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Kündigung, Feststellung der Kündigungsfrist und des Rückzahlungs— termins überlassen.
Ueber die geschehene Amortisatlon wird dem für das Eisenbahn unternehmen bestellten Königlichen Kommissariat alljährlich ein Rach weis vorgelegt.
8 4. Bie Nummern der nach der Bestimmung des 5§. 3 zu kündigenden amortisirenden Obligationen werden jährlich im April durch das Loos in einer Versammlung des Verwaltungsrathes, unter Zuziebung eines Notars, welcher hierüber ein Protokoll aufzunehmen hat, destimmt, und sofort öffentlich durch die Gesellschafts blätter bekannt
emacht. Die Auszablung des Nominalbetrages dieser ausgeloosten Ce ionen erfolgt am ersten Juli jeden Jahres.
Diese Versammlung ist 14 Tage vorher zur öffentlichen Kenntniß zu bringen, und es ist den Inhabein der Prioritäis-Obtigationen der Zutritt zu derselben gestatiet.
§. 5. Die Auszahlung der ausgeloosten , erfolgt an dem in f 4 dazu bestimmten Tage von der G sellschaftslasse in Guben, sowie von den durch den Verwaltungsraih in den öoͤffent. lichen Blättern bekannt zu machenden Banquiers oder Kassen nach dem Nominalwerthe an die Vorzeiger der Obligationen gegen Aus lieferung derselben.
Mit diesem Tage hört die Verzinsung der ausgeloosten Priori- täts⸗ Obligationen auf. Mit Letzteren sind zugleich die ausgereichten noch nicht fälligen Zinecoupons einzuliefern. Geschiebt dies nicht, so wirb der Betrag der feblenden Zinscoupons von dem Kapitale ge—⸗ kürzt und zur Einlssung der Coupons verwendet.
Die im Wege der Amortisation eingelösten Obligationen sollen in Gegenwart zweier vereideter Notare verbrannt, und daß dies ge— schehen, durch die oͤffentlichen Blätter bekannt gemacht werden.
Die Obligationen aber, welche in Folge der Rüdforderung s 9) außerhalb der Amortisation eingeloͤst werden, kann die Gesellschaft wieder ausgeben. —
§ 6. Die Nummern der zur Rückzahlung fälligen nicht zur Einloͤsung vorgezeigten Obligationen werden jährlich während zehn Jahren von dem Verwaltungsrathe der Gesellschaft behußss Empfang ; nahme der Zahlung öoͤffentlich einmal aufgerufen. Gehen sie dessen⸗ ungeachtet nicht spaͤtestens binnen Jahresfrist nach dem letzten oͤffent⸗ lichen Aufrufe zur Realisation ein, so erlischt ein jeder Anspruch aus denselben an das Gesellschaftsvermögen, was unter Angabe der Rum— mern der werthlos gewordenen Obligationen von dem Verwaltungs. rath öffentlich bekannt zu machen ist.
§ 7. Sind Obligatlonen, Zinscoupons oder Talons beschädi t oder unbrauchbar gemacht worden, jedoch in ihren wesentlichen Thei- len dergestalt erhalten, daß Über ihre Richtigkeit kein Zweifel obwaltet, so ist der Verwaltungsrath ermächtigt, gegen Einreichung der beschä-= digten Papiere auf Kosten des Inhabers neue gleichartige Papiere auszufertigen und auszureichen
Außer diesem Falle ifi die Anfertigung und Ausreichung neuer Obligationen in Stelle beschädigter oder verloren gegangener nur zu⸗ lassig nach gertchrtick e Mäeortfratien derselben die im Domizil der Gesellschaft bei dem dortigen Gerichte erster Innanz nachzufächen ist.
Eine gerichtliche Mortifilation beschädigter oder verloren gegan- gener Zinscoupons findet nicht statt., Es wird jedoch demjenigen, der die Beschädigung oder den Verlust derselben vor Ablauf der Verjäh⸗ rungsfrist (56. 2 bei dem Verwaltungsrath der Gesellfwaft anmeldet und den staitgehabten Besiß der r, . durch Vorzeigung der Obligationen oder sonst darthut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinscoupons gegen Quittung ausgezablt werden.
Auch eine e, w Mortifilation beschädigter oder verlorener Talons findet nicht statt.
