1871 / 64 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 15 Jul 1871 18:00:01 GMT) scan diff

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Korrespondenz wird mit dem am 19. Juli von Hamburg nach

New⸗Hwork abgehenden Dampfschiffe weitergesandt. Berlin, den 13. Juli 1871. General Postamt. In Vertretung: Wiebe.

Bekanntmachung.

Während der diesjährigen Bade- Saison in Helgoland werden zwischen Hamburg resp. Geestemünde (Bremerhafen) ünd Helgoland in der Zeit vom 17. Juli bis zum 9. September e. folgende Post .

verbindungen unterhalten werden:

A. Zwischen Hamburg und Helgoland (per Dampfschiff »Cux—

havene) aus Hamburg jeden Montag, Donnerstag und Sonnaben

10 Uhr 1 aus Helgoland . Dienstag, Freitag und

; emünde (Bremerhafen) und Helgoland (per Dampfschiff Nordsee⸗) aus Geestemünde jeden Dienstag, Vormittags; aus Helgoland jeden ittwoch und Freitag, Vormittags. a) Mit dem Dampf⸗ schiffe von Hamburg nach Helgoland erhalten sämmtliche für Helgo⸗ land bestimmte Postsendungen Beförderung, welche spätestens am

Sonntag, Morgen B. Zwischen Ge Donnerstag und Sonnabend, 9 Uhr Montag,

Abend vor dem Abgange desselben über Harburg und Altona resp. von Lübeck und am 36 des Abgangstages mit dem Courierzuge aus Berlin, ferner a g,, ,. en, welche am Morgen des Abgangstages mit dem Schnellzuge von Kiel bezw. über Harburg in g eintreffen. b) Mit dem Dampfschiffe von Geestemünde Bremerhafen) nach Helgoland werden die, spätestens mit dem ersten senbahnzuge aus Hannover am Morgen der Abfahrt in Geeste⸗ münde eingehenden Briefpostsendungen und die mit dem letzten Zuge 3. ,, vorher dort ankommenden Fahrpostsendungen weiter. Hamburg, den 12. Juli 1874. Ober · Postamt. Schulze.

Königreich Preußen.

Kriegs ⸗Ministerium.

Bekanntmachung. e Wan rb keit. Der hierselbst im Jahre 1820 verstorbene Maͤller Leff⸗ mann David hat in einem Nachtrage zu seinem im Jahre 1815 errichteten k für e, ,. in den Feld⸗ zügen von 1813 15 erblindete Krieger ein Legat von jährlich Zweihundert Thalern«

aus der Masse, so lange solche dauern wird it dies . oilchigh felt der een e eue ge t nnd es

her alljährlich geschehen, auch in diesem ahlung gelangt, wodurch 50 erblindet Invaliden , , etrage von je 4 Thlrn. haben berücksichtigt werden

Das Kriegs⸗Ministerium bringt dies hierdu lichen Kenntniß. st ; ] m, m Berlin den 8. Juli 1871. Kriegs ⸗Ministerium, Abtheilung für das Invalidenwesen. Quedenfeldt. v. Kirchbach.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts und Medizinal⸗Angelegenheiten. Bekanntmachung. Der hierselbst am 1. Februar d. IS. verstorbene Rentier Sim son Simon hat der hiesigen Königlichen Friedrich ⸗Wil. helms⸗Universität ein Legat von 8o09 Thlr. zur Gründung eines jährlichen Stipendii von 4090 Thlrn. ausgesetzt, welches auf die vierjährige Studienzeit verliehen werden soll, und hat mit der Verwaltung des Kapitals das unterzeichnete Kura. torium betraut. Die Bedingungen zur Erlangung des Sti— pendiü sind testamentarisch folgende: I) der Bewerber muß in Preußen geboren und jüdischen . und 2 mit einem unbedingt guten Zeugniß der Reife von einem der hiesigen Gymnasien . sowie ö . I) auf hiesiger Universität als Studirender der Medizin immatrikulirt sein; 4 derselbe muß ein Zeugniß seiner Bedürftigkeit vorlegen. Außerdem muß derselbe, wie bei allen Stipendien, vom Beginn des zweiten Semesters seines Studii ab, jedes Se— mester ein Zeugniß des Dekans seiner Fakultät über seinen Fleiß, sowie ein Sittenzeugniß vor Erhebung der Stipendien⸗ rate vorlegen. Das Stipendium wird in vierteljährlichen Ra—⸗ . ö. 100 Thlr. praenumerando an den Beliehenen aus.

