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1148 ö
Substriptions bedingungen
auf
Tnulr. 200, 000 in 2000 Actien à 100 MMI.
Chemischen Fabrik „Oranienburg“
§. l.
hei
Die Subskription erfolgt al pari
am 12. Huli ch.
den Bankhäuseorn
in Herlim bei Rnnff d Hanorr, ranienhurgerstr. 6263,
in
in
in in in in in in in §. 2.
. „ Samelsom d Scheer, Unter den Linden A, 5 „ S. Frenkel, Schlossplatz 3.
MHagecleharg bei M. S. Meyer,
Hann wver hei Michel Herend,
Caothn hei Gebr. Gdoldschmaickt,
Stettim hej S. Ahel jr.,
Norelllaknsem hei S. Frenkel,
Hei pzig hei Ferdl. Srchänkheinner,
Dresden hei Hol. Thodcdle e Comp.
Bei der Subscription ist eine (aution von 10 p(t. baar, oder in conrshabenden
Effecten zu hinterlegen. (a. IIc
Im Falle der Veberzeichnung tritt cine Reduction der Anmeldungen ein. Das Resultat derselben wird öffentlich hekannt gemacht werden.
Die Lahn (sor augetheilten betrage muss bei Verlust der deponirten (Caution in der Leit bis 1. August nebst 5 p(t. Linsen vom 1. Juli er. hei der Jeichenstelle er-
folgen, bei welcher die Subscription geschehen ist, Baar -Cautionen werden hierbei in
ner mn gebracht, (autionen in Werthpapieren dagegen nach vollständiger Ah- nahme aur sicktzegeben. Die Subscrihenten erhalten bei der Lahlung Interimsscheine, welche baldthunlichsst gegen die desinitiven Stück!e umgetauscht werden.
An das Kriegs ⸗Ministerium.
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Deuts cher Neich s- Anzeiger
Königlich Preusziseher Staats⸗Anzeiger.
Das Abonnement betrãgt 1 Thlr. ? Sgr. G Pfg. für das dierteljahr. Ansertionspreis für den Naum einer Pruchzeile Lz Sgr. K
Aue Post⸗Anstalten des An- und Auslandes nehmen gestellung an, für gerlin die Expedition: Zietenplatz Nr. B. — — — —
MW 60.
und Ihrer Kaiserlichen oheit der Groß ürstin Helene pon Rußland den Lui en⸗Orden erster
leihen.
Se,. Majestät der König haben Allergnädigst geruht.
Dem Salarien und Deposital · Kassen · Rendanten, Rech⸗ nungh⸗Rath Blie sener zu Bütow, dem Kreisgerichts ˖ Sekretär, Kanzlei⸗Rath Simon zu Ratibor, und dem Haupt · Steueramts⸗ Rendanten Goebels zu, Rheine, im Kreise Steinfurt, den Rothen Adler⸗Qrden vierter Klasse; den Königlich belgischen Post · Inspektor Thimister zu Brüssel den Königlichen Kronen⸗ Srdenñn dritter Klasse und dem 2 italienischen Konsul Jo seph Pilast ri zu Bombay den Königlichen Kronen⸗Orden
Dierter Kiasse; dem Steuer ⸗Aufseher a. B. Kerner zu Cöln,
mivers y Harms zu Marburg und dem
Wilhelm 2 zu Rönnhof, im und dem Kutscher Win kler zu Breslau dallle am Bande zu verleihen.
Allerhöchste Ordre vom 29. Juni 1871 — betre end Einrich⸗ tang einer Kriegsschule nee r . akademischer Lehr kurse r junge zete.
Auf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich Folgendes:
I Die Räumlichkeiten der früheren scols d'applicatign. de bartillerie et du génie in Metz sind bis zum 1. Januar 1872 zu einer Kriegsschule einzurichten, und die Kosten dieser Einrichtung und ber Unterhaltung des Instituts auf den Etat zu bringen.
2) Auf der Artillerie und Ingenieurschule zu Berlin ist sobald als thunlich ein etwa sechõmonatlicher akademischer Kursus für solche
Pfftzlere des Garde Lorps zu eröffnen, welche während des Feldzuges
18 forderlichen Lehrer für diese Kuͤrse sind, sowest sie nicht aus den Leh⸗ rern der Vereinigten Artillerie und Ingenieurschule, aus dem General- . dem gi gen Kadettenhause heranzuziehen sind, Mir zur ommandirung in Vorschlag zu bringen. ? ; I) Rach Beendigung der bies jährigen Lehrfurse auf den 36 schulen hal die Heranziehung der den anderen Armee ˖ Corps angehsd= renden Offiziere der betreffenden Kategorie zu den dazu irgend geeig- neten Kriegöschulen . einba sechs Monate zu erfolgen. z Das . Ministerlum hat hiernach die erforderlichen Verfü⸗ gungen zu treffen . . Berlin, den 29. Juni 1871.
Fol ohne Offizierexamen zu ihrer Charge gelangt sind. Die er:
Graf v. Roon.
Vie vortehende Allerhschsie Ordre wird hlerdurch mit dem Be⸗ merken zur en 3 gebracht, daß die Einberufung der qu. Offiziere zu den glademischen Gehrkursen Seitens der Königlichen General · Inspektion des Milstär ⸗ Erziehungs ⸗ und Bildungswesens
burch Kerdulltelung des belreffenden Königlichen General · Commandos
erfolgt. ern, den 8. Juli 1871. Kriegs ˖ Ministerium.
