1871 / 127 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 26 Sep 1871 18:00:01 GMT) scan diff

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Ueber den Postmandat ⸗Brief wird dem Absender ein Ein⸗ lieferungsschein ertheilt. Die Postverwaltung haftet für die Beförderung des Postmandat -Briefes wie für einen rekomman⸗ dirten Brief, für den eingezogenen Betrag aber in demselben Umfange wie für die auf Postanweisungen eingezahlten Beträge. Eine weitergehende Garantie, insbesondere für rechtzeitige Vor- zeigung oder rechtzeitige Rücksendung des Postmandats nebst Anlage, wird nicht geleistet; auch übernehmen die Postanstalten weder die Protesterhebung, noch die Erfüllung anderer im Wechselrechte vorgeschriebener Formen bezüglich der ihnen zur ein übergebenen Wechsel. l

Die Einziehung des Betrages erfolgt gegen Vorzeigung des Postmandats und Authändigung der quittirten Rechnung

(des quittirten Wechsels ꝛc. Die. Zahlung ist entweder sofort an den Postboten oder, wenn der Auftra geber nicht die sofor⸗ tige Rücsendung verlangt hat, binnen eben Tagen nach der Vorzeigung des Postmandats bei der einziehenden Postanstalt zu leisten. Erfolgt die Zahlung innerhalb dieser Frist nicht, so wird das Postmandat vor der Rücksendung dem Adressaten nochmals zur Zahlung vorgezeigt. Verlangt der Auftrag⸗ geber die sofortige Rücksendung nach einmaliger ver⸗ geblicher Vorzeigung, so ist solches durch den Vermerk Sofort zurück‘ auf der Rückseite zu bezeichnen. Theilzah⸗ lungen werden nicht angenommen. Wird der Adressat nicht ermittelt, oder leistet er, auch bei der zweiten Vorzeigung des Postmandats, nicht Zahlung, so wird das Postmandat mit ber Quittung (Wechseh dem Auftraggeber mittelst rekomman⸗

dirten Briefes kostenfrei zurückgesandt.

An einwohner im Orts. oder Landbestellbezirke der Auf⸗ gabe⸗Postanstalt werden Postmandate unter denselben Bedin⸗ gungen wie an Adressaten im Bereiche anderer Postorte an⸗ genommen.

Berlin, den 22. September 1871.

Der Reichskanzler. In Vertretung: Delbrück.

Verordnung, betreffend die Besorgung von Schreiben mit Behändigungsscheinen durch die Postanstalten.

Auf Grund des §. 57 des Gesetzes über das Postwesen vom 2. November 1867 wird Folgendes bestimmt:

Vom 15. Oktober d. J. ab werden die Postanstalten auch von Privatpersonen Schreiben mit Behändigungs⸗ scheinen zur postamtlichen Insinuation annehmen. .

In Betreff der Bestellung dieser Schreiben gelten die Be⸗ stimmungen im 5 38 Nr. j. und II. des Reglements vom JI. Dezember 1867 zu dem Gesetze über das Postwesen vom 2. November 1867, jedoch mit der Maßgabe, daß die Brief⸗ träger nicht befugt sind, die von Privatpersonen ausgehenden Schreiben mit Behändigungsschein an die Stuben oder Hausthür des Adressaten zu befestigen. .

Die gegen Behändigungsschein zu insinuirenden Schreiben müssen in Briefform zur Post geliefert werden. Gelder oder Gegenstände von Werth dürfen solchen Schreiben nicht beigefügt sein; ebensowenig darf Postvorschuß auf dergleichen Sendungen entnommen werden.

Jedem Schreiben muß ein gehörig ausgefülltes Formular zum Behändigungsschein offen beigefügt sein. Solche Formu⸗ lare zu Behändigungsscheinen können bei allen Postanstalten 1 werden, und zwar zum Preise von Sgr. für

tück.

Die Adresse des Schreibens ist mit dem Zusatze mit Be⸗ händigungsschein. zu versehen. Auf die Außenseite des zu⸗ sammengefalteten Formulars zum Behändigungsschein ist vom Absender bes Schreibens die für die Rücksendung erforderliche Adresse zu setzen.