Indem wir dies hiermit zur Kenntniß der betreffenden Herren Studirenden bringen, veranlassen wir dieselben hier⸗ durch, ihre ,,, . schriftlich unter Beifügung der an- geführten Zeugnisse bis spätestens am 15. Oktober d. J bei uns einzureichen.

Berlin, den 11. Juli 1871.

Königliches Universitäts Kuratorium.

Jahre zur

Finanz ⸗Minister ium.

Kasse ernannt worden.

Der bisherige Controleur bei der General . Lotterie. Kasse Rechnungs- Rath Otto, ist zum Rendanten, und der ka n Buchhalter Fahrenkrug zum Controleur bei der gedachten

. nach der Provinz Posen; Se. ĩ der Festungen von Kameke nach Borkum.

Tribunals, Staats⸗Minister Uhden, nach Teplitz.

Abgereist: Se. Excellen; der General der ant und Präses der Ober⸗Militär⸗E ae m . 97 ö

cellenz der General- eutenant und General⸗Inspecteur des 8 23

Se. Excellenz der Chef -Präsident des Königlichen Ober

naichtamttiches. Dentsche s Reich.

nahm sein Absteigequartier im »Russischen Hof. Heute Vormittag 11 Uhr setzte . ö

stattet hatte.

Ruhmes ausgestattet, deren Gedächtniß bis in die fernsten

deutung nicht dem Glanze kriegerischer Trophäen, noch einer thatsächlichen Begebenheit, welcher schon 3 erlich a Merk⸗

ennoch weilt der patrigtische Sinn des Volkes mit liebevoller Erinnerung bei jenem Tage, dessen begeisterte Stimmung zu⸗— gleich die Vorahnung und die Bürgschaft eines hohen nationa—⸗ len Aufschwunges in sich schloß.

Am 15. Juli 1870 kehrte Se. Majestät der Köni vom Bade Ems in die Residenzstadt zurück. Inmitten de

Monarchen, den die Vorsehung zum Schirmherrn deutschen Rechtes und deutscher Ehre bestimmt hatte, . . herangetreten, die in den spanischen Verhaͤltnissen einen Vor- wand suchten, deren eigentliche Absichten aber darauf gerichtet waren, der nationalen Entwickelung Deutschlands Fesseln anzu⸗ legen und Frankreichs Macht auf deutsche Kosten zur 3 herrschenden auf dem Festlande zu machen. Schon in den Vorgängen zu Ems, welche dem Kriege Frankreichs gegen Deuischland als Einleitung dienen sollien, erlitt der Feind eine schwere Niederlage. In Paris glaubte man ein sicheres Spiel zu spielen und den deutschen Fürsten in eine

Lage gebracht zu haben, aus welcher er vor den Augen Euro⸗

pas nicht ohne die Schuld einer Herausforderung oder die Schmach einer Demüthigung hervorgehen könnte. Dem ebenso maßvollen als entschlossenen Auftreten des Königs war es vergönnt, die Berechnung der Franzosen zu Schanden zu machen und dem öffentlichen Urtheil keinen Zweifel darüber 6 / 22 2 26 32 auf i von fester nd vorgezeichneten Wege einherschreite, ohne durch Ueber⸗ hebung oder Schwäche Blößen zu geben. 39. 9 Als der deutsche Herrscher in seiner Hauptstadt eintraf, da war die förmliche Kriegserklärung Frankreichs noch nicht er—

folgt; aber die amtlichen Aeußerungen der französischen Staats⸗=

männer kündigten offen den Friedensbruch an. Alle Welt wußte, daß Deutschland sich zum Kampfe mit einer auf ihren Siegesruhm stolzen und durch unerschöpfliche Hülfsquellen mächtigen Nation zu rüsten hahe; doch gah das Bewußtsein von der Unvermeidlichkeit einer Krisis voll schwerer Opfer und Gefahren dem Jubel, mit welchem der König auf der Heim⸗ kehr begrüßt wurde, nur einen um so ernsteren und bedeutungs—⸗ volleren Charakter. Wenn auf dem Wege von Ems n

Berlin und in der Hauptstadt selbst die patriotischen 2

gebungen des Volkes unmittelbar der Person des Fürsten nahe

treten konnten, so bewiesen die aus allen Theilen Deutschlands

ö Bruns. ehnert.

eingehenden Adressen, daß die gesammte deutsche Nation dem Zuge aufrichtigster und edelster Begeisterung folge. .