§. 8. Die Inhaber der Prioritäts- Obligationen sind auf die Höhe der darin verschriebenen Een und der dafür nach J 2 zu zablenden Zinsen Gläubiger der Märkisch Posener Eisenbahngesell⸗ schaft und haben in dieser Eigenschaft an dem Gesellschafts vermögen ein unbedingtes Vorzugsrecht vor den Stamm ⸗ und Stamm -⸗Priori- täts. Aktien nebst deren Zinsen und Dividenden.
. 9. Die Inhaber der Priorität ⸗Obligationen sind nicht befugt, die Zahlung der darin verschriebenen Kapitalbeträge anders als nach Maßgabe des im §. 3 gedachten Amortisationsplanes zu fordern, aus- enommen: a) wenn ein Zinszahlungstermin durch Verschulden der
isenbahnverwaltung länger als drei Monate unberichtigt bleibt; Db) wenn durch Verschulden der Eisenbahnverwaltung der Transport- betrieb auf der Märkisch⸗Posener Eisenbahn länger als seche Monate ganz aufhört; c) wenn die im §. 3 festgeseßte Amortisation nicht inne gehalten wird.
In den Fällen zu a. und b. bedarf es einer Kündigungsfrist nicht, sondern das Kapital kann von dem Tage ab, an welchem einer dieser
älle eintritt, zurückgefordert werden, und zwar: zu a) bis zur Zab- ung des — —— Zins cecupons, zu b) bis zur Wiederherstellung des unterbrochenen Trans portbetriebs.
In dem sab o. vorgedachten Falle ist jedoch eine dreimonatliche r. . zu beobachten, auch kann der Inhaber einer Priori- täts · Obligation von diesem Kündigungscechte nur innerhalb dreier Monate von dem Tage ab Gebrauch machen, wo die Zablung des Amortisationsquantums hätte stattfinden sollen. Bei Geltendmachung des vorstehenden Rückforderung rechtes sind die Inhaber der Priori täts Obligationen befugt sich an das gesammte bewegliche und unbe wegliche Vermögen der Gesellschaft zu halten.
§. 10. So lange nicht die gegenwärtig kreirten Priorität Obligationen eingelsst eder der Einlosungs geldbetrag gerichttich depo · nirt ist, darf die Gesellschaft keines ihrer Grundstücke, welches zum Bahnkörper oder zu den Bahndoͤfen gehört, veräußern; dies bezieht
jedoch nicht auf solche Grundstücke, welche innerd ub der Bahn—=
ema an den Staat oder an Gemeinden zur Errichtung von
Post⸗, Telegraphen , Polizei⸗ oder steuerlichen Einrichtungen, oder welche zu Packhöfen oder Waarenniederlagen abgetreten werden möchten. Fur den Fall, daß Unsere Gerichte einen Nachweis darüber erfordern sollten, ob ein Grund zur Eisenbahn oder zu den Bahn- böfen erforderlich sei oder nicht, genügt ein Attest des betreffenden Eisenbahn ⸗Kommissariats. Eine weitere Aktienemittirung oder ein Anleihegeschäft darf die Gesellschaft nur dann unternehmen wenn diesen Prioritäts Obligationen für Kapital und Zinsen das Vorrecht vor den ferner auszugebenden Attien oder der aufzunehmenden An leihe vorbehalten und gesichert ist.
§. 11. Die diesem Privilegium vorgeschriebenen öffentlichen Be⸗ kanntmachungen k den Deutschen Reichs und Preußischen Staats. Anzeiger, die Berliner Boöͤrsen Zeitung, die Schlesische Zeitung, die Berliner Vossische Zeitung und das Gubener Wochenblatt. Sollte eines dieser Blätter eingehen, so genügt die Bekanntmachung in den übrigen bis zur anderweiten, mit Genehmigung Unseres Handels. Ministers zu treffenden Bestimmung.
Zu Urkund dieses haben Wir das gegenwärtige landesherrliche Privilegium Allerhöchst eigenhändig vollzogen und mit Unserem Königlichen Instegel ausfertigen lassen, ohne jedoch den Indabern der Obligationen in Ansehung ihrer Befriedigung eine Gewaͤhrleistung . Seiten des Staates zu geben, oder Rechten Dritter zu präju⸗
ciren
Das gegenwärtige Privilegium ist durch die Geseßz⸗ Sammlung bekannt zu machen.
