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Gesetzes bezeichneten Falle sich befinden, haben den durch die Gehalts.
Erhöhung ihnen zufließenden Mehrbetrag des Gehalts ganz zur An- sammlung der Kaution zu verwenden. Die vorgesetzte Dienst behörde ist jedoch ermächtigt, bei Beamten, welche in beschränkten Vermögens- Verhältnissen sich befinden, auf deren Antrag die Ermäßigung der . bis auf die Hälfte des Betrages der Gehaltserhöhung zu gestatten Art. 7. Die Ansammlung und Aufbewahrung der Gehalts⸗ abzüge (Art. 3 bis 6) geschieht bei derjenigen Kasse, in. ehe nr nenn, k. 9 gg. 3 rkun unter Unserer eigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel. 2 shhrif Gegeben Berlin, den 5. Juli 1871. . S.) Wilhelm. Fürst v. Bis marck.
Bekanntmachung, betreffend die zweite Ergänzung der unterm 19. Juni cr. erlassenen Vorschriften zur Ausführung des Reichsgesetzes vom 8. Juni cr. über die Inhäberpapiere mit Praͤmien (Reichsgesetz⸗ Blatt S. 255). Vom 10. Juli 1871.
Die den Inhabern von Interimsscheinen der Ottomanischen Prämien Anleihe und der Stuhlweißenburg⸗Raab-Gratzer Eisenbahn Anleihe bezüglich der Abstempelung dieser Interimsscheine, beziehungs ⸗ weise der demnächst einzutauschenden definitiven Schuldverschreibungen, durch die Bekanntmachung vom 1. Juli gr. (Reichs gesetzbl. S. 304 ge= währte Berechtigung findet gleichmäßige Anwendung auf die Inhaber von Interimsscheinen aus der Prämien ⸗Anleihe der Stadt und Provinz Reggio (Rt=r 35 des der Bekanntmachung vom 19. Juni d. J. — Reichsgesetzbl. S. 255 — angefügten Verzeichnisses).
Berlin, den 10. Juli 1871.
Der Reichskanzler. Im Auftrage: Eck.
Königreich Preußen.
Landtags -Abschied für die im Jahre 1868 versammelt ge—⸗ wesenen Provinzialstände des Großherzogthums Posen. ; Vom 8. Juni 1871.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. entbieten Unseren getreuen Ständen des Großherzogthums Posen Unseren gnädigsten Gruß und ertheilen hiermit auf die Uns vorge⸗ legten Gutachten und Anträge des im Jahre 1868 versammelt ge— wesenen Propinzial⸗Landtages den nachstehenden Bescheid:
L. Auf die gutachtlichen Ertlärungen über die Pro⸗ positionen. I) Grundsteuer⸗Unterstützungs⸗ Fonds. Da Unsere getreuen Stände die ihnen zur Berathung vorgelegte
Frage, ob für die Provinz Posen die Bildung eines oder mehrerer
Grun steuer Unterstützungs Fonds erfolgen solle, verneinend beant- wortet und nich dafür entschieden haben, von der Bildung eines derar⸗ tigen Fonds Abstand zu nehmen, so ist dieser Gegenstand in Bezug auf die Previnz Posen als erledigt anzusehen.
27 Korporations-Verpflichtungen der Juden im
Großherzogthum Posen.
Das von Unseren getreuen Ständen über den Entwurf eines Gesetzes wegen Abänderung des § 20 lit. d. der Verordnung über das Judenwesen im Großherzogthum Posen vom 1. Juni 1833 und der Ällerhöchsten Ordre vom 24. Juni 1844, Behußfs Beschränkung resp. Aufhebung der Ablösungspflicht der Juden im Großherzogthum von den Korporationsverpflichtungen, abgegebene Gutachten hat durch die inzwischen unter dem 24. Mai 1869 (Gesetz Sammlung Seite 838) erfolgte Publikation des Gesetzes seine Erledigung gefunden.
3) Annahme der Landgemeinde ⸗-Verfassung Seitens der Stadt Zydowo.
Dem Gutachten Unserer getreuen Stände entsprechend, haben wir mittelst Erlasses vom 5. April 1869 der Stadtgemeinde Zydowo im Kreise Gnesen die Annahme der Landgemeinde⸗Verfassung gestattet.
