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beginnende ge Cännfassung. Ich er
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Iörderung ebenso, wie be i re,, Sorgfalt auszu id ; ;
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Achtsamkeit und AUnstrengung muß es geli
Eisenbabnen den früher wohlverdienten R Betriebs sicherheit wiederzugewinnen;
Der Minister für H I An sämmtliche Königliche Eisenbah
Y) das Königliche Eisenbahn⸗Kom 3 .
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2130
Angekommen: Se. Excellenz der General Lieutenant
enbahn · Verwaltungen und Krnimmandant von Hannover von Berger von Han⸗
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Betriebes Hagen aus dem
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Der Oberlandforstmeister und Ministerial ˖ Direktor von Elsaß.
er nochmals als Schuldige ein⸗ volle Herr⸗
u gewinnen. enblicklich Disvision
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in, den 14. September 1871. . Berlin, andel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Graf von Itzenp lißz. n ⸗Direktionen.
ift erhalt . e nanu hier. mit 1 Cryl *
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Kommissar - Hannover 3 . ñ Bromberg 3
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ö. Erfurt 2 * y Altona 4 * ng an die zu Ihrem Ressort gehörigen
Eisenbahn⸗Direktionen.
2 1 . 1 1 ö d inisterium der eistlichen, Unterrichts un ö wn nere ngelegen heiten.
Der ordentliche Lehrer
, , 1m hi n Oberlehrer befördert Bet beim eln li nb nn Sshd ih len in Berlin ist der Lehrer Fechner von der Vorschule des Wilhelms ⸗Gymnasiums dafelbst als ordentlicher Lehrer angestellt worden.
Finanz⸗Ministerium.
Cirkular-Erlaß vom 24. August 1871. — betreffend die Ausstellung von Forstversorgungsscheinen.
Durch den Eintritt des Krieges ist im vorigen Jahre die Ausstellung der Forstversorgungsscheine zu der gewöhnlichen Zeit verhindert worden und es werden daher auch die Reserve⸗ jäger des Jahrganges 1858, welche im Herbste 1870 zum Em⸗ pfange des Forstversorgungsscheins berechtigt waren, erst jetzt diese Scheine mit dem Datum des 31. Mal 1871 erhalten.
Da diese Anwärter bei rechtzeitigem Empfange des Forst⸗ versorgungsdscheines, soweit sie in der Königlichen Forstverwal⸗ tung beschäftigt sind, nach Vorschrift des Restripts vom 13. Jebruar 18685 II.. 691. seit Anfang 1871 auf eine Besoldung von mindestens 15 Thalern monatlich Anspruch gehabt haben würden, und es der Billigkeit entspricht, ken undermeidliche Verspätung. der Ausfertigung. der Forstversorgungsscheine den Anwärtern nicht zum Nachtheile gereichen zu lassen, so ermächtige ich die Königliche Regierung, denjenigen im Königlichen Forstdienste Ihres Bezirks beschaͤf⸗ ligten Keservejägern der Klasse A 1, welche dem Jahrgange
1858 angehören und den Forstversorgungsschein mit dem Datum vom 31. Mai 1871 erhalten, von da ab, wo sie den Dienst in der Königlichen Forstverwaltung wieder aufgenommen haben, diejenige Besoldung zu gewähren, resp. nachzahlen zu lassen, welche ihnen zugestanden hätte, wenn fie den Forstver⸗ sorgungsschein bereits im Herbste 180 erhalten hätten. Auf die Zeit, während welcher die betreffenden Personen noch bei . b, gere men e mn . in der Königlichen Forst. erwaltung als Forsthülfs⸗Aufseher nicht versehen haben dar die Nachzahlung sich nicht erstrecken. ö kin 3 Berlin, den 24. August 1871. Der Finanz⸗Minister. Camphausen.
An sämmtliche Königliche Regierungen (exkl. Sigmaringen)
und an die Königliche Finanz Direktion zu Hannover.
r in ö. Lei rden empfangen. Abends
uf Pünktli * . e ! ö ie zug staitg hee Königliche Hoheit bie st am Mittwoch Rachmittags 6 Italien auf Jag Ihre Königliche sationen der hier anwe Gleichzeitig fand die Geburt
essin Marie, 6er Schloß Panke Schweiz u. s. w. waren Glück
eingegangen.
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elfaß . lothringische heute Sitzungen ab.
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Nichtamtliches.
Deuntsches N eich. . en. Berlin, 165. Se. Maje tät
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2. eit die Herzogin von Sachsen⸗Alten burg mit 22 Cen, e g gn n Marie, von Heringsdorf und in British Hotel abgestiegen.
