1871 / 57 p. 9 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 07 Jul 1871 18:00:01 GMT) scan diff

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nisondienst noch fähig sind, oder Ganzinvalide M llirar h en f. rm chn langlich ? „welche ju keinerlei Dielen Schein neben der Pęension den . . 62 Die gad gr md der Grad derselb ihrer Wahl an Stelle der . fe age een e Später kommen zwar die Pestimmungen äber Pensions, und mengtsih 3 die Witt ; . K* als in ihrem urfächlichen Zusammenhange ** 6 ö. a, , zwölf Jabre 6 haben . Dar 2 ng m fn mm er nnn zur Anwen du ng dag gen zo Lhalcen . Oe, K we e m w n r, gritlicher Bescheinigung durch versoͤrgungsschein 6 vilepsie leiden, dürfen den Ciwit. g . ten Klass 9 Sire nn , . n. n 4 e ,, ö. ö Die Thatsache einer erlittenen . . Ist 3. Epilepsie durch Diensibeschädi standen . higkeit die 3 vierten Klasse, bei gänzlicher Erwerbsunfähigk i Linn. der von ihnen zuletzt bekleidete Militärrang cine höhere e liche Erhebungen nachgewiefen sein. nn m n,, ,, . a,, unter der Voraus . Bir 3 rie der dritten Klasse ö. bei gleichzeitigem Bedürfniß fremder e . 9j in, , , n , ,, . 63. iden orgungẽschei . 1 . Klaffe ; h z H . 6. , g, 3 2. achtjähriger Dienstzeit, bei entsprechende , . 3 . ö. mag g gr ra geri. 65 r in den bis 8 86. ät seöel Kind der im . bezeichneten Mearsen n meh . fogleich den Ansnruch auf leben glä eg 'in erzwaeten fehl, haben nicht Pen ian der zrsten Klaffe beflehen, ofern fie nicht schon die Jaden des 3. 3 zu A. 2 unter b. siatt. Die V Im! sangkaut zum bollendelen fan gchmin Lebsngjahr. ein: Eri gun gs beibalfe . gehende Versorgung, bis ihr rer gl gr . 1 ewa ght siehen, die der nächst höheren Klasse Fin auch bier zu gemähren. G, 8 . * . ma mn gern, , m, mn. r ir hell mogl kitelbe Vergünfigung darf unt . is ich die Jalle des 8. ss zu B. fänden die im ĩ ag n, E eg. Allg Mnvalidenversorgung gelien anderen Invaliden beim ls . m glicden. eren n gen auch gegenwartigen 11 a,. r n,, von je 3 Thalern monatlich erhält der hinter. der Eiỹlluerforgunghsch enston und Penstons⸗ werden, wenn sie ihrer Gebrechen we ern tn ien mn e vagen er died auctnd versorgungsbereä igt angrkannten G r , , n 6 *. e, de, ö 464 die Aufnahme in Invaliden Civildienst tauglich sind. gen zu keinerlei Verwendung im validen finden bei spaͤterer Steigerung ihrer . n roßmutterr sosern der Berszrkeng der ige Ernährer derselben. , n nn, g 9 arnisondienst. 77. Bie Subaltern- und Unterbeamtenstelle . ungen des 8. 86 mit der 3 Anwendung, daß duc 9 6 9 69 1 geddes Hülssbe dürft geit dersessen dan ,, e, ,, ,,, rl. ö , , , , ,, e Rn e n n gi ffn , r e der darlber von dein Bundesrathe festz nur bie entspiechende ränkung der Penssonggewährung eintrit;, Ermessen der obersten Militär, 6rd, * n der gemeinen! Grundsatz. vorzugs wei / estzustellenden all. legen gar Temporär Inwalide (5. 63 find die in d ersten iar Verwaltungsbehorde des Kontingents ; 2 3. 4 5 Er linersorgung chein Hen, se mit Invaliden besetzt, welche den bis B Wihahtenen Pensiong. und Ren =. no die in den §§5. 6 das Ableben mit hoher Wahrscheinlichkeit anzune ; r ĩ . . nsjulage · anzunehmen ist. 5 VAzstt. Ulassc. Klgsse. Kia In dein bestehenden Konkurrenzverhälinisse zwischer lange ohne Einschränkung 3 bis age gef n *. 96 die , , , der 35. 30 und 40 finden auch auf . Helbwebel 9 Thlr. hir. Tbir. Thir. liden und den abtlgen Militäran waärtern irist e. schen den Inva⸗ ar uber sie enischieden wird. ebenen der im §5. 96 bezeichneten Personen Anwendung. 9 3 ranken 1 1 9 7 5 schrift ebensowenig eine Aenderung ein, wie in 2 die obige Vor 57 Der Eiwilversorgungeschein kann unter Berügsichtigu D. Gemeinsame Besti Kar Intro sfiztere i : ö k i eden lere bern nmmnlden ingen nn ö e , . 