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Gefecht in Kampfe geno]mmen worden ist, eihält das Negiment, n 28
welchem die Eroberer angehört haben, 40 Dukaten.
3) Etwaige Ansprüche hierauf haben die Truppen auf dem Instan⸗ zenwege dem Kriegs Ministerkum anzumelden. Die Ansprüche wer— den durch das Kriegs. Ministerium unter Zuziehung des Großen Ge— neralstahes geprüft und Allerhöchsten Orts zur Entscheidung vorgelegt.
) Die Geldbeträge, welche den Regimentern demnächsf zuerkannt werden, sind nicht an die einzelnen Betheiligten zu vertheilen, sondern verbleiben dem Regimen“, welches die Zinfen fo zu verwenden hat, daß dieselben sowohl dem Offizier Corps als den Mannschaften des Regiments dauernd zu Gute kommen Falls diefe Beträge die Summe von 5090 Thlr. bei einem Regimente nicht erreichen, bleibt demselben überlassen, auch das Kapital in dem angedeuteten
Sinne zu verwenden.
Das Kriegs. Ministerium ersucht hiernach die betreffenden General- Kommandos des Garde Corps, sowie des LI bis XII., i 6 und des XV. Armee⸗Corps / letztere beide mit Rücksicht auf die unterhabenden Norddeutschen Truppentheile, bezügliche Anträge der Truppen gesam⸗
melt möglichst bald hierher einzureichen Berlin, den 2. Juli 1871. . Kriegs⸗Ministerium. Graf v. Roon.
Erlaß vom 5. Juli 1871 — betreffend anderweite Benennung des
2. Brandenburgischen Grenadier⸗ Regiments Nr. 12 (Prinz Carl von Preußen).
Se. Majestät der Kaiser und König haben mittelst Allerhöchster Kabinets - Ordre vom 29. Juni d. J. zu bestimmen geruht, daß das 2 Brandenburgische Grenadier⸗Regiment Nr. 12 hum Carl von
ühren und dem an Grenadier NRegiment Prinz Carl von Preußen (2. Branden
Preußen) fortan den Namen seines hohen Chefs urgisches) Nr. 12 benannt werden soll.
Vorstehende Allerhöchste Bestimmung wird hierdurch zur Kenntniß
der Armee gebracht. Berlin, den 5 Juli 1871. Kriegs. Ministerium. Graf v. Roon.
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Königreich Preußen.
Se. Majestãät der König haben Allergnädigst geruht: Den bisherigen Ober⸗Bau-⸗Inspektor, Bau⸗Rath Land grebe zu Cassel, zum Regierungs⸗ und Bau ⸗Rath zu ernennen; Dem praktischen Arzt Dr. Merkel in Uchte und dem
praktischen Arzt hr. Möser zu Cöslin den Charakter als
n , t ; ö Dem Departements ⸗-Rechnungs ⸗ Revisor Sa albor siesbaden den Charakter als gin un e h. und 33 Dem Kolonialwagrenhändler Hugo Klose hierselbst das Prädikat eines Königlichen Hoflieferanten zu verleihen; ferner Den Regierungs-Rath Matthei zu Posen — unter gleich⸗ zeitiger Bewilligung der nachgesuchten Entlassung aus dem
Staatsdienste — als gewählten Syndikus der Stadt Göttingen zu bestätigen. ö
Moinisterium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Dem Königlichen Regierungs⸗ und Bau⸗Rath Landgrebe
zu Cassel ist die Stelle eines folchen bei dem dorf le⸗ lung ens un dell hen üer n
Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizina ,,
Bei der höhern Bürgerschule in Schwelm ist d Dreyer zum Oberlehrer ernannt . ,
—
Das 19. Stück der GesetzSammlun . . 3 . ö. g, welches heute aus 8. 7 as Privilegium wegen Ausfertigung a r n ,, e'. des . a e,
n
kr e., ) halern, ö Emission. Vom 3. Junl
r. 7840 das Statut der Wiesengenossenschaft des Vinx⸗ thales, unterhalb der Ortschaft rr e nr . . 2 6 . 3. 1871 s unter
r. en Allerhöchsten Erlaß vom 5. Juni 187 = treffend die Verleihung der ei . für . 6 und die Unterhaltung von fünf Kreis Chausseen im Kreise Wanzleben, Regierungsbezirks Magdeburg; unter
r. 7842 das Privilegium wegen Ausferti ung auf den Inhaber lautender Kreis-⸗Obligationen des r n ger Kreises
im Betrage von 58,000 Thalern, IV. ̃ k . ꝛ ; ö. / Emission. Vom 5. Juni r. en Allerhöchsten Erlaß vom 165. Juni 1871, be— treffend die Geschäftsführung der oberen i z Derlin, den JI. Jan n , ,
Gesetz⸗Sammlungs · Debits⸗ Comtoir.