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Angelegenheiten und für Justizwesen hielten
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Courierzug aus Cöln spätet hier einge
mber. Aus Anlaß des Jahres
Eiiadelle) ging dem Com⸗ des Telegramm zu:
Sangerha
mm, den 9.
An das Kommando Bataillons zu
Den heutigen zwa lassen, gr
1.5
Morgens zu Reichenhall
gekehrt. . Sach sen. Dresden, 14. September. Eingegangenen
Nachrichten zufolge ist der König gestern Nachmittag 5 Uhr in Eharleville eingetroffen.
Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 14 September, Die „Wiener 3. veröffentlicht die berelts gestern angekündigte Kaiserliche Entschließung, durch welche der Erzherzog arl Lud⸗ wig zum Protektor der Wiener Weltausstellung 1873 und der Erzherzog Rainer zum Präsidenten der Kaiserlichen Aus⸗ stellungskommission ernannt werden. Zu Vize⸗Präsidenten sind bestimmt der Erste Oberst⸗Hofmeister Sr. Majestät Fürst zu ö ͤ der Reichskanzler, Minister des Kaiferlichen Hauses und des Aeußeren Graf von Beust, der Fürst zu Liechtenstein, der Fürst zu Schwarzenberg, der Graf Festetits und der Graf Polocki. General ⸗ Direktor der Aus⸗ slellung ist der Geheime Rath Frhr. von Schwarz ⸗Senborn. Die Kommission besteht aus 148 Mitgliedern. Die Wahl mußte, wie die »Wien. Z bemerkt, aus einem zweifachen Grunde auf solche Persönlichkeiten beschränkt werden, welche in Wilen! und Rieder - Desterreich ihren ständigen Wohnsit haben; einerseits deshalb, weil die Mitglieder der Kaiserlichen Kommisslon der Mehrzahl nach an den Ausstellungsarbeiten in den Abtheilungen der Genergl-⸗-Direktion thätigen Antheil nehmen werden, andererseits aus dem Grunde, weil die im Ausstellungswesen bewanderten Fachmänner in den übrigen Ländern der Monarchie berufen sind, in den Ausstellungs⸗
Kommisstonen, welche in den wichtigsten Produktionsdistrikten
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eines jeden Landes gebildet werden sollen, zu wirken. dem Beispiele früherer K .
internationalen Ausstellung 1867 in Paris, wurden in die Kaiser⸗
liche Kommission in Wien die Chefs der Ministerien und obersten Hofämter, dann, mit Rücksicht auf die 3 der e en Kommission als Landeskommission für das Erzherzogthum Desterreich unter der Enns, die Spitzen der Behörden dieses Kronlandes und der Reichshaupt. und Residenzstadt Wien, so⸗ dann die Leiter der hiesigen Stagtsinstitute und die Vorstände der namhafteren freien Vereine für Kunst, Wissenschaft, Han= del, Industrie und Gewerbe, Landwirthschaft, Forst⸗, Berg und üttenwesen, endlich eine Anzahl von namentlich bezeichneten ersönlichkeiten berufen, welche auf irgend einem der früher benannten Gebiete eine hervorragende Stellung einnehmen und sich außerdem auch bei den vorangegangenen Weltausstellungen als Kommissions⸗Mitglieder, Jurors, Dölsguss, Berichterstatter, k u. s. w. Erfahrungen und Verdienste gesammelt Reben der Kaiserlichen Kommission in Wien und dem Leitung des Unternehmens berufenen ,,, wie bereits oben angedeutet, in allen im Reichsrathe vertrete . nen Königreichen und Ländern, mit Ausnahme von Nieder— Oesterreich, in den wichtigsten Produktionsdistrikten besondere Ausstellungs - Kommissionen gebildet werden, deren Standorte in der Regel mit den Sitzen der Handels. und Gewerbekam⸗ mern zusammenfallen sollen. Anglog mit der Kgiserlichen Kommission in Wien und den Ausstellungs⸗Kommissionen in den im Reichsrathe vertretenen Ländern werden den Intentio- nen der Königlich ungarischen Regierung gemäß eine Königliche n . 2 ᷓ2 , Ausstellungs⸗Kommissionen . ngarischen Krone die Angelegenhei ie⸗ ser wen ,., in 1. Hand 6 . . en erigen Wahlergebnissen dürfte si wie Wiener Blätter berechnen, das Ee deen slh . Reichsrathe derart herausstellen, daß 138 bis 139 »Ausgleichẽ⸗ freunden? 62 bis 63 ⸗Verfassungstreue« gegenüberstehen wer—⸗ den, so daß die Ausgleichspartei 4 bis 5 Stimmen über die k 13 . dabei das Erscheinen nd mährischen De ̃ ich . s aranten im Reichsrathe — Sämmtliche Landtage wurden heute eröffnet.
