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Ueber den Postmandat-Brief wird dem Absender ein Ein. lieferungsschein eff Die Postverwaltung haftet für die Beförderung des Postmandat Briefes wie für einen rekomman— Firten Brief, für den eingezogenen Betrag aber in demselben Umfange wie für die auf Postanweisungen eingezahlten Beträge. Eine weitergehende Garantie, insbesondere für rechtzeitige Vor- zeigung oder rechtzeitige Rücksendung des Postmandats nebst Anlage, wird nicht geleistet; auch übernehmen die , , . weder die Protesterhebung, noch die Erfüllung anderer im Wechselrechte ö ö bezüglich der ihnen zur Einziehung übergebenen Wechsel.
3 an,, des Betrages erfolgt gegen Vorzeigung des Postmandats und Aushändigung der quittirten Rechnung (des quittirten Wechsels 2c). Die Zahlung ist entweder sofort an den Postboten oder, wenn der Auftraggeber nicht die sofor⸗ tige Rücksendung verlangt hat, binnen sieben Tagen nach der Vorzeigung des Postmandats bei der einziehen den Postanstalt zu leisten. Erfolgt die Zahlung innerhalb dieser Frist nicht, fo wird das Postmandat vor der Rücksendung dem Adressaten nochmals zur Zahlung vorgezeigt. Verlangt der. Auftrag. geber die sofortige Rücksendung nach einmaliger . geblicher Vorzeigung, so ist solches durch den Vermer „Sofort zurück! auf der Rückseite zu bezeichnen. Theilzah⸗ lungen werden nicht angenommen. Wird der Adressat nicht ermittelt, oder leistet er, auch bei der zweiten Vorzeigung des Postmandats, nicht Zahlung, so wird das Postmandat mit der Quittung , dem ber mittelst rekomman⸗
riefes kostenfrei zurückgesandt. 6 Illner. (. Hirte . Landbestell bezirke der Auf⸗ gabe⸗Postanstalt werden Postmandate unter denselben Bedin⸗ gungen wie an Adressaten im Bertiche anderer Postorte an⸗ genommen. erlin, den 22. September 1871. ö ; Der Reichskanzler.
In Vertretung: Delbrück.
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Verordnung, betreffend die Besorgung von Schreiben mit i dig ü*nd cheinen durch die Postanstalten.
Auf Grund des §. 57 des Gesetzes über das Postwesen vom 2. November 186 wird Folgendes bestimmt:
Vom 15. Oktober d. J. ab werden die Postanstalten auch von Privatpersonen Schreiben mit Behändigungs⸗ scheinen zur postamtlichen Insinuation annehmen. .
In Betreff der Bestellung dieser Schreiben gelten die Be stimmungen im 5 38 Nr. IJ. und II., des Reglements vom JI. Dezember 1867 zu dem Gesetze über das Postwesen vom 2 November 1867, jedoch mit der Maßgabe, daß die Brief⸗ träger nicht befugt sind, die von Privatpersonen ausgehenden Schreiben mit Behändigungsschein an die Stuben ⸗ oder Hausthür des Adressaten zu befestigen. .
Die gegen Behändigungsschein zu insinuirenden Schreiben müssen in Briefform zur Post geliefert werden. Gelder oder Gegenstände von Werth dürfen solchen Schreiben nicht beigefügt sein; ebensowenig darf Postvorschuß auf dergleichen Sendungen entnommen werden. . .
Jedem Schreiben muß ein gehörig ausgefülltes Formular zum Behändigungsschein offen beigefügt sein. Solche Formu⸗ lare zu Behändigungsscheinen können bei allen Postanstalten bezogen werden, und zwar zum Preise von * Sgr. für 5 Stück.
Die Adresse des Schreibens ist mit dem Zusatze mit Be⸗ händigungsschein« zu versehen. Auf die Außenseite des zu. sammengefalteten Formulars zum Behändigungsschein ist vom; Absender des Schreibens die für die Rücksendung erforderliche 46 9 ih. ; n An n
n Gebuͤhren kommen in .