80 n, d für Gemeine 10 7 ö ö. =. 2 n e, , . Beslimmungen. n n im 6 . , zur Verforgungsberechtigung anerkannten k 3 k z en . 68 ie g mn * . Inge der Cargenmmabhigen Cenffon ersolgt ag den a , , , 1 die, , ,. . ig ge zelftnrnund Anerkennung der nach der Entlassu merle ge gegner, wen r Bäng dn ö. . §. 66. Die nvalid . in ein Invyalideninstitut gin er nnn, 14 u durch Einstellung aus dem aktiven Dienst erhobenen Versorgungsansprüche findet all⸗ isen, Eltern und Großeltern erfolgt monatlich im Voraus; eine . einer Bien stalt Don n . erster Klasse wird gewährt: A. nach lange letztere noch bestehen) versergt ba, alidencompaanlen, so jahrlich nur einmal statt . Bertchnung von Tages beträgen findet nicht statt. . ö Die Kiufnahme ann nur inerhals der für d . B. Untere Rilitätbeamt ,, . kur on e nns n ch nne t nf, re len mg sz ,,, är far dergleichen Joslte FSSo,. Den an de bee, ein gghang, wagen,. ö en, , . .. ohne fremde Wartung und Pflege nicht bestehen konnen. n un solch In 1 alidenhaäͤuser sollen vorzugsweise als P machern wird bei ei nder Unfähigkeit zur Forisetzung ihres Dien ˖ Bei der n mpetente Behörde kolat. . liche Indallde dienen, die befonderer J eanstalten für stez nach zehnjähriger Di ö er ersten Zahlung werden die im Ruückstande gebliebenen . 8. 67. Die Invalldenpenston zweiter glaff lig sind 9 esonderer Pflege und Wartung bedürf⸗ anch chnjahriger Bienstzeii eiCns mmongtlichs Penston von 3. ba. Beträge seit dem Ersten bes auf die A id 9 . A. nach einer Dicnstzeit von 350 Jahren ohn e,, , . Das fernere V . kan snhäch iwanz zsähriget Diensaeit eine solche von? Thalern genden Mongts nachgegahlt . dität, B. den Ganzinvaliden, welche 1) na ö . der Invali. c. e Verbleiben in einem Invaliden ⸗Institute k bewilligt. r Die lu eff niger Di tkeinem Invaliden beansprucht . H kann von b . hlung der Bewilligungen für Wittwen, Waisen, Eltern I, win ü ihn ennie dee e een, ,, , e e, e e, ne e eee n , ,,,, . 79. Verwendung ö I verursacht sind, die n ; g ruh Todestag folgt. i , , , ,, ,,,, , , ,, , , , en, e eis der . Verwendung in so mi , ms m 3d arf ü ng mi auf der Zeit . , r , nn, m i g , Dansel, Kienst sas Wotan ben ein , , e, nr. eln bie nl r nnen ,,, . k r . l worden sind nr dchaä gung cößtenltckg! erkgunfdhlr, nicht erfordert, und wenn sie bies tat der G e Seedlenstlähigkeit? Iffiziere und Soldaten nicht benachtheiligt . göbercchtigte Ünier . Borauäsekungen zrwäs em lr unter denen die Bewilligung der Kom 13 . d. 9 1 Inpalth we un währung der Penslon §. 80 übrigen unteren Hill be nnen werden bei ein . other 3 ae de, f d ö 69. Die Invalidenpenston vierter Klgsse . 89. Soldaten, welche sich in tretender Untauglichkeit zur es h. äböi;. Das dicht gus den Hezug der, nvalideh penn, gz i gag .. r , , n. 18 Jahren ohne 9j ad. . i befinden, .. . . en e f ., 8 die . . ern, a e n d ne nden, 3h ö 8 9 e d. Pinsiondr za , den Gn nnn, nn, me . 15 hach K sähriger Bien fit, be fer B wenn e vor dem Feinde verwundet und in Folge de n Jedoch finden auch auf sie die X. immungen der J§. 7 und 35 ben, P mit der nn, ger e erer langäing ell, den zd nl Invallben pen fon e r er ger enn fähig gewor⸗ Den übrigen Soldaten der zweiten Kl . hen * e k a , n n , n mn, eine der unn 9 we g 2 en giähriger Dienstzeit, e urn nher War ghssetzungen vorhanden . i. an , bei ihnen 8 91. gärn . . , . Personen (clic 102. Das Recht auf den Bezug der Invalidenpension aug. 1 jedem Milltärdtenst untaugii bezeichneten Biensibeschädi gun d nach Maßgabe des Bedarfnises Vz nnn Ben mein e , . des Soldatenstandes und die Negisratoren bei den deer fr ans chlicßlich der Bensigns und Verstg mme lun gs zülagen ruht, e mä; , . 