Gegeben Bad Gastein, den 21. August 1871.
(L. S.) Wilhelm. Graf v. Ißenpliß. Camphausen.
Schema A. Prioritäts - Obligationen der Märkisch⸗Posener Eisenb ahn ⸗Gesellschaft. Jeder Obligation sind 20 Cou⸗˖ verzinsbar zu 5 pCt. pons auf 10 Jahre und ein Talon zur Erhebung fernerer Nr Coupons beigegeben über Fünfhundert Thaler (Einhundert Thaler) Preußisch Courant.
Inhaber dieser Obligation hat an die Märkisch⸗Posener Eisenbahn ˖ Geseñschaft Fünfhundert Thaler (Einhundert Thaler) Preußisch Cou rant zu fordern als Antbeil an dem durch Königliches Privilegium vom autorisirten Darlehn von Thalern.
6 Sine sind gegen die ausgegebenen Coupons zahlbar.
Uden, den Der Verwaltungsrath der Märkisch⸗Posener Eisenbabn ˖ Gesellschaft. (Stempeh drei faktsimilirte Unterschriften. N. N. NRendant. Eingetragen sub Fol des Registers.
Schema B. o n rioritäts Obligation
zahlbar am 2 Januar (1. Juli) 18..
Inbaber dieses hat am 2. Januar (1. Juli) 18.. die halbjähr⸗ lichen Zinsen der obengenannten Prioritäts - Obligation über Fünf hundert Thaler (Einhundert Thaler) zu erheben mit 12 Thlr. 15 Sgr., 2 Thlr. 15 Sgr.
Guben, den Der Verwaltungsrath der Märkisch⸗Posener Eisenbahn ˖⸗ Gesellschaft.
zwei faksimilirte Unterschriften) N. N. Rendant. Zinsen, deren Erhebung innerhalb vier Jahren ven dem in dem be— treffenden Coupon bezeichneten Zahlungstage an, nicht geschehen ist, 2 zum Vortheil der
Gesellschaft.
Sins Cou
Talon . der Märkisch⸗Posener 9
Guben, den Der amm, , der Märkisch · Posener e, , amn mm,
N. N., Rendant.
Statistische Nachrichten.
Im 5Handelskammerbezirk Hagen waren, nach dem Jahres de icht der dortigen Handelskammer im Jahre 18970 14 Brauereien im Betriebe, welche 11140 Ctr. Gerstenmalzschrot verbrauchten und ca 228000 Quart Bier produzirten. Obwohl die Brauereien gegen das Vorjadr am 5 abgenommen hatten, war die Produktion um No, 400 Quart größer geworden. Die 31 Bren ˖ nereien des Bezirts verarbeiteten 26 Scheffel Noggen und 109688 Scheffel Gerstenmalzschrot zu 767,290 Quart Branntwein, 19223 Quart weniger, als im Vorjahre. — Die im Kreise Hagen
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en Eisensteingruben des Hoerder Bergwerks. und Hüttenver - n im J hre 1870 45,212 Tonnen Eisenstein, die Gruben der Haßlinghauser Hätte 8,141 009 Pfd. Kalkstein und Kaltspath wurden im Jabre 1870 nur in geringen Quantitäten abgeseßt. Die der chemischen 4 zu Harkorten gehörende Schwefelkiesgrube bei Schwelm ist durch Aufdeckung mächtiger Lager zur Förderung vorgerichtet werden. Die Galmeigrube Karle bei angerfeld hat im verflossenen Jahre bei starkem Betriebe monatlich 5 -= 6000 Ctr. gefördert, die in Stolberg bei Aachen verhüttet wurden. Der Ver⸗ rieb von Sandstein war im J 1870 nur schwach. Auch der Absatz der Ziegelsteine war geringer als im J. 1870. — An Roheisen pro⸗ buzirte die Attiengesellschaft Neu- Schottland zu Haßlinghausen 10 405000 