IN das tarifmäßige Porto für die Beförderung des Schrei bens nach dem Bestimmungsorte und bezw. für die Rück⸗ sendung des Behändigungsscheins, und
Y eine Insinuationsgebühr von 2 Gr. bezw.] Kr.
Diese Beträge können entweder vom Absender oder vom Adreffaten entrichtet werden. Will der Absender die Gebühren tragen, so zahlt er bei der Einlieferung des Schreibens zunächst nur das tarifmäßige Porto für die Beförderung des Schreibens nach dem Bestimmungsorte, die anderen Betraͤge werden erst auf Grund des vollzogen zurückkommenden Behändigungs. scheins von dem Absender eingezogen. Falls die Insinuation nicht ausgeführt werden kann, kommt nur das tarifmäßige Porto für die Beförderung des Schreibens nach dem Bestim⸗
mungsorte zum Ansatz.
unter denselben Bedingungen wie an Adressaten im Bereiche
anderer Postorte angenommen. lin, den 22. September 1871. 3 Der Reichskanzler.
In Vertretung: Delb rück.
Das 17. Stück ö. gebb r , * Elsaß ˖ Lothringen, ute ausgegeben wird, enthält unter
, das Gesetz, betreffend die Vereidigung der Staats
beamten. Vom 29. September 1871; und unter.
Rr. 2 die Ällerhöchste Verordnung über die Kompetenz
der Kriegsgerichte. Vom 20. Se tember 1871.
Berlin, den 26. September 1871.
Kaiserlich es Zeitungs-⸗omtoir.
Königreich Preußen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Rechtsanwalt und Notar, Justiz-⸗Rath Schoepke zu Bromberg den Charakter als Geheimer Justiz⸗ Nath; Dem Mitgliede der Direktion der Eoöln- Mindener Eisen= bahn, Eisenbahn ⸗Direktor Georg William Offermann, und dem Spezial ⸗ Direktor der Rheinischen Eisenbahn, Land⸗ rath a. D. Franz Carl Rennen zu Cöln, den Charakter als Geheimer Regierungs-Rath, so wie den Betriebs ˖ Direktoren bei der Berlin ⸗AÄnhaltischen resp. Cöln Mindener Eisenbahn, Friedrich Gustav Bieler in Berlin und Gustav Mellin in Cöln den Charakter als Bau⸗Rath, ferner ö
Dem technischen Mitgliede der Königlichen Direktion der Main. Weserbahn, Eisenbahn · Bau⸗Inspektor Küll, den Charakter
als Bau-⸗Rath zu verleihen.
Allerhöchster Erlaß vom 22. Juli 1871, betreffend die 1 Orden und Ehrenzeichen an diejenigen Männer, welche sich während des Krieges von 1870/71 durch patriotische Handlungen außerhalb des Kriegsschauplatzes besonders aus—
ezeichnet haben. ; . . Auf Ihren . 7. v. M. erkläre Ich Mich mit
r Ansichi des Staats. Ministeriums dahin ein verstanden, daß . , welche sich während des jetzt heendeten Krieges durch patriotische Handlungen außerhalb des Triegschauplaßhes vorzugsweise hervorgethan haben, ein bereits bestehender Orden mit ' einem besonderen Abzeichen verliehen werde. Ich bestimme demgemäß zur Dekorirung solcher Personen die 3. und 4. Klaffe Meines Kronen. Ordens, sowie das Allgemeine Ehren. zeichen, und zwar sollen diese Dekorationen an einem weißen sechsmal schwarzgestreiften Bande mit rothem Vorstoß ge⸗ tragen und für Mitglieder der freiwilligen Krankenpflege außerdem mit dem rothen Kreuz auf weißem Felde ven Emaille, welches an dem Ringe anzubringen ist, kenntlich gemacht werden. Personen, die bereits im Besitze einer dieser Dekora— tionen am statutenmäßigen Bande sind, haben dieselbe neben dem vorstehend bezeichneten Orden oder Ehrenzeichen weiter zu tragen. Die diesfälligen Vorschläge sind Mir zur Wahrung einheitlicher Grundsätze bei Verleihung dieser hesonderen Aus⸗ zeichnung ausschließlich durch den Kriegs Minister vorzulegen, welchem alle, die freiwillige Krankenpflege betreffenden Anträge von Reinem Kommissarius und Militär -Inspecteur der frei⸗ willigen Krankenpflege zugehen werden, während ihm überlassen bleibt, bezüglich der anderweiten Anträge vorher mit den etwa betheiligten Ressort⸗Ministern oder nach Umständen mit dem Centralkomite ber Deutschen Vereine zur Pflege im Felde ver⸗ wundeter oder erkrankter Krieger in Verbindung zu treten.
