun gt deß darltben Milttardtenstes unfähig ö. ; v. St. . / 4 41 gen 2 66 : Penslons berechtigung auch bei kürzerer , , , , e,, Bergioek - Mir. ; we, do. do. neue.. 24 HJ a ann, d Fe bil Chan, , , . a9. L. Ser. ; ein. Nahe n, St, an,. , n,. Alabama u. Chatt. j 8 3 Als Dien he schäd gun gen C6 ) gelten, n ien be b) wenn dieselbe zwischen 550 und 600 Thaler beträgt, auf 800 Thaler do. III. Ser. v. Staat 3 gar. 76 do. do. II. Em. 9 ü nm, 6m. 66 übung des aktiren Militärdienstes im Friege oder Frieden erlittene . 6 een , r,. niwvisch en bh und So en 6 b, . 316 rr, . . . 3 K . Re ihm, wh Thale! jährl. ä won Tleselte mwischen Hö and dz Thaler . 8. 2 do. Hcine ö beträgt, auf ib Thaler jährlich, e wenn diescibe Fo0 Thaler und IV. Serie . do. w kan ,, ö * Krankheiten, welche an dem zum dienstlichen Aufenthalt , n. ncht betfänt, un fo) EThdfezh fab rtic V. Serie . do. e el j Drie herrschen, insbesondere durch die kontagiöse Augenkrankheit her — ; II. Serie . do. . . 5 J . vorgerufene bleibende Störung der Gesundheit, wenn durch sie = aA. §. 13. Jeder Offizier oder im Offizierrange stehende Militärarzt, Aach. Dünseld. I. Em. do. . ; . 2 die Militärdtenstfähigkeit sowohl für den Dienst im Felde, welcher nachweislich durch den aktiven Militärdienst, sei es im Krieg
do. Il. Em. 9 f Dur-Bodenbach .. . ...... nn. Port Huron Feninsular ..
do. IV. Ser. Nie derachlesisehe Lweigb. do. 2 ö 4 483 do. Lit. 2. London. ..... 1L. ba Nordh. - Erfurter I. Em. .. ĩ . 1 .
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do. Zelg. Bankplite do. do. Rien, öst. W.
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1106 do. Wasch. Iida.vSt g.
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regon Calif.... . 26 . der Garnifon aufgehoben wird. oder im Frieden, verstümmelt, erblindet oder in der nachstehend an⸗
rage, ob eine Tienstbeschädigung vor.! gegebenen Weise schwer und unheilbar beschäkigt worden ist, erhält
do. III. Em. ; Fünfrirehen-B Die Beantwortung der — 3 Düsseld. Elbf. Priorit. . 36 ere r ,, sb.... fr , e n , 295 h ö 2 e Militär⸗Verwaltungsbehörde des neben der Pension und eintretenden Falls neben der nag; S. 12. te 9
3 anden, erfolgt durch die . do. ; . 569 i m. dé. b . 0 66. e / . ; ö . . stinmten Penstengerhöhung. Ine. Gti e ifüier Hand, eines Jußes, 8. do. do. III. Em. 278 gt 6. Sonni En 35 B . 8. 4. Der Anspruch auf Nenston ist bei einer kürzeren als gehn. kiaeblusnhlß bei nicht völliger Gebrauchs fähigkeit des anderen Auges. do. ; KCasebau- Oderberger nter P stern. I IM u., Ia B jaͤhrigen Dienstzeit (5. 2 zuvsrderst auf ein Phe eden bes. 7 Die Erblindung eines Auges wird dem Verluste desselben gleich . gar g, n ü , ,. . e el hrän ter, ,,, nm . ö 6 each cen, b) r en Verluste der Sprache; ) bei Störung der aktiven do. Ruhr. . . Gd. Ser. Ungar. Nordostbahn Ea nE und Industrie- Eapiere. w n g ben e en gh; kik zer. Bewegungöfähigkell einer Sand oder eines Armes sowie eines Fußes 143. 40. . Ser. . do. Oetbahn.. . Fro iss) id den kann. Mit der Wöederherstellung zur völligen Die ö in dem Grade, daß sie dem Verluste des Gliedes gleich zu erachten d0. do. Ser. ⸗ bemberg - Cernowita Ahrens' Brauerei — — 14. lischt die Berechtigung . 2 ät jedoch in einer vor dem Feinde ist. Die Bewilligung dieser Erhshung ist ferner zulässig; c) bei nach Berlin Anhalter . o. Berl. Aquarium. 12 L111. 1096 . die 6 . Beschädigung, so findet die gewiesener ,,, Pflegebedürftigkeit, die in . , . e. 6 B. j da. do. Br. Tivoli] 12 o. erlittenen Verwundung e n r mn newer gleich dem Verlust eines Gliedes sich dußernden Funktions störungen a, . . . — . le. e e. 96. , 2 7 , . . 9. §. 2 baer gn üen Falle ein Offizier lhren ern hat. e —Uorltrer- —— wi i : 0. ] ; ; . ra bi ; Dvüutkn zur 4 inn . . oder 9 Offiz errang kehen der Militärarst Kor nn, , ,. e . n Per ag von 406 Thalern nur in dem Falle übersteigen,
Berlin · Hamburger Oestr. franz. Sta atab. , alte Böhm. Brauh. 6. kee. . der zur ö ; * — 1. rg g ein Berl. Boek - Bran. 141. e n r enen, n ker de e e fühl. wenn die Invaliditat durch Verwundung oder äußerliche Beschädigung
ao. li. Em. Kronprinz Rudolf Bahn.. 6 ; / ; ührt ist. enn, ,, ĩ ö. z . 0 ö . 49. . , , g. entweber auf bestimmte Zeit oder lebenslänglich bewilligt en g, . ien . 6 9 z , we, e ger, i . — Satl. 24 * erden. ; i e e ö 3. e, , e, . f e , geri Steuer Lomb. one i ig ĩi klbing Ken b. und dem venftehs hien, Tien nfen men , le enn en. zern eöruchsunfahigtelt der unter beheichn etz Blied mäßen . ze. i flarpen. BEgh. Ces. währen eines Bienstsahres nge de, di. 3. oder Vie unter d. erwähnte Pflegebedürftigkeit als vorübergehend an. e. , i. ke, ei,, Din Tie wn zs g, ne, Föenstesgärttes , be, Thi. ed eee lleerbäban nur auf die voraußichtlich ) 9. ö. in e e e . .
