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dungsquai versammelt, die das Kronprinzliche Paar mit juheln. den Zurufen begrüßte. Vermittelst Sonderzug wurde hierauf die Reise nach London fer geg, Zwischen 6 und 7 Uhr lang ten Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten im Charing- Croß Bahnhofe an, wo sie von dem Prinzen und der Prinzessin von Wales, dem Marquis und der Marquise von Lorne, dem deutschen Botschafter und vielen anderen Perso⸗ nen von Distinktion empfangen wurden. Begleitet von dem Prinzen und der Prinzessin von Wales fuhren der Kronprinz und die Kronprinzessin hierauf nach Prussia⸗ House, dem deutschen Botschaftshotel. Dort wurden Ihre Kaiserlichen Hoheiten von dem Grafen und der Gräfin Bern⸗ storff und dem Botschaftspersonale ehrfurchtsvoll empfangen, und beim Durchschreiten der festlich geschmückten Halle von einem jugendlichen Sängerchore mit einem Festgesange begrüßt. Die beiden jüngsten Kinder des deutschen Botschafters, Gräsin Victoria und Graf Johann von Bernstorff, trugen hierauf dem Kronprinzlichen Paare Willkommengedichte vor, wobei erstere dem Kronprinzen einen Lorbeerkranz, letzterer der Kron⸗ rinzessin einen prachtvollen Rosenstrauch überreichte.
achdem der Prinz und die Prinzessin von Wales sich entfernt, fand beim Bolschafter ein Diner von 22 Gedecken statt. Wäh⸗ rend desselben brachten 150 deutsche Sänger, Mitglieder des Turnvereins und anderer deutscher Ge angsvereine ein Ständchen, das unter andern deutschen patriotischen Liedern auch einen Vers der Wacht am Rhein« umfaßte. Nach der Serenade empfingen ihre Kaiserlichen Hoheiten eine Deputation der Sänger und nahmen aus ihren Händen eine mit zahl⸗ reichen Unterschriften bedeckte Willkommen ⸗Adresse entgegen. Se. Kaiserliche Hoheit der Kronprinz zeigte sich hierauf mit der Kronprinzessin auf dem Balkon und wurde von der vor dem Hotel versammelten Volksmenge stürmisch begrüßt.
Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten besuch⸗ ten gestern die internationale Ausstellung in Süd⸗Ken⸗ sington, nahmen hierauf bei dem Prinzen und der Prinzessin von Wales in Marlborough⸗House ein Dejeuner ein und begleiteten das Prinzliche Paar nach Chiswil— House, woselbst bei günstigem Wetter ein glänzendes Gartenfest stattfand, bei welchem Ihre Majestät, — die eigens zu dem Behufe, das Kronprinzliche Paar zu begrüßen von Windsor herübergekommen war, — die sämmtlichen Mitglieder der König⸗ lichen Familie, mehrere auf Besuch hier anwesende Hoheiten, die Mehrzahl der Mitglieder des diplomatischen Corps u. s. w. zugegen waren. Nach dem Diner, das beim Kaiserlichen Botschafter, Grafen Bernstorff, im Prussia-House stattfand, besuchten Ihre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten die italienische Opern⸗ vorstellung im Coventgarden ⸗ Theater und erschienen dann auf dem Balle der Herzogin von Wellington in Apsley -House.
Im Oberhause kündigte gestern der Unter⸗Staatssekretär im Kriegs Ministerium an, er werde am 13. Juli die zweite Lesung des Armee⸗Reorganifations ⸗Gesetzes beantragen.
Im Unterh ause kam in gestriger Nachtsitzung nach einer nicht zu Ende geführten Diskusston über eine, die Herstellung von Straßenbahnen (Tramways) im Innern von London, betref⸗ fende Gesetzvorlage, die Ernennung eines neuen großbritannischen Gesandten in Stuttgart zur Sprache. Der Unter⸗Staatssekretär des Auswärtigen erwiderte, Lord Granville habe der Königin vorgestellt, daß unter den bestehenden Verhältnissen der Rang des diplomatischen Vertreters in Stuttgart reduzirt werden könnte, folglich würde statt eines außerordentlichen Gesandten er, Ministers ein Chargé d' Affaires ernannt werden.