Sie haben hiernach das Weitere zu veranlassen. Bad Ems, den 22. Juli 1871. Wilhelm. Für den Präsidenten des Staats⸗Ministeriums: Gr. v. Roon.
An den Präsiden ten des Staats⸗Ministeriums.
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
beschäftigte bisherige Ger 3 in seiner definitiven Uebern
Einwohner im Orts oder Landbestellbezirke der Auf⸗ e ,, werden Schreiben mit Behändigungsschein
bahn Verwaltung zum Regierungs⸗
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Justiz ⸗inisterium.
Der Gerichts. Assessor Frosch hierselbst ist zum Rechtsanwalt bei dem Kreisgericht in Jüterbog und zugleich zum Notar im Departement des Kammergerichts, mit Anweisung seines Wohn⸗ sitzes in Jüterbog, ernannt worden.
Ministerium der . Unterrichts⸗ und Medizinal Angelegenheiten.
Die Herren Kandidaten der Pharmacie und Zahnheilkunde werden ersucht, sich behufs Annahme der in dem bevorstehenden Winter ⸗Semester zu hörenden Vorlesungen vom 1. k. Mts. ab bei dem Unterzeichneten, Dorotheenstr. 61, zu melden.
Berlin, den 23. September 1871.
Der Direktor des pbarmazrutischen Studiums an der hiesigen Königlichen Universität. Dr. Housselle.
Das 30. Stück der Gesetz Sammlung, welches heute aus. gegeben wird, enthält unter ö.
Nr. 7881 den Allerhöchsten Erlaß vom 22. Juli 1871, be treffend die Verleihung von Orden und Ehrenzeichen an die jenigen Männer, welche sich während des Krieges von 1870,71 durch patriotische Handlungen außerhalb des Kriegsschauplatzes besonders ausgezeichnet haben, unter
Nr. 7882 den Allerhöchsten Erlaß vom 14. August 1871, betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung einer Guis und Gemeindechaussee im Kreise Neuhaldensleben, des Regierungsbezirks Magdeburg, von Sommerschenburg im Anschlusse an die Belsdorf⸗Wars.« lebener Chaussee über Sommers dorf bis zur Braunschweigischen Landesgrenze bei Honsleben; unter
Nr. 7883 das Privilegium wegen Emission von 4,000,000 Thlrn. Prioritäts⸗Obligationen der Rechte⸗Oderufer Eisenbahn⸗ gesellschaft Vom 4 September 1871, und unter
Nr 7884 die Bekanntmachung, betreffend die der Berlin—⸗ Potsdam -Magdeburger Eisenbahngesellschaft ertheilte landes- herrliche Konzesston zum Bau und Betriebe einer Zweigbahn 2 3 , nach Kohlhaasenbrück. Vom 12. Septem⸗ er .
Berlin, den 26. September 1871. Königliches Gesetz⸗Sammlungs ⸗Debits⸗Comtoir.
Nichtamtliches.
Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 26. September. Se. Majestät der Kaiser und König wohnten vorgestern in Baden⸗Baden dem Gottesdienste bei und nahmen Abends den Thee bei der Herzogin von Hamilton ein. Gestern begaben Se. Majestät Sich zu Wagen nach der Station Oos und besichtigten daselbst das 1. Bataillon des auf der Fahrt von Soissons nach seiner begriffenen 2. Ostpreußischen
Um 5 Uhr kehrten Se. Majestät nach Baden⸗Baden zurück.
Ihre Majestät die Kaiserin⸗Königin empfing den Besuch Sr. Majestät des Königs von Dänemark. — Se. Königliche Hoheit der Großherzog und Ihre Königliche Hoheit die Großherzogin von Baden treffen am 28., in Baden ein, woselbst auch der Besuch Sr. Kaiserlichen Hoheit des Kronprin— kr gt rer Kaiserlichen Hoheit der Kronprinzessin in Aus—⸗ i eht.
— S. M. Kanonenboot ⸗Delphin« ist am 24. d. M.
Friedensgarnison Bartenstein Grenadier⸗ Regiments Nr. 3.
Gibraltar angelaufen, um Kohlen aufzufüllen.
— Wie wir hören, wird die Eisenbahn⸗BetriebsLommission in Straßburg, welche bisher von dem preußischen Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten ressortirte, vom l. Ottober C. ab dem Reichskanzler ⸗Amt unterstellt.
Cassel, 25. September. Heute Mittag um 12 Uhr zogen die der 22. Division angehörigen Truppen unter Salutschüssen und Glockengeläute in die festlich geschmückte Stadt ein an ihrer Spitze Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Krönprinz von einer zahlreichen Suite umgeben, Am Wilhelmshöher Thor begrüßte der Ober⸗Bürgermeister Nebelthau Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit mit einer Anrede, welche Höchstderselbe erwiederte, indem er der altbewährten Tapferkeit der hessischen Soldaten warme Anerkennung zollte und mit einem Hoch auf Se. Majestät den Deutschen Kaiser schloß, in welches die Truppen und das zahlreich anwesende Publikum jubeind einstimmten. Der Vize Bürgermeister Weigel über reichte sodann im Namen der Stadt dem Divisions Comman⸗
deur, General-Lieutenant von Wittich, einen goldenen Lorbeer. kranz, welchen derselbe dankend annahm. In seiner Erwiede⸗ rung auf die Ansprache des Vize. Bürgermeisters gedachte der General der Heldenthaten der 22. Diviston, aus welcher viele Brave den schönen Tod für das Vaterland gefunden, und dankte für die warme Theilnahme welche die Bewohner Cassels und der Provinz Hessen für die Truppen während des jüngst beendigten Feldzuges gezeigt hätten. Die Truppen defilirten alsdann auf dem Frledrichsplatz vor Ihren Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten dem Kronprinzen und der Kronprinzessin. Später erfolgte festliche Bewirthung der Truppen auf Kosten der Stadt, welche denselben Abends auch eine Tanz⸗ belustigung bereitete.
Sachsen. Dresden, 25. September. Der König ist heute Vormittag von Pillnitz im hiesigen Residenzschlosse ein= getroffen und hat daselbst die Vorträge der Staats- Minister entgegengenommen, sowie mehreren angemeldeten Personen Privataudienzen ertheilt. .
Die Königin ist vorgestern Abend 12 Uhr von Possenhofen wieder hier eingetroffen.
Württemberg. Stuttgart, 23. September. Zu den Festen, mit welchen in diesen Tagen die Erinnerung an den ersten Einzug des Königs und der Königin als neuver— mählten Paares in der Hauptstadt des Landes gefeiert worden, sind zur Beglückwünschung Ihrer Majestäten die ganze König liche Familie, deren Mitglieder zum größten Theil bisher noch abwesend waren, wiederum hier eingetroffen. Von auswärts sind hierzu angekommen der Prinz Wilhelm, der Prinz August und der Herzog Eugen Erdmann von Württemberg mit Ge— mahlin und Tochter, der Herzog Wilhelm von Württemberg,, der regierende Fürst von Reuß Schleiz, die Landgräfin Marie von Hessen Philippsthal, geb. Herzogin von Württeniberg.
