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Befanntmachung,
betreffend die Entschädigung der deut , , ,, . ist die unterzeichnete Kommi . ö D, der nach demselben Gesetze zu . Er n en . Ueber den Unmfang Tieser Entschädigungen, ö,, über die Personen der Entschadigungsberechtigten, ist in den . . e und i ,, feñgestellt: ikeln J. J en deutschen Eigenthümern nd deut ,,, ö 9. er von ati ,,, nach folgenden und then nm n, Frankreich niht ,. . , . . derselben vergütet. Haben zurückgegebene Sg ungen wird de: Werth ,,,, . ene Schiffe und Ladungen wäh⸗ ͤ — ; rt D 8 erhalten die Eigenthümer für diese k so
§. 2. Bei der Ermittelung des We . 8 tel rthes i e , g ,, ,, , . . eren. K ö , . höheren Werths — nach der anli 1 n, , , ,, d, r. en der Werth, welchen , Taxstala *); b) bei Ladu n= eeper sicherungs Iran n mit Zurechnung der dafür bezahlten er . 6 m Einschiffungsorte zür Zeit des Abgangs
§. 3 Den Rhedern, Ladungs . Eig ü ; Eigenthümern ,. nachstehend bezeichneten . ben . i r nnn, e. 3 urch die Aufbringung der Schiffe oder die Wegnahme ö ö , . !. 1 Gerichts und Notariatstosten, so dd, satzungen, die für die Versscherun 9 ö r Schi ; n. e n, , 9 e nn . D 6862700 Cie n nicht mit Ladung zurückgegebenen haltung und die Veriuste an . J t erselben. , , , , . CO für einen Bootsmann, Zimmermann oder andern . Pan
auf 150 j ,,,. ch für jeden sonstigen Schiffsmann auf 100 Thir.
§ 4 Die nach Maßgabe dieses Gese es digung e ,, Fracht oder Ladun . . ig ö. sien gen, zu dessen Ersaß f. bestimmt ist. ; 3. . z . . Versicherung gegen Kriegsgefahr . w atz der gezahlten Versicherungsprämie, rt. I. Aus der im Artikel J. erwähnten 6 1 Rhedern derjenigen 1 Kau fee dnn. e , ,, Dauer ihres gezwungenen Aufenthalts E 2 J rsaß der i ö von der Liquidat Rol , n, ae. . x ions ⸗-Kommission (Art. III.) festzustellenden Grund u rund der Schlußbestimmung des A missiton. die ae ben lag h , ng, , Häfen dem Rheder zu . n, In außer-
In eu ropäischen z eũropischen
en leinschließlich aller äfen des Mittelländi⸗ . - ö . und D für den Schiffsführer au , 2) für 1 ö . Grades und außerdem auf Dampfschiffen für Aerzte, , aschinisten, ssistent · Maschinisten, Proviant⸗ und Zahl⸗ meister 25 Sgr 3 ir en ed femgnn guf 15 Sgr. auf 6 ö r . nunmehr die Betheiligten au eee, . . k Bestimmungen aufzustellenden Liqui- An die Reichs . Liguidations . . . . . kommisston für Rhedereischäden, ESErstrecken sich die Entschädigu . 9 . ist für jedes Schiff eine nm nn, n sn . Schiffes , an, 3 . 2. Unterscheidungssignal anzu 22 ,, uch * 35 , , aus enen U des Gesetzes, welche sich n Ersatz der Kriegs versicherungs prämie beschränken (8 5),
auf 40 Sgr.
13666 H
ö
Ladung zur großen Haverei kontribuirt sind .
iqui im nur 5
die . im Interesse der r e n, n,. efugt
verse h in , . den erforderlichen Bw rstu nn.
