1871 / 77 p. 13 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 29 Jul 1871 18:00:01 GMT) scan diff

[2488 Der bestehenden Vorschrift gemäß bringen wir na zur oͤffenllichen enn int, r Bellach, gar r fh ,, für das Jahr 180 mit in Kraft z gelen at. 7184 Versicherungen im Betrage von 7.193 206 Thir. Leipzig, den 27. Juli 1871.

Das Direktorium der Lebensversicherungs⸗ Dr. er nnn .

, U er Lebensversicherungs-Gesellschaft zu Leipzig vom Jahre 1870.

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Hiervon ab:

37Tiõ 324 Verwaltungskosten, welche in Ausgabe verschrieben, aber noch nicht erhoben worden sind .

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Leipzig, den 4. Juli 189. ö 3403, 03 7 9

hr. E. A. Ste che, K. S. Justiz. Ratt das Direktorium der Lebensversicherungs⸗Gesellschaft.

Georg Ferd. Brunn er . ü? mite, , nn nn el. hr R. ter lh, Hofrath, Prof, Stellv

Franz 7 5hler, Buchhandier . rn ; d Sratt⸗ . n k Die Ueberei Aug. Kummer, Vollziehender. , nr

genauer Riristkg nstimmung des Rechnungsabschlusses mit den vom Direktorium geführten Büchern bescheinigt nach vorhergegangener

Leipzig, den 19. Juli 1871. . Dr. phil. Adolph Mori Der unterzeichnete Gesellschafts . Bit ü jah ori Pau fler, verpfl Revisor vorstehen der Aibschiüßz grnndeh, e ff, * schuß hat in Gemäßheit von §. 16 der Statuten die gtechnung vom Jahre 1870 schaft, welche mit den 2 *. nd richtig gefunden und spricht nach vorgenommener Revi e on auf welche sich / Wie m weren 9 ah freinstimmend . worden, die Justifikation der . k , mn, m, ,.

Der Ausschuß der Lebens versicherun gs Gesell ; Adv. Dr. Hillig, r n 4 dein

Advolat Ernst Rich ter. ch Theodor Einhorn jun, Buchhändler,

Dr. k Drobisch, Prof, K. S. Geh. Hofrath, Johann Friedrich Ludwig Ern , der Leipz. Dresd. Eisenb, Rit Bernhard Schlick, . e Ritter n Hermann Hartung, Wild nh e tter 4

Hr. Carl Ehrisian Bruhns / mes Cielse ke gin ls ie, Bangwier, Nut z.

Hier folgt die besondere Beilage

Carl Aug ust Geß ler, Bevollmächtigter und Betriebs- Direktor

Besondere Beilage zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Koͤniglich Preußischen Staats Anzeiger. Æ 13 vom 29. Juli 1871.

Inhalts -Verzeichniß: Shronik des Deutschen Reichs. Der voetische Zug in der deutschen Rechts II. is Rügen. Zur Eharakteristik der norddeuischen Landschaft. 3 . Rechts sprache Der Kreis Rüge

Chronik des Deutschen Reichs.

8. Juli. Allerhöchste Ordre, welche die für die evange⸗ lischen Uünd für die katholischen Angelegenheiten bestehenden gesonderten Abtheilungen des preußischen Ministeriums für die eistlichen ꝛ. Angelegenheiten aufhebt und deren Geschäfte mer Abtheilung für die geistlichen Angelegenheiten überträgt.

10. Juli. Der Deutsche Kaiser spricht dem Großherzog von Baden in einem Handschreiben seinen Dank für das Interesse aus, welches der Großherzog durch die 1 Fes badischen Kontingents mit der preußischen Armee auf' Neue für die Größe Deutschlands bethätigt habe.

1IJ. Juli. Der Civilkommissarius im Elsaß Lothringen, Wirkl. Geh. Rath von Kühlwetter, wird in Folge seiner Er= nennung zum Ober -Prästdenten von Westfalen von seinen Funktionen in Elsaß Lothringen entbunden (und legt sein Amt am 12. Juli nieder).

13. Juli. Verordnung, betreffend die Erneuerung der Gemeindẽräthe für Elsaß Lothringen. Die Ergänzungswahlen werden auf den 29. und 30. Juli festgesetzt.