inhaftirte französtsche
Preußische Vant.
Bekanntmachung. .
In Gemäßheit des §. 112 der Bankordnung vom 5. Okto⸗ ber 1816 — Gesetz Sammlung Seite 435 — und der Aller⸗ höchsten Verordnung vom 10. Juni 1871 — Gesetz Sammlung Seite 229 — ist von mir die Errichtung von Kommanditen der Preußischen Bank in enn, a. M., Straßburg, Mühl⸗ hausen und Metz beschlossen worden. Ueber den eschäft⸗ umfang und die Eröffnung derselben wird das Haupt⸗Bank⸗ Direktorium das Nähere bekannt machen.
Berlin, den 11. Juli 1871.
Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Chef der Preußischen Bank.
Graf von Itzenplitz.
Wochen- Uebersicht der ö 7. Juli 1871.
k ti va. z Geprägtes Geld und Barren ...... ...... Thlr. 115,973,000 2) Kassenanweisungen, Privatbanknoten und Darlehnskassenscheine. .. ...... ... '? 4,189,000 ö Wech ehen nnee // 97. 306,009 h 22243 900
an gen, verschiedene Forderungen und
, 141710900 ö Passiva. anknoten im Umlauf .. .... .... .... .. Thlr. 206,42
) Deposttenkapitallen. ...... 2 ,, g.
8) Guthahen der Staatskassen, Institute und Privatpersonen ml ginso h des
Girovertehyoõd Berlin, ben 11. Jui iz i. K,
Königlich Preũhisches Jaupt. Bank. Dlrektorium.
Nichtamtliches. Deutsche s Reich.
Preußen. Berlin, 11. Juli. Se. Mafestät der Kaiser unde ng nh ehchtlgen lite Fern e isi Gen das zweite Bataillon des 29. Infanterie Regiments; der Vor⸗ beimarsch desselben fand auf dẽm Kurhausplatze statt.
am Sonnabend na illnitz begeb inge ee en. ch Pillnitz begeben und ist Abends daselbst
— Nach den am 2. Juli abgeschlossenen Nachweisunge der Belegung mit Kriegsgefangenen im . 98 L XII. Armee Corps befanden sich zur Zeit in Norddeutsch⸗ land noch internirt in den Provinzen reußen 9 Offiziere und 8138 Mann, Pommern 11 Offiziere 10 505 Mann, Brandenburg 25 Offiziere 1485 Mann, Sachsen 11 Mann, Niederschlesien und Posen 13589 Mann, im übrigen Schlesten 94 Mann, Westfalen und Niederrhein 14721 Mann, in der übrigen . 12563 Mann, im Bezirke des IX. Corps und zwar in Hamburg B Mann, in der Provinz Hannover 56 Mann, in Hessen 1 Offizier 3 Mann, und im Königreich Sachsen 3 Offiziere 240 Mann. Seit genanntem Tage sind aber die Kriegsgefangentransporte lo beschleunigt worden, daß sich von den oben angeführten 49 Offizieren und 0,107 Mann nur noch ein sehr geringer Theil in Deutschland befindet. Die
Evagkuirung der Festungen und der Rücktransport der fran—
zösischen Kriegsgefangenen werden somit am 20. Juli als be—= endet anzusehen sein, und sich alsdann nur noch ö . Offiziere und Mannschaften in den Be— irken der ersten zwölf deutschen Armee ⸗Corps befinden. Wegen er Kranken hat die Société de secours durch Baron Mundy und Comte Serrurier hier bereits Verhandlungen anknüpfen
lassen, um den Rücktransport derselben in = . ö. p s sogenannten Kranken
— Der Chef ⸗ Praͤsident der Ober Rechnungskammer Stünzner zu Potsdam hat u ei ö Badekur nach Wiesbaden . 3 fan fag enn ch, th