Ueberall, ausgenommen in Galizie wurden Regierung s verlegen, dis e, . und nf ordnungen und des Anhanges zu denselben sowie die neuen
Wahlordnungen betreffend, eingebracht. Im niederöster⸗ reichischen Landtage, wo die Bischöfe Rauscher und Feßler fehlten, wurden die Wahlen der Landgemeinden, der Städte und der Reichshauptstadt verifizirt; die von der Regierung verfügte Erweiterung des Wahlrechts wurde für ungesetzlich erklärt. Im oberösterreichischen Landtage verließen Wie⸗ ser und fünfzehn Genossen den Landtagssäal mit der Er⸗ klärung, daß sie wegen Nichtvertretung der Handelskammer den Landtag dermalen nicht als gesetzlich anerkennten. Der Statthalter erklärte, daß die Regierung die gegenwärtige Zusammensetzung des Landtages, so wie alle verfassungs⸗ mäßigen Beschlüsse desselben als legal ansehe. Im mähri⸗ schen Landtage war die Linke abwesend und wurde eine diesbezügliche Erklärung derselben verlesen. Der Landesaus⸗ schuß übermittelte sämmtliche Wahlakte wegen Illegalität der Wahlen. Zur Verifikation wird eine Kommission von 15 Mit⸗ gliedern gewählt. Im steyerischen Landtage fehlten die Bischöfe. Im Krainer Landtage wurde eine Zuschrift von 3 abwesenden Abgeordneten verlesen, worin dieselben erklärten, den Landtag nicht als legal anerkennen zu können. Die Sitzung wurde hierauf wegen Nichtbeschlußfähigkeit geschlossen. Im galizischen Landtage bezeichnete der Statthalter als die wichtigste Aufgabe dieser Session des Landtages die Wahl der Reichstagsabgeordneten. Smolka brachte einen Antrag auf Erlaß einer Ädresse ein. Der s chlesische Landtag beschloß auf den von natlonaler Seite geäußerten Wunsch, das Angelöbniß
in böhmischer respektive polnischer Sprache leisten zu wollen,
die deutsche Sprache als Landtagssprache zu erklären. Im böhmischen Landtage wurde näch den Eröffnungsreden des Oberst · Landmarschalls und Statthalters ein Königliches Re— stript verlesen. (S. u. Prag) Die im Reskripte erwähnten Regierungsvorlagen, betreffend die Wahlordnung und das Nationalttätengesetz, werden auf die nächste Tagesordnung ge⸗ setzt. Die Landtage in Triest, Görtz, Czernowitz und Parenzo wurden in üblicher Weise eröffnet.
— Die »Abendpost« enthält einen längeren Artikel anläß⸗ lich der heute stattgefundenen Eröffnung der Landtage und theilt in demselben mit, daß unter den heute in allen Land⸗ tagen, ausgenommen Galizien, Tirol, Triest, eingebrachten Re⸗ gierungs vorlagen diejenigen, betreffend die Aenderung der Wahl⸗ ordnungen und Landesordnungen, den hervorragendsten Platz
einnehmen. Die »Abendpost« skizzirt hierauf den Vorlagen und deren leitende bbeteh . sie . hervorhebt, daß in der Vorlage an dem Prinzipe der In—⸗ teressenvertretung festgehalten wurde. Bezüglich der Zusammen⸗ setzung der Landtage wurde in der Wählerklasse des Groß- grundbesitzes an dem Erfordernisse der landschaftlichen Eigenschaft nur in Böhmen, Mähren und Niederssterreich festgehalten. Nur der große, nicht der landschaftliche Besitz soll eine abgesonderte Wählerklasse bilden. Der Großgrundbesitz bildet in der Regel einen Wahlbezirk und einen Wahltörper. In Böhmen soll derselbe drei Wahlkörper bilden. 3 Großgrundbesitz behält die jetzige Abgeordnetenzahl. An telle der Abgeordneten der Handelskammern treten Abgeord⸗ nete der Großindustrie. Bei allen Wählerklassen wird das Irin direkter Wahlen zur Ausführung gebracht. Wo der roßgrundbesitz und die Großindustrie nicht eigene Wähler klassen bilden können, würde die Wählerklasse der Höchst⸗ besteuerten in Aussicht genommen. Letztere soll in Salzburg, Vorarlberg, Görz, Istrien und Dalmatien bestehen. Die be⸗ zügliche Wählerklasse der Stadt⸗ und Landgemeinden wird ver— mehrt. In den Ländern mit verschiedenen Nationalitäten wird die Eintheilung der Wahlbezirke derart geändert, daß dieselben möglichst aus homogenen nationglen Elementen gebildet