fund Puddeleisen und 127679 Pfd. Guß waaren, die Hefellschaft Murkana zu Haspe 44753250 Pfd. Die Puddel! und Walzwwerke waren sehr lebhaft beschäftigt und stockten während des Rriegs nur 1 Zeit. Die Puddelwerke des Kreises beschäftigten im 1970 109 Puddelsfen, 18 Schweißöfen, 139 Dampfkessel, 20 Walzen ˖ aßen, 32 Bampfhämmer. Fur Stabeisen und Draht verringerte sich die Produktion, noch mehr für Bleche. Puddelstahl war bis zum Kriege in lebbaftem Begehr; der dann eintretende e . wurde durch * fortdauernden Export ausgeglichen. Die Tement- ahlwerke waren vollauf beschäftigt. Feuer auf Holzkohlen ⸗Rohstahl nd nur noch 13 im Kreise vorhanden, von welchen 3 till gelegen haben. Die Gußstahlsfen mit Koksbetrieb wurden nur schwach be⸗ sfrieben, ebenso die Rafsinirstablhämmer. Für die Maschinenfabriken, welche theilweis französische Kriegsgefangene beschäftigten, war das Jahr ein zufriedenstellendes. Die Fabrikation von Sensen, Sichten und Strohmessern litt im verflossenen Jahre unter der Ungunst dir Verhältnisse. Von blauen und gans stählernen Sensen wurden in 3 Werken 210,000 Stück angesert . Die Nachfrage nach Werkzeugen für den Fabritbetrieb, den Handwerksgebrauch und den Bergbau war nur kurze Zeit während des Krieges geringer. Nachhaltiger war der Radschlag für die Fabriken für Eisenbahnbedarf; nur für Eisenbahnwagen gingen zahlreiche Aufträge ein.
Die — r die Bau- und Tischlergewerbe, für duktilen Eisenguß, für Gegenstände des Hausgebrauchs waren das ganze Jahr äber voll beschäftigt. in der Metallknopf / und Bijouterie ˖ Fabrikation dauerte die Geschäftsstslle der früheren Jahre fort. Dem Export der Werkzeuge für Bodenkultur war das Jahr 1870 günstiger als die Vorjahre. Die Vroduktion der chemischen Fabriken blieb hinter der- ö en des J. 1869 zurück. Die Gas-Anstalt in Hagen produzirte m F 1870 B. 237, Kbf Gas, 609,600 Kbf. mehr als in 1869, die zu Schwelm S523, Śo0 Kbf. Die Pulver-⸗Fabriken waren bin⸗ reichend beschäftigt. Auf der Haßlinger Hütte wurden 20,1 15.250 Pfd. Koks fabrizirt.
Das Hagener Etablissement für Spinnerei, Weberei und Kattun⸗ druckerei war in der ersten Hälfte des Jahres regelmäßig beschäftigt; im Juli gerieth der Absatz gänzlich ins Stocken und besserte sich später nur langsam. Die Tuchfabriken hatten sehr bedeutende Um sätze. Bett willich war lebhaft gefragt, namentlich am Schlusse des Jahres. Von
einen, Gebilden, Damast 1. waren im ersten Semester feinere Waa⸗ ren sehr gesucht, groͤbere dagegen vernachlässigt; später drehte sich dieses Verhältniß um. Für baumwollene, wollene und leinene Bänder, Litzen, Cordeln und Besatzband trat gegen das Vorjahr keine Besse⸗ rung ein. Dasselbe gilt von Strick- und Nähgarn, sowie von Lasting. — Die Gerbereien hatten ein befriedigendes Geschäfts jahr. Die Haar- waarenfabrik ist eingegangen. — An Kranken ⸗ und Unterstüßungs⸗ kassen sind 81 im Kreise Hagen wirksam.