Un Gebühren kommen in Ansatz:

D das tarifmäßige Porto für die Beförderung des Schrei- bens nach dem Bestimmungsorte und bezw. für die Rück⸗ sendung des Behändigungsscheins, und

2 eine Insinuationsgebühr von 2 Gr. bezw. J Kr.

Diese Beträge können entweder vom Absender oder dom Adressaten entrichtet werden. Will der Absender die Gebühren tragen, so zahlt er bei der Einlieferung des Schreibens zunächst nur das tarifmäßige Porto für die Beförderung des Schreibens nach dem Bestimmungsorte, die anderen Betrage werden erst auf Grund des vollzogen zurückkommenden Behändigungs⸗ scheins von dem Absender eingezogen. Falls die nsinuation nicht ausgeführt werden kann, kommt nur das tarifmäßige Porto für die Beförderung des Schreibens nach dem Bestim⸗

mungsorte zum Ansatz. An Einwohner im Orts oder Landbestellbezirke der Auf⸗

gabe ⸗Postanstalt werden Schreiben mit Behändigungsschein

unter denselben Bedingungen wie an Adressaten im Bereiche anderer Postorte angenommen. Berlin, den 22. September 1971. Der Reichskanzler. In Vertretung: Delb ck.

Das 17. Stück des Gesetzblattes für Elsaß Lothringen, welches heute ausgegeben wird, enthält unter

Nr. 23 das . „betreffend die Vereidigung der Staats. beamten. Vom 20. September 1871; und unter

Rr. 24 die Allerhöchste Verordnung über die Kompetenz der Kriegsgerichte. Voni 20. September 1871.

Berlin, den 26. September 1871. Kaiserliches Zeitungs⸗Comtoir.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Rechtsanwalt und Rotar, Justiz⸗Rath Schoepke zu Bromberg den Charakter als Geheimer Justiz Rath;

Dem Mitgliede der Direktion der Eoln- Mindener Eisen—⸗ bahn, Eisenbahn⸗Direktor Georg William Offermann, und dem Spezial Direktor der Rheinischen Eisenbahn, Land⸗ rath a. D. Franz Carl Rennen zu Cöln, den Charakter als Geheimer Regierungs⸗Rath, so wie den Betriebs ⸗Direktoren bei der Berlin Anhaltischen resp. Cöln Mindener Eisenbahn, Friedrich Gu stav Bieler in Berlin und Gustav Mellin in Cöln den Charakter als Bau⸗Rath; ferner

Dem technischen Mitgliede der Königlichen Direktion der Main. Weserbahn, Eisenbahn · Bau⸗Inspeltor Il, den Charakter als Bau-⸗Rath zu verleihen.

Allerhöchster Erlaß vom 22. Juli 1871, betreffend die

Verleihung von Orden und Ehrenzeichen an diejenigen Männer,

welche sich während des Krieges von 1870171 durch patriotische

Handlungen außerhalb des Kriegsschauplatzes besonders aus— gezeichnet haben.

Auf Ihren Bericht vom 7. v. M. erkläre Ich Mich mit der Ansicht des Staats. Ministeriums dahin einverstanden, daß an Männer, welche sich während des jetzt beendeten Krieges durch patriotische Handlungen außerhalb des Kriegsschauplatzes vorzugsweise hervorgethan haben, ein bereits bestehender Orden mit einem besonderen Abzeichen verliehen werde. Ich bestimme demgemäß zur Dekorirung solcher Personen die 3. und 1. Klasse Meines Kronen ⸗Ordens, sowie das Allgemeine Ehren⸗ zeichen, und zwar sollen diese Dekorationen an einem weißen sechsmal schwarzgestreiften Bande mit rothem Vorstoß ge⸗ tragen und für Mitglieder der freiwilligen Krankenpflege außerdem mit dem rothen Kreuz auf weißem Felde von Emaille, welches an dem Ringe anzubringen ist, kenntlich gemacht werden. Personen, die bereits im Besitze einer dieser Dekora⸗ tionen am statutenmäßigen Bande sind, haben dieselbe neben dem vorstehend bezeichneten Orden oder Ehrenzeichen weiter zu tragen. Die diesfälligen Vorschläge sind Mir zur Wahrung einheitlicher Grundsätze bei Verleihung dieser besonderen Aus⸗ zeichnung agusschließlich durch den Kriegs -Minister vorzulegen, welchem alle, die freiwillige Krankenpflege betreffenden Anträge von Reinem Kommissarius und Militär -Insperteur der frei⸗ willigen Krankenpflege zugehen werden, während ihm überlassen bleibt, bezüglich der anderweiten Anträge vorher mit den etwa betheiligten Ressort⸗Ministern oder nach Umständen mit dem Centralkomite ber Deutschen Vereine zur Pflege im Felde ver⸗ wundeter oder erkrankter Krieger in Verbindung zu treten.