Graf v. Roon.
Erlaß vom 27. Juni 1871 — betreffend Anzug und Abzeichen V ; des XIV. Armee: Corpd⸗ ö Se. Majestät der Kalser und König haben im Einverständniß mit Sr Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Baden folgende Beslimmungen Über den Anzug und die Abzeichen des XIV. Armee Corps zu nreffen geruht. *
Berlin, Dienstag den 11. Juli, Abends
sern bler Bringmann zu Hebenshausen, un Kren zi usen, das A n. n , sowie dem Arbeitẽ·
darte oder ein Adler, welch
1871.
— — r .
D Allgemeine Bestimm ungen. Sämmtliche Qsfiziere exkl. Gencralität und Generalstab, welche dem XIV. Armee ⸗Corps ange- bören, tragen die Schärpe und das Porteper in den durch Artikel 55 der Verfassung des Beulschen Reichs festgestellten Farben und bis zur Einführung einer allgemeinen Bundes kokarde, neben der preußischen die babische Kokarde. Letztere am Helm links und an der Mütze über der preußischen Kokarde.
Achselstücke, Epaulettes und Evaulettes Einfassungen nach preußi · schem Muster und in preußischen Farben.
Dle Offiziere der zum XIV. Armer - Corps abkommandirten preußt⸗ 6 ,. legen die Bundesfarben und die badische Kokarde ni ö, &=.
2 Generalität und Generalstab. Prxeußische Uniform, preuß scher Helm, Schärpe und Portepee ohne die Bundes farben. An der Kopfbedeckung nur die , Kokarde. 35
s) General- und F ügel⸗Adjutantur Sr. König⸗ lichen Hoheit des Großh erzegs von Baden. Badzische elm zier, Heimbusch in preußischen Farben desgleichen preußische Epau⸗ lettes und Achselstücke mit dem Namenszuge Sr. Königltchen
oheit des Großherzogs von Baden. Schärpe und Portepee in den
undes farben . General · und Flügel Adjutanten St. Königlichen Hoheit, welche in den Dienst bei der Truppe zurücktreten, behalten die Ramens ⸗ Chiffre so lange sie badischen Truppentheilen angehsren.
4 Badische Truppentheile behalten ihre bisherigen Abzeichen in Bezug auf Farbe der Kragen, Achselklappen und Aermel ˖ Auf
schlaäge, auch sämmiliche Auszeichnungen Kronen und Chiffre 2c, ehenfo die bisherige Helmzier (badisches Wappen). ;
Die Offiziere tragen die Preußische nehen der badischen Kokarde . . Die Mannschaft träzt nur die badische
okarde.
Epaulettes, Achselstücke, Säbelle ppeln und Kartusch · Bandoliere der Offiziere nach pteußischem Muster und in preußischen Farben.
Haarbüsche der Kavallerie Regimenter werden in den bisherigen Farben beibehalten.
Das Seiten zewehr der Mannschaft der Artillerie blelbt unverän dert. Die Unteroffiziere und Mannschaften aller Truppentheile er- halten Säbeltroddel nach preußischem Muster.
Die Tschakos der Landwehr und des Trains werden in der bis—⸗ ern, ö beibehalten, erhalten aber das. preußische Feldzeichen
ationalꝝ J ,, J Bie Eschakos der Landwehr behalten die badische Kolarde mit dem bisherigen Landwehrkreuz, die Tschakos des Trains den badischen Greifen mit der bisherigen Inschrift.
Die Infanterie · Offiziere behalten ihr bisheriges Seitengewehr.
Die Sfftziere, welche sich im Besttz des Dlenstauszeichnungs kreuzes befinden, tragen dasselbe weiter. Bel Reu · Verleihungen wird das preußische Dlienstauszeichnungskreuz ausgegeben, . Bel den Dienstauszeichnungen der Mannschaft sollen die preußi⸗ schen Bestimmungen und die preußische Form maßgebend sein, jedoch wird das badische Band und die bisherige Schnalle beibehalten.
Die Regiments. und Bataillon Tamboure der Grenadier ⸗Regi⸗ menter können ihre bisherigen Bandoliere mit Goldborten als außer ˖ etatsmäß ge Stücke beibehalten.
Bertin, den N. Juni 1871. 5 Kriegs Ministerlum. 4 Im Auftrage: v. Schmeling.
Erlaß vom 2 Juli 1871 — betreffend Gewährung von Geschütz · ̃. Doucenrgeldern für die im Feldzuge 1876/71 eroberten Trophäen. Durch Allerhüchste Kabinets⸗Ordre vom 22. v. M. sind hinsicht⸗
lich der Zahlung von Doucenrgeldern an die Truppen für die in
dem Feldzuge gegen Frankreich eroberten Trophäen nachfolgende Be⸗
stimmungen ergangen;
1) Für jedes jeindliche Geschütz, welches in offener Feldschlacht oder im offenen Gefecht wahrend seines Gebrauchs bei feindlicher Gegenwehr mit stürmender Hand genommen worden ist, erhalt das Regiment, welchem die Eroberer der Trophäen angehört haben, 29 Hutz n che dliche Feldzeichen, sei 8 Fahne, eine St
. r jedes feindliche Feldzeichen, sei es eine ahne, eine Stan⸗
2 in offener Feldschlacht oder im offenen
. 1