— Bäder ⸗Statistik. Nach den bis zum 31. August bei der Deutschen Badezeitung gegangenen Kurlisten ), so wie sonstigen Mittheilungen beträgt die Zabl der Kurgäste in: Aachen bie zum X. August 7162 Personen, Baden Baden bis zum 31. August 36,614 Pers., Baden bei Wien bis zum 22 August 7168 Pers., Badenweiler bis zum 27. Auqust 2409 Pers, Carlsbad bis zum 26 August 16725 Pers. Esster bis zum 24 August 3632 Pers, Franzens bad bis zum 26. Angujl 7398 Pers., Gastein (Wildbad) bis zum 16. August 2194 Peis., Gleichenberg bis zum 23 August 2302 Perf, Hof ⸗Gastein bis zum 14. August 908 Pers., Honiburg bis zum 30. August 14342 Pers. Ischl bis zum 18. August 3922 Pers, Kissingen bis zum 28. August So95 Pers., Kösen bis zum 24 August 2411 Pers, Krapina - Töplitz bis zum 18. August 1970 Pers.. Marienbad bis zum 26. August 7748 Pers, Nauheim bis zum 21 August 4716 erk Neuenahr bis zum 24 August 2671 Pers., Niederbronn im Elsaß bis zum 23 August 1329 Pers., Norderney bis zum 26. August 4654 Pers., Oeynhausen bis zum 25. August 3454 Pers, Pyrmont bis zum 25. August 7017 PBers., Ragaz Pfäffers bis zum 20. August 3376 Pers., Reichenhall bis zum 26. August 4689 Pers., Rohitich⸗Sauerbrunn bis zum 24 August 202 Pers., Schandau bis zum 22. August 1517 Pers., Schlangenbad bis zum 27. August 1515 Pers., Schwalbach bis zum 21 August 4627 Pers., Soden bis zum 30 August 3292 Pers, Teplitz Schönau bis zum 25. August 26,190 Pers.,, Warmbrunn bis zum 2A. August 2560 Persl,“ Wiesbaden bis zum 25. August 40.386 Persf, Wildbad bis zum 28. August 5841 Pers, Wittetind bis zum 20. August 663 Pers.
— Dem Bericht des dortigen Zollkommissars zufolge liefen im Jahre 18570 in den Hafen von London 7375 Segelschiffe und 3793 Dampfer, im Ganzen 11,168 Fabrzeuge ein, oder 306 weniger als im vorhergehenden Jahre. Die Gros ⸗olleinkünfte des Hafens von London beliefen sich im verflossenen Jabre auf 10,017,682 Lstr., welche Summe nahezu die Hälfte der Zoll ⸗ Einnahmen des Vereinigten König- reichs ausmacht. Die Ausweise des Passagier⸗, und Guͤterverkehrs ergeben, daß während des Krieges 88,787 Passagiere im Hafen von London landeten — 12,736 weniger als im Jahre 1869 — welche Verminderung ebenfalls den desorganisirten Zuständen des Kontinents beigemessen wird. Die Zahl der gelandeten Güter betrug 192 508 Stück. Die Viebzufuhr betreffend, so wurden während des Jahres in Thames Haven oder auf den Londoner Werften 98,642 Stück Hornvieh, 26 493 Kälber, 386,405 Schafe und 20,272 Schweine, im Ganzen 540,813 Stück Vich gelandet und von den thierärztlichen Inspektoren unter⸗ sucht Von der Gesammtzahl wurden 56,726 Stück bei der Ankunft im Hafen geschlachtet und das Fleisch für menschlichen Konsum als tauglich erklärt und 888 kondemnirt und vernichtet. Die Vieheinfuhr aus Frankreich zeigt eine sehr beträchtliche Abnahme und umfaßte nur 4391 Stück gegen 20.586 in 1869.
Verkehrs⸗Anstalten.
Summarische Uebersicht über den Depeschenverkehr auf der in do eur opäischen Telegraphen linie im Monat August 1871. Es ind an gebübrenpflichtigen Depeschen befördert: a) aus London, dem übrigen England und Amerika nach Persien und Indien 683 Stück, b) aus Persien und Indien nach London, dem übrigen England und Amerika 557 Stück, c) vom europäischen Kontinent — exklusive Rußland — nach Persien und Indien 46 Stück, d) aus
ersien und 5 nach dem europäischen Kontinent — exkl. Ruß- land — 13 Stück, Summa 1299 Stück.
Die mit einem“ bezeichneten Kurorte zählen in ihrer Kurliste
auch Passanten und Touristen.
Oeffentlicher Anzeiger.
Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen.
Steckbrief gegen den ledigen Siemon Heerdt aus Hausen Es wird ersucht, denselben, welcher wegen Vermögensbeschädigung hier in Untersuchung steht und sich heimlich aus seiner Heimath entfernt hat, im Betrekungsfalle zu verhaften und in hiesiges Amtsgerichts ⸗ Gefängniß abliefern zu lassen. Oberaula, am 28. August 1871. Königliches Amtsgericht.