RF. Der planmäßig um 736 Ubr Vormittags ankommende Schnellzug aus . a. M. i verspätet hier eingetroffen. RJ
— Der Provinzial-Landtag der Mark Branden
burg und der Nieder Lausitz ig r gan, sich in zwei
Plenar Versammlungen am 4 und 5. ! db M. fast aus⸗
Ihre Majestät die verwittwete Königin hat sich
Uießlich mit dem zur Begutachtung ihm vorgelegten Entwurf , . für das platte Land der Pro⸗ pinz Brandenburg. Der Landtag erkannte an, daß die jetzt
ültige Baupolizei⸗ Ordnung, durch nachträglich erlassene
erordnungen vielfach i m, , deswegen nicht mehr Übersichtlich und mit den neuesten Fortschritten im Bauwesen, mit der nothwendigen Anforderung einer erhöhten Feuerstcherheit und mit der Gewerbe⸗Ordnung voöm 21. Juni 1869 nicht wohl vereinbar sei, auch, daß der vorgelegte Entwurf einer neuen Bau⸗Ordnung der gegenwärti⸗ gen Lage der Dinge im Allgemeinen entspreche. Er bezeichnete den Gegenstand als einen solchen, welcher wegen seiner in die Verhältnisse des täglichen Lebens und der provinziellen Eigen⸗ thümlichkeit tief eingreifenden Bedeutung des ständischen Bei⸗ raths nicht entbehren könne und auch künftig, nicht durch Polizei Verordnung der betheiligten Bezi ks ⸗ Re⸗ glerungen, sondern nur unter Königlicher Genehmigung mit Zustimmung der Stände zu reguliren sei, und beschloß einstimmig, dies ausdrücklich auszusprechen. Bei der Spezial ⸗Diskussion wurden die auf Abkürzung des Verfahrens und Reduzirung des Schreibwesens gerichteten Vor- schläge des Entwurfs, soweit sie eine konforme und strikte Durchführung genügend sicher zu stellen schienen, zustimmend begrüßt, und zu den einzelnen Paragraphen, sowohl von dem Ausschuß, als von Mitgliedern viele Amendements eingebracht und erörtert, welche die Entlastung der ländlichen Gemeinde— Vorstände von Schreibereien und Portokosten, sowie die Ver⸗ minderung des Maßes polizeilicher Bau⸗Beschränkungen zum hauptsächlichsten Gegenstande hatten und zum Theil zur An— nahme gelangten. Die gefaßten Beschlüsse sollen unter Moti⸗ virung derselben zusammengestellt und dem Ober⸗Präsi⸗ denten der Provinz übergeben werden.
Rendsburg, 7. Juli. In der heutigen Sitzung des Provinzial Landtages fand die erste Berathung über: a) die Kommissionè-⸗Verhandlungen mit der Staatsregierung betreffs der Provinzial⸗Verfassung, b) Regulativ für die pro⸗ vinzialständische Organisation, und e) Einrichtung und Ver⸗ waltung des Landarmenwesens, statt. Alle drei Vorlagen waren einer gemeinschaftlichen Kommission überwiesen, welche heute ihren Bericht der Versammlung vorlegte. ö
Eine Proposition, daß den Einwohnern der früher däni⸗ schen Enklaven die 1864 auf Requisition an dänische und deutsche Truppen beschafften Lieferungen aus Staats mitteln ersetzt wer⸗ den«, wurde einem Ausschuß zugewiesen, und für eine Vorlage des Ober ⸗Präsidiums, betreffend die Repartitiensnorm der zur Unterhaltung der Staatschausseen und Nebenlandstraßen auf⸗ . Beiträge, eine Kommission von fünf Mitgliedern gewählt.