, 9 . iin mständen des einzelnen Falles ins. Schiffsc rtifikate, amtliche Auszüge aus ,,, an , n n , n, en
Größe der hesegelten Distanz und deren ältni
Journale, Chartepartien 3 53 — ire ig ö. n n , . . Musterrollen, Atteste 33 ö. istrungsbehörden, der Wa ; n n. im n alles im Original oder J ,,,,
, . Liquidationen für das Stitliiegen (ge . . . . ) der Schiffe beizufügenden Beläge müssen . . rt und Dauer des Stillliegens, b) Rang und Namen 8
rend des Stillliegens auf dem Schiffe befindlich gewesenen Besatzung /
C) den Betrag der dieser Besatzung für die Zei 11 billigten Heuer, d) die hen 2 3 zuge⸗ Formulare für die Anmeldungen der Stilllieger fu an den
von den Regierungen der Bundes⸗ . ben denn, J Seestaaten demnaͤchst zu bezeichnen
Es wird ersucht, die Anmeldun gen ungesäum ö ä e ole, nech n fle chn . ; ö . aufmertsam gemacht, daß die dem der chetar iin — regierun 6 ar eder durch Vermittelung der betreffenden e. . 8 jetzt zugegangenen Anmeldungen, soweit sie 59 es. 6 . ne Schiffe und deren Ladungen beziehen, der gun i hs * . 2 erwiesen sind. Die nach Maßgabe der gegenwärtige n 9. i n . , , resp. Bee gel er un 2 weisstücke sind an die Kommisston ,, beigebrachlen Be⸗ Berlin, den 22. Juli 1871. ö
Die Reichs ⸗Liquidatt ü ch MJ ür Rhedereischäden.
Berichtig un In der in Nr. 69 des . . ichs. e r n, Verordnung zur Ausführung ö gie ee, fie ef gungen der wee iche erhfsing, vom lä, Jin 1. 17 en 3, . Ziffer? Zeile 5 und unter Ziffer 3 fingen. on« zu seßen: Saar ⸗ Uni on⸗Brü⸗
Zu Oldisleben, im Großherzogthum Sachsen, wird am 1. August or
Halle a. S., den 22. Juli 1871. Telegraphen ⸗ Direktion.
Das 6. Stück des Ge ö heut Ml egen neh , Elsaß Lothringen, welches
Nr. 9 das Gesetz, betreffend die Einführung des Deutschen
Reich sgescbes b Der enli he, ie Wethseltempelsteer vom 16 Jun ists.
Berlin, den 24 Juli 1871. — Zeitungs ⸗Lomtoir. —
Königreich Preußen.
Se. Majestät der Köni ;
g haben Allergnädi .
ö In endgntur Asse soren , . gn ig 22 . und Bauer vom III. Armee⸗Corps . i ,.
Intendantur Räthen;
Den Kreisgerichts Rath Wettke in Neidenburg zum
Direktor des Kreisgerichts in Neustadt WePr.; und
Den Bank Rendanten Hibe agu in Meß zum Bank-Direk=
tor mit dem Range eines Rathes 4. Klasse zu ernennen; sowie
Dem Kommerz⸗Rathe Klindworth zu Hannover das
Prädikat eines Köniali Bestzers zu . Hof⸗Buch⸗ und Steindruckerei⸗
Schloß Glineke, den 22 J ö Juli. Se. Königliche Hoheit der Prinz Carl von Preußen
ist, von Wiesbaden koͤmmend, hier wieder eingetroffen.
Das 20. Stück der Gesetz Sammlung, welches heute aut.
gegeben wird, enthält unter
r. 7844 den Allerhöchsten Erlaß vom 8. Juli 1871, be⸗
treffend die Aufhebung der im Mini . 9g inisteriu , jetzt bestehenden gen, Aer eu fen gen . gelischen Kirchenangelegenheiten und für die gr
aben ⸗ diheder rLesp. Ladungszigenthümer die ausdrüdiiche Erklarung Kirchenangelegenheiten, unter
beizufügen 3 ag 23 daß sie gegen Kriegsgefahr keine Versicherung genom⸗
Nr. 7845 den Alierhöchsten Erlaß vom 5. Juni 1871, be-
Ladungseigenthümer können aus Artikel II. des Gesetzes nicht üer. . . der fiskalischen Vorrechse für den Bau
reklamiren, so daß also auch bezüglich derjenigen Beträge, welche für
g einer Gemeinde- Chausffee von Rieder⸗
euer 5 unb Üntethaltetosien der Wesatzung in Zu ftrch ü wife r, fr dodeleben bis zur Klein⸗Rodenslebener Feldmarksgrenze , unter
*) Wegen dieser Skala vergl. Seite 251, 252 des Reichsgesetzblattes.
Nr. 7846 den Allerhöchsten Erlaß vom 5. Juni 1871, be⸗
treffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den Bau
betreffend die Aenderung der revidirten Statuten des Ealenberg⸗ Grubenhagen ⸗ Hildesheimschen ritterschaftlichen Kreditvereins;
unter
Nr. 7818 den Allerhöchsten Erlaß vom 21. Juni 1971, betreffend die Verleihung der fis kalischen Vorrechte an den Kreis Neurode, Regierungsbezirk Breslau, für den Bau und die Un⸗ terhaltung einer Kreis- Chaussee von Mittelsteine im Neuroder Kreise bis zur Glatz Neuroder Kreis - Chaussee bei Möhlten im
Glatzer Kreise, und unter
sonstige Beschaffenheit (siehe Tarstala), Meßbriefe, Atteste über die
treffend die Aufhebung des Amtsgerichts Gartow und die Ver⸗ einigung des Bezirks desselben mit dem des ö Lüchow im Departement des Appellationsgerichts zu Celle.