II. Auf die ständischen Petitionen. Verstärkung des Provinzial-Hülfskassenfonds durch Ueberweisung der dem älteren landschaftlichen Kredit- Vereine des Großherzogthums Posen als zins freier
Vorschuß bewilligten Summe von 209,000 Thalern.
Dem von Unseren getreuen Ständen in der Petition vom 16. Ok- tober 1868 gestellten Antrage um Ueberweisung des dem Kreditverein der Brovinz Posen durch die Ordre vom 15 Dezember 1821 aus der Staatskasse gewährten Vorschusses von 200,000 Thlr. an die Pro- vinzial⸗Hülfskasse haben Wir, abgesehen davon, daß nach der in dem rozesse der , des Staatsschatzes wider den alten land⸗ schafilichen Kreditverein der Provinz Posen unter dem 22. Oktober 1868 ergangenen Entscheidung dritier Instanz das Kapital erst zu Ende des Jahres 1877 disponibel wird, schon um deswillen nicht stattzugeben vermocht, well es hierzu eines Gesetzes bedürfen würde, zur Herheiführung eines solchen aber kein Anlaß vorliegt.
. 2) Provinzial⸗Hülfskasse.
Die von Unseren getreuen Ständen a) wegen Abänderung des Status der Provinzial-Hülfstasse, b wegen Erwirkung eines Privi- legii zur Kontrahirung einer Provinzial - Anleihe behufs Verstärkung der Fonds der Provinzial-Hülsskasse, unter dem 16. und 21. Oktober
1868 gefaßten Beschlüsse resp. gestellten Anträge haben ihre Erledigung
gefunden, und zwar . ;
ad à) durch den unter dem 11. April 1879 genehmigten, durch die Regierungs- Amtsblätter der Provinz publizirten Nachtrag zum Statuse der Provinzial-⸗Hülfsfasse vom 11. Oktober 1852,
ad b) durch das unter dem 10 September 1869 (Gesetz⸗Samm⸗ lung Seite 1097) ertheilte Privilegium zur Ausfertigung auf den
Inhaber lautender Obligationen Der Provinz Posen, Serie I. im Betrage von Einer Veillion Thaler.
Zu Urtund dieser Unserer gnädigsten Bescheidung haben Wir den gegenwärtigen Landtags ⸗Abschied Höchsteigenhändig vollzogen und verbleiben Unseren getreuen Ständen in Gnaden gewogen.
Gegeben Berlin, den 8. Juni 1871.
; (gez.) Wilhelm. (ggez) v. Bis marck. v. Ro on. v. Mühler. zugleich für den Minister für Handel 2c. Camphausen.
v. Selchow, Gr. Eulenburg.
personal- Bekänderungen in der Armer
Beamte der Militär Verwaltung. A Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Durch Verfügung des Kriegs- Min isterium s.
Den 4. Mai. v. Kistowski, Milit. Intendantur⸗ Rath vom V. Armee ⸗ Corps zum XI. Armee. Corps versetzt.
Den 6. Mai. v. Schilg en, Milit. Intendatur⸗Rath vom VII. Armee Corps zum XV. Armee-Corps versetzt.
Den 3. Juni. Schulz, Intend. Assessor und Vorstand der Intendantur der 8. Div., in gleicher Eigenschaft zur 10. Division, Marcard, Major und etatsm. Mitglied der Mntendantur VIII. Ar- mee · Corps, als Vorstand zu der Intend. der 8. Div., Sachs, Intend. Assessor vom J. Armee ⸗CLorps, als Vorstand zu der Intend. der 9 Div. versetzt.