1 er a. b. 4. dur 81. n id iger au anken. . =. ! H n 3 . e e rr, , ler ieee in d e e e n e ae, gg , ,, chs.) Wer . s. o e rr gn e ren . k dul, feng hg Jenn . ö 71. ; Anspr * verso ; ed ur fn nach Cel ch e e n en Unteroffiziere und Soldaten, wel dem n in ng len, muß denselben vor ö. . daliden Hanse e, der Entlassung aus dem Militärdienst können die zum Thel zur westzeit unn, Len bee Ster i e . eine an n e von 2 . n e . gilt 9 für inte offtgse und Soldaten d . 6 . X e nin . behandelnden Milltärpersonen nur in e . n nn,, . r n, . . Unteroffiziere und Soldate en der Penfion. Eär wenn se zum aktiven illtärh n ,n ds e urlaubten - BPerreff der Wälagen der SS 71 und R einen Anspruch erheben, und in dem die Anstell e, , ,, den jenigen Monat folgtz Died tan üer d e daten, welch nachwg n ; Se, Werken gl nenn mlt enst cnbetzufen ind. ind dabei dr. Bestimmunßen des s. sa maßgebend m dis Antellung oder weschäst zung beggnnzn bat erbi gung, sei es im Kriege oder im lich durch aus dem aktiv . ansprüche nach d ) 343. e i Inka . n n . F. 103. Erreicht das Dlensteinkommen eines im Civildtenst an⸗ w , , , , , r , ,,,, . kuhn ber Ber nh e, mn, men mne er, Wension und ep 6t anertannt zu fein, und welche ne als versorgungs— goptfen. und Velonnungöperfngls der Kaiserlichen Mar ng halten. d ten B . nn n, , Dieselbe beträgt je 6 7 ¶Verstümmelungz zul age ut. alle ,, tber ben, che späterhin ganzinvalsde 1 imsoweit ihre Invalidität und Ünfähigkeit jur Fortseßzung des Dienstes oppellen Betrag der Invalidenpenston ausschließlich der Penstons. Hand. eines Jußes 567 ö . monatlich: a) bei dem Verlu geltend machen: tönnen einen Versorgungsanspruch durch den Krieg eingetreten ist, je nach dem Grade hrer Erwerbs und Verstünmmelungssulagen; oder a) bei einem Feldwebel nicht ( , , , 7 A. ohne Kücficht auf di hruch A4mnsahigtett bie in den 6. 66 bis i für Gemeine aufgiführten Pin. zd wbeler, Hö. bei. einn. Sergeant Cen unter ihr, nie. HI desselb Die Erblindung des Auge ähigkeit wenn die Inv ie nach der Enilassur on gaze h ö ge fun ; 55 Thaler, e bei einem Gemeinen nicht 1o9 Thaler so wird . 39 en,, 4 heim Verlust der Ir a ö v g n, m i i , nachgemi⸗ . meme 6 n, ; 63 finden auf sie, ebenso wie auf die ihr Gehalt aus dem Pensson ar, je nachdem es gün t iger ö. ihn ist, gl shelsio bed. hölle , een, . . gchten ist. erluste des ri m er ,,,, altiven 2 die sonstigen in Dienste der liche ine beschäftigten 6. ( ich 3 e n gun ieser Zulage ist eme? anf. . Augenkrankheit ge oder b) im Frieden ber fare nr , im aer ,, 1 z 194. Bei wechselnden Aunstelluggen odft Vesgäftigun gen, eines . ( Körperthellen, welche in n sonstigen e äußeren oder 16 ei B. innerhalb dreier Jahre nach d . iõse Frieden die Bestimmungen der SS. 72 und 73 Anwendung Penssonärs im Civildienst darf im Caufe eines Kalenderjahres die Bers en me inn gie zu keen ien far bie Errwerbafähigteit re, fle, nn, ke e 23 ersten in i r gef uf, beziehentlih . Bewilligungen für Hinterböiebene. a g n ,,. *,, 81 re, . 6 . . er a. Fig d. au sges nie 8 laßt nachgerplesen werd in genen, wenn zie gnxa. 946 Den Wittwen derjenigen M 2 . . . 12 Thalern monatlich geführten Sn en durfen den Betra ue innere Hie abr c , ung und durch eine im Krie . d ittwen bezien igen Militähpersonen der ih tertlassen Mongte nicht abersteigen ö . 1 mn in dem Jalle berste gen Te. 9 lieteng innere oder! us n durch eine auf Ger er · * eldarmes und im 5§z S5 erwähnten Personen, welche a) im 8. 165. Wer über das in dem 5. 