Ihre Majestäten empfingen im Laufe des gestrigen Tages die Mitglieder der Königlichen Familie, sowie den Königlich belgischen Ministerresidenten Baron Greindl und den Adjutan⸗ ten des neren von Waldeck und Pyrmont, v. Gröling, welche beide in besonderer Mission hier eingetroffen sind, um Ihren Majestäten die Glückwünsche ihrer Souveräne zu dem Feste zu überbringen.
Im Laufe des Nachmittags besuchte der König das von der Schützengilde zur Feier der silbernen Hochzeit des Königs⸗ paares veranstaltete Festschießen.
Abends fand der von Sr. Majestät gegebene i Fest⸗ ball im Königsbau statt, zu dem über 2000 Einladungen er⸗ gangen waren.
— Mit Bezug auf ein im »Figaro« veröffentlichtes Schrei⸗ ben des Grafen von St. Vallier an den Herzog von Gramont, welches jener übrigens inzwischen bereits in einem an die »Indépendance belge« gerichteten Telegramm aus Luzern für falsch erklärt und dementirt hat, veröffentlicht der Schw. M.« nachstehende Erklärung des Staats ⸗Ministers Frhrn. v. Varnbüler:
»In öffentlichen Blättern ist von dem französischen Gesandten am württembergischen Hofe, Grafen von St. Vallier, in Aussicht gestellt worden, er werde darthun, daß es im Jahre 1870 ein Leichtes gewesen wäre, die süddeutschen Staaten von der Sache Deutschlands zu trennen. Ich habe abzuwarten, ob Graf St Vallier dieser seiner Absicht Folge giebt, um zutreffenden Falls mit einer authentischen Darstellung der dem Kriege vorangegangenen Verhandlungen zu ant⸗ worten. Gegenüber der in die Nr. 224 Ihres Blattes übergegangenen angeblichen Depesche des Grafen St. Vallier vom 22 Juli 1870 sehe ich mich genöthigt zu erklären: Es ist nicht wahr, daß die württem⸗ bergische Regierung gezaudert hat, Partei gegen Frankreich zu er—⸗ greifen, und nichts berechtigt zu der Annahme, daß sie sich für Neu⸗ tralität entschieden haben würde; es ist nicht wahr, daß die würt⸗ tembergische Regierung von der bayerischen in die preußische Allianz fortgerissen worden ist, es ist nicht wahr, daß mein Verhalten durch dasjenige des Grafen Bray bestimmt worden ist. Die württember⸗ gische Regierung war keinen Augenblick im Zwelfel, im Falle des Krieges sich an demselben gegen Frankreich zu betheiligen. Ich habe dies belanntlich schon am 13. Juli dem französischen Dienten unum⸗ wunden ausgesprochen. Hemmingen, den 22 September 1871.
Frhr. v. Varnbüler, Staats⸗Minister.«
Mecklenburg. Schwerin, 25. September. Der Groß⸗ herzogliche Hof ist vorgestern mit Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen Friedrich Carl von Preußen, dem Prinzen Heinrich VII. Reuß und dem Fürsten Hugo von Mn m en Grätz von Friedrichsmoor in Ludwigslust eingetroffen, und ist Se. Königliche Hoheit der Prinz Friedrich Carl gestern Mittags von Ludwigslust wieder abgereist.
Sachsen⸗Coburg⸗Gotha. Gotha, 25. September. Der Herzog ist gestern mit dem Mittagszuge der Werrabahn nach Hinterriß zu einem längeren Aufenthalte abgereist.
Frankreich. Paris, 24. September. Das Journal officiel« veröffentlicht ein Gesetz, durch welches dem Kriegs Minister ein Kredit von 4,500,000 Fres. für Ingenieur-⸗Eta=