Den 5. Juni. Kleiner, Drasdow, Sekretariats -Applikan⸗ ten von der Intend. des Garde⸗Corps, unter Ueberweisung zu der Intend. des V. resp. XV. Armee-Corps, Boettcher, Sekret. Applit. don der Intend. des IV. Armee Corps, unter Belassung bei dieser Intend., zu Intendantur⸗Setretaria s⸗Assistenten ernannt. Lange, 3 Sekret. vom VII. Armee ⸗ Corps, zum VIII. Armee ˖ Corps versetzt. ;
Den 6. Juni Weppler, Milit. Intend. Rath vom ,. Armee—
Corps, Krichler, Seidler, Intend. Sekret. vom VIII Armee- Corps, Czerlinski, Intend. Sekret. vom Garde ⸗ Corps, Bauer, Intend Sekret. vom XI. Armee Corps, Kopalle, Intend. Sekret. vom VI. Armee Corps, Moeglich, Sekret. Assist. vom VIII. Armee ⸗ Corps, Riese, Sekret. Assistenn vom III. Armee- Corps, Brunn Seftret. Assistent vom II. Armee - Corps, Dürr Sekret. Assist. vom Garde Corps, Rä del, Intend. Registrator vom Garde ⸗ Corps, Tokars ki, Registratur ⸗Assist. vom Garde ⸗ Corps, der Intendaniur des XV. Armee - Corps bei deren Formation über- wiesen, nunmehr zu dieser Intendantur versetzt. Lenz, Milit. Intend. Assessor und Vorstand der Intend. der 9 Div, Pich el, Intend. Sekret. vom IV. Armee - Corps, Witt st ock, Sekret. Assist. vom J. Armee. Eorps, der Intendaniur XV. Armee⸗Corps bei deren Format. überwiesen, nunmehr zu dieser Intend. versetzt, unter Ueberweisung zu der Intend. der 30. Div., Thaeder, Intend. Sekret. und Nechnungs-⸗ Raih vom X. Armee Corps, Heters, Intend. Sekret vom V. Armee Corps, Knipper, Sekret. Assist. vom VII. Armee - Corps, der In- tendantar XV. Armee-Corps bei deren Formation überwiesen, nun= mehr zu dieser Intend. versetzt, mit Ueberweis. zu der Intend. der 31 Division.
Den 9. Juni. Maecker, Reinicke, Verch, Sekret. Assist. von der Intend des Garde- Corps resp 1X. und IV. Armee-⸗Corps, zu etatsm. Intend. Sefret,, Bendrin, Regist. Assist. von der Intend. des J. Armee ⸗Corps, zum etatsm Intend. Registrator ernannt.
Den 15. Juni. Müller, Sekret. Assist. von der Intendantur V. Armee -⸗Corps, zum XV. Armee ˖ Corps versetzt.
Den 19. Juni. Zehr, Lotter, Milit. Intend. Räthe, der Intendantur XIV. Armee Corps, Dr. Molitor, Milit Intend. Rath, der Intendantur VIII. Armee-Corps, v Stetten, Beck, Heck⸗ mann, Reich, Kappes, Seitz, Intend. Sekret. und Rechn. Räthe, der Intendantur XIV. Armee -Corpe, Blume, Intend. Sekret. und Rechn. Rath, der Intendantur XI. Armee ⸗ Corps überwiesen. Hor muth, Großherzogl. badischer Kriegsmin. Sekret. unter Ueberwei—⸗ sung zu der Intendantur des XV. Armee ⸗Corps, als Milit. Intend. Assessor, Rheinb old, Großherzoglich badischer Intendantur-⸗Sekret, unter Ueberweisung zu der Intend. des XIV. Armee Corps, Som- mer, Großherzoglich badischer Intend. Sekret, unter Ueberweisung J der Intend. des VIII. Armee Corps, als Milit. Intend. Sekret.
ohrhurst, Plesch, Harter, Großherzogl. badische Intend. Sekret. Assist, unter Ueberweisung zu der Intend. des XIV. Urmee-Corps, als Intend. Sekret. Assistenten, Lang, Großherzogl. badischer Intend. Regist , unter Ueberweisang zu der Intend. des XIV. Armee-Corps, als Milit, Intend. Regist, Haller,. Greoßherzogl. badischer Regist. ,. unter Ueherweisung zu der . des XIV. Armee- Corps, als Intend. Regist Assist, in die preuß. Milit. Verwaltung übernommen. Bergmann Milit. Intendant. Rath vom II. Armee Corps, Scho—⸗ ber, Milit. Intendant. Rath und Vorstand der Intend. der 21. Div. , dieser als Vorstand der Intendant. der 28. Div., Zander, Milit. Intend Rath vom IV. Armee Corps, dieser als Vorssand der Intend. der 29. Div., Reuter, Milit. Intendant. Assessor vom VI Urmec- Corps, Schicke, Metzeltin, Lemke, Stünzner, Intendant. Sekret. vom IV. resp. IX. und V. Armee Corps, Glagau, Keul Meyer, Heydemann, Intendant. Sekrel. Assist. vom Garhe Corp] resp. III., VII. und II. Armee Corps, Klose L. Intend. Registrat. 3 Armee - Corps zu der Intendant. des XIV. Armee - Corps er seßt.