Sie haben hiernach das Weitere zu veranlassen.

Bad Ems, den 22. Juli 1871.

Wilhelm. Für den Präsidenten des Staats Ministeriums: Gr. v. Roon. An den Präsiden ten des Staats⸗Ministeriums.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Der Königliche Eisenbahn ⸗Bau⸗Inspektor Wiebe in Han—⸗ nover ist zum Königlichen Ober⸗Betriebs-Inspektor ernannt und demselben die von ihm bisher kommissarisch verwaltete Stelle eines solchen bei der Königlichen Eisenbahn⸗Direktion in Hannover nunmehr desinitiv übertragen worden.

Der bei der Königlichen Eisenbahn⸗Direktion zu Hannover beschäftigte bisherige Gerichts Assessor Eduard Simson ist in Folge seiner definitiven Uebernahme in die Staats ˖ Eisen⸗˖

bahn · Verwaltung zum Regierungs⸗ AFessor ernannt worden,

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Ju st iz · Ministerium. Der Gerichts. Assessor Frosch hierselbst ist zum Rechtsanwalt bei dem Kreisgericht in Jüterbog und g ic zum Notar im

Departement des Kammergerichts, mit Anwei e sitzes in Jüterbog, ernannt worden. nweisung seines Wohn

Ministerium der geistlichen, Unterrichts und e n, ,

Die Herren Kandidaten der Pharmacie und Zahnheilkunde werden ersucht, sich behufs Annahme der in dem ö

Winter ⸗Semester zu hörenden Vorlesungen vom 1. k. Mts. ab

bei dem Unterzeichneten, Dorotheenstr. 61, zu ; Berlin, den 23. September 1871. ö Der Direktor des pbarmazeutischen Studiums an der hiesigen Königlichen Universität. Dr. Housselle.

Das 30. Stück der Gesetz Sammlung, welches heu gegeben wird, enthält unter ö We heit 9

Nr. 78851 den Allerhöchsten Erlaß vom 22. Juli 1871, be— treffend die Verleihung von Orden und Ehrenzeichen an Die; jenigen Männer, welche sich während des Krieges von 1870571 durch patriotische Handlungen außerhalb des Kriegsschauplatzes besonders ausgezeichnet haben, unter

Nr. 7882 den Allerhöchsten Erlaß vom 14. August 1871, betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den Bau und die nterhgltung einer Guis⸗ und Gemeindechaussee im Kreise Neuhaldensleben, des Regierungsbezirks Magdeburg, von , , , Anschlusse an die Belsdorf-⸗Wars⸗ lebener Chaussee über Sommersdorf bis zur Braunschweigischen Landesgrenze bei Honsleben; unter

Nr. 7883 das Privilegium wegen Emission von 4 000,000 Thlrn. Prioritäts Obligationen der Rechte⸗Oderufer Eisenbahn⸗ gesellschaft Vom 4 September 1871.7 und unter

Nr 7884 die Bekanntmachung, betreffend die der Berlin- Potsdam ⸗Magdeburger Eisenbahngesellschaft ertheilte landes- herrliche Konzefflon zum Bau und Betriebe einer Zweigbahn . j , nach Kohlhaasenbrück. Vom 12. Septem⸗ er .