Nach Erledigung einiger anderen einleitenden Geschäfte
wurde die Debatte über die geheime Wahl, (Ballot) wieder aufgenommen.
. Frankreich. Paris, 7. Juli. Die Bezahlung der Miethen, welche für kleine Wohnungen zum 58. d. M., für
große Wohnungen zum 15. d. M. fällig werden, das Wechsel⸗ gesetz und die Strenge mit welcher man diejenigen Steuern eintreibt, welche die Negierung der nationalen Vertheidigung auf Diejenigen gelegt hai, welche während der Belagerung von , . 4 . 4 .. Mißmuth. Noch
ngriffe auf einzelne Soldaten, sowie za
Verhaftungen statt. ; 1
— Die Journale von Amiens vom 5. Juli bringen
folgende Bekanntmachungen, welche ihnen von Der deutschen
Hir ber, zugegangen find: ih sche 2 Auf Befehl des Generalquartiers der Besatzungs Armee in ankreich werden von heute ab der Hclagten m, , ng nd und die egsgesetze in aller Strenge wieder . und jede
andl gegen die preußische Behörde, so wie jede Schädigung der 3
icher heit
der Individuen werden mit der größten Strenge bestraft werden
3 — e, n af Kommandant 5 Ruville.
2) Auf Befehl Sr. 8. des Ober Generals und aus Ur. sache des Mordes, welchet in der vorigen Nacht an einem deutschen Soldaten verübt wurde, wird beschlossen, wie folgt: Der Jabrmarkft. plaß wird jeden Abend um 10 Uhr geräumt. Die a, . Restaurants 2c. werden Abends um 10 Uhr geschlossen halb IL Uhr Abends hat Niemand, gußer den Agenten der französischen Polizei, das Recht, auf der Straße zu sein. Jeder, welcher 23 öffent. licher Straße nach dieser Stunde betroffen wird, wird arretirt.
Der General Major Kommandant v. Ruville.
Auch der Courier de St. Quentin enthält eine solche Bekanntmachung der deutschen Militärbehöt de:
An die Einwohner! In Ausführung des Artikels 8 des Ver- trages vom 28. Februar, welcher den Kommandanten der deutschen Truppen das Recht giebt, alle zur Sicherheit ihrer . noth⸗ wendigen Maßregeln zu treffen, werden die Einwohner von St. Quentin benachrichtigt, daß I) jeder Einwohner, welcher einen deutschen Sol. daten beleidigt, sofgrt arretirt und mit der größten Strenge bestraft werden wird; 2 Zusammenrottungen auf den öffentlichen Pläßen 6 in den Straßen werden mit Gewalt auseinander getrieben
erden. I. St. Quentin, 4. Juli 1871. ; Der Major, Kommandant v. Hoh enh orst.
— 8. Juli. (W. T. B.) Die schnelle Erledigung des Gesetzes über die neuen Eingangssteuern hatte in der Mit— thelläng des Finanz ⸗Ministers ihren Grund, daß täglich sehr große Quantitäten von den durch das Gesetz besteuerten Waaren in den verschiedenen Häfen anlängen und daß bis zur Vo⸗ tirung des Gesetzes dem Staatsschatze täglich ein Schaben von
mehreren Millionen erwachse. Der Minister müsse daher die
Dringlichkeit der Diskussion beantragen. In Folge dessen wurde die Diskussion des die Generalraäͤthe betreffenden Geseßzes unterbrochen und das neue Steuergesetz, wie bereits gemeldet, fast einstimmig angenommen.