1367
und die Unterhaltung einer Chaussee von Kurnik nach Schroda, im Kreise Schroda; unter .
Nr. 7847 den Allerhöchsten Erlaß vom 21. Juni 1871,
Nr. 7849 den Allerhöchsten Erlaß vom 10. Juli 1871, be⸗
Berlin, den B. Juli 1871. Ge setz-Sammlungs Debits-Eomttoir.
21. Juli d. J. ein Patent
eine Telegraphenstation mit beschränktem Tages dienste eröffnet werden.
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Dem Herrn Reinhold Stahl in Suhl ist unter dem
auf ein Hinterladungsgewehr in der durch Zeichnung, Modell und Beschreibung nachgewiesenen gangen Zusammensetzung und ohne Jemand in Anwendung bekannter Theile zu be⸗ schränken, . ; auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußischen Staates ertheilt worden.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts ⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.
Akademie der Wissenschaften.
Die Königliche Akademie der Wissenschaften hat in ihrer
1 vom 26. Juli 1871 den Herrn Emil Fa in traßburg zum korrespondirenden Mitgliede ihrer philosophisch⸗
historischen Klasse ernannt.
In der nächsten Woche vom 31. Juli bis 5. August C. findet nach 5 M des gedruckten Auszuges aus der Bibliothek⸗Ordnung die allgemeine Zurücklieferung aller aus der hiesigen Königlichen Biblio hek entlichenen Bücher statt. Es werden daher alle Diejenigen, welche Bücher der Königlichen Bibliothek in Händen haben, hierdurch aufgefordert, solche während dieser Zeit in den Vor⸗ mittagsstunden zwischen 9 und 13 Uhr gegen die darüber aus- 66 Empfangscheine zurückzuliefern. Die Zurücknahme r Bacher erfolgt nach alphabetischer Ordnung der Namen ber Entleiher, und zwar von A—=H am Mo ng und Dienstag, von J—=R am Mittwoch und Donnerstags Y von S —3 am Freitag und Sonnabend.
Berlin, den 24. Juli 1871. ;
Der Königliche Geheime Regierungs⸗Rath und Ober Bibliothekar. Dr. Pertz.
Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden.
Bekanntmachung.
Bei der am 1. d. Mts. öffentlich in Gegenwart eines Notars bewirkten Verloosung der für das laufende Jahr zu filgenden Stamm Aktien und Prioritäts-Obligationen der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn sind gezogen; a) die im anliegenden Verzeichniß (a) aufgeführten 1103 Stück Stamm ⸗Aktien A 100 Thlr.
p) Mh Sälck Prioriiäis- Obligationen er. . 3 19g Thlr. 537 ö Ser. IJ. à 56 Thlr.
. ö Ser. IV. à 100 Thlr. Dieselben sind gekündigt und sind die. Zahlungsstellen, sowie die Nummern der gekündigten Obligationen, desgleichen nen noch nicht zur Einlösung vorgelegten Num⸗
Nr. 63 dieses Blattes veröffentlichten Bekannt-
machung vom 1. d. Mts. nebst Beilage angegeben.
Berlin, den 22. Juli 1871. Haurt - Vẽrwaltung der Staatsschulden.
von Wedell. 83. Meinecke. a. Ist der heutigen Rummer dieses Blattes beigefügt.
Abgereist: Der General= Major und Inspecteur der 3. Ingenieur ⸗Inspektion, von Biehler, nach Nauheim.