Berlin, den 26. September 1871. Königliches Gesetz⸗Sammlungs ˖ Debits⸗ Com toir.

Nichtamtliches.

Deutsche s Re isich.

Preußen Berlin, 26. September. Se. Majestät der Kaiser und König wohnten vorgestern in Baden ⸗Baden dem Gottesdienste bei und nahmen Abends den Thee bei der Herzogin von Hamilton ein. Gestern begaben Se. Majestät Sich zu Wagen nach der Station Oos und besichtigten daselbst das F Bataillon des auf der Fahrt von Soissons nach seiner Friedensgarnison Bartenstein begriffenen 2. Ostpreußischen Grenadier⸗Regiments Rr. 3. Um 5 Uhr kehrten Se. Majestät nach Baden Baden zurück. . J

Ihre Majestät die Kaiserin⸗Königin empfing den Befuͤch Sr. Majestät des Königs von Dänemark. Ser Königliche Hoheit der Großherzog und Ihre Königliche Hoheit die Großherzogin von Baden treffen am 28. in Baden ein, woselbst auch der Besuch Sr. Kaiserlichen Hoheit des Kronprin = en und Ihrer Kaiserlichen Hoheit der Kronprinzessin in Aus—

icht steht. S. M. Kanonenboot Delphin ist am 24. d. M.

Gibraltar angelaufen, um Kohlen aufzufüllen.

Wie wir hören, wird die Eisenbahn⸗Betriebẽ Kommission in Straßburg, welche bisher von dem preußischen Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten ressortirte, vom J. Oftober C. ab dem Reichskanzler Amt unterstellt.

Cassel 265. September. Heute Mittag um 12 Uhr zogen die der 2. Bivision angehörigen Truppen unter, Salutschüssen und Glockengelaͤute in die festlich geschmückte Stadt ein, an ihrer Spitze Se. Kaiserliche und. Königliche Hoheit der Fronprinz von diner zahireichen Süite unigeben, im Wilhelmshsher Thor begrüßte der Ober⸗Bürgermeister Nebelthau Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit mit einer Anrede, welche Höchstderselbe erwiederte, indem er der altbewährten Tapferkeit der heffischen Soldaten warme Anerkennung zollte und mit einem Hoch auf Se. Majestät den Deutschen Kaiser schloß, in welches die Truppen und das zahlreich anwesende Publikum jubelnd einstimmten. Der Vize ⸗Bürgermeister Weigel über⸗ reichte sodann im Namen der Stadt dem Divisions Comman⸗

deur, General⸗Lieutenant von Wittich, einen goldenen Lorbeer. kranz, welchen derselbe dankend annahm. In seiner Erwiede⸗ rung auf die Ansprache des Vize Bürgermeisters gedachte der General der Heldenthaten der 22. Division, aus welcher viele Brave den schönen Tod für das Vaterland gefunden, und dankte für die warme Theilnahme, welche die Bewohner Cassels und der Provinz Hessen für die Truppen während des jüngst beendigten Feldzuges gezeigt hätten. Die Truppen defilirten alsdann auf dem Frledrichsplatz vor Ihren Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten dem Kronprinzen und der Kronprinzessin. Später erfolgte festliche Bewirthung der Truppen auf Kosten der Stadt, welche denselben Abends auch eine Tanz⸗ belustigung bereitete.

Sachsen. Dresden, 25. September. Der König i heute Vormittag von Pillnitz im hiesigen zee n r ae . und hat i . die . der Staats ⸗Minister

gegengenommen, sowie mehreren an emeldeten Personen Privataudienzen ertheilt. ; .

Die Königin ist, vorgestern Abend 12 Uhr von Possenhofen wieder hier eingetroffen.

Württemberg. Stuttgart, 23. September. Zu den Festen, mit welchen in diesen Tagen die Erinnerung an den ersten Einzug des Königs und der Königin als neuer mählten Paares in der Hauptstadt des Landes gefeiert worden, sind zur Beglückwünschung Ihrer Majestäten die ganze König⸗ liche Familie, deren Mitglieder zum größten Theil bisher noch abwesend waren, wiederum hier eingetroffen. Von auswärts sind hierzu angekommen der Prinz Wilhelm, der Prinz August und der Herzog Eugen Erdmann von Württemberg mit Ge⸗ mahlin und Tochter, der Herzog Wilhelm von Württemberg,, der regierende Fürst von Reuß - Schleiz, die Landgräsin Marie von Hessen Philippsthal, geb. Herzogin von Württemberg.