— Die Proklamation der für Paris gewählten Deputirten der Nationalversammlung hat gestern im Palais du Luxembourg stattgefunden. Die Prüfungoͤkommisston hat sich nach längerer Berathung dafür enischieden, daß alle Stimm- zettel, die mit dem Namen A. oder J. Moreau beschrieben seien, zu Gunsten Ferdinand Moreau's gezählt werden sollten. Da hiernach sich für J. Moreau 94,875, für Bonvallet da—⸗ gegen nur 943632 Stimmen ergaben, wurde ersterer als De— putirter der Nationalversammlung proklamirt.
— 9. Juli. Gambetta hat am 6. d. ein Schreiben an die republikanischen Komites in Bordeaux gerichtet, in welchem er seine Freude über das Resultat der Wahlen ausdrückt. In diesem Schreiben heißt es: Die letzten Wahlen haben den Beweis geliefert, daß Frankreich zum Guten enischlossen sei, und daß es Alles aufbieten wolle, um dem Lande jene Stellung wieder zu erwerben, welche es durch die Monarchie verloren hat. Dieser Wille des Landes legt den Republikanern ernste Pflichten auf. Frankreich erwartet von der republikanischen Regierung sein Heil und seine Wiedergeburt. Arbeiten Sie daher Alle, ohne zu ermatten, mit Festigkeit und Mäßigung, mit Klugheit und Weisheit daran, daß die Republik, welcher heute Niemand mehr mißtraut, für unser unglückliches Vaterland zum Hafen werde, in welchem es sich endlich von allen Stürmen zu erholen vermag. Vermeiden wir deshalb jede Uebertreibung; seien wir einig, stark, wachsam, gemäßigt und
vor Allem geduldig, und die Zukunft wird unferen Grund sätzen gehören.
Versailles, 8. Juli. In der Nation alversamm⸗ lung stand auf der , . der Gesetzentwurf, betreffend die Auflage neuer Steuern auf Zucker, Kaffee, Thee, Alkohol, Kakao und ähnliche Gegenstände. Die Dringlichkeit der Berathung wurde votirt und krat die Versammlung sofort in die unmittelbare Diskussion des Entwurfes ein. Nach turzer Debatte wurde derselbe mit 433 gegen 5 Stimmen an⸗ genommen.
— Das Journal officiel veröffentlicht weiter folgende Wahlr e sul tate: Morbihan: de Gouvello. Seine: wle e André, Pernolet, Louvet, Paul Morin, de Pressenss, Gam⸗ eie. . r . . Cissey, de Ploeuc,
eurer Kestner, Krantz, Laboulaye, Lefébure, Laurent Pichat Sebert, Breslay, Drouin, Bonvalet! . . Wie das Journal officiel ⸗ mittheilt, hat die Regierung in Bezug auf die Anwendung des Gesetzes vom 12. Mai d. J. Hart welches alles seit dem 8. April von den Insurgenten in
aris mit 24 * belegte öffentliche wie Privaleigenthum fur
unveräußerlich erklärt wird) bestimmt, daß der 7. Juni, als der
2 . aer a bah ö in Paris wieder her⸗ als der Tag anzusehen sei, a
die Insurrektion beendet war. ö
Spanien. M ad rid, 5. Juli. Die Antwortsadrefse auf die Thronrede, auf deren Berathung der Kongreß viele
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ochen verwandt hat, ist kürzlich überreicht worden und darauf folgende Erwiderung des Königs ergangen:
Ich empfinde die lebhafteste Genugthüung beim Empfange der Adrchse, die der Kongreß an mich gerichtet hat; denn mein eifrigstes Begehren ist es, die Wünsche des Volkes kennen n lernen um den- selben nach meinen besten Kräften Gerechtigkeit widerfahren zu
lane, Gluck Spaniens, das mein und meiner Kinder Vaterland
rden, mich ganz hingebend, werde ich Alles aufbieten, um dem , enden Körper, der die Bestrebungen meines Volkes darstellt, meine treue und herzliche Mitwirkung zu leihen, damit wir in ge⸗ meinfamer Arbeit für die Entwickelung und Befestigung der großen Grundsätze des konstitutionellen Systems, dem das spanische Volt so viele
an,, Gefühle, meine Herren Abgeordneten, werden mich mein
; ang durchdringen; sie werden mir die Kraft zum Siege
ure f nnn ee e en m der Zukunft verleihen. — 8. Juli. (W. T. B.). In der heutigen Sitzung der Cortes gelangte der Bericht der Budget Kommission zur Berathung. Serrano forderte die Kammer auf, die Vorschlaͤge der Kommission anzunehmen, um die Re—⸗ gierung in die Lage zu versetzen, ihre Verbindlichkeiten zu er⸗ füllen. Im Verlaufe seiner Rede betonte Serrano, er würde sofort aus dem Ministerium austreten, wenn die gegenwärtig zwischen den Parteien bestehende Versöhnung gebrochen würde.