14. Juli. Gesetz, betreffend Abänderungen der Gerichts verfassung (in Elsaß⸗LothringLen) und Allerhöchste Verordnung har Ausführung dieses Gesetzes. Gesetz, betreffend die Ausgaben

er Justiz Verwaltung für 1871 und 1872 lin Elsaß Lothringen).

Gesetz, betreffend die Einführung des Deutschen Reichs- gesetzes über die Wechselstempelsteuer vom 10. Juni 1869 (in Elsaß⸗Lothringen).

Der 20. rheinische Provinzial Lanbtag wird geschlossen.

Ser König von Bayern verleiht der Königin⸗Mutter das erste Verdienstkreuz. .

Der württembergische Landtag wird vertagt. .

Der Landtag des Herzogthunis Sachsen Meiningen tritt zu einer außerordentlichen Session zusammen.

Eine Deputation der , n. Allianz wird in Friedrichshafen im Auftrage des Kaisers von Rußland von dem Fürsten Gortschakoff empfangen.

j5. Juli. Der Kronprinz des Deutschen Reichs und von Preußen trifft, festlich empfangen, in München ein. .

g f Der schleswig ⸗holsteinische Provinzial-Landtag wird ge—⸗ schlossen.

Der König und die Königin von Württemberg danken in einem Erlasse für die bei der Feier des fünfundzwanzigsten Jahrestages ihrer Vermählung ihnen aus dem ganzen Lande und von weiter her zugegangenen zahlreichen Glückwünsche.

16. Juli. Bekanntmachung des Reichskanzlers Fürsten v. Bismarck, die Kündigung von 51 090,900 Thaler Schatz⸗ anweisungen des Norddeutschen Bundes II. Emission betreffend.

genf her Einzug bayerischer Truppen in München. Der König von Bayern spricht seiner Armee in einem Armee befehl seinen Dank aus. .

17. Juli. Gesetz, betreffend die Einführung der Deutschen Zoll⸗ und Steuergesetzgebung (in Elsaß · Lothringen).

. Der König von Bahern verleiht dem Kronprinzen des Deutschen Reichs und von Preußen die Inhaberstelle des 1. bayerischen Ulanen Regiments.

Festbankett in München, an welchem der Kronprinz

des Deutschen Reichs, sowie die Prinzen Luitpold und Adalbert

Theil nehmen. . Per Kaiser von Rußland verleiht dem Kronprinzen

von Sachsen den Feldmarschallrang in der russischen Armee.

In Weimar wird der deutsche Bühnenkongreß eröffnet.

18. Just. Der Kronprinz des Deutschen Reichs und von Preußen trifft von München in Ems ein.

Dankschreiben des Königs von Bayern an die Ge⸗ meindekollegien und die Bewohner von München für den den Truppen bereiteten Empfang. . .

In Wassenaar wird die Vermählung des Fürsten von Wied nit der Prinzessin Marie der Niederlande ge eiert.

Der weimarische Landtag genehmigt das von der Regierung vorgelegte Domänengesetz. .

Der sachsenmeiningische Landtag wird vertagt,

19. Juli. Der Kronprinz von Sachsen trifft in Ems ein, um sich bei dem Kaiser als General ⸗Feldmarschall zu melden.

25. Juli. Der westfälische Provinzial Landtag und der nassauische Kommunal Landtag werden geschlossen.

22. i Der General Adjutant des Königs von Bayern, General ieutenant von Spruner, überreicht der Kaiserin in Coblenz im Namen des Königs von Bayern den bayerischen Verdienstorden.

Der Kronprinz des Deutschen Reichs und von Preußen trifft in Osborne ein. Graf Bray Steinburg erhält von dem König von Bayern unter Verleihung des St. Hubertus Ordens die nachgesuchte Entlassung als Minister-⸗Präsident, Minister des Königlichen Hauses und Minister des Aeußern. Staats⸗ rath Dr. von Daxenberger übernimmt provisorisch die Leitung der genannten Ministerien.

Amiens wird von den deutschen Truppen geräumt.