Summarlsche Uebersicht über die Zahl der Studirenden auf der Königlichen ÜUniverfität zu Kiel im Sommer-
Semester 1871. Am Schluß des Winter Semesters 1870 71 sind immatrikulirt
gewesen 103, davon sind abgegangen 36, es sind demnach geblieben 67. Dazu sind in diesem Semester gekommen: 21 24 von auswärts zurückgekehrte aan en 45. Die Gesammtzahl der immatrikulirten und gegenwärtig hi
beträgt daher 112. Die theologische Fakultät zählt 54 Inländer 2 Ausländer, zusammen 56. Bie juristische Fakultät zählt? In⸗ länder, 5 Ausländer, zusammen 12. Die medizinische Fakultät zählt 28 Inländer, 3 Ausländer, zufammen 31. Die pbilosophische Fakul-⸗ tät zählt 2) Inländer mit dem Zeugniß der Reise 7, b Inländer mit dem Jeugniß der Nichtreife nach 8 35 des Prüfungs⸗Reglements vom 4. Jüni is34 — ) Inländer ohne Zeugniß der Reife nach §. 36 desfelben Reglements 3, zusammen 10 Inländer, d) Ausländer 3 im Ganzen 13. Gesammtsfumme 112 Studirenden befuchen die hiesige Universität als zum Hören der Vor- lesungen durch Bewilligung des Rektors berechtigt: 11. Es nehmen mithin an den Vorlesungen überhaupt Theil 123.
neu immatrikulirte und
anwesenden Studirenden
Außer diesen immatrikulirten
nichtamtliches.
Königreich Preußen.
Preußen. Berlin, 24. Juli. Se. Majestät der Kaiser und König empfingen gestern in Ems Ihre König⸗ lichen Hoheiten die Prinzen Albrecht Vater und Sohn. Heute Vormittag 10 Uhr haben Se. Masjestät der Kaiser Sich in Begleitung der Flügel Adjutanten Graf Lehndorff und von Alten mitltelst Extrazuges über Mainz und Darmstadt nach Jugen⸗ heim begeben, um den Kaiser und die Kaiserin von Rußland zu begrüßen. Abends werden Se. Majestät wieder nach Ems zurückkehren. Der Kaiser von Rußland wird morgen die Rückreise antreten und auf derselben Berlin passiren.
— Ihre Majestät die Kaiserin⸗Königin empfing , ne, ben Besuch Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Christian von d, ,, . geb. Prinzessin Helene von Großbritannien und Irland, und ihres Gemahls, des Prinzen Christian. — Der General ⸗Adjutant Sr. Majestäͤt des Königs von Bayern, General ˖ Lieutenant von Spruner, uͤberreichte Ihrer Majestät im Namen Sr. Majestät des Königs Ludwig den neugestifteten Bayerischen Verdienstorden und wurde zur König lichen Tafel geladen. — Gestern besuchte Ihre Majestäͤt Se. Masestät den Kaiser in Ems. — Der Königliche Kammerherr, Schloßhauptmann von Benrath, Freiherr Raitz von Frentz, hat den Kammerherrndienst übernommen.
— Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz ist, wie heut aus London telegraphirt wird, in
Osborne eingetroffen.
Se. Majest die durch den Frankfu
ste Ordre die Um⸗
wandelung zu Straßburg in
eine vierte
— Das Großherzogthum Hessen hat durch das Gesetz vom 14. Juli d. J., die Ausführung des Reichsgesetzes über den Unterstützungdwohnsitz betreffend, gleichfalls von der durch §8 52 des Gesetzes vom 6. Juni 1870 der Landesgesetzgebung bei⸗ Elen Befugniß Gebrauch gemacht und die letztinstanzliche ntscheidung in Streitsachen zwischen den Armenverbänden des Großherzogthums dem Bundesamt für das Heimaths⸗
wesen übertragen. Vgl. Nr. 69 d. Bl.
— Dem Bischof von Ermland, Dr. Kremenitz, ist
Seitens des Ministers der geistlichen 2. Angelegen- heiten, Dr. v. Mühler, folgendes weitere Schreiben zuge—
gangen:
Die Gesichtspunkte, von welchen aus Ew. Bischsfliche Hoch würden nach Inbalt des geehrten Schreibens vom 9. d Mis. Ver ⸗ wahrung gegen die in meinem Schreiben vom 29. v. M ausge sprochenen Grundsäte und deren Konsequenzen einlegen, habe ich bereits vor meiner Entscheidung über die bei dem Gymnasium in Braunsberg entstandene Differenz sorgfältig erwogen.
Es ist nicht meine Absicht, über bie Berechtigung und die Ange⸗ messenheit jener Entscheidung in Erörterungen mit Ew. Bischofliche Hochwürden einzutreten, welche von vornherein keine n
ischoöͤfen
gegenseiti ge Verständigung darbleten. Din katholischen und sie haben es vor
Der Präsident des Hauptbank.⸗Direttoriums, von Dechend,
nach der Schweiz.
Deutschlands ist es nicht unbekannt gewesen, den Beschluüͤssen des Vatikanischen Konzils wiederholt selbst bezeugt,