Bekanntmachung. In der Nacht vom 30. zum 31. August d. J. sind aus der katholischen Kirche zu Freistadt mittels Einbruchs ge- sto hlen worden: ein altes Meßgewand von weißem Atlas mit schwerer Goldstickerei nebst zwei Dalmatiken; zwei silberne vergoldete Meß. kelche nebst Patenen; ein dritter Kelch von Messing mit kupferner Patene, beide vergoldet, altgothische Form; mehrere Altardecken und ein sackartiger Kitieinberzug von grauer Farbe. Wer über den Ver⸗ bleib der gestohlenen Sachen, vor deren Ankauf gewarnt wird, sowie über die Person der Thäter Auskunft . kann, wolle mir schleunigst Mittheilung machen Grünberg in Schl den 1. September 1871.
Der Königliche Staats ⸗Anwalt.
Oeffentliche Vorladung. Gegen den Stellmachergesellen Carl August Wilhelm Schulz, geboren am 3. Oktober 1845 zu Birk ⸗˖ holz, Kreis Dramburg, welcher seinen letzten Aufenthalt in Boltow, Kreis Belgard, hatte und zur ErsatzReserve J. Klasse der In anterie designirt und beurlaubt war, ist, weil er ohne Erlaubniß ausgewan dert ist, auf Grund des §. Z66 Nr. 3 des Deutichen Bundes -⸗Straf⸗ ele euch die Untersuchung eingeleitet. Zur mündlichen Verhandlung
er Sache ist ein Termin auf den 26. Oktober 1871, Vor- mittags 16 Uhr, vor dem Herrn Kreisrichter Isert im hiesigen Gerichts lokale, Terminzimmer Nr. 1, angesetzt. Der Angeklagte wird aufgefordert, in diefem Termine zur festgesetzten Stunde in Person zu
erscheinen und die zu seiner Vertheidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen oder solche dem unterzeichneten Gerichte so zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch zu demselben herbei⸗ geschafft werden können, unter der Verwarnung, daß im Falle seines Aus bleibens mit der Untersuchung und . in contumaciam verfahren werden wird. Polzin, den 23. Juni 1871.
Königliche Kreisgerichts⸗Kommission J.
Sdiktal⸗Eitation. In Folge der Anklage des Polizei- An- walts n . vom 2. Juni resp. 10. Juni d. J. ist gegen die Land⸗ wehrmaͤnner 1) Carl Friedrich Wilhelm Zoch, geboren den 15. März 1834 zu Langeboese, letzter Aufenthaltsort Schmagtz, 2 Johann Sawallisch, geboren am 1. Mai 1836 zu Gr. Garde, 3 Carl Baether, geboren am 20 April 1837 zu Stohentin, 4) Carl August 364
geboren den 16 September 1837 zu Rotten, 5) Christian Augu Griechen, geboren am 27. Januar 1839 zu Gr. Garde, 6) Matrose Ferdinand Johann Neubieser, geboren am 26. März 1840 zu Marsow, 7J Julius Pfaffe, geboren am 2. August 1880 zu Clementine, Kreis Flatow, letzter Aufenthalt Carwen, 87 Ferdinand Lebrecht Mertins, 66 am 4 Januar 1839 zu Kl. Gluschen, 9 Wilhelm Friedrich chröder geboren am 7. April 1341 zu Lupow, 10) Franz Ludwig Adolph Fauck, geboren am 10. Januar 1831 zu Schmolsin, 11) Her⸗ mann Ludwig Maede, g-boren am 7. Mai 1835 zu Wobesde, dessen Domizil nicht zu ermitteln ist, durch den Beschluß des unterzeichneien
Gerichts vom heutigen Tage, wegen Auswandeins ohne Erlaubniß
in den letzten Jahren gemäß § 360 Nr. 3 des Reichs Strafgesetzbuches die Uniersuchung eröffnet und zur mündlichen Verhandlung * dem Kommissarius für Ucbertretungen ein Termin auf den 20. No⸗ vember 1871, Vormittags 113 Uhr, im hiesigen Gerichtslokale, Termins zimmer Nr. 1 anberaumt worden, zu welchem die oben auf⸗ geführten, ihrem jeßigen Aufenthaltsorte nach unbekannten Angeklag⸗