24. Juli. Der Kaiser begiebt sich von Ems zum Besuch des Kaisers und der Kaiserin von Rußland nach Jugenheim.

Der poetische Zug in der deutschen Rechtssprache. III

Wie die Poesie einerseits die Rechtssprache in Ansehung der Form beeinflußt, so bestimmt sie auch in der mannig⸗ faltigsten Weise den Inhalt des Rechts. Jenes Vor walten der bildlichen und sinnlichen Ausdrucksweise findet seine tiefe Begründung in dem Geiste, der sie schuf. Gleichniß und Sprüchwort sind nicht etwa blos praktische Ver⸗ suche, die Rechtslehren leichter einzuprägen, sondern sie suchen

ben Gedanken selbfl fester zu fasfeit und zu umgrenzen; Die spätere Gesetzgebung läßt mehr und mehr die Bildlichkeit des

Ausdrucks dermissen. Indem sie gerade auf die Sache geht, befleißigt sie sich präciser Kürze der Form und bestrebt sich dafür, alle Fälle zu berücksichtigen. Das alte Gesetz liebt epische Breite, scheut sich oft, im einzelnen Falle einzugreifen und stellt lieber die Entscheidung in etwas Natürliches oder Zufälliges. Mehr als in dem eines anderen Volkes finden wir in dem alten deutschen Recht eine Menge eigenthümlicher Bestim⸗ mungen, deren Grundcharakter ist Auffassung des Rechtlichen durch das Sinnliche, Weihung dessen, was festgesetzt werden soll durch etwas Unfestes, dem Zufall nie ganz zu Entziehen des. Ein mystischer Glaube scheint dem zu Grunde zu liegen, welcher die Ent⸗ eng einer übernatürlichen Kraft anheimgiebt, die aber wirkt und sich äußert in Erscheinungen der belebten und unbelebten Natur. Auf die Frage, wie weit räumlich etwas gehen soll, ant⸗ worten unsere alten Gesetze: »⸗so weit der Hahn schreitet«, so weit die Katze springts, »so weit eine Feder fliegt., „so weit ein Stein, Hammer, Beil, Speer ꝛc. mag geworfen werden.“ In der Schlederhuser Holzdingsordnung von 1576 wird z. B. Festimmt, daß zeiner so weit Rasen ausstechen dürfe, als, wenn er den linken Fuß auf das Feld, den rechten in sei⸗ nen Zaun stellt, er mit der rechten Hand einen Hammer unter dem linken Fuß wegwerfen 2. Um bei Uebertragung von Gemeindeländern die Größe des Ackerstücks zu be— stimmen, mußte im Osnabrückschen der Exrwerhende aus einem Wagen mit der rechten Hand unter dem linken Bein den Hammer werfen. Saxg Grammaticus erzählt von Otto dem Großen, daß er auf seinem Zuge nach Jütland zur Bezeichnung der Grenzen seiner Herrschaft gegen die Normannen den Speer ins Meer geworfen habe, und zwar in jenen Sund, der von ihm den Namen trage (Ottosund). Eine andere, auch bei anderen Völkern beliebte Bestimmung der Grenzscheide, ist das Gegeneinanderlaufen zweier Menschen oder Thiere. Dem Erstgeboxrenen wurde bei Erbtheilen vor den übrigen Erben ein eigenthümliches Ehrenstück gelassen, dessen Begrenzung man in die Gewalt des unschuldigen Thieres zu legen pflegte. Er empfing »über sein Theil noch den Hahnenflug.“ Uralte Sitte ist das Steinwerfen, und wird durch Ajax und Hektors Wettkampf, noch mehr durch denjenigen Brun hildens und . bestätigt. Daß jedoch rechtliche Bestimmun⸗ gen von dem Steinwurf abhangen, ist weder bei den Griechen noch den Römern, sondern allein bei den Deutschen zu sinden. Wie beim Wurfe, so dienten auch Speer, Lanze, Hammer, Stock 2c. bei der Berührung, um damit bis zu dem Orte zu reichen, der eine Grenze bezeichnen sollte. -Wie weit einer das Obst, das von seinem Apfel! oder Birn— baum in des Nachbarn Hof fällt, langen soll? so⸗ weit man mit einer Ahrruthen reichen kann, mag