Breußen. Berlin, 15. Juli. Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz traf gestern . tags um 4 Uhr in Cöln ein und setzte um 5 Uhr die Reise nach Frankfurt fort, wo Höchstderselbe Abends 105. Uhr ein— traf und am Bahnhofe von dem Polizei⸗Präsidenten empfan⸗ gen und von einer zahlreichen Volksmenge in enthusiastischer Weise begrüßt wurde. Se, Kaiserliche und Königliche Hoheit

Kaiserliche und König⸗ liche Hoheit die Reise nach München fort, 4 Höchst⸗ derselbe vorher dem Prinzen von Wales einen Besuch abge—⸗ rl . Königlichen Hoheiten die Prinzessinnen Charlotte

ictorig, sowie der Prinz Wal dem ar kamen in der 6 zum 14. d. M. auf der Reise nach Antwerpen durch

Die Ereignisse der jüngsten Vergangenheit haben die vaterländische Geschichte reich mit Tagen des . und des Zeiten fortleben wird. Der 15. Juli 1870 dankt seine Be-

. eines historischen Wendepunktes aufgeprägt sind; aber

tiefsten Friedens war die französische Staatskünst an den

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Die Huldigungen, die dem deutschen Monarchen darge⸗ bracht wurden, offenbarten ihre Tragweite in doppelter Rich- tung: die Nation gab ihre eudige Genugthuung über das würdevolle Verhalten des Königs zu erkennen und erklärte sich bereit, unter dieser Führung Gut und Blut für die heiligen Rechte des Vaterlandes einzusetzen. In jenen ernsten Stunden kam das deutsche Volk zu der vollen Empfindung seiner inni⸗

en Lebensgemeinschaft und ˖ zugleich zu dem klaren Bewußt. ein, daß die Vorsehung seine Geschicke in eine sichere, glück- verheißende Hand gelegt habe. In der Gluth nationaler Be= eisterung reifte die Frucht der deutschen Einigkeit zur schnellen

ollendung, und im Herzen des Volkes mag der Juli 1870 als der Tag der Wiedererweckung von Kaiser und Reich gelten.

Damals gab die deutsche Nation mit einmüthiger Be⸗

eisterung den Verträgen, durch welche Se. Majestät der önig zum obersten Schirmherrn des Gesammtvaterlandes berufen worden, die nationale Weihe, Es vollzog sich zwischen beiden Theilen das Gelöbniß des Vertrauens und der Treue. Das Vertrauen hat sich bewährt, die Treue ist gehalten worden, und das Gelöbniß wird auch in Zukunft, wie bisher, seine Kraft zum Schutze und zur Förderung Deutschlands erweisen.

= Nach den Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 6. Juni 1870 über den Unterstützungswohnsitz, unterliegen Streitigkeiten zwischen verschiedenen Armenverbänden über die öffentliche Unterstützung Hülfsbedürftiger, wenn die streitenden Armen⸗ verbände verschiedenen Bundesstaaten angehören, zunächst der Enischeidung derjenigen landesherrlichen Spruchbehsrde, welche dem in Anspruch genommenen Armenverbande vorgesetzt ist. Soweit hierbei die Organisation oder örtliche Abgrenzung der einzelnen Armenverbände Gegenstand des Streites. ist, bewendet es endgültig bei der Entscheidung der höchsten landesherrlichen Instanz. In Uebrigen findet gegen diese Entscheidung die Be— zufung an eine durch das Bundesgesetz neugeschaffene Bundes dehörde, das Bundesamt für das - , , ,. statt.

In dem Falle des §. 56 des Bundesgesetzes ist auch gegen die Anordnung der Ausweisung hülfsbedürftiger Personen, wenn die streitenden Armenverbände verschiedenen Bundes, staaten angehören, die Berufung an das Bundesamt für das Heimathswesen zu a g. Dieselbe ist ebenfalls statthaft, wenn der Antrag des verpflichteten Armenverbandes auf Erlaß einer solchen Anordnung zurückgewiesen ist.