Düsseldorf, 8. Juli. Der 20. Pro vinzial- Landtag nahm in seiner achten Plenarsitzung am 5. d. M. das in der sechsten Sitzung berathene Regulativ für die Organisation und Verwaltung des provinzialständischen Vermögens und der provinzialständischen Anstalten in der Rheinprovinz nach der in seinen Beschlüssen ihm gegebenen Fassung an.
Nach , . wurde zum Zwecke der Verwaltung des provinzialständischen Vermögens und der provinzialständischen Anstalten der Rheinprovinz ein Provinzial ⸗Verwaltungsrath bestellt, welcher bis zur Einführung einer neuen Provinzial ordnung aus dem Landtags⸗Marschalle resp. in Behinderungs⸗ fällen seinem Stellvertreter als Vorsitzenden und aus 15 von dem Provinzial⸗Landtage aus seiner Mitte auf 6 Jahre zu wählenden Mitgliedern 6 aus jedem der fünf Regierungs⸗ bezirke) bestehen, und die Verwaltung des provinzialständischen Vermögens und der provinzialständischen Anstalten nach Maß- gabe der Beschlüsse des Provinzial-Landtags, insbesondere auch in Gemäßheit des von diesem festzustellenden Finanz Etats zu führen haben würde. Die Verwaltung würde eine völlig selbständige unter der stgatlichen Oberaufsicht des Ober- Präsidenten werden. Die Ernennung der Bureau⸗, Kassen⸗, technischen und sonstigen Beamten erfolgt von dem Provinzial- Verwaltungsrathe. ᷣ .
Demnachst wurde heschlossen, für jeden Kreis, in welchem das Bedürfniß dazu hervortritt, eine Regulirungskommission in Gemäßheit der §§. 18 und 23 des Ausführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Unterstützungswohnsitz z bilden, die Wahl der Mitglieder derselben den Kreistagen zu übertragen und die Zahl der Mitglieder auf vier festzusetzen. Der Land- tag dechatgirte hierauf die Rechnungen der Provinzial⸗Feuer⸗ Sozietät für die Jahre 1867 — 1869, bewilligte Gratifikationen , 3 und stellte den Etat des Instituts pro
lð87 2 fest.
Das Ausscheiden des Kreises Meisenheim aus dem Ver⸗ bande der General- Assekuranz ⸗Gesellschaft zu Cassel wurde befürwortet und die Aufnahme der Wegberg⸗ Ars becker Prä- mienstraße unter die Bezirksstraßen des Regierungsbezirks
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Aachen, sowle die Uebernahme der Roerbrücke bei Arsbeck auf den Bezirksstraßenfonds genehmigt. 5 .
Die 9. Plenar⸗Sitzung des 20. Rheinischen Provinzial-⸗ Landtags wurde gestern Vormittag um 10 Uhr er— öffnet, und nach Verlesung des Protokolls der vorigen Sitzung mitgetheilt, daß eine Petition um Bewillung einer jährlichen Beihülfe von 2000 Thlr. aus Provinzialfonds zur Hebung der Pferdezucht eingegangen sei. Dleselbe war an den betreffenden Ausschuß verwiesen. Hierauf erstattete der 3. Ausschuß das Referat über den Verwaͤltungsbericht der Di⸗ rektion der Rheinischen Provinzial-Feuersozietät pro 1867 — 69. Aus demselben ergab sich eine fortdauernde und befriedigende Entwicklung der Sozietät und eine stetige Zunahme der Ver⸗ sicherungen und läßt sich nach Allem hoffen, daß der Reser ve⸗ fonds innerhalb der nächsten Etatsperlode die im Reglement vorgesehene Höhe erreichen werde.
Gegen die angeregte Betheiligung der Sozietät an dem projektirten Verbande der öffentlichen, auf Gegenseitigkeit be⸗ ruhenden Versicherungs-⸗Anstalten in Deutschland und den von diesem Verbande zu bildenden 3 Abtheilungen resp. Einzel -Ver⸗ sicherungs ˖ Gesellschaften für Rückversicherüng, Keiegsschäden und Vorschußleistungen wurden erhebliche Bedenken laut, und
fand daher eine Beschlußfgssung in dieser Beziehung nicht statt.