talien. Rom, 8. Juli. (W. T. B.) Die »Gazzetta uf alt veröffentlicht eine Verordnung, betreffend die Mit- wirkung Italiens zum Bau der St. Gotthardsbahn, sowie. serner die Konvention, welche zwischen der Schweiz und Italien bezüglich desselben Gegenstandes geschlossen worden ist. . Florenz, 9. Juli. Wie die »Opinione- berichtet, hat die Munjzipalität von Jassy anläßlich der Verlegung der Haupt⸗ stadt Jtaliens nach Rom eine Glückwunsch⸗ Depesche an den König gerichtet.
Nußland und Polen. St. Petersburg, 8. Juli. Die diessährigen großen Manöver des Gardecorps und der demselben attachirten Truppen werden vom 13. bis 23. August wischen Pargolowo und Toksova stattfinden, von wo aus ein
ngriff auf St. Petersburg ausgeführt wird.
Schweden und Norwegen. Stockholm, 4. Juli. Die zur Ausarbeitung eines neuen Heeresgesetzes niedergesetzte Kommission hat vorläufig ihre Arbeiten abgeschlossen, um die⸗ selben am 1. September wieder aufzunehmen. Die Kommis⸗ ston hat sich zu dem Antrage geeinigt, das Stell vertretungẽ recht aufzuheben und die Wehrpflicht auf alle Klassen der Be⸗ völkerung auszudehnen, dergestalt, daß auch Prediger und Lehrer die bisherige Befreiung verlieren. Ferner sollen die Rekrutenübungen weiter ausgedehnt, jedoch diejenigen, die sich bereits eine höhere Fertigkeit im Schießen angeeignet haben, von den Bataillons ⸗Exerzitien im dritten Dienstjahre befreit
werden.
Amerika. NewYork, 6. Juli. Präsident Grant hat die Ratisikation des »Vertrages von Washington« in einer
Proklamation formell angezeigt.
— Das Zustiz⸗Ministerialblatt für die preußische Gesetzgebung 3. g ech ien fe. Nr. A enthält folgende Ent, scheidung des Königlichen Ober -⸗Tribunals vom 1. Juni 1871. —
Der Staatsanwaltschaft steht jetzt die Verfolgung aller Beleidi⸗ ung e n n. u. y
a enntniß lautet: .