Gebören bie streitenden Armenverbände einem und dem⸗ selben Bundesstaate an, so sollen ihre Streitigkeiten über die öffentliche Unterstützung Huͤlfsbedürftiger nach den Bestimmun⸗ gen des Bundesgesetzes zwar auf dem durch die ,, , vorgeschriebenen Wege entschieden werden. §. 52 des Bundes⸗ ge legt 3 bis zu anderweitiger von Bundeswegen erfolgender Regelung der Kompetenz des Bundesamtes für das Heimathswesen der Landesgesetzgebung die Befugniß bei, die leßtinstanzliche Entscheidung in Streitlachen zwischen Armen⸗ verbänden eines und desselben Bundesstaates gleichfalls dem gedachten Bundesamte zu übertragen.

Da das Bundesgesetz vom 6. Juni 1870, dessen Wirklam. keit inzwischen auch auf den füdlich des Main belegenen Theil von Hessen ausgedehnt worden ist, mit dem J. Juli d. J. in Kraft getreten, ist nunmehr die bezeichnete höchste Bundesspruch⸗ behörde für Streitigkeiten zwischen verschiedenen Armenverbän⸗ den über die öffentliche Unterstützung Hülfsbedürftiger wie folgt organistrt worden. Zum Vorsitzenden des Bundesamtes für das Heimathswesen ist der Geheime Legations · Rath König, zu Mitgliedern diefer Behörde sind der Ktzniglich preußische Ober. Tribunals-Rath Thümmel, der Königlich preußische Geheime Regierungs⸗ und vortragende Rath im Ministerium des In⸗ nern, Wohlers, der Königlich preußische Kammer erichts · Rath Drenkmann und der Großherzoglich sächsische Staatsanwalt Göpel auf Vorschlag des Bundesrathes ernannt worden.

Von der durch §. 52 des Bundesgesetzes vom 6. Juni 180 der Landesgesetzgebung beigelegten Befugniß, die letztinstanzliche Entscheidung in Streitsachen zwischen Armenverbänden eines und desfelben Bundesstaates ebenfalls dem Bundesamt für das Heimathswesen zu übertragen, haben bisher folgende Staaten Gebrauch gemacht: Preußen durch Gesetz vom 8. März 1871, Sachsen Altenburg durch Verordnung vom 3, Juni 1871, Lübeck durch Verordnung vom Y. März 1871 Braunschweig durch Gesetz vom 5. Juni d. J. und Reuß . L. durch Gesetz vom 21. Juni d. J.

Die Bureau des Marine ⸗Ministeriums sind mit dem heutigen Tage . dem neuen Dienstgebäude desselben, Leipziger 1 Nr. 12, verlegt worden.

znseratentheile sind zwel Belanntmachungen der Albert Life Jr . irie Office enthalten, auf welche wir die Intereffenten der Albert Gefellschaft aufmerkłsam machen ö

n,

ea. r m an.

Rendsburg, 12. Juli. Im Provinzial-Landtage stand zunächst Schlußberathung über die Ablösung der Reallasten auf der Tagesordnung. Es wurde der Gesetzentwurf seinem Wortlaute nach, unter Verwerfung aller Anträge und Amendements mit 29 gegen 22 Stimmen angenommen. In Betreff der Uebernahme der Blindenanstalt zu Kiel als Provinzialanstalt wurde vom Ausschuß der Antrag gestellt, dun, von der Uebernahme abzusehen, dagegen aher der Anstalt eine jährliche Subvention von 2500 Thlr. ein stweilen auf drei Jahre zu gewähren. Bezichentlich der Errichtung einer Landarmen⸗ und Kor— rektions Anstalt beantragt der betreffende Ausschuß, das von der Regierung gestellte Anerbieten, die Korrektionshaften bis weiter in den Glückstädter Strafanstalten auf Kosten der Pro vinz abhalten zu lassen, anzunehmen, wogegen es dem künf⸗ tigen ständischen Verwaltungsauschuß übertragen wurde, betreffs der Errichtung einer eigenen Korrektions ⸗Anstalt bis zur nächsten Diät dem Landtage geeignete Vorschläge zu machen. Nachdem noch über den Tarif für die Erstattung von Armenpflegekosten eine kurze Verhandlung gepflogen, wurde für den Antrag, die Stadt Rendsburg bis weiter zum Sitz des Landtages zu wählen, ein Ausschuß niedergesetzt.