102 Litt. e, angegeben Zeit. w . undung ober! außer? Bien 9 37 ie d innerhalb seh Iron ? schädigung, und er · 8. ege geblieben ober an den erlittenen Verwundungen während des ma hinaus die Penstion oder einen ihm nicht zustehenden Theilbetrag ; Die fuͤr Erheben rt ist. digung Militärdienste, wenn die Freu ll n, der Enilassung aus dem aktiven 1 ges oder später verstorben sind b) im Laufe des Krieges erkrankt der elben forterhebt, muß sich bis zur völligen Heckung der stattgefun. . lagen von 8 ha hee nch eines oder beider Augen ausgeseßten des aktiven Militärdien fies im är nachwesßl(ch biirch ane ngen . ieee , n been var Riölzuf ines Jähres fc, dann lebe, l we een. seinem. Ylensteinkommen oder seinen ae den der deren been ein 16 Thale gn r ff en Zu⸗ verursacht ist. . m Frieden erlittene . 8 n Denkschlusse verstorben sind 6) durch Schiffbruch verunglückt nächssfolgenden Pen onsraten gefallen lassen. . 9. nschränkung ni werden 83 g gung oder n Foige einer milstärischen Aktien oder der klimattschen Ein ag Unter C ; ,, er , n , , ne , r, . J e als solche angesehen, d ö mehrfach verstümmelt zird, muß durch diensfliche Erhebunge unfaßig leit angegeben p 0. . . en sund! wer. verkichen, für welchen ein Enigelt (dis Naturalien nach ihrem Gel . . , . n, die ohne fremde Wartung und Pflege n sind, aktiven Dienst festgestenl ungen vor der Entlaffu gege den befondere Bewilligungen, so lange sie im Wittwenstande bleiben, werth echnet) aus einer . Reichs . S 2 nicht be · hinsichtli Kestgestellt sein. Eine Aus ung aus dem und im Falle der Wied derhelrath ei gewã zer i . n Nteichs. Staat; oder Gem mne. S 74. Ben Unterofftzi ö Hhitlich der Theilnehmer nahme hiervon findet 7 erberhelrathung noch für ein Jahr, gawährt. lasse dirt oder indireit geiährt wird, feriner der Dienst. bei standi- ur eren vom Feldwebel der auf den Frieder ier an einem Kriege statt n sindet nur Die im §. 45 über die Zugehsrigkeit zur Feldarmee etroffenen : 21 . . , , ge l ei d . , , denen . ö e e wer. 3 re Her w, , , k ier, , ain . tät e e a. e und the ugsein flu ende Anw ; f ; schaft . n, , , (Dienstzulage) ne Penstonszulage von und n zu . , ,. ig a n nn, M ganz 5. 95. Die . beträgt für a) die Wittwen der Feld- n , , nnn nm,. , K . . ber in den gg. h worbene PFenstonsfaß darf jedoch unh mer Scl eist wah ann hne gift aich bei den Theihnehm zu . webel und Unterärzte monatlich halt, H die Wimen der Ser. Voten Vagt oder Wochenishn e ü df 4 n en Diensteinkom men . 72. bezeichneten Zulagen das Schiffes in den ersten ,. dreier Jahre nach der Jin 6 an geanten und Unteroffizier? monatlich 7 Thaler, C die Wittwen der nicht hierher. illen derd ensf at horen hat, nicht uühersteigen telle, welche der Jnvallde im Lia = . klimatischen Einflaffe der Ema hlichen Hafen nachweislich hr des Hemeinen monatlich 3 Thaier. Bei den Witwen der unteren Hill. F. 167. Den im Civildienst angestellten Milita . 6 75. Civrivgr sorgungsschein) D elleidet sen, , Fader Stereise ganzinbalide und chelsmeise K , e r n n 1 * ö . a . 3 ö e nenten en Mnwall, wer ie als versorgunge st In den FJällen des nien . wih für bie Höhe der Bewilligung das den perstor. Pedei gar tetne oder Fine eringere oder eine den Betrage der Inva. haben, einen Civilversor en erhalten, wenn sie sich er während der auf den S. 80 zu A. 1 und 2 unt benen Männern zuletzz gewährte Diensteinkommen dergestalt maß lidenpension nur gleiche Eil! ** 9 gungsschein. i⸗ G gut geführt rücksichtigun Friedensschluß folgenden drei unter a, sindet gebend, daß J die Wlttwen der Beamten mit einem ĩ n v ere, n, m. eiche Ewilpension erdient haben än Stelle der anzinvaltden erhalten K den vorstehenden Penssons. . ? a . 215 Liglern und darüber jährlich auf die . hien eben , . ,,,, e , n. nian nge, ,, ,, . Witiwen der Beamten mit Cinem Einkommen pon g= ahen dieselben jedoch in den von ihnen belleideten Eivisstellen bis zu A5 Thalern jährlich auf die Bewilligung von? Thalern den Änspruch auf eine höhere Pension erworben so wid der Betrag