Den 30. Juni. Brettmacher, Intendant. Sek VIII. Armee - Corps zum XV. ie , n, versetzt. k
Den 6. Juni und 3. Juli. Fortifikations⸗Sekretäre Lasch, Garbsch und Jauer sind von Thorn, Magdeburg und Berlin in
gleicher Eigenschaft nach Neu Breisach, Metz und Diedenhofen, erste
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rer unter einstwelligem Verbleiben in Schleitstadt, versetzt worden. Fortifikat ons · Sureau. Affist. 6 Hintze, Schneider, Zacha. röiac, Haufchild, Soffmann Nordmann, Maller Kopff und Kaffel zu Coin Posen, Neiße, Mainz, Magdeburg, Königs her, Toblenz, Berlin, Mainz und Danzig sind zu FJortifikations · Sckret.
befördert worden und füngiren als sölche zu Belfort, Thorn, Grau ⸗
denz, Straßburg, Düsseldorf, Neu- Breisach, Bitsch, Berlin, Metz und Magdeburg. Wallmeister Büldt, Herrmann, Demmer, gutzina, Nimtz, Feldweßel Keller, Wallmeister Schmitter / Schwandes, Gebguer, charakt. Bureau Assist. Arnold, Wall. meister Haberer, Sergt. Hentsch und Wallmeister Thomaschti sind zu Bureau ⸗Assistenten hei den Fortifikan onen zu Stettin, Posen, Neiße, Danzig, Metz, Straßburg Mainz, Straßburg, Meß, Coblenz, Königsberg, Cöln und Diedenhofen ernannt worden. B Abschtedsbewilligungen zac. Durch Verfügung des Kriegs-Winist eriums. Den 26. Juni. Seiffert, Zahlm. beim 1. Bat. 3. Magdeb. Inf Regts Nr. 66, der Abschied bewilligt,. 3 Offiziere und Beamte der Militär⸗Verwaltung. Ernennungen, Beförderungen 2c. Durch Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums. Schulz, Zeug-⸗Lieut. von der Art. Werkstatt in Spandau, zum Feuerwerks⸗ Laboratorium in Spandau vem 1. August er. ab versetzt.
33proz. Anlehen der vormals Freien Stadt Frankfurt a. M. von 2,500, 000 Fl. d. d. 30. Rovem ber 1848.
Bei der am 7. d. Mis. stattgehabten 15 Verloosung des Anlehens der vormals Freien Stadt Frankfurt 4. M. von 2500 000 Fl. d. d. 30 November 1818 wurden nachverzeichnete Nummern der Obliga⸗ lionen Lit G. zur Rückzahlung auf den 1. Oktober 1871 ezogen: 91 170bligationen a 1000 Fl. Nr. 116 152. 219 268. 272. 292 3539 378. 401. 639. 762. 919. S888 1136. 1452. 1519 und 1572 Too Il oder NI Tol 8 Sgr. 7 Pf. 11 Obligatienen 3500 FJ. Rr. 1666 1657. 16906 1855. 2022 2188. 2266. 2295. 2368 2478 und 2677 5500 Fl. oder 3142 Thlr. 25 Sgr 9 Pf. 10 Obligationen à 300 Fi. Nr. 2872 2957. 2990. 3005 3027. 3086 3093. 3212. 3265 und 3287 3000 Fl. oder 1714 Thlr. 8 Sgr. 6 Pf 13 Obligationen à 100 FL. Nr. 3360. 3422. 3597 3761. 83, 4180 4182 4219. 4287. 4492 4508. 4660 und 456 1309 F.
oder 742 Thlr. 25 Sgr. 8 Pf. Summa 51 Obligationen zu 26 800 Fl.
odtr 15314 Thlr. 8 Sgr. 6 Pf.
Die Inhaber dieser Obligalionen werden hiervon mit dem Be⸗ merken in Kenntniß gesetzt, daß sie die Kapitalbeträge, deren Ver zinsung nur bis zum Einlssungstermine Fagitfindet, bei der König⸗ lichen Kreiskasse zu Frankfurt a. M., bei der , Staatsschulden⸗Tilgungskasse zu Berlin, bei jeder König⸗ lichen Regierung s-Haupttasse, so wie bei den Königlichen Bezirks-Hauptkassen zu Hannover, Lüneburg und Osna brück gegen Rückgabe der Obligationen und der dazu gehörigen, nicht verfallenen 5 Zinscoupons pro 1. Oktober 1872 bis inkl. 1876, so wie der Talons erheben können. .