In der n,, wider den Gerichtsboten H. zu D. auf die Nichsigkeitsbeschwerde des gedachten Angeklagten, hat das Königliche Dber⸗ Tribunal, Senat für Strafsachen, JJ. Abtheilung, in der Sitzung vom 1. Juni i871, in Erwägung, daß das Bundes ⸗Strafgesetzbuch das Vergehen der Beleidigung eines Zeugen in der Ausübung seines Berufes oder in Beziehung auf seinen Beruf als ein besonderes Ver- gehen wider die öffentliche Ordnung, wie es im S. 102 des preußischen Strafgeseßbuchs charakterisirt worden nicht aufgenommen sondern die Fälle ber gedachten Art in dem Gesammtbegriffe des Vergehen der Beleidigung, welches nach 8 185 des Bundes ⸗Strafgesetzhuchs mit der daselbst geordneten, nach Maßgabe der Umstände der That von dem Richter zu bemeffenden Strafe bedroht ist, mit umfaßt hat; daß ach der promesualischen und daber auch gegenwärtig maßgebenden Bestim= 6 des Art. XVI. .. dafs g nrg nr hier
etzungen (Belei ; 1 also 14 Außschluß nur der in trafgesetzbuchs gedachten, als Ueber⸗ iretungen charakterisirten einfachen , ,, . die . anwaltschaft im Untersuchungsverfahren einzuschreiten befugt ist: daß hierin durch die Vorschriften des Bundes -Strafgesetzbuchs, ö. ech aile Beleidigungen den Thatbestand von Vergehen darste a eine Aenderung nur . eingetreten ist l als die Befugniß . Staats anwaltfchaft zur Erhebung der Strafklage nunmehr auf . e Beleidigungen ausgedehnt erscheini; und daß sonach schon aus d esem
. ergehen anerkannt sind 343 des preußischen
pfer gebracht hat, seine Wiedergeburt und Größe erzielen
Grunde auf den vorliegenden Fall, in welchem die Strafklage aus S. 102 des Preußischen Strafgesetzbuchs erhoben und Implorant auf Grund dieser Vorschrift in J. Instanz mit Strafe belegt, fodann aber in 1II. Instanz wegen Beleidigüng aus §. 185 des Bundes ⸗Strafgeseß⸗= buchs bestraft ist, der Appellationsrichter die für das Untersuchungẽs= 363 geltenden Vorschriften mit Recht angewendet, die Vorschrif⸗ ten für das Verfahren im Eivilprozesse, insbesondere den §. 232 des Anhangs zur Allgemeinen Gerichtsordnung und den §. 6 des Geseßzes vom 11. März 1850 also nicht verletzt hat; für Recht erkannt: daß die Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Erkenntniß des Kriminalsenats des Königlichen Appellationsgerichts zu Raumburg vom 11. Februar 1871 zuruͤckzuweisen, und die Kosten des Verfahrens dem Imploran- ten zur Last zu legen. Von Rechts wegen. .
Statistische Nachrichten.
Nach der -Schiffsliste« Schwedens, ausgearbeitet vom Kapitän J. F. Lagerdeim, ist die Zahl der jetzigen Segelfahrzeuge in der schwedischen Kauffahrteiflotte A382 mit einer Tragfähigkeit von 8) 7623 Neulasten à 100 Ctr.; die der Dampfschiffe, welche in schneller Zunahme begriffen ist, während dagegen die der Segler abnimmt, ist 284 mit 11.234 Pferdekräften und einer Tragfähigkeit von 63543 Neu⸗ lasten, so daß also die ganz Handelsflotte aus 416 Fahrzeugen von g6, O57 Reulasten besteht. Bei den Dampfern sind die kleinen, meistens ungedeckten Dampfschaluppen mit 10 oder weniger Pferdekräften, die in allen Städten (z B. in Stockholm 62) und auch auf den meisten Landseen des Innern vorhanden sind, nicht eingerechnet. Das größte Handelsfahrzeug, das Hernösander Fregattenschiff ⸗Föreningen«, mit einer Tragfähigkeit von 3805 Neulasten, liegt mit voller Ladung
23 Fuß tief. Kunst und Wissenschaft.
Im »Verlage der Reichsgesetze von Fr. Kort kampf in Berlin ist eine neue Ausgabe der Reichsverfassung erschienen: -Verfafsung des Deutschen Reiches mit Einführungs- gesetz vom 16. April 1871, Hinweisen auf die ergänzen⸗ den Vertragsbestimm ungen nebst deren Wortlaut, und auf die Gesetzgebung des Deutschen Reiches, bezw. des RVorddeutschen Bundes, sowie dem Gesetz über die Ver⸗ einigung von Elsaß und Lothringen mit dem Deutschen Reiche vom 9. Juni 1871. Bearbeitet von H. Biester, Geh. exped. Sekretär im Reichskanzler⸗Amte.“ Außer der Verfassung, den Verträgen nebst zugehörigen Protokollen mit den süddeutschen Staaten in authentischem Wortlaut enthält die Ausgabe werthvolle Beigaben in den Noten zu den einzelnen Artikeln der Verfassung. In diesen ist angegeben, welche Gesetze in Ausführung derselben erlassen sind, Bereich und Eintritt der Gultigkeit jedes Ge- setzes, ferner die Vorbehalte und Ausnahmen zu Gunsten von Bayern und Württemberg L.