Düsseldorf, 12. Juli. In der 12. Sitzung des Pro⸗ vinzial⸗Landtags fand zunächst die Wahl der ständischen Kommissarien für die Taubstummen ⸗Anstalten statt.

Die dem Landtage zugegangenen Petitionen um Aus- gleichung der Kosten der Kriegsleistungen auf die Provinz gaben zu längeren Diskussionen Anlaß. Der Ausschuß hatte den Antrag gestellt: Die Nothwendigkeit einer Ausgleichung auf Grund des Gesetzes vom 11. Mai 1851 anzuerkennen: den Landtags ⸗Kommissarius zu ersuchen, die zur Ermittelung der Kreise, bei welchen der Fall des §. 18 vorliegt“, erforder lichen Erhebungen eintreten zu lassen, und eine aus 5 Mit gliedern 1 für jeden Regierungsbezirk bestehende Kom⸗ mission, welche unter der zu erbittenden Mitwirkung des Ober⸗ Präsidenten die Ausgleichung vornehmen soll, zu wählen.

Der Antrag des Ausschusses erhielt die Zustimmung der Versammlung mit der Modifikation, daß eine Verstärkung der Kommission auf 10 Mitglieder 2 für jeden Regierungs- bezirk gleichzeitig auch beschlossen wurde, derselben Kommis⸗ sion die Üusführung des Reichsgesetzes vom 22. v. M. wegen der Unterstützungen der Reserve und Landwehr zu übertragen. Die Wahl wurde hierauf vollzogen.

Rach längerer Diskusston beschloß der Landtag, Se. Ma—⸗ jestät in einer Adresse zu bitten, den bergischen Schulfonds der Verwaltung des Provinzial Landtags zu überweisen.

Ein Antrag des vaterländischen Frauenvereins auf Unter— stützung seiner Zwecke durch die Beihülfe des Provinzialfonds wurde abgelehnt und in Betreff der Rechnungen der Provin⸗ zial⸗Hülfskasse für die Jahre 1867 69 die Decharge ertheilt.

13. Juli. In der gestrigen (13.) Plenarsitzung des 20. rheinischen Provinzial Landtags wurde der Antrag eines Abgeordneten, Se. Majestät den Kaiser und König . bitten, den Kreisen die von ihnen Angehörigen der einberufenen Re⸗ servisten und Landwehrmänner geleisteten Unterstützungen aus der französischen Kriegs⸗Kontribution ersetzen zu lassen, wieder . holt und von der Versammlung zum Beschlusse erhoben.

Die Regierungsvorlage wegen Einrichtung und Verwal⸗ tung des Landarmenwesens in der Rheinprovinz gelangte hier⸗ auf zur Berathung und beschloß die Versammlung, die Ver- waltung des Tandarmenwesens dem von ihr gewählten Pro- i in Bel alfa gr nihe zu übertragen und von der Anstellung eines besonderen Landarmen Direktors abzusehen.

Der Wiesengenossenschaft im unteren Wambachthal be⸗ willigte der Landtag eine Beihülfe von 160 Thlrn. aus den Ueberschüssen der Provinzial-Hülfskasse, wogegen ein Antrag der Königlichen Regierung zu Coblenz, Geldmittel zur leichteren Bildung von Drainage⸗Genossenschaften im Kreise Neuwied zur Verfügung zu stellen, abgelehnt wurde.

Eine Petition der Sektiön Pferdezucht des landwirthschaft⸗ lichen Vereins für Rheinpreußen um Bewilligung einer Bei⸗ hülfe von 2000 Thalern jährlich zur Hebung der Pferdezucht verwarf der Landtag, ebenso einen Antrag der hiesigen Königlichen Landesbibliothek, aus Anlaß ihres 109 jährigen Jubiläums eine außerordentliche Zuwendung zu machen.

Der von der Staatsregierung vorgelegte Gesetzentwurf wegen Einführung breiter Radfelgen für die öffentlichen Wege des Regierungsbezirks Düsseldorf wurde hierauf berathen und vom Landtage mit verschiedenen Modifikationen angenommen.

. Frankfurt a. M., 14. Juli. Der Prinz und die Prinzessin von Wales sind heute hier eingetroffen.