Ihre Majestäten emßfingen im Laufe des gestrigen Tages die Mitglieder der Königlichen Familie, sowie den Königlich belgischen Ministerresidenten Baron Greindl und den Adjutan⸗ ten des 3 von Waldeck und Pyrmont, v. Gröling, welche beide in besonderer Mission hier eingetroffen sind, um Ihren Majestäten die Glückwünsche ihrer Souveräne zu dem Feste zu überbringen.

Im Laufe des Nachmittags besuchte der König das von der Schützengilde zur Feier der silbernen Hochzeit des Königs- paares veranstaltete Festschießen.

Abends fand der von Sr. Majestät gegebene groß Fest⸗ ball im Königsbau statt, zu dem über 2000 Einladungen er— gangen waren. ö

Mit Bezug auf ein im »Figaro« veröffentlichtes Schrei ben des Grafen von St. Vallier an den Herzog von Gramont, welches jener übrigens inzwischen bereits in einem an die »Indöpendance belge« gerichteten Telegramm aus Luzern für falsch erklärt und dementirt hat, 36, der Schw. M. * nachstehende Erklärung des Staats · Ministers Frhrn. v. Varnbüler:

In öffentlichen Blättern ist von dem französischen Gesandten am wärttembergischen Hofe, Grafen von St. Vallier, in Aussicht gestellt worden, er werde darthun, daß es im Jahre 1870 ein Leichtes gewesen wäre, die süddeutschen Staaten von der Sache Deutschlands zu trennen. Ich habe abzuivarten, ob Graf St Vallier dieser seiner Absicht Folge giebt, um zutreffenden Falls mit einer authentischen Darstellung der dem Kriege vorangegangenen Verhandlungen zu ant- worten. Gegenüber der in die Nr. 224 Ihres Blattes übergegangenen angeblichen Depesche des Grafen St. Vallier vom 22 Juli 1870 sehe ich mich genöthigt zu erklären: Es ist nicht wahr, daß die württem⸗ bergische Regierung gezaudert hat, Partei gegen Frankreich zu er⸗ greifen, und nichts berechtigt zu der Annahme daß sie sich für Neu⸗ lralität entschieden haben würde; es ist nicht wahr, daß die würt⸗ tembergische Regierung von der bayerischen in die preußische Allianz fortgerissen worden ist, es ist nicht wahr, daß mein Verhalten durch dassenige des Grafen Bray bestimmt worden ist. Die württember⸗ gische Regierung war keinen Augenblick im Zweifel, im Falle des Krieges sich an demselben gegen Frankreich zu betheiligen. Ich habe dies bekanntlich schon am 13. Juli dem franzöͤsischen Gesandten unum⸗

wunden ausgesprochen. Hemmingen, den 22 September 1871. Frhr. v. Varnbüler, Staats⸗Minister.«

Mecklenburg. Schwerin, 25. September. Der Groß⸗ herzogliche Hof ist vorgestern mit Sr, Königlichen Hoheit dem Prinzen Friedrich Carl von Preußen, dem Prinzen

einrich VII. Reuß und dem Fürsten Hugo von Minn gen

rätz von Friedrichsmoor in Lubwigslust eingetroffen, und ist Se. Königliche Hoheit der Prinz Friedrich Carl gestern Mittags von Ludwigslust wieder abgereist.

Sachsen⸗Coburg⸗ Gotha. Gotha, 25. September. Der Herzog ist gestern mit dem Mittagszuge der Werrabahn nach Hinterriß zu einem längeren Aufenthalte abgereist.

Frankreich. Paris, 24. September, Das Journal officiele veröffentlicht ein Gesetz, durch welches dem Krieg s⸗ Minister ein Kredit von 4,5066000 Fres. für Ingenieur⸗Eta⸗