— Friedrich von Raumers Geschichte der Hohenstau⸗— fen und ihrer Zeit ep FJ. A. Brockhaus) erscheint jetzt in vierter Auflage, deren erste L terung vorliegt. v. Raumer hat mit seinen »Hohenstaufen«, die zuerst im J 1823 erschienen, durch die Schilderung der glänzenden Zeiten des alten Deutschen Kaiserreichs das nationale Bewußtsein geklärt und gestärkt. Als ich vor mehr als fünfzig Jahren, schrieb er in der Vorrede zur 3. an n, den Entschluß faßte, eine Geschichte der Hohenstaufen und ihrer Zeit zu schreiben, waren die äußeren Verhältnisse einem solchen Unterneh- men ne e n. als jeßt. Die Deutschen, schmerzlich ergriffen von den traurigen Ereignissen der damaligen Gegenwart, strebten mit sehnsüchtiger Theilnahme nach der Kenntniß ihrer früheren Zustände und Thaten, und begeisterte junge Männer machten es sich zur Lebens- aufgabe, das Vergessene neu zu entdecken und das Verkannte in rich= tigerem Lichte darzustellen. So ist es natürlich, daß jetzt nach dem Wiedererstehen des Deutschen Reichs das Interesse an dem berühmten Geschichtswerk wieder neu angefacht, und eine neue Auflage noth⸗ wendig geworden ist. Dieselbe ist dem Schöpfer der neuen Helden⸗ und Friedenszeit, dem Hohenzollern Wilhelm gewidmet, -dessen Ge⸗ schlecht unendlich glücklicher ist, als das der ,, , denn was noch vor Kurzem selbst Muthige für unmoͤg ch hielten, ist jetzt zum
eile Preußens, Deutschlands, ja Europa's erreicht.“ -In der neuen . wird der * der dritten unverändert beibehalten werden. Sie erscheint in 24 Lieferungen binnen Jahresfrist.
Breslau, 9g. Juli. Heute Vormittag wurde der sechste deutsche Journaglistentag im Stadtverordnetenlokal eröffnet. Der Vorsteher der Stadtverordneten, Lent, begrüßte die sehr zahlreiche Versammlung mit einer Ansprache, welche durch Sonnemann beant- wortet wurde. Auf Vorschlag Dr. Steins wurde Sonnemann zum Borsitzenden ernannt. Hierauf folgte die Berathung des von Pro⸗ fessor Biedermann ausgearbeiteten Entwurfes über die Grundlagen eines Preßgesetzes für das Deutsche Reich; derselbe wurde nach län- gerer Diskussion mit einigen Abänderungen angenommen.
Gewerbe und Handel. .
In dem Zeitraum vom 1. bis 16. Juni d. J. wurden in Berlin eingeführt: zu Wasser 88 963 Tonnen Steinkohlen, Braunkohlen, Koks, S65 Klafter Torf, 12846 Klafter Brennholz, auf den Eisenbahnen 124X390 Tonnen Steinkohlen, Braunkohlen, Koks, — Klafter Torf, 1163 Klafter Brennholz, Summa 213 353 Tonnen Steinkohlen, Braun- kohlen, Koks, 865 Klafter Torf, 129627 Klafter Brennholz; ausgeführt zu Wasser 1048 Tonnen Steinkohlen, Braunkohlen, Koks, auf den Eisenbahnen 9666 Tonnen Steinkohlen, Braunkohlen, Koks, Summa 10714 Tonnen Steinkohlen, Braunkohlen, Koks. .