Der Geldbetrag der etwa fehlenden, unentgeltlich mit abzuliefern. den Zinscäupons wird von dem zu zahlenden Nominalbetrage der Obligation zurückbehalten. ;
Restanten: a) rückzahlbar am 1 Oktober 1869. Lit. a 1000 5i. Nr 401. 721 und 939, 3 500 Fl. Nr. 1849 1998. 2366 und 2379, à 300 Fl. Nr 2911. 2986 und 360709, à 100 Fl. Nr. 3609. 3694 3979 4326 4342 4458 und 4662 b) rückzahlbar am 1 Oktober 1870 lit G 3 1000 Fl. Nr. 504. 17 und 1577 2 500 5. Nr. 2065 2158 2170. 2194 und 2234 a 300 FI. Nr. 2833, à 100 51. Nr. 3392. 3430. 3571. 3808. 3952. 4172 und 4689.
Die Inhaber dieser Obligationen werden hiermit wiederholt zu deren Einlssung aufgefordert.
Wiesbaden, den 7. Juni 1871. ;
Der Regierungs⸗Präsident. Graf Eulenburg.
Summarlsche Uebersicht über die Zahl der Studirenden auf der Königlichen Akademie zu Münster im Sommer—⸗ Semester 1871.
Im Winter ⸗Semester 870 - 71 sind (sechs nachträglich Aufgenom⸗ mene eingerechnet) immatrikulirt gewesen 445, davon sind abgegangen 69, es sind demnach geblieben 376, dazu sind in diesem Semester gekom,. men 29, die Gesammtzahl der immatrifulirten Studirenden beträgt daher 405, die theologische Fakultät zäblt 189 Inländer, 16 Aus län afin, , W ifhen hs gatultet zahlt a Rn länder unt kem Zeugniß der Reife 178, b) Jnländer mit dem Zeugniß der Nicht⸗˖ Reife nach §. 35 des Prüfung Reglements vom. 4. 3 1834 —6 c) Inländer ohne Zeugniß der Reife nach 8. 36 dess. 5 7 zusammen 185 Inländer, ch 15 Ausländer, im Ganzen 200. Außer biesen immatrikülirten Studirenden besuchen die hiesige Akademie als nur zum Hören der Vorlesangen berechtigt, mit spezieller Genehmi⸗ gung des zeitigen Rektors 6, die Gesammtzahl der nicht immatriku⸗ lirten Zuhörer ist demnach 6, es nehmen mithin an den Vorlesungen überhaupt Theil 411. .
nichtamtliches. Deutsche s Reich.
Sachsen. Dresden, 11. Juli. Der feierliche Linzug der aus dem Felde zurückgekehrten sächsischen Truppen (23. Di-
viston) war gegen 3 Uhr Nachmittags beendet. Um 11 Uhr früh erschien der König an der Spitze der Truppenaufstellung
und beauftragte den Divisions⸗Commandeur, den Truppen zu verkünden, daß Se. Majestät der Kaiser den Kron— prinzen von Sachsen zum General-Feldmarschall ernannt habe. Gleichzeitig überreichte der König dem Kron— prinzen den Feldmarschallsstab; die Truppen, sowie das an⸗ wesende zahlreiche Publitum brachen in lauten Jubel und be⸗ geisterte Hurrahrufe aus. Das Wetter war prachtvoll, die Stadt auf das Reichste geschmückt. Bei dem Vorbeimarsche der Truppen waren neben dem Könige anwesend: der Groß— herzog von Hessen, Prinz Karl Theodor von Bayern und der Herzog von Genua. Von preußischen Offizieren waren der General von Schlotheim und der Oberst-Lieutenant Oppermann, sowie eine Deputation des altmärkischen Ulanen - Regiments Nr. 16, dessen Chef der Prinz Georg von Sachsen ist, zugegen.