Der Direktion wurde Seitens der Versammlung durch Er⸗ hebung von den Sitzen die vollste Anerkennung für die große Umsicht in der Leitung der Geschäfte der Sozietät ausgesprochen.
Schließlich wurde der Gemeinde Waldbreitbach zu den Kosten des Baues einer Brücke über den Wiedbach 10060 Thlr. Unter⸗ stützung bewilligt.
Cassel, 7. Juli. In einer heut gehaltenen Sitzung des ständischen Verwaltungsausschusses beschaͤftigte sich derselbe mit der Frage über die Gewährung außerordentlicher Unterstützungen zur Wiederherstellung von Landwegen und Brücken, welche durch die letzten Fluthen zerstört worden sind. Als dringendes Bedürfniß erschien die thunlichst baldige In⸗ an r, von Wiederherstellungsarbeiten in dem Kreise Schmalkalden, zu welchem Zwecke, unter dem Vorbehalt der Einbringung spezieller Vorschläge glich der Verthei⸗ lung auf die einzelnen zerstörten Wegestrecken u. s. w., ein Betrag von 5h00. Thlr. der Königlichen Regierung zur Verfügung gestellt wurde. Zugleich wurde der Landesdirektor ermächtigt, auf weitere dringliche Vorschläge der Königlichen Regierung dieser die nöthigen Verlage zu überweisen. Bezüg⸗
lich der Errichtung einer Irrenheilanstalt bei Marburg wurden
einige die Ausführung des Beschlusses des Kommunal-⸗Landtags vorbereitende, namentlich die nähere Bestimmung des Bau⸗ i. betreffende Maßregeln getroffen. Die Anstalt wird, ab⸗ gesehen von einer neben der Hauptanstalt für etwa 20 Personen aus bemittelteren Familien einzurichtenden sog. Pension, zu⸗ nächst für 200 Geisteskranke erbaut, und für deren Zwecke von vornherein die Erwerbung eines größeren Areals bis zu 100 Acker in Aussicht genommen werden.
— 10. Juli. Der Kommunal-Landtag ist am 8. d. M. geschlossen worden, nachdem er seit dem 20. v. M. beisammen gewesen war.
Danzig, 10. Juli. S. M. Korvette Nymphe ist nach Kiel in See gegangen. Das nach Kiel zurückgekehrte Dampf⸗ Kanonenboot - Meteor« wird außer Dienst gestellt,.
Kiel, 9. Juli. (K. Corr.) S. M. S. Nymphe ist heute Nachmittag 47 Uhr von Danzig hier eingetroffen. Dasselbe hatte die Reise in 36 Stunden gemacht.
— Am 1. Juli lief die Korvette »Ariadne«, welche auf der Danziger Werft gebaut worden, vom Stapel; auch der »Nau⸗ tilus, wird im Laufe dieser Tage vom Stapel gelassen werden. Mit dem Bau der Korvette »Luise« ist dort auch bereits an⸗ gefangen. »Albatros« ist bald klar zur Indienststellung.
Celle, 8. Juli. Heute inspizirte Se. Königliche Hoheit Prinz Albrecht Sohn das hier garnisonirende 2. Hanno⸗ versche Infanterie⸗ Regiment Nr. 77. Um 1 Uhr Mittag fuhr der Prinz nach Hannover zurück.
Bayern. München, 8. Juli. Bezüglich der Dekorirung der hiesigen via triumphalis, die sich vom Siegesthore der Ludwigsstraße entlang bis zur Feldherrnhalle erstrecken wird, ist Folgendes mitzutheilen: Das Siegesthor wird mit Guir— landen, Kränzen, Flaggen, Sprüchen dekorirt und mit moder⸗ nen Trophäen geschmückt. Vom Thore bis zur Feldherrnhalle werden 170 Flaggenbäume aufgestellt. Dieselben werden unter einander mit Guirlanden verbunden, und Waffen, Sprüche und Porträts der hevorragenden Feldherrn an ihnen angebracht. Auf dem Universitätsplatze werden vier Tribünen errichtet, und je zwei derselben durch Arkadenwände verbunden. Sie erhal⸗ ten eine künstlerische Ausschmückung, und namentlich wer- den vier Tableaux angebracht: Die ⸗Mäßigung«, gemalt