wer⸗ den und jeder Wahlbezirk in der Regel nur einen Abgeordneten wählt. Die Virilstimme der Universitäts ⸗Rektoren ist beseitigt. In den Landgemeinden tritt direkte Wahl an Stelle der Wahlmännerwahl und ist der Census für Städte und Land— gemeinden möglichst niedrig angesetzt. Derselbe beträgt im Allge⸗ ,. in den Hauptstädten zehn, in den selbständig wählenden tädten acht, sonst fünf Gulden. Der Census für die Reichs- hauptstadt soll zwanzig Gulden betragen. Bei allen Census⸗ ansätzen ist die bezahlte Steuer sammt Zuschlägen zu verstehen. Zu einer Aenderung der Landesordnung und der Landtags. wahlordnung ist künftig die Zustimmung von zwei Dritteln sämmtlicher Landtagsmitglieder erforderlich; nur Böhmen ist von dieser Bestimmung ausgenommen. Die Regierung hat ferner noch Entwürfe, betreffend Abänderungen zu den Landes⸗ ordnungen, vorgelegt. Eine derselben bezieht sich darauf, daß, ausgenommen eim Großgrundbesitz, die Wahlgruppen zum Reichsrath so gestellt sind, daß auf jede Gruppe nur ein Reichs⸗ rathsabgeordneter entfällt. Die diesbezüglichen Anträge, der
Santa Werdewgkiherwvrt Kerkttel schließt mit einer Berufung an den Geist der Versöhnung und des Entgegenkommens aller österreichischen Völker, um das von der Regierung ruhmvoll vorbereitete Friedenswerk zu beschließen und die erworbenen konstitutionellen Grundlagen mit neuen festen Garantien zu
umgeben. Prag, 13. September. Der Statthalter Graf Chotek
übernahm heut die Amtsleitung und empfing Mittags die Behörden.
— 14. September. (Prag. Ztg.“ Heute wurde durch den Statthalter Grafen Chotek der böhmische Landtag er⸗ öffnet. Derselbe verlas folgendes Reskript in deutscher Sprache:
An den Landtag Unseres Königreiches Böhmen! Als Wir mit Unferem Patente vom 30. Juli 1870 die Landtage Unserer Königreiche und Länder in ihre geseßlichen Versammlungssrte einbe⸗ riefen, sahen Wir uns hierzu zunächst durch die folgenschweren Ereig⸗ nisse veranlaßt, deren Schauplatz Europa geworden war, und deren Verlauf und nicht zu ermessende Tragweite Unsere ganze Auf⸗ merksamkeit in Ansprüch nehmen mußte. Unter dem Schutze Gostes ist es Uns gelungen, diesen erschütternden Sreignissen gezenüber Un⸗ serem Reiche die Segnungen des Friedens zu erhalten und mit voller Beruhigung können Wir Uns abermals dem Werke der inneren Kon- solidirung des Reiches zuwenden. .
Es ist Unser Wunsch, daß vor allen die Beziehungen Unseres Königreiches Böhmen zum Gefammtreiche, deren Revision Wir mit Unserem Restripte vom 25. August 1870 zugesichert haben einer all seitig gerechten und befriedigenden Regelung zugeführt werden.
Eingedenk der stagtsrechtsichen Stellung der Krone Böhmen und des Glanzes und der Macht bewußt welche dieselbe Uns und Unseren
Vorfahren verliehen hat, eingedenk ferner der unerschütterlichen Treue,
mit welcher die Bevölkerung Böhmens jederzeit Unsern Thron stützte, erkennen Wir gerne die Rechte dieses Königreiches an und sind bereit, diefe Anerkennung mit Unserem Krönungseide zu erneuern.
Wir können Uns aber entgegen auch nicht den feierlichen Ver⸗ pflichtungen entziehen die Wir Unseren übrigen Königreichen und Ländern gegenüber durch Unfer Diplom vom 20 Oktober 1860, so wie durch die Staatsgrundgesetze vom 26 Februar 1861 und 21. De⸗ zember 1867, endlich durch den Unserem Königreiche Ungarn geleisteten Krönungseid eingegangen sind.
Mit Befriedigung nehmen Wir daher Akt von der in den aller= n,, Adresfen des Landtages Unseres Königreiches Böhmen vom 14. September und 5. Oktober 1876 ausgesprochenen Bereitwil. ligkeit, die Rechtsansprüche des Landes in Einklang zu bringen mit den Änforderungen der Machtstellung des Reiches und mit den be⸗ rechtigten Ansprüchen der anderen Känigreiche und Länder.
Wir fordern den Landtag auf, in diesem Sinne añ das Werk zu schreiten, im Geiste der Mäßigung und Versöhnung die zeitgemäße