— Der kommandirende General, Georg, Herzog zu Sachsen, veröffentlicht folgenden Tagesbefehl:
Im Augenblicke, wo ich nach über zehnmonatlicher Führung das Kommando des Arimee- Corps wieder abgebe, drängt es mich, Euch zu danken für alles Große, das Ihr in disesem denkwürdigen Feldzuge mit Gottes Hülfe vollbracht habt. — )
Es wird für immer mein größter Stolz sein, daß es mir ver- gönnt war, das Armee ⸗ Corps bei Sedan und vor Paris zu befehligen, den hohen Ruhm aber, den das Armee; Corps sich vor Freund und Feind erworben hat, dankt es lediglich sich selbst. — Es war die ge—⸗ schickte und umsichtige Leitung der Führer, verbunden mit der Tapfer⸗ keit der Truppe, das glückliche Ineinandergreifen aller Theile, verbun- den mit einer nie verstegenden Pflichttteue, welche dem alten sächsischen Ehrenkranz neue, frische Zweige beigefügt hat. —
Möge Gott diesen herrlichen Geist in unserem Armee Corps zum Wohl Deutschlands und zum unvergänglichen Ruhm unseres theuern Sachsens immerdar erhalten. —
Dresden, am 11. Juli 1871. .
— Der König hat — außer der für gewisse Militär personen wegen civilgerichtlich zur Untersuchung gekommener und bez. abgeurtheilter Vergehungen bereits gewährten und durch Verordnung vom 26. Mai d. J. bekannt gemachten Amnestie — anläßlich des nach glücklich beendigtem Kriege am morgenden Tage stattfindenden Einzugs der vom Kriegsschau⸗ platze zurückgekehrten vaterländischen Truppen fernerweit einen Allerhöchsten Gnadenakt und zwar dahin beschlossen, daß nicht allein alle wegen Dienstvergehungen gegen Militärpersonen rechtskräftig erkannten oder im Disziplinarwege auferlegten und noch nicht oder nicht vollständig verbüßten Arreststrafen, dafern mit diesen Dienstvergehungen keine gemeinen Vergehen zufammentreffen, nicht weiter vollstreckt werden, dieselben viel⸗ mehr erlassen sein sollen, sondern außerdem auch noch einer namhaften Anzahl von zu Festungsstrafe verurtheilten und deshalb in der Militär -Strafanstalt detinirten Sträflingen Er— laß bez. Abminderung ihrer noch übrigen Strafe huldreichst zu Theil werde.
Württemberg. Stuttgart, 11. Juli. Der Land- tag hat mit allen gegen 3 Stimmen das Gesetz, betreffend die Notenbank mit einem Amendement angenommen, nach welchem die Bank verpflichtet ist, von dem 5 PCEt. übersteigenden Rein= gewinn ein Brittheil dem Staate zu üherlassen, während die Aktionäre , erhalten. Die volkswirthschaftliche Kommission hatte ein Viertheil beantragt. .
Friedrichshafen, 8. Juli. Der König hat heute den Grasen Rati⸗Oppizzoni in Aüdienz empfangen und von ihm das Schreiben entgegengenommen, worin er als neuernannter Gesandter des Königs von Italien beglaubigt wird. Unmittel⸗ bar nachher hatte der Graf Audienz bei der Königin. Der Graf Rati⸗ Sppizzoni wurde sodann zur Königlichen Tafel
ezogen.
ö. ö Die Königin⸗Mutter und die Prinzessin Friedrich sind heute von der Villa Seefeld hierher gekommen, um den König und die Königin zu besuchen.
Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach. Weimar, 11. Juli. Der ö ist vergangene Nacht nach Friedrichshafen gereist.
Sachsen⸗Coburg⸗Goths. Coburg, 10. Juli. Der Prinz Karl von Baden ist mit Gemahlin vorgestern Mittag auf Schloß Callenberg eingetroffen.
Anhalt. Dessau, 10. Juli. In der auf heute anbe⸗ raumten Schlußsitzung des Landtags verlas der Direktor v. Trotha eine Zuschrift des Herzoglichen Staats⸗Ministeriums, laut dessen der Herzog dem in der Sitzung vom T. Juli gefaß— ten . wegen Wegfalls der Biäten der Landtagsmit . die höchste Genehmigung nicht ertheilt hat. Nach Er= digun einiger Petitionen erfolgte durch Staats -Minister v. Larisch im höchsten Auftrage der Schluß der außerordent- lichen Sessiton. — Die gesetzliche fünfjährige Legislaturperiode des Landtags ist abgelaufen und stehen im Laufe des Jahres Neuwahlen bevor.