. 2 * ee, , n. Henni; bekleibeien Charge duch in dem Falle bemessen, wenn da, 8 a n schende Militärarzt welche KJ em, de, ge. der Henfionaͤr diefelbe noch kein volles Jahr betleidet an n dem aktiven Bienste mit Pension ausgeschieden sind, . 23 6 Strl. à 6.24 , Bie Beförderung über den Etat die bloße Charaktererhöhung als Invalide aus dem a , , , . 3 . toenug ö während des Diensieg oder beim Ausscheiden aus demselben, sowie erlangen, , . fe brstumnmte Pen stonsethöl ung nut, dann aer e... J ala y 3 die vorübergehende Verwendung in einer höher dotirten 3 n nnn ln tekigẽ erlitiene Verwundung oder Beschädigung
jeic n · W croneeei....... 3 e , währen keinen döberen Hension zanspruch , . , Enn Din ber hn un Offfsserfange sichen det e; eine gleitende gtd nn chr äs enn, dg sheshhrien hen ont. . en. rer n, mier e — Ha n chan en werden auch bed n wenn der Betrag der Pension mit 1 2u. 8. 88 Renaissance- 8. . 9 einn, 1 . Nuhestand die Pension den Erh baren, . des penstonsfaͤhigen Diensteinkommens ner, ,,, e, nn, . dennoch nach dem vorher a n n, · . 5 . 3 3er Miwdilligung der Penslonserhöͤhungen auf Grund , . Si ehs. Hyp.Pfqh. Derhgnen un n m,, . gepgtern Diensteinkommen aus einer im Kriege erlittenen Vrwundung . ien, i el
ö e, n n. Die ie ren, 16 bestand, wird die Penston nur, t n,, , . en f een le f, , 3 2 e ! . . 3. : 1 na l ö ö. ĩ
dia. Kor oc 340, Gerten d e, . en on nnen bse dee freen ln iwd g beigen ng dene ' ul Fel drngdienst entfandenzn Inpalid tät wird e,, , , . gefammten die Venstonserböhung gewährt, wenn die Pensiontirung innerhalb fünf
Rybinsk-Bologoye Vereinsb. Quist.. Schuia-lvanowo. .. ...... — . , . Jahren nach der ritt tenen Beschädigung erfolgt.
1111.7 do. ĩ ; goth. Erd. Cred . Warschan- Terespol ; .
; do. kleine 283 Bresl Wagg 114 ug M MWarsehan- Wiener II.... 7 könn. ere. 3
M n.7. — — J kleine do. 88 Adler - Brauerei do. III.... ; braue Kðnigstadt do. kleine ö Br. Fridriehshõöh. Redaction und Rendantur: Schwieger.
Berlin, Druck und Verlag der Königlichen Geheimen Ober- Sofbuchdruckerei (R. v. Decker). 3 ;
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17. Die Entscheidung darüber, ob ein Offizier oder im Offi. rr, stehender Militärarzt im Sinne dieses esetzes den Krieg mitgemacht, beziehungsweise durch den Krieg invalide und 6 Fort-
9. 2 und 9). setzung des Dienstes ünfäbig geworden ist G. 12), erfolgt durch die gt, wenn bie Ver- bberste Hrilstät- Werwwaitungszbehörde des Kontingent, n wird lundetem elften §. 8. (Berechnung der Dienst zeit.) Die Dienstzeit wird vom Tage des Eintritts in den Dienst bis zu dem Tage einschließlich,
a n enn. an welchem die Order der Verabschiedung oder Dispositionsstellung . , tf ere! und im Offizierrange stehenden Militärärzten des
do. von 1870
do. Wittenberge
r me,, . Ill. Em. Nagdeburz Wittenberge Fiedersebl. Märk. I. Serie do. II. Ser. à 523 Thlr.
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